„DIN SPEC 91379“ – Versionsunterschied

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Die [[DIN SPEC|DIN-Spezifikation]] '''DIN SPEC 91379''' ''Zeichen in Unicode für die elektronische Verarbeitung von Namen und den Datenaustausch in Europa; mit digitalem Anhang'' ist ein im März 2019 herausgegebenes technisches Regelwerk für [[öffentliche Verwaltung]]en in Deutschland. Auf Grundlage der DIN SPEC 91379 wurde im August 2022 die Norm [[DIN 91379]]:2022-08 veröffentlicht, welche die DIN Spezifikation ersetzt<ref name="din91379" />.
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|Nummer = 91379
|Bereich = Schriftzeichen
|Titel = Zeichen und definierte Zeichensequenzen in Unicode für die elektronische Verarbeitung von Namen und den Datenaustausch in Europa
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Die [[DIN SPEC|DIN-Spezifikation]] '''DIN SPEC 91379''' ''Zeichen in Unicode für die elektronische Verarbeitung von Namen und den Datenaustausch in Europa; mit digitalem Anhang'' war ein im März 2019 herausgegebenes technisches Regelwerk für [[öffentliche Verwaltung]]en in Deutschland. Auf Grundlage der DIN SPEC 91379 wurde im August 2022 die Norm [[DIN 91379]]:2022-08 veröffentlicht, welche die DIN Spezifikation ersetzt<ref name="din91379" />.


== Inhalt ==
== Inhalt ==

Version vom 13. März 2024, 18:48 Uhr

DIN SPEC 91379
Bereich Schriftzeichen
Titel Zeichen und definierte Zeichensequenzen in Unicode für die elektronische Verarbeitung von Namen und den Datenaustausch in Europa
Erstveröffentlichung März 2019
Letzte Ausgabe März 2019
Zurückgezogen August 2022

Die DIN-Spezifikation DIN SPEC 91379 Zeichen in Unicode für die elektronische Verarbeitung von Namen und den Datenaustausch in Europa; mit digitalem Anhang war ein im März 2019 herausgegebenes technisches Regelwerk für öffentliche Verwaltungen in Deutschland. Auf Grundlage der DIN SPEC 91379 wurde im August 2022 die Norm DIN 91379:2022-08 veröffentlicht, welche die DIN Spezifikation ersetzt[1].

Inhalt

DIN SPEC 91379 spezifiziert eine Teilmenge von Unicode-Zeichen, die zur korrekten Verarbeitung von Namen (u. a. Personennamen, Namen juristischer Personen, Produktnamen, Adressen, Titel von Dokumenten und Gesetzen) sowie für den europäischen Datenaustausch in IT-Systemen verarbeitbar sein müssen.[2] Es basiert auf dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern.[3]

Artikel 2 dieses Übereinkommens legt fest:

„Soll von einer Behörde eines Vertragsstaats eine Eintragung in ein Personenstandsbuch vorgenommen werden und wird zu diesem Zweck eine Abschrift eines Personenstandseintrags oder ein Auszug aus diesem oder eine andere Urkunde vorgelegt, die die Familiennamen und Vornamen in den gleichen Schriftzeichen wiedergibt wie in denjenigen der Sprache, in der die Eintragung vorgenommen werden soll, so sind diese Familiennamen und Vornamen buchstabengetreu ohne Änderung oder Übersetzung wiederzugeben.

Die in diesen Familiennamen und Vornamen enthaltenen diakritischen Zeichen sind ebenfalls wiederzugeben, selbst wenn die Sprache, in der die Eintragung vorgenommen werden soll, solche Zeichen nicht kennt.“

Artikel 3 dieses Abkommens legt fest:

„Soll von einer Behörde eines Vertragsstaats eine Eintragung in ein Personenstandsbuch vorgenommen werden und wird zu diesem Zweck eine Abschrift eines Personenstandseintrags oder ein Auszug aus diesem oder eine andere Urkunde vorgelegt, die die Familiennamen und Vornamen in anderen Schriftzeichen wiedergibt als in denjenigen der Sprache, in der die Eintragung vorgenommen werden soll, so sind diese Familiennamen und Vornamen ohne Übersetzung soweit wie möglich durch Transliteration wiederzugeben.

Sind von der Internationalen Normenorganisation (ISO) empfohlene Normen vorhanden, so sind sie anzuwenden.“

Demzufolge enthält die spezifizierte Unicode-Teilmenge eine große Zahl von Buchstaben des lateinischen Schriftsystems sowie Sequenzen von Buchstaben und diakritischen Zeichen. Außerdem sind Sonderzeichen enthalten, die beispielsweise in Namen von Handelsunternehmen vorkommen können. Zusätzlich enthält sie die für die Schreibung der neugriechischen Sprache erforderlichen Schriftzeichen sowie zahlreiche Buchstaben des kyrillischen Alphabets zur Unterstützung der bulgarischen Sprache.

Der Beschluss 2022/51 des IT-Planungsrates legt fest, dass alle IT-Verfahren, die dem Bund-Länder übergreifenden Datenaustausch oder dem Datenaustausch mit Bürgern und Wirtschaft dienen, spätestens zum 1. November 2024 konform zur DIN 91379 sein müssen.[4]

Die Architekturrichtlinie für die IT des Bundes fordert die Verwendung der DIN SPEC 91379 in der Bundesverwaltung.[5]

Auf der Grundlage der DIN SPEC 91379 wurde 2022 die Norm DIN 91379 erarbeitet. Diese Norm übernimmt alle enthaltenen Zeichen und Zeichensequenzen aus der DIN SPEC 91379 unverändert und enthält wenige neue Zeichen bzw. Zeichensequenzen.[1] Listen der Zeichen und Sequenzen als Textdateien findet man via GitHub in DIN 91379 Characters and Sequences.[6]

Der Standard trifft keine Aussagen zur Darstellung von Fließtext.[1]

Die im Mai 2022 erschienene Fassung der DIN 5009 „Text- und Informationsverarbeitung für Büroanwendungen – Ansagen und Diktieren von Texten und Schriftzeichen“ zusammen mit ihrem Beiblatt „Ansage, Benennung und Tastatureingabe von Sonderbuchstaben und Sonderzeichen“ enthält für alle diese Zeichen (außer den griechischen und kyrillischen Buchstaben) Ansagewörter und Buchstabierregeln. Damit ist auch eine korrekte Wiedergabe der Zeichen in mündlicher Kommunikation (beispielsweise am Telefon) sichergestellt.

Einzelnachweise