„Pigou-Steuer“ – Versionsunterschied

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Durch Nachverhandlungen zwischen dem Schädiger (Fabrik) und dem Geschädigtem (Fischer) kann eine andere Emissionsmenge vereinbart werden. Der Fischer zahlt der Fabrik für eine weitere Reduzierung der Verschmutzung, es kommt zu einem [[Wohlfahrtsverlust]].
Durch Nachverhandlungen zwischen dem Schädiger (Fabrik) und dem Geschädigten (Fischer) kann eine andere Emissionsmenge vereinbart werden. Der Fischer zahlt der Fabrik für eine weitere Reduzierung der Verschmutzung, es kommt zu einem [[Wohlfahrtsverlust]].


Die Pigou-Steuer verletzt die Totalbedingung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz. Dadurch das Unternehmen meist eher Mengen- als Preisanpasser sind, führt die Steuer möglicherweise zu Marktaustritten.
Die Pigou-Steuer verletzt die Totalbedingung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz. Dadurch das Unternehmen meist eher Mengen- als Preisanpasser sind, führt die Steuer möglicherweise zu Marktaustritten.

Version vom 1. März 2005, 14:19 Uhr

Pigou-Steuer ist ein Oberbegriff für Lenkungsabgaben, also für Steuern, die weniger einen Fiskalzweck haben, als vielmehr hauptsächlich der gezielten Lenkung des Verhaltens dienen. Sie sind nach Arthur Cecil Pigou benannt.

Im Gegensatz zu Subventionen handelt es sich bei Pigou-Steuern um belastende Lenkungszwecknormen. Sie können dazu dienen, durch die Internalisierung externer Effekte ein Marktversagen zu korrigieren. Da das Marktgleichgewicht in diesem Fall nicht pareto-optimal ist, kann durch den Einsatz von Pigou-Steuern eine Pareto-Verbesserung erreicht werden.

Ein fiskalischer Zweck kann mit der Pigou-Steuer theoretisch nicht verfolgt werden, da durch die Erhebung der Steuer die schädigende Tätigkeit verringert werden soll. Damit sinkt auch die Steuereinnahme.

Ausgangssituation

Ein klassisches Beispiel ist eine Ökonomie aus zwei Produzenten, einer Fabrik und weiter unten im Fluss ein Fischer. Die Fabrik leitet ihr im Rahmen der Produktion entstehendes Abwasser in den Fluss, was die Gewinne des Fischers verringert. Ohne Regulierung wird die Fabrik in ihrer Entscheidung, wieviel sie produzieren soll, die Auswirkungen ihrer Entscheidung auf den Fischer nicht beachten (externe Effekte). Dies ist gesamtwirtschaftlich ineffizient, daher muss die Fabrik ihre Verschmutzung reduzieren.

Ohne einen staatlichen Eingriff würde die Fabrik emittieren bis der Grenzvorteil null beträgt. Die optimale Menge an Emissionen liegt aber weit darunter.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Fabrik zu einer geringeren Produktion zu bewegen:

  • Ein vom Staat vorgegebenes Limit würde die Produktion der Fabrik senken. Diese Maßnahme kann aber nicht auf eine ganze Wirtschaft angewandt werden. Da jedes Unternehmen andere externe Kosten verursacht, müsste der Staat individuelle Grenzwerte festlegen - der Aufwand wäre zu groß.
  • Der Handel mit Emissionszertifikaten schränkt ebenfalls die Produktion der Fabrik ein.
  • Wird nach dem Muster des Coase-Theorems einem der beiden Parteien das Eigentum an dem Fluss zugesprochen, so kommt es auch zu einer einvernehmlichen Lösung. Wer das Eigentum innehat ist dabei egal.
  • Der Staat erhebt eine Pigou-Steuer.

Theoretische Grundlagen

Der Staat legt pro Emissionseinheit eine Steuer t fest. Die Fabrik hat nun die Möglichkeit entweder eine Einheit der Emission zu vermeiden oder sie zu emittieren und dafür die Steuer t zu entrichten. Die Fabrik wird soweit produzieren bis der Grenzvorteil einer Emissionseinheit der Steuer für diese entspricht.

Durch die Pigou-Steuer wird die Fabrik auf die optimale Emissionsmenge gelenkt.

Änderung der Bemessungsgrundlage

Da die Pigou-Steuer keinen fiskalischen Zweck verfolgt, soll die Steuerlast für die Unternehmen so gering wie möglich gehalten werden. Dies kann z.B. durch eine Variation der Bemessungsgrundlage durchgeführt werden. Die einzige Bedingung besteht darin, dass die Steuer an der Grenze wirkt.

Anwendungsbeispiele

Steuern ,die eher der Lenkung der Bevölkerung als den Staatseinnahmen dienen, sind z.B. die Alkopop-Steuer oder die Tabaksteuer.

Häufig wird die deutsche Ökosteuer als ein Beispiel für die Pigou-Steuer genannt. Aufgrund der Ausgestaltung der Ökosteuer ist dies aber nur eingeschränkt der Fall. Unternehmen, die sehr viel Energie verbrauchen, zahlen lediglich einen ermäßigten Satz. Da für diese Unternehmen der Anreiz zur Energieeinsparung sinkt, ist das Prinzip der Pigou-Steuer nicht vollständig durchgesetzt worden.

Kritik

Durch Nachverhandlungen zwischen dem Schädiger (Fabrik) und dem Geschädigten (Fischer) kann eine andere Emissionsmenge vereinbart werden. Der Fischer zahlt der Fabrik für eine weitere Reduzierung der Verschmutzung, es kommt zu einem Wohlfahrtsverlust.

Die Pigou-Steuer verletzt die Totalbedingung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz. Dadurch das Unternehmen meist eher Mengen- als Preisanpasser sind, führt die Steuer möglicherweise zu Marktaustritten.

Im Fall eines unvollkommenen Marktes ist sogar eine Wohlfahrtsverschlechterung möglich. Ein Monopolist würde die Steuern in seine Kalkulation aufnehmen und dadurch seine Produktion noch weiter reduzieren.

Es bestehen durch die Steuer beispielsweise Anreize, in der Nachbarschaft zu bauen.