Weibliche Genitalverstümmelung

Als Beschneidung weiblicher Genitalien (engl.: Female Genital Cutting, FGC) oder Genitalverstümmelung (englisch Female Genital Mutilation, FGM) werden überwiegend mit Tradition begründete Praktiken bezeichnet, bei denen die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane teilweise oder ganz entfernt beziehungsweise beschädigt werden.[1][2][3] Hauptverbreitungsgebiet ist das westliche und nordöstliche Afrika.

Diese Eingriffe werden an Mädchen und Frauen vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter vorgenommen; in den meisten Fällen jedoch vor Beginn oder während der Pubertät. Sie werden ohne medizinische Begründung durchgeführt, sind meist mit starken Schmerzen verbunden und können schwere körperliche und psychische Schäden verursachen.

Aufgrund dieser weitreichenden Folgen für Leib und Leben der betroffenen Mädchen und Frauen steht die Praxis seit Längerem in der Kritik von Menschen- und Frauenrechtsorganisationen aus vielen Ländern. Zwischenstaatliche Organisationen wie die Vereinten Nationen, UNICEF, UNIFEM und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie nichtstaatliche Organisationen wie Amnesty International wenden sich gegen die Beschneidung und stufen sie als Verletzung des Menschenrechtes auf körperliche Unversehrtheit ein. Die Praxis ist nach dem Strafrecht vieler Staaten (unter anderem aller Staaten der Europäischen Union) eine Straftat.

Formen

Beschneidungsformen (nach WHO) – Anatomie: A normale Anatomie, B Klitorisvorhaut und ggf. Klitoris wurden entfernt, C Klitorisvorhaut und ggf. Klitoris sowie die inneren Schamlippen wurden entfernt, D Klitorisvorhaut und Klitoris sowie die Schamlippen wurden entfernt und die Vaginalöffnung teilweise zugenäht
Prozentuale Anteile der unterschiedlichen Beschneidungsformen in ausgewählten afrikanischen Ländern Quelle: WHO
Kombination aus Typ I und II: Klitorisvorhaut sowie innere Schamlippen (Labia minora) wurden entfernt. Die Klitoris selbst ist erhalten.
Kombination aus Typ I und II: Klitorisvorhaut sowie innere Schamlippen (Labia minora) wurden entfernt. Die Klitoris selbst ist erhalten.
Typ IV: Vollstandige Entfernung von (äußerer) Klitoris und inneren Schamlippen, mit abschließendem Vernähen der Öffnung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellte 1995 eine Klassifikation zur Unterscheidung verschiedener Typen vor, die 1997 in eine gemeinsame Erklärung von WHO, UNICEF und UNFPA übernommen wurde.[4] Diese Typisierung wurde 2008 überarbeitet und wird seither von weiteren Organisationen und Programmen der Vereinten Nationen getragen, neben den bereits genannten von OHCHR, UNAIDS, UNDP, UNECA, UNESCO, UNHCR und UNIFEM.[5]

Demnach[6] lassen sich nach Ausmaß der Veränderung folgende vier Typen unterscheiden:

  • Typ I (auch „Sunna“ oder „Sunnah“): teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris (Klitoridektomie) und/oder der Klitorisvorhaut (Klitorisvorhautreduktion).
  • Typ II: teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris und der inneren Schamlippen mit oder ohne Beschneidung der äußeren Schamlippen (Exzision).
  • Typ III (auch Infibulation): Verengung der Vaginalöffnung mit Bildung eines deckenden Verschlusses, indem die inneren und/oder die äußeren Schamlippen aufgeschnitten und zusammengefügt werden, mit oder ohne Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris.
  • Typ IV: In dieser Kategorie werden alle Praktiken erfasst, die sich nicht einer der anderen drei Kategorien zuordnen lassen. Die WHO nennt beispielhaft das Einstechen, Durchbohren, Einschneiden (Introzision), Abschaben sowie die Kauterisation von Genitalgewebe.

Der Anteil verschiedener Eingriffsformen zueinander konnte bisher nur geschätzt werden. Die größte Datenmenge gibt es über beschnittene afrikanische Mädchen und Frauen, die älter als 15 Jahre sind. Diese weisen zu etwa 90 Prozent Genitalveränderungen der Typen I, II und IV auf, zu 10 Prozent des Typs III.[7] Andere Schätzungen befassen sich mit Mädchen, die jünger als 16 Jahre sind, und stellten in dieser Altersgruppe einen höheren Anteil an Beschneidungen des folgenschwersten Typs III fest. Es wird vermutet, dass an bis zu 20 % aller beschnittenen Mädchen Veränderungen vom Typ III durchgeführt wurden.[7][8]

Die Klassifizierung dient als Basis zur Verständigung über den Untersuchungsgegenstand in der Forschung und soll die Vergleichbarkeit von Datenerhebungen gewährleisten. Ein solches Raster bedingt allerdings immer eine Vereinfachung; tatsächlich gibt es viele Varianten, die verschiedene Eingriffe kombinieren.[9][10] Selbst innerhalb einer Region oder Ethnie können erhebliche Unterschiede in der Form der Beschneidung auftreten.[11]

Die verschiedenen rituellen Eingriffe, die in der vierten Kategorie zusammengefasst sind, weil sie nicht in eine der ersten drei Kategorien passen, liegen bezüglich der Hintergründe und der Folgen weit auseinander. Außerdem sind die Praktiken unter Typ IV insgesamt weniger erforscht als die der anderen drei Typen.[12] Schließlich wird für einige der Eingriffe unter Typ IV bezweifelt, dass sie überhaupt zu Recht in einer Erklärung der WHO als Genitalverstümmelung gelistet sind.[13]

Die invasivste Praktik ist die Infibulation nach Typ III, auch pharaonische Beschneidung genannt: Durch Vernähen oder durch bloßes Zusammenfügen der Hautfetzen wächst die Haut über der Vaginalöffnung und dem Ausgang der Harnröhre zusammen. Damit wird der Scheidenvorhof verschlossen, lediglich eine kleine Öffnung wird für den Austritt des Urins, des Menstruationsbluts und der Vaginalsekrete offen gehalten. Durch diese Behinderung kommt es zu zusätzlichen Schmerzen und Infektionsrisiken.[14] Nach dem Eingriff werden den betroffenen Mädchen und Frauen häufig die Beine zusammengebunden, bis die Wunde verheilt ist. Dies kann mehrere Tage oder Wochen dauern.[15] Weitere gesundheitliche Risiken und Komplikationen ergeben sich dadurch, dass dieser Verschluss wieder geöffnet werden muss (medizinischer Fachbegriff: Defibulation), um Geschlechtsverkehr zu ermöglichen. Gelingt dem Mann die Öffnung der Vagina durch Penetration nicht, muss die infibulierte Vaginalöffnung mit einem scharfen Gegenstand erweitert werden. Zur Entbindung ist oft eine zusätzliche weiter reichende Defibulation notwendig. In manchen Gegenden folgt nach der Geburt eine erneute Infibulation, Reinfibulation oder auch Refibulation genannt.[14]

Durchführung

Die Beschneidung wird in vielen praktizierenden Kulturen als ein feierlicher Initiationsritus begangen, mit dem ein Mädchen im Mittelpunkt steht und offiziell als erwachsene Frau anerkannt wird.

Ausführende Personen

Die Ausführenden einer Beschneidung weiblicher Genitalien sind in der Regel traditionell ausgebildete Hebammen, Heilerinnen oder spezialisierte Beschneiderinnen. Beschneiderinnen lernen den Beruf von ihren Müttern. Es ist eine in entsprechenden Kulturen hochangesehene Tätigkeit, die der Familie der Beschneiderin ein relativ hohes Einkommen sichert.[16] Die wohlhabenden Bevölkerungsschichten der Städte lassen die Prozedur von Ärzten, modern ausgebildeten Krankenschwestern oder Hebammen in Kliniken oder unter klinikähnlichen Bedingungen durchführen.[17]

Traditionelle Techniken

Traditionell finden die Beschneidungen außerhalb von Krankenhäusern unter unhygienischen Bedingungen statt.

Werkzeug von ehemaligen Beschneiderinnen aus Ostafrika

Bei traditioneller Durchführung werden die Betroffenen meistens nicht narkotisiert und haben so starke Schmerzen, dass sie von mehreren Erwachsenen festgehalten werden müssen. Das Ertragen des Schmerzes wird von einigen Ethnien als wichtiger Bestandteil der Zeremonie angesehen – als Zeichen für Reife, um beispielsweise auf die Rolle als Gebärende vorbereitet zu sein.[17] Als Werkzeuge werden (Spezial-)Messer, Rasierklingen, Scheren oder Glasscherben verwendet. Oft werden mehrere Mädchen mit demselben Werkzeug beschnitten, was das Infektionsrisiko und das Risiko für die Übertragung von Krankheiten erhöht. Zum Wundverschluss werden Akaziendornen, Bindfaden, Schafdarm, Pferdehaar, Bast oder Eisenringe verwendet. Substanzen wie Asche, Kräuter, kaltes Wasser, Pflanzensäfte, Blätter oder Wundkompressen aus Zuckerrohr sollen die bei der Beschneidung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane meist auftretende starke Blutung stoppen.

Medikalisierung

Mit dem Begriff „Medikalisierung“ wird eine Bandbreite von Modifikationen des Eingriffs bezeichnet, die dazu dienen sollen, die negativen gesundheitlichen Folgen der Beschneidung zu verringern. Der Begriff orientiert sich dabei an einem westlichen Verständnis von Medizin. Der Anteil an Beschneidungen, der unter solchen Bedingungen erfolgt, ist in den verschiedenen Ländern unterschiedlich hoch.[17]

Die Medikalisierung kann durch viele verschiedene Modifikationen erfolgen und von kleinen bis zu sehr weitgehenden Veränderungen reichen. Eine Möglichkeit ist es, Beschneiderinnen zusätzlich auszubilden, beispielsweise über weibliche Anatomie. Alternativ kann die Operation von Geburtshelferinnen, Arzthelferinnen oder Krankenschwestern durchgeführt werden, die eine moderne Ausbildung durchlaufen haben. Der höchste Grad an Medikalisierung wäre die Durchführung durch Ärzte bzw. Ärztinnen. Des Weiteren sind hygienische Bedingungen sowohl am Ort der Durchführung als auch bei den verwendeten Instrumenten entscheidend für den Grad an Medikalisierung. Die Verabreichung von Antibiotika und Tetanus-Spritzen vermag das gesundheitliche Risiko des Eingriffs deutlich zu verringern. Lokalanästhesie oder Vollnarkose können traditionelle Mittel zur Schmerzlinderung ersetzen. Bei auftretenden Komplikationen kann Zugang zu medizinischer Versorgung angeboten werden.[17]

Ägypten, Dschibuti und Sudan gelten als Länder mit einem hohen Grad an Medikalisierung der Beschneidungen. In Ägypten, wo 47,5 Prozent der Beschneidungen von Ärzten durchgeführt werden, konzentriert sich diese Medikalisierung allerdings auf städtische Regionen. Gründe hierfür sind neben der höheren Verfügbarkeit des Zugangs zu Ärzten das städtische Milieu, welches die Chance erhöht, durch Bildungsprojekte über die Gefahren der Beschneidung unterrichtet zu werden. Wenn die entstehenden Mehrkosten von den Familien selbst gedeckt werden müssen, haben ärmere Frauen weniger Chancen auf Medikalisierung als Betroffene aus reicheren Schichten.[17]

Untersuchungen zeigten, dass sich, besonders bei den leichteren Formen der Beschneidung, die Komplikationen und Todesfälle durch medizinische Ausbildung und hygienischere Bedingungen stark verringern lassen. So konnte in einer Untersuchung in Nordkenia gezeigt werden, dass bereits präventive Tetanus-Impfungen und prophylaktische Antibiotika sowie die Anweisung, neue sterile Rasierklingen für den Eingriff zu benutzen, das Risiko von Kurzzeitfolgen um 70 Prozent senken können. Durch die Möglichkeit der Anästhesie wird die Beschneidung für die Betroffenen schmerzärmer.[17]

Die Medikalisierung der Beschneidungen ist hinsichtlich ihres politischen Nutzens umstritten.

Siehe auch: Abschnitt - Pro und Kontra Medikalisierung.

Geschichte

Die Ursprünge der Beschneidung weiblicher Genitalien konnten weder zeitlich noch geographisch eindeutig bestimmt werden.

Auf einem Papyrus aus dem Jahr 163 v. Chr., der Epoche des alten Ägypten, wird die Beschneidung von Mädchen erwähnt. Auch wurden Mumien gefunden, die Anzeichen einer Beschneidung aufweisen. Die männliche Zirkumzision kann ebenfalls auf diese Zeit zurückdatiert werden. Laut dem griechischen Geschichtsschreiber Strabon wurde Beschneidung an beiden Geschlechtern in Ägypten durchgeführt,[18][19] ebenso wird von Philon von Alexandria berichtet, der um die Zeit Christi Geburt lebte, dass „bei den Juden nur die Männer, bei den Ägyptern jedoch Männer und Frauen beschnitten sind“.[20] Es wird davon ausgegangen, dass die Praktik der Beschneidung sich vom antiken Ägypten aus über den afrikanischen Kontinent verbreitet hat. Die Routen der Verbreitung sowie deren Zeitverlauf lassen sich nicht klar rekonstruieren.[21][22]

Geographische Verbreitung

Regionale Verbreitung in Afrika (geschätzte Verteilung)

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation zur Verbreitung von Typ I-III der WHO-Klassifikation sind weltweit zwischen 100 und 140 Millionen Frauen und Mädchen an den Genitalien beschnitten (Stand 2008); in Afrika sind in jedem Jahr etwa drei Millionen Mädchen von solchen Eingriffen bedroht.[23]

Afrika

Hauptverbreitungsgebiete sind 28 Staaten im westlichen und nordöstlichen Afrika. In sieben Ländern – in Dschibuti, Ägypten, Guinea, Mali, Sierra Leone, Somalia und im Norden des Sudan – ist die Praxis fast flächendeckend verbreitet: Über 90 % der Frauen zwischen 15 und 49 Jahren sind dort beschnitten.[24] Die Infibulation (Typ III) ist insbesondere in Dschibuti, Eritrea, Äthiopien, Somalia und Nordsudan verbreitet, in Dschibuti und Nordsudan ist mehr als die Hälfte der Frauen, in Somalia sind etwa 80 % der Frauen von diesem Eingriff betroffen.[25]

Die Zahlenangaben beziehen sich auf bestimmte Staaten, weil die Datenerhebung innerhalb nationalstaatlicher Grenzen stattfindet. Zwischen einzelnen Regionen dieser Staaten bestehen dabei teilweise beträchtliche Unterschiede. Entscheidender Faktor für die Verbreitung von Beschneidungen allgemein wie auch bezüglich des Typs der Beschneidung ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern die ethnische Gruppe, der die Frauen angehören.[23][26]

Asien

Außerhalb Afrikas ist bisher der Jemen das einzige Land mit Beschneidungspraxis, für das die Verbreitung statistisch erfasst wurde: 22,6 % der 15 bis 49-jährigen Mädchen und Frauen sind betroffen.[27] Indizien deuten darauf hin, dass die Beschneidung weiblicher Genitalien in Syrien und dem West-Iran präsent ist.[28] Weiter ist die Praxis für das irakische Kurdistan,[29] für kurdisch besiedelte Regionen in der Türkei,[30] für das nördliche Saudi-Arabien und südliche Jordanien,[28] für Beduinen in Israel, für die Vereinigten Arabischen Emirate,[31] für muslimische Gruppen in Malaysia und für Indonesien (primär auf den Inseln Sumatra, Java, Sulawesi, Madura, vorwiegend Typ I und IV)[32][33] dokumentiert. Für diese Länder liegen keine Daten zur Verbreitung vor.

Mittel- und Südamerika

In Amerika ist das Phänomen vereinzelt belegt, etwa für die Embera-Chamí-Indianer in Kolumbien.[34]

Australien

Historische Beschneidungsmesser aus Stein von den Aborigines aus dem Jahr 1925. Herkunft: Groote Eylandt, Australien, heute im British Museum

Die Beschneidung der Frau findet sich traditionell bei einigen Ethnien der Aborigines, der australischen Ureinwohner. Ähnlich der bei Männern durchgeführten Subinzision fand die Operation im Rahmen von Initiationsriten statt.[35] Inwiefern die Beschneidung gegenwärtig von den Aborigines praktiziert wird, ist unklar. Während der UNHCHR in einem Arbeitspapier behauptet, dass Stämme in Queensland die unter Typ IV fallende Inzision praktizieren,[36][37] wird diese Ansicht von australischen Wissenschaftlern in Frage gestellt.[38]

Der Großteil der heutzutage in Australien durchgeführten Beschneidungen dürfte innerhalb von Migrantenpopulationen aus dem afrikanischen und arabischen Kulturraum erfolgen.[36]

Europa und Nordamerika

Durch Auswanderung aus Afrika wuchs seit den 1970er Jahren in Europa und Nordamerika die Zahl beschnittener Frauen und Mädchen aus Herkunftsgebieten mit Beschneidungsritualen.[23][39] Die Schätzungen dazu, wie viele Migrantinnen beschnitten waren, sind bisher (Stand 2008) relativ unsicher; sie beruhen in den meisten Fällen auf der Zusammenstellung von Daten zur Herkunft der Migrantinnen mit Daten zur statistischen Verbreitung der Beschneidungspraktiken in den Herkunftsregionen.[40]

Auf Grundlage der Zahl von rund 60.000 in Deutschland lebenden Frauen aus Ländern, in denen es eine Beschneidungs-Tradition gibt, gehen die Schätzungen der Nichtregierungsorganisationen hier von bis zu 30.000 betroffenen oder bedrohten Mädchen und Frauen aus.[41] Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes schätzte 2005, dass in Deutschland mindestens 18.000 Frauen bereits betroffen und weitere 5000 bis 6000 Mädchen gefährdet sind.[42] Für die Schweiz schätzt UNICEF die Zahl beschnittener oder von Beschneidung bedrohter Mädchen und Frauen auf etwa 6.700.[40]

Das österreichische Bundesministerium für Gesundheit und Frauen führte 2006 zusammen mit der Ärztekammer und UNICEF eine Studie zur „Genitalverstümmelung“[43] durch. Hiernach hatten 14 % der niedergelassenen Gynäkologen oder Kinderärzte mindestens einmal in ihrem Berufsleben ein beschnittenes Mädchen oder eine beschnittene Frau behandelt.[44] Es fiel auf, dass der Anteil außerhalb der Gruppe der Gynäkologen sehr gering war (nur 1 Kinderarzt).[44] Jeweils zwei Ärzte in Wien und in der Steiermark gaben an, dass sie schon gefragt worden seien, ob sie eine Genitalbeschneidung durchführen würden.[44] In 16 Prozent der Krankenanstalten, die an der Befragung teilnahmen, sollen nach deren Angaben einmal genitalverstümmelte Mädchen oder Frauen behandelt worden sein.[45] Drei von vier Patientinnen sollen aus Somalia oder Äthiopien stammen.[45] Überwiegend erfolgte ein Besuch aus Anlass einer Schwangerschaft oder vor einer Entbindung.[45] Es wurde vermutet, dass die Frauen, an denen eine Genitalbeschneidung vorgenommen worden war, erst erheblich später nach Österreich eingereist waren.[46]

In den übrigen europäischen Staaten gibt es bisher (Stand 2008) lediglich für England und Wales Schätzungen, die zusätzlich auf Datenerfassungen anlässlich gynäkologischer Untersuchungen beruhen. Diesen Schätzungen zufolge sind dort insgesamt etwa 66.000 Migrantinnen beschnitten; etwa 15.000 Mädchen unter 15 Jahren sind von der Infibulation (Typ III) bedroht und über 5000 Mädchen des Alters sind von Beschneidungen nach Typ I und II bedroht.[47]

Darüber hinaus ist dokumentiert, dass Beschneidungspraktiken bei einem Teil der Migrantinnen trotz gesetzlicher Verbote in den Aufnahmeländern heimlich fortgeführt werden. In Frankreich, Italien, Spanien und der Schweiz[48] kam es in diesem Zusammenhang zu Strafprozessen.[49] Die Eingriffe erfolgen entweder im Aufnahmeland oder anlässlich einer Reise in ein Herkunftsland.[50][51] Datenerhebungen zu diesem Phänomen existieren bisher (Stand 2008) nicht.

Demografie der Betroffenen

In ethnischen Gruppen, in welchen die Beschneidung weiblicher Genitalien Tradition hat, ist meist die große Mehrzahl aller Frauen betroffen. Das Beschneidungsalter variiert von Gruppe zu Gruppe: Manche Mädchen werden schon in der ersten Lebenswoche, manche erst in der Pubertät oder bei der Eheschließung beschnitten. Die meisten Mädchen sind zum Zeitpunkt ihrer Beschneidung zwischen vier und zwölf Jahre alt. Oft findet die Beschneidung zu Beginn der Pubertät statt und ist Teil eines Initiationsritus, der den Übergang zum Erwachsenenalter markiert.[35] Erwachsene Frauen werden manchmal kurz vor der Eheschließung oder auch noch danach[52] einer Beschneidung unterzogen. Dies liegt dann meist darin begründet, dass dem Ehemann oder der Schwiegermutter die bestehende Genitalbeschneidung als nicht ausreichend erscheint.

Je jünger die Mädchen sind, desto geringer ist zum einen ihr Kenntnisstand; zum anderen können sie sich nicht gegen den Eingriff wehren oder sich ihm gar entziehen. Laut Zahlen von UNICEF kommt die Beschneidung von Frauen in der ländlichen Bevölkerung häufiger vor als in der städtischen: In der ländlichen Bevölkerung findet demnach die Praktik bei etwa 73 % der Bevölkerung Zuspruch, in der städtischen Bevölkerung bei etwa 67 %. Als Grund hierfür wird der – insbesondere für Frauen – geringe Zugang zu Schulbildung auf dem Land angesehen. Damit geht ein stärkeres Festhalten an Traditionen und eine größere soziale Kontrolle als in der Großstadt einher. Die gesellschaftliche Abhängigkeit und das Fehlen einer ökonomischen Perspektive sind demnach auch die tragenden Faktoren, welche eine Beendigung der Praktiken erschweren.[53]

Sozialwissenschaftler – wie erstmals 2003 die Anthropologie-Professorin[54] und WHO-Mitarbeiterin[55] Carla Makhlouf Obermeyer – stellten in anderen Untersuchungen dagegen fest, dass es in der Durchführungshäufigkeit keine Unterschiede gebe, die auf einem anderen intellektuellen Niveau beruhen. Lediglich die Art und Weise unterscheidet sich: In gebildeteren Kreisen ist der Trend zur sogenannten Medikalisierung, also der Durchführung der Beschneidung in Krankenhäusern oder durch professionelles medizinisches Personal und unter hygienischeren Bedingungen zu beobachten. Generell halten über 90 % der Betroffenen an der Tradition fest und nur etwa 4 % wollen die Beschneidungen an ihren eigenen Töchtern nicht durchführen lassen. Manche gebildete Frauen entschließen sich auch im Erwachsenenalter noch selbst dazu, beschnitten zu werden. Hierbei werden allerdings nicht extreme Beschneidungsformen (wie z. B. die Infibulation) gewählt.

Untersuchungen in Europa haben ergeben, dass auch Migranten zum Teil an der Praxis festhalten. Die Mädchen werden im Herkunftsland der Eltern oder in dem europäischen Heimatland beschnitten, in fast allen europäischen Ländern ist dies aber strafbar (siehe Rechtliche Beurteilung).

Gründe der Beschneidung

Tradition

Beschneidungszeremonie bei den Samburu in Rift Valley (Kenia)

Tradition ist die stärkste Rechtfertigung dieser Praxis.[56] Weil die Beschneidung seit langer Zeit und an praktisch allen Frauen der praktizierenden Gruppe durchgeführt wird, betrachten sie die Beschneidung als festen Bestandteil ihrer kulturellen Welt.[57] Unveränderte weibliche Genitalien empfinden viele Frauen in Mali, Somalia, Kenia oder im Tschad als eklig, unkultiviert, unzivilisiert und daher nicht menschenwürdig. Sie assoziieren unmodifizierte Genitalien mit einem Leben außerhalb oder am Rande der zivilisierten Gesellschaft.[58]

Die Beschneidung wird in vielen praktizierenden Kulturen als ein feierlicher Initiationsritus begangen, bei dem ein Mädchen im Mittelpunkt steht und offiziell als erwachsene Frau anerkannt wird. Mit der Beschneidung einher gehen oftmals verschiedene Rituale und Unterweisungen, die dem Mädchen das kulturelle Wissen ihrer Gemeinschaft vermitteln sollen. Die Beschneidung selbst kann als Teil dieses Übergangs zum Erwachsensein aufgefasst werden: die Jugendliche lernt, Schmerzen zu ertragen und ihren Körper zu kontrollieren zu können. Das Vorliegen der Beschneidung dient als Symbol dafür, das die Frau diesen Prozess durchlaufen hat, ein integraler Bestandteil ihrer Kultur ist und deren Werte teilt.[59] Bei den Kikuyu in Kenia symbolisiert die Beschneidung eine Neugeburt, wobei das Mädchen hierbei nicht als Kind ihrer Eltern geboren wird, sondern als Kind des gesamten Stammes.[60] Nicht beschnittene Mädchen riskieren, sozial ausgegrenzt zu werden und keinen Ehemann zu finden.

Medizinische Mythen

Mitunter existieren medizinische Vorstellungen, die aus dem unbeschnittenen Zustand bestimmte Probleme ableiten.

So werden für den Fall, dass eine Beschneidung unterlassen wird, negative Konsequenzen für die Gesundheit und Fruchtbarkeit der Frau wie auch für die Gesundheit des Geschlechtspartners und von der Frau geborener Kinder angenommen. Nach diesen Vorstellungen wird die Klitoris als Organ angesehen, das den Ehemann oder das Kind sogar töten kann, wenn es sie während des Geschlechtsverkehrs bzw. während der Geburt berührt. Der vermeintlichen Gefährlichkeit entsprechend, existieren im Ägyptischen Ausdrücke wie „Wespe“, „Stachel“ oder „Exzess“, um die Klitoris zu beschreiben.[61]

Auch existieren Mythen, nach denen weibliche Genitalien ohne Beschneidung weiter wüchsen und etwa die Klitoris die Größe eines Penis erreichen würde.[8]

Ästhetische Vorstellungen

In den Kulturkreisen, die solche Operationen durchführen, wird eine operativ unveränderte Vulva oftmals als unästhetisch betrachtet. Die Umgestaltung der Genitalien entsprechend einem kulturell geprägten Schönheitsideal ist ein wesentlicher Grund für die Beschneidung.[56] Die Vulva soll schmal und glatt erscheinen, hervorstehende Hauptpartien werden als unästhetisch bewertet.[62] Das ästhetische Ideal entspricht in wesentlichen Aspekten jenem, das in westlichen Ländern mit der ästhetisch motivierten Genitalchirurgie (zum Beispiel der Labioplastik) angestrebt wird.[63]

Die Sozial- und Kulturwissenschaftlerin Kathy Davis stellt fest:

“Among the key motivating factors raised by African women who favor female genital surgeries are beautification, transcendence of shame, and the desire to conform; these clearly matter to American women seeking cosmetic surgery on their labia, as well... In this way, one could see Western female consumers who consent to the procedures (and even finance them) to be even more oppressed and bound by normative gender than their African counterparts.

„Unter den Hauptbegründungen, welche von afrikanischen Frauen, die Operationen an den weiblichen Genitalien befürworten, vorgebracht wurden, befinden sich Verschönerung, Erhabenheit über die Scham sowie der Wunsch sich anzupassen; solche Gründe bewegen auch amerikanische Frauen, die kosmetische Operationen an ihren Labien durchführen wollen... So gesehen, kann man jene westlichen Frauen, die in die Prozeduren einwilligen (und sogar noch dafür zahlen), als von der Geschlechterrolle noch mehr unterdrückt und gefesselt betrachten als ihre afrikanischen Gegenstücke.“

Kathy Davis[64]

Regional liegen unterschiedliche, traditionell verankerte Vorstellungen vor: so nehmen einige Ethnien die Klitoris als Überbleibsel des männlichen Penis wahr, eine Entfernung derselben erhöht also nach dieser Vorstellung die Weiblichkeit der Frau. Auch werden abstehende Teile der Genitalien wie die Labien als nicht benötigte, hässliche Überbleibsel gesehen, deren Entfernung den Körper abrundet und somit schöner und auch erotischer macht.[58]

Hygiene

Wie auch im Fall der männlichen Beschneidung wird argumentiert, dass sich im unbeschnittenen Zustand unter der Klitorisvorhaut Smegma sammelt. Dieses wird durch Bakterien zersetzt und führt zu Geruch sowie unter Umständen zu gesundheitlichen Problemen.[65]

Unterdrückung der weiblichen Sexualität

Einige Formen der Praktik können die sexuelle Lust stark einschränken und die betroffene Frau so unter anderem unfähig machen, einen Orgasmus zu erleben. Weiterhin machen sie den Geschlechtsverkehr für die Frau oft umständlich und schmerzhaft. Somit kann die Beschneidung als Mittel betrachtet werden, die voreheliche Jungfräulichkeit der Frau und ihre Treue in der Ehe sicherzustellen. Die Bekämpfung der als Perversion betrachteten Masturbation war in Europa zwischen dem 19. Jahrhundert bis in die Anfänge des 20. Jahrhunderts üblich. Ärztlicherseits wurden dazu vereinzelt auch Klitoridektomien, Kauterisationen und Infibulationen vorgenommen, obgleich bekannt war, dass die weibliche Libido insgesamt Schaden nehmen kann.[66][67]

In feministischen Kreisen ist die Beschneidung seit den 1970er Jahren ein Synonym für die Unterdrückung der weiblichen Sexualität. Gemäß Kritikern ist die Kontrolle und Unterdrückung der weiblichen Sexualität der eigentliche Grund der Beschneidung, auch wenn sie traditionell anderweitig – etwa mit Reinheitsvorstellungen und fälschlicherweise angenommenen gesundheitlichen Vorteilen – begründet wird. Da eine Frau so auf ihre bloße Reproduktionsfunktion reduziert werde, hat dieser Umstand die Praktik besonders stark ins Visier von Feministinnen gerückt. Diese Sichtweise wurde jedoch in den folgenden Jahrzehnten zunehmend hinterfragt, nachdem seit den 1990er Jahren zahlreiche Fachveröffentlichungen eine differenziertere Betrachtungsweise nahelegen.[68][69]

Ein Großteil der Frauen, die einen solchen Eingriff hinter sich haben, sehen sich nicht in ihrer Sexualität eingeschränkt.[58][70] Allerdings wird auch innerhalb des Feminismus Kritik an der im Westen vorherrschenden Sichtweise geäußert.[62][71][72] So wird eingeräumt, dass die Beschneidung weiblicher Genitalien in der Regel von Frauen praktiziert und gefordert wird, während die Männer in den praktizierenden Kulturen oftmals gar keine klare Präferenz für beschnittene Frauen äußern.[73] Auch wird zugegeben, dass die Auswirkungen auf die weibliche Sexualität umstritten sind.[65][74] Entsprechend wird der Eingriff nicht von allen beschnittenen Frauen als Verlust oder Verstümmelung empfunden und die Verurteilung der Beschneidung als ungerechtfertigte Einmischung zurückgewiesen.[65][57]

Siehe auch: Einschränkung der Sexualität.

Religion

Zu den Religionsgruppen, die die Beschneidung weiblicher Genitalien praktizieren, zählen in erster Linie Muslime,[75] aber auch Christen verschiedener Glaubensrichtungen, äthiopische Juden und Anhänger traditioneller Religionen.[8] In Sierra Leone, wo 90 % aller Frauen beschnitten sind, hauptsächlich nach Typ II, wird die Beschneidung von allen christlich und muslimisch geprägten ethnischen Gruppen mit Ausnahme der Kreolen praktiziert.[76] Allerdings geht die Praxis auf vorchristliche und vorislamische Zeit zurück. In den Ländern, in denen die Mädchenbeschneidung üblich ist, nehmen vor allem ungebildete Gläubige häufig an, sie sei religiös vorgeschrieben. Im Islam ist dies je nach Auslegung auch Lehrmeinung (siehe Vorkommen im Islam).

Allgemein gibt es Religionsvertreter, die sich für die Beschneidung aussprechen, solche, die sich nicht dazu äußern, und andere, die sich dagegen einsetzen.[77] Ein Aufruf der koptischen Kirche im Jahr 2001, dass die Beschneidung unchristlich sei, hat die Praxis unter den ägyptischen Kopten nahezu vollständig beendet. In Kenia ist die traditionalistische Mungiki-Gruppierung im Zusammenhang mit erzwungenen Beschneidungen in den Medien bekannt geworden.[78][79]

Vorkommen im Islam

Der Koran erwähnt weder die Beschneidung von Frauen noch diejenige von Männern. In der Regel wird die Genitalbeschneidung unter Berufung auf einige Hadithe im Islam religiös legitimiert, denn Hadithe (Aussprüche, die dem Propheten Mohammed zugeschrieben werden) bilden neben dem Koran die zweite Quelle des islamischen Rechts. Hierbei handelt es sich allerdings um eine bestimmte Eingriffsform, die sogenannte „leichte Beschneidung“ (arabisch الخفاض القليل). Bei dieser Beschneidungsart findet nur ein leichtes Entfernen des äußerlich sichtbaren Teils der Klitorishaut statt. Extreme Formen wie die Infibulation werden vom Islam also in keiner Weise legitimiert, auch sind keine islamischen Rechtsquellen vorhanden, die eine Beschneidung der kleinen oder großen Schamlippen erwähnen.[80][81][82]

Keine der vier sunnitischen Rechtsschulen (Madhhab) spricht sich explizit gegen die Mädchenbeschneidung aus, denn sie findet Erwähnung in den Überlieferungen. Die Schafiiten halten sie sogar für eine religiöse Pflicht.[83] In den Ländern des Nahen Ostens und Ostafrikas, in denen die schafiitische Rechtsschule dominiert, ist sie deshalb auch allgemein verbreitet. Auch einer überlieferten hanbalitischen Position zufolge ist die Mädchenbeschneidung Pflicht. Die Malikiten sehen die Beschneidung von Mädchen als Prophetentradition (sunna) und dementsprechend als empfehlenswerte Tat an. Die Hanafiten wie auch manche Hanbaliten halten sie für lediglich ehrenhaft (makruma).[84]

Das am häufigsten zitierte Hadith im Zusammenhang mit der Beschneidung von Frauen gibt eine Diskussion zwischen Mohammed und Umm Habibah (oder Umm 'Atiyyah) wieder (das Hadith der Beschneiderin).[85] Diese Frau war als Beschneiderin von Sklavinnen bekannt und gehörte zu den Frauen, die mit Mohammed immigriert waren. Nachdem er sie entdeckt hatte, fragte er sie, ob sie immer noch ihren Beruf ausübe. Sie bejahte und fügte hinzu: „Unter der Bedingung, dass es nicht verboten ist und du mir nicht befiehlst, damit aufzuhören“. Mohammed erwiderte ihr: „Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht (la tanhaki), denn es macht das Gesicht strahlender (ashraq) und es ist angenehmer (ahza) für den Ehemann“. Nach anderen Überlieferungen sagte Mohammed: „Schneide leicht und übertreibe nicht (ashimmi wa-la tanhaki), denn das ist angenehmer (ahza) für die Frau und besser (ahab, nach Quellen abha) für den Mann“. (Andere Übersetzung: „Nimm ein wenig weg, aber zerstöre es nicht. Das ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt.“. „Die Beschneidung ist eine Sunnah für die Männer und Makrumah für die Frauen.“)

Dieser Hadith gilt aber als daif, also als schwach. Dies bedeutet, der Hadith ist inhaltlich und bezüglich des Isnad unzulänglich: er hat demzufolge eine unvollständigen Isnad (Zeugenkette), einen Sammelisnad, der die Rücküberprüfung, ob der Prophet dies tatsächlich aussagte, nicht zulässt. (Es war den Muslimen bereits im 2. Jh. islamischer Zeitrechnung bekannt, dass Hadithe gefälscht wurden).

Diejenigen, die diesen Hadith anerkennen, interpretieren ihn unterschiedlich. Eine Ansicht besagt, dass sich das „ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt“ auf das „zerstöre nicht“ bezieht. Mohammed hätte dann mit der vorislamischen Tradition nicht brechen wollen, bevorzugte selbst aber deren Unterlassung. Eine andere Deutung geht davon aus, dass es sich um ein „Makruma“ handelt, eine freiwillige ehrenvolle Tat, deren Unterlassung nicht bestraft wird – im Gegensatz zur Sunna, die ein alle Muslime verbindendes Brauchtum darstellt, das eingehalten werden soll. Zu diesen Deutungen kommt hinzu, dass der Islam das Recht der Frau auf sexuelle Befriedigung, wenn sie verheiratet ist, ausdrücklich anerkennt.

Heutige Gegner der Beschneidung argumentieren mit Koranversen, die hervorheben, dass der Mensch von Gott in seiner optimalen Form geschaffen wurde:

„für diejenigen, die Gottes betend im Stehen, im Sitzen und auf der Seite liegend gedenken und über die Schöpfung der Himmel und der Erde nachdenken und sagen: „Unser Herr, Du hast all das nicht umsonst geschaffen. Gepriesen seist Du! Behüte uns vor der Strafe des Feuers!““

Koran 3:191

„(Gott) Der alles gut gemacht hat, was Er erschuf. Und Er begann die Schöpfung des Menschen aus Ton.“

Koran 32:7

„Ich (Satan) werde sie (die Diener Gottes) verführen und falsche Wunschvorstellungen in ihnen erwecken, und ich werde ihnen befehlen, manchem Herdentier die Ohren einzuschlitzen und die Schöpfung Gottes zu verunstalten. Wer den Satan anstatt Gott zum Beschützer nimmt, der hat gewiss verloren.“

Koran 4:119

Gesundheitliche Folgen

Die Folgen hängen vom Typ der Beschneidung, ihren Durchführungsbedingungen und dem allgemeinen Gesundheitszustand des Mädchens oder der Frau ab. Besonders folgenschwer ist die Infibulation.

Akute Komplikationen während des Eingriffs

Akute Komplikationen sind in der Regel auf unzureichende hygienische und technische Bedingungen zurückzuführen. So kann es zu hohem Blutverlust (Hämorrhagie) kommen, der, sofern er nicht gestillt wird, bis zum Schock führen kann. Durch Keime kann es zu Infektionen kommen, eine schlechte Wundvernähung kann Narbenbildung begünstigen. Probleme, die sich unmittelbar nach der Beschneidung einstellen können, sind Sepsis, Stenose sowie die Bildung von Fisteln oder Zysten. Weiterhin können Komplikationen wie Infekte des Harntraktes und Störungen der Blasenentleerung (Dysurie) auftreten.[86][53][35] Besonders in Afrika ist ein klinisches Operationsumfeld selten vorhanden, sodass es hier häufig zu Komplikationen kommt, die bis zum Tod führen.

Langfristige Komplikationen

Einschränkung der Sexualität

Die Klitoris ist mit einer hohen Dichte an Nervenendungen ausgestattet und daher besonders berührungsempfindlich und empfänglich für sexuelle Reize. Durch das Entfernen von sensitivem klitoralem Gewebe kann es zu einer reduzierten sexuellen Stimulierbarkeit kommen, entsprechend ist auch die Fähigkeit eingeschränkt, einen Orgasmus zu erleben. Die gesamte Klitoris ist allerdings größer als der sichtbare Teil und besteht zum überwiegenden Teil aus Strukturen, die von den äußeren Schamlippen verdeckt sind.[87]

Negative Auswirkungen auf das Sexualleben zeigten sich vor allem für die Infibulation (Typ-III-Beschneidung).[53] Bei einer Typ-III-Beschneidung kann es durch die Verengung des Scheidenvorhofes und Narbenbildung zu Schmerzen beim Vaginalverkehr kommen, eine sogenannte Dyspareunie, beziehungsweise die Möglichkeit der Penetration eingeschränkt sein. Eine Befragung von 300 fibulierten sudanesischen Frauen und 100 sudanesischen Männern ergab, dass es zwischen drei und vier Tagen aber auch bis zu einigen Monaten dauern kann, bis der verengte Scheidenvorhof so geweitet ist, dass der Geschlechtsverkehr normal vollzogen werden kann. In etwa 15 Prozent gelingt eine Weitung durch Penetrierung dauerhaft nicht, so dass das Paar (in der Regel heimlich) eine Geburtshelferin zuhilfe ziehen muss. Allerdings ist es in den vergangenen Jahrzehnten im Sudan immer mehr in Mode gekommen, dass sich Frauen nach der Geburt eines Kindes den Scheidenvorhof durch Nähen wieder verengen lassen. Dies hängt damit zusammen, dass die Frau dann wieder jungfräulich wirkt. Einige Frauen berichteten auch, dass sie bei verengtem Scheidenvorhof mit ihren Rest-Genitalien am ehesten Lust empfinden können.[88]

Der unverzerrten wissenschaftlichen Erfassung von Auswirkungen verschiedener Beschneidungen auf die Sexualität steht entgegen, dass Daten diesbezüglich nur aus Befragungen gewonnen werden können. Gerade in den betroffenen Regionen stellt sich eine Befragung der Frauen jedoch als schwierig dar, da diese kulturell bedingt nicht sonderlich dazu geneigt sind, mit Fremden über ihre sexuellen Empfindungen und Probleme offen zu sprechen. Somit stützen sich viele Studien auf die Aussagen einiger weniger Probandinnen, deren Repräsentativität fraglich ist. Auch die Frage der Vergleichbarkeit steht aus: Da der Eingriff oft vor der Pubertät erfolgt, kennt die Mehrzahl der betroffenen Frauen nur die Sexualität aus der Perspektive des beschnittenen Zustands. Weiterhin ist die Einschätzung sowohl von Schmerz als auch von sexueller Lust vom kulturellen Hintergrund mitgeprägt, die Übertragung von westlichen Konzepten ist nicht ohne Weiteres möglich. Entsprechend kommen die Studien zu diesem Thema zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.

Die Sozialpsychologin Hanny Lightfoot-Klein[89] vermutet, dass bei infibulierten Frauen die physiologischen Funktionen zwar beschädigt oder stark herabgesetzt, aber nicht aufgehoben sind. Dies könne bis zu einem gewissen Grad wahrnehmungsphysiologisch kompensiert werden. Entscheidend sei die Tatsache, dass fast alle befragten Frauen unbeschnittene Sexualität nicht kennen und dass viele der befragten Frauen in einer harmonischen Beziehung leben. So würden viele infibulierte Frauen berichten, dass sie Lust und sogar einen Orgasmus empfinden können. Andere berichteten, dass sie in Folge der pharaonischen Beschneidung (Infibulation) den Mann nicht fühlen können.[88]

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt das Research Center for Preventing and Curing Complications of FGM/C in Italien. So gaben in einem strukturierten Interview 91 % der infibulierten Frauen an, Sex als lustvoll zu empfinden, 8,57 % erlebten regelmäßig einen Orgasmus. Von der Gruppe der Frauen mit leichteren Formen der Beschneidung gaben 86 % an, Sex als lustvoll zu empfinden, 69,23 % erlebten regelmäßig einen Orgasmus. Die Autoren betonen, dass auch bei infibulierten Frauen zumindest rudimentäre erogene Zonen bestehen blieben. Es solle notfalls im Rahmen einer Sexualtherapie darauf hingewirkt werden, dass infibulierte Frauen, die bisher keinen Orgasmus empfinden können, durch Wahrnehmungsänderungen diese Fähigkeit erlernen.[90] Dabei ist die negative Wahrnehmung der Beschneidung weiblicher Genitalien durch westliche Frauen und Männer für Emigrantinnen, die in Europa leben, häufig nicht förderlich, da dies zu einer negativen Einstellung zum eigenen Körper und dessen Orgasmusfähigkeit führen kann.[90][91][92] Eine in der Edo-Region in Nigeria durchgeführte Studie, die beschnittene Frauen mit einer unbeschnittenen Kontrollgruppe verglich, fand keine signifikanten Unterschiede zwischen beschnittenen und unbeschnittenen Frauen bezüglich der Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs, dem Erleben sexueller Erregung und der Häufigkeit eines Orgasmus. 71 Prozent der beschnittenen Frauen wurden nach Typ I, 24 Prozent nach Typ II beschnitten, es lagen also überwiegend mildere Beschneidungsformen vor.[93]

Nicht bei allen Beschneidungen wird die Klitoris entfernt und nur bei einer Minderheit findet eine Infibulation statt. Dass selbst bei Frauen, denen die Klitoriseichel (Glans clitoridis) entfernt wurde, die Orgasmusfähigkeit in vielen Studien nicht eingeschränkt ist, scheint der Intuition zu widersprechen. Tatsächlich besteht die Klitoris jedoch nicht nur aus der Glans, sondern umfasst ein ganzes System von Nerven und Schwellkörpern, die sich teils an die Vorderwand der Vagina anschmiegen, teils tief ins Innere des Körpers reichen. Diese Teile, die für die Orgasmusfähigkeit ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, werden nicht durch die Beschneidung beeinträchtigt.[63][94][95] Des Weiteren findet nach der Beschneidung durch Prozesse der neuronalen Plastizität eine physiologische Umstrukturierung sowohl auf Ebene der Genitalien als auch im Gehirn statt: die Erregungsfunktion des entfernten Gewebes wird durch umliegende Strukturen übernommen.[74] Eine anfängliche Reduzierung der Empfindsamkeit nach Entfernung der Glans clitoridis kann somit im Laufe einiger Monate wieder kompensiert werden.[96]

Komplikationen bei Geburten

In einer 2006 veröffentlichten WHO-Studie, an der 28.373 Schwangere aus Afrika teilnahmen, ergaben sich Zusammenhänge zwischen dem Beschneidungsgrad und dem Auftreten von Komplikationen während der Geburt. Für die Studie wurden Daten zu Schnittentbindungsraten, Blutverlust, Dauer des Krankenhausaufenthalts sowie Geburtsgewicht, Kindersterblichkeit und dem Zustand der Kinder unmittelbar nach der Geburt („Wiederbelebungsrate“) erhoben. Unterschiede zeigten sich in allen Variablen, außer für das Geburtsgewicht. Das Risiko war für beschnittene gegenüber unbeschnittenen Frauen tendenziell erhöht. Eine signifikante Abweichung zeigte sich jedoch oft nur für Typ-III-Beschnittene, während sich Typ-I-Beschnittene nicht signifikant von unbeschnittenen Frauen unterschieden.[97]

In einer weiteren Studie zeigten sich keine Unterschiede zwischen den Gebärverläufen bei beschnittenen und unbeschnittenen Frauen.[98]

Unfruchtbarkeit

In einer Studie mit etwa 280 Frauen, die 2003 und 2004 an zwei Krankenhäusern in Khartum untersucht wurden, waren 99 als unfruchtbar erkannt worden. Diese wurden verglichen mit einer Kontrollgruppe von 180 erstmals schwangeren Frauen. Es fand sich ein fast signifikant erhöhtes Risiko für beschnittene Frauen, unfruchtbar zu sein. Jedoch gilt auch dieser Befund nur für die Typ-III-Beschneidung, es wird betont, dass das anatomische Ausmaß der Beschneidung entscheidend ist für einen Einfluss auf die Fruchtbarkeit. Die Autoren hoffen, mit diesem Argument den Glauben vieler Beteiligter zu widerlegen, eine Frau könne nur dann eine gute Mutter werden, wenn sie beschnitten sei.[99]

Sonstige Beschwerden

Bei Infibulationen kommt es durch die Verengung der Vaginalöffnung häufig zu einem Stau des Menstruationsblutes, das (wie der Urin) nur tropfenweise und stockend abfließen kann. Derartige Menstruationsbeschwerden führen zu einer Potenzierung der Infektionsneigung, da sich Menstruationsblut und Urin stunden- oder tagelang anstauen können und sich so der pH-Wert der Vagina ins Alkalische verschieben kann, wodurch Infektionen begünstigt werden. Infibulierte Frauen stellen somit eine Risikogruppe dar und bedürfen daher besonderer Aufmerksamkeit in der Gesundheitsversorgung.[53]

Ob und auf welche Weise die Beschneidung einen Einfluss auf die Übertragung von Geschlechtskrankheiten haben kann, ist umstritten. Während einige Studien erhöhte HIV-Raten unter beschnittenen Frauen feststellten,[100] fanden andere Studien keinen Zusammenhang[101] oder sogar reduzierte Infektionsraten.[102] So können auch demografische- oder Verhaltensfaktoren als moderierende Faktoren wirken, um komplexe Zusammenhänge zu erklären.[103]

UNICEF, die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes und der deutsche Berufsverband der Frauenärzte (BVF) organisierten im Jahr 2005 unter den Gynäkologen eine Umfrage zur Situation beschnittener Mädchen und Frauen in Deutschland. Hierzu wurde der Verbandszeitschrift „Frauenarzt“ in der Ausgabe vom Januar 2005 ein Fragebogen beigelegt und zur Beteiligung aufgerufen. 493 Antworten gingen ein, dies entspricht einer Rücklaufquote von 3,73 Prozent. Die Befragung ergab unter anderem, dass rund 15 Prozent der beschnittenen Patientinnen jener Gynäkologen, die sich an der Umfrage beteiligten, über chronische Schmerzen klagten.[104]

Chirurgische Rekonstruktion

Mit den Methoden der plastischen Chirurgie lassen sich die Folgen der Beschneidung teilweise wieder rückgängig machen. Dabei werden vormals entfernte Strukturen, wie Klitoris oder Schamlippen, aus bestehendem Gewebe moduliert.[105] In einer Kohortenstudie wurde die Entwicklung von 866 beschnittenen Frauen untersucht, die sich in den Jahren von 1998 bis 2009 einer Rekonstruktionschirurgie unterzogen hatten. Die meisten Frauen berichteten ein Jahr nach der Rekonstruktion von verringerten Beschwerden und Verbesserungen im sexuellen Empfinden.[106] Bei einer Deinfibulation – also der Rückoperation einer Infibulation – können sich neue psychosoziale Belastungen für die Frau ergeben. Die Gynäkologin Sabine Müller erläuterte diese gegenüber Deutschlandfunk:

„Selbstverständlich kann man immer De-Infibulation, das Öffnen der Scheide, anbieten, aber man muss dann vorher sehr gut beraten, was passiert; zum Beispiel hat dann diese Frau wieder einen Harnstrahl. Das könnte für sie unter Umständen sehr unangenehm sein und stigmatisieren, weil: Ihre Verwandten und Freundinnen haben keinen Harnstrahl. Wenn man zum Beispiel auf zwei nebeneinander gelegenen Toiletten geht, im öffentlichen Bereich, und dann könnte die eine das bei der anderen hören, und dann würde sich die Frau, deren Harnstrahl man hört, unendlich schämen. Das ist für viele Frauen ein sehr starker Beweggrund, das nicht machen zu lassen.“

Sabine Müller, Gynäkologin[107]

Abschaffungsbestrebungen

Ein Mitglied der Tanzania Civil Society präsentiert Informationsmaterial vor Mitgliedern des Parlaments in Dodoma, Tansania. Die Tanzania Civil Society wird von der US-amerikanischen Entwicklungsbehörde USAID unterstützt.

Bereits im frühen 20. Jahrhundert versuchten Kolonialverwaltungen die Frauenbeschneidung als heidnisches Ritual zu bekämpfen,[108] wobei das Vorgehen von der jeweiligen Kolonialmacht abhängig war. Während beispielsweise die französische Kolonialverwaltung die Beschneidung duldete, wurde sie von britischer Seite schon früh bekämpft,[109] so in Kenia seit den 1930er Jahren und im Sudan seit den 1940er Jahren.[56] Anthropologische Berichte aus den Kolonien existieren seit dieser Zeit,[110] im Bewusstsein der europäischen Öffentlichkeit spielte das Thema jedoch lange Zeit praktisch keine Rolle.[111] Im Zuge der in den 1970er Jahren erstarkten Frauenbewegung und als Folge der sexuellen Befreiung der 1960er Jahre änderte sich der Blick auf die weibliche Sexualität und den weiblichen Orgasmus. Die Klitoris wurde gegenüber der Vagina zunehmend in ihrer Bedeutung hervorgehoben, sexuelle Lust gegenüber der Fortpflanzungsfunktion der Sexualität betont. Mit der zunehmenden Betonung der Bedeutung der Klitoris für die weibliche Sexualität wurde diese zu einem politischen Symbol, als „Metapher für die Selbstbestimmung der Frau“.[56] Die bis dahin als exotische und randständig betrachtete Praktik wurde nun ein zentrales Anliegen des Feminismus, als frontaler Angriff auf die weibliche Sexualität verstanden wurde die Frauenbeschneidung zum Inbegriff für Patriarchat und Unterdrückung.[11] Eine breitere Öffentlichkeit wurde im Jahr 1994 durch den Bericht der Feministin Fran P. Hosken – der später als „Hosken-Report“ bekannt wurde – auf das Thema aufmerksam.[63][112] Der vorherigen nahezu vollständigen Nichtbeachtung folgte eine extensive und teilweise stark emotional gefärbte Berichterstattung der Medien sowie zahlreiche Bücher (starke Resonanz erfuhr etwa die Autobiographie Wüstenblume von Waris Dirie 1998), die die Frauenbeschneidung verurteilten. In Folge der Berichterstattung – und diese wiederum verstärkend – setzte ein gegen die Praktik agierender Aktivismus ein, der vorerst von Frauen- und Menschenrechtsgruppen sowie kleineren NGOs getragen wurde. Zunehmend nahm sich die Politik des Themas an, große übernationale Organisationen wie die WHO oder die UNO setzten sich für die Bekämpfung der Frauenbeschneidung ein, und in den meisten westlichen Ländern wurde die Beschneidung unter teilweise strenge Strafe gestellt.[58][113] Der 6. Februar wurde auf eine Initiative der Nichtregierungsorganisation Inter-African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children (IAC) aus dem Jahre 2003 zum „Internationalen Nulltoleranztag gegen Verstümmelung weiblicher Genitalien“ erklärt,[114] um auf das Thema regelmäßig und weltweit aufmerksam zu machen und für die Abschaffung der Praktiken zu werben.[115][116]

Inzwischen haben fast alle agierenden Parteien im westlichen Kulturraum eine ablehnende Haltung zur Frauenbeschneidung eingenommen und befürworten deren Abschaffung. Die vorgebrachten Kritikpunkte sind dabei:

  • die negativen gesundheitlichen Konsequenzen für die betroffenen Frauen sowie eine erhöhte Säuglingssterblichkeit bei der Geburt;
  • unhygienische und medizinisch unzureichende Vorgehensweise während der Operation
  • die Unterdrückung der Frau durch sexuelle Kontrolle, also die Einschränkung ihrer Fähigkeit, sexuelle Lust zu empfinden;
  • allgemein eine Verletzung der Menschenwürde und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit durch einen medizinisch nicht notwendigen Eingriff ohne Einwilligung (informed consent) der Betroffenen.

Die zwischen 1997 und 2003 als UN-Sonderbotschafterin gegen die Beschneidung weiblicher Genitalien tätige Waris Dirie lehnt Begründungen mit Kultur, Tradition oder Religion gänzlich ab. Die Beschneidungspraxis bezeichnet sie als Genitalverstümmelung („female genital mutilation“), Folter („torture“) und Verbrechen („crime“).[117]

Internationale Organisationen wie die UNICEF und die Weltgesundheitsorganisation streben seit den 1990er Jahren die vollständige Abschaffung der Beschneidung weiblicher Genitalien an. Auch zahlreiche lokale Organisationen und Initiativen in Ländern mit Beschneidungstradition arbeiten auf dieses Ziel hin, vor allem, indem sie die Praktizierenden über die mit der Beschneidung verbundenen negativen Auswirkungen informieren. Dies hat dazu geführt, dass verschiedene ethnische Gruppen und Dorfgemeinschaften die Abschaffung der Praxis erklärt haben.[118] In einer Reihe von afrikanischen Ländern wurde die Beschneidung weiblicher Genitalien auch gesetzlich verboten; die Umsetzung dieser Verbote ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich und oft lückenhaft.

Ein weiterer Ansatz besteht darin, alternative Berufsmöglichkeiten für die traditionellen Beschneiderinnen zu schaffen. Allerdings kehren manche Beschneiderinnen trotz solcher Programme wieder zu ihrer früheren Tätigkeit zurück, da diese hoch angesehen, gut bezahlt und weiterhin nachgefragt wird.[119]

Mehrere Initiativen versuchen, die Praxis der Mädchen- und Frauenbeschneidung mittels islamischer Rechtsgutachten (Fatwas) zu ächten. Zum Beispiel organisierte der Menschenrechtsaktivist Rüdiger Nehberg am 22. und 23. November 2006 eine internationale Konferenz von Islam-Gelehrten in der al-Azhar-Universität Kairo. Die Gelehrten beschlossen, dass die Beschneidung weiblicher Genitalien nicht mit der Lehre des Islams zu vereinbaren sei:[120][121]

„Die Genitalbeschneidung bei Frauen ist eine ererbte Unsitte... ohne Grundlage im Koran respektive einer authentischen Überlieferung des Propheten... Daher müssen die Praktiken unterbunden werden in Anlehnung an einen der höchsten Werte des Islam, nämlich den Menschen unbegründet keinen Schaden zufügen zu dürfen.“

Dr. Sheikh Ali Gum'a

Im Einzelfall solle jedoch den Medizinern die Entscheidung über die Beschneidung überlassen bleiben.[122] Bereits im Jahre 2005 hatten islamische Gelehrte in Somalia – wo die Infibulation nahezu flächendeckend praktiziert wird – eine Fatwa veröffentlicht, die sich gegen die Beschneidung an Mädchen richtet.[123] Im März 2009 besuchten Nehberg und Tarafa Baghajati[124][125] den in Katar lebenden islamischen Rechtsgelehrten Yusuf al-Qaradawi, der als die wichtigste zeitgenössische Autorität des sunnitischen Islam gilt. In einer vom Rechtsgelehrten ausgefertigten Fatwa wird die genitale Verstümmelung von Mädchen als „Teufelswerk“ bezeichnet und verboten, da sie gegen die Ethik des Islam gerichtet sei.[126]

Gruppenpsychotherapieansatz nach Möller/Deserno

Ausgehend von der These, dass Initiationsrituale sowohl eine konfliktvermeidende Funktion im Kontext des sozialen Gefüges und als auch eine einschränkende bzw. zerstörerische Wirkung im Hinblick auf Individualität und Subjektivität besitzen, sollten gemäß Möller und Deserno, Psychoanalytiker und Professor für Psychologie, Projekte mit dem Ziel, weibliche Genitalbeschneidung zu beseitigen, auf die Parameter Konfliktvermeidung und individuelle Einschränkung/ Zerstörung eingehen. Neben ausgeweiteter Begleitforschung der bisherigen Projekte an sich und Evaluation, wie Beschneidungen psychisch verarbeitet werden, sollten Gesprächsgruppen von Frauen und Männern initiiert werden, um eine gemeinsame Auseinandersetzung mit weiblicher Genitalverstümmelung in die Wege zu leiten. Der inhaltliche Kernpunkt ist hierbei auf das Geschlechterverhältnis zu legen, in dem die sich gegenseitig bedingenden Dimensionen von Produktion, Institution wie Stammesordnung oder Religion und Generationenverhältnis und die darin verankerte Genitalverstümmelung deutlich werden. Diese Reflexion soll dazu beitragen, das von den Autoren als ungleich eingeschätzte Geschlechterverhältnis verhandelbar zu machen. Als Orientierung für das Design der Gruppen wird das von Dan Bar-On entwickelte Konzept zur Überwindung des Nahostkonflikts zwischen Israelis und Palästinensern empfohlen.[127][128]

Wirkungen

Gemäß Zahlen der UNICEF[129] ist in 14 von 15 untersuchten Ländern der Anteil der befragten 15- bis 49-jährigen Frauen, die die Fortführung der Beschneidung befürworten, kleiner als der Anteil derer, die selbst beschnitten sind. Vor allem in Burkina Faso – wo der Staat Bemühungen zur Abschaffung unternommen hat[130] – ist der Anteil der Frauen, die die Beschneidung befürworten (17 %) deutlich kleiner als der Anteil der Beschnittenen (77 %). Einzig in Niger befürworten mehr Frauen (9 %) die Beschneidung, als selbst davon betroffen sind (5 %). Allerdings hat Nichtbefürwortung/Ablehnung der Praxis nicht immer zur Folge, dass die betreffenden Frauen ihre Töchter tatsächlich nicht beschneiden lassen.[131]

Einer weiteren Untersuchung zufolge ist in neun von 16 Ländern (Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Eritrea, Kenia, Jemen, Nigeria, Tansania und Zentralafrikanische Republik) der Anteil beschnittener Frauen in jüngeren Altersgruppen (15–25jährige) niedriger als bei älteren Frauen, was auf einen Rückgang der Praxis hinweist; in den übrigen 7 Ländern (Ägypten, Elfenbeinküste, Guinea, Mali, Mauretanien und Sudan) gibt es kaum Unterschiede nach Altersgruppen.[131]

In Äthiopien ist gemäß einer Untersuchung einheimischer nichtstaatlicher Organisationen die Prävalenz landesweit von 61 % 1997 auf 46 % 2007 gesunken. Am stärksten ist sie in den Regionen Tigray, Oromiyaa und im Süden sowie in den Stadtregionen Addis Abeba und Dire Dawa zurückgegangen, während in den Regionen Somali und Afar – wo die Infibulation üblich ist – kaum ein Rückgang festzustellen ist. Bei 29 ethnischen Gruppen, 18 davon in der Südregion, beträgt der Rückgang um die 20 %.[132] In Togo ist laut einer Studie der Regierung und der UNO die Beschneidungsrate von 1996 bis 2008 um die Hälfte zurückgegangen und liegt nun bei 7 %.[119]

Bei solchen Studien, die auf Umfragen beruhen, ist aber zu beachten, dass Befragte möglicherweise Falschaussagen machen und Beschneidungen verschweigen, insbesondere wenn sie hierfür tatsächlich mit Strafverfolgung rechnen müssen. Der Rückgang ist daher möglicherweise weniger stark, als es Befragungen nahelegen.[133]

Weltweite Aufmerksamkeit erlangte das senegalesische Dorf Malicounda Bambara, als die Einwohner 1997 die Abschaffung der Beschneidung erklärten. Seither gaben etwa 2.657 Dörfer in Senegal, Guinea und Burkina Faso ähnliche Erklärungen ab. Allerdings sollen einige Bewohner dieser Dörfer die Praxis dennoch weiterführen.[134]

Andere Untersuchungen und Daten deuten darauf hin, dass die Abschaffungsbestrebungen zwar zur Medikalisierung beigetragen haben, nicht aber zur Abschaffung der Praxis. So halten Massai in Kenia – bei denen die Beschneidung in Form der Klitoridektomie im Rahmen eines jährlichen Rituals erfolgt – mehrheitlich an dieser Tradition fest, verwenden aber mittlerweile für jedes einzelne Mädchen ein anderes Schneidwerkzeug, um die Infektionsrisiken durch Mehrfachbenutzung zu vermeiden. Nur mehr 14 % der Beschneider sollen Klingen mehrfach verwenden.[135] Auch wird die Infibulation zum Teil durch leichtere Beschneidungsformen ersetzt.[136] Der Anteil der Eingriffe, die von medizinisch geschultem Personal und unter hygienischen Bedingungen durchgeführt werden, hat namentlich in Ägypten, Guinea, Kenia, Nigeria, Nord-Sudan und Jemen deutlich zugenommen. UNICEF führt diesen Trend zur Medikalisierung wesentlich darauf zurück, dass Kampagnen gegen Mädchenbeschneidung vor allem die Gesundheitsrisiken betont haben. Sie vertritt dazu die Ansicht, dass jegliche Beschneidung, auch mit Medikalisierung, eine mit der Würde der Frau unvereinbare Menschenrechtsverletzung darstelle und dass Kampagnen diesen Aspekt verstärkt aufgreifen sollen.[137]

Die in verschiedenen Ländern beobachtete Tendenz, dass das Beschneidungsalter nach unten verschoben wird, ist möglicherweise ebenfalls auf die Abschaffungsbestrebungen zurückzuführen. Traditionell wurde die Beschneidung im Wesentlichen während der Pubertät oder erst im Erwachsenenalter durchgeführt.[62] Mittlerweile werden Mädchen vermehrt bereits im Kleinkindesalter beschnitten, auch wenn traditionell ein späterer Zeitpunkt üblich ist – so können Beschneidungen eher vor den Behörden verheimlicht werden. Zudem könnten sich Mädchen in höherem Alter, insbesondere wenn sie Schulbildung und Aufklärung erhalten haben, eher dem Eingriff widersetzen.[138]

Existenzielle Bedrohungen in den Verbreitungsgebieten, wie extreme Armut und Kriege, tragen dazu bei, dass sowohl das Problembewusstsein bezüglich Beschneidung wie auch Kampagnen und Beendigungsstrategien in den Hintergrund treten. Befragungen von Frauen und Männern zeigten, dass unter solchen Bedingungen das Thema weder moralisch noch wissenschaftlich von großem Interesse ist.[53]

Gegenbewegung

Seit den Anfängen der Abschaffungsbestrebungen während der Kolonialzeit waren diese in einen Diskurs der kulturellen Überlegenheit Europas eingebettet und Teil der „Zivilisierung“ Afrikas. Ursprüngliche Bestrebungen zur Abschaffung waren oftmals religiös begründet, die Beschneidung wurde als heidnisches Ritual verurteilt und Konvertiten mussten diesen, so auch der Beschneidung, abschwören.[73] Eine Befragung protestantischer Pastoren bei den Sara, einer Ethnie im Tschad, zeigte, dass auch heute noch der Kampf der Mission gegen die Beschneidung im Sinne einer Ausrottung lokaler Bräuche und religiöser Praktiken betrieben wird.[59] Entsprechend wurden die Abschaffungsbestrebungen von afrikanischer Seite oftmals als ungerechtfertigte Einmischung in die eigene Kultur angesehen. Zusätzlich zu bestehenden Motiven für die Beschneidung wurde diese zum Ausdruck für die eigene kulturelle Identität, die Befürwortung der Beschneidung wurde zum Teil des Antikolonialismus.[108]

Nachdem 1945 im Sudan ein Verbot erfolgte, wurden im darauffolgenden Jahr erstmals zwei Frauen diesbezüglich vor Gericht gestellt. Der Verhandlung folgten heftige, anti-koloniale Proteste, die Kolonialverwaltung schränkte die Umsetzung des Verbots daraufhin stark ein. Die Beschneidung wurde anti-koloniales Symbol und Ausdruck nord-sudanesischer Nationalidentität.[139] Im Jahr 1956 kam es zum Aufkommen der Ngaitana-Bewegung in Kenia. Der ausschließlich männliche Gemeinderat der Stadt Meru beschloss – unter dem Druck der Kolonialverwaltung – einstimmig ein Verbot der Genitalbeschneidung. Dies führte dazu, dass sich die bis dahin unbeschnittenen Mädchen und Frauen selbst beschnitten,[140] um gegen die Fremdbestimmung zu protestieren und ihrer körperlichen Autonomie Ausdruck zu verleihen. Die Ngaitana wurden Teil der politischen Mau-Mau-Bewegung, die in die kenianische Unabhängigkeitsbewegung mündete. Deren Führer und spätere Präsident Jomo Kenyatta betonte die kulturelle Bedeutung der Beschneidung.[141][142]

Die Mehrzahl der beschnittenen Mädchen und Frauen betrachtet sich selbst nicht als verstümmelt,[58] vielmehr wird die erfolgte Beschneidung als positiv bewerteter Teil der eigenen Identität betrachtet.[94][65][143] Auch wird darauf hingewiesen, dass die Beschneidung nicht zu einer Einschränkung der weiblichen Sexualität führen muss.[144][145][57] Die Kritik am Abschaffungsaktivismus richtet sich entsprechend gegen die als übertrieben negativ empfundene Darstellung der gesundheitlichen Risiken und der Auswirkungen auf die Sexualität der Frau.[65] Dabei wird nicht unbedingt die Frauenbeschneidung befürwortet, jedoch der Diskurs über die Thematik kritisiert.[94][143][146]

Heute existiert die Gegenbewegung sowohl in den betreffenden afrikanischen als auch in westlichen Ländern. Sie wird unter anderem von prominenten afrika-stämmigen Frauen getragen, die selbst beschnitten sind; so zum Beispiel die an der Florida Atlantic University lehrende Kenianerin Wairimu Njambi oder Fuambai Ahmadu von der University of Chicago, die ursprünglich aus Sierra Leone stammt. Von letzterer wurde 2008 die Organisation African Women Are Free to Choose (AWA-FC) gegründet, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die aus ihrer Sicht stark negativ verzerrte Berichterstattung zum Thema zu versachlichen.[147][148][113] Akademische Debatten zwischen Beschneidungsgegnern und Kritikern der Abschaffungsbewegung werden oftmals stark emotional geführt.[147] Njambi wurde beispielsweise aufgefordert, einen Kongressbeitrag zurückzuziehen, weil er in den Augen der Veranstalter keine ausdrückliche Verurteilung der Frauenbeschneidung beinhaltete.[149]

Siehe auch: Abschnitt - Kontroversen.

Rechtliche Beurteilung

Völkerrechtlicher Rahmen

Eine ablehnende Haltung gegenüber der Beschneidung weiblicher Genitalien kann aus Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – dem „Recht auf Sicherheit der Person“ – abgeleitet werden. Der Artikel 30 der Erklärung kann als Verbot herangezogen werden, für den Fall, dass sie als Kulthandlung in Ausübung der Religionsfreiheit gemäß Artikel 18 der Erklärung ausgelegt werden sollte.[150]

Gemäß Art. 13a der arabischen Charta der Menschenrechte ist „grausame und erniedrigende Behandlung“ als strafbare Handlung zu bekämpfen. Die Charta ist seit 15. März 2008 in Kraft.[151]

Artikel 2 Buchstabe d der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam erklärt die körperliche Unversehrtheit zu einem garantierten Recht. Der Staat hat dieses Recht zu schützen und es darf nur im Rahmen der Schari'a, beispielsweise zur Verhängung von Körperstrafen, gebrochen werden. Artikel 6 der Erklärung garantiert Frauen zudem ein Recht auf Würde.[152]

Europäische Union

In den Staaten der Europäischen Union ist der Eingriff als Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eine Straftat; in Belgien, Dänemark, Großbritannien, Italien, Norwegen, Österreich, Schweden und Spanien gibt es darüber hinaus spezielle Gesetze gegen die Genitalverstümmelung.[49][41] Strafprozesse sind aus Frankreich, Italien und Spanien bekannt.[49] In jüngerer Zeit wird Flucht vor Beschneidung in europäischen Ländern zunehmend als Asylgrund anerkannt.

Deutschland

Strafrecht

Einen Straftatbestand der Genitalverstümmelung gibt es im Deutschen Strafgesetzbuch bislang nicht.[153] Nach deutschem Recht erfüllt die oben beschriebene Verstümmelung weiblicher Genitalien aber den Straftatbestand der Gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB). Ob eine Strafbarkeit sogar als Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) gegeben ist, kann noch nicht als abschließend geklärt betrachtet werden.[154][41][155] In Frage käme bei § 226 StGB das Merkmal „in erheblicher Weise dauernd entstellt“.[154]

Eine Erhöhung des Strafrahmens kommt in Frage, wenn (insbesondere bei der Verstümmelung der Geschlechtsteile minderjähriger Frauen beziehungsweise Mädchen) auch noch eine Misshandlung von Schutzbefohlenen § 225 StGB in Idealkonkurrenz gegeben sein sollte.

Eine wirksame (also rechtfertigende) Einwilligung ist auszuschließen.[155][156] (Vgl. auch unten beim Verfassungsrecht) Falls ein Arzt das infibulierte Genital einer Frau für die Geburt operativ öffnet und danach wieder zunäht (Refibulation), macht er sich strafbar.[157]

Ungeklärt bleibt, ob ein Arzt seine Schweigepflicht brechen muss, um ein gefährdetes Mädchen davor zu schützen, in ihrem Heimatland oder auch in Deutschland beschnitten zu werden. Bislang haben Ärzte in diesem Fall das Recht, ihre Schweigepflicht zu brechen, eine Meldepflicht wie zum Beispiel in Frankreich existiert in Deutschland jedoch nicht.[158]

Eltern, die ihr Kind ins Ausland verbringen, um es dort mit Hilfe eines Dritten an den Genitalien verstümmeln zu lassen, machen sich in Deutschland strafbar. Es handelt sich in diesem Fall um eine mittäterschaftliche Tatbegehung.

Bislang ist es in Deutschland zu keinem einzigen Fall einer Verurteilung oder eines Strafverfahrens gekommen.[153]

Familienrechtsprechung

Der für Familienrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs bestätigte am 15. Dezember 2004 eine Entscheidung, nach der die Mutter einer 14-jährigen Tochter gambischer Staatsangehörigkeit daran gehindert werden darf, das Kind nach Gambia reisen zu lassen.[159] Dies wurde damit begründet, dass in Gambia etwa 80 bis 90 Prozent aller Frauen beschnitten seien und die Mutter nicht den Eindruck gemacht habe, dass sie selbst eine Beschneidung klar ablehne. So hatte die Mutter betont, dass sie ihre Tochter hierüber selbst entscheiden lassen wolle, was angesichts des Alters des Mädchens als zweifelhaft beurteilt wurde. Dies seien nachvollziehbare Anzeichen dafür, dass die Mutter selbst nicht in der Lage sei, die immensen Gefahren einer Beschneidung für das leibliche und psychische Wohl des Kindes zu erkennen oder gar abzuwenden.

Zur weiteren Entscheidung, ob im konkreten Fall allein diese Teilentziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ausreiche, oder ob weitergehende Maßnahmen (wie z. B. eine „beaufsichtigend[e] Pflegschaft“ oder eine Verpflichtung zu regelmäßigen Kontrollen bei einem Kinderarzt) erforderlich seien, verwies der Bundesgerichtshof den Fall wieder an das vorentscheidende Oberlandesgericht zurück.[159]

Einer anderen Familie entzog das Familiengericht Bad Säckingen am 14. September 2008 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter durch eine einstweilige Verfügung, obwohl die Familie jegliche Beschneidung ablehnte.[160] Die Entscheidung wurde am 20. November 2008 bestätigt und allein mit dem Verweis auf die allgemein hohe Zahl beschnittener Frauen im Heimatland der Eltern Äthiopien begründet, wo die Tochter ihre Großeltern besuchen sollte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob das Urteil später auf.[161] Demnach sei es nicht zulässig, das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein aufgrund eines Verweises auf eine abstrakte Gefahr einzuschränken; vielmehr müssten konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen. Da dies nicht der Fall wäre, lägen die Voraussetzungen für eine Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht vor.

Verfassungsrecht

Soweit in solchen Fällen (zum Beispiel bei der Frage der rechtfertigenden Einwilligung) von den Befürwortern des Eingriffs versucht wird, die Religionsfreiheit (oder das Erziehungsrecht der Eltern) ins Feld zu führen, so geht jedenfalls das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde des betroffenen Mädchens[162]/der betroffenen Frau[155] vor.

Ärztliches Standesrecht

Wird die Tat durch einen Arzt oder mit dessen Hilfe begangen, so kann dieser auch standesrechtlich belangt werden. Die Bundesärztekammer hat hierzu eindeutig Stellung bezogen.[163]

Österreich

Im österreichischen Strafrecht gibt es für Genitalverstümmelungen spezielle Normen zur Rechtswidrigkeit und zur Verjährung.

Die Unwirksamkeit der Einwilligung ist in § 90 StGB speziell geregelt. Dessen Absatz 3 lautet:

„In eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, kann nicht eingewilligt werden.“

Durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2006 wurde außerdem die Verjährungsfrist nach § 58 Abs. 3 Ziffer 3 StGB wie für andere Sexualdelikte auch für Fälle der Genitalverstümmelungen[164] als Delikt „gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung“ verlängert. Somit beginnt für Taten an Minderjährigen erst ab dem Erreichen des 28. Lebensjahres des Opfers die normale Frist für die Verjährung.

Weitere Länder

In zahlreichen anderen westlichen Ländern liegen spezielle Gesetze mit dem Tatbestand „Genitalverstümmelung“ vor. In der Schweiz wird der Tatbestand explizit durch den Artikel 124 des Strafgesetzbuches erfasst.[165] Ebenso liegen in Australien[166] und den USA gesonderte Gesetze vor. In den USA wurde von einem Gericht die drohende Beschneidung als Asylgrund anerkannt (siehe Fall Kasinga/Kassindja).[167]

Hauptverbreitungsgebiete

Auch in einigen Ländern, in denen Beschneidung traditionell verbreitet ist, bestehen gesetzliche Verbote, so in Ägypten (seit 2007 vollständiges Verbot), Benin (seit 2005),[168] Burkina Faso (1997), Dschibuti (1995), der Elfenbeinküste (1998), Eritrea (2007),[169] Ghana, Guinea (1969),[170] Senegal (1999), Niger, mehreren Bundesstaaten Nigerias, in Tansania, Togo, Tschad, Uganda (2009)[171] und der Zentralafrikanischen Republik.[8]

Die Gesetze sind im Strafgesetzbuch verankert und sehen schwere Sanktionen für diejenigen vor, die gegen das Verbot verstoßen. Allerdings sorgen die staatlichen Organe laut Einschätzung durch die GTZ (heute GIZ) nur in wenigen Ländern und Fällen für die Einhaltung der Gesetze.[172][173] Auch fehlt es an Unterstützung in der Bevölkerung. In vielen Hauptverbreitungsgebieten haben große Teile der Bevölkerung keinen Bezug zu einem modernen (nationalen) Rechtssystem. Nationale Gesetze sind auf lokaler Ebene oft unbekannt, die Haltungen traditioneller Autoritäten sind für die Bevölkerung von weit größerer Bedeutung. Die Menschen identifizieren sich nicht mit der nationalen Gesetzgebung und fühlen sich somit auch nicht verpflichtet, sich danach zu richten.[174] Die aus dem westafrikanischen Guinea stammende Aktivistin Hadja Kitagbe Kaba schätzte im Februar 2012 gegenüber Deutschlandfunk ein:

„Die Gesetze oder Polizeikontrolle bringen gar nichts. Diese Beschneidung ist bei mir verboten seit 1969. Seit 40 Jahren. Aber 90 Prozent sind beschnitten. Und dieses Jahr 100 Prozent – alle Mädchen in meiner Region sind beschnitten.“

Hadja Kitagbe Kaba, Mama Afrika e.V. Berlin[107]

Obwohl die ägyptische Regierung 2008 die Gesetzeslage bezüglich weiblicher Genitalverstümmelung nochmals verschärfte und nun mit einer Haftstrafe von 3 Monaten bis 2 Jahren und einer Geldstrafe von 900 US-Dollar droht, bleibt es in Ägypten weiterhin erlaubt, eine Beschneidung von Mädchen und Frauen bei „medizinischer Notwendigkeit“ vorzunehmen.[122] In Sierra Leone lehnte es das Parlament 2007 ab, die Praxis unter Strafe zu stellen.[175] In Sudan ist lediglich die Infibulation verboten.[8]

Kultursensitive Kompromisslösungen im Umgang mit Migrantinnen

Bisher erfolgte Umsetzungsversuche

In den Niederlanden wurde 1992 vom Gesundheitsministerium ein Vorschlag unterbreitet, des es Ärzten erlauben sollte, eine Perforation der Klitorisvorhaut (vergleichbar einem Klitorisvorhautpiercing) an Minderjährigen durchzuführen. Damit sollte ein Kompromiss für afrikanische Eltern geschaffen werden, um von weitergehenden Formen der rituellen Bescheidung abzusehen. Die Entscheidung wurde zurückgezogen, als sich massiver Protest von verschiedenen Aktivistengruppen zeigte. Es wurde eine offizielle Legitimierung befürchtet, wobei selbst harmlose Praktiken einer Unterwerfung der Frau Vorschub leisten würden.[63]

Im Jahr 1996 wurde vom Harborview Medical Center, einem Krankenhaus in Seattle, die Möglichkeit eingeräumt, einen kleinen Einschnitt an der Klitorisvorhaut vorzunehmen, der sogenannte genital nick oder ritual nick. Der Eingriff wurde von Seiten der Ärzteschaft als „symbolische Beschneidung“ aufgefasst, hatte keinerlei negative Folgen und blieb im Ausmaß sogar weitaus hinter der männlichen Beschneidung zurück. Es sollte hierbei keinerlei Gewebe entfernt werden, ein Vernähen der Wunde nicht nötig und Narbenbildung nicht zu erwarten gewesen. Die Prozedur wäre an mindestens 11 Jahre alten Mädchen durchgeführt worden. Vorausgehend sollte in einem Einzelgespräch ohne Eltern von ausgebildetem Fachpersonal in einem Interview die Motive des Mädchens sowie das Verständnis für den Eingriff sichergestellt werden.[176] Ziel war unter anderem, die illegale Durchführung der Prozedur außerhalb eines Krankenhauses zu verhindern und eine Option zur Wahrung der kulturellen Identität zu schaffen. Außerdem ließ sich aus Sicht der Krankenhausleitung eine Ungleichbehandlung der Geschlechter bei Operationen vergleichbarer Ausmaße nicht rechtfertigen (es wurden, wie in den USA üblich, auch viele Beschneidungen an Jungen vorgenommen). Einem umfangreichen juristischen Gutachten (Coleman, 1998, Duke University[177]) zufolge war das Vorgehen sowohl rechtlich als auch moralisch vertretbar. Als der sogenannte „Kompromiss von Seattle“ jedoch bekannt wurde, setzte eine Welle der Empörung von Seiten der Anti-FGM-Bewegung ein. Die Gegner des Kompromisses behaupteten, sogar das Diskutieren der Beschneidung weiblicher Genitalien legitimiere eine „barbarische Praxis“.[178][177] Unter dem Druck zahlreicher Lobbygruppen, geführt von der Frauenrechtlerin Patricia Schroeder, gab das Krankenhaus nach und beendete dieses Vorgehen.[179][176]

Ein 2003 im Careggi Krankenhaus in Florenz gefasster Beschluss, leichte Formen der Beschneidung an erwachsenen, einwilligenden Frauen zuzulassen, führte zu ähnlichen Reaktionen. Anlass war der von mehreren afrikanischen Frauen an einen Klinikarzt herangetragene Wunsch, eine Beschneidung bei ihnen durchzuführen. Der Vorschlag wurde nach langen Diskussionen vom Ethikrat bewilligt. Dies führte zu stark emotional geprägten Reaktionen in den Medien und Opposition zahlreicher NGOs. Die Umsetzung der Regelung wurde nachfolgend aufgegeben.[180][181]

Im Jahr 2010 wurde die Debatte um die Legalisierung des ritual nick erneut entfacht, als die American Academy of Pediatrics, eine Berufsvereinigung von Ärzten der Pädiatrie, die Praktik als mögliche Alternative zu einer vollständigen Ablehnung der Beschneidung bezeichnete:[182][183]

However, the ritual nick suggested by some pediatricians is not physically harmful and is much less extensive than routine newborn male genital cutting. There is reason to believe that offering such a compromise may build trust between hospitals and immigrant communities, save some girls from undergoing disfiguring and life-threatening procedures in their native countries, and play a role in the eventual eradication of FGC.

Vorschläge für mögliche Regelungen

Die übliche Haltung der meisten westlichen Regierungen wie auch internationaler Organisationen gegenüber jeglicher Form von Beschneidung bei Frauen ist eine bedingungslose Ablehnung und meist auch ein striktes Verbot, unabhängig vom Grad der Operation und dem Alter des Mädchens oder der Frau. Der US-amerikanische Anthropologe Richard Shweder plädiert für eine – nach seiner Ansicht – faire und kultursensitive Kompromisslösung. Ziel sei eine Annäherung zwischen den Kulturen und eine angestrebte Übereinkunft unterschiedlicher kultureller Werte.[58] Dabei wird von folgenden Voraussetzungen ausgegangen:

  • Die männliche Beschneidung wird im westlichen Kulturkreis geduldet und von Medizinern offiziell durchgeführt. Dieses Vorgehen ist durch kulturell und religiös verankerte Werte gerechtfertigt, eine Änderung dessen scheint nicht vertretbar zu sein. Die Verletzung der körperlichen Integrität des Kindes erscheint hinnehmbar, soweit keine ernsten negativen Folgen zu erwarten sind. Folglich sei auch ein vergleichbarer Eingriff bei Mädchen nicht abzulehnen. Eine Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern oder den Kulturen sei jenseits von medizinischen Gründen nicht vertretbar. Eine Veränderung der Klitoris oder die Infibulation sei jedoch aufgrund der erwartbaren Folgen strikt abzulehnen.[58]
  • Im Fall von Erwachsenen und mündigen Frauen ist jeglicher Eingriff vertretbar, sofern eine aufgeklärte Einwilligung stattfindet. Freiwilligkeit und Mündigkeit sollte gegebenenfalls über ein psychologisches Gutachten geprüft werden. Sollte eine Frau unter diesen Voraussetzungen den Eingriff wünschen, könnte ihr die Möglichkeit dazu in einem hygienischen und professionellen Rahmen gegeben werden.[58]

Ein von Morayo Atoki – Juristin an der University of Buckingham, Großbritannien – ausgearbeiteter Gesetzesvorschlag sieht einen rechtlichen Rahmen für die Beschneidung von Mädchen vor. Wichtigste Voraussetzung sei demnach, neben der strengen medizinischen Regulierung der Operation, das Einverständnis der Person. Die Beschneidung könne erst ab einem Alter von 16 Jahren erfolgen. Dies sei laut Atoki nach dem britischen Familienrecht das Mindestalter für eine kompetente und rechtsgültige Einwilligung in einen derartigen medizinischen Eingriff.[62]

Neben der Einwilligungsfähigkeit spielt die Form der Beschneidung in vielen westlichen Gesetzgebungen bislang keine Rolle. Die italienische Juristin Maria Caterina La Barbera sieht eine rechtliche Differenzierung zwischen den verschiedenen Typen der Beschneidung als angebracht. So sollte rechtlich zwischen leichteren Formen, die sich nicht wesentlich von im Westen üblichen Praktiken wie Schönheitsoperationen im Intimbereich oder Intimpiercings unterscheiden, und schwereren Formen wie der Infibulation differenziert werden. La Barbera argumentiert für die Legalisierung der leichteren Formen unter Beibehaltung des Verbots der schwereren Formen.[184]

Einer Lösung der Problematik stehen die oftmals stark emotional geprägten, negativen Meinungen in der westlichen Welt entgegen. Der US-amerikanische Professor für Anthropologie Mwenda Ntarangwi spricht sich für eine Annäherung zwischen den Kulturen und Positionen aus. Er schlägt vor, dass beschnittene Frauen in den Dialog mit Schülern und Studenten treten und zu einer offenen Auseinandersetzung anregen. Die Diskussion mit vermeintlichen „Opfern“, welche wider Erwarten die Beschneidung gutheißen, kann zu neuen Einsichten in eine komplexe kulturelle Thematik und mehr Verständnis für die andere Position führen.[185]

Kontroversen

Kritik an den Bezeichnungen

Beschneidung sowie das englischsprachige Pendant Genital Cutting beziehungsweise Circumcision sind bezogen auf weibliche Genitalien beziehungsweise Mädchen und Frauen gängige Bezeichnungen für die oben beschriebenen Praktiken, werden aber von einem Teil der politischen Akteure und Autoren als Euphemismen kritisiert, da der Begriff die Vergleichbarkeit mit der Beschneidung von Männern und Jungen nahelege. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes unterstützt diese Position und argumentiert, als Einzige sei die „milde Sunna“ – das Einstechen, Einritzen oder Entfernen der Klitorisvorhaut – mit der Beschneidung der männlichen Vorhaut (Zirkumzision) vergleichbar.[49] Die Weltgesundheitsorganisation sieht bei Verwendung von Female circumcision Verwechselungspotenzial mit der männlichen Beschneidung, weil der Begriff die Vergleichbarkeit nahelege.[186]

Der Begriff Genitalverstümmelung (engl. genital mutilation) wurde erstmals 1974 im Rahmen der öffentlichen Debatte um Beschneidungspraktiken an weiblichen Genitalien verwendet. Dies erfolgte im Rahmen einer Kampagne, getragen von einem Netzwerk aus Frauen- und Menschenrechtsorganisationen. Das Ersetzen der technischen Begriffe Beschneidung, Klitoridektomie und Infibulation brach die Assoziation mit der Beschneidung der männlichen Vorhaut, die als persönlich-medizinisch oder kulturell begründete Entscheidung betrachtet wurde, auf und stellte eine semantische Nähe zur mehr gefürchteten Kastration her, ordnete das Thema in den Kontext „Gewalt gegen Frauen“ ein. Dieses Reframing schuf eine Neubewertung der Praxis als Menschenrechtsverletzung.[187] Der Begriff Female Genital Mutilation, und als Abkürzung FGM, wurde seit den 1970er Jahren zunehmend von politischen Akteuren und Autoren übernommen. Die Umbenennung und damit einhergehende Rekategorisierung der Praktiken wird rückblickend als Beispiel für erfolgreiches Kommunikationsmanagement betrachtet.[188][189] Der Sozialwissenschaftler und PR-Forscher[190] Ian Somerville stellt fest:

“(...) what this example illustrates is if increasing numbers of key actors involved in the policy process begin to accept your language frame to describe an issue - have adopted your discourse so to speak - then you can usually be assured that your organization has achieved significant progress and is on the way to success in the policy arena.”

„(...) was dieses Beispiel zeigt, ist dass die Akzeptanz eines Begriffsrahmens durch eine zunehmende Zahl von Schlüsselfiguren im politischen Prozess, sprich die Übernahme deines angestrebten Dikurses, zu einem signifikanten Fortschritt deiner Organisation und ihrem Erfolg in der politischen Arena führt.“

Ian Somerville, PR-Forscher[191]

Im Jahre 1991 empfahl die WHO, dass die Vereinten Nationen die Bezeichnung Female Genital Mutilation übernehmen. Die Verwendung von „mutilation“ („Verstümmelung“) unterstreiche die Tatsache, dass die Praxis eine Verletzung der Rechte von Mädchen und Frauen sei. Dadurch unterstütze eine solche Bezeichnung Abschaffungsbestrebungen auf nationaler und internationaler Ebene.[192]

Aber auch die Bezeichnung Female Genital Mutilation wird kritisiert, da sie einerseits den kulturellen Hintergrund für die Praktiken ignoriere und andererseits dazu führen könne, Betroffene als „Verstümmelte“ zu stigmatisieren.[193][158] Die praktizierenden Gemeinschaften verwenden Bezeichnungen, die im jeweiligen gesellschaftlichen und regionalen Kontext bestimmte Sinngebungen ausdrücken und mit denen sich die Betroffenen in positiver Weise identifizieren können. In Eritrea wird für die Beschneidung von Mädchen und Jungen der Begriff Mekinschab („Schneiden, Reinigen“) verwendet, im Sudan Tahur (stammt vom Wort Tahir und bedeutet „rein“) oder Tahāra, bei den Rendille in Kenia Khandi.[53] Fana Asefaw fand während ihrer Feldforschung in Eritrea und Deutschland, die im Zeitraum 1999 bis 2005 durchgeführt wurde, unter 367 beschnittenen Frauen nicht eine Interviewte, die – auf sich selbst bezogen – den Begriff FGM akzeptiert hätte. Auch afrikanische Aktivistinnen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Verstümmelungsbegriff arbeiten, würden sich selbst nicht als „Genitalverstümmelte“ sondern als beschnittene Frauen erleben und bezeichnen. Viele beschnittene Frauen sehen die Bezeichnung „Verstümmelung“ als beleidigend und verletzend an und wehren sich gegen die Verwendung des Begriffs.[104][56] Entsprechend heißt es im gemeinsamen „Leitfaden Weibliche Genitale Beschneidung – Umgang mit Betroffenen und Prävention“ der AG Frauengesundheit in der Entwicklungs-Zusammenarbeit und verschiedener Mitgliedsorganisationen von INTEGRA – Deutsches Netzwerk zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung:

„Eine sorgfältige Differenzierung der Wortwahl ist im Zusammenhang mit FGM dringend anzuraten: „Beschneidung“ (engl. cutting, circumcision; francophon: „excision“) enthält kein Urteil, ist insofern neutral und sollte im Umgang mit Betroffenen bedacht werden, denn einige würden sich durch das stigmatisierende Wort „Verstümmelung“ nicht verstanden, ggfs. verletzt fühlen. Anders verhält es sich bei der Aufklärung Nichtbetroffener: Da wäre „Beschneidung“ ein verharmlosender Euphemismus. „Umschneidung“ (Circumcision) kann logisch-anatomisch eigentlich nur bei der männlichen Beschneidung verwendet werden.“

Christoph Zerm, AG FIDE e.V.[194]

Die in Deutschland ansässige Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hat sich dafür entschieden, in der Öffentlichkeitsarbeit den Begriff Weibliche Genitalverstümmelung zu verwenden. In der Broschüre „Wir schützen unsere Töchter“, die sich speziell an Migrantinnen richtet, werde hingegen „fast ausschließlich“ der Begriff Beschneidung benutzt. In diesem Zusammenhang sei Beschneidung keine Verharmlosung, sondern nehme Rücksicht „auf die Würde der Betroffenen in Deutschland“.[195]

Die United States Agency for International Development entschied sich im Jahre 2000 dafür, die als neutral eingeschätzte Bezeichnung Female Genital Cutting (FGC) zu verwenden. Diese Entscheidung wurde mit der Ablehnung der Bezeichnung Female Genital Mutilation (FGM) durch die praktizierenden Gemeinschaften aber auch durch Aktivisten begründet, welche den Begriff der Genitalverstümmelung für „verurteilend“, „abwertend“ und „für die Diskussion und Kooperation nicht förderlich“ halten. Auch würden jene, die die Abschaffungsbestrebungen mit der Kolonialzeit verbinden, in der Bezeichnung FGM ein Indiz für Kulturimperialismus sehen. Eine Frau als „verstümmelt“ zu bezeichnen, kränke sie und könne zu einem psychologischen Trauma führen, insbesondere bei jungen Mädchen und Frauen, die in nicht-praktizierenden Gemeinschaften leben. Denn jene, die Beschneidungen praktizieren, betrachteten diese als nützlich. Die Bezeichnung Female Genital Mutilation stigmatisiere die Praxis auch zum Schaden jener Programme, die sich um Veränderung bemühen.[193]

Als Kompromiss hat sich im Bereich der englischen Sprache die Bezeichnung Female Genital Mutilation/Cutting – abgekürzt FGM/C – etabliert. Das Kinderhilfswerk (UNICEF) und der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) benutzen diese, um die Bedeutung des Verstümmelungsbegriffs auf der politischen Ebene zu erfassen und gleichzeitig eine weniger verurteilende Terminologie für die praktizierenden Gemeinschaften anzubieten.[192]

Mediale Berichterstattung

Die US-amerikanische Soziologin Lisa Wade führte Medienanalysen in den 15 auflagenstärksten, US-amerikanischen Zeitungen (darunter Boston Globe, San Francisco Chronicle, New York Times, Washington Post, USA Today) für den Zeitraum von 1992 bis 2005 durch. Sie stellte eine zunehmende Verschränkung zwischen politischem Aktivismus und journalistischer Berichterstattung fest. Durch entsprechendes Framing und selektive Darstellung würde beim Leser „distanzierte Empörung“ erzeugt, gepaart mit einem „Gefühl moralischer Überlegenheit“. Üblicherweise würde eine verurteilende Haltung gegenüber der Praktik sowie den praktizierenden Personen eingenommen, eine kritische- oder neutrale Position wird vermieden. Wenn Gegenpositionen aufgezeigt werden, werden diese in der Regel delegitimiert. Durch eine einseitige Darstellung der Beschneidungsthematik als rein innerafrikanisches, kulturelles Problem wird eine „Extraterritorialisierung“ erzeugt, wobei das Problem in der Unaufgeklärtheit der anderen gesehen wird.[196][197][198]

“Media actors build consensus and, once they do, they can work with activists to advocate for public policies. Without consensus, reporter advocacy would have seemed inappropriate. Under the right discursive conditions, however, condemning FGCs and defending its victims was simply good journalism. These findings suggest that even reporters at high-prestige newspapers, who are most bound by expectations of neutrality, can engage in issue advocacy.”

„Journalisten stellen Konsens her und können – sobald dieser erreicht ist – mit Aktivisten zusammenarbeiten, um öffentliche Belange zu unterstützen. Ohne den Konsens hätte eine Parteinahme der Reporter unangemessen gewirkt. Unter den richtigen Diskursbedingungen war die Verurteilung der Beschneidung weiblicher Genitalien und die Verteidigung ihrer Opfer einfach guter Journalismus. Die Befunde deuten darauf hin, dass sogar Reporter in hochangesehenen Zeitungen, von welchen in hohem Maß Ausgewogenheit erwartet wird, zum Anwalt für eine Sache werden können.“

Lisa Wade, Soziologin[198]

Methodische Qualität vorhandener Studien

In Metaanalysen (Obermeyer: 1999, 2003, 2005) stellte sich heraus, dass der Großteil jener Studien, die die negativen gesundheitlichen Folgen der Beschneidung belegen sollten, methodisch unzureichend durchgeführt worden waren.[199][200][201] Keine einzige der zwischen 1997 und 2005 zu dem Thema veröffentlichten Studien konnte statistisch signifikante Effekte vorweisen. Bei einem Großteil wurde die Untersuchung ohne geeignete Kontrollgruppe durchgeführt, Informationen über die Art der Datengewinnung wurden nicht angegeben, hohe Anteile an nicht- oder falsch ausgefüllten Fragebögen blieben unerwähnt, Befrager wurden nicht geschult oder waren für die jeweilige Bedingung nicht geblindet, oder konfundierenden Variablen wurde nicht weiter nachgegangen. Dennoch wurden und werden diese Studien oft als Beleg der Schädlichkeit des Eingriffs herangezogen und für Lobbyarbeit genutzt. Die längerfristigen gesundheitlichen Folgen (Harnwegsinfekte, Komplikationen bei der Geburt, schmerzhafter Koitus etc.), so sie denn belegbar sind, beziehen sich ausschließlich auf die Infibulation (Typ III nach WHO); diese stärkste Form macht in der Gesamthäufigkeit 10 % bis 20 % aus und ist regional stark begrenzt. Dennoch wird diese Form in den westlichen Medien als repräsentativ für das gesamte Phänomen herausgestellt. Auch Morison et al. fanden 2001 in einer groß angelegten Feldstudie in Gambia, die einen Vergleich mit einer unbeschnittenen und vergleichbaren Kontrollgruppe herstellte, keine oder nur geringe Abweichungen in zahlreichen gesundheitlichen Parametern.[202]

Pro und Kontra Medikalisierung

Ein Großteil der Eingriffe wird unter unhygienischen Bedingungen, ohne Betäubung und von nicht medizinisch geschultem Personal durchgeführt. Manche Fachleute sind der Meinung, die Kritik an diesen Umständen sei berechtigt, die angemessene Gegenmaßnahme sei jedoch nicht ein Verbot von Beschneidungen, sondern deren Durchführung durch medizinisches Fachpersonal in Kliniken oder zumindest unter sterilen Bedingungen (Medikalisierung). Gerade dieser Schritt werde jedoch durch die Gesetzgebung in vielen Ländern verhindert, wodurch der Eingriff nur außerhalb eines medizinischen Rahmens möglich sei.[58]

Gegner der Medikalisierung sind zum Beispiel die WHO, Amnesty International, Ärzte ohne Grenzen und das Inter-African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children (IAC). Das häufigste Argument der Gegner ist, dass die Medikalisierung eine vollständige Abschaffung der Praktik behindern oder unmöglich machen würde, weil sie die Praktik so sehr legitimisiert, dass sie nicht nur einen Zwischenschritt darstellt, sondern – sind die Risiken erst einmal minimiert – bestehen bleibt. Eine Untersuchung zu Ägypten zeigte, dass trotz zunehmender Medikalisierung die Beschneidungsrate sinkt. Dennoch könnte nach Einschätzung durch Melanie Bittner vom Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien die entsprechende Spezialisierung des Gesundheitspersonals eine kontraproduktive Wirkung bezüglich der Abschaffung von Beschneidungen haben. Für medizinisches Fachpersonal würde dann ein Rückgang der Beschneidungen aus ökonomischer Sicht einen Einkommensverlust bedeuten. Persönliches Profitstreben könnte somit zu einer Ursache dafür werden, dass sich Mediziner weniger deutlich für die Abschaffung aussprechen.[17]

Vergleich zur Männerbeschneidung

Die Weltgesundheitsorganisation schätzte 2008 ein, dass – „im Gegensatz zur Genitalverstümmelung von Frauen“ – die Beschneidung von Männern „erhebliche gesundheitliche Vorteile“ habe, die das „sehr geringe Risiko von Komplikationen“ überwögen, wenn sie von entsprechend ausgerüsteten und gut ausgebildeten Anbietern in hygienischer Umgebung durchgeführt würden. Die Zirkumzision senke nachweislich das HIV-Ansteckungsrisiko von Männern um 60 Prozent und sei inzwischen als eine zusätzliche Maßnahme zur Senkung der Infektionszahlen bei Männern in Umgebungen mit hoher HIV-Prävalenz anerkannt.[203] Im März 2007 empfahl die WHO ihren Mitgliedsstaaten in einer Presseerklärung, die medizinisch durchgeführte Zirkumzision als ein Element in die nationale Anti-Aids-Strategie aufzunehmen.[204] Im März 2007 empfahl die WHO ihren Mitgliedsstaaten in einer Presseerklärung, die medizinisch durchgeführte Zirkumzision als ein Element in die nationale Anti-Aids-Strategie aufzunehmen.[205]

Aus Sicht der GIZ stellt die Beschneidung weiblicher Genitalien, von der GIZ „weibliche Genitalverstümmelung“ genannt, wegen der gesundheitlichen Folgen im Vergleich zur männlichen Beschneidung den „ungleich schwereren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“ dar.[206]

In einem Artikel des American Journal of Bioethics argumentierten der Neurologe Michael Benatar[207] und Philosoph David Benatar,[208] dass die Entfernung der Klitorisvorhaut anatomisch mit der Beschneidung der männlichen Vorhaut (Zirkumzision) vergleichbar sei. Sie bezogen sich dabei auf Diskussionen mit themainteressierten pädiatrischen Urologen und Gynäkologen.[209] Zustimmung erhielten die Benatars in derselben Ausgabe der Zeitschrift von der Bioethikerin Dena S. Davis.[210][211] Die Mediziner Frances R. Batzer[212] und Joshua M. Hurwitz[213] verwiesen hingegen auf die medizinische Evidenz für die Zirkumzision als „positiver Komponente der Gesundheitsprävention für Männer“ und kommentierten, eine Gleichsetzung von männlicher und weiblicher Beschneidung jeglicher Form sei „lächerlich“.[214] Auch die Bioethiker Sarah Webber und Tony L. Schonfeld[215] kritisierten die Argumentation der Benatars.[216]

Die Beschneidung männlicher Neugeborener ist in den meisten westlichen Ländern (mit Ausnahme von Schweden) ohne effektive Strafbedrohung der Sorgeberechtigten oder des Arztes durchführbar. Religiöse und kulturelle Motive werden gesellschaftlich als Rechtfertigung für die Zirkumzision weitgehend akzeptiert. Für die Beschneidung weiblicher Genitalien werden entsprechende Begründungen hingegen abgelehnt; die Praktiken sind als Menschenrechtsverletzung und Straftat bewertet.[117][217] Gleichwohl ist auch die männliche Beschneidung, insbesondere bei Minderjährigen, der Kritik ausgesetzt. Einige Rechtsexperten sehen den Straftatbestand der Körperverletzung als gegeben an.[218]

Anthropologe Carlos D. Londoño Sulkin argumentiert, dass Zirkumzision als Genitalverstümmelung angesehen werden könne und dass viele Menschen im Westen die Beschneidung von Männern als unproblematisch akzeptieren, es jedoch schwer finden, auch die Beschneidung von Frauen so zu sehen.[94] Nach Meinung der Kulturanthropologen Richard Shweder und Kirsten Bell unerliegt die Beschneidung weiblicher Genitalien weder in der strafrechtlichen noch in der moralischen Bewertung einer Differenzierung. Es gebe keinen Grund, die Beschneidung bei Mädchen und Frauen, sofern sie auf die Entfernung von Klitorisvorhaut und inneren Schamlippen beschränkt bleibt, anders zu werten als die bei Jungen und Männern.[219][220] Der Schweizer Jurist und Beschneidungsgegner Sami Aldeeb erkennt keine stichhaltige Rechtfertigung für einen unterschiedlichen Umgang mit männlicher und weiblicher Beschneidung. Vor diesem Hintergrund kritisiert er die unterscheidende Bewertung in westlichen Staaten und von internationalen sowie Nichtregierungsorganisationen:

“There is no valid justification for the distinction made between male and female circumcision. I condemn the attitude of international and non-governmental organizations which dissociate one type of circumcision from the other, giving legitimacy to male circumcision in the process. I condemn also the discriminatory attitude of those Western countries which have passed laws against Female circumcision, but not against Male circumcision because they are afraid that they will be considered anti-semitic.”

„Es gibt keine stichhaltige Rechtfertigung für den Unterschied, der zwischen männlicher und weiblicher Beschneidung gemacht wird. Ich verurteile die Haltung internationaler und Nichtregierungsorganisationen, die den einen Beschneidungstyp vom anderen trennen, so der männlichen Beschneidung Legitimität geben. Ich verurteile auch die diskriminierende Einstellung jener westlicher Staaten, die zwar Gesetze gegen weibliche Beschneidung verabschiedet haben, nicht aber gegen männliche Beschneidung, weil sie fürchten, dass sie für antisemitisch gehalten werden.“

Sami Awad Aldeeb Abu-Sahlieh, Jurist[221]

Vergleich mit Ästhetischen Genitaloperationen in westlichen Kulturen

Die Umgestaltung der natürlichen Anatomie der Genitalien zum Zweck der Verschönerung und Angleichung an ein Ideal findet sich in afrikanischen wie auch in westlichen Kulturen.[94] Die operative Veränderung der weiblichen Genitalien als Schönheitsoperation findet in Europa zunehmend Verbreitung. Dabei werden überwiegend die inneren Schamlippen und mitunter die Klitorisvorhaut teilweise oder vollständig entfernt. Seltener werden der Venushügel und/oder die äußeren Schamlippen mit einbezogen. Verkleinerungen der Klitoris werden angeboten,[63] in einem Einzelfall wurde eine ästhetisch gewünschte Entfernung der Klitoris durchgeführt.[96] Auch Straffungen und Verengungen der Vagina, deren Hauptmotiv eine Steigerung des sexuellen Lustempfindens und der Orgasmusfähigkeit ist, werden nachgefragt.[222]

Bei der Schamlippenverkleinerung wird die Klitoris nicht verändert. Die Entfernung von inneren Schamlippen und Klitorisvorhaut (→ Klitorisvorhautreduktion) ist anatomisch jedoch mit den Beschneidungsformen Typ I und II vergleichbar. Obwohl für die Schamlippenverkleinerung auch medizinische Indikationen vorliegen können, wird der Eingriff in der Regel mit persönlichen, ästhetischen Vorstellungen begründet.[223] Ästhetische Intimchirurgie ist in westlichen Ländern nur bezüglich erwachsener, einwilligungsfähiger Personen erlaubt.

Nach vorherrschender westlicher Sichtweise unterscheiden sich Beschneidungspraktiken und ästhetische Intimchirurgie in Bezug auf Freiwilligkeit, hygienische Umstände der Operation und Auswirkungen auf die Sexualität. Jedoch werden diese dichotomen Positionen zunehmend in Frage gestellt.[222][63][224]

Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen beiden Eingriffen sind komplex und Gegenstand aktueller kulturwissenschaftlicher Forschung.[225] Da bestimmte Kritikpunkte, die als Grundlage für Abschaffungsbestrebungen der Genitalbeschneidung herangezogen werden, in gleichem Maße auf die westlichen Schönheitsoperationen zutreffen, wird der Vorwurf einer Doppelmoral erhoben[226] und von Seiten der Abschaffungsbewegung das Problem erkannt, dass vor dem Hintergrund einer wachsenden Nachfrage nach Labioplastik im Westen die an Afrika gerichteten Vorwürfe an Glaubwürdigkeit verlieren.[227]

Zunehmend regt sich Widerstand gegen den Trend zu Schönheitsoperationen am weiblichen Genital. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. merkt beispielsweise an, dass „Risikoeinschätzungen und Komplikationsraten dieser Operationen fehlen, nicht bekannt sind oder verharmlost werden“ und rät von derartigen Eingriffen ab.[228]

Siehe auch: Labioplastik: Abgrenzung gegenüber der afrikanischen Frauenbeschneidung und Klitorisvorhautreduktion

Beschneidung von erwachsenen Frauen mit deren Einwilligung

Erstbeschneidung

Während die Strafbarkeit von Beschneidungen an minderjährigen Mädchen in westlichen Ländern unbestritten ist, gibt es unterschiedliche Haltungen zur Frage, inwiefern eine erwachsene, mündige Frau freiwillig und selbstbestimmt in den Eingriff einwilligen kann. Diese Frage stellt sich vorerst in Bezug auf die in westlichen Ländern lebenden, erwachsenen Frauen mit Migrationshintergrund, die den Eingriff am eigenen Körper und unter sterilen medizinischen Bedingungen von Fachpersonal ausführen lassen wollen. Obwohl generell die Einwilligung in eine Körperverletzung möglich ist, ist dies bei schwerer Körperverletzung nur im Falle eines „höheren sittlichen Wertes“ möglich.

Einerseits ist die Frage des Vorliegens einer schweren Körperverletzung unklar: Bei Amputation des äußeren Teils der Klitoris ist dies umstritten, bei Klitorisvorhaut und Schamlippen ist eindeutig nicht von einer schweren Körperverletzung auszugehen (vgl.[229]: „Was das Abschneiden der Schamlippen betrifft, wäre dies wohl zu verneinen, weil es sich nicht um vergleichbar bedeutende erogene Zonen handelt“). Andererseits ist die Frage nach dem Wert für die Frau schwer von außen zu beurteilen. Dennoch sind in einigen westlichen Ländern die Verbote für den Eingriff in jeglicher Form auch auf erwachsene Frauen erweitert beziehungsweise es wird die Forderung danach erhoben.[230] So wird davon ausgegangen, dass ein „[...]rechtlicher Anspruch auf die Unversehrtheit ihrer Genitalien“ von keiner Frau veräußert werden kann, eine rechtlich wirksame Einwilligung zur Beschneidung daher nicht möglich sei. Begründungen wie Tradition und Religion werden in diesem Fall nicht zugelassen. Die Art des Diskurses über die Frauenbeschneidung legt die betroffenen Frauen nahezu ausschließlich auf die Opferrolle fest, die Möglichkeit der freiwilligen Einwilligung wird damit prinzipiell ausgeschlossen.[57] Im Fall operativer Geschlechtsangleichung von Intersexuellen kann diese Bewertung zu juristischen Problemen bei einer Frau-zu-Mann-Umwandlung führen.[231]

Reinfibulation

Die Reinfibulation (oder auch Refibulation) bezeichnet das erneute Verschließen einer Infibulation nach einer erfolgten Geburt. Die rechtliche sowie moralische Beurteilung der Reinfibulation der erwachsenen Frau ist kontrovers.[53][232] Nach deutschem Recht ist eine Reinfibulation nicht zulässig.[157] In einigen Bundesstaaten der USA ist die Reinfibulation legal,[232] in der Schweiz wird die Reinfibulation auf Patientenwunsch durchgeführt.[233] Der amerikanische Fachverband American Congress of Obstetricians and Gynecologists gibt keine klare Empfehlung für oder gegen eine Durchführung.[232] Die deutsche Bundesärztekammer spricht sich gegen die Reinfibulation aus, „wenn diese erkennbar zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Frau führen würde.“[163]

Die in einigen europäischen Ländern vorliegende Strafbarkeit der Reinfibulation erwachsener Frauen wird sowohl von in Europa lebenden Afrikanerinnen als auch von westlichen Feministinnen kritisiert. So wird mündigen Frauen dieses Kulturkreises die Einwilligung verwehrt, während vergleichbare westliche Eingriffe unter vermeintlich anderer Legitimation toleriert werden.[234][53][63] In jenen Ländern, wo die Reinfibulation gesetzlich gestattet ist, wird eine intensive Beratung und Aufklärung über sämtliche Risiken vorausgesetzt.[235][232]

Literatur

Anthropologie und Sozialwissenschaften

  • Thomas von der Osten-Sacken und Thomas Uwer: Is Female Genital Mutilation an Islamic Problem? In: Middle East Quarterly, Winter 2007, S. 29-36. (Essay)
  • Carla Makhlouf Obermeyer (2003): The health consequences of female circumcision: Science, advocacy, and standards of evidence. In: Medical Anthropology Quarterly, 17(3), 394–412. PMID 12974204. doi:10.1525/maq.2003.17.3.394 PDF-Volltext
  • Eiman Okroi: Weibliche Genitalverstümmelung im Sudan – „Female genital mutilation“. Akademos-Wiss.-Verl., Hamburg 2001, ISBN 3-934410-29-4.
  • Charlotte Beck-Karrer: Löwinnen sind sie. Gespräche mit somalischen Frauen und Männern über Frauenbeschneidung. Verein Feministische Wissenschaft, Bern 1996, ISBN 3-905561-03-4
  • Hanny Lightfoot-Klein: Das grausame Ritual. Sexuelle Verstümmelung afrikanischer Frauen. Aus dem amerikan. Engl. von Michaela Huber. Fischer, Frankfurt 1992, ISBN 3-596-10993-0
  • Janne Mende: Begründungsmuster weiblicher Genitalverstümmelung. Zur Vermittlung von Kulturrelativismus und Universalismus. transcript-Verlag, Bielefeld 2011, ISBN 978-3-8376-1911-9 PDF-Volltext der Einleitung
  • Annette Peller: Chiffrierte Körper – Disziplinierte Körper. Female Genital Cutting. Rituelle Verwundung als Statussymbol. Weissensee-Verlag, Berlin 2002, ISBN 3-934479-60-X
  • Christine J. Walley: Searching for "Voices": Feminism, Anthropology, and the Global Debate over Female Genital Operations. In: Cultural Anthropology, Vol. 12, No. 3. (August 1997), S. 405–438. PMID 12293482 doi:10.1525/can.1997.12.3.405 PDF-Volltext

Rechtswissenschaft und -politik

  • Ulrike Bumke: Zur Problematik frauenspezifischer Fluchtgründe – dargestellt am Beispiel der Genitalverstümmelung. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2002, S. 423–428.
  • Marie-Anne Caroline Pichler: Völkerstrafrechtliche Problematik der weiblichen Genitalverstümmelung: Voraussetzungen der Strafverfolgung in Österreich, VDM Verlag Dr. Müller, Saarbrücken 2010, ISBN 3-639-24354-4.
  • Mirko Möller: Die Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane, in: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP), 2002, S. 186–187.
  • Stefan Trechsel, Regula Schlauri: Weibliche Genitalverstümmelung in der Schweiz: Rechtsgutachten, Zürich 2004 (im Auftrag von UNICEF Schweiz).
  • Marion Rosenke: Die Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane – Strafrechtliche Überlegungen de lege lata und de lege ferenda. In: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP), 2001, S. 377–379.
  • Dirk Wüstenberg: Öffentlich-rechtliche Mitteilungsrechte und -pflichten der Ärzte zum Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung?. In: GesundheitsRecht (GesR) 2010, S. 529–534.
  • Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung -- und die weitere familienrechtliche Rechtsprechung. In: Zeitschrift Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) 2009, S. 484–487.
  • Berhane Ras-Work: LEGISLATION TO ADDRESS THE ISSUE OF FEMALE GENITAL MUTILATION (FGM), 21. Mai 2009. (Expertenpapier der Vereinten Nationen zum Stand der FGM-Gesetzgebung in afrikanischen Staaten)

Filme und Hörfunksendungen

Commons: Beschneidung weiblicher Genitalien – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Vgl. 1995 World Health Organization (WHO) Classification of FGM In: The FGC Education and Networking Project.
  2. Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ): Was ist weibliche Genitalverstümmelung?
  3. Serban D. Costa; Manfred Kaufmann, Serban D. Costa, Anton Scharl (Hrsg.): 39.5 Beschneidungen (»Female Genital Mutilation«) und operative Korrektur In: Die Gynäkologie, 2. Auflage, S. 601–602; Springer 2006. ISBN 3-540-25664-4
  4. WHO (1996), Female genital mutilation. Report of a WHO technical working group, Geneva, 17.-19. Juli 1996, Genf 1996; WHO (1997): Female genital mutilation. A Joint WHO/UNICEF/UNFPA Statement, Genf 1997
  5. WHO, Department of Reproductive Health and Research: Eliminating female genital mutilation. An interagency statement - OHCHR, UNAIDS, UNDP, UNECA, UNESCO, UNFPA, UNHCR, UNICEF, UNIFEM, WHO, 2008.
  6. WHO (2008), Eliminating FGM, Klassifikation S. 23ff.; Überblick und Synopse der Veränderungen S. 24
  7. a b WHO (2008), Eliminating FGM, S. 5; die Angaben beruhen auf: P. Stanley Yoder, Shane Khan: Numbers of women circumcised in Africa: The Production of a Total, DHS Working Papers 2008/39, März 2008, S. 14 (Volltext, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010)
  8. a b c d e UNFPA: Frequently Asked Questions on Female Genital Mutilation/Cutting Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „UNFPA“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  9. WHO (2008), Eliminating FGM, S. 23
  10. Eine andere Systematisierung, basierend auf einem siebenstufigem Raster, haben Robert Darby und J. Steven Svoboda 2008 in „A Rose by Any Other Name? Rethinking the Similarities and Differences between Male and Female Genital Cutting. In: Medical Anthropology Quarterly, Volume 21, Issue 3, S. 301–323 doi:10.1525/maq.2007.21.3.301 Volltext“ vorgeschlagen.
  11. a b Melissa Parker (1995): Rethinking female circumcision. In: Africa: Journal of the International African Institute,, 65, S. 506-524. Volltext
  12. WHO (2008), Eliminating FGM, S. 26
  13. WHO (2008), Eliminating FGM, S. 28
  14. a b WHO (2008), Eliminating FGM, S. 35
  15. WHO (2008), Eliminating FGM, S. 11
  16. Vgl. Rebekka Rust: Lizenz zum Beschneiden In: die tageszeitung, 25. März 2006.
  17. a b c d e f g Melanie Bittner, Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.): Medikalisierung – eine Lösung zum Wohl der betroffenen Frauen, ein Zwischenschritt zur Abschaffung oder ein Schritt zur Legitimisierung? In: Female Genital Cutting. Die Schwierigkeit, sich zu positionieren., Berlin 2005 (Bulletin Texte 28). Volltext (Weblink zuletzt abgerufen am 29. März 2012)
  18. R. Skaine: Female genital mutilation: Legal, cultural and medical issues. McFarland, Jefferson, NC, USA 2005, ISBN 0-7864-2167-3.
  19. Mary Knight: Curing Cut or Ritual Mutilation? Some Remarks on the Practice of Female and Male Circumcision in Graeco-Roman Egypt. In: Isis, Vol. 92, No. 2 (Jun., 2001), S. 317–338. Volltext
  20. Shaye J. D. Cohen: Why Aren't Jewish Women Circumcised?: Gender and Covenant in Judaism. University of California Press, 2005, ISBN 0-520-21250-9.
  21. S. R. Huebner (2009): Female Circumcision as a Rite de Passage in Egypt. Continuity through the Millennia? In: Journal of Egyptian History, 2, 1(2), S. 149-171 doi:10.1163/187416509X12492786609249
  22. M. Epprecht (2010): The Making of ‘African Sexuality’: Early Sources, Current Debates. In: History Compass, 8(8), S. 768-779 doi:10.1111/j.1478-0542.2010.00715.x
  23. a b c WHO (2008), Eliminating FGM, S. 4, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  24. WHO (2008), Eliminating FGM, S. 29
  25. P. Stanley Yoder, Shane Khan: Numbers of women circumcised in Africa: The Production of a Total In: USAID Demographic and Health Research Paper No. 39, 2008 (S. 13f., 19), Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010.
  26. UNICEF (2008): Changing a harmful social convention: Female genital mutilation/cutting, Unicef 2008², S. 5 f (Volltext, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010)
  27. WHO (2008), Eliminating FGM, S. 5 f, Tabelle mit Verbreitungsangaben ebd., S. 29
  28. a b Nicholas Birch: Female circumcision surfaces in Iraq In: The Christian Science Monitor, 10. August 2005.
  29. Vgl. Wadi e.V. - Verband für Krisenhilfe und solidarische Entwicklungszusammenarbeit: Presserklärung: Genitalverstümmelung im Irak, Weblink zuletzt abgerufen am 27. Juni 2012.
  30. Pranjali Acharya, Kurdish Human Rights Project: The Practice of Female Genital Mutilation (FGM) in the Kurdish Regions, 29. Mai 2009.
  31. WHO (2008), Eliminating FGM, S. 30, siehe dort für weitere Quellenangaben
  32. Sara Corbett: A cutting tradition In: The Times Magazine, 20. Januar 2008. Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010.
  33. UNHRC: Indonesia: Report on Female Genital Mutilation (FGM) or Female Genital Cutting (FGC), Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  34. United States Department of State: 2009 Country Reports on Human Rights Practices - Colombia, 11. März 2010.
  35. a b c Ashley Montagu: Coming into Being Among the Australian Aborigines. The procreative beliefs of the Australian Aborigines, Routledge 2004, ISBN 978-0-415-33058-9
  36. a b UNHCHR: Fact Sheet No.23, Harmful Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children.
  37. Australia’s Breach of its Obligations under the International Covenant on Civil and Political Rights to Protect the Rights of Women.
  38. Helen Pringle: The Fabrication of Female Genital Mutilation: The UN, Walter Roth and Ethno-Pornography in Australia. In: Australasian Political Studies Association Conference, University of Adelaide, 29. September bis 1. Oktober 2004.
  39. Astrid Prange: Kulturschock in der Praxis, Ergebnisse der Umfrage zur Situation beschnittener Mädchen und Frauen in Deutschland. In: UNICEF, Terre des Femmes, Berufsverband der Frauenärzte (Hrsg.): Schnitte in Körper und Seele, Eine Umfrage zur Situation beschnittener Mädchen und Frauen in Deutschland, Köln o.J. (2005), S. 4–8, Volltext, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  40. a b UNICEF (2008), Changing, S. 4
  41. a b c Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP vom 8. Mai 2006, zum Thema „Schutz von Frauen und Mädchen vor der Verstümmelung weiblicher Genitalien“ , Drucksache 16/1391, S. 2. (Volltext, Weblink zuletzt abgerufen 29. September 2008)
  42. Terre des Femmes: TDF veröffentlicht EU-Studien zu Genitalverstümmelungen, Pressemitteilung, 2005. Kopie bei web.archive.org
  43. Bettina T. Kölbl, Robert Schlögel: Genitalverstümmelung in Österreich – eine Umfrage unter niedergelassenen Gynäkolog/inn/en und Kinderärzt/inn/en sowie unter Krankenanstalten. (PDF) Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, , abgerufen am 5. Februar 2010 (Studie im Auftrag des Bundesministeriums in Kooperation mit UNICEF Österreich und der Ärztekammer Österreich).
  44. a b c Bettina T. Kölbl, Robert Schlögel: Genitalverstümmelung in Österreich – eine Umfrage unter niedergelassenen Gynäkolog/inn/en und Kinderärzt/inn/en sowie unter Krankenanstalten. (PDF) Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, , S. 11, abgerufen am 5. Februar 2010 (Studie im Auftrag des Bundesministeriums in Kooperation mit UNICEF Österreich und der Ärztekammer Österreich). Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Genitalverstümmelung in Österreich S. 11“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  45. a b c Bettina T. Kölbl, Robert Schlögel: Genitalverstümmelung in Österreich – eine Umfrage unter niedergelassenen Gynäkolog/inn/en und Kinderärzt/inn/en sowie unter Krankenanstalten. (PDF) Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, , S. S. 12 f., abgerufen am 5. Februar 2010.
  46. Bettina T. Kölbl, Robert Schlögel: Genitalverstümmelung in Österreich – eine Umfrage unter niedergelassenen Gynäkolog/inn/en und Kinderärzt/inn/en sowie unter Krankenanstalten. (PDF) Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, , S. S. 14, abgerufen am 5. Februar 2010.
  47. Efua Dorkenoo, Linda Morison, Alison Macfarlane (FORWARD 2007): A Statistical Study to Estimate the Prevalence of Female Genital Mutilation in England and Wales, London 2007 (Zusammenfassung der Ergebnisse; ebd. Download der gesamten Studie (PDF), Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010)
  48. Bedingte Freiheitsstrafen wegen Beschneidung der Tochter, in: Neue Zürcher Zeitung, 26. Juni 2008
  49. a b c d Franziska Gruber, Katrin Kulik, Ute Binder (Terre des Femmes): Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung (FGM = Female Genital Mutilation), Tübingen, Oktober 2005. Im Auftrag von Feleknas Uca, MdEP. PDF-Volltext, Weblink zuletzt abgerufen am 25. Juni 2012.
  50. Mitten in Europa, Informationsseite zum Arte-Themenabend FGM – Die Verstümmelung der Töchter, Sendung am 6. Februar 2007, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  51. Die Beschneidung somalischer Mädchen anlässlich von „Urlaubsreisen“ von Europa nach Hargeysa (Somaliland) dokumentierte der norwegische Sender NRK 2007: Somaliland now centre for illegal female cutting, afrol news, 26. Juni 2007, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  52. AP: Egyptian man forces his wife to be circumcised. In: Khaleej Times, Weblink zuletzt abgerufen am 1. September 2007
  53. a b c d e f g h Fana Asefaw: Weibliche Genitalbeschneidung, FGC. Dissertation, Freie Universität Berlin, Fachbereich Humanmedizin, 2007, Weblink zuletzt abgerufen am 23. Juni 2012.
  54. Carla M. Obermeyer, Harvard School of Public Health, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  55. Carla M. Obermeyer, Amsterdam School for Social science Research, Weblink zuletzt abgerufen am 2. Juli 2012.
  56. a b c d e S. D. Lane, R. A. Rubinstein (1996): Judging the other: responding to traditional female genital surgeries. In: The Hastings Center Report, 26(3), S.31-40. Volltext
  57. a b c d N. Sullivan (2007): "The Price to Pay for our Common Good": Genital Modification and the Somatechnologies of Cultural (In)Difference. In: Social Semiotics, 17 (3), S. 395-409. doi:10.1080/10350330701448736
  58. a b c d e f g h i Richard A. Shweder: What about "female genital mutilation"? And Why Understanding Culture Matters in the First Place In: Daedalus, Vol. 129, No. 4, The End of Tolerance: Engaging Cultural Differences (Fall, 2000), S. 209-232.
  59. a b L. Leonard (1996): Female circumcision in southern Chad: Origins, meaning, and current practice. In: Social Science & Medicine, 43(2), S. 255-263. PMID 8844929.
  60. S. M. James (1998): Shades of othering: Reflections on female circumcision/genital mutilation. In: Signs, 23(4), S. 1031-1048.
  61. Anna Kölling: Weibliche Genitalverstümmelung im Diskurs: Exemplarische Analysen zu Erscheinungsformen, Begründungsmustern und Bekämpfungsstrategien, 1. Auflage, S. 14; LIT Verlag Berlin-Hamburg-Münster, 2008. ISBN 978-3-8258-1821-0 Volltext
  62. a b c d Morayo Atoki (1995): Should female circumcision continue to be banned? Feminist Legal Studies, Volume 3, Number 2, 223-235 doi:10.1007/BF01104114
  63. a b c d e f g S. Johnsdotter, B. Essén: Genitals and ethnicity: the politics of genital modifications. In: Reproductive Health Matters, 2010, Volume 18, Issue 35, S. 29-37. doi:10.1016/S0968-8080(10)35495-4. HTML-Volltext.
  64. Kathy Davis, Simone Weil: Loose Lips Sink Ships. In: Feminist Studies 28. Februar 2002, S. 7–37. Nach Pretty Woman: Genital Plastic Surgery and the Production of the Sexed Female Subject, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  65. a b c d e F. Ahmadu, R. Shweder (2009): Disputing the myth of the sexual dysfunction of circumcised women: An interview with Fuambai S. Ahmadu by Richard A. Shweder. In: Anthropology Today, 25 (6), S. 14-17. doi:10.1111/j.1467-8322.2009.00699.x PDF-Volltext
  66. Philippe Ariès, Georges Duby (dt. 1999, fr. 1987). Das einsame Laster. Geschichte des Privaten Lebens. Bd. 4, 462-464. Augsburg: Weltbild (Bechtermünz); zitiert in Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  67. Marion Hulverscheidt: Weibliche Genitalverstümmelung: Diskussion und Praxis in der Medizin während des 19. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum, Dissertation, Georg-August-Universität Göttingen, 2000. Als Buch erschienen im Mabuse-Verlag, Frankfurt am Main, 2002. ISBN 3-935964-00-5 Rezension online
  68. F. Ginsburg (1991): What Do Women Want?: Feminist Anthropology Confronts Clitoridectomy. In Medical Anthropology Quarterly, 5(1), S. 17-19.
  69. Lisa Wade (2011): Separating the heat from the light: Lessons from 30 years of academic discourse about female genital cutting. In: Ethnicities. doi:10.1177/1468796811419603
  70. D. Meyers (2000): Feminism and Women's Autonomy: the Challenge of Female Genital Cutting. In: Metaphilosophy, 31(5), S. 469–491. doi:10.1111/1467-9973.00164
  71. Smith, C. (2011): Who Defines "Mutilation"? Challenging Imperialism in the Discourse of Female Genital Cutting. Feminist Formations; 23 (1) 25-46 doi:10.1353/ff.2011.0009
  72. Davis, K (2004): Responses to W. Njambi’s ‘Dualisms and female bodies in representations of African female circumcision: a feminist critique.’ Feminist Theory, 5 (3), 305-311 doi:10.1177/1464700104046977
  73. a b T. Esho (2010): Female genital cutting and sexual function: in search of an alternate theoretical model. In: African Identities, 8 (3), S. 221-235. doi:10.1080/14725843.2010.491614
  74. a b G. Einstein: From body to brain: considering the neurobiological effects of female genital cutting. In: Perspectives in Biology and Medicine. Band 51, 2008, S. 84–97. PMID 18192768. PDF-Volltext.
  75. George C. Denniston et al. (Hrsg.): Male and Female Circumcision. Medical, Legal, and Ethical Considerations in Pediatric Practice. S. 131
  76. Anika Rahman, Nahid Toubia, Center for Reproductive Law & Policy: Female genital mutilation: a guide to laws and policies worldwide G - Reference, Information and Interdisciplinary Subjects Series, S. 209; Zed Books 2000. ISBN 978-1-85649-773-2
  77. WHO (2008), Eliminating FGM, S. 6
  78. IRIN News: Kenya: Rights activists decry Mungiki circumcision threat, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  79. Amnesty International: Asylgutachten – FGM bei den Kikuyu, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  80. What is the origin of circumcision?, Islam Online, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  81. Yussuf al QaradwiVorlage:Toter Link/!...nourl (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2012.), Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  82. Shaykh Faraz Rabbani: Female circumcision, Sunni Path, The Online Islamic Academy, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  83. Bosworth / van Donzel: The encyclopedia of Islam, KHITAN
  84. George C. Denniston et al. (Hrsg.): Male and Female Circumcision. Medical, Legal, and Ethical Considerations in Pediatric Practice. S. 137f.
  85. Sunan Abu Dawud, Buch 41, Nr. 5251
  86. Adelaja OA:Final report on position of female circumcision in Nigeria. News - Women’s International Network. Women's International Network. 01/02/1981; 7(3):41. ISSN: 0145-7985
  87. H. O'Connell et al. (2005): Anatomy of the Clitoris In: The Journal of Urology, 174:1189-95. PMID 16145367
  88. a b Hanny Lightfoot-Klein, M.A.: The Sexual Experience and Marital Adjustment of Genitally Circumcised and Infibulated Females in The Sudan In: The Journal of Sex Research Vol.26. No.3, S. 375–392, August 1989. Volltext
  89. Hanny Lightfoot-Klein: About the Author
  90. a b Lucrezia Catania et al.: Pleasure and Orgasm in Women with Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) In: The Journal of Sexual Medicine, Volume 4 Issue 6, S. 1666–1678, 2007. PMID 17970975
  91. S. Johnsdotter, B. Essen: Sexual health among young Somali women in Sweden: Living with conflicting culturally determined sexual ideologies. In: INTACT conference, Advancing knowledge on psycho-sexual effects of FGC: Assessing the evidence., Alexandria, Egypt, 10. bis 12. Oktober 2001. Volltext
  92. Sexual Consequences of Female Initiation Rites in Africa - The New York Times
  93. F.E. Okonofua, U. Larsen, F. Oronsaye, Rachel C. Snow, T. E. Slanger: The Association Between Female Genital Cutting and Correlates of Sexual and Gynaecological Morbidity in Edo State, Nigeria. In: International Journal of Obstetrics and Gynaecology. Band 109, 2002, S. 1089–1096. PMID 12387460
  94. a b c d e C. Sulkin (2009): Anthropology, liberalism and female genital cutting. In: Anthropology Today, 25(6), S. 17-19. doi:10.1111/j.1467-8322.2009.00700.x
  95. Thabet, S. M. A. (2009): Reality of the G‐spot and its relation to female circumcision and vaginal surgery. Journal of Obstetrics and Gynaecology Research, 35(5), 967-973 PMID 20149049
  96. a b D. Veale, J. Daniels: Cosmetic Clitoridectomy in a 33-Year-Old Woman. In: Arch Sex Behav., 12. August 2011. PMID 21837517. PDF-Volltext.
  97. Female genital mutilation and obstetric outcome: WHO collaborative prospective study in six African countries.
  98. B. Essén (2005): No association between female circumcision and prolonged labour: a case control study of immigrant women giving birth in Sweden. In: European journal of obstetrics, gynecology, and reproductive biology, 121(2), S. 182-185. PMID 16054959
  99. L. Almroth, S. Elmusharaf, N. El Hadi, A. Obeid, Ma. El Sheikh, Sm. ElfadilM, S. Bergström: Primary infertility after genital mutilation in girlhood in Sudan: a case-control study. In: Lancet, 2005 Jul 30-Aug 5; 366(9483): 385-91. PMID 16054938
  100. Emmanuel Monjok, E.James Essien, Laurens Holmes: Female Genital Mutilation: Potential for HIV Transmission in sub-Saharan Africa and Prospect for Epidemiologic Investigation and Intervention. African Journal of Reproductive Health, Vol. 11, No. 1, April, 2007, S. 33–42 PMID 17982946
  101. Elmusharaf S, Elkhidir I, Hoffmann S, Almroth L.: A case-control study on the association between female genital mutilation and sexually transmitted infections in Sudan. BJOG. 2006 Apr;113(4):469-74 PMID 16553657
  102. Kanki P, M'Boup S, Marlink R, Travers K, Hsieh CC, Gueye A, Boye C, Sankalé JL, Donnelly C, Leisenring W, et al.: Prevalence and risk determinants of human immunodeficiency virus type 2 (HIV-2) and human immunodeficiency virus type 1 (HIV-1) in west African female prostitutes. Am J Epidemiol. 1992 Oct 1;136(7):895-907 PMID 1442755
  103. Maslovskaya O, Brown JJ, Padmadas SS.: Disentangling the complex association between female genital cutting and HIV among Kenyan women. J Biosoc Sci. 2009 Nov;41(6):815-30. Epub 2009 Jul 16 PMID 19607733
  104. a b UNICEF (Hrsg.), in Kooperation mit Terre des Femmes und dem Berufsverband der Frauenärzte e.V.: Schnitte in Körper und Seele: Eine Umfrage zur Situation beschnittener Mädchen und Frauen in Deutschland., Köln 2005.
  105. Paterson, L., Davis, S., & Binik, Y. (2011): Female genital mutilation/cutting and orgasm before and after surgical repair. In: Sexologies. doi:10.1016/j.sexol.2011.09.005
  106. Foldès, P., Cuzin, B., & Andro, A. (2012): Reconstructive surgery after female genital mutilation: a prospective cohort study. In: The Lancet. PMID 22695031
  107. a b Astrid Springer: Verdrängt, verschwiegen, tabuisiert In: Deutschlandfunk Hintergrund, 5. Februar 2012.
  108. a b Michelle Goldberg: Rights Versus Rites - When it comes to the lives of women around the globe, do local traditions ever trump human rights? In: The American Prospect, 28. April 2009.
  109. R. A. Bloul (1996): Victims or Offenders? In: European Journal of Women's Studies, 3(3), S. 251-268. doi:10.1177/135050689600300305
  110. Robert B. Edgerton (1989): Mau Mau: An African Crucible. In: The Free Press, New York.
  111. Kaitlin Noss: Knowledge is Made for Cutting: Genealogies of Race an Gender in Female Circumcision Discourse. Thesis at the Ontario Institute for Studies in Education, University of Toronto. Volltext
  112. Fran Hosken (1993): The Hosken Report: Genital and Sexual Mutilation of Females. In: Women’s International Network News, Lexington, MA.
  113. a b Susanne Oppermann, Jana Wagemann: Afrikanische Perspektiven: Kritik und Erfordernisse im Umgang mit Female Genital Cutting In: Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.): Female Genital Cutting. Die Schwierigkeit, sich zu positionieren, Berlin 2005 (Bulletin Texte 28), Weblink zuletzt abgerufen am 27. Juni 2012.
  114. Charlotte Feldman-Jacobs: Commemorating International Day of Zero Tolerance to Female Genital Mutilation
  115. Thoraya Ahmed Obaid (UNFPA): Statement on the International Day Against Female Genital Mutilation
  116. Weltgesundheitsorganisation (WHO): International Day of Zero Tolerance to Female Genital Mutilation, Pressemitteilung (englisch).
  117. a b Waris Dirie auf der Kampagnenseite „stop-fgm-now.com“: „Female Genital Mutilation has nothing to do with culture, tradition or religion. It is a torture and a crime.“
  118. Beispiele hierfür sind die Sabiny in Uganda, das Dorf Mbemi in Kamerun oder 2.657 Dörfer in Senegal, Guinea und Burkina Faso
  119. a b IRIN News: Benin-Togo: Can microcredit turn FGM/C cutters to new trades?
  120. „Wird die Genitalverstümmelung je aufhören? In Kairo beschließen islamische Gelehrte ein Verbot“, NZZ, 24. November 2006, Weblink zuletzt abgerufen am 13. November 2010
  121. TARGET: Islam ächtet Mädchenverstümmelung, 24. November 2006, Weblink zuletzt abgerufen am 13. November 2010
  122. a b Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH: Weibliche Genitalverstümmelung in Ägypten, Januar 2009.
  123. dpa: Geistliche in Somalia erlassen Fatwa gegen Verstümmelung In: Ärzte Zeitung, 2. November 2005, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010.
  124. Tarafa Baghajati: Ist das Ende weiblicher Genitalverstümmelung für 2020 in Sicht? In: Islamische Zeitung, 14. Februar 2011.
  125. Tarafa Baghajati: Mädchenbeschneidung: Kommt das Ende einer schädlichen Tradition? In: Die Presse, 4. Februar 2011.
  126. Yusuf al-Qaradawi schreibt Fatwa "Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Werk des Teufels"
  127. Senta Möller und Heinrich Deserno: Beschneidung als Geschlechtertrauma Menschenrechtliche und psychoanalytische Aspekte der Genital-Beschneidung von Frauen, Zeitschrift für Psychotraumatologie, Psychotherapiewisssenschaft und Psychologische Medizin, Jahrgang 2008 Heft 1, Abstract
  128. Senta Möller, Heinrich Deserno: Beschneidung als Geschlechtertrauma, menschenrechtliche und psychoanalytische Aspekte der Genitalbeschneidung von Frauen, Volltext, Seite 85
  129. UNICEF: Female mutilation/cutting. A Statistical Exploration 2005, S. 18.
  130. IRIN News: Burkina Faso: Dial SOS Circumcision and stop girls being cut
  131. a b UNICEF (2008): Changing, S. 7
  132. IRIN News: Ethiopia: More parents saying no to FGM
  133. Vgl. Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit: Weibliche Genitalverstümmelung in Burkina Faso
  134. IRIN News: Senegal: FGM continues 10 years after villagers claim to abandon it., 10. August 2007.
  135. IRIN News: Kenya: FGM among the Maasai community of Kenya
  136. Weibliche Genitalverstümmelung in Eritrea – Regionale Erklärungen, nationale Ansätze und internationale Standards (Dissertation) (S. 71–76), IRIN News: Sudan: It takes more than a law to stop the cut
  137. UNICEF: Statistical Exploration, S. 13
  138. Vgl. GTZ-Länderberichte zu Kenia, Mali, Senegal
  139. Boddy, J. (1991): Body politics: continuing the anticircumcision crusade. Medical Anthropology Quarterly, 5(1), 15-17
  140. „Ngaitana“ heißt „Ich beschneide mich selbst.“
  141. Thomas, Lynn (2003): Politics of the Womb: Women, Reproduction, and the State in Kenya University of California Press, ISBN 0-520-23540-1
  142. Thomas, Lynn (1996): “Ngaitana (I will circumcise myself)”: The Gender and Generational Politics of the 1956 Ban on Clitoridectomy in Meru, Kenya. Gender & History, Volume 8, Issue 3, pages 338–363 doi:10.1111/j.1468-0424.1996.tb00062.x.
  143. a b C. Walley (1997): Searching for "Voices": Feminism, Anthropology, and the Global Debate over Female Genital Operations. In: Cultural Anthropology, 12 (3), S. 405-438. PMID 12293482
  144. Wairim Ngaruiya Njambi (2004): Dualisms and female bodies in representations of African female circumcision In: Feminist Theory, Vol. 5, No. 3, S. 281-303. doi:10.1177/1464700104040811
  145. Fuambai Ahmadu: Rites and Wrongs: an Insider/Outsider Reflects on Power and Excision In: Bettina Shell-Duncan, Ylva Hernlund (Hrsg.): Female "Circumcision" in Africa: Culture, Controversy, and Change, Lynne Rienner Publishers 2001, ISBN 978-1-55587-995-2.
  146. James, Stanlie M. & Robertson, Claire C. (eds) (2002): Genital Cutting and Transnational Sisterhood: Disputing U.S. Polemics. Urbana, IL: University of Illinois Press. ISBN 0-252-02741-8
  147. a b A New Debate on Female Circumcision In: The New York Times, 2007.
  148. Statement by African Women Are Free to Choose (AWA-FC), Washington DC, USA. In: The Patriotic Vanguard, Sierra Leone News Portal, 21. Februar 2009.
  149. W. N. Njambi (2004): A discourse in transition. Extending feminist dialogues on female circumcision. In: Feminist theory, 5(3), S. 325-328. doi:10.1177/1464700104046980
  150. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Volltext
  151. Arabische Charta der Menschenrechte PDF-Volltext
  152. Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam PDF-Volltext in deutsch
  153. a b K. Krása: Weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern – ethische und rechtliche Aspekte. In: Medizin, Ethik und Menschenrechte: Geschichte- Grundlagen- Praxis., S. 286–287; Vandenhoeck & Ruprecht, 2009. ISBN 978-3-89971-698-6
  154. a b Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, Kommentar, 26. Auflage, München 2007 (ISBN 3-406-52295-5), § 226 Rn. 4
  155. a b c Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung und Strafrecht. In: Der Gynäkologe 2006, S. 824–827.
  156. Kroeger: Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland – Rechtspolitische Dimensionen. In: Weibliche Genitalverstümmelung beenden: Erfahrungen aus Afrika und Europa – Perspektive für Deutschland, Konferenz am 12. und 13. Dezember 2006, Berlin.
  157. a b L. Beck, G. Freundl (2009): Beschneidung des äußeren weiblichen Genitales. In: Der Gynäkologe, Volume 42, Number 4, S. 282-284. doi:10.1007/s00129-008-2306-6
  158. a b Kentenich & Billing: Weibliche Genitalverstümmelung: Lebenslanges Leiden In: Dtsch Arztebl 2006; 103(13): S. 842–845. Volltext
  159. a b Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Dezember 2004, Aktenzeichen XII ZB 166/03; zusammengefasst: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 14/2005 vom 27. Januar 2005, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  160. Gericht will Kind vor Beschneidung schützen In: Badische Zeitung, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  161. Oberlandesgericht Karlsruhe: Beschluss vom 25. Mai 2009, Az. 5 UF 224/08 In: NJW 2009, 3521.
  162. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Dezember 2004, Aktenzeichen XII ZB 166/03, S. 7–9 der Originalentscheidung, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  163. a b Genitalverstümmelung. Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung (female genital mutilation). Bundesärztekammer, abgerufen am 20. September 2011 (Stand: 25. November 2005 letzte Änderung 27. März 2009).
  164. Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlicher Dienst betreffend „Meldedatenbanken Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung“. In: 505/J XXIV. GP. Republik Österreich – Parlamentsdirektion, 18. Dezember 2008, abgerufen am 2. Februar 2010.
  165. Schweiz verbietet Genitalverstümmelung In: Epochtimes (abgerufen am 20. Juni 2012)
  166. B. Mathews (2011): Female genital mutilation: Australian law, policy and practical challenges for doctors. In: Med J Aust, 194(3), S. 139-141. PMID 21299489
  167. K. M. Salamat (1996): In Re Fauziya Kasinga: Expanding the Judicial Interpretation of Persecution, Well-Founded Fear, and Social Group to Include Anyone Fleeing General Civil Violence. In: Howard LJ, 40, 255.
  168. Afrikaportal: Ende der weiblichen Beschneidung in Benin, April 2005.
  169. jdl, dpa, AP: Eritrea verbietet Beschneidung von Frauen In: Der Spiegel, 5. April 2007.
  170. Franziska Gruber, Regina Kalthegener (Terre des Femmes): Stellungnahme von TERRE DES FEMMES e.V. – Menschenrechte für die Frau zu der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Bekämpfung von Genitalverstümmelungen“ am 19. September 2007
  171. BBC News, 10. Dezember 2009: Uganda bans female genital mutilation
  172. Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit: Nationale Gesetzgebung gegen weibliche Genitalverstümmelung.
  173. Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit: Weibliche Genitalverstümmelung und Gesetzgebung, Januar 2011.
  174. Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit: Weibliche Genitalverstümmelung und Gesetzgebung, Juli 2009.
  175. BBC News: Sierra Leone bans child brides not FGM, 8. Juni 2007.
  176. a b Lisa Wade (2011): The Politics of Acculturation: Female Genital Cutting and the Challenge of Building Multicultural Democracies. In: Social Problems, 58(4), S. 518-537. doi:10.1525/sp.2011.58.4.518
  177. a b Doriane Lambelet Coleman: The Seattle Compromise: Multicultural Sensitivity And Americanization., 1998.
  178. Elizabeth Heger Boyle: Female Genital Cutting: Cultural Conflict in the Global Community, JHU Press, 2005; S. 113. ISBN 9780801882630.
  179. USA: Rites and wrongs: Is outlawing female genital mutilation enough to stop it from happening here?
  180. Anna Elisabetta Galeotti (2007): Relativism, Universalism, and Applied Ethics: The Case of Female Circumcision. Constellations, Volume 14, Issue 1, 91–111 doi:10.1111/j.1467-8675.2007.00424.x.
  181. Leye, Els et al. (2006): Health Care in Europe for Women with Genital Mutilation. Health Care For Women International, Volume 27, Number 4, 362-378(17) doi:10.1080/07399330500511717.
  182. Policy Statement: Ritual Genital Cutting of Female Minors. Committee on Bioethics PEDIATRICS Vol. 125 No. 5 May 2010, S. 1088–1093 (doi:10.1542/peds.2010-0187)
  183. Doctors Seek Compromise On Female Genital Cutting – Interview mit Prof. Dena Davis (Cleveland-Marshall College of Law, Cleveland State University) im National Public Radio
  184. La Barbera, Maria Caterina (2009): Revisiting the anti-Female Genital Mutilation Feminist Discourse. Diritto & Questioni Pubbliche, 9 (Volltext)
  185. Ntarangwi, Mwenda (2007): "I have changed my mind now": U.S. Students' Responses to Female Genital Cutting in Africa. In: Africa Today, Volume 53, Number 4, 87-108 doi:10.1353/at.2007.0029.
  186. World Health Organisation: Eliminating female genital mutilation. 2008, S. 11, 22.
  187. Margaret E. Keck, Kathryn Sikkink: Activists Beyond Borders: Advocacy Networks in International Politics, Cornell Univ Press, 1998; S. 20. ISBN 0-8014-8456-1 In Google books
  188. Kathryn Sikkink: Transnational Advocacy Networks and the Social Construction of Legal Rules In: Yves Dezalay, Bryant G. Garth (Editor): Global Prescriptions: The Production, Exportation, and Importation of a New Legal Orthodoxy, University of Michigan Press, 2002, ISBN 0-472-11235-X.
  189. Elise A. Sochart (1988): Agenda Setting, The Role of Groups and the Legislative Process: The Prohibition of Female Circumcision in Britain. In: Parliamentary Affairs, 41 (4), S. 508-526. ISSN 1460-2482.
  190. Dr Ian Somerville, Institute for Research in Social Sciences, School of Communication, University of Ulster: "A good example of this can be seen in the lobbying and campaigning efforts pressing for a legal ban on female genital mutilation in East Africa. In the early stages of this campaign in the 1920‟s, when it was a universal practice undergone by all pre- pubescent girls in Kenya the term female circumcision was used by all sides in the issue to describe the practice (Keck and Sikkink, 1998). Those in favour of the procedure claimed it was a „cultural‟ practice just like male circumcision and that those who campaigned to ban it were trying to impose „Western values‟ upon legitimate „African‟ culture. The use of the language frame „female circumcision‟ actually reinforced the discourse that this is a cultural issue and unsurprisingly those who campaigned against the practise had limited success in stopping it and none at all in respect to a legal ban. In reality the practice bears only superficial similarities to male circumcision, as Keck and Sikkink (1998) note female circumcision „carries short-term risks and can lead to chronic infection, painful urination and menstrual difficulty, malformations and scarring, and vaginal abscesses; it also reduces a woman‟s sexual responses and pleasure‟ (p. 67). A key change occurred in the 1970‟s when campaigners against the practice stopped using the term „female circumcision‟ and thereby rejected the discourse which opposed „African culture‟ to „Western values‟. Keck and Sikkink (1998) note that: „Modern campaigns in the 1970‟s and 1980‟s drew attention to the issue by renaming the problem “female genital mutilation,” thus reframing the issue as one of violence against women‟ (p. 67). This change is the language frame had a significant impact and there were several attempts to introduce legislation in Kenya‟s Parliament to outlaw the practice. In the beginning they failed, most notably in 1996, but eventually legislation expressly outlawing female genital mutilation was introduced as part of the Children‟s Act in 2001. The practice still goes on in secret but the changing of the discourse to one of human rights, or more specifically woman‟s and children‟s rights, and the subsequent legislative change has had a big impact in Kenyan society with a dramatic drop in the number of girls suffering the ordeal over the past generation. Of course evaluation and measurement of this kind of campaign is extremely difficult, one cannot point to instant results, but what this example illustrates is if increasing numbers of key actors involved in the policy process begin to accept your language frame to describe an issue - have adopted your discourse so to speak - then you can usually be assured that your organization has achieved significant progress and is on the way to success in the policy arena. If they wish to evaluate public affairs efforts effectively public affairs managers and practitioners in all sectors would do well to follow the advice of Mack (1997), McGrath (2007) and others and become much more sensitive to the language and narratives used to describe issues."
  191. Ian Somerville: Managing public affairs and lobbying: persuasive communication in the policy sphere. In: Danny Moss, Barbara DeSanto (Editor): Public Relations: A Managerial Perspective. Sage Publishing, 2011. ISBN 0-7619-4856-2 PDF-Volltext
  192. a b WHO (2008): Eliminating female genital mutilation, S. 22.
  193. a b United States Agency for International Development: USAID Policy on Female Genital Cutting, 1. September 2000.
  194. Christoph Zerm, AG FIDE e.V.: Weibliche Genitale Beschneidung – Zu Umgang mit Betroffenen und Prävention: Deutsche Empfehlungen für Angehörige des Gesundheitswesens und alle weiteren potentiell involvierten Berufsgruppen, Seite 5. PDF-Volltext
  195. Terre des Femmes: Stellungnahme von TERRE DES FEMMES zur Verwendung des Begriffs „weibliche Genitalverstümmelung“
  196. Lisa Wade (2009): Defining Gendered Oppression in US Newspapers. In: Gender & Society, 23(3), S. 293-314. doi:10.1177/0891243209334938 PDF-Volltext
  197. Lisa Wade (2011): The function of balance in US news coverage of uncontested issues: The case of female genital cutting. In: Journalism. doi:10.1177/1464884911431537
  198. a b Lisa Wade (2011). Journalism, advocacy and the social construction of consensus. In: Media, Culture & Society, 33(8), S. 1166-1184. doi:10.1177/0163443711418273 PDF-Volltext Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Wade2011b“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  199. Carla M. Obermeyer (1999): Female Genital Surgeries: The Known, the Unknown and the Unknowable. In: Medical Anthropology Quarterly 13(1), S. 79–106. PMID 10322603
  200. Carla M. Obermeyer (2003): The Health Consequences of Female Circumcision: Science, Advocacy, and Standards of Evidence. In: Medical Anthropology Quarterly 17(3), S. 394–412. PMID 12974204
  201. Carla M. Obermeyer (2005): The consequences of female circumcision for health and sexuality: An update on the evidence. In: Culture, Health & Sexuality, September–October 2005; 7(5), S. 443–461. PMID 16864215
  202. Linda Morison, Caroline Scherf, Gloria Ekpo, Katie Pain, Beryl West, Roseland Coleman, Gijs Walraven: The Long-Term Reproductive Health Consequences of Female Genital Cutting in Rural Gambia: A Community-Based Survey. In: Trop Med Int Health 8, 6. August 2001; S. 643-53. PMID 11555430 PDF-Volltext
  203. Eliminating female genital mutilation. WHO, 2008, S. 11: "In contrast to female genital mutilation, male circumcision has significant health benefits that outweigh the very low risk of complications when performed by adequately-equipped and well-trained providers in hygienic settings. Circumcision has been shown to lower men's risk for HIV acquisition by about 60% (Auvert et al., 2005; Bailey et al., 2007; Gray et al., 2007) and is now recognized as an additional intervention to reduce infection in men in settings where there is a high prevalence of HIV (UNAIDS, 2007)."
  204. WHO: WHO and UNAIDS announce recommendations from expert consultation on male circumcision for HIV prevention (englisch)
  205. WHO: WHO and UNAIDS announce recommendations from expert consultation on male circumcision for HIV prevention (englisch)
  206. Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ): Männliche Beschneidung, Januar 2011.
  207. Michael G. Benatar, M.D., Ph.D.. University of Miami Health System.
  208. David Benatar. University of Cape Town, Department of Psychology.
  209. Michael Benatar, David Benatar (2003): Between Prophylaxis and Child Abuse: The Ethics of Neonatal Male Circumcision In: The American Journal of Bioethics, 3: 2, S. 35 — 48. Volltext
  210. Dena S. Davis, J.D., Ph.D.. Case Western Reserve University, Department of Bioethics.
  211. Dena Davis (2003): Cultural Bias in Responses to Male and Female Genital Surgeries In: The American Journal of Bioethics, 3: 2, S. 15. Volltext
  212. Frances R. Batzer, MD. Jefferson University Hospital.
  213. Hurwitz, Joshua M. M.D.. Stamford Hospital, The Regional Center for Health.
  214. Frances R. Batzer, Joshua M. Hurwitz: Male Neonatal Circumcision: Ritual or Public-Health Imperative. In: The American Journal of Bioethics, 3: 2, S. 26.
  215. Toby L. Schonfeld. Emory Center for Ethics.
  216. Sarah Webber und Toby L. Schonfeld: Cutting History, Cutting Culture: Female Circumcision in the United States. The American Journal of Bioethics, 3: 2, 65.
  217. Deutscher Bundesrat: Begründung In: Entwurf eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (… StrÄndG), Deutscher Bundestag Drucksache 17/1217, 24. März 2010, S. 6. PDF-Volltext
  218. Vgl. Maximilian Stehr, Holm Putzke, Hans-Georg Dietz: Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung. In: Deutsches Ärzteblatt 2008, A 1778–1780.
  219. Richard A. Shweder: When Cultures Collide: Which Rights? Whose Tradition of Values? A Critique of the Global Anti-FGM Campaign. Originally prepared for Joint Princeton University/Central European University Conference on “Universalism and Local Knowledge in Human Rights” (24.-25. Oktober 2003), Princeton, New Jersey. PDF-Volltext
  220. Kirsten Bell: Genital Cutting and Western Discourses on Sexuality In: Medical Anthropology Quarterly 19(2), S.125–148; 2005. Volltext.
  221. Sami A. Aldeeb Abu-Sahlieh (1995): Islamic Law and the Issue of Male and Female Circumcision In: Third World Legal Studies, Vol. 13, Article 4, S. 101. PDF-Volltext
  222. a b V. Braun: In Search of (Better) Sexual Pleasure: Female Genital ‘Cosmetic’ Surgery. In: Sexualities. Band 8, Nr. 4, 2005, S. 407–424 doi:10.1177/1363460705056625, PDF-Volltext
  223. Sylvia Unterdorfer, Maria Deutinger, Michaela Langer, Claudia Richter: Wahnsinnig schön: Schönheitssucht, Jugendwahn & Körperkult, Goldegg-Verlag, ISBN 3-901880-14-3. PDF-Textauszug.
  224. A. Kennedy (2009): Mutilation and Beautification. In: Australian Feminist Studies, 24(60), S. 211-231. doi:10.1080/08164640902852423
  225. Beate Hausbichler: Wahl und Zwang zum „Genitalideal“: Genitalchirurgie und Genitalverstümmelung: Forscherinnen untersuchen diese beiden Praktiken in Brasilien, Afrika und England In: dieStandard.at, 25. Juni 2008.
  226. Gbemisola Olujobi: Designer Vaginas: Is Female Circumcision Coming Out of the Closet? In: Truthdig, 2. Juli 2009.
  227. Laura Fitzpatrick: Plastic Surgery Below the Belt In: Time Magazine, 19. November 2008.
  228. Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.: Stellungnahme der DGGG zur Intimchirurgie, Berlin, 13. Juli 2009. PDF-Volltext
  229. Trechsel, Schlauri: B. Schwere Körperverletzungen nach Art. 122 StGB? In: Weibliche Genitalverstümmelung in der Schweiz – Rechtsgutachten im Auftrag von UNICEF Schweiz, S.11; Zürich 2004. Volltext, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010
  230. Kampf der Genitalverstümmelung an Mädchen – Schweizer Fernsehen
  231. Intersex Initiative: Prohibition of Female Genital Mutilation Webseite
  232. a b c d C. Ibe, C. Johnson-Agbakwu (2011): Female Genital Cutting: Addressing the Issues of Culture and Ethics. In: The Female Patient; 36(8), S. 28-31. PDF-Volltext
  233. C. Thierfelder, M. Tanner, C. M. Bodiang (2005): Female genital mutilation in the context of migration: experience of African women with the Swiss health care system. In European journal of public health; 15(1), S. 86-90. PMID 15788809
  234. L. Manderson (2004): Local Rites and Body Politics. In: International Feminist Journal of Politics, Volume 6, Issue 2. doi:10.1080/1461674042000211272
  235. L. Rosenberg, K. Gibson, J. F. Shulman: When Cultures Collide: Female Genital Cutting and U.S. Obstetric Practice. In: Obstetrics & Gynecology. Band 113, Heft 4, 2009, S. 931–934 doi:10.1097/AOG.0b013e3181998ed3

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