„Landgemeinde (Österreich)“ – Versionsunterschied

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Die '''Landgemeinde''' (offiziell einfach nur: ''Gemeinde'') ist eine [[Gemeinde (Österreich)|Gemeinde]], die nicht zur [[Statutarstadt (Österreich)|Statutarstadt]], zur [[Stadtgemeinde (Österreich)|Stadtgemeinde]] oder zur [[Marktgemeinde]] erhoben wurde. Somit ist die Landgemeinde eine der untersten Formen der kommunalen Gliederung. Sie kann aus einem oder mehreren [[Ortschaft]]en, die in verschiedene [[Katastralgemeinde]]n, welche wiederum in einzelne [[Grundstück]]e unterteilt sind, bestehen. Landgemeinden mit mehreren [[Ortsteil]]en, auch ehemals selbstständigen [[Dorf|Dörfern]], entstehen häufig aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der Verwaltung.
Die '''Landgemeinde''' (offiziell einfach nur: ''Gemeinde'') ist eine [[Gemeinde (Österreich)|Gemeinde]], die nicht zur [[Statutarstadt (Österreich)|Statutarstadt]], zur [[Stadtgemeinde (Österreich)|Stadtgemeinde]] oder zur [[Marktgemeinde]] erhoben wurde. Somit ist die Landgemeinde eine der untersten Formen der kommunalen Gliederung. Sie kann aus einem oder mehreren [[Ortschaft]]en, die in verschiedene [[Katastralgemeinde]]n, welche wiederum in einzelne [[Grundstück]]e unterteilt sind, bestehen. Landgemeinden mit mehreren [[Ortsteil]]en, auch ehemals selbstständigen [[Dorf|Dörfern]], entstehen häufig aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der Verwaltung.



Version vom 29. Januar 2016, 00:26 Uhr

Die Landgemeinde (offiziell einfach nur: Gemeinde) ist eine Gemeinde, die nicht zur Statutarstadt, zur Stadtgemeinde oder zur Marktgemeinde erhoben wurde. Somit ist die Landgemeinde eine der untersten Formen der kommunalen Gliederung. Sie kann aus einem oder mehreren Ortschaften, die in verschiedene Katastralgemeinden, welche wiederum in einzelne Grundstücke unterteilt sind, bestehen. Landgemeinden mit mehreren Ortsteilen, auch ehemals selbstständigen Dörfern, entstehen häufig aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der Verwaltung.

In der Verwaltungsgliederung Österreichs ist die Landgemeinde die häufigste Form einer Gemeinde: Es bestehen (Stand: 1. Mai 2015) 1133 Landgemeinden, aber nur 766 Marktgemeinden (Ortes mit Marktrecht, heute nur mehr Ehrentitel), 186 Stadtgemeinden (Kommunalverfassung eines Ortes mit Stadtrecht) und 15 Statutarstädte (Stadtgemeinde im Rang eines politischen Bezirkes). Damit sind 54 %, also etwas mehr als die Hälfte aller Gemeinden Landgemeinden.

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