Diskussion:Hermann von Mangoldt

"fanatischer Befürworter der Rassengesetze"

In der Süddeutschen Zeitung vom 09.05.2012 wird er als "fanatischer Befürworter der Rassengesetze" bezeichnet. In dem Artikel wird allerdings ein ganz anderer Eindruck erweckt.Histor22 (Diskussion) 00:41, 12. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Hallo Histor22, hast Du dafür Belege? --Ninxit (Diskussion) 12:22, 20. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Zum Grundgesetzkommentar

Ich habe soeben den Nebensatz, demzufolge Mangoldt seine Auffassungen obwohl sie vom Parlamentarischen Rat nicht ohne grund abgelehnt wurden zum Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts machen konnte, entfernt, weil der Aussagegehalt der entfernten entweder mißverständlich oder unbelegt ist.

  1. Daß Auffassungen Mangoldts zum Zitiergebot im Rat kein Gehör fanden, wurde bereits erwähnt, bedarf also für sich genommen keiner Wiederholung.
  2. Daß der Parlamentarische Rat nicht ohne Grund entschieden hat, ist banal, wenn die Aussage nicht implizieren soll, daß der Parlamentarische Rat im Recht und Mangoldt im Unrecht war. Soll diese Aussage aber getroffen werden, handelt es sich um einen Verstoß gegen WP:NPOV.
  3. Daß der Kommentar einen maßgeblichen Einfluß auf die Rechtsprechung des BVerfG hatte, kann gern in dem Artikel erwähnt werden, bedarf aber keiner verklausulierten Vergleiche mit Theodor Maunz und Bezugnahmen auf die Normgeschichte.
  4. Daß die Auffassugen des kommentars zum "vertretenen" und "bezweifelten" Bestand der juristischen Meinungen gehörte, ist normal und bedarf keiner Erwähnung.
  5. Daß Mangoldt den Kommentar zur Propaganda gegen den Willen des historischen Verfassungsgebers machte, was durch Wendungen wie "schaffte M. es", "nicht ohne Grund" '"entgegen" impliziert wird, ist nicht belegt. Allein dadurch, daß ein wissenschaftlicher im Gesetz- oder Verfassungsgebungsverfahren in einer Detailfrage einen von der endfassung abweichenden Standpunkt vertritt, wird er als Kommentator nicht unglaubwürdig - mehr steht aber nicht im Artikel.

Kurzum: der Satz wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet, ohne für den Inhalt des Artikels von erkennbarem Nutzen zu sein.

-- Stechlin (Diskussion) 15:30, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten