Westpreußische Regierung
Die Westpreußische Regierung (bis 1773: Ober-Hof- und Landesgericht Marienwerder) war von 1772 bis 1808 ein preußisches Mittelgericht für Westpreußen in Marienwerder.
Geschichte
Im Rahmen der Ersten Polnische Teilung 1772 kamen neue Gebiete an Preußen und die Provinz Westpreußen wurde gebildet. Mit dem Notifikations-Patent vom 28. September 1772 wurde die Gerichtsorganisation neu geregelt. Als Provinzialgericht wurde das Ober-Hof- und Landesgericht in Marienwerder eingerichtet, welches mit der Instruktion vom 21. September 1773 in Westpreußische Regierung umbenannt wurde.
Diesem waren nachgeordnet:
- fünf Landvoigteigerichte in Marienburg, Culm, Stargard, Conitz und Lobsens
- das Fürstbischöflich Ermländische Landvoigteigericht
- Justizämter in den königlichen Domänen-Ämtern
- Magistrat, Stadtgericht und Waisengericht in Elbing
- Magistrate und Stadtgerichte der anderen Städte
- Vogteigericht des Großen Marienburger Werders
- Patrimonialgerichte
Die Westpreußische Regierung bestand aus zwei Senaten. Mit Reglement vom 3. Dezember 1781 wurde diese Organisation bereits geändert. Neben der Westpreußischen Regierung wurde ein Hofgericht Bromberg gebildet und der Sprengel der Westpreußischen Regierung entsprechend verkleinert. Die Westpreußische Regierung war nur für die altpreußischen Hauptämter Marienwerder und Riesenburg und die Distrikte der Landvoigteigerichte Culm, Marienburg und Stargard zuständig. Das Fürstbischöflich Ermländische Landvoigteigericht ging in den Bezirk der Ostpreußischen Regierung über. Die Landvoigteigerichte wurden aufgehoben und Kreisjustizräte der Westpreußischen Regierung als Aufsicht der Patrimonialgerichte eingerichtet.
Bereits mit Verordnung vom 14. Oktober 1773 wurde das Landvogteigericht Lauenburg der Westpreußischen Regierung zugeordnet, nachdem dieses Gebiet aus der Provinz Pommern nach Westpreußen übertragen worden war. Dieses Landvogteigericht blieb bestehen, bis es zum 1. Juni 1804 wieder nach Pommern abgegeben wurde. Im Rahmen der Zweiten Polnischen Teilung 1793 kamen Danzig und Thorn an Preußen und dort zum Sprengel der Westpreußischen Regierung.
Mit Reglement vom 20. August 1802 wurde eine Reihe von Land- und Stadtgerichten geschaffen. Dies waren:
Mit Reglement vom 21. Juli 1804 wurden die Erbhauptämter Schönberg und Deutsch-Eylau aus dem Sprengel der Ostpreußischen Regierung in den der Westpreußischen Regierung übertragen.
Folgen des Tilsiter Friedens
Mit dem Frieden von Tilsit endete 1807 der Vierte Koalitionskrieg mit desaströsen Folgen für Preußen. Für die Westpreußische Regierung bedeutete das den Verlust der Teile des Gerichtsbezirks, die dem neu gebildeten Herzogtum Warschau zugeordnet wurden. Das Hofgericht Bromberg wurde aufgelöst und der Teil dessen Sprengels, der Preußen verblieben war, kam zur Westpreußischen Regierung.
Eine weitere Folge des Tilsiter Friedens waren die Preußischen Reformen. Dies betraf auch die Gerichtsorganisation. In Preußen wurden 1808 die bisherigen Mittelgerichte aufgehoben und einheitlich Oberlandesgerichte gebildet. Anstelle der Westpreußischen Regierung entstand so das Oberlandesgericht Marienwerder.
Literatur
- W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 110–113, Digitalisat.
Einzelnachweise
- ↑ Max Töppen: Historisch-comparative Geographie von Preussen, 1858, S. 332–333, Digitalisat