„Marktpreis“ – Versionsunterschied
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Als '''Marktpreis''' bezeichnet man in der [[Wirtschaftswissenschaft]] den [[Preis (Wirtschaft)|Preis]] eines [[Gut (Wirtschaftswissenschaft)|Gutes]], der auf einem freien [[Markt (Wirtschaftswissenschaft)|Markt]] zum [[Marktgleichgewicht]] zwischen [[Angebot (Volkswirtschaftslehre)|Angebot]] und [[Nachfrage]] führt. |
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Im [[Marktdiagramm]] kann er im Schnittpunkt von Angebots- und Nachfragekurve abgelesen werden. Das Konzept des Marktpreises löste Vorstellungen von einem [[gerechter Preis|gerechten Preis]] ab. |
Im [[Marktdiagramm]] kann er im Schnittpunkt von Angebots- und Nachfragekurve abgelesen werden. Das Konzept des Marktpreises löste Vorstellungen von einem [[gerechter Preis|gerechten Preis]] ab. |
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[[Jevons Gesetz]], nach [[William Stanley Jevons]], besagt, dass ein Gut an ''einem'' Ort, zu ''einer'' Zeit auch nur ''einen'' Preis haben kann. |
[[Jevons Gesetz]], nach [[William Stanley Jevons]], besagt, dass ein Gut an ''einem'' Ort, zu ''einer'' Zeit auch nur ''einen'' Preis haben kann. |
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==Spezifische Definitionen== |
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Im [[Handel]]s- und [[Dienstleistung]]sbereich bezeichnet man als Markt- oder Tagespreis den unter den momentanen Marktverhältnissen ausgehandelten Preis einer [[Ware]] oder Dienstleistung, der im Durchschnitt bezahlt wird. |
Im [[Handel]]s- und [[Dienstleistung]]sbereich bezeichnet man als Markt- oder Tagespreis den unter den momentanen Marktverhältnissen ausgehandelten Preis einer [[Ware]] oder Dienstleistung, der im Durchschnitt bezahlt wird. |
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Version vom 25. November 2007, 22:20 Uhr
Als Marktpreis bezeichnet man in der Wirtschaftswissenschaft den Preis eines Gutes, der auf einem freien Markt zum Marktgleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage führt.
Im Marktdiagramm kann er im Schnittpunkt von Angebots- und Nachfragekurve abgelesen werden. Das Konzept des Marktpreises löste Vorstellungen von einem gerechten Preis ab.
Jevons Gesetz, nach William Stanley Jevons, besagt, dass ein Gut an einem Ort, zu einer Zeit auch nur einen Preis haben kann.
Spezifische Definitionen
Im Handels- und Dienstleistungsbereich bezeichnet man als Markt- oder Tagespreis den unter den momentanen Marktverhältnissen ausgehandelten Preis einer Ware oder Dienstleistung, der im Durchschnitt bezahlt wird.
Im Schuldrecht wird der Markt- oder Tagespreis durch den Vergleich gleichartiger zum gleichen Zeitpunkt entstandener Kaufverträge als Durchschnittspreis ermittelt.