Suizid

Selbsttötung, Freitod oder Suizid (lat. sui caedere, sich selbst totschlagen) ist die Beendigung des eigenen Lebens durch eine eigene Handlung oder durch das Unterlassen einer Handlung (z. B. Nichteinnahme lebenswichtiger Medikamente bzw. Nahrungmittel und/oder Flüssigkeit), bei der die sich selbst tötende Person der tödlichen Konsequenzen dieser Handlung bzw. deren Unterlassung bewusst ist. Der Begriff Selbstmord ist weitestgehend umstritten und wird nur noch selten verwendet, da der Suizid im Gegensatz zum Mord keineswegs als Verbrechen gesehen werden kann. Mit dem Begriff "Selbstmord" werden zudem die Betreffenden und oft auch die Angehörigen diskriminiert.

Die bei weitem häufigste Suizidursache sind Depressionen und ähnliche psychische Störungen sowie schwere Erkrankungen oder Behinderungen, die der Kranke nicht mehr weiter aushalten will. Etwa neunzig Prozent der vollendeten Suizide und etwa sechzig Prozent der Suizidversuche werden von Personen begangen, bei denen diese Störungen diagnostizierbar sind. Suizide mit anderen Gründen (z.B. als Konsequenz eines "Gesichtsverlustes" oder einer Lebenskrise) sind relativ selten.

In seltenen Fällen geht einem Suizid die Tötung Dritter (meist Ehepartner, Kinder) voraus – in diesen Fällen spricht man oft von einem erweiterten Suizid. Dieser Begriff ist jedoch umstritten, da die Tötung anderer kein Suizid ist. Ebenso selten ist der Suizid in Form der Selbstopferung, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen (Kamikaze) oder einer Sache dienlich zu sein aufgrund eines vermeintlichen Mangels an Alternativen (Selbstmordattentäter).

Mit dem Suizid befassen sich Wissenschaften wie Psychiatrie, Psychologie, Soziologie, Philosophie, Theologie und Rechtswissenschaft. Daneben gibt es die praktischen Ansätze zur Suizidverhütung und der Betreuung derjenigen, die einen Suizidversuch überlebt haben.

Wortwahl

Häufig wird der Suizid als Selbstmord oder Freitod bezeichnet. Beide Bezeichnungen können jedoch eine moralische Beurteilung in den Begriff bringen: Selbstmord eine tabuisierende und kriminalisierende, Freitod eine heroisierende. Eine neutrale Bezeichnung ist Selbsttötung, eine veraltete, ebenfalls neutrale Bezeichnung Selbstentleibung (nicht mehr gebräuchlich).

In der wissenschaftlichen Fachsprache und im professionellen Umgang mit den Betroffenen wird meist das Wort Suizid bevorzugt, in der juristischen Fachsprache häufig der Ausdruck Selbsttötung, der lediglich den Vorgang, nicht die Motive beschreibt.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird oft in erster Linie - aber immer weniger - die alte Bezeichnung Selbstmord verwendet. Sie stammt aus einer Zeit, als im deutschen Sprachraum die (versuchte) Selbsttötung noch strafbar und moralisch geächtet war, geprägt vor allem durch die katholische Lehre der Christen. Diese Bezeichnung wird daher von vielen Wissenschaftlern abgelehnt, da bei der Selbsttötung die juristischen und moralischen Aspekte eines Mordes fehlen.

Die Bezeichnung Freitod enthält andererseits den Gedanken der freien Wahl zwischen Leben und Tod. Meistens wird von den Menschen, die einen Suizid beabsichtigen, der eigene Tod jedoch als der einzig mögliche Ausweg gesehen. Die Entscheidungsfreiheit einer suizidalen Person ist in der Regel stark eingeschränkt. Daher wird die Bezeichnung Freitod ebenfalls von vielen Wissenschaftlern abgelehnt.

Statistik

Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass es weltweit etwa eine Million Suizide pro Jahr gibt und dass 10-20 Mal soviele Suizidversuche scheitern. Die Länder mit der höchsten Suizidrate sind China, Kuba, Litauen, Mauritius, Marshall-Inseln, Russland, Slowenien, Sri Lanka und Ungarn.

Im Durchschnitt sterben in der Bundesrepublik Deutschland jährlich zwischen 11.000 und 12.000 Menschen durch Suizid, wobei zusätzlich von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist. Diese Zahl entspricht ca. 1,3% aller Todesfälle und übersteigt damit die Anzahl der Verkehrstoten bei weitem. In der Altersgruppe der 15- bis 35jährigen ist der Suizid die zweithäufigste Todesursache (nach dem Unfalltod).

Die Zahl ernsthafter Suizidversuche liegt bei ca. 100.000 bis 150.000 (auch hier sind genaue Erkenntnisse aufgrund der hohen Dunkelziffern schwierig), also um den Faktor 10 bis 15 über der der ausgeführten Suizide. Mit anderen Worten: Etwa jeder zehnte Suizidversuch ist erfolgreich.

Die Zahl der Suizidversuche ist bei Frauen weit höher als bei Männern. Allerdings ist die Zahl der erfolgreichen Suizide bei Männern größer. Das Verhältnis der Suizidrate von Frauen zu Männern liegt etwa bei 1:3.

Im Jahr 1982 nahmen sich in der Bundesrepublik und der DDR 18.711 Menschen das Leben, während die Zahl im Jahr 2002 bei 11.163 lag. Das heißt, dass die Suizidrate im Zeitraum von 20 Jahren um 40,3% zurückging. Von den 11.163 Suiziden im Jahr 2002 waren 8.106 (73%) Männer und 3.057 Frauen.

Die häufigste Ursache für einen Suizid bzw. Suizidversuch liegt in diagnostizierbaren psychischen Erkrankungen. Ca. 90 - 95% aller Suizide in westlichen Gesellschaften sind hierauf zurückzuführen. Suizid kommt gehäuft vor bei allen Psychosen, vor allem aber bei Depressionen. Suchterkrankungen und chronische Schmerzen spielen ebenfalls eine gewichtige Rolle, haben aber auch fließende Übergänge zur Depression. Den Suizid auslösende Faktoren können dann zwar Lebenskrisen wie die Trennung vom Partner, Versagensängste oder der wirtschaftlichen Ruin sein – als alleiniger Hintergrund eines Suizids kommt dies aber nur in ca. 5–10% der Fälle vor.

Sonderfall Massensuizid

Die bislang umfangreichste Massenselbsttötung in der Geschichte begingen am 18. November 1978 in der Siedlung Jonestown im Dschungel Guyanas 911-914 Anhänger der Volkstempler auf Anweisung ihres Führers Jim Jones. Man geht jedoch davon aus, dass einigen der Opfer die tödliche Mischung aus Cyanid und Limonade zwangsweise verabreicht wurde.

Die bislang größte bekannte Massenselbsttötung in der deutschen Geschichte ereignete sich im Mai 1945 in Demmin. Etwa 900 Einwohner nahmen sich vor und nach dem Einmarsch der Roten Armee das Leben.

Suizidprävention

Oft wird ein Suizid vorher angekündigt, einschlägige Warnungen sind ernst zu nehmen. Viele Suizidopfer hinterlassen Abschiedsbriefe, in denen sie ihre Tat begründen, oder deuten bei Freunden und Verwandten ihre Absichten an. Besteht der Verdacht einer Suizidalität, sollte dieser in der Regel offen angesprochen werden.

Menschen, die einen Suizid begehen wollen, finden meist niemanden mit dem sie über diese Gedanken sprechen können. Ein zentraler Punkt der Suizidprävention besteht aber genau darin, Menschen zu helfen über ihre Probleme und Suizidgedanken zu reden, um nicht in eine noch stärkere Isolation zu geraten. Aus diesem Gedanken heraus entstand in den 50er Jahren die Telefonseelsorge als Einrichtung der Suizidprävention.

Personen, die einen Suizidversuch durchgeführt haben, werden in der Regel wegen ihrer Verletzungen oder Vergiftungen in ein Krankenhaus eingewiesen. Meist werden sie dort nach der körperlichen Genesung auf einer geschlossenen psychiatrischen Station überwacht, bis sie glaubhaft machen können, dass keine Suizidgefährdung mehr besteht.

Betont ein Patient, auch weiterhin einen Suizid begehen zu wollen, wird er in eine Psychiatrie zwangseingewiesen. Diese Praxis wird von einigen kritisiert, weil sie das Recht auf einen selbstbestimmten Tod unterläuft und weil der Erfolg einer Zwangsbehandlung angezweifelt wird. Befürworter weisen darauf hin, dass bei suizidalen Patienten sehr häufig eine behandlungsbedürftige Depression vorliegt und von "selbstbestimmtem Tod" dann keine Rede sein kann.

Eine wirksame Suizidprävention scheint auch eine Aufklärung über die Depression zu sein. Was man damit erreichen kann, zeigt beispielsweise das "Nürnberger Bündnis gegen Depression". Dort wurden Ärzte, Lehrer und Pfarrer weitergebildet, Kinospots geschaltet und Aktionstage zum Thema Depression organisiert. Die Zahl der Selbsstötungen in Nürnberg ging um 25% zurück, da zugleich ein analoger Rückgang jedoch auch in der Kontrollregion Würzburg zu beobachten war, bleibt der wissenschaftliche Nachweis dieses Effektes noch offen.

Der österreichische Psychologe Erwin Ringel untersuchte Methoden, Suizide zu verhindern, und gründete 1948 das erste "Selbstmordverhütungszentrum".

Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) bietet wichtige Hintergrundinformationen zum gesamten Themenfeld Suizid: Prävention, Forschung, Praxishinweise, Literatur, Hilfeeinrichtungen usw.

Im Dezember 2002 gründete die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) eine Initiativgruppe für ein Nationales Suizidprävetionsprogramm für Deutschland. Im Rahmen dieser Initiativgruppe arbeiten mittlerweise über 70 Organisationen und fast 200 Experten mit. Die Initiative versteht Suizidprävention nicht allein als eine gesundheitspolitische, sondern besonders auch als eine gesellschaftliche Aufgabe. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite http://www.suizidpraevention-deutschlande.de.

Kontakte für Hilfesuchende

  • Telefonseelsorge, 24 Stunden ansprechbar:
    • Deutschland: Bundeseinheitliche Rufnummern: 0800 - 111 0 111 oder 0800 - 111 0 222
    • Die Telefonseelsorge Deutschland bietet auch Online-Beratung per Mail und Chat an.
    • Österreich: Bundeseinheitliche Rufnummer: 142
    • Schweiz: Landesweite Rufnummer: 143
  • Kinder- und Jugendtelefon:
    • Deutschland: Bundeseinheitliche Rufnummern: 0800 - 111 0 333
    • Österreich: Bundeseinheitliche Rufnummer: 147
    • Schweiz: Landesweite Rufnummer: 147 ([1])

Nach Angaben des Arbeitskreises Leben verhält sich das Geschlechterverhältnis der hilfesuchenden Suizidgefährdeten genau spiegelbildlich zu dem der erfolgreichen Suizide: Während etwa zwei Drittel bis drei Viertel der Suizide von Männern begangen werden, entfallen unter den Hilfesuchenden zwei Drittel auf Frauen.

Suizid in Moral und Theologie

Die Frage der moralischen Zulässigkeit des Suizids wird kulturell sehr unterschiedlich betrachtet. Während westliche Gesellschaften den Suizid lange Zeit als unmoralisch und entehrend betrachteten, galt er in anderen Gesellschaften gerade als Methode, eine verlorene Ehre wiederherzustellen. (siehe hierzu z.B. Seppuku)

Ansichten zum Suizid in der Antike

Der griechische Philosoph Hegesias (3. Jahrhundert v. Chr.) betonte in seinen Vorträgen das Elend der menschlichen Existenz. Er schrieb dem Einzelnen das Recht zu, sich umzubringen. Das menschliche Leben hätte an sich keinen besonderen moralischen Wert.

Zu Zeiten des römisches Kaiserreichs galt es als ehrenvoll, sich in ausweglosen Situationen ins Schwert zu stürzen (siehe Varus, Nero).

Ansichten zum Suizid im Christentum

Die christliche Lehre bezog lange Zeit keine eindeutige Stellung zum Suizid. Der Kirchenvater Augustinus (354430) verurteilte als erster in seinem Werk "De Civitate Dei" den Suizid als Übel. Später verurteilte die Kirche den Suizid als Selbstmord kategorisch als Sünde. Lange Zeit verweigerte die Kirche Suizidopfern die Bestattung in "geheiligter Erde" auf Friedhöfen und ein kirchliches Begräbnis.

Ein wichtiges Argument des Katholizismus gegen Suizid ist, dass das Leben an sich Gott gehört und so die Herrschaft Gottes verletzt werden würde. Ein berühmtes Gegenargument brachte David Hume, der anmerkte, dass es auch falsch sein müsse, einen natürlichen Tod hinauszuzögern, wenn es falsch ist, das natürliche Leben zu beenden, da dies Gottes Wille widersprechen würde.

Eine andere Begründung ist die Heiligkeit des menschlichen Lebens, so dass jegliches Leben einzigartig ist und alle Anstregungen unternommen werden müssen, es zu schützen.

Demgegenüber verwies Paul Moor in "Die Zeit", Ausgabe 19/1969, darauf, dass die Bibel Selbstmord nicht ausdrücklich verurteile, wie die Beispiel von Saul (1.Samuel 31,4), Abimelech (Richter 9,54) oder Samson / Simson (Richter 16,30) zeigten; wirklich zutreffend ist dies allerdings nur für das letztgenannte Beispiel. Demgegenüber erscheint der Selbstmord des Judas Ischarioth (Matthäus 27,5) in negativem Licht.

Ansichten zum Suizid im Islam

Im Islam ist Suizid ebenfalls verboten, einigen Hadith zufolge wird Menschen, die sich töten, die Aufnahme ins Paradies verweigert, und es droht ihnen ein ewiges Höllenfeuer.

In jüngster Zeit jedoch rekrutieren extremistische islamistische Organisationen Selbstmordattentäter oftmals mit dem Hinweis, dass ein Suizid, der die "Feinde des Glaubens" ins Verderben reißt, mithin ein Selbstmord, auf direktem Weg ins Paradies führe.

Ansichten zum Suizid im Buddhismus

Im Buddhismus ist der Suizid zwar nicht verboten oder geächtet, aber aus dem Verständnis des Reinkarnations-Glaubens heraus unsinnig, da davon ausgegangen wird, dass man in genau die gleichen Qualen neu hineingeboren wird, aus denen man mit dem Suizid fliehen wollte.

Werden beispielsweise hilflose Kinder zurück gelassen, wird man als noch schlimmeres Wesen oder in ein noch schlimmeres Schicksal hineingeboren. Die Beihilfe zum Suizid ist eindeutig verwerflich und führt unweigerlich zu schlechtem Karma mit all seinen Folgen.

Ansichten zum Suizid in der westlichen Gesellschaft

Bei alten oder schwerkranken Menschen sind Suizidgedanken oft verständlich. Das Recht, einen unabwendbaren langen Leidensprozess abzukürzen, wird in verschiedenen Ländern durch die Gesetzgebung unterschiedlich unterstützt. Dies erregte in einigen Ländern eine Debatte um die gesetzliche Zulässigkeit aktiver und passiver Sterbehilfe.

Ansichten zum Suizid in Asien

In anderen Kulturen kann die rituelle Selbsttötung gesellschaftlich akzeptiert sein. Zu nennen wären hier das japanische Seppuku oder das indische Sati.

Forschungsgeschichte

Der Soziologe Emile Durkheim hat 1897 mit seinem Werk über den Suizid (Le suicide) die sozialen Zusammenhänge des Selbstmords auf empirischer Grundlage analysiert. Er unterscheidet zwischen dem egoistischen, dem altruistischen und dem anomischen Selbstmord. In jedem Falle ist nach Durkheim eine soziale Desintegration eigentliche Ursache.

Juristische Bewertung

Strafrecht

Der Suizid ist in Deutschland straffrei, zumal eine Bestrafung wegen vollendeter Selbsttötung nie möglich wäre. Somit sind auch der Versuch und die Teilnahme (Beihilfe, Anstiftung) grundsätzlich straffrei.

In Großbritannien und Nordirland war der Suizid bis 1961 eine Straftat, in den USA in zwei Staaten sogar bis in die 1990er.

Die "Anstiftung" eines Schuldunfähigen oder die "Anstiftung" mittels einer Täuschung kann jedoch zur Tötung in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) führen: Haupttäter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluß nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beherrscht. Wer aufgrund seiner Garantenstellung verpflichtet ist (z.B. Angehörige, Ärzte etc.), eine Selbsttötung zu verhindern, kann bestraft werden, wenn er die Handlung, zu der er rechtlich verpflichtet ist, unterlässt. Der Gehilfe kann, wenn er, nachdem der Täter die Tatherrschaft verloren hat (z. B. weil er bewusstlos, aber noch nicht tot ist), keine Hilfe leistet, ebenfalls wegen Unterlassen der Hilfeleistung nach § 323c StGB bestraft werden, da der Suizidversuch einen Unglücksfall im Sinne des § 323c StGB darstellt.

Allerdings kann die allgemeine Hilfeleistungspflicht in Konkurrenz zu einer bestehenden Patientenverfügung stehen. Dann könnte aus einer (ärztlichen) Versorgung des Suizidanten die Frage nach gefährlicher Körperverletzung entstehen, da sich diese dann nicht durch einen rechtfertigenden Notstand und die Geschäftsführung ohne Auftrag decken lassen. (Siehe auch: Arzthaftungsrecht)

In der Praxis werden im Falle eines Suizides jedoch in aller Regel soweit noch möglich durch den Rettungsdienst sämtliche lebensrettenden Maßnahmen durchgeführt, da die Authentizität einer Patientenverfügung in der gebotenen Eile kaum geprüft werden kann.

Haftungsrecht

Relevant, gerade bei Suizidversuchen, kann auch die Frage der Haftung für entstehenden Schäden sein. Ein Suizid kann unter Umständen erhebliche Sachschäden verursachen, aber auch seelische Schäden bei unbeteiligten Dritten, die zur Durchführung der Tat mißbraucht wurden (z.B. Fahrpersonal der Bahn). Umstritten ist die Frage, inwieweit einem Suizidant der Schaden zugerechnet werden kann: Einige Autoren nehmen an, daß er sich in einem "geistig-umnachteten" Zustand befände, wodurch sich eine Schuldfähigkeit nicht ergebe. Allerdings ist diese Annahme sicherlich nicht immer gerechtfertigt und muß im Einzelfall durch Gutachten geprüft werden.

Versicherungsrecht

Ein Suizid kann unter Umständen der Auszahlung der Lebensversicherung entgegenstehen, da eine Versicherungsleistung in diesem Fall in der Regel nicht greift. In solchen Fällen kann es sein, daß der Suizidant seine Handlung als Unfall zu tarnen versucht, um eine Auszahlung aus der Lebensversicherung an die Hinterbliebenen nicht zu verhindern. Gerade bei Verkehrsunfällen vermutet man diesbezüglich eine hohe Dunkelziffer, da sich bei einem tödlichen Unfall oft nur schwer eine Absicht nachweisen lässt (z.B. Aufprall auf ein Hindernis oder Sturz von einer Autobahnbrücke).

Zitat

  • Es gibt nur ein wirklich ernstes philosophisches Problem: den Selbstmord. Sich entscheiden, ob das Leben es wert ist, gelebt zu werden oder nicht, heißt auf die Grundfrage der Philosophie antworten. Alles andere – ob die Welt drei Dimensionen und der Geist neun oder zwölf Kategorien hat – kommt später. Das sind Spielereien; erst muss man antworten.Albert Camus (Der Mythos des Sisyphos, ISBN 3499227657, S. 11)

Bekannte Personen, die sich das Leben genommen haben

Siehe auch

Literatur

  • Jean Amery: Hand an sich legen. Diskurs über den Freitod, Stuttgart: Klett-Cotta. 1. Aufl. 1976 [damals Ernst-Klett-Verlag, Edition Alpha].
  • J.C. Arnold: CRASH - Erlebnisse vom Absturz - Ein gratis E-Book
  • Ursula Baumann: Vom Recht auf den eigenen Tod. Die Geschichte des Suizids vom 18. bis zum 20. Jahrhundert ISBN 3740011807
  • Emile Durkheim: Der Selbstmord ISBN 3518280317
  • Claude Guillon / Yves LeBonniec: Gebrauchsanleitung zum Selbstmord. Eine Streitschrift für das Recht auf einen frei bestimmten Tod. Robinson-Verlag, Frankfurt/Main 1982. ISBN 3-88592-032-8
  • Geo Stone: Suicide and Attempted Suicide - Methods and Consequences. Carroll & Graf, 2001. ISBN 0-78670-940-5
  • Erwin Ringel (Hg.): Selbstmordverhütung ISBN 3-88074-224-3
  • Elmar Etzersdorfer, Georg Fiedler, Michael Witte (Hg.): Neue Medien und Suizidalität - Gefahren und Interventionsmöglichkeiten, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, ISBN 3-525-46175-5
  • Literaturliste der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention