„Hilfskostenstelle“ – Versionsunterschied

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Eine '''Hilfskostenstelle''' (auch: '''Vorkostenstelle''', '''Sekundärkostenstelle''') ist eine [[Kostenstelle]]nkategorie, die in der [[Kostenstellenrechnung]] zum Zwecke der [[Innerbetriebliche Leistungsverrechnung |Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen]] gebildet wird. Hilfskostenstellen stehen im Gegensatz zu [[Endkostenstelle]]n. Auf Hilfskostenstellen selbst werden keine [[Kostenträger]] gefertigt sondern sie erbringen lediglich die für den Produktionsprozess notwendigen Infrastrukturleistungen, wie etwa Energieversorgung, innerbetrieblicher Transport und Verwaltung. In der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung werden die [[Gemeinkosten]] der Hilfskostenstellen direkt oder indirekt auf die [[Endkostenstelle]]n verrechnet, da die Kosten einer Hilfskostenstelle nicht direkt auf einen [[Kostenträger]] umgelegt werden können. Dabei sollten möglichst verursachungsgerechte Bezugsgrößen für die Inanspruchnahme der Leistungen gewählt werden.
Eine '''Hilfskostenstelle''' (auch: '''Vorkostenstelle''', '''Sekundärkostenstelle''') ist eine [[Kostenstelle]]nkategorie, die in der [[Kostenstellenrechnung]] zum Zwecke der [[Innerbetriebliche Leistungsverrechnung |Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen]] gebildet wird. Hilfskostenstellen stehen im Gegensatz zu [[Endkostenstelle]]n. Auf Hilfskostenstellen selbst werden keine [[Kostenträger]] gefertigt sondern sie erbringen lediglich die für den Produktionsprozess notwendigen Infrastrukturleistungen, wie etwa Energieversorgung, innerbetrieblicher Transport und Verwaltung. In der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung werden die [[Gemeinkosten]] der Hilfskostenstellen direkt oder indirekt auf die [[Endkostenstelle]]n verrechnet, da die Kosten einer Hilfskostenstelle nicht direkt auf einen [[Kostenträger]] umgelegt werden können. Dabei sollten möglichst verursachungsgerechte Bezugsgrößen für die Inanspruchnahme der Leistungen gewählt werden.


==Siehe auch==
== Siehe auch ==

* [[Kostenartenrechnung]]
* [[Kostenartenrechnung]]
* [[Kostenträgerrechnung]]
* [[Kostenträgerrechnung]]

Version vom 26. November 2007, 20:47 Uhr

Eine Hilfskostenstelle (auch: Vorkostenstelle, Sekundärkostenstelle) ist eine Kostenstellenkategorie, die in der Kostenstellenrechnung zum Zwecke der Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen gebildet wird. Hilfskostenstellen stehen im Gegensatz zu Endkostenstellen. Auf Hilfskostenstellen selbst werden keine Kostenträger gefertigt sondern sie erbringen lediglich die für den Produktionsprozess notwendigen Infrastrukturleistungen, wie etwa Energieversorgung, innerbetrieblicher Transport und Verwaltung. In der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung werden die Gemeinkosten der Hilfskostenstellen direkt oder indirekt auf die Endkostenstellen verrechnet, da die Kosten einer Hilfskostenstelle nicht direkt auf einen Kostenträger umgelegt werden können. Dabei sollten möglichst verursachungsgerechte Bezugsgrößen für die Inanspruchnahme der Leistungen gewählt werden.

Siehe auch