Intelligenzminderung

Unter Intelligenzminderung oder Minderbegabung versteht man eine im Vergleich zu einem Durschnittswert verminderte mentale Leistungsfähigkeit, so zum Beispiel eine kognitive Behinderung, motorische oder handwerkliche Ungeschicklichkeiten oder einen Mangel an sonstigen, im Anwendungsfall spezifizierten Fähigkeiten.

Die Intelligenzminderung wird medizinisch definiert als eine deutlich geminderte kognitive Fähigkeit und im ICD-10 unter den Nummern F70 - F79 beschrieben.

Messung der Minderbegabung

Die Intelligenzminderung wir mit einem standardisierten Intelligenztest gemessen und in einem Intelligenzquotienten angegeben, dessen Mittelwert traditionell auf 100 Punkte, dessen Standardabweichung auf 15 Punkte geeicht wird. (Eine Eichung auf 0 wäre statistisch gleichwertig, würde jedoch eine Intelligenzminderung als negativen Punktwert angeben, was aber der Hälfte der Bevölkerung einen negativen Punkwert zuordnen würde.)

Stufen der Inelligenzminderung

Die WHO teilt Intelligenzminderung wie folgt ein:

  • Grenzdebilität, geringe Intelligenz
Die Grenzdebilität mit einem IQ zwischen 70 und 89 wird in der ICD-10-Codierung nicht gesondert aufgeführt. Die Betroffenen lernen langsamer und haben Schwierigkeiten, sich den Lernstoff in der Schule anzueignen. Im allergünstigsten Fall können sie sogar eine Fremdsprache erlernen, dies erfordert aber viel Anstrengung und Abstraktionsvermögen.
oder leichte Intelligenzminderung, ICD 10 F70, auch Debilität, IQ zwischen 50-69. Leicht geistig Behinderte können im Alter von 18 bis 19 Jahren das Niveau eines Grundschulabschlusses erreichen. Dies entspricht beim Erwachsenen etwa dem Intelligenzalter eines 9 bis 12jährigen Kindes.
Intelligenzminderung geringer Ausprägung führt zu Schwierigkeiten im Aneignen von Kenntnissen sowie beim Handeln und Denken (bedingt durch Konzentrationsstörungen oder Gedächtnisschwäche), beschränktes Interesse und eine verzögerte intellektuelle Reife. Betroffene sind schulbildungsfähig, meist allerdings nur in Sonderschulen.
Zusätzlich kann zur Intelligenzminderung noch eine soziale und emotionale Unreife hinzukommen, so dass die Betroffenen eigenständig den Anforderungen einer Ehe oder einer Kindererziehung nicht nachkommen können. Allerdings können die nur leicht Intelligenzgeminderten durchaus ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten.
Früher verwendeter Begriff: Demenz
  • Mittelgradige geistige Behinderung
oder mittelgradige Intelligenzminderung, ICD 10 F71, IQ zwischen 35-49, das Intelligenzalter beträgt beim Erwachsenen 6 bis unter 9 Jahre. Deutliche Entwicklungsverzögerung in der Kindheit, die Kinder lernen alles ein bisschen später. Als Erwachsene können sie bei guter Förderung im geschützten Rahmen arbeiten, lesen und schreiben.
Mittelgradige und schwere geistige Behinderung wurden früher auch als Imbezillität bezeichnet.
  • Schwere geistige Behinderung
oder schwere Intelligenzminderung, ICD 10 F72, IQ zwischen 20-34, das Intelligenzalter beim Erwachsenen beträgt 3 bis unter 6 Jahre. Da betroffene Menschen nicht lesen oder schreiben lernen können, sind sie nicht schulbildungsfähig, wohl aber förderungsfähig (lebenspraktisch bildbar). Dauernde Unterstützung ist notwendig.
Früher verwendeter Begriff: Imbezillität
  • Schwerste geistige Behinderung
oder schwerste Intelligenzminderung, ICD 10 F73, IQ unter 20, das maximale erreichbare Intelligenzalter liegt beim Erwachsenen unter 2 Jahren. Beweglichkeit, Kontinenz und Sprachvermögen sind hochgradig eingeschränkt.
Früher verwendeter Begriff: Idiotie
  • Geistige Behinderung ohne nähere Angaben
In der ICD-10-Klassifikation wird auch noch die Intelligenzminderung ohne nähere Angaben F79 aufgeführt. Sie soll nur dann kodiert werden, wenn z. B. wegen körperlicher Behinderung oder Verhaltensstörung kein Intelligenztest durchgeführt werden kann.

Vorkommen

Verschiedene Erkrankungen, so zum Beispiel eine Hirnhautentzündung (Meningitis), eine Gehirnentzündung, Sauerstoffmangel bei der Geburt oder Röteln in der Schwangerschaft kann zu kognitiver Behinderung führen. Vielfach sind die Ursachen jedoch unbekannt.

Unterbringung

Menschen mit starker kognitiver Behinderung werden heutzutage oft nicht mehr in Heimen untergebracht, weil dies zu Symptomen wie Hospitalismus und zu gesellschaftlich-sozialer Ab- und Ausgrenzung führte. Mehr Möglichkeiten und bessere soziale Kontakte bietet beispielsweise das betreute Wohnen oder integrative Therapieprogramme wie die Evangelische Stiftung Alsterdorf in Hamburg oder Geel im Nordosten Belgiens.

Rechtliche Folgen

Eine kognitive Behinderung kann zu eingeschränkter Geschäftsfähigkeit oder sogar Geschäftsunfähigkeit führen. Die vollständige Entmündigung ist seit Anfang der 1990er Jahre abgeschafft, sie bezieht sich seitdem nur noch auf einzelne Bereiche. Kognitive Minderbegabung führt nicht zu einem Verlust der Rechtsfähigkeit.

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