„Freeware“ – Versionsunterschied

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Der Begriff Freeware ist heutzutage meist in zwei Gebieten anzutreffen: Einmal bei den Computer-Zeitschriften, die Freeware gerne als vereinfachenden Oberbegriff verwenden und bei Hobbyprogrammierern, die ihre kleineren Software-Projekte auf ihrer Homepage zum kostenlosen Herunterladen anbieten und sich noch nicht mit dem aktuellen Software-Lizenzrecht befasst haben.
Der Begriff Freeware ist heutzutage meist in zwei Gebieten anzutreffen: Einmal bei den Computer-Zeitschriften, die Freeware gerne als vereinfachenden Oberbegriff verwenden und bei Hobbyprogrammierern, die ihre kleineren Software-Projekte auf ihrer Homepage zum kostenlosen Herunterladen anbieten und sich noch nicht mit dem aktuellen Software-Lizenzrecht befasst haben.


=== Ähnliche Lizenzen ===
du arsch ich ficke deine mutter
Für die folgenden Lizenzmodelle wird ''Freeware'' in der Regel als Oberbegriff verwendet, teilweise auch synonym. Sie sind allerdings mit Einschränkungen verbunden, die sich aus dem Namen des Lizenzmodells ergeben:
* [[Cardware]] (auch ''Postcardware'' genannt) ist eine Form von Freeware, bei der der Autor um die Zusendung einer originellen Grußkarte bittet, soweit das Programm Gefallen gefunden hat. Ähnliche Konzepte gibt es für eine ganze Reihe von Sachspenden an den Autor.<!-- Beispielprogramm wäre schön! -->
* [[Registerware]] ist Freeware, die jedoch nur gegen eine kostenlose Registrierung heruntergeladen werden kann. Oft werden dabei die angegebenen [[E-Mail]]-Adressen verwendet, um Updates oder erweiterte Versionen zu bewerben oder Werbung von Fremdfirmen zu versenden. Eine Weitergabe solcher Programme, auch im privaten Bereich, ist ohne Registrierung meistens ausgeschlossen. (Beispiel: [[Lotus Symphony]])
* [[Open Source]] bezeichnet eine besondere Form von Freeware, bei der in der Regel zusätzlich zu den ausführbaren Dateien auch die Quelltexte und die zugehörigen Lizenztexte mitveröffentlicht werden. Eine Weitergabe und Verbreitung ist nur in dieser Vollständigkeit zulässig. Es werden verschiedene bekannte Lizenztexte verwendet, die bekannteste ist die [[GNU General Public License]]. Jedermann darf das Programm weiterentwickeln und unter derselben Lizenz veröffentlichen. Wegen dieser Sonderbestimmungen grenzt sich Open Source in der Regel deutlich von „klassischer“ Freeware ab. Ein bekanntes Beispiel ist [[OpenOffice.org]].
* Freeware für den privaten Gebrauch ist ein Kaufprogramm, das bei der Verwendung auf gewerblich genutzten Rechnern bezahlt werden muss. Lediglich bei ausschließlich privat genutzten Rechnern darf das Programm kostenlos installiert werden, meist ist aber auch hier eine Registrierung erforderlich. Auch hier gibt es oft getrennte Versionen für Privatnutzer und erweiterte Versionen für gewerbliche Nutzung. Bekannte Beispiele hierfür sind [[Firewall]]- und [[Antivirenprogramm]]e. Bei [[Avira AntiVir]] beispielsweise muss der Benutzer während der Installation explizit zustimmen, dass das Programm auf einem ausschließlich privat genutzten Rechner verwendet wird. Das Lizenzmodell birgt für den Hersteller Risiken, da viele Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die die Programme privat nutzen, diese auch kostenlos auf dem gewerblichen PC installieren oder der Rechner privat ''und'' gewerblich verwendet wird.


== Freeware-Szene ==
== Freeware-Szene ==

Version vom 25. März 2011, 11:36 Uhr

Freeware ([ˈfɹiːˌwɛə]; von engl. free „kostenlos“ und ware „Ware“) bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Freeware ist meistens proprietär und darf daher nicht mit freier Software (engl. „free software“) verwechselt werden, die im Gegensatz zu Freeware weitläufigere Freiheiten, wie Veränderungen an der Software, gewährt.[1]

Begriffsabgrenzung

Ein Autor kann nach dem Urheberrecht bei einer Weitergabe seines Werks die vertraglichen Bedingungen in weitem Umfang festlegen. So ist Freeware kein genau definierter, rechtsgültiger Begriff. Es ist in jedem Einzelfall anhand der in einem Endbenutzer-Lizenzvertrag festgelegten Lizenzbedingungen zu prüfen, welche konkreten Rechte der Urheber dem Anwender gewährt. Typische Vertragsbedingungen vom Autor sind etwa, dass die Verbreitung gegen ein Entgelt untersagt ist oder die Nutzung nur für Privatpersonen kostenlos ist, d.h. der Einsatz im kommerziellen Umfeld bedarf einer Lizenzgebühr. Ob bei solchen oder noch weitergehenden Einschränkungen der Nutzung der Begriff Freeware noch zutreffend angewendet wird, ist zumindest unter dem Aspekt der allgemeinen Nutzungsfreiheit strittig.

Im Allgemeinen wird der Begriff Freeware eher auf kleinere Software-Produkte angewandt. Ein Beispiel eines größeren kostenlosen Software-Produktes ist der Internet-Browser Firefox. Eine spezielle Form von Freeware liegt bei Software-Produkten vor, die auf ein kostenpflichtiges Betriebssystem aufbauen, wie z.B. Internet Explorer und Microsoft Windows Media Player. Hierbei ist die kostenlose Nutzung an den Besitz anderer Microsoft-Lizenzen und nur mit Zustimmung zur Rechteerweiterung der bestehenden Lizenzen für Microsoft gebunden.

Der Begriff Freeware ist heutzutage meist in zwei Gebieten anzutreffen: Einmal bei den Computer-Zeitschriften, die Freeware gerne als vereinfachenden Oberbegriff verwenden und bei Hobbyprogrammierern, die ihre kleineren Software-Projekte auf ihrer Homepage zum kostenlosen Herunterladen anbieten und sich noch nicht mit dem aktuellen Software-Lizenzrecht befasst haben.

Ähnliche Lizenzen

Für die folgenden Lizenzmodelle wird Freeware in der Regel als Oberbegriff verwendet, teilweise auch synonym. Sie sind allerdings mit Einschränkungen verbunden, die sich aus dem Namen des Lizenzmodells ergeben:

  • Cardware (auch Postcardware genannt) ist eine Form von Freeware, bei der der Autor um die Zusendung einer originellen Grußkarte bittet, soweit das Programm Gefallen gefunden hat. Ähnliche Konzepte gibt es für eine ganze Reihe von Sachspenden an den Autor.
  • Registerware ist Freeware, die jedoch nur gegen eine kostenlose Registrierung heruntergeladen werden kann. Oft werden dabei die angegebenen E-Mail-Adressen verwendet, um Updates oder erweiterte Versionen zu bewerben oder Werbung von Fremdfirmen zu versenden. Eine Weitergabe solcher Programme, auch im privaten Bereich, ist ohne Registrierung meistens ausgeschlossen. (Beispiel: Lotus Symphony)
  • Open Source bezeichnet eine besondere Form von Freeware, bei der in der Regel zusätzlich zu den ausführbaren Dateien auch die Quelltexte und die zugehörigen Lizenztexte mitveröffentlicht werden. Eine Weitergabe und Verbreitung ist nur in dieser Vollständigkeit zulässig. Es werden verschiedene bekannte Lizenztexte verwendet, die bekannteste ist die GNU General Public License. Jedermann darf das Programm weiterentwickeln und unter derselben Lizenz veröffentlichen. Wegen dieser Sonderbestimmungen grenzt sich Open Source in der Regel deutlich von „klassischer“ Freeware ab. Ein bekanntes Beispiel ist OpenOffice.org.
  • Freeware für den privaten Gebrauch ist ein Kaufprogramm, das bei der Verwendung auf gewerblich genutzten Rechnern bezahlt werden muss. Lediglich bei ausschließlich privat genutzten Rechnern darf das Programm kostenlos installiert werden, meist ist aber auch hier eine Registrierung erforderlich. Auch hier gibt es oft getrennte Versionen für Privatnutzer und erweiterte Versionen für gewerbliche Nutzung. Bekannte Beispiele hierfür sind Firewall- und Antivirenprogramme. Bei Avira AntiVir beispielsweise muss der Benutzer während der Installation explizit zustimmen, dass das Programm auf einem ausschließlich privat genutzten Rechner verwendet wird. Das Lizenzmodell birgt für den Hersteller Risiken, da viele Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die die Programme privat nutzen, diese auch kostenlos auf dem gewerblichen PC installieren oder der Rechner privat und gewerblich verwendet wird.

Freeware-Szene

Neben einzelnen Autoren gibt es auch Gruppen, so genannte Codinggroups, die hobbymäßig Software programmieren und diese als Freeware anbieten.

Einzelnachweise

  1. Free Software Foundation: Kategorien freier und unfreier Software