Polizeiangestellter

Der Begriff Polizeiangestellter ist ein Oberbegriff für bestimmte, bei den Polizeien tätige Amtsträger.

Bei der deutschen Polizei kann es sich um folgende Berufsgruppen handeln:

Angestellte einer Polizeibehörde übernehmen z.T. genauso hoheitliche Aufgaben wie Polizeibeamte. Polizeiangestellte haben i.d.R. eine verkürzte Ausbildung und befinden sich in einem Tarifbeschäftigungsverhältnis des öffentlichen Dienstes und nicht in einem Beamtenverhältnis.