Landdrostei Hannover

Landdrostei Hannover
Sitz Hannover
Bestandszeitraum 1823–1885
Fläche 5783 km² (1880)
Einwohner 462.099 (1880)[1]
Bevölkerungsdichte 75 Einw./km² (1880)
Amtsfreie Städte 10 (1885)
Ämter 18 (1885)
Lage der Landdrostei Hannover
Lage der Landdrostei Hannover

Die Landdrostei Hannover war im 19. Jahrhundert eine Mittelbehörde des Königreichs Hannover und der preußischen Provinz Hannover. Sie war die direkte Vorgängerin der Bezirksregierung Hannover.

Geschichte

Zur Verwaltung des Königreichs Hannover wurden 1816 Mittelbehörden gebildet, die zunächst Provinzialregierung und ab 1823 Landdrostei hießen. Die Landdrostei Hannover wurde aus drei historischen Territorien gebildet, dem Fürstentum Calenberg, der Grafschaft Hoya und der Grafschaft Diepholz.[2] Nachdem das Königreich Hannover 1867 zur preußischen Provinz Hannover geworden war, blieb die Landdrostei Hannover zunächst bestehen. 1885 wurde aus ihr gemäß der preußischen Verwaltungsstruktur der Regierungsbezirk Hannover gebildet. Gleichzeitig wurden die alten hannoverschen Ämter von preußischen Landkreisen abgelöst.[3]

Landdroste

Der Landdrost war der höchste Beamte der Landdrostei. Sein Amt war mit dem eines Regierungspräsidenten vergleichbar.

Verwaltungsgliederung 1823–1852

Die Landdrostei war bis Anfang der 1850er-Jahre in Städte, Ämter, Amtsvogteien, Klosterämter, Stiftsgerichte und Patrimonialgerichte gegliedert.[6][7]

Fürstentum Calenberg Grafschaft Hoya Grafschaft Diepholz
Magistrate
  • Bodenwerder
  • Eldagsen
  • Hameln
  • Hannover
  • Münder
  • Neustadt am Rübenberge
  • Pattensen
  • Springe
  • Wunstorf
  • Hoya
  • Nienburg
Königliche Ämter
Grafschaft Spiegelberg
Klosterämter und Stiftsgerichte
Patrimonialgerichte

Verwaltungsgliederung 1852–1885

Nach einer umfassenden Verwaltungs- und Justizreform am Anfang der 1850er-Jahre bestanden seit 1. Oktober 1852 in der Landdrostei Hannover insgesamt zehn selbstständige Städte und 35 Ämter.[27] 1859 wurde die Zahl der Ämter auf 18 reduziert.[28]

Städte und Ämter im Fürstentum Calenberg

Auf dem Gebiet des Fürstentums Calenberg existierten die neun selbstständigen Städte Bodenwerder, Eldagsen, Hameln, Hannover, Münder, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Springe und Wunstorf. Daneben bestanden seit 1852 siebzehn und seit 1859 noch neun Ämter:

Amt Blumenau

Das Amt Blumenau lag zwischen Hannover und Wunstorf. Zum Amt gehörten unter anderem Blumenau, Gümmer, Lohnde, Luthe, Kolenfeld, Seelze und Groß Munzel. 1819 wurde das kleine Amt Bokeloh in das Amt Blumenau eingegliedert, das 1859 aufgelöst wurde. Der größte Teil des Amtes fiel an das Amt Linden, lediglich die Orte in der Umgebung von Wunstorf kamen zum Amt Neustadt am Rübenberge.

Amt Calenberg

Zum Amt Calenberg gehörte der Landstrich zwischen Pattensen und Springe, darunter die Orte Hüpede, Jeinsen, Oerie, Schulenburg, Holtensen, Mittelrode, Boitzum, Bennigsen, Gestorf, Lüdersen und Alferde. 1885 ging das Amt im Kreis Springe auf.

Amt Coppenbrügge

Zum Amt Coppenbrügge gehörten Coppenbrügge und einige umliegende Gemeinden, darunter Brünnighausen, Dörpe und Marienau. Das Amt ging 1859 mit Ausnahme von Behrensen, Brullsen, Diedersen und Neustadt im Amt Lauenstein auf.

Amt Grohnde

Das Amt Grohnde lag südlich von Hameln beiderseits der Weser. Vor 1852 hieß das Amt Grohnde-Ohsen. Zugehörige Gemeinden waren u. a. Grohnde, Börry, Hajen und Hastenbeck. 1859 wurde das Amt aufgelöst und in das Amt Hameln eingegliedert.

Amt Hameln

Das Amt Hameln umfasste die nähere Umgebung der Stadt Hameln, darunter Aerzen, Afferde, Hemeringen, Reher, Groß Berkel, Tündern und Hämelschenburg. 1854 wurde ein eigenes Amt Aerzen aus dem Amt Hameln herausgelöst. 1859 wurde das Amt Aerzen zusammen mit dem Amt Grohnde sowie den Gemeinden Behrensen und Diedersen des Amtes Coppenbrügge ins Amt Hameln eingegliedert. Das vergrößerte Amt Hameln ging 1885 im neuen Kreis Hameln auf.

Amt Hannover

Zum Amt Hannover gehörten die östlichen Stadtteile der heutigen Stadt Hannover sowie das Gebiet der heutigen Städte Hemmingen und Laatzen. 1859 trat das aufgelöste Amt Langenhagen zum Amt hinzu. Aus dem vergrößerten Amt Hannover wurde 1885 der Landkreis Hannover gebildet.

Amt Langenhagen

Das Amt Langenhagen umfasste das heutige Gebiet der Stadt Langenhagen und die nördlichen Stadtteile der heutigen Stadt Hannover. 1859 wurde das Amt aufgelöst und dem Amt Hannover einverleibt.

Amt Lauenau

Zum Amt Lauenau gehörte das Tal zwischen Deister und Süntel, darunter die Orte Hülsede, Lauenau, Messenkamp, Pohle, Hamelspringe und Nettelrede. Das Amt wurde 1859 aufgelöst und dem Amt Springe einverleibt.

Amt Lauenstein

Zum Amt Lauenstein gehörten die Flecken Lauenstein, Duingen und Salzhemmendorf sowie die umliegenden Ortschaften. 1859 trat der größte Teil des aufgelösten Amtes Coppenbrügge zum Amt Lauenstein hinzu. 1885 wurde das Amt aufgelöst. Deilmissen, Deinsen, Dunsen, Esbeck und Marienhagen kamen zum neuen Kreis Gronau. Duingen, Fölziehausen, Capellenhagen und Lübbrechtsen kamen zum neuen Kreis Alfeld (Leine). Das restliche Kreisgebiet kam zum neuen Kreis Hameln.

Amt Linden

Das Amt Linden wurde 1852 neu eingerichtet. Es umfasste die heute zu Hannover gehörenden Orte Linden, Glocksee, Limmer, Ahlem, Davenstedt, Bornum, Badenstedt und Ricklingen. 1859 wurde das Amt um den östlichen Teil des aufgelösten Amtes Blumenau erweitert und 1885 ging das vergrößerte Amt im neuen Kreis Linden auf.

Amt Neustadt am Rübenberge

Zum Amt Neustadt am Rübenberge gehörte das Umland der selbstständigen Stadt Neustadt, u. a. mit den Orten Rodewald, Mandelsloh und Mariensee. 1859 gab das Amt die Gemeinden Klein Grindau, Nienhagen, Norddrebber und Suderbruch an das Amt Ahlden der Landdrostei Lüneburg ab, während das aufgelöste Amt Ricklingen und der größte Teil des aufgelösten Amtes Blumenau zum Amt hinzutraten. 1885 ging das Amt Neustadt im neuen Kreis Neustadt am Rübenberge auf.

Amt Polle

Das Amt Polle bildete eine Exklave des Königreichs Hannover und war durch braunschweigisches Gebiet von diesem getrennt. Zum Amt gehörte das Gebiet der heutigen Gemeinden Brevörde, Heinsen, Polle und Vahlbruch. 1885 ging das Amt im neuen Kreis Hameln auf.

Amt Rehburg

Zum Amt Rehburg gehörte im Wesentlichen das Gebiet der heutigen Stadt Rehburg-Loccum. 1859 wurde das Amt Rehburg aufgelöst und in das Amt Stolzenau eingegliedert.

Amt Ricklingen

Das Amt Ricklingen, benannt nach Schloss Ricklingen, lag zwischen Hannover und Neustadt am Rübenberge. Zum Amt gehörten u. a. Bordenau, Garbsen, Otternhagen, Osterwald und Marienwerder. 1859 wurde das Amt aufgelöst und dem Amt Neustadt am Rübenberge einverleibt.

Amt Springe

Zum Amt Springe gehörten Orte zwischen Springe und Hameln, darunter Alvesrode, Altenhagen I, Völksen, Flegessen, Hachmühlen und Hasperde. 1859 traten die Gemeinden des aufgelösten Amtes Lauenau sowie Neustadt und Brullsen aus dem Amt Coppenbrügge hinzu. 1885 ging das Amt Springe im neuen Kreis Springe auf.

Amt Wennigsen

Das Amt Wennigsen erstreckte sich über das heutige Gebiet von Wennigsen, Barsinghausen, Gehrden und Ronnenberg. 1885 ging das Amt im neuen Kreis Linden auf.

Amt Wölpe

Das nach dem Schloss Wölpe benannte Amt Wölpe lag östlich der Stadt Nienburg. Zum Amt gehörten u. a. die Orte Husum, Linsburg, Rohrsen, Heemsen, Steimbke und Stöckse. 1859 wurde das Amt Wölpe aufgelöst. Der größte Teil des Amtes fiel an das Amt Nienburg; lediglich das Kirchspiel Hagen fiel an das Amt Neustadt.

Ämter in der Grafschaft Diepholz

Auf dem Gebiet der alten Grafschaft Diepholz bestanden seit 1852 drei Ämter, die 1859 zu einem Amt zusammengeschlossen wurden:

Amt Auburg

Das Amt Auburg umfasste den östlichen Teil der Grafschaft Diepholz mit den Orten Barnstorf, Drentwede und Wagenfeld. Amtssitz war Gut Auburg. Das Amt wurde 1859 aufgelöst und ins Amt Diepholz eingegliedert.

Amt Diepholz

Das Amt Diepholz nahm den Norden der gleichnamigen Grafschaft mit den Flecken Diepholz und Cornau ein. Zum Amt gehörten auch Deckau, Jacobidrebber und Mariendrebber sowie die Ortschaften der heutigen Samtgemeinde Rehden. 1859 wurden die Ämter Auburg und Lemförde ins Amt Diepholz eingegliedert. Aus dem vergrößerten Amt Diepholz wurde 1885 der Kreis Diepholz.

Amt Lemförde

Das Amt Lemförde lag im Südwesten der Grafschaft Diepholz und umfasste das Gebiet der heutigen Samtgemeinde Altes Amt Lemförde. Es wurde 1859 ins Amt Diepholz eingegliedert.

Städte und Ämter in der Grafschaft Hoya

In der alten Grafschaft Hoya existierte mit Nienburg eine selbständige Stadt. Daneben bestanden seit 1852 fünfzehn und seit 1859 noch acht Ämter:

Amt Brinkum

Das Amt Brinkum wurde 1852 aus den ehemaligen Marschvogteien Brinkum, Riede und Weyhe des Amtes Syke gebildet. 1859 wurde es aufgelöst und wieder mit dem Amt Syke vereinigt.

Amt Bruchhausen

Zum Amt Bruchhausen gehörten u. a. Affinghausen, Bruchhausen, Engeln, Sudwalde, Süstedt und Vilsen. 1859 traten der größte Teil des aufgelösten Amtes Schwarme sowie die Gemeinde Martfeld aus dem aufgelösten Amt Martfeld hinzu. Das vergrößerte Amt Bruchhausen wurde 1885 aufgeteilt. Affinghausen, Bensen, Mallinghausen sowie Sudwalde kamen zum Kreis Sulingen, Freidorf kam zum Kreis Syke und der Rest des Amtes zum Kreis Hoya.

Amt Diepenau

Das Amt Diepenau lag auf dem Gebiet der heutigen Gemeinden Diepenau und Warmsen. 1859 wurde es aufgelöst und kam zum Amt Uchte.

Amt Ehrenburg

Vorgänger des Amtes Ehrenburg bis 1852 war das Amt Ehrenburg-Bahrenburg. Zum Amt Ehrenburg gehörten u. a. Ehrenburg, Heiligenloh, Scholen, Schwaförden und Twistringen. 1859 wurde das Amt aufgelöst, wobei Twistringen und Heiligenloh zum Amt Freudenberg kamen. Der Rest des Amtes wurde in das Amt Sulingen eingegliedert.

Amt Freudenberg

Das nach der Burg Freudenberg benannte Amt Freudenberg erstreckte sich im Wesentlichen über das Gebiet der heutigen Stadt Bassum. 1859 traten die Gemeinden des aufgelösten Amtes Harpstedt sowie Twistringen und Heiligenloh aus dem aufgelösten Amt Ehrenburg hinzu, während Neuenkirchen an das Amt Sulingen fiel. 1885 fiel der größte Teil des Amtes Freudenberg an den neuen Kreis Syke; lediglich Neuenkirchen und Cantrup fielen an den neuen Kreis Sulingen.

Amt Harpstedt

Das Amt Harpstedt entsprach der heutigen Samtgemeinde Harpstedt. 1859 wurde das Amt aufgelöst und kam zum Amt Freudenberg.

Amt Hoya

Zum Amt Hoya gehörte ungefähr das Gebiet der heutigen Gemeinden Hoya, Bücken, Eystrup, Hassel, Hämelhausen, Haßbergen und Gandesbergen. 1859 traten die Gemeinden des aufgelösten Amtes Martfeld mit Ausnahme der Gemeinde Martfeld hinzu. 1885 ging das Amt Hoya im Kreis Hoya auf.

Amt Martfeld

Das Amt Martfeld erstreckte sich im Gebiet der heutigen Gemeinden Martfeld, Asendorf, Schweringen, Hoyerhagen, Warpe und Hilgermissen. 1859 wurde es aufgelöst und kam zum Amt Hoya.

Amt Nienburg

Zum Amt Nienburg gehörten Drakenburg sowie die Orte der heutigen Samtgemeinde Weser-Aue. 1859 kamen das aufgelöste Amt Wölpe mit Ausnahme des Kirchspiels Hagen und die Gemeinde Estorf aus dem Amt Stolzenau hinzu. 1885 wurde aus dem Amt Nienburg und der Stadt Nienburg der Kreis Nienburg gebildet.

Amt Schwarme

Das Amt Schwarme wurde 1852 aus Teilen des alten Amtes Westen-Thedinghausen neu eingerichtet. Zum Amt gehörten u. a. die Orte Schwarme, Blender, Holtum, Wulmstorf, Morsum und Beppen. 1859 wurde das Amt aufgelöst. Bis auf einige Orte, die an das Amt Verden in der Landdrostei Stade fielen, kamen die Gemeinden des Amtes zum Amt Bruchhausen.

Amt Stolzenau

Zum Amt Stolzenau gehörten Stolzenau, Steyerberg, Raddestorf, Estorf, Landesbergen und Leese. 1859 fiel Estorf an das Amt Nienburg, während die Gemeinden des aufgelösten Amtes Rehburg zum Amt Stolzenau hinzukamen. 1885 ging das Amt Stolzenau im Kreis Stolzenau auf.

Amt Sulingen

Das Amt Sulingen wurde 1852 aus dem alten Amt Siedenburg und Teilen des alten Amtes Ehrenburg-Bahrenburg neu eingerichtet. Zum Amt gehörten u. a. Sulingen, Barenburg, Varrel und Wehrbleck sowie das Gebiet der heutigen Samtgemeinde Siedenburg. 1859 wurden das aufgelöste Amt Ehrenburg mit Ausnahme von Twistringen und Heiligenloh sowie Neuenkirchen aus dem Amt Freudenberg eingegliedert. Das vergrößerte Amt Sulingen ging 1885 im Kreis Sulingen auf.

Amt Syke

Zum Amt Syke gehörte Syke mit den umliegenden Ortschaften. 1859 traten die Gemeinden des aufgelösten Amtes Brinkum hinzu und 1885 kam das vergrößerte Amt Syke zum Kreis Syke.

Amt Uchte

Zum alten Amt Uchte gehörten u. a. Bahrenborstel, Kirchdorf und Uchte. 1859 wurde das aufgelöste Amt Diepenau eingegliedert. 1885 wurde das vergrößerte Amt Uchte aufgeteilt. Bahrenborstel, Holzhausen, Kirchdorf, Kuppendorf und Scharringhausen fielen an den Kreis Sulingen, während der größte Teil des Amtes an den Kreis Stolzenau fiel.

Amt Westen

Das Amt Westen wurde 1852 aus Teilen des alten Amtes Westen-Thedinghausen neu eingerichtet. Es umfasste das Gebiet um die Orte Dörverden, Stedorf und Westen. 1859 wurde das Amt aufgelöst und in das Amt Verden der Landdrostei Stade eingegliedert.

Literatur

  • Manfred Hamann (Bearb.), Jörg Walter, Peter Bardehle (Mitarb.): Landdrostei Hannover, in dies.: Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover, Bd. 3, erster Halbband: Mittel- und Unterbehörden in den Landdrostei- bzw. Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg bis 1945 (= Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung, Heft 42), Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht, 1983, S. 80–111
  • Matthias Blazek: Von der Landdrostey zur Bezirksregierung – Die Geschichte der Bezirksregierung Hannover im Spiegel der Verwaltungsreformen. 2. Aufl., ibidem-Verlag, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-89821-357-8.
  • Matthias Blazek: Celle mit eigenem Magistrat: Landdrosteien vor 200 Jahren mittels Edikt ins Leben gerufen, Sachsenspiegel, Cellesche Zeitung vom 8. April 2023.

Einzelnachweise

  1. Volkszählung im Deutschen Reich vom 1. Dezember 1880.
  2. Jansen, Curt Heinrich Conrad Friedrich: Statistisches Handbuch des Königreichs Hannover, 1824, S. 4.
  3. Kreisordnung für die Provinz Hannover (1884).
  4. Staats- und Adress-Kalender des Königreichs Hannover 1830, Anhang S. IV.
  5. Staats- und Adress-Kalender des Königreichs Hannover 1856, Anhang S. III.
  6. Jansen, Curt Heinrich Conrad Friedrich: Statistisches Handbuch des Königreichs Hannover, 1824, S. 7.
  7. Statistisches Handbuch für das Königreich Hannover 1848.
  8. a b c Verordnung, die Vereinigung der Aemter Aerzen und Lachem und der Stadt-Voigtei Hameln und die Errichtung des Amts Hameln betreffend vom 23. Mai 1823 (G.-S. I. S. 193).
  9. Verordnung über die Aufhebung des Gerichtschulzen-Amts in Hannover und des Amts Coldingen und die Errichtung des Amts Hannover vom 29. Oktober 1824 (G.-S. III. S. 281).
  10. a b Bekanntmachung, die Aufhebung des Stiftsgerichts Loccum und die Errichtung des Königlichen Gerichts Loccum betreffend vom 16. Januar 1852 (G.-S. I. S. 1).
  11. a b c d e Bekanntmachung, die Aufhebung der Gerichtsbarkeit der Klosterämter Barsinghausen, Mariensee, Marienwerder und Wülfinghausen betreffend vom 7. Juni 1849 (G.-S. I. S. 84)
  12. a b c d Verordnung, betreffend die Vereinigung des Amts Steyerberg-Liebenau mit den Ämtern Stolzenau und Nienburg, und die Verlegung der Vogtei Bohnhorst an das Amt Diepenau vom 9. Juni 1829 (G.-S. I. S. 52).
  13. Bekanntmachung, daß die dem Stifte St. Bonifacii zu Hameln bisher zugestandene Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt resp. dem Stadtgerichte und dem Magistrate zu Hameln übertragen worden vom 24. Juni 1831 (G.-S. III. S. 136).
  14. Verordnung, die Vereinigung des Klosteramts Marienrode mit dem Amte Hildesheim betreffend vom 6. Juni 1849 (G.-S. I. S. 83).
  15. Bekanntmachung, die Aufhebung des Patrimonialgerichts Bemerode und dessen Vereinigung mit dem Königlichen Amte Hannover betreffend vom 15. Oktober 1850 (G.-S. I. S. 195).
  16. a b Bekanntmachung, die Aufhebung der Patrimonialgerichte Bredenbeck und Leveste und deren Vereinigung mit dem Königlichen Amte Wennigsen betreffend vom 30. November 1849 (G.-S. I. S. 201)
  17. Bekanntmachung, die Aufhebung mehrerer Patrimonial-Gerichte betreffend vom 14. November 1836 (G.-S. I. S. 173).
  18. Bekanntmachung, die Aufhebung des Patrimonialgerichts Eimbeckhausen und dessen Vereinigung mit dem Amte Lauenau betreffend vom 3. September 1849 (G.-S. I. S. 139).
  19. Bekanntmachung, die Abtretung des Patrimonialgerichts Hämelnschenburg und dessen Vereinigung mit dem Königlichen Amte Hameln betreffend vom 29. Oktober 1850 (G.-S. I. S. 199).
  20. Bekanntmachung, die Aufhebung des Patrimonialgerichts Harkenbleck-Reden und dessen Vereinigung mit dem Königlichen Amte Hannover betreffend vom 18. Juni 1850 (G.-S. I. S. 86).
  21. a b Bekanntmachung, die Aufhebung mehrerer Patrimonialgerichte betreffend vom 16. Juni 1846 (G.-S. I. S. 95).
  22. Bekanntmachung, die Aufhebung des Patrimonialgerichts Heinsen und dessen Vereinigung mit dem Amte Lauenstein betreffend vom 10. Juni 1850 (G.-S. I. S. 82).
  23. Bekanntmachung, die Aufhebung des Patrimonialgerichts Lenthe und dessen Vereinigung mit dem Königlichen Amte Wennigsen betreffend vom 11. August 1849 (G.-S. I. S. 126)
  24. Verordnung, die Vereinigung des Patrimonialgerichts Limmer und des Gräflich-Wrisbergschen Brüninghausen nebst Mühle und Feldmark mit dem Amte Alfeld betreffend vom 24. April 1849 (G.-S. I. S. 71).
  25. Bekanntmachung, die Aufhebung des Patrimonialgerichts Schwöbber und dessen Vereinigung mit dem Amte Hameln betreffend vom 5. August 1850 (G.-S. I. S. 121).
  26. Bekanntmachung, die Aufhebung mehrerer Patrimonial-Gerichte betreffend vom 22. März 1836 (G.-S. I. S. 27).
  27. Verordnung, die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend vom 7. August 1852 (G.-S. I. S. 185).
  28. Verordnung zur Neuordnung der Verwaltungsämter 1859.