„Flüchtling“ – Versionsunterschied

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Als '''Flüchtling''' bezeichnet man eine [[Person]], die ihre [[Heimat]] fluchtartig verlassen musste. In der Regel flüchten diese in ein [[Flüchtlingslager]] oder in ein [[Urbaner Flüchtling|urbanes Zentrum]] eines Nachbarlandes um dort [[Asyl]], Schutz und Unterstützung zu suchen. Mehr als 60% der Flüchtlinge und 80% der [[Interne Vertreibung|intern vertriebenen Personen]] leben in urbanen Zentren.<ref>[http://www.unhcr.org/urban-refugees.html UNHCR Hinweis (engl.)]</ref> ​
Als '''Flüchtling''' bezeichnet man eine [[Person]], die ihre [[Heimat]] fluchtartig verlassen musste. In der Regel flüchten diese in ein [[Flüchtlingslager]] oder in ein [[Urbaner Flüchtling|urbanes Zentrum]] eines Nachbarlandes um dort [[Asyl]], Schutz und Unterstützung zu suchen. Mehr als 60% der Flüchtlinge und 80% der [[Interne Vertreibung|intern vertriebenen Personen]] leben in urbanen Zentren.<ref>[http://www.unhcr.org/urban-refugees.html UNHCR Hinweis (engl.)]</ref> ​


Nach der [[Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge|Genfer Flüchtlingskonvention]] gilt als Flüchtling eine Person, die „vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des [[Staat|Landes]] befindet, dessen [[Staatsangehörigkeit]] sie besitzt“. Menschen, die aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtlinge anerkannt wurden, werden auch als ''[[Konventionsflüchtling]]e'' bezeichnet.
Nach der [[Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge|Genfer Flüchtlingskonvention]] gilt als Flüchtling eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer [[Ethnie|Rasse]], Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des [[Staat|Landes]] befindet, dessen [[Staatsangehörigkeit]] sie besitzt“. Menschen, die aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtlinge anerkannt wurden, werden auch als ''[[Konventionsflüchtling]]e'' bezeichnet.


Sofern die Fluchtgründe im Zielstaat auf Grund nationaler oder supranationaler Regelungen als relevant erachtet werden ''(asylerhebliche Fluchtgründe)'' und diese Gründe, und gegebenenfalls die Umstände der [[Flucht]], in einem entsprechenden Verfahren ausreichend dargelegt werden können, kann daraus ein Recht auf Schutz und Aufenthalt ([[Asyl]]recht im weiteren Sinne) entstehen. Abweichend vom allgemeinen Begriff bezeichnet man deshalb in der Rechtssprache einen flüchtenden Menschen, der in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt hat, als ''[[Asylbewerber]]''. Daher sind in rechtlichen Fragen die Begriffe zu trennen: Ein ''Flüchtling'' im allgemeinen Sinn (ein Mensch, der sich auf der Flucht befindet) ist zu unterscheiden vom ''[[Asylantrag]]stellenden'' und vom ''(anerkannten) Flüchtling'' oder ''[[Asyl]]berechtigten'' im Sinne des Aufenthaltsrechtes.
Sofern die Fluchtgründe im Zielstaat auf Grund nationaler oder supranationaler Regelungen als relevant erachtet werden ''(asylerhebliche Fluchtgründe)'' und diese Gründe, und gegebenenfalls die Umstände der [[Flucht]], in einem entsprechenden Verfahren ausreichend dargelegt werden können, kann daraus ein Recht auf Schutz und Aufenthalt ([[Asyl]]recht im weiteren Sinne) entstehen. Abweichend vom allgemeinen Begriff bezeichnet man deshalb in der Rechtssprache einen flüchtenden Menschen, der in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt hat, als ''[[Asylbewerber]]''. Daher sind in rechtlichen Fragen die Begriffe zu trennen: Ein ''Flüchtling'' im allgemeinen Sinn (ein Mensch, der sich auf der Flucht befindet) ist zu unterscheiden vom ''[[Asylantrag]]stellenden'' und vom ''(anerkannten) Flüchtling'' oder ''[[Asyl]]berechtigten'' im Sinne des Aufenthaltsrechtes.

Version vom 31. August 2016, 00:53 Uhr

Flüchtlinge bei Stalingrad (1942)
Kriegsflüchtlinge aus Nordkorea (1952)

Als Flüchtling bezeichnet man eine Person, die ihre Heimat fluchtartig verlassen musste. In der Regel flüchten diese in ein Flüchtlingslager oder in ein urbanes Zentrum eines Nachbarlandes um dort Asyl, Schutz und Unterstützung zu suchen. Mehr als 60% der Flüchtlinge und 80% der intern vertriebenen Personen leben in urbanen Zentren.[1]

Nach der Genfer Flüchtlingskonvention gilt als Flüchtling eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt“. Menschen, die aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtlinge anerkannt wurden, werden auch als Konventionsflüchtlinge bezeichnet.

Sofern die Fluchtgründe im Zielstaat auf Grund nationaler oder supranationaler Regelungen als relevant erachtet werden (asylerhebliche Fluchtgründe) und diese Gründe, und gegebenenfalls die Umstände der Flucht, in einem entsprechenden Verfahren ausreichend dargelegt werden können, kann daraus ein Recht auf Schutz und Aufenthalt (Asylrecht im weiteren Sinne) entstehen. Abweichend vom allgemeinen Begriff bezeichnet man deshalb in der Rechtssprache einen flüchtenden Menschen, der in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt hat, als Asylbewerber. Daher sind in rechtlichen Fragen die Begriffe zu trennen: Ein Flüchtling im allgemeinen Sinn (ein Mensch, der sich auf der Flucht befindet) ist zu unterscheiden vom Asylantragstellenden und vom (anerkannten) Flüchtling oder Asylberechtigten im Sinne des Aufenthaltsrechtes.

Begriff

Parteien des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge:
  • Parteien des Abkommens von 1951
  • Parteien des Protokolls von 1967
  • Parteien beider Verträge
  • Parteien keiner der beiden Verträge
  • Elendsflüchtlinge aus Haiti in einem Segelboot (Boatpeople), 2005

    Der Begriff des Flüchtlings im juristischen Sinne stellt im Gegensatz zur allgemeinen Flüchtlingsdefinition auf das Vorliegen anerkannter Fluchtgründe ab. Er wird im internationalen Flüchtlingsrecht durch die Genfer Flüchtlingskonvention zur Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 definiert. Danach wird als Flüchtling anerkannt, wer

    „[…] aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder der sich als staatenlos infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“

    Diesen Status bezeichnet man als Konventionsflüchtling. Von anderen Migranten unterscheidet sich der Flüchtling durch seinen auf eine Verfolgung bezogenen Fluchtgrund.

    In der Alltagssprache verwendete andere Begriffe im Kontext von Flucht beinhalten auch

    Außerdem bezieht sich die Genfer Konvention explizit auf Grenzübertritte, und erfasst nicht den Begriff des Binnenflüchtlings (interne Vertreibung, internally displaced persons).

    UN Flüchtlingshilfswerk

    Das UN Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), auch Hochkommissariat für Flüchtlinge genannt, ist weltweit für die Belange von Flüchtlingen zuständig. Es bietet rechtlichen Schutz und organisiert Unterbringung und Versorgung in Flüchtlingslagern und urbanen Zentren. Da diese Unterbringung meist nur eine temporäre Lösung sein kann und sein soll, strebt die UNHCR dauerhafte Lösungen, sowohl für die Flüchtlinge, als auch für die Erstaufnahmeländer an.

    Akute Lösungen

    Beim akuten Eintreten einer großen Flüchtlingsbewegung bzw. -krise ist das UNHCR dafür zuständig Flüchtlingslager einzurichten, oder zumindest deren Einrichtung zu überwachen. Die Lebensbedingungen in solchen Lagern sind häufig nicht optimal und an Mindeststandards ausgerichtet - die häufig noch unterschritten werden. Insbesondere Frauen und Mädchen in Flüchtlingslagern sind verstärkt Opfer von Vergewaltigungen oder Prostitution und verstärkt von Geschlechtskrankheiten betroffen.[3] In Flüchtlingslagern kann es zu Gewalt und Missbrauch sowohl durch andere Flüchtlinge, als auch durch lokale Milizen und sogar durch Behörden, Polizei und andere "Beschützer" kommen.

    In manchen Ländern, so im Libanon, in Jordanien und in der Türkei, sehen sich geflüchtete Kinder dazu gezwungen manuelle Arbeiten zu verrichten, um Geld für den Lebensunterhalt für ihre Familien zu verdienen.[4][5]

    Dauerhafte Lösungen

    Es gibt drei von der UNHCR angestrebte dauerhafte Lösungen (Engl. durable solutions) für Flüchtlinge:[6]

    • Freiwillige Rückkehr ins Herkunftsland: Freiwillige Rückkehr (Engl. voluntary return) ist dann möglich und wird auch unterstützt und angestrebt wenn die Situation im Herkunftsland wieder friedlich und stabil genug ist und Flüchtlinge keinem großem Risiko nach der Rückkehr ausgesetzt sind.
    • Integration im Erstaufnahmeland: Vereinzelt kommt es vor, dass Erstaufnahmeländer Flüchtlingen eine permanente Integration und sogar die Staatsangehörigkeit ermöglichen.
    • "Resettlement" in ein Drittland: Resettlement ist die Aufnahme von Flüchtlingen in - an solchen UNHCR Programmen beteiligten - Drittländern.

    Flüchtlingsstatus

    Anerkennung

    Der rechtliche Status eines Flüchtlings richtet sich nach nationalen und internationalen Bestimmungen:

    • nach der Genfer Flüchtlingskonvention, soweit der schutzgewährende Staat ihr beigetreten ist,
    • innerhalb der Europäischen Union zusätzlich nach europäischen Rechtsvorschriften, insbesondere der Qualifikationsrichtlinie,
    • nach nationalen Rechtsvorschriften (denen gemäß er in einigen Ländern Asyl und gegebenenfalls nachrangigen Schutz beantragen kann).

    Die palästinensischen Flüchtlinge infolge des Palästinakriegs von 1948 und ihre Nachkommen fallen nicht unter die 1951 abgeschlossene Konvention bzw. den UNHCR, jedoch unter die zuvor beschlossene UNRWA-Agenda. Somit unterliegen sie einem Sonderstatus (siehe Palästinensisches Flüchtlingsproblem).

    Eine Besonderheit im internationalen Recht ist insofern die Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit, die auch Personen, die „die wegen Aggression von außen, Besetzung, Fremdherrschaft oder aufgrund von Ereignissen, die die öffentliche Ordnung in einem Teil des Landes oder im gesamten Land ernsthaft stören, gezwungen ist, den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zu verlassen, um an einem anderen Ort außerhalb ihres Landes ihrer Herkunft oder ihrer Staatszugehörigkeit Zuflucht zu suchen“ als Flüchtling anerkennt.

    Die deutsche Rechtsordnung unterscheidet zwischen der Anerkennung der Asylberechtigung (Art. 16a Grundgesetz), der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (als Konventionsflüchtling) und der Gewährung subsidiären Schutzes (gemäß der Qualifikationsrichtlinie).

    Daneben gibt es in Deutschland sogenannte Kontingentflüchtlinge, die aufgrund einer politischen Entscheidung der Bundesregierung aufgenommen werden können. Sie durchlaufen kein Asyl- und auch kein sonstiges Anerkennungsverfahren, sondern erhalten mit ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 23 und § 24 AufenthG). Sie besitzen allerdings nicht (mehr) den Status eines anerkannten Flüchtlings gemäß Genfer Flüchtlingskonvention, so dass ihre Rechtsstellung stärker eingeschränkt werden kann. So sind zum Beispiel Wohnsitzauflagen gegenüber Kontigentflüchtlingen unter Umständen zulässig.[7]

    Aberkennung

    Anerkannte Flüchtlinge, die das Gastland verlassen, um das Land zu besuchen, aus dem sie zuvor vor Verfolgung geflohen waren, können ihren Status als Flüchtling wieder verlieren. So erkannte die Schweiz 2015 189 Flüchtlingen aus Eritrea, dem Irak, Vietnam, Bosnien und Herzegowina, der Türkei und aus Tunesien wegen entsprechender Reisen den Status wieder ab.[8] Außerdem kann ein Flüchtling ausgewiesen werden, der in die Planung und/oder Durchführung von terroristischen Anschlägen oder sonstigen, die öffentliche Sicherheit gefährdende Akte, verwickelt ist. Eine Ausweisung aus Gründen der Staatssicherheit ist völkerrechtlich in Artikel 32 und 33 der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt.

    Statistik

    Das UNHCR zählte zum Ende des Jahres 2012 weltweit 10,5 Millionen Flüchtlinge[9], Ende 2015 21,3 Millionen Flüchtlinge, 3,2 Millionen Asylbewerber sowie 40,8 Millionen Binnenvertriebene – die höchste Zahl seit dem Zweiten Weltkrieg.[10] In Kolumbien war Ende 2014 mit 6 Millionen die Zahl der Binnenflüchtlinge besonders hoch. Zusammenfassend stellt die UNO fest: „Neun von zehn Flüchtlingen (86 Prozent) leben in Entwicklungsländern, da die meisten Flüchtlinge lediglich in ein angrenzendes Nachbarland fliehen.“[11]

    Lebensbedingungen von Flüchtlingen

    Vor und während der Flucht

    Flüchtlinge haben unter Umständen ihre Heimat verlassen, weil sie dort verfolgt oder misshandelt und gefoltert wurden. Die Flucht verläuft teilweise unter dramatischen und strapaziösen Umständen. Viele von ihnen sind vor sexueller Gewalt in ihrem Heimatland geflohen, andere erfahren auf der Flucht Gewalt durch Schlepper oder Mitreisende.[12] Insgesamt sind Flüchtlinge vor gewaltsamen Übergriffen [13] – insbesondere vor politisch motivierten, rassistischen und sexuellen Übergriffen – oft unzureichend geschützt. Flüchtlinge haben aufgrund ihrer Situation oft Ungewissheit, wo sie in Monaten oder Jahren leben werden und wie es um Familienmitglieder im Heimatland steht.[14]

    Während des Asylverfahrens

    Asylbewerber erhalten bisweilen keine Arbeitserlaubnis, wodurch nach Ansicht von Asylorganisationen Lethargie und Depressionen entstehen können und gegebenenfalls die Expertise beziehungsweise die Beschäftigungsfähigkeit der Flüchtlinge verloren geht.[15] In einer Untersuchung der Lebenswelt und Alltagsbewältigung von Asylbewerbern in Deutschland beschreibt die Erziehungswissenschaftlerin Vicki Täubig die kasernierte Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften anhand des Konzepts der „totalen Institution“, welches von Erving Goffman eingeführt wurde.[16]

    Möglicherweise andauernd auch nach Erhalt des Flüchtlingsstatus

    Laut einer in Deutschland durchgeführten Studie reagieren Migranten stärker als Einheimische auf Stressignale. Kommt dauerhafter sozialer Stress hinzu, haben sie ein erhöhtes Risiko psychischer Erkrankung. Typischerweise machen sie im Zielland die Erfahrung, als Mitglied einer Gruppe ethnisch diskriminiert zu werden. Bei Flüchtlingen liegen zudem häufig Traumatisierungen vor, etwa durch Kriege, so dass es bei Existenzschwierigkeiten im Zielland zu einer Retraumatisierung kommen kann. Weltweit tragen Flüchtlinge ein zwei- bis dreifach hohes Risiko, an Depressionen oder Psychosen zu erkranken. Was Psychosen anbetrifft, wurde auch unter Zweitgenerationsmigranten ein erhöhtes Krankheitsrisiko festgestellt.[17] (Zur medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung von Asylbewerbern in Deutschland siehe Asylbewerberleistungsgesetz#Gesundheitliche Versorgung.)

    Weltflüchtlingstage

    Kurt Schwerdtfeger: Flüchtlingsfamilie (Gedenkstätte des Deutschen Ostens, Schloss Burg)

    Zum Gedenken an Flüchtlinge und Migranten findet jährlich am 19. Januar der 1914 von Papst Benedikt XV. ins Leben gerufene Welttag der Migranten und Flüchtlinge statt.

    Außerdem wird seit 2001 jährlich am 20. Juni der vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) eingerichtete Weltflüchtlingstag begangen. Ebenfalls am 20. Juni begeht Deutschland seit 2015 den Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung.

    Wort des Jahres

    Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) entschied, dass Flüchtlinge das Wort des Jahres 2015 sei.[18] Es handele sich nicht nur um das das Jahr 2015 beherrschende politische Thema, das Wort sei auch sprachlich interessant, so die Begründung.[19] Die GfdS weist auf (angeblich) negative Konnotationen des Begriffs hin:

    „Gebildet aus dem Verb flüchten und dem Ableitungssuffix -ling (›Person, die durch eine Eigenschaft oder ein Merkmal charakterisiert ist‹), klingt Flüchtling für sprachsensible Ohren tendenziell abschätzig: Analoge Bildungen wie Eindringling, Emporkömmling oder Schreiberling sind negativ konnotiert, andere wie Prüfling, Lehrling, Findling, Sträfling oder Schützling haben eine deutlich passive Komponente. Neuerdings ist daher öfters alternativ von Geflüchteten die Rede. Ob sich dieser Ausdruck im allgemeinen Sprachgebrauch durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.“[20]

    In Kreisen der politischen Linken wird oftmals der Begriff Flüchtling in deutschsprachigen Äußerungen durch dessen englisches Pendant Refugee ersetzt.[21] Dagegen wird eingewendet, Geflüchtete oder Refugees seien keine Eigenbezeichnungen und daher ebenso problematisch.[22] Es gibt daher auch die Position, den Begriff Flüchtling zu verteidigen, dieser sei positiver besetzt als der negativ konnotierte Begriff Asylant.[23]

    Siehe auch

    Literatur

    Wiktionary: Flüchtling – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
    Commons: Flüchtlinge – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. UNHCR Hinweis (engl.)
    2. Genfer Konvention im Wortlaut, pdf-Dok. 212 KB, abgerufen am 7. September 2012.
    3. Aggrawal A. (2005) Refugee Medicine. In: Payne-James JJ, Byard RW, Corey TS, Henderson C (Eds.) Encyclopedia of Forensic and Legal Medicine, Elsevier Academic Press: London, Vol. 3, Pp. 514–525.
    4. Syrische Flüchtlingskinder: Schon Sechsjährige müssen arbeiten. Der Spiegel, 2. Juli 2015, abgerufen am 23. Mai 2016.
    5. Türkei: Kinderarbeit in Textilfabriken. DRadio Wissen, 2. Februar 2016, abgerufen am 23. Mai 2016.
    6. http://www.unhcr.org/solutions.html
    7. Urteil vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 7.12
    8. Lukas Häuptli: "Fast 200 Flüchtlinge verlieren Asylstatus" Neue Zürcher Zeitung vom 3. Juli 2016
    9. UNHCR Statistical Yearbooks. 2012, Tabelle 2.1, S.26
    10. UNHCR – Global Trends. Forced displacement in 2015, S. 5 Abgerufen am 20. Juni 2016.
    11. https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/fluechtlinge/zahlen-fakten.html
    12. Siehe z. B. Rape and Sexual Violence. U.S. Committee for Refugees and Immigrants (USCRI), abgerufen am 24. September 2015 (englisch).
    13. siehe Flüchtlingskrise_in_Deutschland_2015#Fremdenfeindliche_Ausschreitungen
    14. Professor Freisleder im AZ-Interview. Flüchtlinge: Wenn die Angst zurückkehrt. Abendzeitung (AZ), abgerufen am 6. Dezember 2014.
    15. siehe z. B. NGOs fordern vollen Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber. www.derstandard.at, 23. Januar 2013, abgerufen am 12. Mai 2013.
    16. Vicki Täubig: Totale Institution Asyl: empirische Befunde zu alltäglichen Lebensführungen in der organisierten Desintegration. Juventa-Verlag, Weinheim; München 2009, ISBN 978-3-7799-1793-9.
    17. Warum Migranten psychisch krank werden Stress in der Fremde. SWR2, 22. Oktober 2015, abgerufen am 25. Juli 2016.
    18. Das ist das Wort des Jahres 2015, Focus Online vom 11. Dezember 2015.
    19. "Flüchtling" ist Wort des Jahres, Süddeutsche Zeitung vom 11. Dezember 2015.
    20. Pressemitteilung der GfdS vom 11. Dezember 2015.
    21. Matthias Heine: Warum Flüchtlinge jetzt oft „Refugees“ heißen. Die Welt. 24. August 2015
    22. Wider den Begriff „Flüchtling“ | Diskussionspapier | Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt. In: www.boell-sachsen-anhalt.de. Abgerufen am 21. August 2016.
    23. Sagt man jetzt Flüchtlinge oder Geflüchtete? Abgerufen am 21. August 2016.