„Polizeiangestellter“ – Versionsunterschied

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Der Begriff '''Polizeiangestellter''' ist ein Oberbegriff für bestimmte, bei den [[Polizei]]en tätige [[Amtsträger|Dienstkräfte]].<ref>{{Internetquelle |url=http://www.cop2cop.de/2017/11/14/polizeiangestellte-dringend-gebraucht-aber-vom-bmi-blockiert/ |titel=Polizeiangestellte – Dringend gebraucht, aber vom BMI blockiert |hrsg=Cop2Cop |datum=2017-11-14 |zugriff=2018-09-13}}</ref> Die [[Tarifbeschäftigte]]n der [[Polizeibehörde]]n übernehmen z.&nbsp;T. genauso [[Hoheitliche Aufgabe|hoheitliche Aufgaben]] wie Polizeibeamte. Polizeiangestellte haben i.&nbsp;d.&nbsp;R. eine verkürzte Ausbildung und befinden sich in einem [[Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder|Tarifbeschäftigungsverhältnis]] des [[Öffentlicher Dienst|öffentlichen Dienstes]], und nicht in einem [[Beamter (Deutschland)|Beamtenverhältnis]].
Der Begriff '''Polizeiangestellter''' ist ein Oberbegriff für bestimmte, bei den [[Polizei]]en tätige [[Amtsträger|Dienstkräfte]].<ref>{{Internetquelle |url=https://www.cop2cop.de/2017/11/14/polizeiangestellte-dringend-gebraucht-aber-vom-bmi-blockiert/ |titel=Polizeiangestellte – Dringend gebraucht, aber vom BMI blockiert |hrsg=Cop2Cop |datum=2017-11-14 |zugriff=2018-09-13}}</ref> Die [[Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Deutschland)|Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst]] (Tarifbeschäftigte) der [[Polizeibehörde]]n übernehmen z.&nbsp;T. genauso [[Hoheitliche Aufgabe|hoheitliche Aufgaben]] wie Polizeibeamte. Polizeiangestellte haben i.&nbsp;d.&nbsp;R. eine verkürzte Ausbildung und befinden sich in einem [[Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder|Tarifbeschäftigungsverhältnis]] des [[Öffentlicher Dienst|öffentlichen Dienstes]], und nicht in einem [[Beamter (Deutschland)|Beamtenverhältnis]].


Die Berufsbezeichnung ist von den [[Land (Deutschland)|Ländern]] unterschiedlich geregelt. Beispielsweise tragen Polizeiangestellte der [[Der Polizeipräsident in Berlin|Polizei Berlin]] seit dem 1. November 2010 neben dem Status auch den Namen ''Tarifbeschäftigte''.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.dpolg.berlin/fileadmin/user_upload/www_dpolg_berlin/pdf/polizeispiegel/polizeispiegel_berlin_05_18.pdf |titel=Im Einsatz für die DPolG-Stiftung |hrsg=Deutsche Polizeigewerkschaft, Landesverband Berlin |datum=2018-05 |seiten=3 |zugriff=2018-09-13 |format=PDF; 762 kB |kommentar=Polizeispiegel, Ausgabe Mai 2018}}</ref> Bei der [[Polizei (Deutschland)|deutschen Polizei]] kann es sich um folgende Berufsgruppen handeln:
Die Berufsbezeichnung ist von den [[Land (Deutschland)|Ländern]] unterschiedlich geregelt. Beispielsweise tragen Polizeiangestellte der [[Der Polizeipräsident in Berlin|Polizei Berlin]] seit 2010 neben dem Status auch den Namen ''Tarifbeschäftigte'';<ref>{{Internetquelle |url=https://www.dpolg.berlin/fileadmin/user_upload/www_dpolg_berlin/pdf/polizeispiegel/polizeispiegel_berlin_05_18.pdf |titel=Im Einsatz für die DPolG-Stiftung |hrsg=Deutsche Polizeigewerkschaft, Landesverband Berlin |datum=2018-05 |seiten=3 |zugriff=2018-09-13 |format=PDF; 762 kB |kommentar=Polizeispiegel, Ausgabe Mai 2018}}</ref> etwa bei der Polizei Rheinland-Pfalz wird die Benennung ''Polizeitarifbeschäftigte'' verwendet<ref>{{Internetquelle |autor=Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz |url=https://www.gdp.de/gdp/gdprp.nsf/id/E2584F0C799AF084C125721E003548C5/$file/Umstellung%20NTR.pdf?open |titel=Umstellung auf neues Tarifrecht läuft |datum=2006-11-02 |abruf=2021-03-17 |sprache=de}}</ref>. Bei der [[Polizei (Deutschland)|deutschen Polizei]] kann es sich um folgende Berufsgruppen handeln:


* Polizeiverwaltungsassistenten im Innendienst der Polizeiverwaltung<ref>{{Internetquelle |url=https://www.welt.de/regionales/nrw/article173576937/NRW-Polizei-kann-erste-500-Verwaltungsassistenten-einstellen.html |titel=NRW-Polizei kann erste 500 Verwaltungsassistenten einstellen |hrsg=Axel Springer SE |datum=2018-02-14 |zugriff=2018-09-13}}</ref>
* Polizeiverwaltungsassistenten im Innendienst der Polizeiverwaltung<ref>{{Internetquelle |url=https://www.welt.de/regionales/nrw/article173576937/NRW-Polizei-kann-erste-500-Verwaltungsassistenten-einstellen.html |titel=NRW-Polizei kann erste 500 Verwaltungsassistenten einstellen |hrsg=Axel Springer SE |datum=2018-02-14 |zugriff=2018-09-13}}</ref>
* ''[[Polizeivollzugsbeamter|Polizeivollzugsangestellte]]'' (PVA), ''Polizeiangestellter'' (PAng) z.&nbsp;B. Sicherheits- und Ordnungsdienst, sowie Mitarbeiter einer polizeilichen [[Einsatzleitstelle|Leitstelle]] oder [[Einsatzzentrale]]
* ''[[Polizeivollzugsbeamter|Polizeivollzugsangestellte]]'' (PVA), ''Polizeiangestellter'' (PAng) z.&nbsp;B. Sicherheits- und Ordnungsdienst, sowie Mitarbeiter einer polizeilichen [[Einsatzleitstelle|Leitstelle]] oder [[Einsatzzentrale]]
* ''Angestellte im [[Objektschutz]],'' z.&nbsp;B. Zentraler Objektschutz der [[Der Polizeipräsident in Berlin|Polizei Berlin]]
* ''Angestellte im [[Objektschutz]],'' z.&nbsp;B. Zentraler Objektschutz der [[Der Polizeipräsident in Berlin|Polizei Berlin]]
* ''Angestellte im Verwaltungsdienst'', z.&nbsp;B. [[Schreibkraft|Schreibkräfte]], [[Sachbearbeiter]] oder [[Fachinformatiker|IT-Spezialisten]] der [[Schutzpolizei|Schutz-]] und [[Kriminalpolizei (Deutschland)|Kriminalpolizeien]] der Länder, des [[Landeskriminalamt]]es, des [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|Bundeskriminalamtes]], der [[Bundespolizei (Deutschland)|Bundespolizei]] oder des polizeiärztlichen Dienstes.
* ''Angestellte im Verwaltungsdienst'', z.&nbsp;B. Schreibkräfte, [[Sachbearbeiter]] oder [[Fachinformatiker|IT-Spezialisten]] der [[Schutzpolizei|Schutz-]] und [[Kriminalpolizei (Deutschland)|Kriminalpolizeien]] der Länder, des [[Landeskriminalamt (Deutschland)|Landeskriminalamtes]], des [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|Bundeskriminalamtes]], der [[Bundespolizei (Deutschland)|Bundespolizei]] oder des polizeiärztlichen Dienstes.
* ''Bundespolizeiliche Unterstützungskraft'' (BUK) ehem. grenzpolizeiliche Unterstützungskraft.
* ''Bundespolizeiliche Unterstützungskraft'' (BUK) ehem. grenzpolizeiliche Unterstützungskraft.
* ''Angestellte der [[Polizeiorchester|Polizeimusik]],'' neben [[Polizeibeamter|Beamten]] sind Mitglieder von Polizeichören, Polizeiorchestern und Polizeimusikkorps auch Angestellte.
* ''Angestellte der [[Polizeiorchester|Polizeimusik]],'' neben [[Polizeibeamter|Beamten]] sind Mitglieder von Polizeichören, Polizeiorchestern und Polizeimusikkorps auch Angestellte.

Aktuelle Version vom 1. April 2023, 10:17 Uhr

Der Begriff Polizeiangestellter ist ein Oberbegriff für bestimmte, bei den Polizeien tätige Dienstkräfte.[1] Die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte) der Polizeibehörden übernehmen z. T. genauso hoheitliche Aufgaben wie Polizeibeamte. Polizeiangestellte haben i. d. R. eine verkürzte Ausbildung und befinden sich in einem Tarifbeschäftigungsverhältnis des öffentlichen Dienstes, und nicht in einem Beamtenverhältnis.

Die Berufsbezeichnung ist von den Ländern unterschiedlich geregelt. Beispielsweise tragen Polizeiangestellte der Polizei Berlin seit 2010 neben dem Status auch den Namen Tarifbeschäftigte;[2] etwa bei der Polizei Rheinland-Pfalz wird die Benennung Polizeitarifbeschäftigte verwendet[3]. Bei der deutschen Polizei kann es sich um folgende Berufsgruppen handeln:

Einzelnachweise

  1. Polizeiangestellte – Dringend gebraucht, aber vom BMI blockiert. Cop2Cop, 14. November 2017, abgerufen am 13. September 2018.
  2. Im Einsatz für die DPolG-Stiftung. (PDF; 762 kB) Deutsche Polizeigewerkschaft, Landesverband Berlin, Mai 2018, S. 3, abgerufen am 13. September 2018 (Polizeispiegel, Ausgabe Mai 2018).
  3. Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz: Umstellung auf neues Tarifrecht läuft. 2. November 2006, abgerufen am 17. März 2021.
  4. NRW-Polizei kann erste 500 Verwaltungsassistenten einstellen. Axel Springer SE, 14. Februar 2018, abgerufen am 13. September 2018.