„Diskussion:Mhallami“ – Versionsunterschied

Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Zeile 10:Zeile 10:
http://en.wikipedia.org/wiki/Mhallami
http://en.wikipedia.org/wiki/Mhallami
http://www.mhalmi.com/?t=2 <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Benutzer:93.195.25.108|93.195.25.108]] ([[Benutzer Diskussion:93.195.25.108|Diskussion]]&nbsp;|&nbsp;[[Spezial:Beiträge/93.195.25.108|Beiträge]]) 17:28, 5. Apr. 2010 (CEST)) </small>
http://www.mhalmi.com/?t=2 <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Benutzer:93.195.25.108|93.195.25.108]] ([[Benutzer Diskussion:93.195.25.108|Diskussion]]&nbsp;|&nbsp;[[Spezial:Beiträge/93.195.25.108|Beiträge]]) 17:28, 5. Apr. 2010 (CEST)) </small>



Staatenlose Kurden aus dem Libanon oder türkische Staatsangehörige ?

(Ergebnis einer Untersuchung vom 08. - 18.03.2001 in Beirut, Mardin und Ankara)

Anlaß der Untersuchung

Aus Medienberichten der letzten Zeit war zu entnehmen, dass -zumeist in der zweiten Hälfte der 80er Jahre- eine Vielzahl von Personen vor dem Bürgerkrieg im Libanon nach Deutschland geflüchtet sind, die nach der Einreise angegeben hatten, staatenlose Kurden aus dem Libanon zu sein. Tatsächlich seien sie jedoch türkische Staatsangehörige. So hätten sie sich im Bundesgebiet ein Aufenthaltsrecht erschlichen, denn ein Bleiberecht aus humanitären Gründen sei ihnen Anfang der 90er Jahre nur deshalb gewährt worden, weil aufgrund fehlender Identitätsnachweise eine Rückführung in den Libanon unmöglich war.

Die Einreise erfolgte überwiegend mit libanesischen Laissez-Passer. Die Betroffenen versichern, vor ihrer Einreise nach Deutschland mehr oder minder dauerhaft im Libanon unter dem - arabischen - Namen gelebt zu haben, unter dem sie sich in Deutschland auch gemeldet hätten. Nunmehr legen die jeweiligen Ausländerbehörden in immer größerem Umfang Auszüge aus türkischen Personenstandsregistern mit türkischen Familiennamen vor.

In anderen Fällen wurde festgestellt, daß Personen mit gültigen türkischen Pässen in das Bundesgebiet eingereist sind und unter türkischen Namen Asylanträge gestellt hatten. Sie waren dann untergetaucht und hatten sich anschließend unter arabischen Namen als Staatenlose aus dem Libanon bei Ausländerbehörden oder beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erneut als Asylsuchende gemeldet.

Aufgrund angegebener Verwandtschaftsverhältnisse besteht bei immer mehr Personen die Vermutung, ebenfalls türkische Staatsangehörige zu sein.

Ziel der Untersuchung war daher, vor Ort herauszufinden, ob und wie Unterlagen durch den betroffenen Personenkreis bezüglich seiner Identität beschafft und wie diese sowohl in den Herkunftsstaaten als auch in Deutschland zu bewerten sind.


Durchführung

Um eine möglichst große Bandbreite der zu untersuchenden Fragestellungen wie auch eine anschließende Akzeptanz der Untersuchungsergebnisse sicherzustellen, wurde diese Untersuchung durch einen Vertreter einer Ausländerbehörde auf Vorschlag des Nds. IM sowie einen Rechtsanwalt durchgeführt, der Betroffene in ihren Verfahren vertritt.

Für die Untersuchungen im Libanon und in der Türkei wurde jeweils eine Person als Sprachmittler hinzugezogen, die zwar in Deutschland wohnt, aber aus dem jeweiligen Land stammt und in dem jeweiligen Land über Erfahrung im Umgang mit Land, Leuten und Behörden verfügt. Ohne diese beiden Personen wäre eine sachgerechte Recherche nicht möglich gewesen.

Daneben wurden die deutschen Botschaften in Beirut und Ankara beteiligt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind mit ihren Vertretern - insbesondere in Ankara zum Abschluß - besprochen und verglichen worden. Wesentliche Differenzen ergaben sich dabei nicht.

Vor Ort wurden in Beirut Gespräche mit Angehörigen der Betroffenen wie auch deren von diesen akzeptierten Führern geführt, daneben mit einem Bürgermeister eines Beiruter Stadtteils, in dem sich viele Angehörige dieser Volksgruppe aufhalten.

In der Türkei fanden Gespräche mit Behördenvertretern, Rechtsanwälten, Vertretern des Menschenrechtsvereins und Angehörigen der betroffenen Volksgruppe statt.

Bedauerlicherweise war es nicht möglich, in das Gebiet von Savur mitsamt den umliegenden Dörfern zu gelangen, um dort lebende Verwandte und Bekannte zu sprechen oder Einsicht in die Register zu erhalten:Unmittelbar nach der Ankunft auf dem Flughafen in Mardin wurde die Delegation bereits während der ersten Gesprächsrunde von der türkischen Polizei und dem Sicherheitsdienst aufgesucht. Seitdem stand die Delegation bis zum vorzeitigen Verlassen der Region unter ständiger Überwachung der Sicherheitskräfte. Vertrauliche Gespräche waren nicht mehr möglich. Nachdem der Gouverneur der Provinz Mardin zunächst wohlwollende umfangreiche Unterstützung signalisierte, erteilte er einen Tag später, offenbar auf Druck aus Ankara, das ausdrückliche Verbot, im Kreis Savur zu recherchieren. Auch ein reiner touristischer Besuch wurde nicht gestattet. Solche Recherchen im Kreis Savur seien nur mit ausdrücklicher Genehmigung des türkischen Innenministeriums erlaubt, die per Verbalnote der Deutschen Botschaft Ankara an das türkische Außenministerium einzuholen sei. Obgleich diese bereits am gleichen Vormittag erging, liegt eine Antwort bislang nicht vor.


Mahalmi

Der betroffene Personenkreis spricht einen arabischen Dialekt. Dieses ist besonders deshalb auffällig, weil die familiären Wurzeln ausnahmslos in der türkischen Provinz Mardin liegen, wo sonst die türkische Sprache oder die der dort ansässigen Kurden, das Kurmanci, vorherrschen.

Das Siedlungsgebiet dieser arabisch sprechenden Volksgruppe kann geographisch grob mit dem Gebiet zwischen Mardin, Savur und Midyat umrissen werden.

Diese sprachliche Besonderheit und deren Ursprung war bereits Gegenstand von ethnologischen Untersuchungen.

Die Betroffenen bezeichnen sich im Libanon wie auch in Deutschland als Kurden, während seitens Ethnologen erklärt wird, sie gehörten der Volksgruppe der Mahalmi ( Mhallami/ Muhallimi) an, einem arabischen Stamm.

Geschichte der Mahalmi

Nach Auffassung von in der Türkei lebenden Angehörigen der Mahalmi, die sich mit der Stammesgeschichte beschäftigt hatten, soll das ursprüngliche Siedlungsgebiet im Nordirak - Region Kirkuk - gelegen haben. Zur Zeit Harun Al Rashids, also etwa 800 n.Chr., seien sie auf dessen Kriegszügen als Kämpfer mitgezogen und in Abteilungen zur Bewachung der Region jeweils entlang der Straßen angesiedelt worden.

Der Name soll sich von Mahal (arabisch für Ort/Haus) und Mi (arabisch für die Zahl 100) ableiten. Sinngemäß soll der Name Mahalmi den Begriff „100 Kämpfer zur Bewachung des Ortes" umschreiben.

Es ist nach wie vor umstritten, ob es sich bei den Mahalmi um Kurden handelt oder nicht.

Zum einen soll es ein arabischer Stamm sein, der in seinem Siedlungsbereich kurdische Sprachanteile im Laufe der Zeit angenommen hat. Andererseits soll es sich dabei um einen eigenständigen kurdischen Stamm handeln, der aufgrund der Arabisierung im 4. Kalifat (wann ?) in der Region Mardin/Midyat die arabische Sprache angenommen hat.


Mahalmi in der Türkei

Wie bereits dargestellt, liegt der Siedlungsbereich der Mahalmi im wesentlichen in dem Gebiet zwischen Mardin - Savur - Midyat. Untereinander, insbesondere in den Dörfern, wird die arabische Sprache mit kurdischen Einflüssen gesprochen.

Die Anrede erfolgt nach alter Tradition mit ihren arabischen Namen, also z.B. Said, Sohn des Rammo, Sohn des Ibrahim, usw. an. Nachnamen in unserem Sinne werden nicht geführt. Sippenzusammengehörigkeiten werden nach einem männlichen Vorfahren hergestellt.

Die zur Zeit Atatürks eingeführten türkischen Nachnamen, die nur in seltenen Fällen selbst ausgesucht wurden, werden nur im Behördenumgang verwendet.

Die Mahalmi wurden vor Ort in zwei regional verschiedene Gruppen unterteilt. Die in der Region Midyat beheimateten Mahalmi leben überwiegend unter sich in Dörfern entlang der Straßen sowie in abgrenzbaren Stadtteilen in Midyat. Sie sollen sich kaum mit der umliegenden Bevölkerung vermischt haben, besitzen Land, Geschäfte pp. Sie hatten bis zum Ende der Osmanischen Zeit jeweils einen „Mir" genannten weltlichen Führer. Auch heute noch soll es in Midyat und in Hassake (Syrien) einen Mir geben. Diese werden einzig als Vertrauenspersonen angesehen und haben keinerlei Machtbefugnisse.

Die Mahalmi aus der Gegend um Savur siedelten ursprünglich in abgelegenen Bergdörfern und gelten als kurdisch assimiliert (Mustaraks). Sie selbst bezeichnen sich als Kurden. Sie seien zumeist arm, ohne Grundbesitz oder Geschäfte. In osmanischer Zeit hätten sie einen „Bey" als weltlichen Führer gehabt. Ihnen wird nachgesagt, als aggressiv zu gelten und Gegner des türkischen Staates zu sein. Fälle von Fehden, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Sippen, mit daraus resultierender Blutrache, sollen hier häufiger als üblich aufgetreten sein.

Aus dieser unterschiedlichen Situation ist unterschiedliches „Auswanderungsverhalten" erkennbar.

Die Armut und Besitzlosigkeit, Ablehnung des türkischen Staates wie auch Furcht vor Blutrache sollen Gründe für eine regelmäßig von vornherein auf Dauer angelegte Auswanderung der Savur-Mahalmi in den Libanon gewesen sein; im Gegensatz dazu seien die Mahalmi um Midyat im wesentlichen mit Rückkehrabsichten nach Beirut gegangen - bei ihnen läge die Rückkehrrate bei etwa 90 %.

Seit etwa 1950 werden die in der Türkei registrierten Männer zur Fahndung ausgeschrieben und ggf. ausgebürgert, wenn sie 20 Jahre alt sind und ihren Wehrdienst nicht ableisten, z.B. weil sie nicht auffindbar sind. Besonders auffällig soll dieses bei Männern aus Ückavak sein.

Aus den bereits genannten Gründen war es leider nicht möglich, die drei türkischen Dörfer aufzusuchen, aus denen nach bisherigen Erkenntnissen die Mehrzahl der betroffenen Familien stammen. Aus den Mitteilungen kann jedoch folgendes festgehalten werden:

Dereici (Kilit) war ein Dorf mit gemischter Bevölkerung; neben Mahalmi waren dort auch Syriani (syrisch-orthodoxe Christen) ansässig. Das Dorf ist heute unbewohnt und soll weitgehend zerstört sein.

Ückavak (Rashidi) von den früher angeblich ca. 2.000 Hane (Haushalte) sollen heute nur noch gut 60 Hane übrig sein. Soweit Männer im Dorf leben, sollen diese sämtlich Dorfschützer sein. Das im Dorf stationierte Militär ist zahlenmäßig umfangreicher als die noch vorhandene Bevölkerung.

Yenilmez (Muhasni) nachträgliche Recherchen ergaben, daß dort früher 500 Hane bestanden, nunmehr nur noch ca. 30.


MAHALMI IN BEIRUT

Der Libanon war und ist im Verhältnis zu den umliegenden Ländern reich. Seine Staatsangehörigen leben in großem Umfang von dem Handel zwischen den arabischen Ländern und der übrigen Welt; für die einfachen Arbeiten wurden und werden auch heute noch Ausländer in großer Menge benötigt.

So fanden die ersten Auswanderer aus der Region Savur Ende der 20er Jahre im Libanon - auch wenn sie in den ärmsten Stadtteilen von Beirut lebten - verglichen mit ihren Möglichkeiten in den Heimatdörfern gute Erwerbsmöglichkeiten vor.

Verständigungsprobleme bestanden aufgrund der arabischen Sprachkenntnisse nicht.

Aufgrund der bestehenden Verbindungen zur türkischen Heimat gelangten die Nachrichten über diese verhältnismäßig guten Existenzmöglichkeiten zu den dort verbliebenen Verwandten. Dieses führte zu einem in erheblichem Maße einsetzenden Nachzug nach Beirut.

Im Libanon führten die Auswanderer nicht die ihnen in der Heimat verordneten türkischen Familiennamen. Sie gebrauchten vielmehr in dem arabischsprachigen Umfeld weiter bzw. wieder ihre arabischen Anrede. Da aber im Libanon Familiennamen geführt werden, wurde dem Vorname ein "Clanname" angefügt.


Die Herkunft dieser „Clannamen" dürfte zeitlich etwa zwischen 1925 bis 1935 anzusiedeln sein und inhaltlich nach einem männlichen Vorfahren benannt oder einer besonderen traditionellen Stellung der Familie, einem Herkunftsort oder Region entlehnt worden sein.

Einige Namensbildungen sind wie folgt erläutert worden:

von "MIR" stammen die Namen MERI / MIRI / MYRI

Familien aus dem Gebiet OMERIAN (so wurde das Gebiet zwischen Ömerli und Kayalipinar / Kefarhavar bezeichnet) nannten sich OMEIRAT,

die Name ZEIN wie auch SAADO gehen auf den Namen SAID zurück

Auch jetzt noch werden "Familiennamen" die arabischen Namen, wie z.B. IBRAHIM, FAKHRO, KHODR, SERHAN, RAMADAN / RAMAZAN, CHARIF / SHARIF, geführt.

Die Gleichheit oder Ähnlichkeit der Nachnamen bedeutet nicht zwangsläufig, daß die Familien untereinander verwandt sein müssen. Sie wurden vielmehr "frei" nach der Einreise angenommen, wobei eine Orientierung an bereits ansässige Familienangehörige erfolgt sein dürfte.

So soll es auch vorkommen können, daß sich ein männliches Mitglied einer Familie aufgrund von innerfamiliären Streitigkeiten nach diesem Vorbild einen eigenen Familiennamen zulegt und somit eine neue Sippe gründet.


Da sie aus dem kurdischen Gebiet in den Libanon eingewandert waren, wurden sie dort als Kurden bezeichnet, und auch sie selbst halten sich dort für Kurden - dies stimmt mit den in der Türkei gewonnenen Erkenntnissen überein, wonach sich die Savur - Mahalmi selbst als Kurden bezeichnen, obgleich sie arabisch (Dialekt) sprechen. Die weit überwiegende Anzahl der "Kurden" im Libanon sind in Wirklichkeit Mahalmi, und - soweit sie sich dort mit Familie und dauerhaft niederließen - aus der Region Savur.

Als typische Sippennamen der Familien, die aus den Dörfern Yenilmez/Muhasni, Ückavak/Rashidi sowie Dereici/Kilit stammten, wurden folgende genannt: SAADO, HARB, KAMIS, MUHALLAH, OMEIRAT, CHARIF, FAKHRO, MERI, IBRAHIM, KHODR, SERHAN, SIALA, ALI KHAN, SEMMO, EL ZEIN, SCHEICH MOUSSE, EL HAJJ/ EL KHADJ, AL AQD.

Die übergroße Anzahl - nach den uns gegenüber abgegebenen Schätzungen sollen es ca 75.000 Personen sein - der im Libanon lebenden "Kurden" dürften tatsächlich Mahalmi aus der Region Savur sein. Davon sollen bisher ca. 25.000 eingebürgert sein. Weitere 25.000 sollen dort als registrierte Ausländer leben und 25.000 sollen sich dort illegal aufhalten. Im Libanon ist bekannt, daß es eigene kurdische Sprachen gibt, die dort jedoch nicht gesprochen werden.

Die türkischen Familiennamen haben für die Betroffenen keine Bedeutung, schon die Kinder der Auswanderer kennen diese nicht mehr. Kontakte zu der Herkunftsregion sind gering. Die "Alten" besuchen die verwandten Familien zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten oder Beerdigungen.

Für derartige Besuchsreisen werden keine Lichtbildausweise benötigt. Für den Transit durch Syrien wird aufgrund einer Vereinbarung an der türkisch-syrischen Grenze eine kurzzeitige Registrierung, sog. PASSARAN, erteilt, die bei der Rückkehr wieder abzugeben ist.

Der Nachrichtenaustausch fand gelegentlich auch durch per Post übersandte besprochene Kassetten statt, wenn die Absender oder Empfänger des Lesens und Schreibens unkundig sind.


Rechtslage der Mahalmi im Libanon, Registrierung, Einbürgerung

Im Libanon sind sie - und insoweit entspricht dies dem deutschen Recht - Ausländer. Für die dortigen Behörden ist es ohne Belang, ob sie die türkische Staatsangehörigkeit besitzen oder staatenlos sind.

1958 wurden die in großer Zahl im Libanon lebenden illegalen Ausländer aufgefordert, sich registrieren zu lassen. Beabsichtigt war eine Prüfung, ob die Erteilung von Aufenthaltstiteln möglich sind. Konkrete Zahlen, wieviel Personen dieser Aufforderung nachgekommen sind, liegen nicht vor.

Gründe für die Nichtregistrierung waren zum einen die Kosten. So soll die Registrierung für eine 10-köpfige Familie mit den daraufhin erteilten Permis de Sejour pro Jahr 4 Mio LL gekostet haben. Zum anderen waren die unsichere rechtliche Lage und die Angst vor Abschiebung Gründe für die Nichtregistrierung. Auch das Vorhandensein eines gültigen Ausweises eines anderen Staates, z.B. der Türkei, dürfte eine Rolle gespielt haben.

Während des Bürgerkrieges wurden im Jahre 1986 alle Registrierten aufgerufen, ihre Permis de Sejour zu verlängern, andernfalls erfolge eine Streichung aus den Registern. Seinerzeit hatten viele Mahalmi durch Bürgerkriegseinwirkungen ihre Dokumente verloren und es fehlten ihnen die Geldmittel, diese wieder erneuern zu lassen - so war z.B. der von ihnen stark bewohnte Barackenstadtteil Mazlaq völlig zerstört worden.

Im Libanon registrierte Ausländer können ihre Geburten, Ehen und Sterbefälle registrieren lassen. Es besteht jedoch keine Sicherheit, daß libanesische Register den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.

Bei Geburten wird gegenüber dem Register der Nachweis geführt durch Vorlage einer Bescheinigung der Hebamme, die ein eigenes Geburtenregister führen soll, oder des Krankenhauses.

Islamische Ehen werden vor dem Scheich oder Imam in Anwesenheit von 2 Zeugen geschlossen. Es ist ausreichend und nicht unüblich, wenn diese Eheschließung zuhause vorgenommen wird. Der Scheich oder Imam läßt diese Eheschließung bei dem Islamischen Gericht oder /und bei den Behörden registrieren. Für die Registrierung vor dem Islamischen Gericht ist die Vorlage eines Ausweises, z.B. eines Laissez Passer, erforderlich.

Nichtregistrierte Personen haben im Libanon weder die Möglichkeit, Geburten, Ehen und Sterbefälle bei Behörden registrieren zu lassen noch Identitätsnachweise zu erhalten.

Diese Personen können sich bei Geburten nur mit einer Bescheinigung einer Hebamme behelfen: nachträgliche Bescheinigungen sind nur dann möglich, wenn diese auffindbar ist und den Vorschriften entsprechend ein Geburtenbuch geführt hat.

Es kann vorkommen, daß Geburten bei verwandten Personen registriert werden, wenn die leiblichen Eltern selbst nicht registriert sind. Ebenso ist es möglich, daß innerhalb einer Familie einige Kinder aus Kostengründen nicht registriert sind.

Eine Geburtsbescheinigung wie auch sonstige Bescheinigungen über Daten und Aufenthalt können auch durch einen von den Bewohnern eines Stadtteils gewählten Ortsbürgermeister ausgestellt werden. Er hat u.a. die Aufgabe, Erklärungen zu Personendaten aufzunehmen, wenn er entweder die anzeigende Person selbst oder die erforderlichen zwei anwesenden Zeugen kennt. Er kann auch Personendaten von Nichtregistrierten bescheinigen. In diesen Fällen fehlt in der Bescheinigung dann jedoch die Registernummer der Surete Generale.

Einbürgerungen waren lange Zeit faktisch nicht möglich, um den in der seinerzeit gültigen Verfassung festgeschriebenen Religionsproporz nicht zu gefährden. 1994 erfolgte jedoch eine Sammeleinbürgerung von ca. 130.000 Personen. Hiervon waren insbesondere Palästinenser, die bis 1948 eingereist und registriert waren, und sonstige Ausländer, die sich 1958 haben registrieren lassen, begünstigt. Da im Rahmen dieser Einbürgerung eine Anwesenheit im Libanon nicht geprüft wurde, sind auch Personen eingebürgert worden, die sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Libanon aufgehalten haben.

Andererseits wurden von dieser Sammeleinbürgerung nur etwa die Hälfte der Personen nahezu nach dem Zufallsprinzip erfaßt, auf welche die Voraussetzungen der rechtzeitigen Registrierung und deren Fortschreibung zutrafen. Nach 1994 erfolgten mit Ausnahme von Einzelfällen nahezu keine Einbürgerungen mehr.

Türkisches Staatsangehörigkeitsrecht und seine Auswirkungen

Die Rechtslage vor 1964 konnte nicht festgestellt werden. Bei Inkrafttreten des neuen türkischen Staatsangehörigkeitsrechtes 1964 wurde allerdings in einem Übergangsartikel 1. festgestellt, daß Personen, die .... ohne irgendeinen Ausweis vor Ende 1930 die Türkei verlassen haben und von denen unbekannt ist, ob sie noch leben, obwohl sie in türkischen Standesregistern eingetragen sind, ab Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr als türkische Staatsangehörige gelten. (Bergmann/Ferid, Türkei S. 10; O. Narlioglu, Das neue türkische Staatsangehörigkeitsgesetz v. 11.02.1964 in DAS STANDESAMT 1964, 226 ff) .

Dieser Übergangsartikel wurde durch Art. 12 des Gesetzes 2383 ersetzt. Ob und inwieweit die frühere Fassung Auswirkungen bis in die heutige Zeit entfaltet, konnte nicht festgestellt werden.

Derzeit maßgeblich ist das Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 403 v. 11.02.1964 mit nachfolgenden Änderungsgesetzen sowie Art. 66 der Verfassung v. 09.11.1982.

Demzufolge besitzt das von einem türkischen Vater gezeugte oder von einer türkischen Mutter geborene Kind - gleich an welchem Ort der Welt - von Geburt an die türkische Staatsangehörigkeit (Art. 1 tStAG); das außerehelich geborene Kind einer ausländischen Mutter erwirbt die türkische Staatsangehörigkeit , wenn es zu einem türkischen Bürger durch Legitimation, ein die Vaterschaft feststellendes Urteil oder durch Vaterschaftsanerkennung in ein Verwandschaftsverhältnis tritt (Art. 2tStAG).

Bis zum 19.05.1964 erhielt die ausländische Ehefrau eines Türken durch Eheschließung automatisch die türkische Staatsangehörigkeit, seitdem einzig auf eigenen Antrag (Art. 5 tStAG). Eine staatenlose Frau erwirbt die türkische Staatsangehörigkeit nach wie vor durch Eheschließung.

Entziehung der türkischen Staatsangehörigkeit ist gem. Art. 25 tStAG z.B. bei Nichtableistung des Wehrdienstes möglich. Sie wird auch heute noch praktiziert und erfolgt regelmäßig nach vorheriger Ausschreibung zur Fahndung. Diese wird per Zeitung veröffentlicht. Diese Entziehung wirkt sich jedoch nur auf den Betroffenen selbst aus, nicht aber auf seine Familienangehörigen. Die türkische Ehefrau behält also ihre türkische Staatsangehörigkeit und aufgrund dessen sind auch die Kinder von Geburt an türkische Staatsangehörige.

Der Beweis der türkischen Staatsangehörigkeit unterliegt keinen Formvorschriften (Art. 38 tStAG); das Vorliegen wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet aufgrund der Eintragungen in den Nüfus-Registern sowie bei Vorliegen von Nüfus, Paß oder Paßersatzpapieren, Staatsangehörigkeitsbescheinigungen (§ 38 Abs. 2 tStAG)


Führung der Nüfus - Register

Die Nüfus-Behörden nehmen Eintragungen in den Registern auf einfachen Antrag vor. Ein Nachweis durch Vorlage von Urkunden ist mit Ausnahme von Eheschließungen und der Berichtigung von Geburtsdaten wird nicht gefordert.

Die Eintragungen sind von dem Betroffenen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen. In ländlichen Gegenden war es in der Vergangenheit oder ist es noch heute nicht unüblich, daß Eintragungen auch von entfernten Verwandten, Dritten oder Dorfvorstehern veranlaßt werden. Um sicherzustellen, daß alle Personen in den Personenstandsregistern registriert sind, wurde diese Praxis durch die §§ 1 und 2 des Zusatzgesetzes 15/11/1984-3080/5 md per Gesetz festgeschrieben.

Systembedingt ist es daher möglich, Eintragungen ggf. nur dann bzw. mit Daten vornehmen zu lassen, wie es für den Betroffenen -vermeintlich- vorteilhaft erscheint.

Beispielsweise werden

Jungen mit späteren Geburtsdaten registriert, um entsprechend später zum Militärdienst einberufen zu werden

Mädchen mit früherer Geburt eingetragen, um eher heiraten zu können

Es sollen auch Fälle vorgekommen sein, wo

Kinder aus einer nichtregistrierten Familie bei einer registrierten Familie als deren Kind eingetragen wurde, um später „legal" heiraten zu können

nicht existente Kinder registriert wurden, um Steuervorteile zu erhalten

Die Personenstandsregister sind aktuell Thema der türkischen Presse. Am 17.03.2001 erschien in der türkischen Tageszeitung "Radikal" der Verlagsgruppe Hürriet ein Artikel, wonach der für das Registerwesen zuständige Minister Toskay die Ergebnisse der Volkszählung 2000 bekanntgibt. Er geißelt die Zustände im türkischen Registerwesen; es gäbe in den Registern eine Vielzahl fiktiver standesamtlicher Eintragungen: Ortsteile, Straßen, Gebäude, und Haushalte, die in Wirklichkeit nicht existierten; 10jährige Mädchen und 65jährige Frauen würden zu Müttern, 22jährige bekämen bereits Rente (s.Anlage).


Eine Kenntnis von in dem für die Dörfer Ückavak, Dereici und Yenilmez zuständigen Nüfus-Register Savur erfolgten Eintragungen haben die im Libanon oder im sonstigen Ausland lebenden betroffenen Familien i.d.R. nicht; sie wollten sich nicht registrieren lassen. Wie bereits geschildert wurde, können unter Umständen Personendaten ohne Zutun und ohne Kenntnis der Betroffenen eingetragen werden. So auch ist zu erklären, daß nicht nur die Personendaten, sondern auch die Anzahl der Kinder in den jeweiligen Haushalten (Hane) von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen kann. Da die im Ausland - sei es Libanon, Deutschland oder anderswo - geführten Nachnamen in den türkischen Herkunftsdörfern als nicht maßgeblich erachtet werden, kann es aufgrund der Gleichartigkeit der Namen wie auch der großen Anzahl von in den Registern fortgeführten und neugebildeten Haushalten dazu kommen, daß Verwechslungen möglich sind.



Fazit

Es liegt auf der Hand, daß nicht alle bestehenden oder noch auftretenden Fragen umfassend oder zufriedenstellend beantwortet werden konnten und eine abschließende Klärung sämtlicher Problematiken des türkischen oder libanesischen Rechtes nicht möglich war. Zu berücksichtigen ist insbesondere, daß seitens libanesischer und türkischer Behörden offiziell keine Bereitschaft zur Erörterung rechtlicher Probleme vorhanden war. Neben den bereits geschilderten Problemen in Mardin war auch die Surete Generale in Beirut zu keinem Gespräch bereit über Probleme von Personen ohne libanesische Staatsangehörigkeit.

Diese Verhaltensweisen ermöglichten leider keine Gegenüberstellung der gesammelten Auskünfte und Erkenntnisse mit den rechtlichen Gegebenheiten und dem verwaltungsmäßigen Handeln in früherer und heutiger Zeit in beiden Ländern. Sollte sich eine Bereitschaft der zuständigen türkischen oder libanesischen Behörden ergeben, wird eine Stellungnahme zu diesem Bericht als durchaus sinnvoll und hilfreich erachtet. Ansonsten müßten rechtliche Fragestellungen und Auskünfte nach wie vor in Zusammenarbeit mit den deutschen Auslandsvertretungen beantwortet bzw. eingeholt werden.

Es ist Aufgabe der beteiligten Betroffenen und ihrer Vertreter wie auch der jeweiligen deutschen Behörden, Gerichte und politischen Entscheidungsträger, ihre jeweiligen Konsequenzen in rechtlicher oder auch politischer Hinsicht zu ziehen; der vorliegende Bericht vermag hierzu einzig eine Tatsachenaufarbeitung zu bieten.



Hannover/Hildesheim, den 20.04.2001


Heinrich Freckmann, Jürgen Kalmbach

Anlagen:

Zusatzrtikel 1 u. 2 - 15/11/1984 - 3050/5 md. -

Übersetzung des Zeitungsartikels v. 17.03.2001 Seite 5 in "Radikal"

Regionkarte Siedlungsgebiet Mahalmi in Türkei mit alten Ortsnamen


== Mounir hassan ?? ==
== Mounir hassan ?? ==

Version vom 9. Juli 2010, 22:47 Uhr

Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Mhallami“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Abstammung

Die mahallmis waren ursprünglich Aramäer/assyrer die im 7 jahrhundert durch die arabische expansion zum islam konvertierten. Sie sprechen eine mischung aus arabisch,aramäisch un viel kurdisch, deshalb bezeichnen sich die meisten als kurden aber ursprünglich waren sie syrische aramäer.In aramäischen schrift wurden schon vor vor 1200 jahren die mhallmi eewähnt als zum islam konvertierte aramäer.

So steht es auch im englichen artikel wo viele gute quellen vorliegen.

http://en.wikipedia.org/wiki/Mhallami http://www.mhalmi.com/?t=2 (nicht signierter Beitrag von 93.195.25.108 (Diskussion | Beiträge) 17:28, 5. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten


Staatenlose Kurden aus dem Libanon oder türkische Staatsangehörige ?

(Ergebnis einer Untersuchung vom 08. - 18.03.2001 in Beirut, Mardin und Ankara)

Anlaß der Untersuchung

Aus Medienberichten der letzten Zeit war zu entnehmen, dass -zumeist in der zweiten Hälfte der 80er Jahre- eine Vielzahl von Personen vor dem Bürgerkrieg im Libanon nach Deutschland geflüchtet sind, die nach der Einreise angegeben hatten, staatenlose Kurden aus dem Libanon zu sein. Tatsächlich seien sie jedoch türkische Staatsangehörige. So hätten sie sich im Bundesgebiet ein Aufenthaltsrecht erschlichen, denn ein Bleiberecht aus humanitären Gründen sei ihnen Anfang der 90er Jahre nur deshalb gewährt worden, weil aufgrund fehlender Identitätsnachweise eine Rückführung in den Libanon unmöglich war.

Die Einreise erfolgte überwiegend mit libanesischen Laissez-Passer. Die Betroffenen versichern, vor ihrer Einreise nach Deutschland mehr oder minder dauerhaft im Libanon unter dem - arabischen - Namen gelebt zu haben, unter dem sie sich in Deutschland auch gemeldet hätten. Nunmehr legen die jeweiligen Ausländerbehörden in immer größerem Umfang Auszüge aus türkischen Personenstandsregistern mit türkischen Familiennamen vor.

In anderen Fällen wurde festgestellt, daß Personen mit gültigen türkischen Pässen in das Bundesgebiet eingereist sind und unter türkischen Namen Asylanträge gestellt hatten. Sie waren dann untergetaucht und hatten sich anschließend unter arabischen Namen als Staatenlose aus dem Libanon bei Ausländerbehörden oder beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erneut als Asylsuchende gemeldet.

Aufgrund angegebener Verwandtschaftsverhältnisse besteht bei immer mehr Personen die Vermutung, ebenfalls türkische Staatsangehörige zu sein.

Ziel der Untersuchung war daher, vor Ort herauszufinden, ob und wie Unterlagen durch den betroffenen Personenkreis bezüglich seiner Identität beschafft und wie diese sowohl in den Herkunftsstaaten als auch in Deutschland zu bewerten sind.


Durchführung

Um eine möglichst große Bandbreite der zu untersuchenden Fragestellungen wie auch eine anschließende Akzeptanz der Untersuchungsergebnisse sicherzustellen, wurde diese Untersuchung durch einen Vertreter einer Ausländerbehörde auf Vorschlag des Nds. IM sowie einen Rechtsanwalt durchgeführt, der Betroffene in ihren Verfahren vertritt.

Für die Untersuchungen im Libanon und in der Türkei wurde jeweils eine Person als Sprachmittler hinzugezogen, die zwar in Deutschland wohnt, aber aus dem jeweiligen Land stammt und in dem jeweiligen Land über Erfahrung im Umgang mit Land, Leuten und Behörden verfügt. Ohne diese beiden Personen wäre eine sachgerechte Recherche nicht möglich gewesen.

Daneben wurden die deutschen Botschaften in Beirut und Ankara beteiligt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind mit ihren Vertretern - insbesondere in Ankara zum Abschluß - besprochen und verglichen worden. Wesentliche Differenzen ergaben sich dabei nicht.

Vor Ort wurden in Beirut Gespräche mit Angehörigen der Betroffenen wie auch deren von diesen akzeptierten Führern geführt, daneben mit einem Bürgermeister eines Beiruter Stadtteils, in dem sich viele Angehörige dieser Volksgruppe aufhalten.

In der Türkei fanden Gespräche mit Behördenvertretern, Rechtsanwälten, Vertretern des Menschenrechtsvereins und Angehörigen der betroffenen Volksgruppe statt.

Bedauerlicherweise war es nicht möglich, in das Gebiet von Savur mitsamt den umliegenden Dörfern zu gelangen, um dort lebende Verwandte und Bekannte zu sprechen oder Einsicht in die Register zu erhalten:Unmittelbar nach der Ankunft auf dem Flughafen in Mardin wurde die Delegation bereits während der ersten Gesprächsrunde von der türkischen Polizei und dem Sicherheitsdienst aufgesucht. Seitdem stand die Delegation bis zum vorzeitigen Verlassen der Region unter ständiger Überwachung der Sicherheitskräfte. Vertrauliche Gespräche waren nicht mehr möglich. Nachdem der Gouverneur der Provinz Mardin zunächst wohlwollende umfangreiche Unterstützung signalisierte, erteilte er einen Tag später, offenbar auf Druck aus Ankara, das ausdrückliche Verbot, im Kreis Savur zu recherchieren. Auch ein reiner touristischer Besuch wurde nicht gestattet. Solche Recherchen im Kreis Savur seien nur mit ausdrücklicher Genehmigung des türkischen Innenministeriums erlaubt, die per Verbalnote der Deutschen Botschaft Ankara an das türkische Außenministerium einzuholen sei. Obgleich diese bereits am gleichen Vormittag erging, liegt eine Antwort bislang nicht vor.


Mahalmi

Der betroffene Personenkreis spricht einen arabischen Dialekt. Dieses ist besonders deshalb auffällig, weil die familiären Wurzeln ausnahmslos in der türkischen Provinz Mardin liegen, wo sonst die türkische Sprache oder die der dort ansässigen Kurden, das Kurmanci, vorherrschen.

Das Siedlungsgebiet dieser arabisch sprechenden Volksgruppe kann geographisch grob mit dem Gebiet zwischen Mardin, Savur und Midyat umrissen werden.

Diese sprachliche Besonderheit und deren Ursprung war bereits Gegenstand von ethnologischen Untersuchungen.

Die Betroffenen bezeichnen sich im Libanon wie auch in Deutschland als Kurden, während seitens Ethnologen erklärt wird, sie gehörten der Volksgruppe der Mahalmi ( Mhallami/ Muhallimi) an, einem arabischen Stamm.

Geschichte der Mahalmi

Nach Auffassung von in der Türkei lebenden Angehörigen der Mahalmi, die sich mit der Stammesgeschichte beschäftigt hatten, soll das ursprüngliche Siedlungsgebiet im Nordirak - Region Kirkuk - gelegen haben. Zur Zeit Harun Al Rashids, also etwa 800 n.Chr., seien sie auf dessen Kriegszügen als Kämpfer mitgezogen und in Abteilungen zur Bewachung der Region jeweils entlang der Straßen angesiedelt worden.

Der Name soll sich von Mahal (arabisch für Ort/Haus) und Mi (arabisch für die Zahl 100) ableiten. Sinngemäß soll der Name Mahalmi den Begriff „100 Kämpfer zur Bewachung des Ortes" umschreiben.

Es ist nach wie vor umstritten, ob es sich bei den Mahalmi um Kurden handelt oder nicht.

Zum einen soll es ein arabischer Stamm sein, der in seinem Siedlungsbereich kurdische Sprachanteile im Laufe der Zeit angenommen hat. Andererseits soll es sich dabei um einen eigenständigen kurdischen Stamm handeln, der aufgrund der Arabisierung im 4. Kalifat (wann ?) in der Region Mardin/Midyat die arabische Sprache angenommen hat.


Mahalmi in der Türkei

Wie bereits dargestellt, liegt der Siedlungsbereich der Mahalmi im wesentlichen in dem Gebiet zwischen Mardin - Savur - Midyat. Untereinander, insbesondere in den Dörfern, wird die arabische Sprache mit kurdischen Einflüssen gesprochen.

Die Anrede erfolgt nach alter Tradition mit ihren arabischen Namen, also z.B. Said, Sohn des Rammo, Sohn des Ibrahim, usw. an. Nachnamen in unserem Sinne werden nicht geführt. Sippenzusammengehörigkeiten werden nach einem männlichen Vorfahren hergestellt.

Die zur Zeit Atatürks eingeführten türkischen Nachnamen, die nur in seltenen Fällen selbst ausgesucht wurden, werden nur im Behördenumgang verwendet.

Die Mahalmi wurden vor Ort in zwei regional verschiedene Gruppen unterteilt. Die in der Region Midyat beheimateten Mahalmi leben überwiegend unter sich in Dörfern entlang der Straßen sowie in abgrenzbaren Stadtteilen in Midyat. Sie sollen sich kaum mit der umliegenden Bevölkerung vermischt haben, besitzen Land, Geschäfte pp. Sie hatten bis zum Ende der Osmanischen Zeit jeweils einen „Mir" genannten weltlichen Führer. Auch heute noch soll es in Midyat und in Hassake (Syrien) einen Mir geben. Diese werden einzig als Vertrauenspersonen angesehen und haben keinerlei Machtbefugnisse.

Die Mahalmi aus der Gegend um Savur siedelten ursprünglich in abgelegenen Bergdörfern und gelten als kurdisch assimiliert (Mustaraks). Sie selbst bezeichnen sich als Kurden. Sie seien zumeist arm, ohne Grundbesitz oder Geschäfte. In osmanischer Zeit hätten sie einen „Bey" als weltlichen Führer gehabt. Ihnen wird nachgesagt, als aggressiv zu gelten und Gegner des türkischen Staates zu sein. Fälle von Fehden, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Sippen, mit daraus resultierender Blutrache, sollen hier häufiger als üblich aufgetreten sein.

Aus dieser unterschiedlichen Situation ist unterschiedliches „Auswanderungsverhalten" erkennbar.

Die Armut und Besitzlosigkeit, Ablehnung des türkischen Staates wie auch Furcht vor Blutrache sollen Gründe für eine regelmäßig von vornherein auf Dauer angelegte Auswanderung der Savur-Mahalmi in den Libanon gewesen sein; im Gegensatz dazu seien die Mahalmi um Midyat im wesentlichen mit Rückkehrabsichten nach Beirut gegangen - bei ihnen läge die Rückkehrrate bei etwa 90 %.

Seit etwa 1950 werden die in der Türkei registrierten Männer zur Fahndung ausgeschrieben und ggf. ausgebürgert, wenn sie 20 Jahre alt sind und ihren Wehrdienst nicht ableisten, z.B. weil sie nicht auffindbar sind. Besonders auffällig soll dieses bei Männern aus Ückavak sein.

Aus den bereits genannten Gründen war es leider nicht möglich, die drei türkischen Dörfer aufzusuchen, aus denen nach bisherigen Erkenntnissen die Mehrzahl der betroffenen Familien stammen. Aus den Mitteilungen kann jedoch folgendes festgehalten werden:

Dereici (Kilit) war ein Dorf mit gemischter Bevölkerung; neben Mahalmi waren dort auch Syriani (syrisch-orthodoxe Christen) ansässig. Das Dorf ist heute unbewohnt und soll weitgehend zerstört sein.

Ückavak (Rashidi) von den früher angeblich ca. 2.000 Hane (Haushalte) sollen heute nur noch gut 60 Hane übrig sein. Soweit Männer im Dorf leben, sollen diese sämtlich Dorfschützer sein. Das im Dorf stationierte Militär ist zahlenmäßig umfangreicher als die noch vorhandene Bevölkerung.

Yenilmez (Muhasni) nachträgliche Recherchen ergaben, daß dort früher 500 Hane bestanden, nunmehr nur noch ca. 30.


MAHALMI IN BEIRUT

Der Libanon war und ist im Verhältnis zu den umliegenden Ländern reich. Seine Staatsangehörigen leben in großem Umfang von dem Handel zwischen den arabischen Ländern und der übrigen Welt; für die einfachen Arbeiten wurden und werden auch heute noch Ausländer in großer Menge benötigt.

So fanden die ersten Auswanderer aus der Region Savur Ende der 20er Jahre im Libanon - auch wenn sie in den ärmsten Stadtteilen von Beirut lebten - verglichen mit ihren Möglichkeiten in den Heimatdörfern gute Erwerbsmöglichkeiten vor.

Verständigungsprobleme bestanden aufgrund der arabischen Sprachkenntnisse nicht.

Aufgrund der bestehenden Verbindungen zur türkischen Heimat gelangten die Nachrichten über diese verhältnismäßig guten Existenzmöglichkeiten zu den dort verbliebenen Verwandten. Dieses führte zu einem in erheblichem Maße einsetzenden Nachzug nach Beirut.

Im Libanon führten die Auswanderer nicht die ihnen in der Heimat verordneten türkischen Familiennamen. Sie gebrauchten vielmehr in dem arabischsprachigen Umfeld weiter bzw. wieder ihre arabischen Anrede. Da aber im Libanon Familiennamen geführt werden, wurde dem Vorname ein "Clanname" angefügt.


Die Herkunft dieser „Clannamen" dürfte zeitlich etwa zwischen 1925 bis 1935 anzusiedeln sein und inhaltlich nach einem männlichen Vorfahren benannt oder einer besonderen traditionellen Stellung der Familie, einem Herkunftsort oder Region entlehnt worden sein.

Einige Namensbildungen sind wie folgt erläutert worden:

von "MIR" stammen die Namen MERI / MIRI / MYRI

Familien aus dem Gebiet OMERIAN (so wurde das Gebiet zwischen Ömerli und Kayalipinar / Kefarhavar bezeichnet) nannten sich OMEIRAT,

die Name ZEIN wie auch SAADO gehen auf den Namen SAID zurück

Auch jetzt noch werden "Familiennamen" die arabischen Namen, wie z.B. IBRAHIM, FAKHRO, KHODR, SERHAN, RAMADAN / RAMAZAN, CHARIF / SHARIF, geführt.

Die Gleichheit oder Ähnlichkeit der Nachnamen bedeutet nicht zwangsläufig, daß die Familien untereinander verwandt sein müssen. Sie wurden vielmehr "frei" nach der Einreise angenommen, wobei eine Orientierung an bereits ansässige Familienangehörige erfolgt sein dürfte.

So soll es auch vorkommen können, daß sich ein männliches Mitglied einer Familie aufgrund von innerfamiliären Streitigkeiten nach diesem Vorbild einen eigenen Familiennamen zulegt und somit eine neue Sippe gründet.


Da sie aus dem kurdischen Gebiet in den Libanon eingewandert waren, wurden sie dort als Kurden bezeichnet, und auch sie selbst halten sich dort für Kurden - dies stimmt mit den in der Türkei gewonnenen Erkenntnissen überein, wonach sich die Savur - Mahalmi selbst als Kurden bezeichnen, obgleich sie arabisch (Dialekt) sprechen. Die weit überwiegende Anzahl der "Kurden" im Libanon sind in Wirklichkeit Mahalmi, und - soweit sie sich dort mit Familie und dauerhaft niederließen - aus der Region Savur.

Als typische Sippennamen der Familien, die aus den Dörfern Yenilmez/Muhasni, Ückavak/Rashidi sowie Dereici/Kilit stammten, wurden folgende genannt: SAADO, HARB, KAMIS, MUHALLAH, OMEIRAT, CHARIF, FAKHRO, MERI, IBRAHIM, KHODR, SERHAN, SIALA, ALI KHAN, SEMMO, EL ZEIN, SCHEICH MOUSSE, EL HAJJ/ EL KHADJ, AL AQD.

Die übergroße Anzahl - nach den uns gegenüber abgegebenen Schätzungen sollen es ca 75.000 Personen sein - der im Libanon lebenden "Kurden" dürften tatsächlich Mahalmi aus der Region Savur sein. Davon sollen bisher ca. 25.000 eingebürgert sein. Weitere 25.000 sollen dort als registrierte Ausländer leben und 25.000 sollen sich dort illegal aufhalten. Im Libanon ist bekannt, daß es eigene kurdische Sprachen gibt, die dort jedoch nicht gesprochen werden.

Die türkischen Familiennamen haben für die Betroffenen keine Bedeutung, schon die Kinder der Auswanderer kennen diese nicht mehr. Kontakte zu der Herkunftsregion sind gering. Die "Alten" besuchen die verwandten Familien zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten oder Beerdigungen.

Für derartige Besuchsreisen werden keine Lichtbildausweise benötigt. Für den Transit durch Syrien wird aufgrund einer Vereinbarung an der türkisch-syrischen Grenze eine kurzzeitige Registrierung, sog. PASSARAN, erteilt, die bei der Rückkehr wieder abzugeben ist.

Der Nachrichtenaustausch fand gelegentlich auch durch per Post übersandte besprochene Kassetten statt, wenn die Absender oder Empfänger des Lesens und Schreibens unkundig sind.


Rechtslage der Mahalmi im Libanon, Registrierung, Einbürgerung

Im Libanon sind sie - und insoweit entspricht dies dem deutschen Recht - Ausländer. Für die dortigen Behörden ist es ohne Belang, ob sie die türkische Staatsangehörigkeit besitzen oder staatenlos sind.

1958 wurden die in großer Zahl im Libanon lebenden illegalen Ausländer aufgefordert, sich registrieren zu lassen. Beabsichtigt war eine Prüfung, ob die Erteilung von Aufenthaltstiteln möglich sind. Konkrete Zahlen, wieviel Personen dieser Aufforderung nachgekommen sind, liegen nicht vor.

Gründe für die Nichtregistrierung waren zum einen die Kosten. So soll die Registrierung für eine 10-köpfige Familie mit den daraufhin erteilten Permis de Sejour pro Jahr 4 Mio LL gekostet haben. Zum anderen waren die unsichere rechtliche Lage und die Angst vor Abschiebung Gründe für die Nichtregistrierung. Auch das Vorhandensein eines gültigen Ausweises eines anderen Staates, z.B. der Türkei, dürfte eine Rolle gespielt haben.

Während des Bürgerkrieges wurden im Jahre 1986 alle Registrierten aufgerufen, ihre Permis de Sejour zu verlängern, andernfalls erfolge eine Streichung aus den Registern. Seinerzeit hatten viele Mahalmi durch Bürgerkriegseinwirkungen ihre Dokumente verloren und es fehlten ihnen die Geldmittel, diese wieder erneuern zu lassen - so war z.B. der von ihnen stark bewohnte Barackenstadtteil Mazlaq völlig zerstört worden.

Im Libanon registrierte Ausländer können ihre Geburten, Ehen und Sterbefälle registrieren lassen. Es besteht jedoch keine Sicherheit, daß libanesische Register den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.

Bei Geburten wird gegenüber dem Register der Nachweis geführt durch Vorlage einer Bescheinigung der Hebamme, die ein eigenes Geburtenregister führen soll, oder des Krankenhauses.

Islamische Ehen werden vor dem Scheich oder Imam in Anwesenheit von 2 Zeugen geschlossen. Es ist ausreichend und nicht unüblich, wenn diese Eheschließung zuhause vorgenommen wird. Der Scheich oder Imam läßt diese Eheschließung bei dem Islamischen Gericht oder /und bei den Behörden registrieren. Für die Registrierung vor dem Islamischen Gericht ist die Vorlage eines Ausweises, z.B. eines Laissez Passer, erforderlich.

Nichtregistrierte Personen haben im Libanon weder die Möglichkeit, Geburten, Ehen und Sterbefälle bei Behörden registrieren zu lassen noch Identitätsnachweise zu erhalten.

Diese Personen können sich bei Geburten nur mit einer Bescheinigung einer Hebamme behelfen: nachträgliche Bescheinigungen sind nur dann möglich, wenn diese auffindbar ist und den Vorschriften entsprechend ein Geburtenbuch geführt hat.

Es kann vorkommen, daß Geburten bei verwandten Personen registriert werden, wenn die leiblichen Eltern selbst nicht registriert sind. Ebenso ist es möglich, daß innerhalb einer Familie einige Kinder aus Kostengründen nicht registriert sind.

Eine Geburtsbescheinigung wie auch sonstige Bescheinigungen über Daten und Aufenthalt können auch durch einen von den Bewohnern eines Stadtteils gewählten Ortsbürgermeister ausgestellt werden. Er hat u.a. die Aufgabe, Erklärungen zu Personendaten aufzunehmen, wenn er entweder die anzeigende Person selbst oder die erforderlichen zwei anwesenden Zeugen kennt. Er kann auch Personendaten von Nichtregistrierten bescheinigen. In diesen Fällen fehlt in der Bescheinigung dann jedoch die Registernummer der Surete Generale.

Einbürgerungen waren lange Zeit faktisch nicht möglich, um den in der seinerzeit gültigen Verfassung festgeschriebenen Religionsproporz nicht zu gefährden. 1994 erfolgte jedoch eine Sammeleinbürgerung von ca. 130.000 Personen. Hiervon waren insbesondere Palästinenser, die bis 1948 eingereist und registriert waren, und sonstige Ausländer, die sich 1958 haben registrieren lassen, begünstigt. Da im Rahmen dieser Einbürgerung eine Anwesenheit im Libanon nicht geprüft wurde, sind auch Personen eingebürgert worden, die sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Libanon aufgehalten haben.

Andererseits wurden von dieser Sammeleinbürgerung nur etwa die Hälfte der Personen nahezu nach dem Zufallsprinzip erfaßt, auf welche die Voraussetzungen der rechtzeitigen Registrierung und deren Fortschreibung zutrafen. Nach 1994 erfolgten mit Ausnahme von Einzelfällen nahezu keine Einbürgerungen mehr.

Türkisches Staatsangehörigkeitsrecht und seine Auswirkungen

Die Rechtslage vor 1964 konnte nicht festgestellt werden. Bei Inkrafttreten des neuen türkischen Staatsangehörigkeitsrechtes 1964 wurde allerdings in einem Übergangsartikel 1. festgestellt, daß Personen, die .... ohne irgendeinen Ausweis vor Ende 1930 die Türkei verlassen haben und von denen unbekannt ist, ob sie noch leben, obwohl sie in türkischen Standesregistern eingetragen sind, ab Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr als türkische Staatsangehörige gelten. (Bergmann/Ferid, Türkei S. 10; O. Narlioglu, Das neue türkische Staatsangehörigkeitsgesetz v. 11.02.1964 in DAS STANDESAMT 1964, 226 ff) .

Dieser Übergangsartikel wurde durch Art. 12 des Gesetzes 2383 ersetzt. Ob und inwieweit die frühere Fassung Auswirkungen bis in die heutige Zeit entfaltet, konnte nicht festgestellt werden.

Derzeit maßgeblich ist das Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 403 v. 11.02.1964 mit nachfolgenden Änderungsgesetzen sowie Art. 66 der Verfassung v. 09.11.1982.

Demzufolge besitzt das von einem türkischen Vater gezeugte oder von einer türkischen Mutter geborene Kind - gleich an welchem Ort der Welt - von Geburt an die türkische Staatsangehörigkeit (Art. 1 tStAG); das außerehelich geborene Kind einer ausländischen Mutter erwirbt die türkische Staatsangehörigkeit , wenn es zu einem türkischen Bürger durch Legitimation, ein die Vaterschaft feststellendes Urteil oder durch Vaterschaftsanerkennung in ein Verwandschaftsverhältnis tritt (Art. 2tStAG).

Bis zum 19.05.1964 erhielt die ausländische Ehefrau eines Türken durch Eheschließung automatisch die türkische Staatsangehörigkeit, seitdem einzig auf eigenen Antrag (Art. 5 tStAG). Eine staatenlose Frau erwirbt die türkische Staatsangehörigkeit nach wie vor durch Eheschließung.

Entziehung der türkischen Staatsangehörigkeit ist gem. Art. 25 tStAG z.B. bei Nichtableistung des Wehrdienstes möglich. Sie wird auch heute noch praktiziert und erfolgt regelmäßig nach vorheriger Ausschreibung zur Fahndung. Diese wird per Zeitung veröffentlicht. Diese Entziehung wirkt sich jedoch nur auf den Betroffenen selbst aus, nicht aber auf seine Familienangehörigen. Die türkische Ehefrau behält also ihre türkische Staatsangehörigkeit und aufgrund dessen sind auch die Kinder von Geburt an türkische Staatsangehörige.

Der Beweis der türkischen Staatsangehörigkeit unterliegt keinen Formvorschriften (Art. 38 tStAG); das Vorliegen wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet aufgrund der Eintragungen in den Nüfus-Registern sowie bei Vorliegen von Nüfus, Paß oder Paßersatzpapieren, Staatsangehörigkeitsbescheinigungen (§ 38 Abs. 2 tStAG)


Führung der Nüfus - Register

Die Nüfus-Behörden nehmen Eintragungen in den Registern auf einfachen Antrag vor. Ein Nachweis durch Vorlage von Urkunden ist mit Ausnahme von Eheschließungen und der Berichtigung von Geburtsdaten wird nicht gefordert.

Die Eintragungen sind von dem Betroffenen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen. In ländlichen Gegenden war es in der Vergangenheit oder ist es noch heute nicht unüblich, daß Eintragungen auch von entfernten Verwandten, Dritten oder Dorfvorstehern veranlaßt werden. Um sicherzustellen, daß alle Personen in den Personenstandsregistern registriert sind, wurde diese Praxis durch die §§ 1 und 2 des Zusatzgesetzes 15/11/1984-3080/5 md per Gesetz festgeschrieben.

Systembedingt ist es daher möglich, Eintragungen ggf. nur dann bzw. mit Daten vornehmen zu lassen, wie es für den Betroffenen -vermeintlich- vorteilhaft erscheint.

Beispielsweise werden

Jungen mit späteren Geburtsdaten registriert, um entsprechend später zum Militärdienst einberufen zu werden

Mädchen mit früherer Geburt eingetragen, um eher heiraten zu können

Es sollen auch Fälle vorgekommen sein, wo

Kinder aus einer nichtregistrierten Familie bei einer registrierten Familie als deren Kind eingetragen wurde, um später „legal" heiraten zu können

nicht existente Kinder registriert wurden, um Steuervorteile zu erhalten

Die Personenstandsregister sind aktuell Thema der türkischen Presse. Am 17.03.2001 erschien in der türkischen Tageszeitung "Radikal" der Verlagsgruppe Hürriet ein Artikel, wonach der für das Registerwesen zuständige Minister Toskay die Ergebnisse der Volkszählung 2000 bekanntgibt. Er geißelt die Zustände im türkischen Registerwesen; es gäbe in den Registern eine Vielzahl fiktiver standesamtlicher Eintragungen: Ortsteile, Straßen, Gebäude, und Haushalte, die in Wirklichkeit nicht existierten; 10jährige Mädchen und 65jährige Frauen würden zu Müttern, 22jährige bekämen bereits Rente (s.Anlage).


Eine Kenntnis von in dem für die Dörfer Ückavak, Dereici und Yenilmez zuständigen Nüfus-Register Savur erfolgten Eintragungen haben die im Libanon oder im sonstigen Ausland lebenden betroffenen Familien i.d.R. nicht; sie wollten sich nicht registrieren lassen. Wie bereits geschildert wurde, können unter Umständen Personendaten ohne Zutun und ohne Kenntnis der Betroffenen eingetragen werden. So auch ist zu erklären, daß nicht nur die Personendaten, sondern auch die Anzahl der Kinder in den jeweiligen Haushalten (Hane) von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen kann. Da die im Ausland - sei es Libanon, Deutschland oder anderswo - geführten Nachnamen in den türkischen Herkunftsdörfern als nicht maßgeblich erachtet werden, kann es aufgrund der Gleichartigkeit der Namen wie auch der großen Anzahl von in den Registern fortgeführten und neugebildeten Haushalten dazu kommen, daß Verwechslungen möglich sind.



Fazit

Es liegt auf der Hand, daß nicht alle bestehenden oder noch auftretenden Fragen umfassend oder zufriedenstellend beantwortet werden konnten und eine abschließende Klärung sämtlicher Problematiken des türkischen oder libanesischen Rechtes nicht möglich war. Zu berücksichtigen ist insbesondere, daß seitens libanesischer und türkischer Behörden offiziell keine Bereitschaft zur Erörterung rechtlicher Probleme vorhanden war. Neben den bereits geschilderten Problemen in Mardin war auch die Surete Generale in Beirut zu keinem Gespräch bereit über Probleme von Personen ohne libanesische Staatsangehörigkeit.

Diese Verhaltensweisen ermöglichten leider keine Gegenüberstellung der gesammelten Auskünfte und Erkenntnisse mit den rechtlichen Gegebenheiten und dem verwaltungsmäßigen Handeln in früherer und heutiger Zeit in beiden Ländern. Sollte sich eine Bereitschaft der zuständigen türkischen oder libanesischen Behörden ergeben, wird eine Stellungnahme zu diesem Bericht als durchaus sinnvoll und hilfreich erachtet. Ansonsten müßten rechtliche Fragestellungen und Auskünfte nach wie vor in Zusammenarbeit mit den deutschen Auslandsvertretungen beantwortet bzw. eingeholt werden.

Es ist Aufgabe der beteiligten Betroffenen und ihrer Vertreter wie auch der jeweiligen deutschen Behörden, Gerichte und politischen Entscheidungsträger, ihre jeweiligen Konsequenzen in rechtlicher oder auch politischer Hinsicht zu ziehen; der vorliegende Bericht vermag hierzu einzig eine Tatsachenaufarbeitung zu bieten.



Hannover/Hildesheim, den 20.04.2001


Heinrich Freckmann, Jürgen Kalmbach

Anlagen:

Zusatzrtikel 1 u. 2 - 15/11/1984 - 3050/5 md. -

Übersetzung des Zeitungsartikels v. 17.03.2001 Seite 5 in "Radikal"

Regionkarte Siedlungsgebiet Mahalmi in Türkei mit alten Ortsnamen

Mounir hassan ??

Er ist doch garnicht berühmt.Der Star der Mardellis ist doch ganz klar RASHID MOUSSA !!

www.khamis.tkwww.khamiss.com

www.Saado.de.tt

http://www.amazon.de/Kinder-Zorns-Saw/dp/B001A5VEA4

2010 erscheint die NEUE Album Bild: Unbekannt


und Youtube ist voll mit KING Rashid Moussa z.B. http://www.youtube.com/watch?v=uoxfjYKNXFw&feature=related oder http://www.youtube.com/watch?v=WUOhpPT0Mbs,


Er ist bei den Südländern einer der Beliebtesten Musiker aller Zeiten,Seine konzerte sind voll von Türkisch kurdische arabische fans. Warum schreibt ein Munir hier rein,der nicht mal ein Album hat,Rashid hatt über 30 alben in seiner 40 jährigen musikkariere gemacht.

Da liegt ein schwerer irrtum........


--Ahmeddd 12:39, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Kriminalität

Ich würde vorschlagen, dass wir die Kriminalität einiger Clans stark einkürzen oder ganz streichen. Ich wüsste auf Anhieb keinen Zusammenhang mit der ethnischen Zugehörigkeit. Allenfalls ein Sätzchen könnte ich mir vorstellen. Es grüßt Koenraad Diskussion 18:13, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ich zweifle nicht den Inhalt des entsprechenden Abschnitts an, die Quellen sind durchaus brauchbar. Dort ist aber nur von kriminellen Großfamilien/Clans die Rede, deren Angehörige zum großen Teil (viele der Täter)...aus der türkischen Region Mhallamiye stammen. Durch die Erwähnung in diesem Artikel in Verbindung mit Sätzen wie stellen sie...einen hochproblematischen ethnischen Clan dar wird jedoch die Kriminalität auf die gesamte Volksgruppe übertragen. Das halte ich für nicht gerechtfertigt. Es steht auch nicht im Artikel Albaner, dass z.B. die Hamburger Rotlichtszene z.T. von der sogenannten Albaner-Mafia beherrscht wird, noch wird im Artikel Sizilien erwähnt, dass die amerikanische Cosa Nostra aus der sizilianischen Mafia hervorgegangen ist. Ein eigener Artikel über Kriminelle Großfamilien in Berlin oder so was wäre m.E. eher denkbar, aber in diesen Artikel gehört das nicht. Grüße -- Kpisimon 18:17, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Hoppla, da sind wir uns wohl ins Gehege gekommen, obwohl bei mir kein BK angezeigt wurde ([1]). Naja, ist ja nix passiert. -- Kpisimon 18:24, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Die Einfügungen stammen gar nicht original von der Mothership Connection. Siehe Versionsgeschichte. -- 211.9.47.97 00:08, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
"...die Mhallamiye-Kurden... tauchen besonders häufig in der [Berliner] Intensivtäter-Kartei auf. Im Vergleich mit der etwa dreimal so großen türkischstämmigen Gruppe in Berlin, aus deren Mitte allerdings jeder dritte junge Intensivtäter kommt, sind sie eine relativ kleine, aber hochproblematische Gruppe", schreibt am 14.3.07 die FAZ [2]. Wenn diese Volksgruppe durch ihre Korbflechtereien, ihre ungewöhnliche Zahl weltberühmter Cellospieler oder ihre großartigen Hochseilartisten bekannt wäre, gäbe es wohl niemanden, der die Hochleistungen dieser Menschen nicht gerne "auf die gesamte Volksgruppe" übertragen würde, was allerdings leider dazu führen würde, dass man diese Tatsachen in der WP vermutlich nicht erwähnen darf. Auch dann, wenn die weltweit bekanntesten der M.-Akrobaten in Berlin leben würden (eine Art Trapp-Familie der Mhallamiye gewissermaßen) bestünde Gefahr, dass damit eine problematische Übertragung der Eigenschaften einer kleinen Gruppe auf die Gesamtheit der Volksgruppe einherginge. Wenn aber eine positive Übertragung schon politisch nicht korrekt ist, dann erst recht nicht eine negative. Insofern wäre ich absolut dafür, etwa bei den Apache unerwähnt zu lassen, dass ihre besondere Schwindelfreiheit in den 30er und 40er Jahren des letzten Jahrhunderts zum Bau der New Yorker Wolkenkratzer erheblich eigetragen hat. Es könnte zudem als Beleidigung der nicht schwindelfreien Apaches aufgefasst werden... -Shoshone 00:47, 20. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Kurdischen Stamm

Die mhallamis sind vom kurdischem stamm d.h sie haben nichts mit den aramäischen zu tun.Es liegt ein großer fehler im Artikel. In Jedem Artikel werden sie doch als Kurden bezeichnet wieso kommt jetzt sowas ?.

Liest das mal durch !!

en.wikipedia.org/wiki/Mhallami

http://209.85.135.132/search?q=cache%3AD6cyg8uVBwUJ%3Awww.libasoli.de%2Fdoku%2FAuszug.pdf+mhallami+kurden&hl=de&gl=de


Kein Kurdische Stamm

lies dir deine quelle mal richtig durch.

http://209.85.135.132/search?q=cache%3AD6cyg8uVBwUJ%3Awww.libasoli.de%2Fdoku%2FAuszug.pdf+mhallami+kurden&hl=de&gl=de


...ihren Ursprung bei den christlichen Suryan, von denen sie sich abspalteten, um dem Islam beizutreten. Eine zweite Gruppe beansprucht arabische Vorfahren, die sich in der Region zur Zeit der arabischen Eroberungen im 8. Jh. niedergelassen haben...

ihr ursprung liegt bei den Aramäer und bei den arabern sie sprechen kurdisch weil in der gegend heute mehrheitlich kurden leben. (nicht signierter Beitrag von 93.195.25.108 (Diskussion | Beiträge) 17:28, 5. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten


Mit Sicherheit nicht!! Vielleicht ist der Ursprung für die wenigen noch umstritten. Doch Tatsache ist das die meisten Menschen vom Stamm der Mhallamiye sich als Kurden ausgeben, und Sie wurden sowohl im arabischen als auch im kurdischen Tv als Kurden bezeichnet. Sogar ihre Musik ist Kurdisch (siehe Rashid Moussa) und der traditionelle kurdische Tanz wird bei denen getanzt. Und zum aramäischen Stamm ! Es gibt bei den Mhallamis keinerlei Zeichen von aramäischen Wurzeln. Ich hab mich auch bei viele ältere Mhallamis infomiert sie waren der selben Meinung.Mhallamiye sind ganz klar Kurden, sie sind Anhänger - Salahedin Eyubi. Und jetzt ganz im Gegenteil mein Freund,Sie sind Kurden und ihr Muttersprache ist natürlich kurdisch, jedoch hat sich dies mit den jahren einwenig verändert die Mhallamiye sprechen jetzt ein Kurdisch-arabischen Dialekt. Es sind jedoch immer noch die selben Wörter wie im Kurmanci (Kurdische Sprache) wieder zu finden.Es liegt an das jahrelange zusammenleben mit den Arabern. Jetzt frag ich mich wie kommt auf Aramäer? Weder in der Sprache,Lebensstil,Religion noch Traditionen ähneln die sich.Es ist nichtmal ein Wort von den Aramäern bei Mhallamis wieder zu finden.Bei den Mhallamiye stellt sich die Frage überhaupt nicht von wem sie eigentlich abstammen.Sie sind der festen Überzeugung Kurdische Wurzel zu haben.Man sieht auch in den Zeitungen.Tv oder auch im Internet wie Sie als Kurdische-Mhallamiye bezeichnet werden. Könnt ihr ruhig mal bei google eingeben.Es ist Ehrlich ein Missverständnis,es muss schnell was getan werden.Wo sind den hier die Beweise das sie von Aramäern abstammen oder auch Zeichen von Aramäischen Wurzel.Es gibt keine und das zurecht. Hoffe auf Verbesserung des Artikels. --Musicmaker45 20:34, 23. Apr. 2010 (CEST)Beantworten


--Musicmaker45 20:26, 15. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Es muss schön sein, immer so genau Bescheid zu wissen! Aber ich bin mir da garnicht so sicher und auch Ralph Ghadban, den Du hier als Beleg anführst, ist da längst nicht so sicher wie Du: Ihre Sprache ist auch bekannt; sie ist ein arabischer Dialekt. Ihr Ursprung aber ist sehr umstritten. Und die englische Wikipedia geht uns garnix an. Grüße -- Kpisimon 12:32, 16. Mär. 2010 (CET)Beantworten


Vielleicht ist der Ursprung für die wenigen noch umstritten. Doch Tatsache ist das die meisten Menschen vom Stamm der Mhallamiye sich als Kurden ausgeben, und Sie wurden sowohl im arabischen als auch im kurdischen Tv als Kurden bezeichnet. Sogar ihre Musik ist Kurdisch (siehe Rashid Moussa) und der traditionelle kurdische Tanz wird bei denen getanzt. Und zum aramäischen Stamm ! Es gibt bei den Mhallamis keinerlei Zeichen von aramäischen Wurzeln. Ich hab mich auch bei viele ältere Mhallamis infomiert sie waren der selben Meinung. Ich komm mal zum Punkt da es noch für ein paar umstritten ist , kann man es eigentlich so stehen lassen " die vom Stamm Mhallamiyya abstammen " . --Musicmaker45 19:41, 16. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Artikel ist ganz falsch mit ganz falschen Aussagen,die Mhallamiye stammen nicht von den Aramäern sonder von den Kurden ab. Das ist ein Missverständnis,es muss schnell verbessert werden.--Musicmaker45 20:18, 23. Apr. 2010 (CEST)Beantworten