Ertragswert

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Der Ertragswert stellt den Wert zukünftiger Einnahmen einer Investition zum heutigen Zeitpunkt dar. Für die Berechnung des Ertragswertes müssen zukünftige Einnahmen geschätzt und diskontiert werden.

Der Ertragswert wird zum Beispiel bei vermieteten Mehrfamilienhäusern ermittelt (Ertragswertverfahren) und bildet die Grundlage für die Berechnung des Beleihungswertes.

Die Berechnungsbasis bilden die Erträge aus Mieten und Pachten abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Diese werden auf die Restnutzungsdauer der Immobilie hochgerechnet.

Als Ertragswert einer Unternehmung werden die abgezinsten Zahlungsüberschüsse bezeichnet, welche gleichbedeutend sind mit dem Barwert des Cash-Flow und dem Grenzpreis der Unternehmung. Ertragswertminderungen wie etwa Entnahmen von Zahlungsüberschüssen können auch als Ertragswertabschreibungen bezeichnet werden.

Wirtschaftsmathematische Definition

Ertragswert = Kapitalwert + Anschaffungskosten

Berechnung nach Wertermittlungsverordnung

Nach Wertermittlungsverordnung gibt es folgende Möglichkeit den Ertragswert zu berechnen:

EW: Ertragswert
RE: Reinertragswert (§16 WertV)
BW: Bodenwert (§15 II WertV)
p: Liegenschaftszinsrate (§11 WertV)
V: Vervielfältiger (§ 16 III WertV)
swU: sonstige Wert beeinflussende Umstände (§19 WertV)

Siehe auch