„Diskussion:Liste von Amateurfunkgeräten“ – Versionsunterschied

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"Nun dürfen im Handel erhältliche oder selbstgefertigte Amateurfunkgeräte in der Amateurfunkstelle betrieben und auch technisch verändert oder umgebaut werden." Völlig falsch! Der Funkamateur darf nicht nur Amateurfunkgeräte betreiben oder umbauen, sondern alle Geräte, die er sich leisten will, solange er im Rahmen seiner Gesetze bleibt. Edgar Wollenweber[[Spezial:Beiträge/93.209.31.152|93.209.31.152]] 12:49, 4. Dez. 2019 (CET)
"Nun dürfen im Handel erhältliche oder selbstgefertigte Amateurfunkgeräte in der Amateurfunkstelle betrieben und auch technisch verändert oder umgebaut werden." Völlig falsch! Der Funkamateur darf nicht nur Amateurfunkgeräte betreiben oder umbauen, sondern alle Geräte, die er sich leisten will, solange er im Rahmen seiner Gesetze bleibt. Edgar Wollenweber[[Spezial:Beiträge/93.209.31.152|93.209.31.152]] 12:49, 4. Dez. 2019 (CET)
:Nicht vollig falsch. Man könnte noch den Hinweis, dass für den Amateurfunkbetrieb umgebaute Geräte, die ursprünglich in anderen Frequenzbereichen und von anderen Diensten betrieben wurden, betrieben werden könnnen, ergänzen. Und sobald das Gerät in einem dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Bereich funktionieiert ist es laut Definition ein Amateurfunkgerät ;-). Also in etwa so "Nun dürfen im Handel erhältliche oder selbstgefertigte Amateurfunkgeräte sowie für den Amateurfunkbereich modifizierte Geräte in der Amateurfunkstelle betrieben und auch technisch verändert oder umgebaut werden." (ist aber noch zu holprig formuliert, daher schreibe ich es nicht direkt in den Artikel) --[[Spezial:Beiträge/2003:D3:8704:18C5:A0DC:49A3:E9EB:2B95|2003:D3:8704:18C5:A0DC:49A3:E9EB:2B95]] 11:07, 25. Mai 2021 (CEST)
:Nicht vollig falsch. Man könnte noch den Hinweis, dass für den Amateurfunkbetrieb umgebaute Geräte, die ursprünglich in anderen Frequenzbereichen und von anderen Diensten betrieben wurden, betrieben werden könnnen, ergänzen. Und sobald das Gerät in einem dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Bereich funktionieiert ist es laut Definition ein Amateurfunkgerät ;-). Also in etwa so "Nun dürfen im Handel erhältliche oder selbstgefertigte Amateurfunkgeräte sowie für den Amateurfunkbereich modifizierte Geräte in der Amateurfunkstelle betrieben und auch technisch verändert oder umgebaut werden." (ist aber noch zu holprig formuliert, daher schreibe ich es nicht direkt in den Artikel) --[[Spezial:Beiträge/2003:D3:8704:18C5:A0DC:49A3:E9EB:2B95|2003:D3:8704:18C5:A0DC:49A3:E9EB:2B95]] 11:07, 25. Mai 2021 (CEST)

== Wozu ? ==

Welchen Sinn soll diese willkürliche und lückenhafte Aufzählung von Funkgeräten haben ? Dazu noch irgendwelche technische Details ohne jedes Konzept. Ein Hinweis auf entprechende Fachliteratur wäre sicherlich hilfreicher. Mein Vorschlag: Löschen und gut ist. --[[Spezial:Beiträge/2A01:C22:CD64:AA00:541B:233C:BE62:705D|2A01:C22:CD64:AA00:541B:233C:BE62:705D]] 02:44, 4. Mär. 2022 (CET)

Version vom 4. März 2022, 03:44 Uhr

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Baustein "Lückenhaft" nötig?

Dachte, das wäre geklärt. Siehe Diskussionsarchiv Teil 1 ganz unten S. F. B. Morse: "Man kann vielleicht noch einen Hinweis darauf geben, dass die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat." -- 79.210.68.250 21:44, 6. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Dem Betriebsfunk entsprungene DMR-Geräte aufnehmen?

Frage: Wie ist eigentlich die Meinung bezüglich der Aufnahme der DMR-Geräte, die von diversen Händlern speziell als Amateurfunkgeräte vermarktet werden, obwohl sie ursprünglich als Betriebsfunkgeräte konzipiert wurden? 79.210.11.219 07:36, 6. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Da keine Meinung dazu beigetragen wurde, war ich einfach mal mutig.--87.187.215.23 19:55, 1. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Mit der Rufzeichenerteilung darf ein Funkamateur alles betreiben, sofern er im Gesetzesrahmen bleibt. Natürlich auch DMR-Geräte. Schon immer durfte ein Funkamateur auch kommerzielle Geräte (z.B. Seefunk, Taxifunk) betreiben. Solche Pseudofragen können nur einem Laien entstammen´. Edgar Wollenweber93.209.31.152 12:43, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Wieso Pseudofrage, und warum kann sowas nur vom Laien stammen? "...und welche in ihrer Bauweise speziell dessen Anforderungen angepasst wurden."--2003:D3:8704:18DF:B8DC:4262:E857:B1DA 19:40, 18. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Änderung 12:26, 19. Apr. 2017‎ OS (Link präziser)

Auch wenn Shack mehr oder weniger mit "Funkraum" übersetzt werden könnte bin ich der Meinung, dass in diesem Zusammenhang der Link zu "Amateurfunkgstelle" besser passt als zu "Funkraum", da dort der Hobbyraum des Funkamateurs nur nebensächlich genannt wird. --91.63.208.69 11:17, 14. Mai 2017 (CEST)Beantworten

" Zusammen mit der Erteilung der Zulassung wird dem Funkamateur ein personengebundenes Amateurfunkrufzeichen zugeteilt"

Ja, eben! Zulassung und Rufzeichen sind nicht separat zu beantragen und werden auch nicht separat erteilt. Ich bin doch immer wieder erschüttert! Edgar Wollenweber93.209.31.152 12:39, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Zitat (sinngemäß): "Nun dürfen im Handel erhältliche oder selbstgefertigte Amateurfunkgeräte in der Amateurfunkstelle betrieben werden"

"Nun dürfen im Handel erhältliche oder selbstgefertigte Amateurfunkgeräte in der Amateurfunkstelle betrieben und auch technisch verändert oder umgebaut werden." Völlig falsch! Der Funkamateur darf nicht nur Amateurfunkgeräte betreiben oder umbauen, sondern alle Geräte, die er sich leisten will, solange er im Rahmen seiner Gesetze bleibt. Edgar Wollenweber93.209.31.152 12:49, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Nicht vollig falsch. Man könnte noch den Hinweis, dass für den Amateurfunkbetrieb umgebaute Geräte, die ursprünglich in anderen Frequenzbereichen und von anderen Diensten betrieben wurden, betrieben werden könnnen, ergänzen. Und sobald das Gerät in einem dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Bereich funktionieiert ist es laut Definition ein Amateurfunkgerät ;-). Also in etwa so "Nun dürfen im Handel erhältliche oder selbstgefertigte Amateurfunkgeräte sowie für den Amateurfunkbereich modifizierte Geräte in der Amateurfunkstelle betrieben und auch technisch verändert oder umgebaut werden." (ist aber noch zu holprig formuliert, daher schreibe ich es nicht direkt in den Artikel) --2003:D3:8704:18C5:A0DC:49A3:E9EB:2B95 11:07, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Wozu ?

Welchen Sinn soll diese willkürliche und lückenhafte Aufzählung von Funkgeräten haben ? Dazu noch irgendwelche technische Details ohne jedes Konzept. Ein Hinweis auf entprechende Fachliteratur wäre sicherlich hilfreicher. Mein Vorschlag: Löschen und gut ist. --2A01:C22:CD64:AA00:541B:233C:BE62:705D 02:44, 4. Mär. 2022 (CET)Beantworten