„Besoldungsordnung A“ – Versionsunterschied

[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Zeile 1.457: Zeile 1.457:
** einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern
** einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern
** einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 Schülern
** einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 Schülern
*Polizeioberrat
*Kriminaloberrat

'''künftig wegfallende Ämter'''
'''künftig wegfallende Ämter'''
*Kanzler der Fachhochschule Bingen
*Kanzler der Fachhochschule Bingen
*Kanzler der Fachhochschule Ludwigshafen
*Kanzler der Fachhochschule Ludwigshafen
*Kanzler der Fachhochschule Worms
*Kanzler der Fachhochschule Worms
*Polizeioberrat
*Kriminaloberrat


==== Besoldungsgruppe A 15 ====
==== Besoldungsgruppe A 15 ====

Version vom 3. Februar 2013, 16:10 Uhr

Die Bundesbesoldungsordnung A (BBesO A) enthält die Besoldungsgruppen A 2 (ehemals auch A1) bis A 16 der Beamten in Deutschland. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder entsprechenden Regelungen der Länder, soweit die betroffenen Beamten im Dienst des Landes oder einer juristischen Person nach Landesrecht stehen. Die Bundesbesoldungsordnung A ist Anlage I zu diesem Gesetz. Sie enthält neben den Übersichten über die Ämter, die im folgenden wiedergegeben ist, auch Einstufungsvorschriften, Vorschriften über Zulagen und Vorschriften allgemeiner Art zu den Amtsbezeichnungen.

Die Höhe der Bezüge der einzelnen Besoldungsstufen war trotz der Regelung in verschiedenen Gesetzen des Bundes und der einzelnen Länder aufgrund von bundesweiten Absprachen über Jahrzehnte einheitlich. In den letzten Jahren haben sich aufgrund unterschiedlicher Steigerungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie der Abschmelzung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) die tatsächlich mit den einzelnen Stufen bezahlten Monats- und Jahresgehälter auseinander entwickelt.

Amtsbezeichnungen der Besoldungsgruppen:

Amtsbezeichnungen der Besoldungsgruppen A 6, A 9 und A 13 sind so genannte Verzahnungsämter, da sie jeweils zu zwei Laufbahnen gehören.

Weitere Amtsbezeichnungen des Höheren Dienstes sind in der Besoldungsordnung B ausgebracht.

Die Länder haben teilweise weitere Amtsbezeichnungen in Landesbesoldungsordnungen A ausgebracht.

Die Amtsbezeichnungen der Beamten in der Besoldungsordnung A sind im Folgenden angegeben. Kursiv gedruckte Amtsbezeichnungen sind hierbei Grundamtsbezeichnungen, die in der Regel eines Zusatzes (z. B. Regierungs-, Stadt-) bedürfen.

Bundesbesoldungsordnung

Besoldungsgruppe A 2

  • Aufseher (mit Amtszulage, Stellenzulage als Führer von Kraftwagen)
  • Oberamtsgehilfe
  • Oberbetriebsgehilfe
  • Schaffner (mit Amtszulage, Stellenzulage als Führer von Kraftwagen)
  • Wachtmeister (mit Amtszulage)

Besoldungsgruppe A 3

  • Hauptamtsgehilfe (erhält im Sitzungsdienst der Gerichte eine Amtszulage, wenn landesrechtlich im Eingangsamt)
  • Hauptbetriebsgehilfe
  • Oberaufseher (mit Amtszulage)
  • Oberschaffner (mit Amtszulage)
  • Oberwachtmeister (mit Amtszulage)
  • Grenadier, Flieger und Matrose1 (nur zutreffend für Zeitsoldaten)
  • Gefreiter (nur zutreffend für Zeitsoldat; mit Amtszulage)
Fußnote

1In diese Besoldungsgruppe gehören auch alle Soldaten des untersten Mannschaftsdienstgrades, für die der Bundespräsident besondere Dienstgradbezeichnungen festgesetzt hat.

Besoldungsgruppe A 4

  • Amtsmeister (mit Amtszulage im Sitzungsdienst der Gerichte)
  • Betriebsmeister
  • Hauptaufseher (mit Amtszulage)
  • Hauptschaffner (mit Amtszulage)
  • Hauptwachtmeister (mit Amtszulage)
  • Oberwart (mit Amtszulage)
  • Triebwagenführer (mit Amtszulage)
  • Obergefreiter
  • Hauptgefreiter (mit Amtszulage)

Besoldungsgruppe A 5

  • Betriebsassistent (mit Amtszulage)
  • Erster Hauptwachtmeister (mit Amtszulage) (soweit nicht in A 6)
  • Hauptwart (mit Amtszulage)
  • Justizvollstreckungsassistent
  • Kriminaloberwachtmeister
  • Kriminalwachtmeister (Grundgehalt der Stufe 1 in A 4)
  • Oberamtsmeister (mit Amtszulage im Sitzungsdienst der Gerichte)
  • Oberbetriebsmeister
  • Obertriebwagenführer (mit Amtszulage) (soweit nicht in A 6)
  • Polizeioberwachtmeister
  • Polizeiwachtmeister (Grundgehalt der Stufe 1 in A 4)
  • Stabsgefreiter
  • Oberstabsgefreiter (mit Amtszulage)
  • Unteroffizier
  • Maat
  • Fahnenjunker
  • Seekadett

Besoldungsgruppe A 6

  • Betriebsassistent (soweit nicht in A 5, bis zu 20 % der Stellen im einfachen Dienst)
  • Erster Hauptwachtmeister (soweit nicht in A 5, bis zu 20 % der Stellen im einfachen Dienst)
  • Hauptwart (soweit nicht in A 5, bis zu 20 % der Stellen im einfachen Dienst)
  • Justizvollstreckungssekretär
  • Lokomotivführer
  • Oberamtsmeister (soweit nicht in A 5, bis zu 20 % der Stellen im einfachen Dienst)
  • Oberbetriebsmeister (soweit nicht in A 5, bis zu 20 % der Stellen im einfachen Dienst)
  • Obertriebwagenführer (soweit nicht in A 5, bis zu 20 % der Stellen im einfachen Dienst)
  • Sekretär
  • Werkmeister
  • Stabsunteroffizier (soweit nicht in A 7)
  • Obermaat (soweit nicht in A 7)

Besoldungsgruppe A 7

Besoldungsgruppe A 8

Besoldungsgruppe A 9

  • Amtsinspektor (für bis zu 30 % der Stellen in herausgehobener Funktion mit Amtszulage)
  • Betriebsinspektor (für bis zu 30 % der Stellen in herausgehobener Funktion mit Amtszulage)
  • Hauptbrandmeister (für bis zu 30 % der Stellen in herausgehobener Funktion mit Amtszulage)
  • Inspektor
  • Kapitän (im Bundesbereich)
  • Konsulatssekretär
  • Kriminalhauptmeister (für bis zu 30 % der Stellen in herausgehobener Funktion mit Amtszulage)
  • Kriminalkommissar
  • Obergerichtsvollzieher (für bis zu 30 % der Stellen in herausgehobener Funktion mit Amtszulage)
  • Oberpfleger/Oberschwester (Stellenzulage für die Dauer der Bestellung zum Mitglied der Krankenhausbetriebsleitung)
  • Pflegevorsteher/Oberin (mit Amtszulage, Stellenzulage für die Dauer der Bestellung zum Mitglied der Krankenhausbetriebsleitung)
  • Polizeihauptmeister (für bis zu 30 % der Stellen in herausgehobener Funktion mit Amtszulage)
  • Polizeikommissar
  • Regierungsinspektor
  • Regierungsamtsinspektor
  • Stabsfeldwebel
  • Stabsbootsmann
  • Oberstabsfeldwebel (mit Amtszulage für 30 % der Stellen für Unteroffiziere in Besoldungsgruppe A 9)
  • Oberstabsbootsmann (mit Amtszulage für 30 % der Stellen für Unteroffiziere in Besoldungsgruppe A 9)
  • Leutnant
  • Leutnant zur See

Die Gesamtzahl der Stellen für Unteroffiziere in Besoldungsgruppe A 9 beträgt höchstens 40 % der Planstellen für Unteroffiziere in den Besoldungsgruppen A 8 und A 9.

Besoldungsgruppe A 10

Besoldungsgruppe A 11

Besoldungsgruppe A 12

  • Amtsanwalt (Eingangsamt)
  • Amtsrat
  • Fachlehrer
    • mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften gefordert wird (Beförderung nur nach mindestens dreijähriger Dienstzeit in Besoldungsgruppe A 10)
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Kanzler Erster Klasse (im Auswärtigen Dienst, soweit nicht in A 13)
  • Konrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Kriminalhauptkommissar (soweit nicht in A 11)
  • Lehrer
    • an allgemeinbildenden Schulen (Eingangsamt)
    • als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit bis zu 80 Schülern (in vielen Ländern mit der Amtsbezeichnung Rektor, Amtszulage, die nach zehnjähriger Tätigkeit auch nach Beendigung des Amtes gewährt wird)
    • in Niedersachsen: mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (Eingangsamt)
    • in Nordrhein-Westfalen: mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (Eingangsamt)
    • in Sachsen: mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und an Mittelschulen (Eingangsamt)
    • in Sachsen-Anhalt: mit der Befähigung für das Lehramt an Sekundarschulen (Eingangsamt)
    • in Thüringen: mit der Befähigung für das Lehramt an Regelschulen (Eingangsamt)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe (Eingangsamt)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I (Eingangsamt)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe und der Sekundarstufe I (Eingangsamt)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung ((Eingangsamt, soweit nicht das Amt eines Studienrates verliehen wird)
  • Polizeihauptkommissar (soweit nicht in A 11)
  • Rechnungsrat
    • als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof
  • Seehauptkapitän (im Bundesbereich, soweit nicht in A 13)
  • Zweiter Konrektor (mit Amtszulage)
    • einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 540 Schülern
  • Hauptmann (soweit nicht in A 11)
  • Kapitänleutnant (soweit nicht in A 11)

Besoldungsgruppe A 13

  • Akademischer Rat
    • als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
  • Arzt (soweit nicht in A 14)
  • Erster Kriminalhauptkommissar
  • Erster Polizeihauptkommissar
  • Fachschuloberlehrer (als Eingangsamt im Bundesdienst, mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen, erhält als ständiger Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage)
  • Hauptlehrer
    • als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 80 bis zu 160 Schülern (in vielen Ländern mit der Amtsbezeichnung Rektor)
  • Kanzler Erster Klasse (im Auswärtigen Dienst, soweit nicht in A 12)
  • Konrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule mit Real- oder Aufbauzug mit mehr als 180 Schülern (mit Amtszulage)
  • Konservator
  • Konsul
  • Kustos
  • Landesanwalt (soweit nicht in A 14)
  • Legationsrat
  • Lehrer
    • in Hessen: mit der Befähigung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen
    • in Niedersachsen: mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I (soweit nicht in A 12)
    • in Nordrhein-Westfalen: mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I (soweit nicht in A 12)
    • in Sachsen: mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und an Mittelschulen bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I (soweit nicht in A 12)
    • in Sachsen-Anhalt: mit der Befähigung für das Lehramt an Sekundarschulen bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I (soweit nicht in A 12) (mit der Amtsbezeichnung Sekundarschullehrer)
    • in Thüringen: mit der Befähigung für das Lehramt an Regelschulen bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I (soweit nicht in A 12) (mit der Amtsbezeichnung Regelschullehrer)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I (soweit nicht in A 12)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe und der Sekundarstufe I bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I (soweit nicht in A 12)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung (soweit nicht in A 12)
  • Oberamtsanwalt (für Amtsanwälte bei einer Staatsanwaltschaft können bis zu 20 % der Oberamtsanwälte bei herausgehobener Funktion mit einer Amtszulage versehen werden)
  • Oberamtsrat (in der Rechtspflegerlaufbahn können bis zu 20 % der Stellen für Rechtspfleger in A 13 mit einer Amtszulage versehen werden)
  • Oberrechnungsrat
    • als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof
  • Pfarrer (im Staatsdienst, z.B. Militärpfarrer, Gefängnisseelsorger) (soweit nicht in A 14)
  • Rat
  • Realschullehrer
  • Rektor
    • als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
  • Seehauptkapitän (im Bundesbereich)
  • Studienrat
    • im höheren Dienst des Bundes (mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen)
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bei Verwendung am Gymnasium oder an einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (Anzahl höchstens 33 % der Stellen für die Sekundarstufe I an Gesamtschulen)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung –
    • mit der Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II bei Verwendung an beruflichen Schulen oder an Schulen mit dem Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Anzahl höchstens 33 % der Stellen für die Sekundarstufe I an Gesamtschulen)
  • Stabshauptmann
  • Stabskapitänleutnant
  • Major
  • Korvettenkapitän
  • Stabsarzt
  • Stabsapotheker
  • Stabsveterinär

Besoldungsgruppe A 14

  • Akademischer Oberrat
    • als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
  • Arzt (soweit nicht in A 13)
  • Chefarzt (soweit nicht in A 15, A 16)
  • Fachschuldirektor
    • als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluss führen, der dem der Realschule entspricht (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule des Bundes mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern (mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen)
    • als Stufenleiter der Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule (mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen)
  • Konrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Konsul Erster Klasse
  • Landesanwalt (soweit nicht in A 13)
  • Legationsrat Erster Klasse (Führt während der Verwendung als Leiter einer Botschaft oder Gesandtschaft die Amtsbezeichnung „Botschafter“ oder „Gesandter“)
  • Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit (soweit nicht in A 15)
  • Oberarzt (soweit nicht in A 15)
  • Oberkonservator
  • Oberkustos
  • Oberrat
  • Oberstudienrat
    • im höheren Dienst des Bundes (mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen)
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bei Verwendung am Gymnasium oder an einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (höchstens 33 % der Stellen in der Sekundarstufe I einer Gesamtschule einschließlich der Stellen der Besoldungsgruppe A 13)
    • mit der Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II bei Verwendung an beruflichen Schulen oder an Schulen mit dem Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (höchstens 33 % der Stellen in der Sekundarstufe I einer Gesamtschule einschließlich der Stellen der Besoldungsgruppe A 13)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung
  • Pfarrer (soweit nicht in A 13)
  • Realschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Realschulrektor
    • als Leiter einer Realschule mit bis zu 180 Schülern
    • als Leiter einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Regierungsschulrat
    • als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene
    • im Schulaufsichtsdienst
  • Rektor
    • als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern
    • als Leiter einer Hauptschule mit Realschul- oder Aufbauzug mit mehr als 180 Schülern
    • als Leiter einer Hauptschule mit einer schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 Schülern
    • als Leiter einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit bis zu 180 Schülern
    • als Leiter einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Schulrat
    • als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene (mit Amtszulage)
  • Sonderschulrektor, soweit nicht in A 15 oder A 16
  • Zweiter Konrektor
    • einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 540 Schülern
  • Zweiter Realschulkonrektor
    • einer Realschule mit mehr als 540 Schülern
  • Oberstleutnant (soweit nicht in A 15)
  • Fregattenkapitän (soweit nicht in A 15)
  • Oberstabsarzt
  • Oberstabsapotheker
  • Oberstabsveterinär

Besoldungsgruppe A 15

  • Akademischer Direktor
    • als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
  • Botschafter (soweit nicht in A 16, B 3, B 6, B 9)
  • Botschaftsrat
  • Bundesbankdirektor (soweit nicht in A 16, B 3, B 5, B 6, B 9)
  • Chefarzt (soweit nicht in A 14, A 16)
  • Dekan (soweit nicht in A 16)
  • Direktor
  • Direktor einer Fachschule
    • als Leiter einer Fachschule des Bundes mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern (mit Amtszulage)
  • Generalkonsul (soweit nicht in A 16, B 3, B 6)
  • Gesandter (soweit nicht in A 16, B 3, B 6)
  • Geschäftsführer oder vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit (soweit nicht in A 16)
  • Hauptkonservator
  • Hauptkustos
  • Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit (soweit nicht in A 14)
  • Museumsdirektor und Professor
  • Oberarzt (soweit nicht in A 14)
  • Oberlandesanwalt (soweit nicht in A 16)
  • Realschulrektor
    • einer Realschule mit mehr als 360 Schülern
  • Regierungsschuldirektor
    • als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst des Bundes
    • als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene
  • Rektor
    • einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 360 Schülern
  • Schulamtsdirektor
    • als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene
  • Sonderschulrektor, soweit nicht in A 14 oder A 16
  • Studiendirektor
    • als Fachberater in der Schulaufsicht
    • als Fachleiter oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen
    • zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer beruflichen Schule
      • mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern
      • mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Gymnasiums im Aufbau
      • mit mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt (mit Amtszulage)
      • mit mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen (mit Amtszulage)
      • mit mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines voll ausgebauten Gymnasiums
      • mit bis zu 360 Schülern
      • mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines einzügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines mindestens zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen (mit Amtszulage)
    • als Leiter einer
      • beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern
      • beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
    • als Leiter eines
      • nicht voll ausgebauten Gymnasiums (mit Zulage)
      • voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
      • voll ausgebauten Oberstufengymnasiums (mit Amtszulage)
    • im höheren Dienst des Bundes als der ständige Vertreter eines Leiters einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern (mit Amtszulage)
    • im höheren Dienst des Bundes zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
  • Vortragender Legationsrat
  • Oberstleutnant (auf einem herausgehobenen Dienstposten)
  • Fregattenkapitän (auf einem herausgehobenen Dienstposten)
  • Oberfeldarzt
  • Flottillenarzt
  • Oberfeldapotheker
  • Flottillenapotheker
  • Oberfeldveterinär

Besoldungsgruppe A 16

  • Generalkonsul (soweit nicht in A 15, B 3, B 6)
  • Gesandter (soweit nicht in A 15, B 3, B 6)
  • Geschäftsführer oder vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit
  • Kanzler einer Universität der Bundeswehr (wenn der Amtsinhaber nicht Professor ist, sonst W 2 oder W 3)
  • Landeskonservator
  • Leitender Akademischer Direktor (nur in Stellen von besonderer Bedeutung)
    • als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
  • * Leitender Dekan (im Bundesbereich)
  • Leitender Direktor
  • Leitender Regierungsschuldirektor
    • als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst des Bundes
    • als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene
  • Leitender Schulamtsdirektor
    • als leitender Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene, dem mindestens sechs weitere Schulaufsichtsbeamte unterstellt sind
    • als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene, dem ausschließlich die Aufsicht über Gymnasien, Gesamtschulen mit Oberstufe oder berufliche Schulen obliegt
  • Ministerialrat
    • bei einer obersten Bundesbehörde (soweit nicht in B 2, B 3)
    • beim Bundeseisenbahnvermögen (soweit nicht in B 2, B 3)
    • bei einer obersten Landesbehörde (ausgenommen Stadtstaaten) (soweit nicht in B 2 oder B 3)
  • Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (soweit nicht in B 2, B 3)
  • Museumsdirektor und Professor
  • Oberlandesanwalt (soweit nicht in A 15)
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter
      • einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern
      • eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
      • eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
      • eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen
      • eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern
      • eines mindestens zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums
      • eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen
    • im höheren Dienst des Bundes als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern
  • Senatsrat
    • in Berlin und Bremen (soweit nicht in B 2, B 3)
  • Sonderschulrektor, soweit nicht in A 14 oder A 15
  • Vortragender Legationsrat Erster Klasse (soweit nicht in B 2, B 3)
  • Oberst (soweit nicht in B 3)
  • Kapitän zur See (soweit nicht in B 3)
  • Oberstarzt (soweit nicht in B 3)
  • Flottenarzt (soweit nicht in B 3)
  • Oberstapotheker (soweit nicht in B 3)
  • Flottenapotheker (soweit nicht in B 3)
  • Oberstveterinär (soweit nicht in B 3)

Landesbesoldungsordnungen

Baden-Württemberg

Besoldungsgruppe A 4

künftig wegfallende Ämter

  • Gestütoberwärter (Amtszulage)

Besoldungsgruppe A 5

  • Erster Hauptwachtmeister
  • Hauptwart
  • Oberamtsmeister

künftig wegfallende Ämter

  • Gestüthauptwärter (Amtszulage)
  • Polizeiwachtmeister

Besoldungsgruppe A 6

  • Erster Hauptwachtmeister
  • Hauptwart
  • Oberamtsmeister
  • Sekretär

künftig wegfallende Ämter

  • Gestüthauptwärter (max. 20 % der Planstellen des einfachen Dienstes)

Besoldungsgruppe A 7

  • Brandmeister
  • Krankenpfleger
  • Krankenschwester
  • Obersekretär
  • Oberwerkmeister
  • Polizeimeister
  • Stationspfleger
  • Stationsschwester

künftig wegfallende Ämter

  • Hauptsattelmeister
  • Kriminalmeister

Besoldungsgruppe A 8

  • Abteilungspfleger
  • Abteilungsschwester
  • Gerichtsvollzieher
  • Hauptsekretär
  • Hauptwerkmeister
  • Oberbrandmeister
  • Polizeiobermeister
  • Straßenmeister (Amtszulage als Leiter einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei)

künftig wegfallende Ämter

  • Hauptsattelmeister
  • Kriminalobermeister

Besoldungsgruppe A 9

  • Amtsinspektor
  • Betriebsinspektor
  • Fachlehrer
  • Hauptbrandmeister
  • Hauptstraßenmeister
    • als Leiter einer großen und bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei (für 30 % der Planstellen bei allen Straßenmeistereien, Amtszulage)
  • Inspektor
  • Kriminalkommissar
  • Landwirtschaftstechnischer Lehrer und Berater
  • Obergerichtsvollzieher
  • Oberin
  • Oberpfleger
  • Oberschwester
  • Oberstraßenmeister (Amtszulage als Leiter einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei)
  • Pflegevorsteher
  • Polizeihauptmeister
  • Polizeikommissar

künftig wegfallende Ämter

  • Kriminalhauptmeister

Besoldungsgruppe A 10

  • Erster Betriebsinspektor
    • als Werkdienstleiter bei einer Justizvollzugsanstalt
  • Erster Hauptstraßenmeister
    • als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei (20 % aller Beamten in der Laufbahn der Straßenmeister in den Besoldungsgruppe A 9 und A 10)
  • Erste Oberin/Erster Pflegevorsteher
    • als Leitende Unterrichtsschwester/Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 80 Lehrgangsteilnehmern
    • als Leiter(in) eines Pflegebereichs mit mindestens 96 Pflegepersonen
    • als Leiter(in) eines Pflegedienstes mit mindestens 150 Pflegepersonen
    • als ständige Vertreterin/ständiger Vertreter einer Leitenden Unterrichtschwester/eines Leitenden Unterrichtspflegers an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern oder als ständige Vertreterin/ständiger Vertreter der Leiterin/des Leiters eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen
  • Fachoberlehrer
  • Kriminaloberkommissar
  • Landwirtschaftstechnischer Oberlehrer und Berater
  • Oberinspektor
  • Polizeioberkommissar
  • Technischer Lehrer
    • an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung
    • an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie
    • an einer Sonderschule
    • an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste

künftig wegfallende Ämter

  • Weinkontrolleur

Besoldungsgruppe A 11

  • Amtmann
  • Erste Oberin/Erster Pflegevorsteher
    • als Leitende Unterrichtsschwester/Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern
    • als Leiterin/als Leiter eines Pflegebereichs mit mindestens 192 Pflegepersonen
    • als Leiterin/als Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen
  • Fachoberlehrer
  • Fachoberlehrer
    • als Fachbetreuer
    • an einer Sonderschule für Geistigbehinderte oder an einer sonstigen Sonderschule mit einer Abteilung für Geistigbehinderte als Stufenleiter der Unter-, Mittel- oder Oberstufe
  • Kriminalhauptkommissar
  • Technischer Oberlehrer
    • an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung
    • an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie
    • an einer Sonderschule
    • an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste

künftig wegfallende Ämter

  • Hauptlehrerin für Hauswirtschaft, Handarbeit und Turnen
  • Oberweinkontrolleur

Besoldungsgruppe A 12

  • Amtsanwalt
  • Amtsrat
  • Konrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
  • Kriminalhauptkommissar
  • Lehrer
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
  • Notarvertreter
  • Polizeihauptkommissar
  • Rechnungsrat
    • als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
  • Rektor
    • einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern
  • Technischer Oberlehrer
    • an einer beruflichen Schule als Fachbetreuer
    • an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie als Fachbeauftragter
    • an einer Sonderschule für Geistigbehinderte als Stufenleiter der Werkstufe
    • an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste als Fachbeauftragter

künftig wegfallende Ämter

  • Oberlehrerin für Hauswirtschaft, Handarbeit und Turnen

Besoldungsgruppe A 13

  • Akademischer Rat
  • Bezirksnotar
  • Erster Kriminalhauptkommissar
  • Erster Polizeihauptkommissar
  • Fachschulrat
    • an einer Kunsthochschule
    • an einer Pädagogischen Hochschule
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Gewerbeschulrat
  • Handelsschulrat
  • Hauswirtschaftsschulrat
  • Konrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule mit mehr als 180 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 180 Schülern
  • Konservator
  • Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof
  • Landwirtschaftlicher Fachschulrat
  • Landwirtschaftsschulrat
  • Lehrer
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen bei überwiegender Verwendung in Hauptschul- oder Werkrealschulbildungsgängen
  • Oberamtsanwalt
  • Oberamtsrat
  • Oberrechnungsrat
    • als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
  • Pädagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof
  • Parlamentsrat
  • Pfarrer im Justizvollzugsdienst
  • Rat
  • Realschullehrer
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen
  • Rektor
    • einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern
    • einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
    • einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule mit bis zu 360 Schülern
  • Regierungsschulrat
    • bei einer obersten Landesbehörde
  • Seminarschulrat als Bereichsleiter
    • an einem Fachseminar für Sonderpädagogik
    • an einem Pädagogischen Fachseminar
    • an einem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Grund- und Hauptschulen)
  • Sonderschullehrer
  • Studienrat
    • als Referent am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • als Referent am Landesinstitut für Schulsport
    • als Referent an der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen
  • Zweiter Konrektor
    • einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 540 Schülern

künftig wegfallende Ämter

  • Dozent
    • an einem Pädagogischen Fachseminar
  • Fachschulrat
    • am Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik
    • an einem Pädagogischen Fachseminar
    • an einer Fachhochschule
    • an der Staatlichen Techniker- und Textilfachschule (Technikum) Reutlingen
  • Lehrer
    • mit der Befähigung für das Lehramt für die Unter- und Mittelstufe eines Gymnasiums
  • Polizeischullehrer
  • Sonderschuloberlehrer
  • Wissenschaftlicher Assistent
    • an einer wissenschaftlichen Hochschule

Besoldungsgruppe A 14

  • Akademischer Oberrat
  • Bezirksnotar
    • als Leiter eines Notariats mit 5 und mehr Planstellen für Bezirksnotare und Notarvertreter
  • Erster Oberamtsanwalt
  • Fachschulrat
    • als Abteilungsleiter an einer Heimsonderschule
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Konrektor
    • als ständiger Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
    • mit bis zu 180 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- und/oder Hauptbeziehungsweise Werkrealschülern
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit bis zu 360 Grund- und/oder Hauptbeziehungsweise Werkrealschülern
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern
    • mit mehr als 360 Realschülern
  • Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof
  • Oberstudienrat
    • als Referent am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • als Referent am Landesinstitut für Schulsport
    • als Referent und zugleich ständiger Vertreter des Leiters der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen
  • Oberkonservator
  • Oberrat
  • Pädagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof
  • Parlamentsrat
  • Pfarrer im Justizvollzugsdienst
  • Polizeischuloberrat als Schulaufsichtsbeamter bei der Landespolizeischule
  • Realschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern
  • Realschulrektor
    • einer Realschule mit bis zu 180 Schülern
    • einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
  • Regierungsschulrat
    • als Referent in der Schulaufsicht bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde
    • bei einer obersten Landesbehörde
  • Rektor
    • einer Grundschule, Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule mit mehr als 360 Schülern
    • einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
      • mit bis zu 180 Realschülern und mit bis zu 360 Grund- und/oder Hauptbeziehungsweise Werkrealschülern
      • mit bis zu 180 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- und/oder Hauptbeziehungsweise Werkrealschülern
      • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit bis zu 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern
  • Schulrat
    • als Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde
  • Seminarschuldirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Grund- und Hauptschulen)
  • Seminarschulrat als Bereichsleiter
    • an einem Fachseminar für Sonderpädagogik
    • an einem Pädagogischen Fachseminar
    • an einem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen)
  • Sonderschulkonrektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule
    • für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis 180 Schülern
    • für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 90 Schülern
    • mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug
    • mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug
  • Sonderschulrektor – als Leiter einer Sonderschule
    • für Lernbehinderte mit bis zu 90 Schülern
    • für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis 180 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit bis zu 45 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
    • mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug
  • Zweiter Konrektor einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 540 Schülern
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mehr als 360 Grund- und/oder Hauptbeziehungsweise Werkrealschülern
    • mit mehr als 360 Realschülern
  • Zweiter Realschulkonrektor
    • einer Realschule mit mehr als 540 Schülern
  • Zweiter Sonderschulkonrektor an einer Sonderschule
    • für Lernbehinderte mit mehr als 270 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 135 Schülern
    • mit mindestens 13 Schulstellen im Justizvollzug

künftig wegfallende Ämter

  • Dozent
    • an einem Pädagogischen Fachseminar

Oberstudienrat

    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Pädagogischen Fachseminars mit 3 bis 6 Schulstellen
  • Professor an einer Berufsakademie - Staatlichen Studienakademie
  • Polizeischulrektor

Besoldungsgruppe A 15

  • Akademischer Direktor
  • Dekan im Justizvollzugsdienst
  • Direktor
  • Direktor bei der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen
    • als weiteres Mitglied des Vorstandes
  • Direktor der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater
  • Direktor des Fachseminars für Sonderpädagogik
  • Direktor des Internationalen Instituts für Berufsbildung
  • Direktor einer Heimsonderschule
    • als Leiter einer Heimsonderschule mit bis zu 90 Schülern
    • als Leiter einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern
  • Direktor eines Pädagogischen Fachseminars
  • Direktor eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung
    • als Leiter eines Seminars (Grund- und Hauptschulen)
  • Ephorus
    • als Leiter des evangelisch-theologischen Seminars Maulbronn
  • Erster Landesbeamter
  • Fachbereichsdirektor am Landesmedienzentrum
    • als Leiter eines Fachbereichs
  • Fachschuldirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern und mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern oder mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Hauptkonservator
  • Parlamentsrat
  • Polizeischuldirektor
  • Professor am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • als Referatsleiter und zugleich ständiger Vertreter des Fachbereichsleiters
  • Professor eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung
    • an einem Seminar (Berufliche Schulen) als Bereichsleiter oder als der ständige Vertreter des Direktors (mit Amtszulage)
    • an einem Seminar (Gymnasien) als Bereichsleiter oder als der ständige Vertreter des Direktors (mit Amtszulage)
  • Realschulrektor
    • einer Realschule mit mehr als 360 Schülern
  • Regierungsmedizinaldirektor
    • als Stellvertreter des Leiters eines Gesundheitsamts bei einem Landratsamt
  • Regierungsschuldirektor
    • als Referent in der Schulaufsicht bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde
    • bei einer obersten Landesbehörde
  • Rektor einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mehr als 360 Grund- und/oder Hauptbeziehungsweise Werkrealschülern
    • mit mehr als 360 Realschülern
  • Schulamtsdirektor
    • als Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde
  • Seminarschuldirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Fachseminars für Sonderpädagogik
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Pädagogischen Fachseminars
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen)
    • als Leiter der Abteilung Sonderpädagogik am Pädagogischen Fachseminar Karlsruhe
  • Sonderschulrektor als Leiter einer Sonderschule
    • für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 90 Schülern
    • mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug
  • Studiendirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum in Schwäbisch Gmünd
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Landesinstituts für Schulsport
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum Schwäbisch Gmünd
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Landesinstituts für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule
    • am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • an einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern
    • an einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
    • als Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiter oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
    • als der ständige Vertreter des Leiters
      • einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern
      • einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern
      • eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
      • eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
      • eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 800 Schülern wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen
      • eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
      • eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern
      • eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern
      • eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums,
      • eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen
    • als Leiter
      • einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern
      • einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern
      • eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
      • eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern
      • eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums

künftig wegfallende Ämter

  • Professor an einem Staatlichen Seminar für Schulpädagogik
    • als Fachberater
  • Professor an einer Berufsakademie - Staatlichen Studienakademie
    • als Studiengangsleiter
    • als Studienbereichsleiter
  • Studiendirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Pädagogischen Fachseminars mit 7 bis 14 Schulstellen
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Pädagogischen Fachseminars mit mindestens 15 Schulstellen
    • als Leiter eines Pädagogischen Fachseminars mit 3 bis 6 Schulstellen
    • als Leiter eines Pädagogischen Fachseminars mit 7 bis 14 Schulstellen

Besoldungsgruppe A 16

  • Abteilungsdirektor als ständiger Vertreter des Leiters einer Abteilung bei einem Regierungspräsidium
  • Direktor bei der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen als Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
  • Direktor der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume
  • Direktor der Landesanstalt für Schweinezucht
  • Direktor der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg
  • Direktor der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg
  • Direktor des Landwirtschaftlichen Zentrums für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg
  • Direktor des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule
  • Direktor des Landesinstituts für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik
  • Direktor des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg
  • Direktor des Staatlichen Weinbauinstituts Freiburg
  • Direktor einer Heimsonderschule als Leiter einer Heimsonderschule
    • mit mehr als 90 Schülern– und mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern
    • und mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
  • Direktor eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung
    • als Leiter eines Seminars (Realschulen)
  • Direktor eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule
  • Ephorus
    • als Leiter des evangelisch-theologischen Seminars Blaubeuren
  • Erster Landesbeamter
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Landeskonservator
  • Leitender Akademischer Direktor
  • Leitender Direktor
  • Leitender Regierungsschuldirektor
    • als Referatsleiter bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde
  • Leitender Schulamtsdirektor
    • als leitender Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde, dem mindestens sechs weitere Schulaufsichtsbeamte unterstellt sind
  • Leitender Verwaltungsdirektor beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
    • als der ständige Vertreter des Verbandsdirektors
  • Ministerialrat
    • beim Landtag und bei einer obersten Landesbehörde
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum Schwäbisch Gmünd
    • als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern
    • als Leiter eines Gymnasiums im Aufbau mit
      • mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
      • mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
      • mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen,
    • als Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern,
    • als Leiter eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen
  • Parlamentsrat
  • Professor am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • als Fachbereichsleiter
    • als der Stellvertretende Direktor

künftig wegfallende Ämter

  • Direktor einer Staatlichen Akademie für Lehrerfortbildung
  • Kanzler einer Universität mit einer Messzahl von mehr als 1.000 bis zu 2.000
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter eines Pädagogischen Fachseminars mit mindestens 15 Schulstellen
  • Professor an einer Berufsakademie - Staatlichen Studienakademie
    • als stellvertretender Direktor
    • als Leiter einer Außenstelle
  • Prorektor und Professor
    • als der ständige Vertreter des Rektors einer Fachhochschule mit Ausbildungsgängen, die ausschließlich auf den öffentlichen Dienst ausgerichtet sind

Berlin

Besoldungsordnung A 5

künftig wegfallende Ämter

  • Hallenmeister

Besoldungsordnung A 6

künftig wegfallende Ämter

  • Kanzleivorsteher
  • Oberhallenmeister

Besoldungsordnung A 7

künftig wegfallende Ämter

  • Gewerbemeister
  • Haupthallenmeister
  • Kanzleivorsteher

Besoldungsordnung A 8

künftig wegfallende Ämter

  • Gewerbeobermeister
  • Kanzleivorsteher

Besoldungsgruppe A 9

  • Gewerbekommissar

künftig wegfallende Ämter

  • Gewerbehauptmeister
  • Kanzleivorsteher
  • Lehrer für Fachpraxis

Besoldungsgruppe A 10

  • Fachlehrer
    • mit mindestens einjähriger pädagogischer Zusatzausbildung oder mit mindestens zweijähriger hauptberuflicher Unterrichtstätigkeit an öffentlichen Schulen oder Ersatzschulen im Angestelltenverhältnis oder mit der Bestellung zur Lehrassistentin und einer einjährigen hauptberuflichen Unterrichtstätigkeit (Erhält als Fachlehrer an Lehranstalten für technische Assistenten in der Medizin nach fünfjähriger Dienstzeit seit Anstellung als Fachlehrer eine Amtszulage)
  • Gewerbeoberkommissar

künftig wegfallende Ämter

  • Heimleiter
  • Hortleiterin
  • Kanzleivorsteher
  • Lehrer für Fachpraxis
  • Oberin

Besoldungsgruppe A 11

  • Fachlehrer
    • mit der staatlichen Prüfung als Augenoptiker nach mindestens dreijähriger Dienstzeit seit Anstellung als Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 10
    • mit einem Diplom als Sportlehrer nach einem sechssemestrigen Hochschulstudium (Eingangsamt)
    • zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben, zur Fachberatung der Schulaufsicht oder zur Verwendung in der Aus- und Fortbildung der Fachlehrer jeweils nach mindestens dreijähriger Dienstzeit seit Anstellung als Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 10
  • Gewerbehauptkommissar (soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12)
  • Lehrer
    • als Lehrer für untere Klassen im Unterricht der Klassen 1 bis 4 an allgemeinbildenden Schulen

künftig wegfallende Ämter

  • Leitende Lehrschwester
  • Oberin

Besoldungsgruppe A 12

  • Fachlehrer
    • mit einem Diplom als Sportlehrer nach einem sechssemestrigen Hochschulstudium zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (eine Stelle je Bezirk)
  • Gewerbehauptkommissar (soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11)
  • Konrektor
    • in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 12 als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Lehrer
    • als Lehrer für untere Klassen im Unterricht der Klassen 1 bis 4 an allgemeinbildenden Schulen (mit Fortbildung für die Klassen 5 und 6 und achtjähriger Lehrerfahrung seit 1. August 1991)
    • mit einer Lehrbefähigung für ein Fach der Klassen 5 bis 10 oder 5 bis 12
  • Sonderschullehrer
  • Zweiter Konrektor
    • in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 12 an einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 540 Schülern (mit Amtszulage)

Besoldungsgruppe 13

  • Blindenoberlehrer (Eingangsamt, mit Amtszulage)
  • Erster Gewerbehauptkommissar
  • Konrektor
    • in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 12 als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 360 Schülern
    • in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 13 als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
    • in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 13 als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Lehrer
    • mit einer Lehrbefähigung für den berufstheoretischen Unterricht in einer beruflichen Fachrichtung bei entsprechender Verwendung (Eingangsamt)
  • Lehrer an Sonderschulen (Eingangsamt, mit Amtszulage)
  • Realschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer verbundenen Haupt- und Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Realschulrektor
    • als Leiter einer verbundenen Haupt- und Realschule mit bis zu 180 Schülern (mit Amtszulage)
  • Rektor
    • als Leiter einer Grundschule oder Hauptschule
      • mit bis zu 180 Schülern (mit Amtszulage)
      • mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Sonderschullehrer
  • Studienrat an einer Fachschule
    • mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung und mit der Befähigung für den höheren Dienst
  • Studienrat im Hochschuldienst
    • an einer Universität oder der Universität der Künste Berlin mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung
  • Taubstummenoberlehrer (Eingangsam, mit Amtszulage)
  • Volkshochschulrat
    • mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung und mit der Befähigung für den höheren Dienst
  • Zweiter Konrektor
    • in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 13 an einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 540 Schülern

künftig wegfallende Ämter

  • Fachdozent
  • Wissenschaftlicher Rat
    • am Pädagogischen Zentrum

Besoldungsgruppe A 14

  • Erster Oberamtsanwalt
    • als Abteilungsleiter
  • Gesamtschulrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule ohne Oberstufe (mit Amtszulage)
    • zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben –
  • Kanzler
    • der Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik „Alice Salomon“
    • der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin
    • der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
    • der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“
    • der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“
    • der Kunsthochschule Berlin (Weißensee)
    • Oberstudienrat an einer Fachschule
    • mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung und mit der Befähigung für den höheren Dienst
  • Oberstudienrat im Hochschuldienst
    • an einer Universität oder der Universität der Künste Berlin mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung
  • Realschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer verbundenen Haupt- und Realschule
      • mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern
      • mit mehr als 540 Schülern (mit Amtszulage)
  • Realschulrektor
    • als Leiter einer verbundenen Haupt- und Realschule
      • mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
      • mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern (mit Amtszulage)
  • Rektor
    • als Leiter der schulischen Einrichtungen im Justizvollzug
    • als Leiter einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 360 Schülern
    • als Leiter von Lehrgängen an einer Volkshochschule zum Erwerb einer dem erfolgreichen Abschluss der Haupt- oder Realschule gleichwertigen Schulausbildung
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Schulpraktischen Seminars für Lehreranwärter
  • Sonderschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule
      • für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern
      • für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern (mit Amtszulage)
      • für sonstige Behinderte mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
      • für sonstige Behinderte mit mehr als 90 Schülern (mit Amtszulage)
      • mit angegliederten Berufsschulklassen (mit Amtszulage)
  • Sonderschulrektor
    • als Leiter einer Sonderschule
      • für Lernbehinderte mit bis zu 90 Schülern
      • für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern (mit Amtszulage)
      • für sonstige Behinderte mit bis zu 45 Schülern
      • für sonstige Behinderte mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern (mit Amtszulage)
  • Volkshochschuloberrat
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Volkshochschule
    • bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied
  • Zweiter Realschulkonrektor
    • an einer verbundenen Haupt- und Realschule mit mehr als 540 Schülern
  • Zweiter Sonderschulkonrektor
    • einer Sonderschule für Lernbehinderte mit mehr als 270 Schülern
    • einer Sonderschule für sonstige Behinderte mit mehr als 135 Schülern

künftig wegfallende Ämter

  • Wissenschaftlicher Oberrat
    • am Pädagogischen Zentrum

Besoldungsgruppe A 15

  • Direktor am Botanischen Garten und Botanischen Museum und Professor
  • Gesamtschuldirektor
    • als Leiter der Mittelstufe einer Gesamtschule mit Oberstufe
    • als Leiter einer Gesamtschule ohne Oberstufe
    • als Leiter einer Gesamtschule mit Oberstufe (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule mit Oberstufe
  • Oberschulrat (mit Amtszulage)
    • bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied
  • Realschulrektor
    • als Leiter einer verbundenen Haupt- und Realschule mit mehr als 540 Schülern
  • Schulrat
    • bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied
  • Seminardirektor
    • als Leiter eines Schulpraktischen Seminars für Lehreranwärter
  • Sonderschulrektor
    • als Leiter einer Sonderschule
      • für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern
      • für sonstige Behinderte mit mehr als 90 Schülern
      • mit angegliederten Berufsschulklassen
  • Studiendirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters
      • einer Gesamtschule mit Oberstufe (mit Amtszulage)
      • einer Gesamtschule ohne Oberstufe
      • eines Oberstufenzentrums, zugleich Leiter einer Abteilung (mit Amtszulage)
    • an einem Oberstufenzentrum als Leiter einer Abteilung
      • die einem zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasium oder einem Oberstufengymnasium mit mindestens zwei Schultypen entspricht (mit Amtszulage)
      • mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
      • mit bis zu 360 Schülern
    • beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
    • als Leiter der Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern
    • als Leiter eines Studienkollegs für ausländische Studierende (mit Amtszulage)
  • Studiendirektor an einer Fachhochschule
    • zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule
      • mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern
      • mit mehr als 360 Schülern(mit Amtszulage)
    • als Leiter einer Fachschule
      • mit bis zu 80 Schülern
      • mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Volkshochschuldirektor
    • als Leiter einer Volkshochschule
    • bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied

künftig wegfallende Ämter

  • Studiendirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienkollegs für ausländische Studierende
  • Wissenschaftlicher Direktor
    • am Pädagogischen Zentrum

Besoldungsgruppe A 16

  • Direktor der Stiftung Lette-Verein
  • Direktor der Stiftung Pestalozzi-Fröbel-Haus
  • Kanzler
    • der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
    • der Technischen Fachhochschule Berlin
  • Leitender Direktor des Botanischen Gartens und Botanischen Museums und Professor
  • Oberschulrat
    • bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter
      • des allgemeinbildenden Unterrichts an der Polizeischule
      • einer Gesamtschule mit Oberstufe
      • eines Oberstufenzentrums
      • eines Schulpraktischen Seminars für Lehramtsanwärter des höheren Dienstes
      • beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
  • Oberstudiendirektor an einer Fachschule
    • als Leiter einer Fachschule mit mehr als 360 Schülern

künftig wegfallende Ämter

  • Direktor der Landesbildstelle
  • Leitender Wissenschaftlicher Direktor
    • am Pädagogischen Zentrum
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter eines Studienkollegs für ausländische Studierende

Nordrhein-Westfalen

Besoldungsgruppe A 3

  • Landgestütwärter

Besoldungsgruppe A 4

  • Landgestütoberwärter

Besoldungsgruppe A 5

  • Landgestüthauptwärter (soweit nicht in A 6)
  • Sattelmeister

Besoldungsgruppe A 6

  • Landgestüthauptwärter (soweit nicht in A 5)
  • Obersattelmeister (soweit nicht in A 7)

Besoldungsgruppe A 7

  • Obersattelmeister (soweit nicht in A 6)

Besoldungsgruppe A 8

  • Hauptsattelmeister

Besoldungsgruppe A 9

  • Erster Hauptsattelmeister
  • Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
    • des Fachlehrers an beruflichen Schulen
    • des Fachlehrers an Förderschulen
    • des Werkstattlehrers

Besoldungsgruppe A 10

  • Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
    • des Fachlehrers an allgemeinbildenden Schulen
    • des Fachlehrers an beruflichen Schulen
    • des Fachlehrers an Förderschulen
    • des technischen Lehrers an beruflichen Schulen
    • des Werkstattlehrers
  • Wein- und Spirituosenkontrolleur (soweit nicht in A 11)

Besoldungsgruppe A 11

  • Fachlehrer an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität mit der Befähigung für die Laufbahn
    • des Lehrers für Sozialarbeit
    • des Lehrers für Sozialpädagogik
    • des Technischen Lehrers
  • Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
    • des Fachlehrers an beruflichen Schulen
    • des Technischen Lehrers an beruflichen Schulen
  • Wein- und Spirituosenkontrolleur (soweit nicht in A 10)

Besoldungsgruppe A 12

  • Fachlehrer an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität mit der Befähigung für die Laufbahn
    • des Lehrers für Sozialarbeit
    • des Lehrers für Sozialpädagogik
    • des Technischen Lehrers
  • Lehrer
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit Stellenzulage)
  • Sportlehrer
    • an einer allgemeinbildenden Schule
    • an einem Berufskolleg
    • an einer Förderschule

Besoldungsgruppe A 13

  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Gesamtschulrektor
    • als Koordinator (mit Amtszulage)
  • Konrektor
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Lehrer
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf der Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sonderpädagogik als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf der Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sonderpädagogik bei entsprechender Verwendung
  • Oberlehrer
    • an einer Justizvollzugsanstalt
  • Polizeioberlehrer
  • Realschullehrer
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
    • mit zusätzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen (mit Amtszulage)
  • Rektor
    • als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit bis zu 180 Schülern (mit Amtszulage)
  • Sonderschullehrer
    • bei entsprechender Verwendung
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
  • Studienrat
    • als Lehrer für Fremdsprachen an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität
    • im Hochschuldienst
    • mit zusätzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen (mit Amtszulage)
  • Verwaltungsdirektor einer Hochschule (soweit nicht in A 14)

Besoldungsgruppe A 14

  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer (soweit nicht in A 15, A 16)
  • Gesamtschulrektor
    • als der didaktische Leiter einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter des Gesamtschuldirektors an einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I bzw. nicht mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen (mit Amtszulage)
    • als Koordinator lernbereichs- und abteilungsübergreifender Aufgaben an einer Gesamtschule mit mindestens fünf Zügen
    • als Leiter einer Abteilung mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule
    • als Leiter einer Abteilung mit mehr als 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule (mit Amtszulage)
  • Konrektor
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 360 Realschülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und höchstens 360 Realschülern und gleichzeitig mehr als 360 Gesamt-/Hauptschülern
  • Konrektor an einem Weiterbildungskolleg
    • als Abteilungsleiter für den Bildungsgang Abendrealschule mit bis zu 240 Studierenden
    • als Abteilungsleiter für den Bildungsgang Abendrealschule mit mehr als 240 Studierenden (mit Amtszulage)
  • Oberstudienrat
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
    • als Lehrer für Fremdsprachen an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität
    • im Hochschuldienst
    • mit zusätzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen (mit Amtszulage)
  • Polizeischulrektor
  • Realschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit 61 bis 120 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit mehr als 120 Schülern (mit Amtszulage)
  • Realschulrektor
    • als Leiter eines Weiterbildungskollegs des Bildungsgangs Abendrealschule mit bis zu 120 Schülern
    • als Leiter eines Weiterbildungskollegs des Bildungsgangs Abendrealschule mit 121 bis 240 Schülern (mit Amtszulage)
    • als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit bis zu 60 Schülern
    • als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit 61 bis 120 Schülern (mit Amtszulage)
  • Rektor
    • als Leiter der Abteilung Pädagogisches Zentrum bei der Justizvollzugsbehörde Münster
    • als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
    • als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Rektor an einem Weiterbildungskolleg
    • als der ständige Vertreter eines nicht voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem Bildungsgang Abendrealschule
  • Schulrat
    • bei der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen (mit Amtszulage)
  • Sonderschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter eines in der Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage eingestuften Leiters einer Förderschule
    • als der ständige Vertreter eines mindestens in der Besoldungsgruppe A 15 eingestuften Leiters einer Förderschule (mit Amtszulage)
  • Sonderschulrektor
    • als Leiter einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 100 Schülern
    • als Leiter einer sonstigen Förderschule mit bis zu 60 Schülern
    • als Leiter einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit 101 bis 200 Schülern (mit Amtszulage)
    • als Leiter einer sonstigen Förderschule mit 61 bis 120 Schülern (mit Amtszulage)
  • Verwaltungsdirektor einer Hochschule (soweit nicht in A 13)

Besoldungsgruppe A 15

  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer (soweit nicht in A 14, A 16)
  • Kurdirektor
    • als Leiter der Kurverwaltung Bad Meinberg
  • Stellvertretender Geschäftsführer eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen (soweit nicht in A 16)
  • Direktor
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Landesinstituts für Landwirtschaftspädagogik
    • als Leiter eines Studienseminars für Lehrämter des gehobenen Dienstes mit bis zu 220 Lehramtsanwärtern
    • als Leiter eines Studienseminars für Lehrämter des gehobenen Dienstes mit mehr als 220 Lehramtsanwärter
    • als Leiter eines Studienseminars mit mindestens einem Seminar für Lehrämter des höheren Dienstes und bis zu 220 Lehramtsanwärtern (mit Amtszulage)
  • Direktor an einem Studienseminar
    • als Leiter eines Seminars für ein Lehramt
  • Direktor an einem Weiterbildungskolleg
    • als der ständige Vertreter des Leitenden Kollegdirektors (mit Amtszulage)
  • Direktor an einer Gesamtschule
    • als der didaktische Leiter einer Gesamtschule, bei der die Voraussetzungen für die Einstufung des Leiters in die Besoldungsgruppe A 16 erfüllt sind oder die Sekundarstufe I voll ausgebaut ist, aber nicht mehr als 1000 Schüler vorhanden sind
    • als der ständige Vertreter des Gesamtschuldirektors an einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I oder an einer Gesamtschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen
    • als der ständige Vertreter eines Leitenden Gesamtschuldirektors (mit Amtszulage)
    • als Leiter der Sekundarstufe II einer Gesamtschule
  • Gesamtschuldirektor
    • als Leiter einer Gesamtschule, bei der die Voraussetzungen für die Einstufung des Leiters in die Besoldungsgruppe A 16 nicht erfüllt sind
  • Kollegdirektor
    • als Leiter eines nicht voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem nicht voll ausgebauten Bildungsgang Abendrealschule
    • als Leiter eines nicht voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem voll ausgebauten Bildungsgang Abendrealschule (mit Amtszulage)
  • Oberverwaltungsdirektor einer Hochschule
  • Regierungsschuldirektor
    • an der Zentralstelle für Fernunterricht
    • im Polizeischuldienst
    • als Leiter einer Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (mit Amtszulage)
    • als Leiter eines Dienstbereichs des Landesprüfungsamtes für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (mit Amtszulage)
    • in der Schulaufsicht
  • Rektor
    • als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 360 Realschülern
    • als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und höchstens 360 Realschülern und gleichzeitig mehr als 360 Gesamt-/Hauptschülern
  • Studiendirektor
    • als der ständige Vertreter des Direktors eines Studienkollegs für ausländische Studierende
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene
    • im Hochschuldienst
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs mit 61 bis 180 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs mit mehr als 180 Schülern (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule mit mehr als 90 Schülern mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen, wenn zu den angegliederten Bildungsbereichen mehr als 30 Schüler zählen
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule mit mehr als 180 Schülern mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen, wenn zu den angegliederten Bildungsbereichen mehr als 60 Schüler zählen
    • als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs mit weniger als 61 Schülern
    • als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs mit 60 bis 180 Schülern (mit Zulage)
    • als Leiter einer Förderschule mit weniger als 181 Schülern mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen oder wenn zu den angegliederten Bildungsbereichen weniger als 61 Schüler zählen
    • als Leiter einer Förderschule mit mehr als 90 Schülern mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen, wenn zu den angegliederten Bildungsbereichen mehr als 30 Schüler zählen (mit Amtszulage)

Besoldungsgruppe A 16

  • Bürgermeister
    • einer Gemeinde mit bis zu 10.000 Einwohnern[1]
  • Direktor
    • als Mitglied der Geschäftsführung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
  • Direktor beim Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit
  • Direktor der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
  • Direktor des Instituts der Feuerwehr
  • Direktor des Landesprüfungsamtes für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
  • Direktor eines Studienkollegs für ausländische Studierende
  • Geschäftsführer bei den Handwerkskammern Aachen, Arnsberg, Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster als der ständige Vertreter des Hauptgeschäftsführers
  • Kanzler der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung
  • Kurdirektor
    • als Leiter der Kurverwaltung Bad Salzuflen
  • Landstallmeister und Direktor der Deutschen Reitschule
  • Polizeipräsident
  • Stellvertretender Geschäftsführer eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen (soweit nicht in A 15)
  • Leitender Direktor
    • als Leiter des Landesinstituts für Landwirtschaftspädagogik
    • als Leiter eines Studienseminars mit mindestens einem Seminar für Lehrämter des höheren Dienstes und mehr als 220 Lehramtsanwärtern
  • Leitender Gesamtschuldirektor
    • als Leiter einer Gesamtschule mit voll ausgebauter gymnasialer Oberstufe
    • als Leiter einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I und mindestens 1000 Schülern
  • Leitender Kollegdirektor
    • als Leiter eines voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem Bildungsgang Abendrealschule
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs mit mehr als 180 Schülern
    • als Leiter einer Förderschule mit mehr als 180 Schülern mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen, wenn zu den angegliederten Bildungsbereichen mehr als 60 Schüler zählen

Rheinland-Pfalz

Besoldungsgruppe A 6

  • Restaurator

Besoldungsgruppe A 7

  • Oberrestaurator

Besoldungsgruppe A 8

  • Hauptrestaurator

Besoldungsgruppe A 9

  • Polizeikommissar
  • Kriminalkommissar

Besoldungsgruppe A 10

  • Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
    • mit der Befähigung für das Fach Religion (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11)
  • Lehrer für Fachpraxis
    • mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11)
  • Polizioberkommissar
  • Kriminaloberkommissar
  • Lehrer für Fachpraxis an berufsbildenden Förderschulen
    • mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11)

künftig wegfallende Ämter

  • Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11)
  • Lehrer für Bürowirtschaft an berufsbildenden Schulen

Besoldungsgruppe A 11

  • Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
    • mit der Befähigung für das Fach Religion
  • Lehrer für Fachpraxis
    • mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung
  • Lehrer für Fachpraxis an berufsbildenden Förderschulen
    • mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung
  • Polizeihauptkommissar (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 12)
  • Kriminalhauptkommissar (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 12)

künftig wegfallende Ämter

  • Fachlehrer an Förderschulen
  • Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen
  • Fachlehrer an Realschulen
  • Fachschullehrer (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 12)

Besoldungsgruppe A 12

  • Fachlehrer
    • mit beratenden Aufgaben für den praktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen
  • Konrektor
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit bis zu 80 Schülern in der Grundschule
  • Oberlehrer für Fachpraxis an einer Justizvollzugsanstalt
  • Polizeihauptkommissar (soweit nicht in Besoldungsgruppe A11)
  • Kriminalhauptkommissar (soweit nicht in Besoldungsgruppe A11)

künftig wegfallende Ämter

  • Berufsschullehrer
  • Fachschullehrer
  • Realschulfachlehrer

Besoldungsgruppe A 13

  • Akademischer Rat
    • als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule
  • Fachleiter
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Ausbilder an einem Studienseminar für dieses Lehramt
  • Förderschullehrer
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen oder an berufsbildenden Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 oder A 15)
  • Konrektor
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
      • als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 80 Schülern in der Grundschule,
      • an einer integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, für die Klassenstufen 7 und 8, für die Klassenstufen 9 und 10,
      • an einer kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind,
      • an einer kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I,
      • als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
      • als Leiter einer Stadt- oder Kreisbildstelle,
      • bei Verwendung am Landesmedienzentrum,
      • bei Verwendung am Pädagogischen Zentrum,
      • bei Verwendung am Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen
      • an einer Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern,
      • an einer Regionalen Schule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern 1
      • an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern in der Regionalen Schule
  • Oberlehrer an einer Justizvollzugsanstalt
  • Rektor
    • als Leiter des Berufsausbildungszentrums der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken
    • als Leiter einer Musikschule (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14)
  • Studienrat
    • mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Förderschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung
    • als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung
  • Zweiter Konrektor
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen
      • an einer Regionalen Schule mit mehr als 540 Schülern
      • an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 540 Schülern in der Regionalen Schule
  • Erster Polizeihauptkommissar
  • Erster Kriminalhauptkommissar
  • Polizeirat
  • Kriminalrat

künftig wegfallende Ämter

  • Fachlehrer an Gymnasien

Besoldungsgruppe A 14

  • Akademischer Oberrat
    • als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule
  • Förderschulfachleiter
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen als Ausbilder an einem Studienseminar für dieses Lehramt
  • Förderschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern,
      • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern,
      • einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern,
      • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 Schülern
      • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt ,
      • eines Studienseminars für das Lehramt an Sonderschulen
    • als Abteilungsleiter eines Bildungsgangs, der an einer Förderschule mit mehr als 135 Schülern neben einem Grund- und Hauptschulbildungsgang geführt wird
  • Förderschulrektor
    • einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schülern
    • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 45 Schülern
    • einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern
    • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern1
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 oder A 15)
  • Konrektor
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen
    • an einer Regionalen Schule mit mehr als 540 Schülern,
    • an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 360 Schülern in der Regionalen Schule
  • Oberstudienrat
    • mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Förderschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung**
    • als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung
  • Realschulfachleiter
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen als Ausbilder an einem Studienseminar für dieses Lehramt
  • Realschulkonrektor
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen
      • an einer integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, für die Klassenstufen 7 und 8, für die Klassenstufen 9 und 10,
      • an einer kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind,
      • an einer kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufga-ben für die Sekundarstufe I,
      • als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Realschulen
  • Regierungsschulrat
    • mit der Befähigung für ein Lehramt an Schulen, dessen Eingangsamt mindestens der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet ist,
      • bei Verwendung am Landesmedienzentrum,
      • bei Verwendung am Pädagogischen Zentrum,
      • bei Verwendung am Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung
  • Rektor
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
      • an einer integrierten Gesamtschule als der didaktische Koordinator der Sekundarstufe I,
      • als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen
      • als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern,
      • als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Regionalen Schule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern,
      • an einer Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern,
      • an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern in der Regionalen Schule,
      • an einer Regionalen Schule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern
    • als Leiter einer Musikschule (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13)
  • Zweiter Förderschulkonrektor
    • einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern
    • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 Schülern
  • Polizeioberrat
  • Kriminaloberrat

künftig wegfallende Ämter

  • Kanzler der Fachhochschule Bingen
  • Kanzler der Fachhochschule Ludwigshafen
  • Kanzler der Fachhochschule Worms

Besoldungsgruppe A 15

  • Akademischer Direktor
    • als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule
  • Direktor einer integrierten Gesamtschule
    • ohne Oberstufe mit bis zu 1000 Schülern
  • Direktor
    • als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Gesamtschule ohne Oberstufe mit bis zu 1000 Schülern 1
  • Direktor beim Landeskrankenhaus
    • als therapeutischer Leiter des Sprachheilzentrums Meisenheim
  • Direktor des Landesmedienzentrums
  • Direktorstellvertreter an einer integrierten Gesamtschule
    • als der ständige Vertreter des Leiters
      • einer Gesamtschule mit Oberstufe (Amtszulage)
      • einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit mehr als 1000 Schülern (Amtszulage)
      • einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit bis zu 1000 Schülern
  • Förderschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt
  • Förderschulrektor
    • einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern
    • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 Schülern
    • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt
    • als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Sonderschulen
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 oder A 14)
  • Realschulrektor
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen an einer integrierten Gesamtschule als der didaktische Koordinator der Sekundarstufe I,
    • als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Realschulen
  • Regierungsschuldirektor
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen, Realschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen bei Verwendung am Pädagogischen Zentrum,
    • bei Verwendung am Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung
      • als Referent bei einer obersten Landesbehörde
      • als der ständige Vertreter des Direktors des Pädagogischen Zentrums
      • als der ständige Vertreter des Direktors des Instituts für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung
  • Rektor
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen
    • als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Regionalen Schule mit mehr als 540 Schülern,
    • als Leiter einer Regionalen Schule mit mehr als 540 Schülern,
    • als Leiter einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 360 Schülern in der Regionalen Schule
  • Studiendirektor
    • als Leiter
      • eines Aufbaugymnasiums mit bis zu 130 Schülern
      • eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit bis zu 130 Kollegiaten
      • eines Studienkollegs mit bis zu 130 Kollegiaten
    • als der ständige Vertreter des Leiters
      • eines Aufbaugymnasiums mit bis zu 130 Schülern,
      • eines Aufbaugymnasiums mit mehr als 130 Schülern (Amtszulage)
      • eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit bis zu 130 Kollegiaten,
      • eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit mehr als 130 Kollegiaten (Amtszulage)
      • eines Studienkollegs mit bis zu 130 Kollegiaten,
      • eines Studienkollegs mit mehr als 130 Kollegiaten (Amtszulage)
      • eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen (Amtszulage)
    • als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder berufsbildenden Schulen zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben an einer integrierten Gesamtschule als der didaktische Koordinator der Sekundarstufe I

künftig wegfallende Ämter

  • Kanzler der Fachhochschule Kaiserslautern
  • Kanzler der Fachhochschule Koblenz
  • Kanzler der Fachhochschule Mainz
  • Kanzler der Fachhochschule Trier
  • Vizepräsident der Fachhochschule Bingen
  • Vizepräsident der Fachhochschule Kaiserslautern
  • Vizepräsident der Fachhochschule Koblenz
  • Vizepräsident der Fachhochschule Ludwigshafen
  • Vizepräsident der Fachhochschule Mainz
  • Vizepräsident der Fachhochschule Trier
  • Vizepräsident der Fachhochschule Worms
  • Polizeidirektor
  • Kriminaldirektor

Besoldungsgruppe A 16

  • Abteilungsdirektor beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
    • als Leiter einer Abteilung (soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 oder B 3)
  • Direktor
    • als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Gesamtschule (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 15)
  • Direktor
    • als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit der Verwaltung einer Stadt mit mehr als 150000 Einwohnern
  • Direktor einer integrierten Gesamtschule
    • mit Oberstufe
    • ohne Oberstufe mit mehr als 1000 Schülern
  • Direktor des Peter-Cornelius-Konservatoriums in Mainz
  • Direktor des Pädagogischen Zentrums des Landes Rheinland-Pfalz
  • Direktor des Instituts für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung
  • Direktor der Unfallkasse Rheinland-Pfalz
  • Direktor der Wiederaufbaukasse der Rheinland-Pfälzischen Weinbaugebiete
  • Förderschulrektor
    • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter
      • eines Aufbaugymnasiums mit mehr als 130 Schülern,
      • eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit mehr als 130 Kollegiaten,
      • eines Studienkollegs mit mehr als 130 Kollegiaten,
      • eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen
  • Polizeipräsident (soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3)

künftig wegfallende Ämter

  • Kanzler der Universität Koblenz-Landau
  • Vizepräsident der Universität Koblenz-Landau
  • Leitender Polizeidirektor
  • Leitender Kriminaldirektor

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung EingrVO)

Literatur

  • Deutsches Beamten-Jahrbuch Nordrhein-Westfalen, Rechte und Ansprüche, Stand und Status. Textsammlung mit Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Ausgabe 2011, Walhalla u. Praetoria Verlag, Regensburg, ISBN 978-3-8029-1183-5