„Oberfinanzdirektion“ – Versionsunterschied

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Version vom 1. Juli 2008, 08:08 Uhr

Die Oberfinanzdirektion (OFD) ist eine Mittelbehörde der Landesfinanzverwaltung in Deutschland.

Die Oberfinanzdirektion steuert und unterstützt Finanzämter und Staatliche Hochbauämter in ihrem Zuständigkeitsbereich als ihr nachgeordnete Ämter.

Übergeordnete Behörde ist das Landesfinanzministerium (bzw. der Senator für Finanzen) des jeweiligen Bundeslandes. Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung wurden in einigen Bundesländern (beispielsweise Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern) die Landesabteilungen der Oberfinanzdirektionen aufgelöst und deren Aufgabengebiete direkt in die jeweilige Landesfinanzverwaltung eingegliedert. In Thüringen wurde die ehemalige Oberfinanzdirektion Erfurt in die Thüringer Landesfinanzdirektion überführt, in Bayern existiert anstatt der vorigen OFDen München und Nürnberg das Bayerische Landesamt für Steuern.

Bis zum 31. Dezember 2007 waren die Oberfinanzdirektionen auch Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung und zuständig für die Hauptzollämter. Die entsprechenden Bundesabteilungen wurden aufgelöst und fünf Bundesfinanzdirektionen eingerichtet. Die Hauptzollämter werden diesen Bundesfinanzdirektionen, mit zum Teil geänderter Zuständigkeit, angegliedert. Die verbliebenen Oberfinanzdirektionen werden dadurch reine Landesbehörden. Quelle: BGBl 2007, I, S. 2897. Bereits zum 1. Januar 2005 waren die Aufgaben der früheren Bundesvermögensverwaltung (mit den Bundesforst- und den Bundesvermögensämtern) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übertragen worden.


Übersicht über die verbliebenen Oberfinanzdirektionen:

Bundesland Oberfinanzdirektion
Baden-Württemberg Karlsruhe
Hessen Frankfurt am Main
Niedersachsen Hannover
Nordrhein-Westfalen Münster und Rheinland (Sitz: Köln)
Rheinland-Pfalz Koblenz
Sachsen Chemnitz
Sachsen-Anhalt Magdeburg