Bauarbeitsrecht

Bauarbeitsrecht bezeichnet das gesamte spezielle Arbeitsrecht im Bauwesen. Der Fachbegriff wurde von Klaus Englert und Josef Langenecker entwickelt. Erstmals wurde dieses Fachgebiet 2003 an der Hochschule Deggendorf an der Fakultät für Bauingenieure gelehrt. Von Bedeutung sind insbesondere das sektorale Verbot der Arbeitnehmerüberlassung, der Bau-Mindestlohn, Schlechtwetter- und Kurzarbeitsregelungen, die Bau-Tarifverträge und die darin geregelten Sozialkassen der Bauwirtschaft sowie die gerade bei gefährlichen oder unter ungünstigen Witterungsbedingungen auszuführenden Bauarbeiten bestehenden besonderen Fürsorgepflichten der Arbeitgeber.

Literatur

  • Josef Langenecker, Michael Maurer: Handbuch des Bauarbeitsrechts. Werner Verlag, Düsseldorf 2004.