Nicolaus von Thaden

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Nikolaus von Thaden (* 20. Februar 1770 in Norderfeld bei Cleve, Ksp. Hennstedt in Norderdithmarschen, Schleswig Holstein; † 11. Januar 1848 in Tremsbüttel, Ksp. Bargteheide, Schleswig Holstein) war Jurist, Kgl. dän. Justizrat, Rr. d. Dannebrogo, Hausvogt in Flensburg, Eigentümer des Sünderuphofes bei Flensburg

Familie

Hausvogt Nicolaus von Thaden auf Sünderuphof stammte aus einem Dithmarscher Bauerngeschlecht, Sohn der Eltern Johann von Thaden (1740–1798) und Anna Catharina Reimers (1748–1826). Er und seine Deszendenz wurden in den Herzogtümern zum Adel gerechnet. Nicolaus von Thaden heiratete 1799 in Bovenau Dorothea Hagemann (1775–1814), Tochter des Gutsbesitzers Georg Heinrich Hagemann (1741–1805) und seiner Frau Anna Dorothea Scheel (1741–1812). 1817 Heirat mit Luise Nickels (1793–1856), Tochter des Erbpächters zu Dammkoog in Rödemis bei Husum Hans Christopher Nickels und seiner Frau Dorothea Thomsen. Seine Kinder aus erster Ehe waren Georg Heinrich von Thaden (1800 – 1835), Friedrich August von Thaden (1803–1805), Carl Christian August von Thaden (1805–1880), Wilhelm Theodor von Thaden (1807–1808), Johann Wilhelm August von Thaden (1808–1815) und Friedrich Gottlieb Eduard von Thaden (1809–1886). Aus zweiter Ehe Johann Wilhelm Christopher von Thaden (1819–1886), Georg Ludwig Thomas von Thaden (1822–1823) und Dorothea von Thaden (1824–1858).

Leben

Nicolaus von Thaden studierte von 1794–1795 in Jena Philosophie, unter anderem als Schüler Johann Gottlieb Fichtes. Er gehörte dem ersten demokratischen Studentenbund auf deutschem Boden, dem „ Bund der freien Männer“ in Jena (1794–1799) an, dem auch viele Balten und Dänen, Schweizer, Ungarn und Franzosen angehörten. Dieser Bund trat für die Reformierung der Gesellschaft im Sinne der liberalen Aufklärung ein, auch durch praktisches Engagement im sozialen Bereich, durch die Unterstützung der pädagogischen Theorien von Pestalozzi und von landwirtschaftlichen Reformen. Jena war vielleicht der wichtigste Ort der Verbreitung der Ideen der Aufklärung (Reinhold, Schiller, Fichte), ein Ort der liberalen geistigen Auseinandersetzung. Von 1795–1798 studierte er in Kopenhagen und Kiel Kameralwissenschaften, wo er 1798 seinen akademischen Abschluss erhält.

1799 Ernennung zum Hausvogt des damals zu Dänemark gehörenden Flensburg, seit 1799 Eigentümer des Sünderuphofes, der 1992 unter Denkmalschutz gestellt wurde. Er baute den Hof wesentlich aus und gestaltete einen Teil der Ländereien als „ornamented farm“ im Sinne einer Kulturlandschaft zum Landschaftsgarten, bemerkenswert der 1835 errichtete Borkenpavillon, der 1997 unter Denkmalschutz gestellt wurde: Über einer Packung aus Feldsteinen erhebt sich ein quadratischer Bau, das sogenannte Borkenhäuschen, aus 4 naturbelassenen und unbehauenen Rundhölzern an den Ecken, dazwischen einschalige Bretter, über einem auskragenden Profil sitzt das kegelförmig ausgebildete Reeetdach. Als Urhütte im Sinne Laugiers, die im Rousseau’schen Park steht, versinnbildlicht sie die liberale, aufgeklärte Geisteshaltung der des Bauherren.

Erwähnenswert seine Veröffentlichung „Über die Wegepolizei im Herzogthum Schleswig – Holstein und ihre Anwendung im Amte Flensburg“, 1822.

Der „philosophierende Jurist“ Nicolaus von Thaden stand zwischen 1815 und 1821 in regem Briefwechsel mit dem Philosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770–1831). In seinen ersten Rezeptionen beschäftigte er sich zwischen 1815 und 1820 mit der „Wissenschaft der Logik“ (G. W. F. Hegel, 1812–1816) und der Phänomenologie des Geistes (G. W. F. Hegel, 1807). In seiner Rezeption von 1821 des im selben Jahr erschienen Werkes „ Grundlinien der Philosophie des Rechts“ (G. W. F. Hegel, 1821) kritisierte er Hegel deutlich: „Von einer Philosophie ohne Beinamen ist nun nicht mehr die Rede, denn sie sind verschrien abwechselnd als royalistischer Philosoph und als philosophischer Royalist, - daher ist ein Teil des wackern Buches eine historisch – philosophische Streitschrift geworden..... Der allergrösste, und allerwichtigste Satz: “Das Seiende ist das Gute und Vernünftige“ ist philosophisch wahr, aber politisch ist dieser Satz falsch.“ (N.v.Thaden, Synderuphoff den 8. Aug. 1821)

Literatur

  • Genealogisches Handbuch des Adels, Adelige Häuser B Band XVIII, S. 478, Limburg (Lahn) 1989
  • Geschichte der Familie von Thaden, von Dr. rer. nat Dr. phil. Hans Werner von Thaden, Karlsruhe 1981, Verlag N.N.
  • Die ostholsteinische Gutslandschaft als historische Kulturlandschaft, von Deert Lafrenz, in Denkmal, Zeitschrift für Denkmalpflege in Schleswig- Holstein, Jahrgang 4 / 1997, S. 33 – 42, herausgegeben vom Landesamt für Denkmalpflege Schleswig – Holstein
  • Sünderup Hof, in Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein, Band 2, Stadt Flensburg, S. 582 - 583 , herausgegeben von Lutz Wilde, Wachholz Verlag Neumünster, 2001
  • Der Borkenpavillon in Flensburg-Sünderuphof, von H. Schulze, Landesamt für Denkmalpflege Schleswig – Holstein, 2005
  • Ueber die Wegepolizei im Herzogthum Schleswig – Holstein, und ihre Anwendung im Amte Flensburg, von Nicolaus von Thaden, Hausvogt in Flensburg, in Staatsbürgerliches Magazin, Bd. II, H. 3, S. 609 – 642, 1822, Flensburg
  • Briefe von und an Hegel, Band II: 1813 – 1822, S. 54, S. 138, S. 182, S. 205, S. 222, S. 278, Nikolaus von Thaden an Hegel, Hegel an von Thaden, herausgegeben von Johannes Hoffmeister, Akademie Verlag Berlin, 1970, Lizenzausgabe des Verlages Felix Meiner, Hamburg, der dritten durchgesehenen Auflage von 1969
  • Materialien zu Hegels Rechtsphilosophie, Band 1, herausgegeben von Manfred Riedel, S. 76, Nikolaus von Thaden, Brief an Hegel 1821, Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main, 1975
  • Traditionen der deutschen Universität, von Ralf Dahrendorf, in Die Zeit Nr. 38, 18 / 9 / 1964