„Flüchtling“ – Versionsunterschied

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== Literatur ==
== Literatur ==
* Sergo Mananashvili: ''Möglichkeiten und Grenzen zur völker- und europarechtlichen Durchsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention''. Schriften des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes – Rechtswissenschaft, Band 78, Nomos, Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-4833-7.
* Madjiguène Cissé: ''Papiere für alle. Die Bewegung der Sans Papiers in Frankreich'', Assoziation A, Berlin 2002, ISBN 3-935936-14-1
* Gerda Heck: ''Illegale Einwanderung. Eine umkämpfte Konstruktion in Deutschland und den USA''. Edition DISS Band 17. Münster 2008. ISBN 978-3-89771-746-6 ([https://www.heise.de/tp/features/Geschlossene-Gesellschaft-3420343.html Interview heiseonline] 10. November 2008).
* [[Bernhard Mann (Soziologe)|Bernhard Mann]]: ''Politische Flüchtlinge. Sozialberatung in Sammelunterkünften und Fragen zur gesellschaftlichen Integration. Mit einem Vorwort eines Vertreters des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen ([[UNHCR]])''. Haag+Herchen. Frankfurt am Main. 1983 ISBN 3-88129-725-1.
* [[Michael R. Marrus]]: ''Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert'' (Originaltitel: ''The Unwanted'' übersetzt von Gero Deckert), Schwarze Risse, Rote Straße, VLA, Berlin / Göttingen / Hamburg 1999, ISBN 3-924737-46-0.
* [[Michael R. Marrus]]: ''Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert'' (Originaltitel: ''The Unwanted'' übersetzt von Gero Deckert), Schwarze Risse, Rote Straße, VLA, Berlin / Göttingen / Hamburg 1999, ISBN 3-924737-46-0.
* [[Peter J. Opitz]]: ''Das Weltflüchtlingsproblem. Ursachen und Folgen''. Beck’sche Reihe 367, Beck, München 1988 ISBN 3-406-33123-8
* [[Peter J. Opitz]]: ''Das Weltflüchtlingsproblem. Ursachen und Folgen''. Beck’sche Reihe 367, Beck, München 1988 ISBN 3-406-33123-8
* Unabhängige Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg. Projektleitung [[Gregor Spuhler]]: ''[http://www.uek.ch/de/_veroeffentlichungen.htm#bd17 Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus]'', Bern, 1999
* ''[http://www.uek.ch/de Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg]'' (Bergier-Bericht); Bern: BBL/EDMZ, 2002
* Sicco Rah: ''Asylsuchende und Migranten auf See. Staatliche Rechte und Pflichten aus völkerrechtlicher Sicht.'' Springer, Berlin & Heidelberg 2009. ISBN 978-3-540-92930-7. ([http://d-nb.info/991529197/04 Inhaltsverzeichnis])
* Elena Fiddian-Qasmiyeh et al. (Hrsg.): ''The Oxford Handbook of Refugee and Forced Migration Studies.'' Oxford University Press, Oxford & New York 2014, ISBN 978-0-19-965243-3. ([http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/toc/78164948x.pdf Inhaltsverzeichnis])
* Elena Fiddian-Qasmiyeh et al. (Hrsg.): ''The Oxford Handbook of Refugee and Forced Migration Studies.'' Oxford University Press, Oxford & New York 2014, ISBN 978-0-19-965243-3. ([http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/toc/78164948x.pdf Inhaltsverzeichnis])
* [[Karim El-Gawhary]] & Mathilde Schwabeneder: ''Auf der Flucht. Reportagen von beiden Seiten des Mittelmeers.'' Kremayr & Scheriau, Wien 2015, ISBN 978-3-218-00989-8
* [[Ludger Pries]]: ''Migration und Ankommen. Die Chancen der Flüchtlingsbewegung.'' Campus Verlag, Frankfurt am Main 2016. ISBN 978-3-593-50638-8. ([http://d-nb.info/1102946753/04 Inhaltsverzeichnis])
* [[Ludger Pries]]: ''Migration und Ankommen. Die Chancen der Flüchtlingsbewegung.'' Campus Verlag, Frankfurt am Main 2016. ISBN 978-3-593-50638-8. ([http://d-nb.info/1102946753/04 Inhaltsverzeichnis])
* [[Zygmunt Bauman]]: ''Strangers at Our Door.'' Polity Press, Cambridge 2016, ISBN 978-1-5095-1217-1 (Paperback)
* [[Zygmunt Bauman]]: ''Strangers at Our Door.'' Polity Press, Cambridge 2016, ISBN 978-1-5095-1217-1 (Paperback)
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* [http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/statistiken-node.html Statistik] beim [[Bundesamt für Migration und Flüchtlinge|BAMF]]
* [http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/statistiken-node.html Statistik] beim [[Bundesamt für Migration und Flüchtlinge|BAMF]]
* [http://www.ffm-berlin.de/ ''Forschungsgesellschaft Flucht und Migration''] (FFM)
* [http://www.ffm-berlin.de/ ''Forschungsgesellschaft Flucht und Migration''] (FFM)
* [https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-531.html Asylbewerber, Flüchtlinge, Migranten – was sind die Unterschiede?], tagesschau.de
* [http://www.baff-zentren.org/ BAFF] – [[Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer]]
* [http://www.monde-diplomatique.de/pm/2012/09/14.mondeText1.artikel,a0043.idx,12 Joseph Dana: ''Durch die Wüste Sinai ins Gelobte Land'' – Afrikanische Flüchtlinge in Israel], ''LE MONDE diplomatique'' Nr. 9905 vom 14. September 2012


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 23. Februar 2017, 14:08 Uhr

Flüchtlinge bei Stalingrad (1942)
Kriegsflüchtlinge aus Nordkorea (1952)

Flüchtling ist ein unpräziser Sammelbegriff für Personen, die ihre Heimat wegen politischer Zwangsmaßnahmen, Kriegen oder lebensbedrohlicher Notlagen vorübergehend oder dauerhaft verlassen mussten.

In der Regel flüchten diese Personen in ein Flüchtlingslager oder in ein urbanes Zentrum, um dort Asyl, Schutz und Unterstützung zu suchen. Mehr als 60 % der Flüchtlinge und 80 % der intern vertriebenen Personen leben in urbanen Zentren.[1]

Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts ist, benutzt einen enger gefassten Flüchtlingsbegriff. Danach gilt als Flüchtling nur eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt“. Personen, die aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtlinge anerkannt wurden, werden auch als Konventionsflüchtlinge bezeichnet.

Begriff und Rechtsstatus

Parteien des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge:
  • Parteien des Abkommens von 1951
  • Parteien des Protokolls von 1967
  • Parteien beider Verträge
  • Parteien keines der beiden Verträge
  • Elendsflüchtlinge aus Haiti in einem Segelboot (Boatpeople), 2005

    Der Rechtsstatus eines Flüchtlings richtet sich nach internationalen und nationalen Bestimmungen:

    • nach der Genfer Flüchtlingskonvention, soweit der schutzgewährende Staat ihr beigetreten ist,
    • innerhalb der Europäischen Union zusätzlich nach europäischen Rechtsvorschriften, insbesondere der Qualifikationsrichtlinie,
    • nach nationalen Rechtsvorschriften (denen gemäß er in einigen Ländern Asyl und gegebenenfalls nachrangigen Schutz beantragen kann).

    Das internationale Flüchtlingsrecht stellt im Gegensatz zum Sammelbegriff „Flüchtlinge“ auf die Furcht vor Verfolgung und den Grenzübertritt als Folge der Flucht ab. Wer Flüchtling ist, wird im internationalen Flüchtlingsrecht durch die Genfer Flüchtlingskonvention zur Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 definiert. Danach wird als Flüchtling anerkannt, wer

    „[…] aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder der sich als staatenlos infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“

    Diese Definition trifft nur auf internationale Flüchtlinge zu, die sich außerhalb ihres Heimatstaates befinden und in einem anderen Staat politisches Asyl suchen. Von ihnen sind daher nationale Flüchtlinge wie die deutschen „Heimatvertriebenen“ oder „Zonenflüchtlinge“ aus der SBZ zu unterscheiden. Binnenflüchtlinge, die sich in einer „flüchtlingsähnlichen Situation“ befinden, werden von der Genfer Flüchtlingskonvention ausgeklammert, weil sie keine Staatsgrenze überschritten haben. Auch Umwelt- bzw. Klimaflüchtlinge, die wegen Umweltzerstörungen zum Verlassen ihrer Heimatgebiete veranlasst wurden, fallen nicht unter diese Konvention. Ebensowenig werden Kriegsflüchtlinge berücksichtigt. Wirtschaftsflüchtlinge aus Gebieten, in denen Massenelend herrscht, fallen ebenso wenig unter diese Konvention.

    Eine Besonderheit im internationalen Recht ist die 1969 verabschiedete Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit, die auch Personen, die „wegen Aggression von außen, Besetzung, Fremdherrschaft oder aufgrund von Ereignissen, die die öffentliche Ordnung in einem Teil des Landes oder im gesamten Land ernsthaft stören, gezwungen ist, den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zu verlassen, um an einem anderen Ort außerhalb ihres Landes ihrer Herkunft oder ihrer Staatszugehörigkeit Zuflucht zu suchen“ als Flüchtling anerkennt. Dieser erweiterte Flüchtlingsbegriff, der auch Personen einschließt, die von Kriegsereignissen und Katastrophen entwurzelt wurden, wurde auch in mehreren UNO-Resolutionen begründet. Wer in anderen Aufenthaltsländern als Flüchtling anerkannt wird, liegt allerdings in deren Ermessen.

    Die UNO beschloss 1947 die Teilung Palästinas. Danach begann der Exodus der Palästinenser. Dieser Beschluss und die Staatsgründung Israels 1948 führten zum Palästinakrieg, in dessen Gefolge eine große Zahl von Palästinensern in die Nachbarstaaten floh. Wenige durften nach dem Waffenstillstand zurückkehren. Diese palästinensischen Flüchtlinge und ihre Nachkommen fallen nicht unter die Flüchtlingskonvention von 1951. Sie stehen unter dem Mandat des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten, einer der Institutionen der UNO, die sich mit dem Konflikt zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarn befassen (siehe Palästinensisches Flüchtlingsproblem).

    Internationale Flüchtlingshilfe

    Das UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), auch Hochkommissariat für Flüchtlinge genannt, ist weltweit für die Belange von Flüchtlingen zuständig. Es bietet rechtlichen Schutz und organisiert Unterbringung und Versorgung in Flüchtlingslagern und urbanen Zentren. Da diese Unterbringung meist nur eine temporäre Lösung sein kann und sein soll, strebt die UNHCR dauerhafte Lösungen, sowohl für die Flüchtlinge als auch für die Erstaufnahmeländer an.

    Die UNRWA ist ein spezielles Hilfswerk auf internationaler Ebene für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten.

    Akute Lösungen

    Beim akuten Eintreten einer großen Flüchtlingsbewegung bzw. -krise ist das UNHCR dafür zuständig Flüchtlingslager einzurichten oder zumindest deren Einrichtung zu überwachen. In Ländern, die keine Lager haben wollen oder in denen die Errichtung von Lagern nicht möglich ist, sorgt das UNHCR dafür, dass Flüchtlinge in urbanen Zentren Unterstützung erhalten. Die Lebensbedingungen sowohl in den Lagern als auch in urbanen Zentren sind häufig nicht optimal, sondern an Mindeststandards ausgerichtet – die häufig noch unterschritten werden. Insbesondere Frauen und Mädchen in Flüchtlingslagern sind verstärkt Opfer von Vergewaltigungen oder Prostitution und verstärkt von Geschlechtskrankheiten betroffen.[3] In Flüchtlingslagern kann es zu Gewalt und Missbrauch sowohl durch andere Flüchtlinge als auch durch lokale Milizen und sogar durch Behörden, Polizei und andere „Beschützer“ kommen.

    Neben der materiellen oder finanziellen Unterstützung für Flüchtlinge ist die rechtliche Unterstützung eine weitere Hauptaufgabe des UNHCR.

    In manchen Ländern, so im Libanon, in Jordanien und in der Türkei, sehen sich geflüchtete Kinder dazu gezwungen manuelle Arbeiten zu verrichten, um Geld für den Lebensunterhalt für ihre Familien zu verdienen.[4][5]

    Dauerhafte Lösungen

    Es gibt drei von der UNHCR angestrebte dauerhafte Lösungen (engl. durable solutions) für Flüchtlinge:[6]

    • Freiwillige Rückkehr ins Herkunftsland: Freiwillige Rückkehr (Engl. voluntary return) ist dann möglich und wird auch unterstützt und angestrebt, wenn die Situation im Herkunftsland wieder friedlich und stabil genug ist und Flüchtlinge keinem großen Risiko nach der Rückkehr ausgesetzt sind.
    • Integration im Erstaufnahmeland: Vereinzelt kommt es vor, dass Erstaufnahmeländer Flüchtlingen eine permanente Integration und sogar die Einbürgerung ermöglichen.
    • „Resettlement“ in ein Drittland: Resettlement ist die Aufnahme von Flüchtlingen in – an solchen UNHCR-Programmen beteiligte – Drittländer.

    Nationale Flüchtlingshilfe

    Das deutsche Flüchtlingshilfegesetz von 1965 war ein Bundesgesetz, nach dem denjenigen Personen, die nicht zum Lastenausgleich berechtigt waren, trotzdem gleichwertige staatliche Leistungen gewährt wurden. Der berechtigte Personenkreis umfasste deutsche Staatsangehörige und Personen deutscher Volkszugehörigkeit, die ihren Wohnsitz in der DDR oder Ostberlin hatten.

    Flüchtlingsstatus

    Situation in Deutschland

    In der Zeit des Kalten Krieges wurden Flüchtlinge aus dem Ostblock in Deutschland kollektiv als politische Flüchtlinge anerkannt.

    Die deutsche Rechtsordnung unterscheidet zwischen der Anerkennung der Asylberechtigung (Art. 16a Grundgesetz), also der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (als Konventionsflüchtling), und der Gewährung subsidiären Schutzes (gemäß der Qualifikationsrichtlinie).

    Daneben gibt es in Deutschland sogenannte Kontingentflüchtlinge, die aufgrund einer politischen Entscheidung der Bundesregierung aufgenommen werden können. Sie durchlaufen kein Asyl- und auch kein sonstiges Anerkennungsverfahren, sondern erhalten mit ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 23 und § 24 AufenthG). Sie besitzen allerdings nicht (mehr) den Status eines anerkannten Flüchtlings gemäß Genfer Flüchtlingskonvention, so dass ihre Rechtsstellung stärker eingeschränkt werden kann. So sind zum Beispiel Wohnsitzauflagen gegenüber Kontigentflüchtlingen unter Umständen zulässig.[7]

    Aberkennung

    Anerkannte Flüchtlinge, die das Gastland verlassen, um das Land zu besuchen, aus dem sie zuvor vor Verfolgung geflohen waren, können ihren Status als Flüchtling wieder verlieren. So erkannte die Schweiz 2015 189 Flüchtlingen aus Eritrea, dem Irak, Vietnam, Bosnien und Herzegowina, der Türkei und aus Tunesien wegen entsprechender Reisen den Status wieder ab.[8] Nach Berichten vom September 2016 verhindern im Gegensatz dazu in der Bundesrepublik Deutschland die Verwaltungsvorschriften, solchen Verdachtsfällen nachzugehen.[9]

    Außerdem kann ein Flüchtling ausgewiesen werden, der in die Planung und/oder Durchführung von terroristischen Anschlägen oder sonstigen, die öffentliche Sicherheit gefährdende Akte, verwickelt ist. Eine Ausweisung aus Gründen der Staatssicherheit ist völkerrechtlich in Artikel 32 und 33 der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt.

    Statistik

    Das UNHCR zählte zum Ende des Jahres 2012 weltweit 10,5 Millionen Flüchtlinge,[10] Ende 2015 21,3 Millionen Flüchtlinge, 3,2 Millionen Asylbewerber sowie 40,8 Millionen Binnenvertriebene – die höchste Zahl seit dem Zweiten Weltkrieg.[11] In Kolumbien war Ende 2014 mit 6 Millionen die Zahl der Binnenflüchtlinge besonders hoch. Zusammenfassend stellt die UNO fest: „Neun von zehn Flüchtlingen (86 Prozent) leben in Entwicklungsländern, da die meisten Flüchtlinge lediglich in ein angrenzendes Nachbarland fliehen.“[12]

    Das BAMF führt seit 1953 eine Statistik zu Asylanträgen in Deutschland. Demnach gab es Allzeithochs 1980 mit 107.818 Anträgen, 1992 mit 438.191 Anträgen und 2015 mit mehr als 362.000 Anträgen (Zahlen Jan. bis Okt. 2015).[13]

    Lebensbedingungen von Flüchtlingen

    Vor und während der Flucht

    Flüchtlinge haben unter Umständen ihre Heimat verlassen, weil sie dort verfolgt oder misshandelt und gefoltert wurden. Die Flucht verläuft teilweise unter dramatischen und strapaziösen Umständen. Viele von ihnen sind vor sexueller Gewalt in ihrem Heimatland geflohen, andere erfahren auf der Flucht Gewalt durch Schlepper oder Mitreisende.[14] Insgesamt sind Flüchtlinge vor gewaltsamen Übergriffen[15] – insbesondere vor politisch motivierten, rassistischen und sexuellen Übergriffen – oft unzureichend geschützt. Flüchtlinge haben aufgrund ihrer Situation oft Ungewissheit, wo sie in Monaten oder Jahren leben werden und wie es um Familienmitglieder im Heimatland steht.[16]

    Während des Asylverfahrens

    Asylbewerber erhalten bisweilen keine Arbeitserlaubnis, wodurch nach Ansicht von Asylorganisationen Lethargie und Depressionen entstehen können und gegebenenfalls die Expertise beziehungsweise die Beschäftigungsfähigkeit der Flüchtlinge verloren geht.[17] In einer Untersuchung der Lebenswelt und Alltagsbewältigung von Asylbewerbern in Deutschland beschreibt die Erziehungswissenschaftlerin Vicki Täubig die kasernierte Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften anhand des Konzepts der „totalen Institution“, welches von Erving Goffman eingeführt wurde.[18] Viele Flüchtlinge leben monate- und sogar jahrelang mit der Unsicherheit über die Zukunft in räumlicher Enge und fast ohne Privatsphäre, warten auf Entscheidungen der Behörden und müssen gegebenenfalls mit sozialen Schwierigkeiten unter den Bewohnergruppen bis hin zu Gewalt fertig werden.

    Ein Gegengewicht kann der Zugang zu Unterricht oder Schule bilden. Teils sind kulturelle oder sportliche Aktivitäten möglich – sei es auf institutioneller Basis oder durch private Initiativen. Teils entfalten Flüchtlinge über die Erstaufnahmeeinrichtung hinaus eigene Aktivitäten, sei es mittels sozialer Kontakte, auf Basis eines eigenen Bildungshintergrundes oder durch die Initiative von Flüchtlingshilfevereinen. Beispiele sind etwa Studiengänge bei Kiron Open Higher Education. In Deutschland sind zudem zu nennen: eine vorübergehenden Ausübung von Heilkunde bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen, der Bundesfreiwilligendienst und Akademiker-Studenten-Tandems bei academic experience Worldwide.

    Medien berichten über sexuellem Missbrauch, Machtmissbrauch und Gewalt in Flüchtlingsunterkünften, mit einer besonderen Gefährdung von Frauen und Kindern.[19][20][21] Da es aufgrund traumatisierender Erfahrungen zu Bindungsstörungen zwischen Eltern und Kindern komme, suchten sich Kinder andere Bezugspersonen, etwa Wachleute oder andere Erwachsene, und seien dabei besonders gefährdet.[19]

    Möglicherweise andauernd auch nach Erhalt des Flüchtlingsstatus

    Laut einer in Deutschland durchgeführten Studie reagieren Migranten stärker als Einheimische auf Stressignale. Kommt dauerhafter sozialer Stress hinzu, haben sie ein erhöhtes Risiko psychischer Erkrankung. Typischerweise machen sie im Zielland die Erfahrung, als Mitglied einer Gruppe ethnisch diskriminiert zu werden. Bei Flüchtlingen liegen zudem häufig Traumatisierungen vor, etwa durch Kriege, so dass es bei Existenzschwierigkeiten im Zielland zu einer Retraumatisierung kommen kann. Weltweit tragen Flüchtlinge ein zwei- bis dreifach hohes Risiko, an Depressionen oder Psychosen zu erkranken. Was Psychosen anbetrifft, wurde auch unter Zweitgenerationsmigranten ein erhöhtes Krankheitsrisiko festgestellt.[22] (Zur medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung von Asylbewerbern in Deutschland siehe Asylbewerberleistungsgesetz#Gesundheitliche Versorgung.)

    Weltflüchtlingstage

    Kurt Schwerdtfeger: Flüchtlingsfamilie (Gedenkstätte des Deutschen Ostens, Schloss Burg)

    Zum Gedenken an Flüchtlinge und Migranten findet jährlich am 19. Januar der 1914 von Papst Benedikt XV. ins Leben gerufene Welttag der Migranten und Flüchtlinge statt.

    Außerdem wird seit 2001 jährlich am 20. Juni der vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) eingerichtete Weltflüchtlingstag begangen. Ebenfalls am 20. Juni begeht Deutschland seit 2015 den Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung.

    Wort des Jahres

    Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) entschied, dass Flüchtlinge das Wort des Jahres 2015 sei.[23] Es handele sich nicht nur um das das Jahr 2015 beherrschende politische Thema, das Wort sei auch sprachlich interessant, so die Begründung.[24] Die GfdS weist auf negative Konnotationen des Begriffs hin:

    „Gebildet aus dem Verb flüchten und dem Ableitungssuffix -ling (›Person, die durch eine Eigenschaft oder ein Merkmal charakterisiert ist‹), klingt Flüchtling für sprachsensible Ohren tendenziell abschätzig: Analoge Bildungen wie Eindringling, Emporkömmling oder Schreiberling sind negativ konnotiert, andere wie Prüfling, Lehrling, Findling, Sträfling oder Schützling haben eine deutlich passive Komponente. Neuerdings ist daher öfters alternativ von Geflüchteten die Rede. Ob sich dieser Ausdruck im allgemeinen Sprachgebrauch durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.“[25]

    In Kreisen der politischen Linken wird oftmals der Begriff Flüchtling in deutschsprachigen Äußerungen durch dessen englisches Pendant Refugee ersetzt.[26] Dagegen wird eingewendet, Geflüchtete oder Refugees seien keine Eigenbezeichnungen und daher ebenso problematisch.[27] Es gibt daher auch die Position, den Begriff Flüchtling zu verteidigen, dieser sei positiver besetzt als der negativ konnotierte Begriff Asylant.[28]

    Siehe auch

    Portal: Interkultureller Dialog und Integration – Artikel, Kategorien und mehr

    Literatur

    Wiktionary: Flüchtling – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
    Commons: Flüchtlinge – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. UNHCR Hinweis (engl.)
    2. Genfer Konvention im Wortlaut, pdf-Dok. 212 KB, abgerufen am 7. September 2012.
    3. Aggrawal A. (2005): Refugee Medicine. In: Payne-James JJ, Byard RW, Corey TS, Henderson C (Eds.) Encyclopedia of Forensic and Legal Medicine, Elsevier Academic Press: London, Vol. 3, Pp. 514–525.
    4. Syrische Flüchtlingskinder: Schon Sechsjährige müssen arbeiten. Der Spiegel, 2. Juli 2015, abgerufen am 23. Mai 2016.
    5. Türkei: Kinderarbeit in Textilfabriken. DRadio Wissen, 2. Februar 2016, abgerufen am 23. Mai 2016.
    6. http://www.unhcr.org/solutions.html
    7. Urteil vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 7.12
    8. Lukas Häuptli: Fast 200 Flüchtlinge verlieren Asylstatus, Neue Zürcher Zeitung vom 3. Juli 2016
    9. Joseph Hausner: Warum die Anträge überhaupt genehmigt werden, Focus vom 13. September 2016
    10. UNHCR Statistical Yearbooks. 2012, Tabelle 2.1, S. 26
    11. UNHCR – Global Trends. Forced displacement in 2015, S. 5 Abgerufen am 20. Juni 2016.
    12. https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/fluechtlinge/zahlen-fakten.html
    13. https://www.tagesschau.de/inland/asyl-chronologie-101~magnifier_pos-0.html
    14. Siehe z. B. Rape and Sexual Violence. U.S. Committee for Refugees and Immigrants (USCRI), abgerufen am 24. September 2015 (englisch).
    15. siehe Flüchtlingskrise in Deutschland 2015#Fremdenfeindliche Ausschreitungen
    16. Professor Freisleder im AZ-Interview. Flüchtlinge: Wenn die Angst zurückkehrt. Abendzeitung (AZ), abgerufen am 6. Dezember 2014.
    17. siehe z. B. NGOs fordern vollen Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber. derstandard.at, 23. Januar 2013, abgerufen am 12. Mai 2013.
    18. Vicki Täubig: Totale Institution Asyl: empirische Befunde zu alltäglichen Lebensführungen in der organisierten Desintegration. Juventa-Verlag, Weinheim; München 2009, ISBN 978-3-7799-1793-9.
    19. a b Kinderschutzbeauftragte: „Flüchtlingsunterkünfte sind ein Mekka für Pädophile“. Der Tagesspiegel, 7. Juli 2016, abgerufen am 31. Januar 2017.
    20. Alexander Sarovic: Sexuelle Gewalt in Flüchtlingsheimen: „Besonders gefährdet sind alleinstehende Mütter“. In: Spiegel Online. 4. Oktober 2015, abgerufen am 31. Januar 2017.
    21. Hannah Beitzer: Gewalt in Flüchtlingsheimen. „Viele Eltern sind nicht in der Lage, sich um ihre Kinder zu kümmern“. sueddeutche.de, 28. September 2016, abgerufen am 31. Januar 2017.
    22. Warum Migranten psychisch krank werden Stress in der Fremde. SWR2, 22. Oktober 2015, abgerufen am 25. Juli 2016.
    23. Das ist das Wort des Jahres 2015, Focus Online vom 11. Dezember 2015.
    24. "Flüchtling" ist Wort des Jahres, Süddeutsche Zeitung vom 11. Dezember 2015.
    25. Pressemitteilung der GfdS vom 11. Dezember 2015.
    26. Matthias Heine: Warum Flüchtlinge jetzt oft „Refugees“ heißen. Die Welt. 24. August 2015
    27. Wider den Begriff „Flüchtling“ | Diskussionspapier. In: boell-sachsen-anhalt.de. Abgerufen am 21. August 2016.
    28. Sagt man jetzt Flüchtlinge oder Geflüchtete? Abgerufen am 21. August 2016.