„Deutschböhmen und Deutschmährer“ – Versionsunterschied

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Deutschösterreich bestand weiter auf seinem Anspruch. In der deutschösterreichischen Friedensdelegation in Paris war Rudolf Lodgmann von Auen Experte für Deutschböhmen. Es kam allerdings nicht zu Verhandlungen, da die deutschösterreichische Delegation den Verhandlungssaal nicht betreten durfte, sondern das Verhandlungsergebnis im Vorraum abzuwarten hatte. Auf Grund dieser Situation entstand in Deutschösterreich und im Deutschen Reich der Begriff [[Vertrag von Saint-Germain|''Diktat von Saint-Germain'']].
Deutschösterreich bestand weiter auf seinem Anspruch. In der deutschösterreichischen Friedensdelegation in Paris war Rudolf Lodgmann von Auen Experte für Deutschböhmen. Es kam allerdings nicht zu Verhandlungen, da die deutschösterreichische Delegation den Verhandlungssaal nicht betreten durfte, sondern das Verhandlungsergebnis im Vorraum abzuwarten hatte. Auf Grund dieser Situation entstand in Deutschösterreich und im Deutschen Reich der Begriff [[Vertrag von Saint-Germain|''Diktat von Saint-Germain'']].


Die Prager Regierung konnte hingegen auf der Seite der Siegermächte mit ihrem Vertreter [[Edvard Beneš]] und den französischen Fachleuten [[Ernest Denis]] und [[Louis Eisenmann]] ihre Interessen ohne direkte Gegenrede Deutschösterreichs vertreten und tat dies erfolgreich. So verlangte sie bei den Verhandlungen die Unteilbarkeit Tschechiens mit dem Hinweis auf ''Les Tchécoslovaques, leur histoire et civilisation''<ref>''Les Tchécoslovaques, leur histoire et civilisation'', deutsche Übersetzung: [http://www.forost.ungarisches-institut.de/pdf/19190000-1.pdf Ungarisches Institut München] (PDF)</ref> und etikettierten die Gegenseite mit '''[[Mémoire III|Le problème des Allemands de Bohème]]''<ref>''Le problème des Allemands de Bohème'', deutsche Übersetzung: [http://www.forost.ungarisches-institut.de/pdf/19180000-3.pdf Ungarisches Institut München] (PDF)</ref>. Innerhalb von fünf Minuten nach Sitzungsbeginn waren sich die Delegierten der zuständigen Kommission einig, den Wünschen der Prager Regierung zu entsprechen.
Die Prager Regierung konnte hingegen auf der Seite der Siegermächte mit ihrem Vertreter [[Edvard Beneš]] und den französischen Fachleuten [[Ernest Denis]] und [[Louis Eisenmann]] ihre Interessen ohne direkte Gegenrede Deutschösterreichs vertreten und tat dies erfolgreich. So verlangte sie bei den Verhandlungen die Unteilbarkeit Tschechiens mit dem Hinweis auf ''Les Tchécoslovaques, leur histoire et civilisation''<ref>''Les Tchécoslovaques, leur histoire et civilisation'', deutsche Übersetzung: [http://www.forost.ungarisches-institut.de/pdf/19190000-1.pdf Ungarisches Institut München] (PDF)</ref> und etikettierten die Gegenseite mit ''Le problème des Allemands de Bohème''<ref>''Le problème des Allemands de Bohème'', deutsche Übersetzung: [http://www.forost.ungarisches-institut.de/pdf/19180000-3.pdf Ungarisches Institut München] (PDF)</ref>. Innerhalb von fünf Minuten nach Sitzungsbeginn waren sich die Delegierten der zuständigen Kommission einig, den Wünschen der Prager Regierung zu entsprechen.


Im [[Friedensvertrag von Versailles|Versailler Vertrag]] vom 28. Juni 1919 wurde das Deutsche Reich dazu bestimmt, die Unabhängigkeit Österreichs zu respektieren. Deutschösterreichs am 12. November 1918 beschlossener Beitritt zum Deutschen Reich, der „[[Weimarer Republik|Deutschen Republik]]“, war somit ausgeschlossen. Dies trug wesentlich zur Festigung der uneingeschränkten Autorität der Tschechoslowakei über Böhmen und Mähren bei, da es äußerst schwierig gewesen wäre, die deutschen Gebiete im Norden des Landes quer über ein unkooperatives Nachbarland von Wien aus zu regieren. Der [[Vertrag von Saint-Germain]], den (Deutsch-)Österreich am 10. September 1919 mit den Siegermächten zu schließen hatte, schloss Deutschböhmen und Deutschmähren definitiv aus Österreich aus. Nach diesem als Diktat empfundenen Staatsvertrag trat die deutschböhmische Landesregierung zurück. Von der Prager Regierung wurde eine [[Amnestie]] erlassen.
Im [[Friedensvertrag von Versailles|Versailler Vertrag]] vom 28. Juni 1919 wurde das Deutsche Reich dazu bestimmt, die Unabhängigkeit Österreichs zu respektieren. Deutschösterreichs am 12. November 1918 beschlossener Beitritt zum Deutschen Reich, der „[[Weimarer Republik|Deutschen Republik]]“, war somit ausgeschlossen. Dies trug wesentlich zur Festigung der uneingeschränkten Autorität der Tschechoslowakei über Böhmen und Mähren bei, da es äußerst schwierig gewesen wäre, die deutschen Gebiete im Norden des Landes quer über ein unkooperatives Nachbarland von Wien aus zu regieren. Der [[Vertrag von Saint-Germain]], den (Deutsch-)Österreich am 10. September 1919 mit den Siegermächten zu schließen hatte, schloss Deutschböhmen und Deutschmähren definitiv aus Österreich aus. Nach diesem als Diktat empfundenen Staatsvertrag trat die deutschböhmische Landesregierung zurück. Von der Prager Regierung wurde eine [[Amnestie]] erlassen.

Version vom 18. Oktober 2012, 09:20 Uhr

Der Begriff Deutschböhmen (tschechisch čeští Němci) ist eine Sammelbezeichnung für die deutschsprachigen Bewohner Böhmens oder auch aller böhmischen Länder sowie für das Siedlungsgebiet dieser Bevölkerungsgruppe (auf Tschechisch dann allerdings Německé Čechy). In den zur böhmischen Krone gehörenden Ländern Mähren und Schlesien sprach man von Deutschmährern (moravští Němci) und Deutsch- oder Sudetenschlesiern. Im 20. Jahrhundert wurde für diese Gruppierungen auch der Begriff Sudetendeutsche geprägt.

Deutsche Siedler kolonisierten hauptsächlich im 12. und 13. Jahrhundert – im Zuge der deutschen Ostsiedlung aus Bayern, Franken, Obersachsen, Schlesien und Österreich kommend – vor allem die Grenzgebiete Böhmens und Mährens. Später zogen Einwanderer aus deutschsprachigen Gebieten in Folge der Hussitenkriege, Pestepidemien und des Dreißigjährigen Krieges in entvölkerte Landstriche Böhmens und Mährens. Weitere deutschsprachige Zuwanderer kamen im Rahmen der Binnenwanderung aus deutschsprachigen Regionen der Habsburgermonarchie nach Böhmen, Mähren und Schlesien.

Begriffsgeschichte

Zur Begriffsgeschichte finden sich auch Informationen im Artikel Sudetendeutsche.

Die Bezeichnungen Deutschböhmen, Deutschmährer und Deutschschlesier kamen nach den nationalen Umbrüchen 1848, gleichzeitig mit der häufigeren Verwendung des Begriffs Tschechen, allmählich in Gebrauch.[1] Im 20. Jahrhundert wurde der Begriff Sudetendeutsche gebräuchlicher. Durch diesen Begriff fühlten sich allerdings wiederum andere lange ansässige, deutschsprachige Bevölkerungsgruppen ausgeklammert. Außerdem sind die Begriffe Deutschböhmen und Deutschmährer insofern genauer als die Bezeichnung „Sudetendeutsche“, weil viele Siedlungsgebiete weit abseits der Sudeten lagen.

Deutschböhmen und Deutschmährer wurden bis zum Ende der Doppelmonarchie, wie die Bewohner der zum heutigen Österreich gehörigen cisleithanischen Kronländer, meist primär als Deutsche der österreichischen Reichshälfte wahrgenommen und sahen sich auch selbst als solche, da sie nur in diesem Kontext bevölkerungsmäßig mit den Slawen Altösterreichs konkurrieren konnten. Außerdem empfand man sich als Teil des zusammenhängenden deutschen Sprachgebietes und nahm sich somit nicht als ethnische Minderheit wahr. Im heutigen Tschechien werden im Zusammenhang mit der deutschen Minderheit entweder ebenfalls die Bezeichnungen „Deutschböhmen“ und „Deutschmährer“ verwendet, häufiger spricht man jedoch schlicht von den Deutschen in der Tschechischen Republik.

Geschichte

Mittelalter und Frühe Neuzeit

Gastmahl der Generale Wallensteins in Pilsen
Tracht aus der Schönhengster Sprachinsel zwischen Böhmen und Mähren

Deutsche Bewohner gab es in den böhmischen Ländern seit dem Mittelalter.[2] So warben die Přemysliden im 13. Jahrhundert Siedler aus deutschen Gebieten an, um die böhmischen Grenzgebiete zu besiedeln. 1348 wurde die Karls-Universität Prag gegründet, die ab Ende des 18. Jahrhunderts, als die lateinische Unterrichtssprache durch das Deutsche ersetzt wurde, bis ins späte 19. Jahrhundert kulturell und sprachlich deutsch geprägt war. Als kulturell bedeutsames Beispiel des Mittelalters wird häufig das Prosawerk Der Ackermann aus Böhmen aus dem 15. Jahrhundert von Johannes von Tepl angeführt.

Über Jahrhunderte spielten deutsche Böhmen und Mährer wichtige Rollen in Wirtschaft und Politik der böhmischen Länder. So war beispielsweise die Glaserzeugung ein in deutschböhmischen Gebieten verbreiteter Wirtschaftszweig. Ein eigenständiges deutschböhmisches Bewusstsein war jedoch lange Zeit nicht verbreitet oder es spielte im Alltag keine bestimmende Rolle. Die betreffenden Personen sahen sich meist als Böhmen, Mährer, Schlesier, Untertanen des jeweils regierenden Herrschers oder des Heiligen Römischen Reiches.

Bestimmende Ereignisse waren die Hussitenkriege, die Tätigkeit der Böhmischen Brüder, der Dreißigjährige Krieg, wodurch die Länder der böhmischen Krone stark in Mitleidenschaft gezogen wurden, und die Kriege Friedrichs II. gegen Österreich um den Besitz Schlesiens, die mit dem Verlust eines Großteils dieses Landes für Österreich und die böhmischen Länder endeten. Der Verlust bedeutete eine Schwächung des deutschen Elements in den böhmischen Ländern.

Dass die böhmischen Länder von den deutschen Habsburgern zumeist von Wien aus regiert wurden und der alte böhmische Adel nach der Schlacht am Weißen Berg faktisch bedeutungslos geworden war, begünstigte die zunehmende Dominanz der deutschen Sprache und Kultur[3]: In der tschechischen Bevölkerung sollte sich dagegen im 19. Jahrhundert zunehmender Widerstand entwickeln.

Das lange 19. Jahrhundert

Nach 1848, als sich durch die tschechische Nationalbewegung eine Gleichstellung der Deutschen und Tschechen durchsetzte, versuchten die in Böhmen lebenden Deutschen, zumindest in den Regionen, in denen sie die Mehrheit bildeten, die politische und kulturelle Hoheit zu bewahren. Auf dem Kongress in Teplitz 1848 wurden die Forderungen verankert.

1867 wurde die Gleichberechtigung der österreichischen Staatsbürger aller Nationalitäten in der Dezemberverfassung, dem definitiven Beginn der konstitutionellen Monarchie, verankert. Das Reichsgesetzblatt erschien schon seit 1849 auch in tschechischer Sprache.[4] Die deutsche Vorherrschaft zu bewahren erwies sich in ganz Cisleithanien als immer schwieriger und letztlich unmöglich.

1868 bis 1871 wurde die Forderung der Deutschen Böhmens und Mährens nach einer staatsrechtlichen Lösung von den Tschechen immer lauter. Das Postulat einer geschlossenen Region nahm teilweise Formen an, in denen gefordert wurde, Tschechisch völlig auszuschließen. Die Demarkation sollte einer völlig neuen Aufteilung der Kreisgebiete dienen, die von Ämtern der jeweiligen Nationalität verwaltet werden sollten.

Festgehalten wurde die Aufteilung im Pfingstprogramm vom 20. Mai 1899, das weitgehende Regelungen für die nichtdeutschen Völker enthielt. 1900 folgten Vorschläge für die Einteilung Böhmens in eine deutsche und eine tschechische Zone. 1903 wurde vom Mediziner Josef Titta der Deutsche Volksrat für Böhmen gegründet, der sich zur Aufgabe setzte, die zerstrittenen deutschen Parteien in Böhmen zu einen, um gemeinsam eine Lösung des Nationalitätenproblems zu finden. Der Volksrat konnte zwar keine Koalition der deutschen Parteien bewirken, doch galt er als bedeutsamste und einflussreichste deutsche Schutzgemeinschaft in Altösterreich.

1907 wurde der Reichsrat, das Parlament Cisleithaniens, zum ersten Mal nach dem allgemeinen und gleichen Männerwahlrecht gewählt. (Tschechische Politiker bestritten teilweise seit langem die Zuständigkeit des Reichsrats in Wien für die böhmischen Länder, störten die Verhandlungen durch Obstruktion und verlangten ein eigenes Parlament in Prag.) Im Zuge einer neuen Wahlkreisaufteilung wurden die Wahlbezirke des deutschen und des tschechischen Siedelungsgebietes so weit wie möglich voneinander abgegrenzt. 1909 erarbeitete der Deutsche Zweiteilungsausschuss, eine private Initiative, auf dieser Grundlage einen Entwurf zur völligen Aufteilung Böhmens und der Schaffung der Region Deutschböhmen.

Der grundsätzliche Antagonismus, dass die Tschechen sich in Prag selbst regieren wollten, Deutschböhmen und Deutschmährer, bei dieser Lösung in der Minderheit, aber auf Altösterreich setzten, konnte in der Monarchie nicht aufgelöst werden.

Siedlungsgebiete und Zahl der Deutschböhmen und Deutschmährer im Jahr 1910

Mehrheitlich deutschsprachige Gebiete in den böhmischen Ländern (Stand: 30er Jahre des 20. Jahrhunderts)

Das Siedlungsgebiet der Deutschböhmen und Deutschmährer verteilte sich geographisch auf das Böhmerwaldgebiet, das Egerland, Nordböhmen, Ostböhmen, Mährisch Schlesien, Nordmähren und Südmähren. Außerdem gab es einige deutsche Sprachinseln wie den Schönhengstgau (siehe Bild) und deutsche Minderheiten in Städten mit vorwiegend tschechischsprachiger Bevölkerung.

In den böhmischen Ländern der Österreichisch-Ungarischen Monarchie lebten entsprechend der Volkszählung von 1910 etwa 3,25 Millionen Deutsche (knapp ein Drittel mit sinkender Tendenz) bei einer Gesamtbevölkerung von knapp zehn Millionen.

Anteile der Umgangssprachen nach der Volkszählung von 1910:

Kronland Einwohner Deutsch Tschechisch Polnisch
Böhmen[5]    6,6 Mio.    2,2 Mio.    4,2 Mio.
Mähren[6]  2.604.857    719.462  1.868.985
Schlesien[7]    756.949    332.301    183.938    239.953
Summe  9.962.000  3.252.000  6.253.000    234.000

Ende der Monarchie und Ausrufung der Republik Deutschböhmen

Raphael Pacher, erster Landeshauptmann von Deutschböhmen
Beanspruchtes Gebiet der Republik Deutschösterreich:
    Projektierte Provinz Deutschböhmen als angestrebter Teil von Deutschösterreich

1918 wurde die Nationalitätenfrage Böhmens erneut diskutiert. Der österreichische Ministerpräsident Ernst Seidler von Feuchtenegg wollte der Abtrennung Böhmens von durch das Einrichten von Verwaltungskreisen, die nach der Nationalität der Bewohner aufgeteilt werden sollten, zuvorkommen. Sein Nachfolger, Ministerpräsident Max Hussarek von Heinlein, bot den Tschechen am 26. September 1918 weitgehende Autonomie im k.k. Österreich an. Dies kam allerdings zu spät, da Exiltschechen während des Ersten Weltkriegs in den Vereinigten Staaten und bei der Triple-Entente bereits den Status Verbündeter erreicht hatten und die k.k. Regierung in Wien von den baldigen Siegermächten nicht mehr als ernsthafter Machtfaktor betrachtet wurde.

Raphael Pacher gelang es am 14. Oktober gemeinsam mit dem Sozialdemokraten Josef Seliger, alle deutschen Parteien und Abgeordnete Böhmens und Mährens zu einer Koalition zu vereinen. Zur Vorbereitung der Gründung der Republik Deutschböhmen ernannte diese Koalition unter Vorsitz von Pacher einen zwölfgliedrigen Ausschuss. Einen Tag nach der Ausrufung der Tschechoslowakischen Republik wurde am 29. Oktober 1918 die Provinz Deutschböhmen mit Sitz in Reichenberg ausgerufen. Erster Landeshauptmann war Raphael Pacher, der sein Amt am 5. November an Rudolf Lodgman von Auen übergab.

Diese Provinz Deutschböhmen bestand aus einem zusammenhängenden Gebiet in Nord- und Westböhmen, das sich vom Egerland bis zum Braunauer Ländchen entlang der Grenze zum Deutschen Reich erstreckte. In Südböhmen entstand die Verwaltungseinheit Böhmerwaldgau, die Teil von Oberösterreich werden sollte. Deutschböhmen im Adlergebirge und im Gebiet von Landskron schlossen sich zur Provinz Sudetenland zusammen. Der böhmische Bezirk Neubistritz wurde Znaim zugeschlagen und sollte damit von Niederösterreich verwaltet werden. Das Gerichtswesen wurde für das Sudetenland und Deutschböhmen in Reichenberg angesiedelt, für die anderen deutschen Regionen war Wien zuständig.

Am 22. November 1918 erklärte sich die Provinz Deutschböhmen zum Teil des Staates Deutschösterreich. Ebenfalls am 22. November 1918 wurde durch Gesetz der Provisorischen Nationalversammlung, der deutschböhmische und deutschmährische Abgeordnete (bisherige Reichsratsabgeordnete) angehörten, der Gebietsumfang Deutschösterreichs definiert.[8]

Neben der Einrichtung der staatlichen Verwaltungsorganisation wurde auch die Schaffung der Oberbehörden in Angriff genommen. So sollten die Finanzlandesdirektion, das Landeswirtschaftsamt und das Oberlandesgericht Reichenberg sowie eine Post- und eine Bahndirektion entstehen.

Aus geografischen Gründen wäre eine territoriale Lösung aber nur bei einer Angliederung dieser Gebiete, gemeinsam mit Österreich, an Deutschland möglich gewesen.[9] Dem stand aber das alliierte Anschlussverbot entgegen.

Besetzung durch tschechoslowakische Truppen

Deutschösterreich hatte im Unterschied zu den Tschechen, deren Exilpolitiker die Staatsgründung seit Jahren vorbereitet hatten, keinerlei Vorsorge getroffen, seine Gebietsansprüche gegebenenfalls militärisch zu sichern. Dafür wurden Kriegsmüdigkeit und schlechte Versorgungslage als Erklärung angeführt. Die Einbeziehung Deutschböhmens und Deutschmährens in Deutschösterreich scheiterte daher.

Die tschechische Regierung bestand weiter auf einem Einheitsstaat und verweigerte die Anerkennung der genannten deutschen Verwaltungsbezirke. Unter dem Befehl des Feldmarschallleutnants Jan Diviš begann am 13. November die Besetzung der von Deutschösterreich beanspruchten Gebiete durch tschechoslowakische Truppen (eigentlich tschechische, da die Slowakei in der Realität noch nicht angeschlossen worden war). Die auf Veranlassung der deutschböhmischen Landesregierung aufgestellten Volkswehrabteilungen unter Befehl des Landesbefehlshabers Feldmarschallleutnant Anton Goldbach konnten den anrückenden Truppen wenig entgegenstellen; sie konnten polizeiliche, aber keine militärischen Aufgaben erfüllen.

Die Landesregierung in Reichenberg konnte nur die Anweisung erteilen, dass gegen die Besetzung der einzelnen Orte Protest erhoben wird. Dennoch kam es im Brüxer Gebiet und bei Kaplitz zu Zusammenstößen deutscher Bevölkerung mit tschechoslowakischen Truppen. Dabei wurden mehrere Zivilisten getötet. An einigen Orten wurde sogar das Standrecht verhängt und Widerstand sofort verfolgt.

Staatskanzler Karl Renner, ein Sozialdemokrat aus Südmähren, beklagte am 13. November 1918 zu Beginn der Besetzung:

„Es gibt heute auf dem ganzen Festlande beinahe keinen anderen Imperialismus mehr als den der tschechischen Nation. Die Tschechen wollen die blühendsten Teile Deutschösterreichs […] sich unterwerfen. Leider haben sich tsch. Sozialisten, von jeher in den Reihen des Proletariats von unklarer Haltung, zu Führern dieses Imperialismus gemacht. Sie schicken in unser Gebiet Militärpatrouillen, sie bieten […] Militärformationen auf. […] Wir gestehen es offen, wir haben gar keine Macht zur Abwehr; die Republik Deutschösterreich hat nichts als sonnenklares Recht.“[10]

Um ihre Handlungsfreiheit zu wahren, flüchtete die deutschböhmische Landesregierung am 14. Dezember 1918 in das Parlament in Wien. Dort führte sie bis zur Entscheidung der Friedensverhandlungen in Paris am 10. September 1919 (wohl nur theoretisch) die Geschäfte fort und proklamierte das Selbstbestimmungsrecht der deutschböhmischen Bevölkerung.

Bis Februar 1919 waren die deutschböhmischen, deutschmährischen und österreichisch-schlesischen Gebiete durch ihre 1911 gewählten Reichsratsabgeordneten in der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich vertreten. Bei der von ihr vorbereiteten Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung vom 16. Februar 1919 wurde es den Deutschen in den böhmischen Ländern von der Prager Regierung verboten, ihre Stimmen abzugeben.

Als das gewählte Parlament am 4. März 1919 in Wien ohne Vertreter der Deutschen in Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien zusammentrat, rief die deutschböhmische Landesregierung zu Demonstrationen für die Gewährung des Selbstbestimmungsrechts auf. Dieser Aufforderung folgten viele Bürger aller Parteirichtungen und versammelten sich zu zunächst friedlichen Demonstrationen. Das tschechoslowakische Militär versuchte, dies zu verhindern, und schoss in die Menschenmengen. In den Städten Kaaden, Eger, Karlsbad, Mies, Aussig, Sternberg und anderen Orten hatte man 54 Tote und zahlreiche Verletzte zu beklagen. Staatskanzler Karl Renner beklagte am 5. März in der Nationalversammlung, man habe (inklusive Südtirol) mehr Deutschen das Selbstbestimmungsrecht vorenthalten, „als die Schweiz Einwohner hat“.

Vertrag von Saint-Germain

Deutschösterreich bestand weiter auf seinem Anspruch. In der deutschösterreichischen Friedensdelegation in Paris war Rudolf Lodgmann von Auen Experte für Deutschböhmen. Es kam allerdings nicht zu Verhandlungen, da die deutschösterreichische Delegation den Verhandlungssaal nicht betreten durfte, sondern das Verhandlungsergebnis im Vorraum abzuwarten hatte. Auf Grund dieser Situation entstand in Deutschösterreich und im Deutschen Reich der Begriff Diktat von Saint-Germain.

Die Prager Regierung konnte hingegen auf der Seite der Siegermächte mit ihrem Vertreter Edvard Beneš und den französischen Fachleuten Ernest Denis und Louis Eisenmann ihre Interessen ohne direkte Gegenrede Deutschösterreichs vertreten und tat dies erfolgreich. So verlangte sie bei den Verhandlungen die Unteilbarkeit Tschechiens mit dem Hinweis auf Les Tchécoslovaques, leur histoire et civilisation[11] und etikettierten die Gegenseite mit Le problème des Allemands de Bohème[12]. Innerhalb von fünf Minuten nach Sitzungsbeginn waren sich die Delegierten der zuständigen Kommission einig, den Wünschen der Prager Regierung zu entsprechen.

Im Versailler Vertrag vom 28. Juni 1919 wurde das Deutsche Reich dazu bestimmt, die Unabhängigkeit Österreichs zu respektieren. Deutschösterreichs am 12. November 1918 beschlossener Beitritt zum Deutschen Reich, der „Deutschen Republik“, war somit ausgeschlossen. Dies trug wesentlich zur Festigung der uneingeschränkten Autorität der Tschechoslowakei über Böhmen und Mähren bei, da es äußerst schwierig gewesen wäre, die deutschen Gebiete im Norden des Landes quer über ein unkooperatives Nachbarland von Wien aus zu regieren. Der Vertrag von Saint-Germain, den (Deutsch-)Österreich am 10. September 1919 mit den Siegermächten zu schließen hatte, schloss Deutschböhmen und Deutschmähren definitiv aus Österreich aus. Nach diesem als Diktat empfundenen Staatsvertrag trat die deutschböhmische Landesregierung zurück. Von der Prager Regierung wurde eine Amnestie erlassen.

Später wurde die Forderung nach Selbstbestimmung der Deutschböhmen und Deutschmährer durch die Sudetendeutsche Partei neu aufgegriffen. Im Sprachgebrauch setzte sich für die deutsche Bevölkerung der böhmischen Länder zunehmend der Begriff Sudetendeutsche durch, obwohl dieser Begriff von den Betroffenen zum Teil nicht akzeptiert wurde, da sie weit weg vom Sudetengebirge, z. B. in Prag oder in Südmähren, lebten (siehe auch Sudetendeutsche#Begriffsgeschichte).

Erste Tschechoslowakische Republik

Während der ersten Tschechoslowakischen Republik bestanden verschiedene, als Negativismus und Aktivismus bezeichnete politische Strömungen innerhalb der deutschsprachigen Bevölkerung. Für diese wiederum bürgerte sich nun der Begriff Sudetendeutsche ein. Dieser Name leitete sich vom Begriff Sudetenländer ab, der in der österreich-ungarischen Monarchie die Länder der Böhmischen Krone bezeichnete. Die Negativisten boykottierten den tschechoslowakischen Staat, mit dem sie sich nicht identifizierten. Auf negativistischer Seite traten die deutschnationale Deutsche Nationalsozialistische Arbeiterpartei (DNSAP)[13] und die Deutsche Nationalpartei von Rudolf Lodgman von Auen in Erscheinung, der auf aktivistischer Seite der Bund der Landwirte, die Deutsche Christlich-Soziale Volkspartei, die Deutsche Demokratische Freiheitspartei und die Deutsche Sozialdemokratische Partei gegenüber stand.

Bereits DNSAP und DNP näherten sich während ihres Bestehens bis 1933 ideologisch zunehmend der NSDAP in Deutschland an. Die Sudetendeutsche Heimatfront von Konrad Henlein bildete seit dem 1. Oktober 1933 ein neues nationalistisches Sammelbecken. Auch die Sudetendeutsche Heimatfront, die sich später als Sudetendeutsche Partei bezeichnete, näherte sich zunehmend der NSDAP an und geriet auch finanziell in ihre Abhängigkeit. Diese Tendenz wurde auch durch gegensätzliche wirtschaftliche Entwicklungen in den von Arbeitslosigkeit gezeichneten deutschsprachigen Gebieten der Tschechoslowakei und dem benachbarten, aufstrebenden Deutschen Reich begünstigt. Viele deutschsprachige Minderheit Böhmens, Mährens und Schlesiens forderten nun den Anschluss ihrer Siedlungsgebiete an das Deutsche Reich.[14][15][16] Die SdP gewann bei Wahlen zunehmend an Bedeutung in dieser Bevölkerungsgruppe.

Am 5. November 1937 äußerte Henlein den Wunsch der „Einverleibung des sudetendeutschen Gebiets, ja des ganzen böhmisch-mährisch-schlesischen Raumes in das Reich“.[17] Schließlich kam es unter der Losung „Heim ins Reich“ zur Sudetenkrise mit Abbruch der Autonomieverhandlungen mit der Regierung in Prag und zu terroristischen Aktivitäten der Sudetendeutschen Freikorps, die im Münchner Abkommen gipfelten.

1938 bis 1945

Am 29. September 1938 wurde im Rahmen des Münchner Abkommens ohne Beteiligung der Tschechoslowakei die Annexion der deutschsprachigen Gebiete durch das Deutsche Reich beschlossen. 580.000 Tschechen lebten in den betroffenen Gebieten. Von ihnen mussten 150.000 bis 200.000 ihre Wohnorte in Richtung zentraler gelegener böhmische und mährische Landesteile verlassen.[18] Nach Eingliederung in den nationalsozialistischen Machtbereich wurde mit der Verfolgung von Juden, Sinti und Roma und anderer Minderheiten sowie von Regimegegnern begonnen. Der am 30. Oktober 1938 gegründete Reichsgau Sudetenland unter Gauleiter Konrad Henlein umfasste einen großen Teil der deutschsprachigen Siedlungsgebiete in Nordböhmen und Nordmähren. Die übrigen Gebiete wurden benachbarten Gebietskörperschaften in Bayern und Österreich angegliedert.

Odsun: Vertriebene Sudetendeutsche warten mit Handgepäck auf ihren Abtransport

Am 15. März 1939 ließ Hitler unter Bruch des Münchner Abkommens die als „Rest-Tschechei“ bezeichneten zentralen Gebiete Böhmens und Mährens besetzen. Hitler erklärte dieses Territorium zum „Protektorat Böhmen und Mähren“.

Von 1939 bis 1945 teilten die deutschsprachigen Gebiete Böhmens, Mährens und Tschechisch-Schlesiens die Geschichte des nationalsozialistischen Deutschlands.

Vertreibung

Gegenwart

Deutsche Minderheit in Tschechien

Ein kleiner Teil der Deutschböhmen, Deutschmährer und deutsche Schlesier lebt heute als Deutsche Minderheit in der Tschechischen Republik. Diese verblieben bei der Vertreibung meist im Land, da sie für die Aufrechterhaltung der Wirtschaft als notwendig angesehen wurden. In der Tschechischen Republik lebten 2001 noch 39.000 Deutschböhmen, Deutschmährer und Schlesier, die als Deutsche Minderheit zusammengefasst werden. Der Anteil der deutschen Minderheit an der Gesamtbevölkerung betrug 2001 0,4 %. Sie leben vor allem im Norden und Westen Böhmens. Insbesondere die jüngeren Generationen stehen unter starkem Assimilationsdruck an die tschechische Mehrheitsbevölkerung. Die zahlenmäßig umfangreichste deutsche Minderheit lebt mit 9500 Personen im nordböhmischen Ústecký kraj. Im westböhmischen Karlovarský kraj lebt mit fast 3 %, hier wiederum Bezirk Sokolov mit 4,5 % der relativ größte Anteil Deutscher an der Gesamtbevölkerung in Tschechien.

Vertriebene und deren Nachkommen

Eine weitaus größere Anzahl der Deutschböhmen und Deutschmährer wurde nach dem Krieg in Deutschland sesshaft, wo sie öffentlich eher unter der Bezeichnung Sudetendeutsche wahrgenommen werden. Teilweise siedelten sie sich auch in Österreich und anderen Ländern an.

Die nach dem Krieg aus der Tschechoslowakei nach Deutschland vertriebenen Deutschen und ihre Nachkommen leben heute im gesamten Bundesgebiet. Hier siedelten sie sich vor allem im Bereich der ehemaligen US-amerikanischen Besatzungszone, besonders in Bayern, aber auch in Hessen, an. Insbesondere hier gründeten sich einige Firmen oder kulturelle Einrichtungen, die sich in der Tradition ehemals böhmischer, mährischer und schlesischer Institutionen und Betriebe sehen. Vertriebenenstädte wie etwa Neutraubling bei Regensburg, das zu Kaufbeuren gehörige Neugablonz, Geretsried, Traunreut, Waldkraiburg oder Trutzhain wurden neu gegründet. Aber auch im Bereich der ehemaligen DDR, in Norddeutschland und in Österreich leben heute Deutschböhmen, Deutschmährer und ihre Nachkommen. Ein Teil von ihnen ist in der Sudetendeutsche Landsmannschaft oder in anderen Organisationen wie Ackermann-Gemeinde, Seliger-Gemeinde oder Adalbert-Stifter-Verein organisiert. Der weitaus größte Teil dieser Personengruppe ist jedoch nicht Mitglied einer entsprechenden Gruppierung und hat sich zumindest bei oberflächlicher Betrachtung weitgehend der jeweiligen regionalen Mehrheitsbevölkerung assimiliert. Oft kann man eine böhmische, mährische oder schlesische Abstammung nur durch wenig auffällige Merkmale erkennen, wozu beispielsweise typische Familiennamen, familiäre Bräuche und Traditionen, mundartliche Färbungen, eine im gesamten deutschsprachigen Raum verstreut lebende Großfamilie oder die Zugehörigkeit zur meist römisch-katholischen Diaspora in mehrheitlich protestantischem Gebiet oder zur in Böhmen und Mähren verbreiteten altkatholischen Kirche gehören können.

Mundarten

In den deutschen Gebieten der böhmischen Länder wurden die gleichen Dialekte wie in den angrenzenden bairischen, fränkischen, thüringisch-obersächsischen und schlesischen Dialektgebieten gesprochen:

Die Dialekte der deutschböhmischen und deutschmährischen Gebiete wurden im Sudetendeutschen Wörterbuch lexikographisch erfasst und beschrieben. Die Sprachgeographie erfasst der Atlas der historischen deutschen Mundarten auf dem Gebiet der Tschechischen Republik. Da heute kein geschlossenes deutschböhmisches und deutschmährisches Siedlungsgebiet mehr besteht, sind einige dieser Mundarten akut vom Aussterben bedroht.

Literatur

  • Karl Bosl: Handbuch der Geschichte der böhmischen Länder. 4 Bände, Anton Hiersemann Verlag Stuttgart 1970.
  • Emil Franzel: Sudetendeutsche Geschichte. Mannheim 1978, ISBN 3-8083-1141-X.
  • Walter Koschmal, Marek Nekula, Joachim Rogall (Hg.): Deutsche und Tschechen. Geschichte – Kultur – Politik. – Mit einem Vorwort von Václav Havel (= Beck’sche Reihe 1414), C.H. Beck, München 2001, ISBN 3-406-45954-4. (in tschechischer Sprache: Češi a Němci. Dějiny – Kultura – Politika. Slovo úvodem: Václav Havel. Paseka, Prag 2001, ISBN 80-7185-370-4)
  • Robert Luft et al. (Hrsg.): Ferdinand Seibt – Deutsche, Tschechen, Sudetendeutsche. Festschrift zu seinem 75. Geburtstag. Oldenbourg, München 2002, ISBN 3-486-56675-X.
  • Rudolf Meixner: Geschichte der Sudetendeutschen. Helmut Preußler Verlag, Nürnberg 1988, ISBN 3-921332-97-4.
  • Friedrich Prinz (Hrsg.): Deutsche Geschichte im Osten Europas: Böhmen und Mähren. Siedler, Berlin 2002, ISBN 3-88680-773-8.
  • Julia Schmid: „Deutschböhmen“ als Konstrukt deutscher Nationalisten in Österreich und dem Deutschen Reich. In: Bohemia 48/2 (2008), S. 464–479.
  • Ferdinand Seibt: Deutschland und die Tschechen. Geschichte einer Nachbarschaft in der Mitte Europas. 3. Aufl., Piper, München 1997.

Heute ist das von Collegium Carolinum die herausragende Forschungseinrichtung für die gemeinsame deutsch-tschechische Geschichte und Herausgeber weiterer wichtiger Literatur.

Einzelnachweise

  1. Antonín Měšťan: Böhmisches Landesbewußtsein in der tschechischen Literatur. In: Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848–1918. Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X, S. 31–38, hier S. 35.
  2. Friedrich Prinz (Hrsg.): Deutsche Geschichte im Osten Europas: Böhmen und Mähren, Siedler, Berlin 2002, ISBN 3-88680-773-8. (Teil eines zehnbändigen Gesamtwerks)
  3. Manfred Alexander: Kleine Geschichte der böhmischen Länder, Reclam, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-15-010655-6
  4. Alex – Historische Rechts- und Gesetzestexte online, Website der Österreichischen Nationalbibliothek
  5. Archiv verlag: Kronland Böhmen
  6. Archiv verlag: Kronland Mähren
  7. Archiv verlag: Kronland Schlesien
  8. Gesetz, StGBl. Nr. 40 und Staatserklärung, StGBl. Nr. 41/1918 (= S. 51)
  9. Manfred Alexander: Die Deutschen in der Ersten Tschechoslowakischen Republik: Rechtsstellung und Identitätssuche. In: Umberto Corsini, Davide Zaffi, Manfred Alexander (Hrsg.): Die Minderheiten zwischen den beiden Weltkriegen. Duncker & Humblot, Berlin 1997, ISBN 3-428-09101-9, S. 127.
  10. Mitteilungsblatt der Sudetendeutschen Landsmannschaft, 2002, Nr. 4, S. 2.
  11. Les Tchécoslovaques, leur histoire et civilisation, deutsche Übersetzung: Ungarisches Institut München (PDF)
  12. Le problème des Allemands de Bohème, deutsche Übersetzung: Ungarisches Institut München (PDF)
  13. Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. München 2003, S. 119.
  14. xxx
  15. Rede des Parlamentsabgeordneten Sandner vom 25. Juni 1935
  16. http://www.dhm.de/lemo/objekte/statistik/arbeits12/index.html
  17. Helmuth K.G. Rönnefarth/Heinrich Euler/Johanna Schomerus, Konferenzen und Verträge. Vertrags-Ploetz, ein Handbuch geschichtlich bedeutsamer Zusammenkünfte und Vereinbarungen. Teil II/Bd. 4 (Neueste Zeit 1914–1959), 2. erw. u. veränd. Aufl., Ploetz, Würzburg 1959, S. 154.
  18. Ralf Gebel: „Heim ins Reich!“, Konrad Henlein und der Reichsgau Sudetenland (1938–1945), Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2000, S. 278.