„Tiefbaurecht“ – Versionsunterschied

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Das '''Tiefbaurecht''' ist ein Teil des [[Baurecht (Deutschland)|Baurechts]], insbesondere des [[Privates Baurecht|privaten Baurechts]], der sich mit allen juristischen Problemen von Bauwerken und Bauleistungen beschäftigt, die unterhalb der Erdoberfläche zur Ausführung kommen oder mit dem Baugrund im Zusammenhang stehen. Deshalb spricht man oft vom "Baugrund- und Tiefbaurecht".
Das '''Tiefbaurecht''' ist ein Teil des [[Baurecht (Deutschland)|Baurechts]], insbesondere des [[Privates Baurecht|privaten Baurechts]], der sich mit allen juristischen Problemen von Bauwerken und Bauleistungen beschäftigt, die unterhalb der Erdoberfläche zur Ausführung kommen oder mit dem Baugrund im Zusammenhang stehen. Deshalb spricht man oft vom "Baugrund- und Tiefbaurecht".


Gegenstand der tiefbaurechtlichen Wissenschaft sind die Probleme des [[Bauvertragsrecht]]s unter Berücksichtigung der Besonderheiten des [[Tiefbau]]s, die rechtliche Behandlung des Baugrund- und des Systemrisikos sowie das [[Baunachbarrecht]], soweit Baumaßnahmen – wie etwa das Einbringen von "Ankern" oder Mitnahmesetzungen – in Nachbargrundstücke einwirken.
Gegenstand der tiefbaurechtlichen Wissenschaft sind die Probleme des [[Bauvertragsrecht]]s unter Berücksichtigung der Besonderheiten des [[Tiefbau]]s, die rechtliche Behandlung des Baugrund- und des Systemrisikos sowie das baubezogene [[Nachbarrecht]], soweit Baumaßnahmen – wie etwa das Einbringen von "Ankern" oder Mitnahmesetzungen – in Nachbargrundstücke einwirken.


Gegenstand der tiefbaurechtlichen Praxis sind die juristische Begleitung der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Realisierung von Bauleistungen insb. für den Tunnelbau, Spezialtiefbau, Erdbau, Straßenbau, Kanalbau, Gleisbau, Wasser- und Landschaftsbau.
Gegenstand der tiefbaurechtlichen Praxis sind die juristische Begleitung der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Realisierung von Bauleistungen insb. für den Tunnelbau, Spezialtiefbau, Erdbau, Straßenbau, Kanalbau, Gleisbau, Wasser- und Landschaftsbau.

Aktuelle Version vom 18. Juni 2023, 20:58 Uhr

Das Tiefbaurecht ist ein Teil des Baurechts, insbesondere des privaten Baurechts, der sich mit allen juristischen Problemen von Bauwerken und Bauleistungen beschäftigt, die unterhalb der Erdoberfläche zur Ausführung kommen oder mit dem Baugrund im Zusammenhang stehen. Deshalb spricht man oft vom "Baugrund- und Tiefbaurecht".

Gegenstand der tiefbaurechtlichen Wissenschaft sind die Probleme des Bauvertragsrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Tiefbaus, die rechtliche Behandlung des Baugrund- und des Systemrisikos sowie das baubezogene Nachbarrecht, soweit Baumaßnahmen – wie etwa das Einbringen von "Ankern" oder Mitnahmesetzungen – in Nachbargrundstücke einwirken.

Gegenstand der tiefbaurechtlichen Praxis sind die juristische Begleitung der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Realisierung von Bauleistungen insb. für den Tunnelbau, Spezialtiefbau, Erdbau, Straßenbau, Kanalbau, Gleisbau, Wasser- und Landschaftsbau.

Literatur

  • Englert/ Grauvogl/ Maurer, "Handbuch des Baugrund- und Tiefbaurechts", 3. Auflage 2004, Werner Verlag
  • Boisserè/Fuchs, "Handbuch Baunachbarrecht", Werner Verlag 2006