Diskussion:Steuerbescheinigung
Abgeltungsteuer
Die Angaben in diesem Beitrag entsprechen nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand seit Einführung der Abgeltungsteuer am 01.01.2009. Letztes BMF-Schreiben mit Ausführungen zur Form der neu gefassten Steuerbescheinigungen datiert vom 18.12.2009. (nicht signierter Beitrag von Sprotte57 (Diskussion | Beiträge) 21:09, 2. Jun. 2010 (CEST))
- Dann schreib das doch bitte mit dem entsprechenden Beleg in den Artikel. Danke und Grüße --Benutzer:Millbart talk 22:57, 2. Jun. 2010 (CEST)
Lückenhaft
Millbart, bist Du wirklich so naiv, Dir nicht vorstellen zu können, dass es x andere Steuerbescheinigungen geben kann, z.B. eine für Rentner, eine für Kulturdenkmäler und vieles mehr. Die Lohnsteuerbescheinigung ist Dir ja schon von selber eingefallen. --Strahlfor 10:20, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Es geht hier aber nur um Bescheinigungen, mit denen eine einbehaltene Steuer bescheinigt wird, nicht um Bescheinigungen, dass und wieviel Rente bezogen wird oder dass ein Kulturdenkmal renoviert wurde.Este 10:24, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Ach, wer bestimmt das? Das Lemma heißt nun mal Steuerbescheinigung. Was ist eine Steuerbescheinigung? Die Steuerbescheinigung für Kapitalerträge nach Gesetz xy kann man auch unter Kapitalerträge (Deutschland) oder eben Steuerbescheinigung für Kapitalerträge abhandeln. Dafür muss man nicht einen allgemeinen Begriff besetzen. Es gibt noch andere Leute, die hier was eintragen wollen. --Strahlfor 10:30, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Ja - nur zu! Nach deiner Definition wäre dann wohl jede Rechnung über Betriebsausgaben eine Steuerbescheinigung? Este 10:32, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Willst Du blödeln? Google doch einfach mal. --Strahlfor 10:35, 3. Jun. 2010 (CEST)