BeschreibungEinsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, Sinnbild nach § 39, StVO 2017.svg
Deutsch: Sinnbild nach § 39 StVO: Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet – E-Bikes –. Das Zeichen wurde im Jahr 2017 mit einem neuen Verkehrszeichenkatalog in die Liste der Sinnbilder aufgenommen.
Datum
13. Januar 2018 (Hochladedatum)
Quelle
Straßenverkehrs-Ordnung, DIN-Normen und Verkehrsblatt
Urheber
English: vectorized by
Mediatus (nach den amtlichen interpretiert und digital umgesetzt)
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