„Diskussion:Entfernungspauschale“ – Versionsunterschied

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Nach BVerfG-Urteil: ÖPNV-Benutzung jetzt wieder voll anrechenbar?
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== Nach BVerfG-Urteil: ÖPNV-Benutzung jetzt wieder voll anrechenbar? ==
== Nach BVerfG-Urteil: ÖPNV-Benutzung jetzt wieder voll anrechenbar? ==
Ich habe das BVerfG-Urteil so verstanden, dass bis zu einer Neuregelung der Stand wie vor 2007 anzuwenden sei. Damals stand in § 9, Absatz 2, Satz 2 EStG: "Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen." Demnach müssten ÖPNV-Benutzer ihre tatsächlichen Aufwendungen ab 2007 auch wieder geltend machen können. Oder beschränkt sich das Urteil ausschließlich auf die 30-Cent-pro-Kilometer-Pauschale? --[[Spezial:Beiträge/77.87.224.97|77.87.224.97]] 15:09, 11. Dez. 2008 (CET)
Ich habe das BVerfG-Urteil so verstanden, dass bis zu einer Neuregelung der Stand wie vor 2007 anzuwenden sei. Damals stand in § 9, Absatz 2, Satz 2 EStG: "Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen." Demnach müssten ÖPNV-Benutzer ihre tatsächlichen Aufwendungen ab 2007 auch wieder geltend machen können. Oder beschränkt sich das Urteil ausschließlich auf die 30-Cent-pro-Kilometer-Pauschale? --[[Spezial:Beiträge/77.87.224.97|77.87.224.97]] 15:09, 11. Dez. 2008 (CET)
: Zitat Urteilstenor: ''"Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ist § 9 Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes [..] mit der Maßgabe anzuwenden, dass die tatbestandliche Beschränkung auf „erhöhte“ Aufwendungen „ab dem 21. Entfernungskilometer“ entfällt"''. </br>Soweit ich das sehe, bezieht sich das Urteil demnach auf Kfz-Fahrten und dabei nur auf die ab 2007 eingefügte Beschränkung "ab dem 21. Kilometer" und nicht auf die übrigen Bestimmungen, insbesondere also auch nicht auf die Abschaffung des Abzugs der "übersteigenden Kosten für den ÖPNV". --[[Benutzer:Freundlicher Zeitgenosse|Freundlicher Zeitgenosse]] 16:28, 11. Dez. 2008 (CET)

Version vom 11. Dezember 2008, 17:28 Uhr

Allerdings übersehen die Kritiken einige wichtige Punkte:

   * Unterschiedliche Arbeitsplätze (Entfernung von 50 bis 150 km) der Ehepartner
   * Geforderte Flexiblität bei der Wahl des Arbeitsplatzes, Zeit- und Geld-Aufwand eines Umzugs
   * Soziale Komponente eines Umrzugs für die gesamte Familie
   * Selbständige/Firmen können alle Kosten, die zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind, absetzen, Privatperonen sind schon hier deutlich benachteiligt.

hierher verschoben, kann in Teilen unter "Zweck" - genrell ist ein Artikel keine Diskussion ... Hafenbar 12:46, 1. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Wenn schon Kritik dann sollte nicht nur Contra sondern auch Pro im Artikel stehen. Wobei die eigentliche Kritik sich gegen die Absetzbarkeit eines langen Arbeitsweges und nicht die pauschale Berechnungsvorschrift richtet und so teilweise OT ist. --Jurgen

Koalitionsvereinbarung

Irritierend finde ich, dass zwar die Medien berichten, ab 2007 solle die Pauschale erst ab dem 21. Entfernungskilometer geltend gemacht werden können - aber im Koalitionsvertrag taucht die Entfernungspauschale mit keinem Wort auf! --- Kasselklaus 12:37, 15. Nov 2005 (CET)

wie ist denn das zu verstehen ab dem 21.km:
ich habe einen weg von 25 km, bekomme ich dann 25, 4 oder 5 km angerechnet?
mfg
arbalo@web.de
Wenn du eine einfache Strecke von 25 km kürzester Arbeitsweg hast, bekommst du für den die 20 km übersteigenden Teil also 5 Kilometer a 0,30 € = 1,50 € Noch Fragen? -- JARU 20:18, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Tipp: Tankgutschein

Bei einem täglichen Arbietsweg von 15 Kilometern, 220 jährlich und einem zvE von 48.000 € müssen sie ab 2007 mit Einbußen von etwa 400 € rechnen. Arbeitgeber können ihren MA monatlich einen Tankgutschein im Wert von bis zu 44 Euro schenken - steuer- und abgabenfrei. Wichtig: Nur Art und Menge, nicht aber der Wert des Treibstoffs darf vermerkt sein. Quelle Infoblatt TaunusSparkasse -- JARU 20:18, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Unterscheidung Haupt-/Nebenwohnsitz relevant?

Aus dem Artikel geht nicht hervor, ob die folgenden Fälle bzgl. der Entfernungspauschale unterschiedlich behandelt werden (in beiden Fällen keine doppelte Haushaltsführung annehmen):

  1. Angenommen, ein Arbeitgeber hat seinen Hauptwohnsitz weniger als 20 Kilometer von seiner Arbeitsstätte entfernt und seinen Nebenwohnsitz mehr als 20 Kilometer von seiner Arbeitsstätte entfernt. Die Arbeitgeber fährt in der Woche vom Hauptwohnsitz zur Arbeit und am Wochenende zur Familie am Nebenwohnsitz.
  2. Angenommen, ein Arbeitgeber hat seinen Nebenwohnsitz weniger als 20 Kilometer von seiner Arbeitsstätte entfernt und seinen Hauptwohnsitz mehr als 20 Kilometer von seiner Arbeitsstätte entfernt. Die Arbeitgeber fährt in der Woche vom Nebenwohnsitz zur Arbeit und am Wochenende zur Familie am Hauptwohnsitz.

Kann der Arbeitgeber in beiden Fällen die Familienheimfahrt als Werbungskosten geltend machen? Oder bezieht sich "Wohnung" in der Definition von Entfernungspauschale auf wahlweise Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz? --Ww 12:21, 27. Nov. 2006 (CET)

Hallo Ww, ich habe den Artikel entsprechend erweitert und denke, dies beantwortet Deine Frage; Grüße --Omi´s Törtchen ۩ - ± 14:07, 27. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Vielen Dank, jetzt ist es klar! Gruß --Ww 10:16, 2. Dez. 2006 (CET)


Auswirkungen bezgl. der Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 km (Steuerjahr 2007)

Kann man wegen der Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20km zukünftig die KFZ-Haftpflichtversicherung bei den Werbungskosten absetzen?

Hintergrund: Bisher galt hier der Grundsatz, daß mit der Entfernungspauschale diese grundsätzlich abgegolten ist. Da diese ggf. nicht mehr steuermildernd angerechnet wird (weniger als 21 km), kann diese auch nicht damit abgegolten sein.


--> Nein, da die betriebliche Sphäre am Werkstor beginnt. Du fährst also privat. --ecro

Wie ist das denn mit der betrieblichen Unfallversicherung bezgl. des Arbeitsweges vereinbar? Das widerspricht sich...

Übrigens

Hier findet man/frau ein Musterschreiben zum Einspruch: http://www.steuerzahler.de/file.php?f=65/Musterschreiben_Pendlerpauschale.pdf.

Austerlitz -- 88.72.3.127 14:52, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten


Auswirkungen bezgl. der Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 km

Ich hätte gerne einmal gewusst ob die Entfernungspauschale in der EkStrückzahlung 2007 für im Jahr 2006 gefahrene Entfernungen unter 20 km nicht mehr berücksichtig werden, oder ob dies erst für in 2007 gefahrene km und in der EkSt 2008 gestrichen wird?

Letzteres (für ab 2007 gefahrene km, EkSt 2008). Ich hätte aber gerne mal gewusst, ob es rechtens ist, dass ich laut eines Vorauszahlbescheides schon 2007 erhebliche Vorauszahlungen leisten muss, weil die Entfernungspauschale weg fällt. Muss/soll ich dagegen bereits jetzt Einspruch einlegen oder einfach bezahlen und erst mit der EkSt für 2008 Einspruch einlegen (je nach Verlauf der anhängigen Verfahren)?


Der BFH vertritt in seinem Bescluss vom 23.08.2007 (Aktenzeichen VI B 42/07) die Meinung, das die Kürzung der Entfernungspauschale verfassungsrechtlich "ernstlich zweifelhaft" ist. Das bedeutet, das demnächst das Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage Stellung nehmen wird.

Nicht nachvollziehbar?

"Logisch nicht nachvollziehbar ist, weshalb der Abzug von Werbungskosten auch dann auf eine Pauschale beschränkt ist, wenn höhere Echtkosten anfallen."

Die Formulierung ist sehr unglücklich. Den Satz sollte man ersatzlos streichen. Die Beschränkung folgt einfach aus dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Da es sich um Kosten handelt, die auf die Allgemeinheit umgelegt werden, ist dies sehr wohl ein nachvollziehbarer Grund. Gruß 87.162.149.64 10:56, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Verfassungswidrig? Weshalb eigentlich?

Man liest allerorts, daß die Regelung mit den ersten 20 km verfassungswidrig sei, aber nirgends steht, worin eigentlich die Verfassungswidrigkeit bestehen soll. Im Artikel wird lediglich die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit angeführt. Hat dies denn Verfassungsrang? Gruß 87.162.149.64 10:56, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

JA

Der Härteausgleich ab mehr als 20 km zeigt, dass das Werkstorprinzip nicht, oder nicht konsequent umgesetzt ist. Die Differenzierung zwischen unter und über 20 km ist willkürlich, eine vollständige Abschaffung der Pauschale wäre dagegen wohl nicht verfassungswidrig. Siehe Gutachten in Weblinks. --Olaf g 10:47, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Eine vollständige Abschaffung der Entfernungspauschale würde aber dazu führen, daß andere Kosten wie KFZ-Steuer/Versicherung und Tankquittungen gelten würden, da zwangläufig (Fahrt-) Kosten entstehen, wenn man einer arbeitenden Tätigkeit nachgeht und Kosten, um einer Arbeit nachgehen zu können, grundsätzlich absetzbar sind.

Nein, nicht wenn das Werkstorprinzip konsequent durchgesetzt wird, was im Ermessen des Gesetzgebers steht. Die Kosten für den Weg zur Arbeit sind Mischkosten (die nur teilweise durch die Arbeit verursacht sind), da man sich in Deutschland den Wohnsitz frei wählen kann.--Olaf g 17:53, 25. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Genau das sieht das Gericht anders. Der Bundesfinanzhof hält die Neuregelung für verfassungswidrig, soweit Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte weder als Werbungskosten noch auf andere Weise abgezogen werden können. --Jurgen 12:20, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Bezieht sich auf die gegenwärtige Regelung, bei der ohne sachlichen Grund zwischen Fernpendlern und Nahbereich differenziert wird.--Olaf g 22:59, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Die Richter sehen das Werkstorprinzip im Widerspruch zum dazu vorrangigen Nettoprinzip. Dazu kommt die gestaffelte Argumenatation, da es eine BVerfG-Vorlage ist. --Jurgen 09:57, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Aber das Nettoprinzip ist als solches nicht im GG verankert. Es geht letztlich darum, dass Gesetzgeber sachlich begründete Differenzierungen treffen muss. Z.B., ob man nur die Fahrtkosten absetzen kann oder vielleicht auch noch die teure Stadtwohnung von Leuten die direkt am Arbeitsplatz wohnen. --Olaf g 21:20, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Nettoprinzip kommt aus Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, und wie frei man Arbeitsplatz und Wohnort wählen kann. Das darf Karlsruhe abwägen. --Jurgen 16:13, 28. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Mal anders gedacht, müßte der Weg zur Arbeit für die ersten 20km seitens des AG auch nicht mehr versichert sein, wenn das Werktor-Prinzip gilt. Dies ist aber nach wie vor der Fall (=Widerspruch).

Lemma

Der ganze Abschnitt Kritik und Verfassungsmäßigkeit verfehlt das Thema pauschale, also ist das Prinzip Pauschale statt Abrechnung konkreter Kosten richtig, die Pauschale angemessen oder zu hoch, zu niedrig. Die Kritik richtet sich dagegen gegen die Absetzbarkeit der Fahrtkosten zur Arbeit. --Jurgen 16:13, 28. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Österreich

"Mit der Entfernungspauschale, im Volksmund Pendlerpauschale, werden im deutschen Einkommensteuerrecht die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte pauschaliert." Finde ich verwirrend, da der offizielle Österreichische Name für das österreichische Pendant "Pendlerpauschale" ist, sollte am besten Eingangs erwähnt werden.

Unverstaendlich

Im Artikel wird die ganze Zeit davon geredet, dass die Pauschale „abgezogen“ wird. Jedoch ist fuer mich nirgendwo ersichtlich, von was der Betrag abgezogen wird. Kann er von der Steuer abgesetzt werden (also positiv fuer den Pendler, die Formulierungen im Artikel hoeren sich aber nicht danach an) oder wird er sogar vom Einkommen abgezogen (der Pendler muss also mehr zahlen)? Das sollte meines Erachtesn etwas verstaendlicher formuliert werden.Candid Dauth 16:21, 29. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Letzteres, soweit die Werbungskostenpauschale übertroffen wird. Aber wieso soll der Pendler dann mehr zahlen müssen? Meinst Du gegenüber einem direkten Abzug von der Steuerschuld?--mc005 17:01, 29. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Naja, ganz banal ausgedrückt: So wie der Artikel geschrieben ist, wird die Pendlerpauschale „vom Einkommen abgezogen“, das Einkommen wird also vermindert und der Arbeitnehmer bekommt weniger. Wenn ich richtig informiert bin, wird in Wirklichkeit die Pauschale bei der Berechnung der Einkommenssteuer „abgezogen“ (also „weggelassen“ oder „nicht beachtet“), es wird also die zu zahlende Steuer vermindert und nicht das Einkommen. In Pendlerpauschale (Österreich) ist das meiner Meinung nach besser ausgedrückt, dort wird gleich am Anfang von einem „Freibetrag“ bei der Steuer gesprochen. Da ich selbst keinerlei Wissen zu irgendwelchem Steuerrecht habe, halte ich mich für nicht in der Lage, die Formulierung hier im Artikel selbst zu verändern, sodass sie fachlich korrekt bleibt. --Candid Dauth 03:20, 30. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Das ist nichts anderes als besondere Werbungskosten, die halt pauschalisiert abgezogen werden, um Arbeit zu sparen. Dadurch mindert sich das steuerpflichtige Einkommen, man zahlt also im Ergebnis weniger Steuern. --Archwizard 11:54, 30. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Alles falsch: Korrekt ist, dass die Enternungskostenpauschale das zu versteuernde Einkommen zvE mindert, da sie als Unterpunkt der Werbungkosten abgezogen werden kann. Strittig ist, ab welchem Kilometer einfache Strecke dieser Abzug rechtens ist.

Weiter ergibt sich daraus, das über das zvE die Steuerschuld ermittelt wird, von der die Vorauszahlung (etwa über die gesetzlichen Abzüge der Einkünfte) abgezogen wird. Nur dieser Betrag ist dann zu leisten. Negatives Einkommen kann entweder erstattet, oder mit der nächsten zu leistenden Zahlung verrechnet werden.

Bitte um Beachtung JARU 23:27, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Auch Quatsch! Negatives Einkommen wird bestimmt nicht erstattet! Este 08:39, 6. Sep. 2008 (CEST)

Aktualität

Ja, ja, die Entfernungspauschale ist mal wieder aktuell. Könnten sich die werten Kollegen bitte trotzdem tendenziöse Löschungen verkneifen. Bevor jetzt einige Bearbeiter willkürlich Punkte löscht die schon seit vielen Monaten akzeptiert waren bitte erst diskutieren, dafür ist die Diskussionsseite da.--Pass3456 21:13, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Es ist eine tagtägliche Realität, dass Unternehmen ihren Sitz z.B. aus Berlin in ein Brandenburgisches Provinznest verlegen. Die Unternehmen sparen dadurch einiges an Steuern. Die Kommunen mit niedrigen Gewerbesteuerhebesätzen zeichnen sich i.d.R. dadurch aus dass es idR kleine Gemeinden sind die keine großen Kosten haben z.B. praktisch kein öffentlicher Nahverkehr außer dem Schulbus. Wenn nicht bloß kleine Unternehmen verlagert werden, dass ist fehlt es auch ganz einfach an der Wohnungs-Infrastruktur im Umfeld. Einerseits sagt der Staat, dass Arbeitnehmer vor dem Werkstor zu wohnen haben, andererseits fördert er über den Gewerbesteuerwettbewerb die Verlagerung von Arbeitsplätzen "aufs Land". Zum Gewerbesteuer Wettbewerb Beitrag zu Gewerbesteuerwettbewerb --Pass3456 21:30, 3. Sep. 2008 (CEST).Beantworten

Steht da nicht ganz weit oben die Überschrift Pendlerpauschale?? Sollte dann nicht auch der Artikel von der Funktion und Folgen der Pendlerpauschale handeln, anstatt von anderen Themen, die Dich anscheinent mehr interessieren? Weshalb sollten aufgrund der geringeren Pendlerpauschale Arbeitsplätze von den Menschen wegverlagert werden? Alldiese Theoriefindung bitte selbst aus dem Artikel löschen!! Hier ist kein Blog über den Weltfrieden!!--Jkü 06:42, 4. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich habe geschrieben: Einerseits sagt der Staat, dass Arbeitnehmer vor dem Werkstor zu wohnen haben, andererseits fördert er über den Gewerbesteuerwettbewerb die Verlagerung von Arbeitsplätzen "aufs Land". Der Zusammenhang mit der Entfernungspauschale ist klar dachte ich. Ich kann Ihnen das aber gerne auch noch mal darlegen wenn Sie das wollen. Was Löschungen angeht, so wäre das für mich akzeptabel wenn sämtliche pro und contra Argumente gelöscht werden. Wenn nur Pro Argumente gelöschen werden bleibt ein hübsch tendenziöser Restartikel zurück, das finde ich nicht akzeptabel. In dem Artikel gibt es so einige Argumente die ich nicht plausibel finde. Ich habe sie trotzdem drin gelassen, weil das ein enzyklopädischer Artikel ist und kein Gesinnungsaufsatz. Und zur Änderung: Eigentlich habe ich da gar nichts substanziell am Artikel geändert, ich hatte nur zwei Argumente durch einen Absatz getrennt und einen Link eingefügt. Die ursprüngliche Fassung enthielt bereits das Argument mit der Gewerbesteuer und das haben Sie zuletzt am 7. August ohne Beanstandungen gesichtet. Warum soll das jetzt plötzlich nicht mehr ok sein? --Pass3456 20:13, 4. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Tut mir leid, aber die Motivation für die Löschung war nicht tendenziös. Ich hatte nur den Zusammenhang auch nach mehrfachem Durchlesen nicht verstanden. Also eigentlich hätte ich als Begründung für die Löschung nicht "unplausibel", sondern "unverständlich" schreiben sollen. Und da außerdem keine Quelle angegeben ist, liegt der Verdacht der Theoriefindung tatsächlich sehr nahe. Ich versteh das Argument immer noch nicht: der typische Fall ist doch, dass die Unternehmen im Ballungsraum sitzen, die Arbeitnehmer aber "im Grünen" wohnen wollen. Wenn es diesen Effekt der durch Gewerbesteuerwettbewerb bedingten Abwanderung von Unternehmen überhaupt in nennenswertem Maße gibt, dann ist das Pendeln von Stadtbewohnern aufs Land wohl dennoch eher die Ausnahme. Der Fall, dass Unternehmen aufs Land ziehen, und der Stadtbewohner dann jeden Tag da hin pendeln muss, fällt jedenfalls gesamtwirtschaftlich gesehen wohl kaum ins Gewicht. Mal ehrlich: Wo stauen sich denn morgens die Autos? Stadteinwärts oder stadtauswärts? Meines Erachtens ist das alles ein paar Mal zu viel um die Ecke gedacht. --Olaf g 22:16, 4. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Es gibt Unternehmen, die sich in der Stadt niedergelassen haben, aber auch umgekehrt, die die Stadt verlassen haben. In Berlin haben sehr viele Firmen die Innenstadt verlassen und sich auf der "grünen Wiese" im Speckgürtel niedergelassen haben, weil dort die Grundstückspreise günstiger sind und viel Platz für Immobilie und Parkplätze sind. Gleiches kenne ich auch aus Hamburg, München und Frankfurt/M. Und auch die Staus sind in beide Richtungen (zumindest hier in Berlin). Der Passus dreht sich ja gerade um für und wider Pendlerpauschale und das ist durchaus im Zusammenhang zu sehen. Reicht es nicht, dass unsere Politiker schon mit "Scheuklappen" entscheiden, anstatt global zu denken? Die Arbeitnehmer sollen flexibel sein, aber wenn sie es tun, wird die Pendlerpauschale gekürzt. --Udo.Netzel 08:55, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Wie wäre es also, um die Abschnitte Kritik und Gegenkritik möglichst kurz und verständlich zu halten, wenn auf die spezifischen Beispiele und Darstellung aller möglichen Fälle von Pendelei verzichtet wird: stattdessen sollte einfach das mE schlagkräftige Argument gebracht werden, dass vom Arbeitnehmer in vieler Hinsicht (und ua auch von staatlichen Instanzen wie Arbeitsamt und Gesetzgeber) Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsortes verlangt wird und dass deshalb die Pendelei in vielen Fällen auch erforderlich ist, um eine Arbeit nachzugehen. Es wird heute zugemutet, mind. alle paar Jahre seinen Arbeitsplatz zu wechseln (aus welchen Gründen immer), aber genausooft den Wohnsitz zu wechseln ist kaum zumutbar. Berlin ist zwar wichtig, aber in gewisser Hinsicht ein Sonderfall, weil es wenig Städte mit so einem extremen Rückstand des Hinterlands gibt, der aus anderen Gründen durch Strukturförderung ausgeglichen werden soll (ob das sinnvoll ist, steht hier nicht zur Debatte, Kritik daran bitte in anderen Artiklen.--Olaf g 09:32, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Dann hatte ich Sie mißverstanden, tut mir leid. Ich hatte die zwei Sätze überarbeiten wollen weil ich sie auch ziemlich schwer zu verstehen fand. Mit dem Vorschlag gehe ich absolut konform. Als Vorschlag etwa: "Einem Arbeitnehmer wird von staatlichen Instanzen wie z.B. dem Arbeitsamt eine erhebliche örtliche Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsortes abverlangt. Auch andere staatliche Rahmenbedingungen verstärken die Pendlerströme. So wird immer weniger Geld in den öffentlichen Nahverkehr investiert und bei der Planung von Gewerbegebieten auf Arbeitnehmer- und Familienbedürftnisse häufig keine Rücksicht genommen. Und durch die Flexibilisierung des Arbeitsrechts (Befristete Verträge, Leiharbeit) lebt eine wachsende Zahl von Arbeitnehmern damit alle paar Jahre den Arbeitsort wechseln zu müssen." Damit wäre aus meiner Sicht hinreichend dargestellt dass der Staat das Wohnen "am Werkstor" bzw in der Nähe in vielfacher Hinsicht erschwert statt hilfreich zu sein. --Pass3456 20:55, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Gleichzeitig könnte der Teil Fahrtkostenabzug und Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit unter den Punkt "Verfassungsmäßigkeit der Kürzung" gezogen werden und bei dem Punkt "Positionen für die Entfernungspauschale" nur ein Hinweis darauf, dass die Entfernungspauschale nach Ansicht einiger Steuerexperten und des BFH eine gewisse Rolle bei der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit spielt, mit Verweis nach unten. Dann wäre der Arumentationsteil etwas verschlankt. --Pass3456 21:22, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Der Vorschlag hört sich gut an. Ich hätte es vielleicht noch kürzer formuliert. Und den Hinweis auf Rückbau von öff. Verkehrsmitteln finde ich zwar grds. berechtigt, hier aber fehl am Platz, da die Entfernungspauschale ja unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt wird.--Olaf g 00:19, 7. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Hab mal eine Änderung gemacht. 2 Sätze rein, 2 Sätze raus. Das Thema Gewerbesteuer und Kommunen ist vom Thema Ausweisung von Gewerbegebieten mitumfasst. Rückbau von öff. Verkehrsmitteln habe ich rausgelassen, da in der Tat für die Pendlerpauschale irrelevant.--Pass3456 12:53, 7. Sep. 2008 (CEST) Für die Änderung des Verfassunsgrechtlichen Teils möchte ich erst Vorschläge abwarten.--Pass3456 12:56, 7. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

"21-km-Regelung" im ÖPNV

Bitte an einen Spezialisten, mal was hierzu in den Artikel zu schreiben.

Gilt die 21-km-Regel beispielsweise auch bei Verbundfahrkarten wo es eher um Zonen als um Strecken geht? In den Medien wird leider der falsche Eindruck vermittelt, dass alle Pendler mit dem Auto (und teurem Kraftstoff) zur Arbeit fahren! Und es wird suggerriert, dass es ohne Auto ja nicht geht. Und der ÖPNV ist oft so schlecht...

//Hierzu bitte mal die P+R-Plätze entlang der Main-Weser-Bahn Kassel - Schwalmstadt - Marburg - Bad Nauheim - Frankfurt ansehen. So doof, mit dem Auto zu pendeln sind doch nur noch Ignoranten, die angeblich "auf dem Lande" wohnen und die Qualität des ÖPNV nicht kennen.//

Was nutzt ein Tankgutschein einem Pendler ohne Auto? Besser ein kostenloses ÖPNV-Ticket, wie für hessische Studenten zw. Warburg, Göttingen, Eisenach, Aschaffenburg, Heidelerg, Mainz und Siegen, alles Städte außerhalb Hessens! Und in Hessen alle Busse und Bahnen kostenlos! Und das für alle Pendler.

Das wäre mal ein Beitrag zur Kohlendioxideinsparung!

Über die armen Pendler, die - im Sinne des Umweltschutzes - NICHT mit dem Auto fahren verlieren die Limousinenminister und die Auto fahrenden Journalisten kein Wort. Odr? Benutzer: KPK]

Die Pendlerpauschale hat nichts mit Umweltschutz oder -verschmutzung zu tun. Auch Benutzer von ÖPNV erhalten 30 Cent pro Kilometer einfache + kürzeste Entfernung. --Udo.Netzel 20:04, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ca. 15% der Pendler kommen mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Arbeit. Und erhalten genau dieselbe Pendlerpauschale wie PKW-Fahrer. MP Koch hat glaube ich die Pendler aufgefordert aus Kostengründen doch auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen. Nun haben Abgeordnete ja das Recht auf kostenfreie Nutzung jedweden öffentlichen Verkehrs. Selbst wenn so einer mal nicht die Flugbereitschaft der Bundeswehr nutzt muss er also kein Ticket ziehen. Insofern muss man Koch zugute halten dass er die Preisverhältnisse im immer weniger subventionierten öffentlichen Nahverkehr nun wirklich nicht kennen kann. --Pass3456 21:18, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Hin und Rückweg

Gilt die Pauschale nur für einen Weg oder für den Hin- UND Rückweg?--Chucksen 23:19, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Sie gilt für die einfache Strecke - mit dieser Pauschale ist Hin- UND Rückfahrt abgegolten. Ich habe es bei der Ermittlung der Pauschale entsprechend klargestellt. --Freundlicher Zeitgenosse 08:00, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten


Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland?

Arbeitgeber, die in der Vergangenheit stark auf Zentralisierung gesetzt haben, befürchten einen Arbeitskräftemangel bzw. eine Verteuerung des Faktors Arbeit. Volkswirte sehen bei solchen Betrieben die konkrete Gefahr der Verlagerung in ausländische Regionen mit einem ausreichenden Arbeitskräftepotential.

Gibt es für diese These eine zuverlässige Quelle? Ich habe noch nie gehört, dass aufgrund der Pendlerpauschale Unternehmen ins Ausland gehen. Wenn ein Unternehmen ins Ausland geht, dann hat das doch wesentlich andere Gründe. Oder meint man zufällig mit ausländischen Regionen vielleicht benachbarte Regionen, die jedoch noch in Deutschland liegen? Das könnte ich dann noch nachvollziehen, dass vor allem ländliche Regionen für Arbeitgeber extrem unattraktiv sein könnten, wobei die wesentlich niedrigen Fixkosten kompensierend wirken. Wenn müsste man das dann auf sehr teure Regionen wie München einschränken. Wobei Arbeitskräftemangel überwiegend bei Vollbeschäftigung oder Berufen, die eine höhere Qualifikation voraussetzen, auftritt.

Wenn es keine eindeutigen Belege gibt, dann würde ich diesen Textabschnitt löschen. ---NielsiiiBLN 17:00, 9. Dez. 2008 (CEST)Beantworten

Nach BVerfG-Urteil: ÖPNV-Benutzung jetzt wieder voll anrechenbar?

Ich habe das BVerfG-Urteil so verstanden, dass bis zu einer Neuregelung der Stand wie vor 2007 anzuwenden sei. Damals stand in § 9, Absatz 2, Satz 2 EStG: "Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen." Demnach müssten ÖPNV-Benutzer ihre tatsächlichen Aufwendungen ab 2007 auch wieder geltend machen können. Oder beschränkt sich das Urteil ausschließlich auf die 30-Cent-pro-Kilometer-Pauschale? --77.87.224.97 15:09, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Zitat Urteilstenor: "Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ist § 9 Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes [..] mit der Maßgabe anzuwenden, dass die tatbestandliche Beschränkung auf „erhöhte“ Aufwendungen „ab dem 21. Entfernungskilometer“ entfällt".
Soweit ich das sehe, bezieht sich das Urteil demnach auf Kfz-Fahrten und dabei nur auf die ab 2007 eingefügte Beschränkung "ab dem 21. Kilometer" und nicht auf die übrigen Bestimmungen, insbesondere also auch nicht auf die Abschaffung des Abzugs der "übersteigenden Kosten für den ÖPNV". --Freundlicher Zeitgenosse 16:28, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten