„Georg Ludwig von Maurer“ – Versionsunterschied

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Version vom 11. Februar 2011, 21:47 Uhr

Georg Ludwig von Maurer

Georg Ludwig von Maurer (* 2. November 1790 in Erpolzheim bei Dürkheim; † 9. Mai 1872 in München) war Jurist, Rechtshistoriker und Politiker.

Leben

Georg Ludwig Maurer besuchte das Gymnasium und die Universität in Heidelberg und studierte dort Rechtswissenschaft. Von 1812 bis 1814 setzte er seine Studien in Paris fort. Er trat 1814 in den bayerischen Staatsdienst ein und wurde 1823 Staatsprokurator beim Bezirksgericht zu Frankenthal. Seine von der Münchener Akademischen Wissenschaften mit dem 1. Preis gekrönte "Geschichte des altgermanischen, namentlich altbayrischen öffentlich-mündlichen Gerichtsverfahrens" trug ihm 1826 die Berufung an die Universität München als Professor des Deutschen Privatrechts, der deutschen Reichs- und Rechtsgeschichte und des französischen Rechts ein. Im Jahre 1829 wurde er zum Staatsrat und 1831 zum lebenslänglichen Reichsrat ernannt.

Als der damals 16-jährige bayerische Prinz Otto, Sohn Ludwigs I., 1832 zum König von Griechenland ernannt wurde, wurde Maurer zusammen mit Joseph Ludwig von Armansperg, Karl von Abel und Carl Wilhelm von Heideck zur Führung der Regentschaft im jungen Königreich Griechenland während der Minderjährigkeit des Königs Otto berufen. In dieser Zeit bewirkte er trotz großer Hindernisse wegweisende Verbesserungen des griechischen Rechtswesens.

1834 geriet er, ebenso wie Abel, in Zwiespalt mit Graf Armansperg und wurde durch König Ludwig I nach Bayern zurückberufen. Abel wurde Innen- und Finanzminister. Als Abel im Februar 1847 wegen seiner ablehnenden Haltung zur Einbürgerung der Geliebten König Ludwigs I., Lola Montez, vom König in Ungnaden entlassen wurde, wurde Maurer an die Spitze eines neuen liberalen Ministeriums berufen, blieb aber darin auch nur bis Ende November dieses Jahres, da er den König nicht gegen die allseitigen Angriffe wegen der Lola-Montez-Affäre zu decken vermochte.

Maurer lebte von da an hauptsächlich von seinen wissenschaftlichen Arbeiten, war aber auch in der Reichsratskammer als Referent tätig und wurde zuweilen auch zu politischen Missionen verwendet. In den Jahren 1856 bis 1871, also in seinem 66. bis 81. Lebensjahr, schrieb er eine bedeutende Verfassungsgeschichte des deutschen Gemeinwesens in 11 Bänden.

Maurer war mit Johanna Wilhelmina Friederike Maurer, geb. Heydweiller verheiratet, der Tochter des Philip Heinrich Heydweiller, eines Heidelberger Industriellens und Kaufmanns. Der Ehe entstammten zwei Kinder, Charlotte Maurer (1821-1874) und Konrad Maurer (1823-1902). Seine Frau starb am 15. Juni 1831 in München und Maurer heiratete nicht wieder.

Werke

  • Geschichte des altgermanischen, namentlich altbayrischen öffentlich-mündlichen Gerichtsverfahrens. Heidelberg 1824
  • Einleitung zur Geschichte der Mark-, Hof-, Dorf- und Stadt-Verfaßung und der öffentlichen Gewalt. München: Kaiser 1854
  • Geschichte der Markenverfassung in Deutschland. Erlangen 1856
  • Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland. 4. Bd. Erlangen 1862-63
  • Geschichte der Dorfverfassung in Deutschland. 2. Bd. Erlangen 1865-66
  • Geschichte der Städteverfassung in Deutschland. 4. Bd. Erlangen 1869-71

Quellen

  • Brockhaus. 14. Aufl. 1908 S. 673