„Gremium“ – Versionsunterschied
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Version vom 29. April 2019, 15:02 Uhr
Ein Gremium (lateinisch „Schoß, Innerstes“)[1][2] ist die zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe gebildete Gruppe von Experten. Ein synonymer Begriff ist Ausschuss.
Merkmale
Gremien werden meist für bestimmte Aufgaben mit zeitlich befristeten Arbeitsschwerpunkten gebildet und nehmen Entscheidungsaufgaben, Informationsaufgaben, Beratungsaufgaben oder Ausführungsaufgaben wahr, wofür ihnen bestimmte Funktionen delegiert werden. Gremien können in der Privatwirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung sowohl ad hoc als auch permanent gebildet werden. Sie sind durch eine flache Organisation gekennzeichnet. Nach den Merkmalen Umfang der Mitarbeit (Voll- oder Teilzeit), Art der Gruppenaufgabe (unbefristete Daueraufgaben/befristete Sonderaufgaben) und dem zeitlichen Aspekt (kontinuierlich/diskontinuierlich) wird in hauptamtliche (Leitungsgruppe, Arbeitsgruppe) und nebenamtliches Gremium (Ausschuss, Problemlösegruppe) unterschieden. Projektgruppen können als haupt- oder nebenamtliche Gremien auftreten. Häufig handeln Gremien als Organ einer juristischen Person.
Vor- und Nachteile
Meist werden aufgrund der Betrachtung der Problemstellungen von verschiedenen Standpunkten sowie erhöhter Problemlösungsakzeptanz bessere Ergebnisse erzielt. Diese Vorteile entstehen vor allem aufgrund von unterschiedlichen Erfahrungs- und Wissenshintergründen der Gruppenmitglieder, erhöhter Motivation, besserem Arbeitsklima und stärkerer Zielorientierung durch Integration der Einzelinteressen.
Auf der anderen Seite treten oft dysfunktionale Faktoren wie Kommunikationsprobleme, emotionale Spannungen und persönliche Egoismen auf. Dies kann nicht nur den reibungslosen Arbeitsablauf behindern, sondern führt im Extremfall zum Auseinanderbrechen der Gruppe.
Beispiele
Individuelle Gremien
- Internationale Arbeitsgemeinschaft Knochentumoren
- Europäischer Konvent
- Österreichischer Musikrat
- Gutachtergremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft
- Kuratorium der Universität Potsdam
- Frauengremium des Fachbereiches Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin
- Österreichisches Hebammengremium
- Ältestenrat und Ausschüsse des Deutschen Bundestages.
- Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Klassen von Gremien
- Aufsichtsrat, ggf. mit
- Prüfungsausschuss
- Präsidialausschuss
- Personalausschuss
- Nominierungsausschuss
- Vermittlungsausschuss
- weitere
- Beirat
- Betriebsrat
- Gesellschafterversammlung
- Gläubigerversammlung
- Kuratorium
- Präsidium
- Verwaltungsrat
Staatsorgane
- Ortsrat, Gemeindevertretung, Stadtrat
- Parlament
- Parlamentarisches Kontrollgremium des Deutschen Bundestages
- Bundesrat (Deutschland)
- Bundesrat (Österreich)
- Regierung
- Staatsrat
- Sowjet
- Bundesrat
- Stadtrat
- Gemeinderat
- Rat der Volksbeauftragten, Regierung in Deutschland, 1918–1919
- Rat der Volkskommissare, Regierung in Sowjetrussland, 1917–1922
Amtsbezeichnung:
- Hofrat, beratendes Gremium in Österreich
- Landrat
- Akademischer Rat
- Medizinalrat
- Kaiserlicher Rat (Titel)
- Geheimrat
- Legationsrat (diplomatischer Dienst)
- in Deutschland historische Betitelung beisitzender Richter, siehe Beisitzer
- Geistlicher Rat, kirchlicher Ehrentitel
- Kommerzienrat, Kommerzialrat
Gremien werden auch spontan eingerichtet, etwa die ersten Arbeiter- und Soldatenräte in der Räterepublik im Rätekommunismus oder die sogenannten „Runden Tische“, an denen viele der Revolutionen im Jahr 1989 ausgehandelt bzw. gestaltet wurden.
Literatur
- Dietmar Vahs: Organisation. Einführung in die Organisationstheorie und -praxis, 5. Aufl., Stuttgart 2005 ISBN 3-7910-2357-8, S. 80f
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ gremium. Pons-Verlag, abgerufen am 1. Januar 2014.
- ↑ Frank Nullmeier, Tanja Pritzlaff, Anne C. Weihe, Britta Baumgarten: Entscheiden in Gremien – Von der Videoaufzeichnung zur Prozessanalyse. GWV Fachverlage, 2008, ISBN 978-3-531-16052-8 (Auszug online bei Google [abgerufen am 1. Januar 2014]).