„Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen“ – Versionsunterschied

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== Weblinks ==
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*[http://web.archive.org/web/20080126154043/www.schnappmatik.de/TFFFFF/ Originalfassung] - Vorlage und Infos zur Entstehungsgeschichte
*[http://web.archive.org/web/20080126154043/www.schnappmatik.de/TFFFFF/ Originalfassung] - Vorlage und Infos zur Entstehungsgeschichte - ''abgerufen am 18. Jan. 2008''
*[http://www.schnappmatik.de/content.php?topic=TFFFFF Neufassung von 2003] - mit kleineren Korrekturen
*[http://www.schnappmatik.de/content.php?topic=TFFFFF Neufassung von 2003] - mit kleineren Korrekturen
*[http://hoax-info.tubit.tu-berlin.de/blog/?07124 TU Berlin: Hoax-Info Service] - Informationen zum T5F als Spam-Mail (Eintrag vom 20. April 2007)
*[http://hoax-info.tubit.tu-berlin.de/blog/?07124 TU Berlin: Hoax-Info Service] - Informationen zum T5F als Spam-Mail (Eintrag vom 20. April 2007)

Version vom 16. Dezember 2009, 09:25 Uhr

Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen (kurz TFFFFF oder T5F) bezeichnet einen vorformulierten Text mit der Aufforderung, umfassend Auskunft über personenbezogene Daten zu erteilen. Er wird gegen persönlich adressierte Werbung (siehe Spam) eingesetzt. Er ist nicht auf E-Mail-Spam beschränkt und kann insbesondere auch gegen unerwünschte postale Werbebriefe eingesetzt werden.

Im Text des Schreibens wird ausführlich Bezug genommen auf die Auskunftspflichten, die dem werbenden Unternehmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz obliegen. Das Unternehmen wird aufgefordert, die Herkunft und den Umfang der personenbezogenen Daten offenzulegen und keine weitere unverlangte Werbung mehr an den Unterzeichner zu schicken.

Der T5F wurde, schon bevor E-Mail-Spam zu einem Massenphänomen wurde, im Mai 2001 von einem Systemadministrator des Netzwerkbetreibers BelWü entwickelt. Er wird in Anti-Spam-Kreisen bis heute häufig genutzt. Der Begriff „T5F“ ist Bestandteil der Netzkultur.

T5F als Spam-Mail

Seit Anfang 2007 kursiert der Folterfragebogen auch selbst als Spam-Mail. Dabei bekommen Homepagebesitzer fälschlicherweise E-Mails mit Betreffzeilen wie "Bitte beantworten Sie mir umgehend meinen T5F! (Folterfragebogen) Gerichtliche Anordnung droht!". Im Text wird der Leser dazu aufgefordert, den Fragebogen ausgefüllt an den Absender (oft als "Rechtsabteilung" ohne Firmenbezug angegeben) zurückzusenden. Über die Hintergründe dieser Spam-Mail-Aktionen liegen keine verlässlichen Information vor.

Es wird empfohlen, diese E-Mails zu löschen und nicht zu beantworten.