„Inventur“ – Versionsunterschied

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[[Image:Clerk inventory.JPG|thumb|Inventur im Einzelhandel]]
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Die '''Inventur''' ([[latein]]. ''invenire'' = etwas bzw. es vorfinden) ist die Bestandsaufnahme aller vorhandenen [[Vermögen]]swerte und [[Schulden]] eines [[Unternehmen]]s zu einem bestimmten Stichtag. Jeder [[Kaufmann (HGB)|Kaufmann]] ist gemäß § 240 [[HGB]] und §§ 140, 141 [[Abgabenordnung|AO]] im Rahmen der ordnungsmäßigen [[Buchführung]] zur Inventur verpflichtet, und zwar wenn er ein Unternehmen gründet oder übernimmt, wenn er es schließt, sowie zum Schluss eines jeden [[Geschäftsjahr]]es. Das Ergebnis einer Inventur ist das [[Inventar]], ein Bestandsverzeichnis, das alle Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge und Wert aufführt.
Die '''Inventur''' ([[latein]]. ''invenire'' = etwas bzw. es vorfinden) ist die Bestandsaufnahme aller vorhandenen [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögenswerte]] und [[Schulden]] eines [[Unternehmen]]s zu einem bestimmten Stichtag. Jeder [[Kaufmann (HGB)|Kaufmann]] ist gemäß § 240 [[Handelsgesetzbuch|HGB]] und §§ 140, 141 [[Abgabenordnung|AO]] im Rahmen der ordnungsmäßigen [[Buchführung]] zur Inventur verpflichtet, und zwar wenn er ein Unternehmen gründet oder übernimmt, wenn er es schließt, sowie zum Schluss eines jeden [[Geschäftsjahr]]es. Das Ergebnis einer Inventur ist das [[Inventar]], ein Bestandsverzeichnis, das alle Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge und Wert aufführt.


== Arten der Inventur ==
== Arten der Inventur ==


=== Körperliche Inventur ===
=== Körperliche Inventur ===

Die körperlichen Vermögensgegenstände werden durch Zählen, Messen oder Wiegen aufgenommen. Eine Schätzung mit anschließender Bewertung ist ebenfalls erlaubt, wenn eine exakte Aufnahme wirtschaftlich unzumutbar oder unmöglich ist (zum Beispiel Kohlevorräte auf Halde).
Die körperlichen Vermögensgegenstände werden durch Zählen, Messen oder Wiegen aufgenommen. Eine Schätzung mit anschließender Bewertung ist ebenfalls erlaubt, wenn eine exakte Aufnahme wirtschaftlich unzumutbar oder unmöglich ist (zum Beispiel Kohlevorräte auf Halde).


=== Buchinventur ===
=== Buchinventur ===

Die Buchinventur erfasst wertmäßig alle nicht körperlichen Gegenstände und Schulden, zum Beispiel [[Forderung]]en, [[Verbindlichkeit]]en oder Bankguthaben, anhand von buchhalterischen Aufzeichnungen ([[Beleg (Rechnungswesen)|Belegen)]] oder anderen Unterlagen.
Die Buchinventur erfasst wertmäßig alle nicht körperlichen Gegenstände und Schulden, zum Beispiel [[Forderung]]en, [[Verbindlichkeit]]en oder Bankguthaben, anhand von buchhalterischen Aufzeichnungen ([[Beleg (Rechnungswesen)|Belegen)]] oder anderen Unterlagen.


=== Anlageninventur ===
=== Anlageninventur ===

In der Anlagenbuchhaltung ersetzt die Anlageninventur die körperliche Bestandsaufnahme für Güter des beweglichen [[Anlagevermögen]]s (Kraftfahrzeuge, Maschinen, Büro- und Geschäftsausstattungen, nicht aber [[Geringwertiges Wirtschaftsgut|geringwertige Wirtschaftsgüter]]). Im Anlagenverzeichnis muss für jeden Gegenstand eine Anlagenkarte mit folgenden Angaben geführt werden:
In der Anlagenbuchhaltung ersetzt die Anlageninventur die körperliche Bestandsaufnahme für Güter des beweglichen [[Anlagevermögen]]s (Kraftfahrzeuge, Maschinen, Büro- und Geschäftsausstattungen, nicht aber [[Geringwertiges Wirtschaftsgut|geringwertige Wirtschaftsgüter]]). Im Anlagenverzeichnis muss für jeden Gegenstand eine Anlagenkarte mit folgenden Angaben geführt werden:

* genaue Bezeichnung des Gegenstandes
* genaue Bezeichnung des Gegenstandes
* Bilanzwert am [[Bilanzstichtag]]
* Bilanzwert am [[Bilanzstichtag]]
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== Zeitpunkt der Inventur ==
== Zeitpunkt der Inventur ==

Grundsätzlich ist die Inventur zum [[Bilanzstichtag]] durchzuführen, also am 31.12. eines [[Kalenderjahr]]es oder am letzten Tag des [[Geschäftsjahr]]es. Da die Aufnahme der Bestände aber mit einem erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand verbunden sein kann, sind für Güter des [[Vorratsvermögen]]s sogenannte Vereinfachungsverfahren mit flexibleren Terminen zulässig.
Grundsätzlich ist die Inventur zum [[Bilanzstichtag]] durchzuführen, also am 31.12. eines [[Jahr#Kalenderjahr|Kalenderjahres]] oder am letzten Tag des [[Geschäftsjahr]]es. Da die Aufnahme der Bestände aber mit einem erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand verbunden sein kann, sind für Güter des [[Umlaufvermögen]]s sogenannte Vereinfachungsverfahren mit flexibleren Terminen zulässig.


== Inventurverfahren ==
== Inventurverfahren ==


=== Zeitnahe Stichtagsinventur ===
=== Zeitnahe Stichtagsinventur ===

Bei der Stichtagsinventur werden die Bestände an einem festgelegten Aufnahmetag mengenmäßig erfasst und in Inventurlisten eingetragen. Die Bestandsaufnahme muss nicht direkt am Bilanzstichtag erfolgen. Zulässig für die zeitversetzte Aufnahme ist eine Frist von 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag. Die Zu- und Abgänge zwischen dem Aufnahmetag und dem Stichtag, auch die Bewegungen am Stichtag selbst, werden anhand von [[Beleg (Rechnungswesen)|Belegen]] mengen- und wertmäßig fortgeschrieben beziehungsweise zurückgerechnet. Die [[Bewertung]] der Ware erfolgt zu den [[Anschaffungskosten]], beschädigte Ware kann abgewertet werden. Die Berücksichtigung von Wertsteigerungen ist jedoch nach dem [[Niederstwertprinzip]] nicht erlaubt.
Bei der Stichtagsinventur werden die Bestände an einem festgelegten Aufnahmetag mengenmäßig erfasst und in Inventurlisten eingetragen. Die Bestandsaufnahme muss nicht direkt am Bilanzstichtag erfolgen. Zulässig für die zeitversetzte Aufnahme ist eine Frist von 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag. Die Zu- und Abgänge zwischen dem Aufnahmetag und dem Stichtag, auch die Bewegungen am Stichtag selbst, werden anhand von [[Beleg (Rechnungswesen)|Belegen]] mengen- und wertmäßig fortgeschrieben beziehungsweise zurückgerechnet. Die [[Bewertung]] der Ware erfolgt zu den [[Anschaffungskosten]], beschädigte Ware kann abgewertet werden. Die Berücksichtigung von Wertsteigerungen ist jedoch nach dem [[Niederstwertprinzip]] nicht erlaubt.


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=== Verlegte Inventur ===
=== Verlegte Inventur ===

Die verlegte Inventur kann in Frage kommen, wenn die Aufnahme zum Stichtag unmöglich ist (zum Beispiel bei sehr großen Beständen), oder wenn die Voraussetzungen für eine permanente Inventur fehlen.
Die verlegte Inventur kann in Frage kommen, wenn die Aufnahme zum Stichtag unmöglich ist (zum Beispiel bei sehr großen Beständen), oder wenn die Voraussetzungen für eine permanente Inventur fehlen.


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=== Permanente Inventur (permanente Bestandskontrolle) ===
=== Permanente Inventur (permanente Bestandskontrolle) ===

Die permanente Inventur macht es möglich, den am Stichtag vorhandenen Bestand auch ohne gleichzeitige körperliche Bestandsaufnahme festzustellen. Voraussetzung dafür ist die Führung eines [[Buchführung|Lagerbuches]] sowie nachprüfbarer Unterlagen für alle Zu- und Abgänge. An einem frei wählbaren Tag wird einmal im Geschäftsjahr eine körperliche Inventur durchgeführt und der [[Sollbestand]] der Lagerbuchführung mit dem [[Istbestand]] verglichen. Abweichungen führen zu einer Berichtigung des Sollbestandes. Inventurdifferenzen fließen voll erfolgswirksam in die [[Gewinn- und Verlustrechnung]] ein.
Die permanente Inventur macht es möglich, den am Stichtag vorhandenen Bestand auch ohne gleichzeitige körperliche Bestandsaufnahme festzustellen. Voraussetzung dafür ist die Führung eines [[Buchführung|Lagerbuches]] sowie nachprüfbarer Unterlagen für alle Zu- und Abgänge. An einem frei wählbaren Tag wird einmal im Geschäftsjahr eine körperliche Inventur durchgeführt und der [[Sollbestand]] der Lagerbuchführung mit dem [[Istbestand]] verglichen. Abweichungen führen zu einer Berichtigung des Sollbestandes. Inventurdifferenzen fließen voll erfolgswirksam in die [[Gewinn- und Verlustrechnung]] ein.


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=== Stichprobeninventur ===
=== Stichprobeninventur ===

Bei der Stichprobeninventur handelt es sich um ein handelsrechtlich zulässiges Verfahren zur Inventuroptimierung, das besonders in [[Großunternehmen]] zur Anwendung kommt. In Deutschland führte Anfang der Siebziger Jahre die [[Siemens AG]] München als erstes Unternehmen die Stichprobeninventur ein. 1977 wurde diese Methode dann rechtlich verankert.
Bei der Stichprobeninventur handelt es sich um ein handelsrechtlich zulässiges Verfahren zur Inventuroptimierung, das besonders in [[Großunternehmen]] zur Anwendung kommt. In Deutschland führte Anfang der Siebziger Jahre die [[Siemens AG]] München als erstes Unternehmen die Stichprobeninventur ein. 1977 wurde diese Methode dann rechtlich verankert.


'''Voraussetzungen:'''
==== Voraussetzungen ====

* Das Lager soll mindestens 2000 Artikel umfassen.
* Das Lager soll mindestens 2000 Artikel umfassen.
* Ein EDV-Lagerbuchführungs-System muss eingerichtet sein.
* Ein EDV-Lagerbuchführungs-System muss eingerichtet sein.
* 5 % des Bestandes decken mindestens 40 % des Lagerwertes ab.
* 5 % des Bestandes decken mindestens 40 % des Lagerwertes ab.


'''Vorgehensweise:'''
==== Vorgehensweise ====


Nur die wenigen hochwertigen Artikel werden körperlich gezählt. Ein Großteil des Lagerwertes ist damit bereits erfasst. Aus dem Restbestand entnimmt man nach dem Zufallsprinzip eine [[Stichprobe]], aus der anschließend der Gesamtbestand hochgerechnet wird.
Nur die wenigen hochwertigen Artikel werden körperlich gezählt. Ein Großteil des Lagerwertes ist damit bereits erfasst. Aus dem Restbestand entnimmt man nach dem Zufallsprinzip eine [[Stichprobe]], aus der anschließend der Gesamtbestand hochgerechnet wird.


Die gesetzlichen Anforderungen für die Stichprobeninventur sind in § 241 Abs. 1 dHGB bzw. § 192 Abs. 4 [[UGB]] geregelt: Der Aussagewert muss dem Wert einer Vollaufnahme entsprechen, und die Aufstellung des Inventars darf nur mit Hilfe von anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren (z. B. [[Mittelwertschätzung]]) erfolgen. Vor der ersten Anwendung der Stichprobeninventur muss zudem die Genehmigung des [[Finanzamt]]es eingeholt werden. In der Schweiz und in Österreich gelten ähnliche Bestimmungen, wobei in Österreich noch zusätzliche, nationale Auflagen erfüllt werden müssen.
Die gesetzlichen Anforderungen für die Stichprobeninventur sind in § 241 Abs. 1 dHGB bzw. § 192 Abs. 4 [[Unternehmensgesetzbuch|UGB]] geregelt: Der Aussagewert muss dem Wert einer Vollaufnahme entsprechen, und die Aufstellung des Inventars darf nur mit Hilfe von anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren (z. B. [[Mittelwertschätzung]]) erfolgen. Vor der ersten Anwendung der Stichprobeninventur muss zudem die Genehmigung des [[Finanzamt]]es eingeholt werden. In der Schweiz und in Österreich gelten ähnliche Bestimmungen, wobei in Österreich noch zusätzliche, nationale Auflagen erfüllt werden müssen.


== Literatur ==
== Literatur ==

* Kurt Krummeich: ''Material- und Lagerwirtschaft'', Düsseldorf 2006. ISBN 3-87841-249-5
* Kurt Krummeich: ''Material- und Lagerwirtschaft'', Düsseldorf 2006. ISBN 3-87841-249-5


== Weblinks ==
== Weblinks ==

* [http://www.lauer-inventurservice.de/de-inventur-grundsaetze.html Lauer Inventurservice Inventur-Grundsätze]
* [http://www.lauer-inventurservice.de/de-inventur-grundsaetze.html Lauer Inventurservice Inventur-Grundsätze]



Version vom 25. November 2007, 15:44 Uhr

Inventur im Einzelhandel

Die Inventur (latein. invenire = etwas bzw. es vorfinden) ist die Bestandsaufnahme aller vorhandenen Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Jeder Kaufmann ist gemäß § 240 HGB und §§ 140, 141 AO im Rahmen der ordnungsmäßigen Buchführung zur Inventur verpflichtet, und zwar wenn er ein Unternehmen gründet oder übernimmt, wenn er es schließt, sowie zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres. Das Ergebnis einer Inventur ist das Inventar, ein Bestandsverzeichnis, das alle Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge und Wert aufführt.

Arten der Inventur

Körperliche Inventur

Die körperlichen Vermögensgegenstände werden durch Zählen, Messen oder Wiegen aufgenommen. Eine Schätzung mit anschließender Bewertung ist ebenfalls erlaubt, wenn eine exakte Aufnahme wirtschaftlich unzumutbar oder unmöglich ist (zum Beispiel Kohlevorräte auf Halde).

Buchinventur

Die Buchinventur erfasst wertmäßig alle nicht körperlichen Gegenstände und Schulden, zum Beispiel Forderungen, Verbindlichkeiten oder Bankguthaben, anhand von buchhalterischen Aufzeichnungen (Belegen) oder anderen Unterlagen.

Anlageninventur

In der Anlagenbuchhaltung ersetzt die Anlageninventur die körperliche Bestandsaufnahme für Güter des beweglichen Anlagevermögens (Kraftfahrzeuge, Maschinen, Büro- und Geschäftsausstattungen, nicht aber geringwertige Wirtschaftsgüter). Im Anlagenverzeichnis muss für jeden Gegenstand eine Anlagenkarte mit folgenden Angaben geführt werden:

Zeitpunkt der Inventur

Grundsätzlich ist die Inventur zum Bilanzstichtag durchzuführen, also am 31.12. eines Kalenderjahres oder am letzten Tag des Geschäftsjahres. Da die Aufnahme der Bestände aber mit einem erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand verbunden sein kann, sind für Güter des Umlaufvermögens sogenannte Vereinfachungsverfahren mit flexibleren Terminen zulässig.

Inventurverfahren

Zeitnahe Stichtagsinventur

Bei der Stichtagsinventur werden die Bestände an einem festgelegten Aufnahmetag mengenmäßig erfasst und in Inventurlisten eingetragen. Die Bestandsaufnahme muss nicht direkt am Bilanzstichtag erfolgen. Zulässig für die zeitversetzte Aufnahme ist eine Frist von 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag. Die Zu- und Abgänge zwischen dem Aufnahmetag und dem Stichtag, auch die Bewegungen am Stichtag selbst, werden anhand von Belegen mengen- und wertmäßig fortgeschrieben beziehungsweise zurückgerechnet. Die Bewertung der Ware erfolgt zu den Anschaffungskosten, beschädigte Ware kann abgewertet werden. Die Berücksichtigung von Wertsteigerungen ist jedoch nach dem Niederstwertprinzip nicht erlaubt.

Die Stichtagsinventur bildet die Bestände so ab, wie sie am Ende des Geschäftsjahres tatsächlich sind. Sie führt jedoch zu einem großen Arbeitsanfall innerhalb weniger Tage, der oft Störungen des Betriebsablaufes zur Folge hat oder sogar eine Betriebsschließung notwendig macht. Das Risiko von Aufnahmefehlern erhöht sich.

Verlegte Inventur

Die verlegte Inventur kann in Frage kommen, wenn die Aufnahme zum Stichtag unmöglich ist (zum Beispiel bei sehr großen Beständen), oder wenn die Voraussetzungen für eine permanente Inventur fehlen.

Die körperliche Bestandsaufnahme erfolgt an einem beliebigen Tag innerhalb der letzten 3 Monate vor oder der ersten 2 Monate nach dem Bilanzstichtag. Der am Aufnahmetag ermittelte Bestand wird nur wertmäßig (nicht mengenmäßig) auf den Stichtag fortgeschrieben oder zurückgerechnet, das Inventar trägt das Datum der tatsächlichen Aufnahme.

Wertfortschreibung Wertrückrechnung
Wert am Tag der Inventur (z. B. 15. Okt.) Wert am Tag der Inventur (z. B. 28. Feb.)
(+) Wert der Zugänge vom 15. Okt. bis 31. Dez. (-) Wert der Zugänge vom 1. Jan. bis 28. Feb.
(-) Wert der Abgänge vom 15. Okt. bis 31. Dez. (+) Wert der Abgänge vom 1. Jan. bis 28. Feb.
(=) Wert am Abschluss-Stichtag (31. Dez.) (=) Wert am Abschluss-Stichtag (31. Dez.)

Permanente Inventur (permanente Bestandskontrolle)

Die permanente Inventur macht es möglich, den am Stichtag vorhandenen Bestand auch ohne gleichzeitige körperliche Bestandsaufnahme festzustellen. Voraussetzung dafür ist die Führung eines Lagerbuches sowie nachprüfbarer Unterlagen für alle Zu- und Abgänge. An einem frei wählbaren Tag wird einmal im Geschäftsjahr eine körperliche Inventur durchgeführt und der Sollbestand der Lagerbuchführung mit dem Istbestand verglichen. Abweichungen führen zu einer Berichtigung des Sollbestandes. Inventurdifferenzen fließen voll erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung ein.

Der Vorzug der permanenten Inventur liegt darin, dass die körperliche Bestandsaufnahme über das ganze Jahr verteilt und sinnvoll geplant werden kann, zum Beispiel wenn die Bestände am niedrigsten sind. Sie kann aber unzweckmäßig sein, wenn die Warenbewegungen für einzelne Warengruppen aus organisatorischen Gründen nicht separat ermittelt werden können. Dies ist etwa im Einzelhandel der Fall.

Ein Unternehmen kann frei entscheiden, für bestimmte Gegenstände die Stichtagsinventur und für andere die verlegte oder die permanente Inventur anzuwenden. Sind aber unkontrollierte Risiken zu befürchten, etwa durch Schwund oder Verderb der Waren, lässt das Einkommenssteuerrecht die flexiblen Inventurverfahren nicht zu und verlangt eine zeitnahe Aufnahme der Bestände. Das gleiche gilt für besonders wertvolle Güter.

Stichprobeninventur

Bei der Stichprobeninventur handelt es sich um ein handelsrechtlich zulässiges Verfahren zur Inventuroptimierung, das besonders in Großunternehmen zur Anwendung kommt. In Deutschland führte Anfang der Siebziger Jahre die Siemens AG München als erstes Unternehmen die Stichprobeninventur ein. 1977 wurde diese Methode dann rechtlich verankert.

Voraussetzungen

  • Das Lager soll mindestens 2000 Artikel umfassen.
  • Ein EDV-Lagerbuchführungs-System muss eingerichtet sein.
  • 5 % des Bestandes decken mindestens 40 % des Lagerwertes ab.

Vorgehensweise

Nur die wenigen hochwertigen Artikel werden körperlich gezählt. Ein Großteil des Lagerwertes ist damit bereits erfasst. Aus dem Restbestand entnimmt man nach dem Zufallsprinzip eine Stichprobe, aus der anschließend der Gesamtbestand hochgerechnet wird.

Die gesetzlichen Anforderungen für die Stichprobeninventur sind in § 241 Abs. 1 dHGB bzw. § 192 Abs. 4 UGB geregelt: Der Aussagewert muss dem Wert einer Vollaufnahme entsprechen, und die Aufstellung des Inventars darf nur mit Hilfe von anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren (z. B. Mittelwertschätzung) erfolgen. Vor der ersten Anwendung der Stichprobeninventur muss zudem die Genehmigung des Finanzamtes eingeholt werden. In der Schweiz und in Österreich gelten ähnliche Bestimmungen, wobei in Österreich noch zusätzliche, nationale Auflagen erfüllt werden müssen.

Literatur