Polizeiangestellter
Der Begriff Polizeiangestellter ist ein Oberbegriff für bestimmte, bei den Polizeien tätige Amtsträger.
Bei der deutschen Polizei kann es sich um folgende Berufsgruppen handeln:
- Polizeivollzugsangestellte (PVA), Polizeiangestellter (PAng) z.B. Sicherheits- und Ordnungsdienst, sowie Mitarbeiter einer polizeilichen Leitstelle oder Einsatzzentrale
- Angestellte im Objektschutz, z.B. Zentraler Objektschutz der Polizei Berlin
- Angestellte im Verwaltungsdienst, z.B. Schreibkräfte, Sachbearbeiter oder IT-Spezialisten der Schutz- und Kriminalpolizeien der Länder, des Landeskriminalamtes, des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei oder des polizeiärztlichen Dienstes.
- Bundespolizeiliche Unterstützungskraft (BUK) ehem. grenzpolizeiliche Unterstützungskraft.
- Angestellte der Polizeimusik, neben Beamten sind Mitglieder von Polizeichören, Polizeiorchestern und Polizeimusikkorps auch Angestellte.
Angestellte einer Polizeibehörde übernehmen z.T. genauso hoheitliche Aufgaben wie Polizeibeamte. Polizeiangestellte haben i.d.R. eine verkürzte Ausbildung und befinden sich in einem Tarifbeschäftigungsverhältnis des öffentlichen Dienstes und nicht in einem Beamtenverhältnis.