„Carl Falck (Verwaltungsjurist)“ – Versionsunterschied

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1930 erfolgte seine Ernennung zum [[Oberpräsident]]en der [[Provinz Sachsen]] als Nachfolger von [[Heinrich Waentig]].
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Im Zuge der Absetzung der preußischen Staatsregierung [[Otto Braun|Braun]]-[[Carl Severing|Severing]] ([[Preußenschlag]]) wurde er im Juli 1932 durch die [[Kabinett Papen|Regierung Papen]] zur Disposition gestellt und zunächst kommissarisch durch den Regierungspräsidenten von [[Hannover]],
Im Zuge der Absetzung der preußischen Staatsregierung [[Otto Braun|Braun]]-[[Carl Severing|Severing]] ([[Preußenschlag]]) wurde er im Juli 1932 durch die [[Kabinett Papen|Regierung Papen]] entlassen und zunächst kommissarisch durch den Regierungspräsidenten von [[Hannover]],
[[Friedrich von Velsen]] ersetzt. Falck arbeitete daraufhin als Rechtsanwalt in Berlin. Er wurde von den Nationalsozialisten verfolgt und war zeitweise im [[Konzentrationslager]] inhaftiert.
[[Friedrich von Velsen]] ersetzt. Falck arbeitete daraufhin als Rechtsanwalt in Berlin. Er wurde von den Nationalsozialisten verfolgt.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 15. Februar 2017, 22:33 Uhr

Carl Falck (* 1884 in Kaldenkirchen; † 1947) war ein deutscher Verwaltungsjurist. Er war Mitglied der DDP.

Leben

Nach bestandenem Staatsexamen und anschließender Referendarzeit war Falck von 1912-16 als Staatsanwalt in Berlin tätig, daran anschließend arbeitete er bis 1918 als Referent im Kriegsernährungsamt. 1918 erfolgte seine Ernennung zum Oberlandesgerichtsrat und 1919 seine Berufung in das preußische Landespolizeiamt. 1921-24 fungierte er als Ministerialdirektor und Leiter der Beamtenabteilung im Reichsinnenministerium. 1924 wurde er zum Präsidenten des Bundesamtes für Heimatwesen berufen. Innerhalb der DDP gehörte er von 1925 bis 1929 dem Parteiausschuss an.[1] 1930 erfolgte seine Ernennung zum Oberpräsidenten der Provinz Sachsen als Nachfolger von Heinrich Waentig.

Im Zuge der Absetzung der preußischen Staatsregierung Braun-Severing (Preußenschlag) wurde er im Juli 1932 durch die Regierung Papen entlassen und zunächst kommissarisch durch den Regierungspräsidenten von Hannover, Friedrich von Velsen ersetzt. Falck arbeitete daraufhin als Rechtsanwalt in Berlin. Er wurde von den Nationalsozialisten verfolgt.

Einzelnachweise

  1. Konstanze Wegner [Bearb.]: Linksliberalismus in der Weimarer Republik. Die Führungsgremien der Deutschen Demokratischen Partei und der Deutschen Staatspartei 1918 – 1933. Droste, Düsseldorf 1980, S. 733.

Literatur