„Sanhedrin“ – Versionsunterschied

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{{Dieser Artikel|behandelt den jüdischen Hohen Rat. Zum Mischnatraktat 4.4 ''Sanhedrin'' siehe [[Liste der Mischnatraktate#Ordnung Nesiqin סֵדֶר נְזִיקִין (Schädigungen)|Liste der Mischnatraktate]].}}
{{Dieser Artikel|behandelt den jüdischen Hohen Rat. Zum Mischnatraktat 4.4 ''Sanhedrin'' siehe [[Liste der Mischnatraktate#Ordnung Nesiqin סֵדֶר נְזִיקִין (Schädigungen)|Liste der Mischnatraktate]].}}
[[Datei:Sanhedrin1.jpg|mini|Darstellung des antiken jüdischen Sanhedrin-Rates aus der ''People's Cyclopedia of Universal Knowledge'' von 1883.]]
Der '''Sanhedrin''', {{heS|סַנְהֵדְרִין&lrm;|sanhēdrîn}} bzw. {{he|סַנְהֶדְרִין&lrm;|sanhædrîn}}, oder '''Hohe Rat''' war eine jüdische religiöse und/oder politische Instanz, deren konkrete Aufgaben und Einflussbereich sich nicht mich Sicherheit rekonstruieren lassen. Im Versuch, die Angaben von [[Josephus]], des [[Neues Testament|Neuen Testaments]] und der [[Rabbinische Literatur|rabbinischen Literatur]] zu harmonisieren, sah die ältere Forschung im Sanhedrin das höchste [[legislative]] und [[judikative]] Gremium des antiken [[Judentum]]s. Es sei in [[Hellenistische Zeit|hellenistischer Zeit]] begründet und bis ins 5.&nbsp;Jahrhundert fortgeführt worden. Die Aussagen der verschiedenen Quellen sind jedoch widersprüchlich.<ref name="RGG">{{RGG|7|||Sanhedrin|Martin Jacobs}}</ref>


Der '''Sanhedrin''' ({{he|סנהדרין&lrm;}}) oder '''Hohe Rat''' war lange Zeit die oberste [[Juden|jüdische]] religiöse und politische Instanz und gleichzeitig das oberste Gericht. Das Wort ''Sanhedrin'' ist eine [[Hebräische Sprache|Hebräisierung]] des [[Griechische Sprache|griechischen]] συνέδριον ''[[Synhedrion]]'' (Versammlung, Rat).<ref>{{TRE|30|32||Sanhedrin, Synhedrium|Karlheinz Müller}}</ref> Außerdem bezeichnet ''Sanhedrin'' den gleichnamigen Traktat der [[Mischna]].<ref>Heinrich W. Guggenheimer: ''The Jerusalem Talmud – Fourth Order: Neziqin – Tractates Sanhedrin, Makkot, and Horaiot'', Walter de Gruyter, 2010, ISBN 978-3-11-021960-9, S. 1 ff.</ref>
Beim Wort ''Sanhedrin'' handelt es sich um eine [[Hebräische Sprache|Hebräisierung]] des [[Altgriechische Sprache|griechischen]] {{lang|grc|συνέδριον|[[synhedrion|synédrion]]}} („Versammlung, Rat“).<ref name=":0">{{TRE|30|32||Sanhedrin, Synhedrium|Karlheinz Müller}}</ref>


== Quellenlage ==
== Der Sanhedrin zur Zeit des Jerusalemer Tempels ==
Als ausschlaggebende biblische Legitimation des [[Jerusalem]]er Sanhedrin gelten drei biblische Erzählungen:
Die erste historische Erwähnung des Sanhedrin findet sich bei [[Flavius Josephus]]. Er berichtet, wie im Jahr 57 v. Chr. [[Aulus Gabinius]] das Land in fünf ''synedria'' oder ''synodoi'' einteilte.<ref>Flavius Josephus: ''[[Jüdische Altertümer]]'' 14, 90–91.</ref> Im [[Liste der Mischnatraktate|Traktat]] ''Sanhedrin'' im [[Talmud]] ist die Rede von einem großen Sanhedrin mit 71 Mitgliedern<ref>Meir Holder: ''History of the Jewish People – From Yavneh to Pumbedisa.'' Mesorah Publications, 1986, ISBN 0-89906-499-X, S. 19.</ref> und von einem kleineren mit 23 Mitgliedern. Laut Tradition seien sie von [[Mose]]s einberufen und eine Fortsetzung der Großen Versammlung (''Knesset Gedola''), die 200 v. Chr. erwähnt wird. Die 71 Mitglieder des Hohen Rates waren Priester, jüdische „Älteste“ und [[Schriftgelehrter|Schriftgelehrte]]. Abgesehen von einigen [[Pharisäer|pharisäischen]]<ref>Jens Schröter: ''Jesus von Nazaret''. Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2006, ISBN 3-374-02409-2, S. 113.</ref> Schriftgelehrten waren die Mitglieder wohl hauptsächlich [[Sadduzäer]], die überwiegend den adligen Volksgruppen angehörten. Den Vorsitz hatte der [[Hoherpriester|Hohepriester]], nach 191 v. Chr. der [[Nasi (Titel)|Nasi]].


* {{B|Num|11||EU}}: Gott stellt [[Mose]] 70 Älteste an die Seite, die den Geist empfangen und Mose bei der Leitung des Volkes unterstützen (vgl. mSan 1,6; bSan 88b)
Seinen Sitz hatte der Sanhedrin zunächst in [[Jerusalem]]. Zu Beginn der [[Römisches Reich|römischen]] Herrschaft über [[Judäa]] verfügte die Versammlung noch über einen erheblichen Einfluss und eine gewisse Autonomie, hatte allerdings vermutlich nicht mehr das Recht, über Tod und Leben zu entscheiden.<ref>Dazu ausführlich: {{TRE|30|35|38|Sanhedrin, Synhedrium|Karlheinz Müller}}</ref> König [[Herodes]], dem ein konkurrierendes Machtzentrum ein Dorn im Auge war, ließ fast alle Mitglieder des Sanhedrin hinrichten.<ref>Flavius Josephus: ''[[Jüdische Altertümer]]'' 14, 168–171.</ref> Er setzte einen neuen, ihm gefügigen Sanhedrin ein.<ref>
{{TRE|30|34||Sanhedrin, Synhedrium|Karlheinz Müller}}</ref>


* {{B|Dtn|17|8–13|EU}}: Forderung eines zentralen Gerichts (vgl. Sifre Dtn 407–470 [ed. Bietenhard] und Ant IV,218)
Im [[Neues Testament|Neuen Testament]] kommt die Bezeichnung ''Synhedrion'' in den [[Evangelium (Buch)|Evangelien]] und der [[Apostelgeschichte des Lukas|Apostelgeschichte]] 22 Mal vor. Nach neutestamentlicher Überlieferung hatte der Hohe Rat einen wichtigen Anteil am Tod [[Jesus von Nazaret|Jesu]]. Er konnte zwar das [[Todesstrafe|Todesurteil]] nicht selbst vollstrecken, habe Jesus jedoch mit der Anklage eines Messiasanspruchs an den römischen [[Statthalter]] [[Pontius Pilatus]] überstellt und auf seine Hinrichtung gedrungen.<ref>{{Internetquelle |autor=Thomas Söding |url=http://www.kath.ruhr-uni-bochum.de/imperia/md/content/nt/nt/dertodjesu/der_tod_jesuhistorie.pdf |titel=Der Prozess Jesu – die historischen Umstände |hrsg=Ruhr-Universität Bochum |datum=2011-03-09 |format=pdf; 40&nbsp;kB |abruf=2021-04-05}}</ref>

* {{B|Ex|18|13–27|EU}}: Einsetzung von Richtern (vgl. MekhY III 181–183 [ed. Lauterbach])

Dementsprechend geht das rabbinische Schrifttum davon aus, dass es seit mosaischer Zeit bis in die talmudische Periode hinein das Sanhedrin existierte. So wird die Vision einer ungebrochen fortlaufenden Sukzession der Lehrautorität vermittelt und die dogmatische Imagination einer durchgängigen und institutionell überwachten Pflege der [[Halachisch|halachischen]] Überlieferung hergestellt. Der Sanhedrin wird darum primär als religiöse Einrichtung (mHag 2,2) beschrieben und dabei die nach der Tempelzerstörung in [[Javne (Stadt)|Jawne]] etablierte Gelehrtenversammlung idealisiert.<ref name=":0" />

Demgegenüber beschreiben Flavius Josephus und das Neue Testament den Sanhedrin primär als politische Institution, deren Vorsitzender der Hohepriester ist.<ref name=":0" />

Daraus folgend ergaben sich in der Forschung unterschiedliche Einstellungen zur Aufgabe des Sanhedrin. Teilweise wurden mehrere Sanhedrin angenommen, die gleichzeitig existierten und verschiedene Aufgaben wahrnahmen.<ref>Zum Überblick: Hugo Mantel, The Removal of the Sanhedrin from Jabneh to Usha: PAAJR 26 (1957) 58–101; Ellis Rivkin, Beth Din, Boulé, Sanhedrin. A Tragedy of Errors: HUCA 46 (1975) 181–199.</ref> Insbesondere die Trennung in eine {{lang|grc|γερουσία|gerusía}} als politisch-nationale Größe unter Vorsitz des Hohepriesters und eine {{lang|grc|βουλή|bulē}} als Verwaltungsbehörte blieb einflussreich. Es ist davon auszugehen dass es ein Sanhedrin gab, dass unter verschiedenen Namen in Erscheinung trat.<ref name=":0" />

Da Flavius Josephus wie auch das Neue Testament zeitlich näher an dem Sanhedrin stehen und sie kein Interesse erkennen lassen, Tatsachen zu verfälschen, ist ihren Angaben größeres Vertrauen entgegenzubringen.<ref>{{Literatur |Autor=Günter Stemberger |Titel=Das klassische Judentum: Kultur und Geschichte der rabbinischen Zeit |Verlag=Beck |Ort=München |Datum=1979 |Seiten=55}}</ref>

== Vorläufer ==
Vorläufer des Sanhedrin ist die Gerusia, {{grcS|γερουσία|gerusía}} „Ältestenrat“.<ref>{{Literatur |Autor=Eduard Meyer |Titel=Die Entstehung des Judenthums |Ort=Hildesheim |Datum=1965 |Seiten=131 f}}</ref> Der erste Nachweis für eine aristokratische Gerusia als fest umrissene oberste jüdische Regierungsbehörde mit Sitz in Jerusalem ist ein Erlass unter [[Antiochos III.|Antiochus III.]] (223–187 v. Chr.). Ihre Anfänge reichen vermutlich in die [[Perserreich|persische Zeit]] zurück<ref>Flavius Josephus, ''Antiquitates Judaicae XII'', 138–144.</ref><ref name=":4">{{Literatur |Autor=Günther Bornkamm |Titel=πρέσβυς, πρεσβύτερος, συμπρεσβύτερος, πρεσβυτέριον 5. Ältestenrat |Hrsg=Gerhard Kittel, Gerhard Friedrich |Sammelwerk=Theologisches Wörterbuch des Neuen Testaments |Band=6 |Verlag=Wissenschaftliche Buchgesellschaft |Ort=Darmstadt |Datum=2019 |ISBN=978-3-534-27137-5 |Seiten=659}}</ref>, ohne dass sie dort bereits als spezifisches Gremium bzw. Behörde auftritt.<ref name=":02">{{TRE|30|33||Sanhedrin, Synhedrium|Karlheinz Müller}}</ref>

Bei der Jerusalemer Gerusia handelt es sich um einen [[Aristokratisch|aristokratischen]] Senat, wie es ihn in der ganzen [[Hellenismus|griechischen Welt]] gab. Er vertrat hier die vornehme Priesterschaft.<ref>{{Literatur |Autor=Emil Schürer |Titel=Geschichte des jüdischen Volkes im Zeitalter Jesu Christi |Band=2 |Auflage=2 |Ort=Leipzig |Datum=1970 |Seiten=241}}</ref> An der Spitze der Gerusia stand der erbliche [[Hohepriester]]. Der [[Makkabäeraufstand]] verdrängte die alte hohepriesterliche Dynastie durch das Hohepriestertum der [[Hasmonäer]]. Er ist davon auszugehen, dass sich die Zusammensetzung der Jerusalemer Gerusia dadurch maßgeblich veränderte. Als [[Pompeius]] schließlich das Königtum abschaffte, behielt der Hohepriester seine Rechte, weshalb davon auszugehen ist, dass die Gerusia zunächst weiter bestand und das neben und unter dem Hohepriester das wichtigste Organ der jüdischen Staatsverfassung darstellte.<ref name=":02" />

Die erste historische Verwendung der griechischen Bezeichnung {{lang|grc|συνέδριον|synédrion}} für die jüdische Behörde findet sich bei [[Flavius Josephus]]. Er berichtet, wie im Jahr 57 v. Chr. [[Aulus Gabinius]] das Land in fünf Distrikte mit fünf {{lang|grc|συνέδρια|synédria}} in Jerusalem, [[Gadara (Peräa)|Gadara]], Amathus, [[Jericho]] und Sepphoris einteilte.<ref>Flavius Josephus: ''[[Jüdische Altertümer]]'' 14, 90–91.</ref> Diese aristokratischen Senate regierten ihre Distrikte, die vermutlich zugleich Steuergebiete und Gerichtsbezirke waren. Das Vorgehen sollte die wirtschaftliche und kulturelle Einheit des Landes zerschlagen, ihm den Mittelpukt Jerusalem nehmen und so die Durchsetzung der römischen Herrschaft erleichtern. Dem Hohepriester [[Johannes Hyrkanos II.|Hyrkan II.]] wurde so zudem jede Möglichkeit zur politischen Einmischung genommen.<ref name=":1" />

== Der Jerusalemer Sanhedrin ==

=== Geschichte ===
47 v. Chr., nur 10 Jahre nach dem Erlass Gabins, hob [[Caesar]] diese Anordnung wieder auf und ernannte Hyrkan II. erneut zum [[Ethnarch]]en und bestätigte seine hohepriesterliche Würde. Beide Würden sowie die damit verbundenen Rechte erklärte er als erblich.<ref>Flavius Josephus, ''Antiquitates Judaicae XIV'', 191–194.</ref> Die Leitung des Landes wurde somit erneut dem Hohepriester und der Jerusalemer Behörde übertragen wurde.<ref name=":42">{{Literatur |Autor=Eduard Lohse |Titel=συνέδριον |Hrsg=Gerhard Kittel, Gerhard Friedrich |Sammelwerk=Theologisches Wörterbuch des Neuen Testaments |Band=7 |Verlag=Wissenschaftliche Buchgesellschaft |Ort=Darmstadt |Datum=2019 |ISBN=978-3-534-27137-5 |Seiten=860}}</ref> In diesem Kontext kam es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer grundlegenden Neudefinition des Sanhedrin in Jerusalem. Dieses blieb als einziges der fünf Synhedrien bestehen.<ref name=":1" /> Offenbar unterlag dem Germium bis zur Herrschaft der [[Prokurator]]en auch die Kapitalgerichtsbarkeit.<ref name=":1" /> Nachdem [[Herodes]] galiläische Aufständische ohne Gerichtsverfahren hinrichten ließ, beschloss dieses, unter Leitung des Hyrkan II. den Strategen anzuklagen und zu verurteilen, da Herodes das wichtigste Recht des Sanhedrin usurpierte.<ref name=":1" /><ref>Flavius Josephus, ''Antiquitates Judaicae XIV'', 168–170</ref> Nach der Belagerung und Eroberung Jerusalems 37 v. Chr. ließ Herodes als Erstes zahlreiche Mitglieder des Sanhedrin hinrichten. So setzte er sein Königtum als einzige Regierungsgewalt ein. Er setzte einen neuen, ihm gefügigen Sanhedrin ein, das keine politische Größe mehr war, sondern nur als oberster religiöser Gerichtshof handelte, ohne gegen die Anweisungen des Herodes zu urteilen.<ref name=":1">{{TRE|30|34||Sanhedrin, Synhedrium|Karlheinz Müller}}</ref>

Zur Zeit der römischen Prokuratoren konnte der Sanhedrin in [[Judäa]] wieder in bescheidenem Umfang Einfluss auf die Verhältnisse im Land nehmen.<ref name=":42" />

Herodes' Sohn [[Herodes Archelaos|Archelaos]] erhielt nur einen Teil des Reiches, wodurch sich der Einflussbereich des Sanhedrin vermutlich auf Judäa beschränkte. Nachdem [[Augustus]] ihn im Jahr 6 n. Chr. nach [[Gallien]] verbannte und das Territorium direkt der römischen Herrschaft unterstellte, gab es als jüdische Herrschaft nur noch den Jerusalemer Sanhedrin.<ref>{{Literatur |Autor=Emil Schürer |Titel=Geschichte des jüdischen Volkes im Zeitalter Jesu Christi |Band=2 |Auflage=2 |Ort=Leipzig |Datum=1970 |Seiten=245}}</ref> Dieser war zu dem Zeitpunkt wieder aristokratisch dominiert. Josephus betrachtet ihn als die eigentliche jüdische Behörde.<ref name=":1" />

Josephus und das Neue Testament nutzen synonym zum Sanhedrin auch andere Bezeichnungen wie {{lang|grc|οἱ ἀρχιερεῖς καὶ ἡ βουλή|hoi archiereîs kaì hē bulē}} „die Oberpriester und die Ratsversammlung“, {{lang|grc|ἡ βουλή|hē bulē}} „die Ratsversammlung“ oder {{lang|grc|ἄρχοντες καὶ οἱ βουλευταί|árchontes kaì hoi buleutaí}} „die Oberen und die Ratsherren“. So wird der Sanhedrin stereotyp zur Oberbehörde der Juden schlechthin, die alle weltlichen und religiösen Angelegenheiten der jüdischen Bevölkerung ordnet.<ref name=":1" />

Mit der Zerstörung des [[Jerusalemer Tempel]]s endete auch die Zeit des Jerusalemer Sanhedrin.<ref name=":42" /> Nach dem Bericht des Flavius Josephus scheint dies schon während der [[Belagerung von Jerusalem (70 n. Chr.)|Belagerung Jerusalems]] durch die Römer geschehen zu sein. Die Aufständischen richteten an seiner Stelle ein {{lang|grc|δικαστήριον|dikastērion}} „Gerichtshof“ mit 70 Mitgliedern ein, bei denen es sich überwiegend um Zeloten handelte.<ref>Josephus: ''De Bello Judaico'' IV,336–338</ref> Nach der Zerstörung Jerusalems 70 n. Chr. gibt es keine Berichte über eine vergleichbare jüdische Behörde in Jerusalem.<ref>{{Literatur |Autor=Emil Schürer |Titel=The History of the Jewish People in the Age of Jesus Christ II |Ort=Edinburgh, |Datum=1979 |Seiten=209}}</ref>

=== Aufbau ===
Wahrscheinlich bestand der Jerusalemer Sanhedrin aus 70 oder 71 Mitgliedern. Neben dem um Mose eingesetzten Ältestenrat ({{B|Num|11|16|EU}}), beschreibt auch Josephus verschiedene jüdische Behörden mit dieser Mitgliederzahl.<ref name=":422">{{Literatur |Autor=Eduard Lohse |Titel=συνέδριον |Hrsg=Gerhard Kittel, Gerhard Friedrich |Sammelwerk=Theologisches Wörterbuch des Neuen Testaments |Band=7 |Verlag=Wissenschaftliche Buchgesellschaft |Ort=Darmstadt |Datum=2019 |ISBN=978-3-534-27137-5 |Seiten=861}}</ref> Erst die Mischna nennt eine konkrete Zahl: Im [[Liste der Mischnatraktate|Traktat]] ''Sanhedrin'' im [[Talmud]] ist die Rede von einem großen Sanhedrin mit 71 Mitgliedern<ref>Meir Holder: ''History of the Jewish People – From Yavneh to Pumbedisa.'' Mesorah Publications, 1986, ISBN 0-89906-499-X, S. 19.</ref> und von einem kleineren mit 23 Mitgliedern ([https://www.sefaria.org/Mishnah_Sanhedrin.1.5?lang=bi Sanh 1,6]).

Die Mitglieder des Sanhedrin setzten sich aus folgenden Gruppierungen zusammen:

* der Hohepriester, {{grcS|ὁ ἀρχιερεύς|ho archiereús}}: Vorsitzender des Sanhedrin und Leiter des Volkes<ref name=":422" />
* die Oberpriester, {{grcS|οἱ ἀρχιερεῖς|hoi archiereîs}}: Männer hohepriesterlichen Geschlechts – amtierende und abgesetzte Hohepriester sowie die männlichen mündigen Glieder der vornehmsten Priesterfamilien, sadduzäisch gesinnt<ref>{{Literatur |Autor=Walter Bauer |Titel=Griechisch-deutsches Wörterbuch zu den Schriften des Neuen Testaments und der frühchristlichen Literatur |Hrsg=Kurt Aland, Barbara Aland |Auflage=6 |Verlag=Walter de Gruyter & Co. |Ort=Berlin/New York |Datum=1988 |ISBN=3-11-010647-7 |Seiten=225 f}}</ref><ref name=":422" />
* die Ältesten, {{grcS|οἱ πρεσβύτεροι|hoi presbyteroi}}: Patrizier sadduzäischer Gesinnung<ref name=":423">{{Literatur |Autor=Eduard Lohse |Titel=συνέδριον |Hrsg=Gerhard Kittel, Gerhard Friedrich |Sammelwerk=Theologisches Wörterbuch des Neuen Testaments |Band=7 |Verlag=Wissenschaftliche Buchgesellschaft |Ort=Darmstadt |Datum=2019 |ISBN=978-3-534-27137-5 |Seiten=862}}</ref>
* die Schriftgelehrten, {{grcS|οἱ γραμματεῖς|hoi grammateîs}}: überwiegend Pharisäer, deren Einfluss beständig wuchs<ref name=":423" /><ref>Jens Schröter: ''Jesus von Nazaret''. Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2006, ISBN 3-374-02409-2, S. 113.</ref>

Werden die einzelnen Gruppierungen genannt, stehen bei Josephus und im Neuen Testament in der Regel die Oberpriester an erster Stelle.<ref name=":423" /><ref name=":1" />

=== Kompetenzen ===
Über die genaue Zugehörigkeits- und Kompetenzzuschreibungen des Sanhedrin herrscht in der Forschung kein Konsens.<ref name=":12">{{TRE|30|35||Sanhedrin, Synhedrium|Karlheinz Müller}}</ref>

Als oberste jüdische Behörde fiel dem Sanhedrin die Aufgabe zu, die weltlichen und geistlichen Angelegenheiten zu ordnen, die die jüdische Bevölkerung betrafen. Ursprünglich zählte dazu wohl auch das Recht, Kapitalprozesse durchzuführen und Urteile zu vollstrecken. So wurde Herodes vom Sanhedrin zur Rechenschaft gezogen, als er ein Todesurteil fällte, ohne den Sanhedrin einzubeziehen. Nachdem Herodes den Sanhedrin umstrukturierte, blieb diese Kompetenz zwar d''e jure'' bestehen, ''de facto'' jedoch handelte der Sanhedrin nur noch nach königlicher Rechtssprechung. Diese Einschränkung behielten sich auch Herodes' Nachfolger bei.<ref name=":423" />

Ab dem Jahr 6 n. Chr. übernahm ein römischer [[Statthalter]] die Herrschaft in der Provinz. Dieser sollte laut Josephus die Juden mit aller Vollmacht regieren (Ant XVIII,2). Ihm fiel zweifellos das Recht über Leben und Tod in letzter Instanz zu. Als vom Kaiser ausdrücklich und ''[[ad personam]]'' eingeräumtes Mandat konnte es nicht auf andere Personen übertragen werden. Die gesamte herrschaftliche Gewalt lag also nun beim Prokurator, dessen Amtssitz in [[Caesarea (Israel)|Caesarea]] lag. Der Amtsbereich des Sanhedrin beschränkte sich außerdem auf Judäa. Aus dem sehr umstrittenen Bericht des Josephus über die Exekutierung des [[Jakobus (Bruder Jesu)|Jakobus]] (Ant XX,200–203) geht hervor, dass der Sanhedrin sich schwer damit abfand, dass ihm spätestens 6 n. Chr. die Zuständigkeit in Kapitalsachen entzogen wurde.<ref>Der Talmud berichtet, dass dem Sanhedrin 40 Jahre vor der Tempelzerstörung das Recht auf Prozesse auf Tod und Leben genommen wurden. Die runde Zahl ist dabei symbolisch zu verstehen. Gemeint ist wahrscheinlich der Beginn der römischen Statthalterschaft. (vgl. ThWNT, S. 863)</ref> Das jüdische Strafrecht musste sich diesem Umstand anpassen. Zwar gibt es bei einzelne Berichte über vom Sanhedrin verhängte Todesstrafen, diese sind jedoch als sehr enge und genau begrenzte Ausnahmefälle zu verstehen. Die alte Kapitalgerichtsbarkeit des Sanhedrin konnte höchstens durch die außerordentliche Gewährung von Privilegien oder die Einräumung von beschränkten Sonderrechten zum Zuge kommen. Solche kamen auch beim Prozess gegen Jesus von Nazaret zu Einsatz.<ref name=":2" /><ref name=":424">{{Literatur |Autor=Eduard Lohse |Titel=συνέδριον |Hrsg=Gerhard Kittel, Gerhard Friedrich |Sammelwerk=Theologisches Wörterbuch des Neuen Testaments |Band=7 |Verlag=Wissenschaftliche Buchgesellschaft |Ort=Darmstadt |Datum=2019 |ISBN=978-3-534-27137-5 |Seiten=863}}</ref> Hier überstellte der Sanhedrin Jesus an den römischen Statthalter [[Pontius Pilatus]] und drängte auf dessen Hinrichtung, die es selbst nicht vollstrecken durfte (vgl. {{B|Joh|18|31|EU}}).<ref>{{Internetquelle |autor=Thomas Söding |url=http://www.kath.ruhr-uni-bochum.de/imperia/md/content/nt/nt/dertodjesu/der_tod_jesuhistorie.pdf |titel=Der Prozess Jesu – die historischen Umstände |hrsg=Ruhr-Universität Bochum |datum=2011-03-09 |format=pdf; 40&nbsp;kB |abruf=2021-04-05}}</ref> Bemerkenswert ist dabei zu die Parallele zu den Vorgängen um einen Unheilspropheten, von dessen Prozess Josephus berichtet (Bell VI,300–305).<ref name=":2">{{TRE|30|35|38|Sanhedrin, Synhedrium|Karlheinz Müller}}</ref> Erst nachdem die jüdischen Aufstände die römische Statthalterschaft beendeten, erhielt der Sanhedrin ab Herbst 66 n. Chr. wieder das Exekutionsrecht.<ref name=":425">{{Literatur |Autor=Eduard Lohse |Titel=συνέδριον |Hrsg=Gerhard Kittel, Gerhard Friedrich |Sammelwerk=Theologisches Wörterbuch des Neuen Testaments |Band=7 |Verlag=Wissenschaftliche Buchgesellschaft |Ort=Darmstadt |Datum=2019 |ISBN=978-3-534-27137-5 |Seiten=864}}</ref>

Zweifellos fielen auch nach der Übernahme der Prokuratoren dem Sanhedrin die Aufgabe zu, in Fragen der jüdischen Kultgemeinde zu entscheiden und Verstöße gegen die [[Tora]] zu ahnden, sofern diese keine Todesstrafe verlangten.<ref name=":424" /> Der genaue Umfang, mit dem der Sanhedrin über zivile und halachische Streitigkeiten innerhalb der jüdischen Bevölkerung Judäas hinausreichend Einfluss auf das Rechtssystem hatte, bleibt umstritten.<ref name=":1" />
== Synhedrien außerhalb Jerusalems ==
Ähnlich dem „großen Sanhedrin“ in Jerusalem gab es auch in weiteren Städten kleine Gerichtshöfe. Unter Duldung der römischen Behörde übten sie eine eigene jüdische Gerichtsbarkeit in [[Römisches Palästina|Palästina]] und der [[Diaspora]] aus. Zurückgeführt wurde dies im [[Talmud]] (T Sanh 3,10) auf das Gebot in {{B|Num|35|29|EU}}. Die Mischna sah vor, dass es in Städten mit mindestens 120 erwachsenen Männern einen solchen „kleinen Sanhedrin“ mit 23 Mitgliedern geben sollte. In Kapitalprozessen sollte das Urteil durch alle Mitglieder gefällt werden. Dabei hielt man weiterhin am ''[[ius gladii]]'' fest, obwohl es allein der römischen Obrigkeit zustand. Todesurteile sollten nur äußerst selten verhängt werden. Die Gerichtstage waren der Montag und Donnerstag. An [[Sabbat]]en und [[Liste jüdischer Festtage|Festtagen]] durfte das Gericht keinesfalls zusammentreten.<ref name=":425" />

Die [[Essener]] übten ebenfalls eine eigene Gerichtsbarkeit aus. Dabei erfolgte die Rechtssprechung in Anwesenheit von mindestens 100 Ordensmitgliedern. Die Gerichtsbarkeit lag beim {{he|עֲצַת הַיַּחַד&lrm;|ʿᵃṣat hajjaḥad}} „Rat der Gemeinschaft“ und wurde durch ein Gremium ausgeübt, das aus 12 Männern und 3 Priestern bestand. Ein ausführlicher Strafkodex findet sich in [[Qumran]] (1QS 6,24–7,25).<ref name=":425" />


== Der Sanhedrin in Jawne nach der Tempelzerstörung ==
== Der Sanhedrin in Jawne nach der Tempelzerstörung ==
Als im Jahr 70 der [[Herodianischer Tempel|Jerusalemer Tempel]] und Jerusalem von den Römern nach einem [[Jüdischer Krieg|jüdischen Aufstand]] zerstört wurden, gingen auch die jüdischen Behörden unter, also auch der Sanhedrin.<ref>[[Emil Schürer]]: ''Geschichte des jüdischen Volkes im Zeitalter Jesu Christi'', Bd. 2. Leipzig, 2. Aufl. 1907, überarbeitete englische Übersetzung von [[Géza Vermes]] und Pamela Vermès, unter dem Titel ''The history of the Jewish people in the age of Jesus Christ. A new English version'', Bd. 2. Clark, Edinburgh 1979, ISBN 0-567-0-2243-9, S. 209.</ref>
Als im Jahr 70 der [[Herodianischer Tempel|Jerusalemer Tempel]] und Jerusalem von den Römern nach einem [[Jüdischer Krieg|jüdischen Aufstand]] zerstört wurden, gingen auch die jüdischen Behörden unter, also auch der Sanhedrin.<ref>[[Emil Schürer]]: ''Geschichte des jüdischen Volkes im Zeitalter Jesu Christi'', Bd. 2. Leipzig, 2. Aufl. 1907, überarbeitete englische Übersetzung von [[Géza Vermes]] und Pamela Vermès, unter dem Titel ''The history of the Jewish people in the age of Jesus Christ. A new English version'', Bd. 2. Clark, Edinburgh 1979, ISBN 0-567-02243-9, S. 209.</ref>

Nach rabbinischer Überlieferung erhielt Rabbi [[Jochanan ben Sakkai]] von den Römern die Erlaubnis, den Sitz des Hohen Rates nach [[Jawne (Stadt)|Jawne]] zu verlegen; gleichzeitig wurde dort eine jüdische Schule errichtet.<ref>[[Shmuel Safrai]]: ''Das Zeitalter der Mischna und des Talmuds (70–640)''. In: [[Haim Hillel Ben-Sasson]] (Hrsg.): ''Geschichte des jüdischen Volkes. Von den Anfängen bis zur Gegenwart''. C. H. Beck, München 2. Aufl. 1981, ISBN 978-3-406-55918-1, S. 375–470, hier S. 392–393.</ref> Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Nachfolgeorganisation des Jerusalemer Sanhedrin<ref>{{Literatur |Autor=Günter Stemberger |Titel=Die Umformung des palästinischen Judentums nach 70: Der Aufstieg der Rabbinen |Hrsg=Jüdische Geschichte in Hellenistisch-Römischer Zeit. Wege der Forschung: Vom Alten Zum Neuen Schürer |Sammelwerk=Schriften des Historischen Kollegs Series |Band=44 |Nummer=1 |Verlag=Walter de Gruyter GmbH |Datum=1999-11-24 |ISBN=9783486564143 |Seiten=92–95}}</ref>: Es handelte sich nun um ein repräsentatives [[Tribunal]] im Gegenüber zum politischen [[Senat]]. Auch die Organisationsform wurde in Jawne verändert: Das Gremium sollte aus 70 Mitgliedern und dem ''Nasi'' als Vorsitzenden bestehen. Dieser wurde durch die Mitglieder gewählt. Vermutlich wurden im Zusammenhang der Neuordnung auch Einzelheiten der Verfahrensordnung geregelt. Das Gremium prägte in Kontinuität der [[Pharisäer|pharisäischen]] Tradition [[rabbinisches Judentum]]. Eine in späterer Geschichtsschreibung behauptete [[Synode von Jabne|Synode von Jawne]] hat es nie gegeben.<ref name=":3">{{TRE|30|40||Sanhedrin, Synhedrium|Karlheinz Müller}}</ref> Herausforderungen des Sanhedrin in Jawne waren vermutlich die fehlende Anerkennung [[Römisches Reich|Roms]], der mangelnder Einfluss auf die jüdische Diaspora und das nur langsam wachsende Vertrauen der Ortsgemeinden in der Region.<ref>{{Literatur |Autor=Ephraim E. Urbach |Titel=The Sages |Ort=Cambridge |Datum=1987 |Seiten=593–603}}</ref>

In der jüngeren Forschung geht die Tendenz dahin, die Existenz eines Sanhedrin im Sinne eines nationalen Leitungs- und Entscheidungsgermiums mit eigener und übergeordneter Autorität anzuzweifeln oder abzulehnen. Stattdessen geht man dazu über, vom Hof des Patriarchen, seinem Gericht und seinen Schulen zu sprechen. Ein plausibles Gesamtbild ist in der neueren Forschung jedoch noch nicht erkennbar.<ref name=":3" />


== Der Sanhedrin nach dem Bar-Kochba-Aufstand ==
Rabbi [[Jochanan ben Sakkai]] erhielt von den Römern die Erlaubnis, den Sitz des Hohen Rates nach [[Jawne (Stadt)|Jawne]] zu verlegen; gleichzeitig wurde dort eine jüdische Schule errichtet.<ref>[[Shmuel Safrai]]: ''Das Zeitalter der Mischna und des Talmuds (70–640)''. In: [[Haim Hillel Ben-Sasson]] (Hrsg.): ''Geschichte des jüdischen Volkes. Von den Anfängen bis zur Gegenwart''. C. H. Beck, München 2. Aufl. 1981, ISBN 978-3-406-55918-1, S. 375–470, hier S. 392–393.</ref> Da der Tempel zerstört war, wurde der Sanhedrin nicht mehr vom Hohenpriester, sondern von einem [[Patriarchat (jüdisch)|Patriarchen]] geleitet; gleichzeitig übernahm die frühere Opposition, die Gruppe der [[Pharisäer]], die Führung der Versammlung.<ref>{{TRE|30|40||Sanhedrin, Synhedrium|Karlheinz Müller}}</ref>
Gegen Ende der Regierungszeit [[Hadrian (Kaiser)|Hadrians]] oder nach dem Regierungsantritt des [[Antoninus Pius|Antonius Pius]] bildete sich erneut ein Sanhedrin. Dieser wurde maßgebend von den [[Severische Dynastie|severischen Kaisern]] gefördert. Er saß zunächst in [[Uscha]] in Galiläa, dann in [[Bet Schearim]] und schließlich in Sepphoris. Die Entwicklung des Sanhedrin hing von der Persönlichkeit des jeweiligen ''Nasi'' ab. Dieser wurde auch „Patriarch“ genannt und von den [[Kirchenvater|Kirchenvätern]] und Römern mehr und mehr als Führer der Juden anerkannt. Der Sanhedrin war nun politisches Leitungsgremium, Gerichtshof und Schule. Kompetenzen zwischen Sanhedrin und Patriarchat blieben heftig umstritten. Seine höchste Machtentfaltung erreichte der Sanhedrin unter der Leitung von [[Jehuda ha-Nasi]] (175–217). Er scheint die Mitglieder des Sanhedrin aus eigener Autorität ernannt (ySan I 19a), die Zusammensetzung des Gerichts vorgegeben, die Interkalationen festgesetzt und die Lehrtätigkeit der [[Rabbinen]] zunehmend kontrolliert zu haben. In seinem Testament verteilte er die Leitung des Sanhedrin und der Schule wieder auf drei Personen, wodurch sich die rabbinische Schule als selbstständige Größe aus dem Verbund des Sanhedrin in Sepphoris löste. Die Institution verfiel in der Folge immer weiter. Im Jahr 330 legte [[Kaiser Konstantin]] in einem Erlass fest, dass derjenige von den Verpflichtungen gegenüber den örtlichen Kurien befreit sei, der sich hauptamtlich in den Dienst des Sanhedrin oder der Patriarchen stellte (CodTheod XVI,8,2 [Linder 132–138]: ''patriarchis vel presbyteris''). Im Jahr 429 hob die [[Byzantinisches Reich|byzantinische Regierung]] den Sanhedrin als letzten Rest der jüdisch-politischen Autonomie auf und teilte ihn in regionale Gerichtshöfe (CodTheod XVI,8,29: Linder 320–323).<ref>{{TRE|30|41 f||Sanhedrin, Synhedrium|Karlheinz Müller}}</ref>


== Die Wiedererrichtung des Sanhedrin ==
== Die Wiedererrichtung des Sanhedrin ==
Die vorherrschende Meinung im [[Judentum]] ist, dass erst nach Errichtung des Dritten Tempels ein neuer Sanhedrin gebildet werden wird. Jedoch gab es bereits in den Arbeiten einiger der größten [[Halacha|halachischen]] Autoritäten zumindest Überlegungen, welche Anforderungen für eine Wiedererrichtung gegeben sein müssten. Insbesondere [[Maimonides]] erörtert diese Fragestellung in seinem [[Opus magnum]] zur Halacha, der ''[[Mischne Tora]]'', und vertritt die Position, dass ein neuer Sanhedrin durch den Konsens der „Weisen Israels“ zu Stande kommen kann.
Die vorherrschende Meinung im [[Judentum]] ist, dass erst nach Errichtung des Dritten Tempels ein neuer Sanhedrin gebildet werden wird. Jedoch gab es bereits in den Arbeiten einiger der größten [[Halacha|halachischen]] Autoritäten zumindest Überlegungen, welche Anforderungen für eine Wiedererrichtung gegeben sein müssten. Insbesondere [[Maimonides]] erörtert diese Fragestellung in seinem [[Opus magnum]] zur Halacha, der ''[[Mischne Tora]]'', und vertritt die Position, dass ein neuer Sanhedrin durch den Konsens der „Weisen Israels“ zu Stande kommen kann.

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|Text=Es scheint mir, dass wenn alle Weisen des Landes Israel (''[[Eretz Israel]]'') darin übereinkommen, Richter (''dayanim'') zu ernennen und diesen die ''[[Semicha|Smicha]]'' zu erteilen, jene Richter mit Smicha (''musmachim'') in Strafsachen Urteile fällen und selbst Smichot erteilen können.
|Text=Es scheint mir, dass wenn alle Weisen des Landes Israel (''[[Eretz Israel]]'') darin übereinkommen, Richter (''dayanim'') zu ernennen und diesen die ''[[Semicha|Smicha]]'' zu erteilen, jene Richter mit Smicha (''musmachim'') in Strafsachen Urteile fällen und selbst Smichot erteilen können.
|Quelle=[[Maimonides|Rambam]], Mischne Tora, Hilchot Sanhedrin 4:11
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[[Datei:Napoleonic Medal.jpg|mini|Moses, Symbol der jüdischen Gemeinde, kniet vor Napoleon und empfängt aus seinen Händen die Gesetzestafeln: Medaille von 1806, dem napoleonischen Sanhedrin gewidmet, in der Sammlung des [[Jüdisches Museum der Schweiz|Jüdischen Museums der Schweiz]].]]

Ebenso geht der Autor des bis heute als allgemein verbindlich geltenden Halachakompendiums ''[[Schulchan Aruch]]'', Rabbi [[Joseph Karo]], davon aus, dass ein Konsens aller halachischen Autoritäten prinzipiell die Wiedererrichtung des Sanhedrins ermöglichen würde.<ref>Rabbi Joseph Karo: ''Maʿaseh Beit Din.'' Ähnlich auch in Beit Josef: ''Choschen Mischpat'' 295.</ref> Mit Bezug auf die Arbeiten dieser beiden Gelehrten unternahm eine Gruppe Rabbiner seit 2003 Vorbereitungen zur Wiedereinsetzung des Sanhedrin in Israel.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.thesanhedrin.org/en/index.php?title=The_Sanhedrin_Initiative#The_halachic_foundation |titel=The Sanhedrin Initiative – The Sanhedrin English |werk=thesanhedrin.org |abruf=2012-04-09}}</ref> Dieses sehr umstrittene Vorgehen erhielt mehr Beachtung, als nach einem geheim gehaltenen ersten [[Nasi (Titel)|Nasi]] im Juni 2005 der angesehene Gelehrte und Rabbiner [[Adin Steinsaltz]] den Vorsitz übernahm. Im Juni 2008 erklärte er indes seinen Austritt aus dem Sanhedrin und begründete dies mit Bedenken über die Entwicklung des Rates und seine Sorge über den möglichen Verstoß gegen die [[Halacha]].<ref name="jta">{{Internetquelle |autor=Sue Fishkoff |url=https://www.jta.org/2010/10/31/lifestyle/steinsaltz-completes-talmud-translation-with-global-day-of-jewish-learning |titel=Steinsaltz completes Talmud translation with Global Day of Jewish Learning |werk=Jewish Telegraphic Agency |datum=2010-10-31 |sprache=en |abruf=2021-04-06}}</ref>
Ebenso geht der Autor des bis heute als allgemein verbindlich geltenden Halachakompendiums ''[[Schulchan Aruch]]'', Rabbi [[Joseph Karo]], davon aus, dass ein Konsens aller halachischen Autoritäten prinzipiell die Wiedererrichtung des Sanhedrins ermöglichen würde.<ref>Rabbi Joseph Karo: ''Maʿaseh Beit Din.'' Ähnlich auch in Beit Josef: ''Choschen Mischpat'' 295.</ref> Mit Bezug auf die Arbeiten dieser beiden Gelehrten unternahm eine Gruppe Rabbiner seit 2003 Vorbereitungen zur Wiedereinsetzung des Sanhedrin in Israel.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.thesanhedrin.org/en/index.php?title=The_Sanhedrin_Initiative#The_halachic_foundation |titel=The Sanhedrin Initiative – The Sanhedrin English |werk=thesanhedrin.org |abruf=2012-04-09}}</ref> Dieses sehr umstrittene Vorgehen erhielt mehr Beachtung, als nach einem geheim gehaltenen ersten [[Nasi (Titel)|Nasi]] im Juni 2005 der angesehene Gelehrte und Rabbiner [[Adin Steinsaltz]] den Vorsitz übernahm. Im Juni 2008 erklärte er indes seinen Austritt aus dem Sanhedrin und begründete dies mit Bedenken über die Entwicklung des Rates und seine Sorge über den möglichen Verstoß gegen die [[Halacha]].<ref name="jta">{{Internetquelle |autor=Sue Fishkoff |url=https://www.jta.org/2010/10/31/lifestyle/steinsaltz-completes-talmud-translation-with-global-day-of-jewish-learning |titel=Steinsaltz completes Talmud translation with Global Day of Jewish Learning |werk=Jewish Telegraphic Agency |datum=2010-10-31 |sprache=en |abruf=2021-04-06}}</ref>


== Der Sanhedrin im napoleonischen Frankreich ==
== Der Sanhedrin im napoleonischen Frankreich ==
Am 23. August 1806 wurde unter [[Napoleon Bonaparte]] eine „Großer Sanhedrin“ genannte Versammlung von 71 jüdischen [[Notabeln#Frankreich|Notabeln]], darunter Rabbiner unter Vorsitz von [[David Sinzheim]] und Laien unter dem Sprecher [[Abraham Furtado]], einberufen.<ref>John F. Oppenheimer (Red.) u.&nbsp;a.: ''Lexikon des Judentums''. 2. Auflage. Bertelsmann Lexikon Verlag, Gütersloh u.&nbsp;a. 1971, ISBN 3-570-05964-2, Sp. 694.</ref><ref name="jta" /> Sie sollten auf Basis von [[Halacha]] und [[Tanach]] Antworten auf Fragen zum Verhältnis von jüdischem und staatlichem Recht finden. Aus ihr ging das heutige [[Consistoire central israélite]] hervor.
Am 23. August 1806 wurde unter [[Napoleon Bonaparte]] eine ''Grand Sanhédrin'' („Großer Sanhedrin“) genannte Versammlung von 71 jüdischen [[Notabeln#Frankreich|Notabeln]], darunter Rabbiner unter Vorsitz von [[David Sinzheim]] und Laien unter dem Sprecher [[Abraham Furtado]], einberufen.<ref>John F. Oppenheimer (Red.) u.&nbsp;a.: ''Lexikon des Judentums''. 2. Auflage. Bertelsmann Lexikon Verlag, Gütersloh u.&nbsp;a. 1971, ISBN 3-570-05964-2, Sp. 694.</ref><ref name="jta" /> Sie sollten aus der [[Halacha]] und aus dem [[Tanach]] Antworten auf Fragen zum Verhältnis von jüdischem und staatlichem Recht finden. Aus ihr ging das heutige [[Consistoire central israélite]] hervor.


== Literatur ==
== Literatur ==
<small>in der Reihenfolge des Erscheinens</small>
<small>in der Reihenfolge des Erscheinens</small>

* Shelomoh Yosef Zevin: ''Encyclopedia Talmudica'', Band IV, Yad Harav Herzog Press, 1992, ISBN 0-87306-714-2, Seite 22 ff.
* Shelomoh Yosef Zevin: ''Encyclopedia Talmudica'', Band IV, Yad Harav Herzog Press, 1992, ISBN 0-87306-714-2, Seite 22 ff.

* Cohen, S.J.D., „Patriarchs and Scholarchs,“ PAAJR 48 (1981), 57–85.

* {{TRE|30|32|42|Sanhedrin, Synhedrium|[[Karlheinz Müller (Theologe)|Karlheinz Müller]]}}
* {{TRE|30|32|42|Sanhedrin, Synhedrium|[[Karlheinz Müller (Theologe)|Karlheinz Müller]]}}

* Heinrich W. Guggenheimer: ''The Jerusalem Talmud – Tractates Sanhedrin, Makkot, and Horaiot.'' Walter de Gruyter, Berlin 2010, ISBN 978-3-11-021961-6.
* Heinrich W. Guggenheimer: ''The Jerusalem Talmud – Tractates Sanhedrin, Makkot, and Horaiot.'' Walter de Gruyter, Berlin 2010, ISBN 978-3-11-021961-6.

* Pierre Birnbaum: ''Sanhédrin.'' In: [[Dan Diner]] (Hrsg.): ''Enzyklopädie jüdischer Geschichte und Kultur'' (EJGK). Band 5: ''Pr–Sy.'' Metzler, Stuttgart/Weimar 2014, ISBN 978-3-476-02505-0, S. 319–323.
* Pierre Birnbaum: ''Sanhédrin.'' In: [[Dan Diner]] (Hrsg.): ''Enzyklopädie jüdischer Geschichte und Kultur'' (EJGK). Band 5: ''Pr–Sy.'' Metzler, Stuttgart/Weimar 2014, ISBN 978-3-476-02505-0, S. 319–323.


Zum napoleonischen Sanhedrin:
Zum napoleonischen Sanhedrin:

* [[Carsten L. Wilke|Carsten Wilke]]: [http://www.steinheim-institut.de/edocs/kalonymos/kalonymos_2007_1.pdf#P.4 ''Der Freibrief des Despoten. Zum 200. Jahrestag der Lehrbeschlüsse des großen Sanhedrin.''] (PDF) In: ''Kalonymos.'' Heft 1/2007 {{ISSN|1436-1213}}, S. 4ff.
* [[Carsten L. Wilke|Carsten Wilke]]: [http://www.steinheim-institut.de/edocs/kalonymos/kalonymos_2007_1.pdf#P.4 ''Der Freibrief des Despoten. Zum 200. Jahrestag der Lehrbeschlüsse des großen Sanhedrin.''] (PDF; 593&nbsp;kB) In: ''Kalonymos.'' Heft 1/2007 {{ISSN|1436-1213}}, S. 4ff.


== Weblinks ==
== Weblinks ==

* {{Internetquelle |autor=Ezra HaLevi |url=https://www.israelnationalnews.com/News/News.aspx/83438 |titel=As parades filled the streets of Jerusalem Monday – Jerusalem Day – the reestablished Sanhedrin convened in the city to elect a Nassi |werk=[[Arutz Sheva|Israel National News]] |datum=2005-09-25 |sprache=en |abruf=2021-02-24 |abruf-verborgen=1}}
* {{Internetquelle |autor=Ezra HaLevi |url=https://www.israelnationalnews.com/News/News.aspx/83438 |titel=As parades filled the streets of Jerusalem Monday – Jerusalem Day – the reestablished Sanhedrin convened in the city to elect a Nassi |werk=[[Arutz Sheva|Israel National News]] |datum=2005-09-25 |sprache=en |abruf=2021-02-24 |abruf-verborgen=1}}

* {{Internetquelle |url=http://www.thesanhedrin.org/en/index.php/The_Sanhedrin_Initiative#The_halachic_foundation |titel=The Sanhedrin Initiative |datum=2016-08-23 |sprache=en |abruf=2021-04-06 |abruf-verborgen=1}}
* {{Internetquelle |url=http://www.thesanhedrin.org/en/index.php/The_Sanhedrin_Initiative#The_halachic_foundation |titel=The Sanhedrin Initiative |datum=2016-08-23 |sprache=en |abruf=2021-04-06 |abruf-verborgen=1}}


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

* [[Synhedrion]]
* [[Synhedrion]]
* [[Gerusia]]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />



[[Kategorie:Jüdische Geschichte (Antike)]]
[[Kategorie:Jüdische Geschichte (Antike)]]

Aktuelle Version vom 9. Juli 2024, 08:56 Uhr

Darstellung des antiken jüdischen Sanhedrin-Rates aus der People's Cyclopedia of Universal Knowledge von 1883.

Der Sanhedrin, hebräisch סַנְהֵדְרִין sanhēdrîn bzw. סַנְהֶדְרִין sanhædrîn, oder Hohe Rat war eine jüdische religiöse und/oder politische Instanz, deren konkrete Aufgaben und Einflussbereich sich nicht mich Sicherheit rekonstruieren lassen. Im Versuch, die Angaben von Josephus, des Neuen Testaments und der rabbinischen Literatur zu harmonisieren, sah die ältere Forschung im Sanhedrin das höchste legislative und judikative Gremium des antiken Judentums. Es sei in hellenistischer Zeit begründet und bis ins 5. Jahrhundert fortgeführt worden. Die Aussagen der verschiedenen Quellen sind jedoch widersprüchlich.[1]

Beim Wort Sanhedrin handelt es sich um eine Hebräisierung des griechischen συνέδριον synédrion („Versammlung, Rat“).[2]

Quellenlage

Als ausschlaggebende biblische Legitimation des Jerusalemer Sanhedrin gelten drei biblische Erzählungen:

  • Num 11 EU: Gott stellt Mose 70 Älteste an die Seite, die den Geist empfangen und Mose bei der Leitung des Volkes unterstützen (vgl. mSan 1,6; bSan 88b)
  • Dtn 17,8–13 EU: Forderung eines zentralen Gerichts (vgl. Sifre Dtn 407–470 [ed. Bietenhard] und Ant IV,218)
  • Ex 18,13–27 EU: Einsetzung von Richtern (vgl. MekhY III 181–183 [ed. Lauterbach])

Dementsprechend geht das rabbinische Schrifttum davon aus, dass es seit mosaischer Zeit bis in die talmudische Periode hinein das Sanhedrin existierte. So wird die Vision einer ungebrochen fortlaufenden Sukzession der Lehrautorität vermittelt und die dogmatische Imagination einer durchgängigen und institutionell überwachten Pflege der halachischen Überlieferung hergestellt. Der Sanhedrin wird darum primär als religiöse Einrichtung (mHag 2,2) beschrieben und dabei die nach der Tempelzerstörung in Jawne etablierte Gelehrtenversammlung idealisiert.[2]

Demgegenüber beschreiben Flavius Josephus und das Neue Testament den Sanhedrin primär als politische Institution, deren Vorsitzender der Hohepriester ist.[2]

Daraus folgend ergaben sich in der Forschung unterschiedliche Einstellungen zur Aufgabe des Sanhedrin. Teilweise wurden mehrere Sanhedrin angenommen, die gleichzeitig existierten und verschiedene Aufgaben wahrnahmen.[3] Insbesondere die Trennung in eine γερουσία gerusía als politisch-nationale Größe unter Vorsitz des Hohepriesters und eine βουλή bulē als Verwaltungsbehörte blieb einflussreich. Es ist davon auszugehen dass es ein Sanhedrin gab, dass unter verschiedenen Namen in Erscheinung trat.[2]

Da Flavius Josephus wie auch das Neue Testament zeitlich näher an dem Sanhedrin stehen und sie kein Interesse erkennen lassen, Tatsachen zu verfälschen, ist ihren Angaben größeres Vertrauen entgegenzubringen.[4]

Vorläufer

Vorläufer des Sanhedrin ist die Gerusia, altgriechisch γερουσία gerusía „Ältestenrat“.[5] Der erste Nachweis für eine aristokratische Gerusia als fest umrissene oberste jüdische Regierungsbehörde mit Sitz in Jerusalem ist ein Erlass unter Antiochus III. (223–187 v. Chr.). Ihre Anfänge reichen vermutlich in die persische Zeit zurück[6][7], ohne dass sie dort bereits als spezifisches Gremium bzw. Behörde auftritt.[8]

Bei der Jerusalemer Gerusia handelt es sich um einen aristokratischen Senat, wie es ihn in der ganzen griechischen Welt gab. Er vertrat hier die vornehme Priesterschaft.[9] An der Spitze der Gerusia stand der erbliche Hohepriester. Der Makkabäeraufstand verdrängte die alte hohepriesterliche Dynastie durch das Hohepriestertum der Hasmonäer. Er ist davon auszugehen, dass sich die Zusammensetzung der Jerusalemer Gerusia dadurch maßgeblich veränderte. Als Pompeius schließlich das Königtum abschaffte, behielt der Hohepriester seine Rechte, weshalb davon auszugehen ist, dass die Gerusia zunächst weiter bestand und das neben und unter dem Hohepriester das wichtigste Organ der jüdischen Staatsverfassung darstellte.[8]

Die erste historische Verwendung der griechischen Bezeichnung συνέδριον synédrion für die jüdische Behörde findet sich bei Flavius Josephus. Er berichtet, wie im Jahr 57 v. Chr. Aulus Gabinius das Land in fünf Distrikte mit fünf συνέδρια synédria in Jerusalem, Gadara, Amathus, Jericho und Sepphoris einteilte.[10] Diese aristokratischen Senate regierten ihre Distrikte, die vermutlich zugleich Steuergebiete und Gerichtsbezirke waren. Das Vorgehen sollte die wirtschaftliche und kulturelle Einheit des Landes zerschlagen, ihm den Mittelpukt Jerusalem nehmen und so die Durchsetzung der römischen Herrschaft erleichtern. Dem Hohepriester Hyrkan II. wurde so zudem jede Möglichkeit zur politischen Einmischung genommen.[11]

Der Jerusalemer Sanhedrin

Geschichte

47 v. Chr., nur 10 Jahre nach dem Erlass Gabins, hob Caesar diese Anordnung wieder auf und ernannte Hyrkan II. erneut zum Ethnarchen und bestätigte seine hohepriesterliche Würde. Beide Würden sowie die damit verbundenen Rechte erklärte er als erblich.[12] Die Leitung des Landes wurde somit erneut dem Hohepriester und der Jerusalemer Behörde übertragen wurde.[13] In diesem Kontext kam es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer grundlegenden Neudefinition des Sanhedrin in Jerusalem. Dieses blieb als einziges der fünf Synhedrien bestehen.[11] Offenbar unterlag dem Germium bis zur Herrschaft der Prokuratoren auch die Kapitalgerichtsbarkeit.[11] Nachdem Herodes galiläische Aufständische ohne Gerichtsverfahren hinrichten ließ, beschloss dieses, unter Leitung des Hyrkan II. den Strategen anzuklagen und zu verurteilen, da Herodes das wichtigste Recht des Sanhedrin usurpierte.[11][14] Nach der Belagerung und Eroberung Jerusalems 37 v. Chr. ließ Herodes als Erstes zahlreiche Mitglieder des Sanhedrin hinrichten. So setzte er sein Königtum als einzige Regierungsgewalt ein. Er setzte einen neuen, ihm gefügigen Sanhedrin ein, das keine politische Größe mehr war, sondern nur als oberster religiöser Gerichtshof handelte, ohne gegen die Anweisungen des Herodes zu urteilen.[11]

Zur Zeit der römischen Prokuratoren konnte der Sanhedrin in Judäa wieder in bescheidenem Umfang Einfluss auf die Verhältnisse im Land nehmen.[13]

Herodes' Sohn Archelaos erhielt nur einen Teil des Reiches, wodurch sich der Einflussbereich des Sanhedrin vermutlich auf Judäa beschränkte. Nachdem Augustus ihn im Jahr 6 n. Chr. nach Gallien verbannte und das Territorium direkt der römischen Herrschaft unterstellte, gab es als jüdische Herrschaft nur noch den Jerusalemer Sanhedrin.[15] Dieser war zu dem Zeitpunkt wieder aristokratisch dominiert. Josephus betrachtet ihn als die eigentliche jüdische Behörde.[11]

Josephus und das Neue Testament nutzen synonym zum Sanhedrin auch andere Bezeichnungen wie οἱ ἀρχιερεῖς καὶ ἡ βουλή hoi archiereîs kaì hē bulē „die Oberpriester und die Ratsversammlung“, ἡ βουλή hē bulē „die Ratsversammlung“ oder ἄρχοντες καὶ οἱ βουλευταί árchontes kaì hoi buleutaí „die Oberen und die Ratsherren“. So wird der Sanhedrin stereotyp zur Oberbehörde der Juden schlechthin, die alle weltlichen und religiösen Angelegenheiten der jüdischen Bevölkerung ordnet.[11]

Mit der Zerstörung des Jerusalemer Tempels endete auch die Zeit des Jerusalemer Sanhedrin.[13] Nach dem Bericht des Flavius Josephus scheint dies schon während der Belagerung Jerusalems durch die Römer geschehen zu sein. Die Aufständischen richteten an seiner Stelle ein δικαστήριον dikastērion „Gerichtshof“ mit 70 Mitgliedern ein, bei denen es sich überwiegend um Zeloten handelte.[16] Nach der Zerstörung Jerusalems 70 n. Chr. gibt es keine Berichte über eine vergleichbare jüdische Behörde in Jerusalem.[17]

Aufbau

Wahrscheinlich bestand der Jerusalemer Sanhedrin aus 70 oder 71 Mitgliedern. Neben dem um Mose eingesetzten Ältestenrat (Num 11,16 EU), beschreibt auch Josephus verschiedene jüdische Behörden mit dieser Mitgliederzahl.[18] Erst die Mischna nennt eine konkrete Zahl: Im Traktat Sanhedrin im Talmud ist die Rede von einem großen Sanhedrin mit 71 Mitgliedern[19] und von einem kleineren mit 23 Mitgliedern (Sanh 1,6).

Die Mitglieder des Sanhedrin setzten sich aus folgenden Gruppierungen zusammen:

  • der Hohepriester, altgriechisch ὁ ἀρχιερεύς ho archiereús: Vorsitzender des Sanhedrin und Leiter des Volkes[18]
  • die Oberpriester, altgriechisch οἱ ἀρχιερεῖς hoi archiereîs: Männer hohepriesterlichen Geschlechts – amtierende und abgesetzte Hohepriester sowie die männlichen mündigen Glieder der vornehmsten Priesterfamilien, sadduzäisch gesinnt[20][18]
  • die Ältesten, altgriechisch οἱ πρεσβύτεροι hoi presbyteroi: Patrizier sadduzäischer Gesinnung[21]
  • die Schriftgelehrten, altgriechisch οἱ γραμματεῖς hoi grammateîs: überwiegend Pharisäer, deren Einfluss beständig wuchs[21][22]

Werden die einzelnen Gruppierungen genannt, stehen bei Josephus und im Neuen Testament in der Regel die Oberpriester an erster Stelle.[21][11]

Kompetenzen

Über die genaue Zugehörigkeits- und Kompetenzzuschreibungen des Sanhedrin herrscht in der Forschung kein Konsens.[23]

Als oberste jüdische Behörde fiel dem Sanhedrin die Aufgabe zu, die weltlichen und geistlichen Angelegenheiten zu ordnen, die die jüdische Bevölkerung betrafen. Ursprünglich zählte dazu wohl auch das Recht, Kapitalprozesse durchzuführen und Urteile zu vollstrecken. So wurde Herodes vom Sanhedrin zur Rechenschaft gezogen, als er ein Todesurteil fällte, ohne den Sanhedrin einzubeziehen. Nachdem Herodes den Sanhedrin umstrukturierte, blieb diese Kompetenz zwar de jure bestehen, de facto jedoch handelte der Sanhedrin nur noch nach königlicher Rechtssprechung. Diese Einschränkung behielten sich auch Herodes' Nachfolger bei.[21]

Ab dem Jahr 6 n. Chr. übernahm ein römischer Statthalter die Herrschaft in der Provinz. Dieser sollte laut Josephus die Juden mit aller Vollmacht regieren (Ant XVIII,2). Ihm fiel zweifellos das Recht über Leben und Tod in letzter Instanz zu. Als vom Kaiser ausdrücklich und ad personam eingeräumtes Mandat konnte es nicht auf andere Personen übertragen werden. Die gesamte herrschaftliche Gewalt lag also nun beim Prokurator, dessen Amtssitz in Caesarea lag. Der Amtsbereich des Sanhedrin beschränkte sich außerdem auf Judäa. Aus dem sehr umstrittenen Bericht des Josephus über die Exekutierung des Jakobus (Ant XX,200–203) geht hervor, dass der Sanhedrin sich schwer damit abfand, dass ihm spätestens 6 n. Chr. die Zuständigkeit in Kapitalsachen entzogen wurde.[24] Das jüdische Strafrecht musste sich diesem Umstand anpassen. Zwar gibt es bei einzelne Berichte über vom Sanhedrin verhängte Todesstrafen, diese sind jedoch als sehr enge und genau begrenzte Ausnahmefälle zu verstehen. Die alte Kapitalgerichtsbarkeit des Sanhedrin konnte höchstens durch die außerordentliche Gewährung von Privilegien oder die Einräumung von beschränkten Sonderrechten zum Zuge kommen. Solche kamen auch beim Prozess gegen Jesus von Nazaret zu Einsatz.[25][26] Hier überstellte der Sanhedrin Jesus an den römischen Statthalter Pontius Pilatus und drängte auf dessen Hinrichtung, die es selbst nicht vollstrecken durfte (vgl. Joh 18,31 EU).[27] Bemerkenswert ist dabei zu die Parallele zu den Vorgängen um einen Unheilspropheten, von dessen Prozess Josephus berichtet (Bell VI,300–305).[25] Erst nachdem die jüdischen Aufstände die römische Statthalterschaft beendeten, erhielt der Sanhedrin ab Herbst 66 n. Chr. wieder das Exekutionsrecht.[28]

Zweifellos fielen auch nach der Übernahme der Prokuratoren dem Sanhedrin die Aufgabe zu, in Fragen der jüdischen Kultgemeinde zu entscheiden und Verstöße gegen die Tora zu ahnden, sofern diese keine Todesstrafe verlangten.[26] Der genaue Umfang, mit dem der Sanhedrin über zivile und halachische Streitigkeiten innerhalb der jüdischen Bevölkerung Judäas hinausreichend Einfluss auf das Rechtssystem hatte, bleibt umstritten.[11]

Synhedrien außerhalb Jerusalems

Ähnlich dem „großen Sanhedrin“ in Jerusalem gab es auch in weiteren Städten kleine Gerichtshöfe. Unter Duldung der römischen Behörde übten sie eine eigene jüdische Gerichtsbarkeit in Palästina und der Diaspora aus. Zurückgeführt wurde dies im Talmud (T Sanh 3,10) auf das Gebot in Num 35,29 EU. Die Mischna sah vor, dass es in Städten mit mindestens 120 erwachsenen Männern einen solchen „kleinen Sanhedrin“ mit 23 Mitgliedern geben sollte. In Kapitalprozessen sollte das Urteil durch alle Mitglieder gefällt werden. Dabei hielt man weiterhin am ius gladii fest, obwohl es allein der römischen Obrigkeit zustand. Todesurteile sollten nur äußerst selten verhängt werden. Die Gerichtstage waren der Montag und Donnerstag. An Sabbaten und Festtagen durfte das Gericht keinesfalls zusammentreten.[28]

Die Essener übten ebenfalls eine eigene Gerichtsbarkeit aus. Dabei erfolgte die Rechtssprechung in Anwesenheit von mindestens 100 Ordensmitgliedern. Die Gerichtsbarkeit lag beim עֲצַת הַיַּחַד ʿᵃṣat hajjaḥad „Rat der Gemeinschaft“ und wurde durch ein Gremium ausgeübt, das aus 12 Männern und 3 Priestern bestand. Ein ausführlicher Strafkodex findet sich in Qumran (1QS 6,24–7,25).[28]

Der Sanhedrin in Jawne nach der Tempelzerstörung

Als im Jahr 70 der Jerusalemer Tempel und Jerusalem von den Römern nach einem jüdischen Aufstand zerstört wurden, gingen auch die jüdischen Behörden unter, also auch der Sanhedrin.[29]

Nach rabbinischer Überlieferung erhielt Rabbi Jochanan ben Sakkai von den Römern die Erlaubnis, den Sitz des Hohen Rates nach Jawne zu verlegen; gleichzeitig wurde dort eine jüdische Schule errichtet.[30] Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Nachfolgeorganisation des Jerusalemer Sanhedrin[31]: Es handelte sich nun um ein repräsentatives Tribunal im Gegenüber zum politischen Senat. Auch die Organisationsform wurde in Jawne verändert: Das Gremium sollte aus 70 Mitgliedern und dem Nasi als Vorsitzenden bestehen. Dieser wurde durch die Mitglieder gewählt. Vermutlich wurden im Zusammenhang der Neuordnung auch Einzelheiten der Verfahrensordnung geregelt. Das Gremium prägte in Kontinuität der pharisäischen Tradition rabbinisches Judentum. Eine in späterer Geschichtsschreibung behauptete Synode von Jawne hat es nie gegeben.[32] Herausforderungen des Sanhedrin in Jawne waren vermutlich die fehlende Anerkennung Roms, der mangelnder Einfluss auf die jüdische Diaspora und das nur langsam wachsende Vertrauen der Ortsgemeinden in der Region.[33]

In der jüngeren Forschung geht die Tendenz dahin, die Existenz eines Sanhedrin im Sinne eines nationalen Leitungs- und Entscheidungsgermiums mit eigener und übergeordneter Autorität anzuzweifeln oder abzulehnen. Stattdessen geht man dazu über, vom Hof des Patriarchen, seinem Gericht und seinen Schulen zu sprechen. Ein plausibles Gesamtbild ist in der neueren Forschung jedoch noch nicht erkennbar.[32]

Der Sanhedrin nach dem Bar-Kochba-Aufstand

Gegen Ende der Regierungszeit Hadrians oder nach dem Regierungsantritt des Antonius Pius bildete sich erneut ein Sanhedrin. Dieser wurde maßgebend von den severischen Kaisern gefördert. Er saß zunächst in Uscha in Galiläa, dann in Bet Schearim und schließlich in Sepphoris. Die Entwicklung des Sanhedrin hing von der Persönlichkeit des jeweiligen Nasi ab. Dieser wurde auch „Patriarch“ genannt und von den Kirchenvätern und Römern mehr und mehr als Führer der Juden anerkannt. Der Sanhedrin war nun politisches Leitungsgremium, Gerichtshof und Schule. Kompetenzen zwischen Sanhedrin und Patriarchat blieben heftig umstritten. Seine höchste Machtentfaltung erreichte der Sanhedrin unter der Leitung von Jehuda ha-Nasi (175–217). Er scheint die Mitglieder des Sanhedrin aus eigener Autorität ernannt (ySan I 19a), die Zusammensetzung des Gerichts vorgegeben, die Interkalationen festgesetzt und die Lehrtätigkeit der Rabbinen zunehmend kontrolliert zu haben. In seinem Testament verteilte er die Leitung des Sanhedrin und der Schule wieder auf drei Personen, wodurch sich die rabbinische Schule als selbstständige Größe aus dem Verbund des Sanhedrin in Sepphoris löste. Die Institution verfiel in der Folge immer weiter. Im Jahr 330 legte Kaiser Konstantin in einem Erlass fest, dass derjenige von den Verpflichtungen gegenüber den örtlichen Kurien befreit sei, der sich hauptamtlich in den Dienst des Sanhedrin oder der Patriarchen stellte (CodTheod XVI,8,2 [Linder 132–138]: patriarchis vel presbyteris). Im Jahr 429 hob die byzantinische Regierung den Sanhedrin als letzten Rest der jüdisch-politischen Autonomie auf und teilte ihn in regionale Gerichtshöfe (CodTheod XVI,8,29: Linder 320–323).[34]

Die Wiedererrichtung des Sanhedrin

Die vorherrschende Meinung im Judentum ist, dass erst nach Errichtung des Dritten Tempels ein neuer Sanhedrin gebildet werden wird. Jedoch gab es bereits in den Arbeiten einiger der größten halachischen Autoritäten zumindest Überlegungen, welche Anforderungen für eine Wiedererrichtung gegeben sein müssten. Insbesondere Maimonides erörtert diese Fragestellung in seinem Opus magnum zur Halacha, der Mischne Tora, und vertritt die Position, dass ein neuer Sanhedrin durch den Konsens der „Weisen Israels“ zu Stande kommen kann.

„Es scheint mir, dass wenn alle Weisen des Landes Israel (Eretz Israel) darin übereinkommen, Richter (dayanim) zu ernennen und diesen die Smicha zu erteilen, jene Richter mit Smicha (musmachim) in Strafsachen Urteile fällen und selbst Smichot erteilen können.“

Rambam, Mischne Tora, Hilchot Sanhedrin 4:11[35]
Moses, Symbol der jüdischen Gemeinde, kniet vor Napoleon und empfängt aus seinen Händen die Gesetzestafeln: Medaille von 1806, dem napoleonischen Sanhedrin gewidmet, in der Sammlung des Jüdischen Museums der Schweiz.

Ebenso geht der Autor des bis heute als allgemein verbindlich geltenden Halachakompendiums Schulchan Aruch, Rabbi Joseph Karo, davon aus, dass ein Konsens aller halachischen Autoritäten prinzipiell die Wiedererrichtung des Sanhedrins ermöglichen würde.[36] Mit Bezug auf die Arbeiten dieser beiden Gelehrten unternahm eine Gruppe Rabbiner seit 2003 Vorbereitungen zur Wiedereinsetzung des Sanhedrin in Israel.[37] Dieses sehr umstrittene Vorgehen erhielt mehr Beachtung, als nach einem geheim gehaltenen ersten Nasi im Juni 2005 der angesehene Gelehrte und Rabbiner Adin Steinsaltz den Vorsitz übernahm. Im Juni 2008 erklärte er indes seinen Austritt aus dem Sanhedrin und begründete dies mit Bedenken über die Entwicklung des Rates und seine Sorge über den möglichen Verstoß gegen die Halacha.[38]

Der Sanhedrin im napoleonischen Frankreich

Am 23. August 1806 wurde unter Napoleon Bonaparte eine Grand Sanhédrin („Großer Sanhedrin“) genannte Versammlung von 71 jüdischen Notabeln, darunter Rabbiner unter Vorsitz von David Sinzheim und Laien unter dem Sprecher Abraham Furtado, einberufen.[39][38] Sie sollten aus der Halacha und aus dem Tanach Antworten auf Fragen zum Verhältnis von jüdischem und staatlichem Recht finden. Aus ihr ging das heutige Consistoire central israélite hervor.

Literatur

in der Reihenfolge des Erscheinens

  • Shelomoh Yosef Zevin: Encyclopedia Talmudica, Band IV, Yad Harav Herzog Press, 1992, ISBN 0-87306-714-2, Seite 22 ff.
  • Cohen, S.J.D., „Patriarchs and Scholarchs,“ PAAJR 48 (1981), 57–85.
  • Heinrich W. Guggenheimer: The Jerusalem Talmud – Tractates Sanhedrin, Makkot, and Horaiot. Walter de Gruyter, Berlin 2010, ISBN 978-3-11-021961-6.
  • Pierre Birnbaum: Sanhédrin. In: Dan Diner (Hrsg.): Enzyklopädie jüdischer Geschichte und Kultur (EJGK). Band 5: Pr–Sy. Metzler, Stuttgart/Weimar 2014, ISBN 978-3-476-02505-0, S. 319–323.

Zum napoleonischen Sanhedrin:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Martin Jacobs: Sanhedrin. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 7, Mohr-Siebeck, Tübingen 2004.
  2. a b c d Karlheinz Müller: Sanhedrin, Synhedrium. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 30, de Gruyter, Berlin / New York 1999, ISBN 3-11-016243-1, S. 32.
  3. Zum Überblick: Hugo Mantel, The Removal of the Sanhedrin from Jabneh to Usha: PAAJR 26 (1957) 58–101; Ellis Rivkin, Beth Din, Boulé, Sanhedrin. A Tragedy of Errors: HUCA 46 (1975) 181–199.
  4. Günter Stemberger: Das klassische Judentum: Kultur und Geschichte der rabbinischen Zeit. Beck, München 1979, S. 55.
  5. Eduard Meyer: Die Entstehung des Judenthums. Hildesheim 1965, S. 131 f.
  6. Flavius Josephus, Antiquitates Judaicae XII, 138–144.
  7. Günther Bornkamm: πρέσβυς, πρεσβύτερος, συμπρεσβύτερος, πρεσβυτέριον 5. Ältestenrat. In: Gerhard Kittel, Gerhard Friedrich (Hrsg.): Theologisches Wörterbuch des Neuen Testaments. Band 6. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2019, ISBN 978-3-534-27137-5, S. 659.
  8. a b Karlheinz Müller: Sanhedrin, Synhedrium. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 30, de Gruyter, Berlin / New York 1999, ISBN 3-11-016243-1, S. 33.
  9. Emil Schürer: Geschichte des jüdischen Volkes im Zeitalter Jesu Christi. 2. Auflage. Band 2. Leipzig 1970, S. 241.
  10. Flavius Josephus: Jüdische Altertümer 14, 90–91.
  11. a b c d e f g h i Karlheinz Müller: Sanhedrin, Synhedrium. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 30, de Gruyter, Berlin / New York 1999, ISBN 3-11-016243-1, S. 34.
  12. Flavius Josephus, Antiquitates Judaicae XIV, 191–194.
  13. a b c Eduard Lohse: συνέδριον. In: Gerhard Kittel, Gerhard Friedrich (Hrsg.): Theologisches Wörterbuch des Neuen Testaments. Band 7. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2019, ISBN 978-3-534-27137-5, S. 860.
  14. Flavius Josephus, Antiquitates Judaicae XIV, 168–170
  15. Emil Schürer: Geschichte des jüdischen Volkes im Zeitalter Jesu Christi. 2. Auflage. Band 2. Leipzig 1970, S. 245.
  16. Josephus: De Bello Judaico IV,336–338
  17. Emil Schürer: The History of the Jewish People in the Age of Jesus Christ II. Edinburgh 1979, S. 209.
  18. a b c Eduard Lohse: συνέδριον. In: Gerhard Kittel, Gerhard Friedrich (Hrsg.): Theologisches Wörterbuch des Neuen Testaments. Band 7. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2019, ISBN 978-3-534-27137-5, S. 861.
  19. Meir Holder: History of the Jewish People – From Yavneh to Pumbedisa. Mesorah Publications, 1986, ISBN 0-89906-499-X, S. 19.
  20. Walter Bauer: Griechisch-deutsches Wörterbuch zu den Schriften des Neuen Testaments und der frühchristlichen Literatur. Hrsg.: Kurt Aland, Barbara Aland. 6. Auflage. Walter de Gruyter & Co., Berlin/New York 1988, ISBN 3-11-010647-7, S. 225 f.
  21. a b c d Eduard Lohse: συνέδριον. In: Gerhard Kittel, Gerhard Friedrich (Hrsg.): Theologisches Wörterbuch des Neuen Testaments. Band 7. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2019, ISBN 978-3-534-27137-5, S. 862.
  22. Jens Schröter: Jesus von Nazaret. Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2006, ISBN 3-374-02409-2, S. 113.
  23. Karlheinz Müller: Sanhedrin, Synhedrium. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 30, de Gruyter, Berlin / New York 1999, ISBN 3-11-016243-1, S. 35.
  24. Der Talmud berichtet, dass dem Sanhedrin 40 Jahre vor der Tempelzerstörung das Recht auf Prozesse auf Tod und Leben genommen wurden. Die runde Zahl ist dabei symbolisch zu verstehen. Gemeint ist wahrscheinlich der Beginn der römischen Statthalterschaft. (vgl. ThWNT, S. 863)
  25. a b Karlheinz Müller: Sanhedrin, Synhedrium. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 30, de Gruyter, Berlin / New York 1999, ISBN 3-11-016243-1, S. 35–38.
  26. a b Eduard Lohse: συνέδριον. In: Gerhard Kittel, Gerhard Friedrich (Hrsg.): Theologisches Wörterbuch des Neuen Testaments. Band 7. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2019, ISBN 978-3-534-27137-5, S. 863.
  27. Thomas Söding: Der Prozess Jesu – die historischen Umstände. (pdf; 40 kB) Ruhr-Universität Bochum, 9. März 2011, abgerufen am 5. April 2021.
  28. a b c Eduard Lohse: συνέδριον. In: Gerhard Kittel, Gerhard Friedrich (Hrsg.): Theologisches Wörterbuch des Neuen Testaments. Band 7. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2019, ISBN 978-3-534-27137-5, S. 864.
  29. Emil Schürer: Geschichte des jüdischen Volkes im Zeitalter Jesu Christi, Bd. 2. Leipzig, 2. Aufl. 1907, überarbeitete englische Übersetzung von Géza Vermes und Pamela Vermès, unter dem Titel The history of the Jewish people in the age of Jesus Christ. A new English version, Bd. 2. Clark, Edinburgh 1979, ISBN 0-567-02243-9, S. 209.
  30. Shmuel Safrai: Das Zeitalter der Mischna und des Talmuds (70–640). In: Haim Hillel Ben-Sasson (Hrsg.): Geschichte des jüdischen Volkes. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. C. H. Beck, München 2. Aufl. 1981, ISBN 978-3-406-55918-1, S. 375–470, hier S. 392–393.
  31. Günter Stemberger: Die Umformung des palästinischen Judentums nach 70: Der Aufstieg der Rabbinen. In: Jüdische Geschichte in Hellenistisch-Römischer Zeit. Wege der Forschung: Vom Alten Zum Neuen Schürer (Hrsg.): Schriften des Historischen Kollegs Series. Band 44, Nr. 1. Walter de Gruyter GmbH, 1999, ISBN 978-3-486-56414-3, S. 92–95.
  32. a b Karlheinz Müller: Sanhedrin, Synhedrium. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 30, de Gruyter, Berlin / New York 1999, ISBN 3-11-016243-1, S. 40.
  33. Ephraim E. Urbach: The Sages. Cambridge 1987, S. 593–603.
  34. Karlheinz Müller: Sanhedrin, Synhedrium. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 30, de Gruyter, Berlin / New York 1999, ISBN 3-11-016243-1, S. 41 f.
  35. Rambam/Maimonides: Mishne Torah, Hilchot Sanhedrin 4:11
  36. Rabbi Joseph Karo: Maʿaseh Beit Din. Ähnlich auch in Beit Josef: Choschen Mischpat 295.
  37. The Sanhedrin Initiative – The Sanhedrin English. In: thesanhedrin.org. Abgerufen am 9. April 2012.
  38. a b Sue Fishkoff: Steinsaltz completes Talmud translation with Global Day of Jewish Learning. In: Jewish Telegraphic Agency. 31. Oktober 2010, abgerufen am 6. April 2021 (englisch).
  39. John F. Oppenheimer (Red.) u. a.: Lexikon des Judentums. 2. Auflage. Bertelsmann Lexikon Verlag, Gütersloh u. a. 1971, ISBN 3-570-05964-2, Sp. 694.