Bundesamt für Soziale Sicherung

Bundesamt für Soziale Sicherung
– BAS –

Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Rechtsform Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörden Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Bundesministerium für Gesundheit
Gründung 9. Mai 1956
Hauptsitz Bonn,
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
Präsident Frank Plate
Bedienstete etwa 750
Haushaltsvolumen 53,29 Mio. EUR (2020)[1]
Netzauftritt www.bundesamtsozialesicherung.de/de/
Sitz des Bundesamtes für Soziale Sicherung in Bonn

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), bis 2019 Bundesversicherungsamt (BVA),[2] ist eine deutsche Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn. Es übt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren[3] Sozialversicherungsträger aus; das sind zum Beispiel solche, deren Geltungsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Es ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellt (§ 94 Abs. 2 Satz 2 SGB IV).

Geschichte

Das Bundesversicherungsamt wurde am 9. Mai 1956 durch das Bundesversicherungsamtsgesetz als Nachfolger des 1945 stillgelegten Reichsversicherungsamtes errichtet und hatte bis November 2000 seinen Sitz in Berlin.[4][5] Entsprechend dem Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 wurde 1999 im Gegenzug zur Übersiedlung der Bundesregierung nach Berlin der Sitz des Bundesversicherungsamtes nach Bonn verlegt.[6]

Aufgaben

Auswahl

Prüfdienst Krankenversicherung (PDK)

Das BAS prüft die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung sämtlicher bundesunmittelbaren Kranken- und Pflegeversicherungsträger und hat somit einen großen Anteil an der Konformität und der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der zu prüfenden Sozialversicherungsträger.

Der PDK wird, anders als die sonstigen Abteilungen des BAS, durch die Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung über eine zweckbestimmte Umlage finanziert.

Aufsehen erregten zuletzt die Ergebnisse der bundesweiten Schwerpunktprüfung DRG (d. h. Diagnosis Related Groups – Fallpauschalen für stationäre Krankenhausbehandlung), wodurch Einsparpotentiale in Höhe mehrerer Milliarden Euro aufgedeckt werden konnten.

Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung

Der Schätzerkreis nach § 220 SGB V hat die Aufgabe, auf der Basis der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung des laufenden Jahres zu bewerten und auf dieser Grundlage eine Prognose über die weitere Entwicklung im jeweiligen Folgejahr zu treffen. Daraus wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag nach § 242a SGB V für das Folgejahr vom Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen festgelegt und jeweils bis zum 1. November eines Kalenderjahres bekannt gegeben.

Dem Schätzerkreis gehören Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, des BAS sowie des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen an. Den Vorsitz hat ein Vertreter des BAS. Der Schätzerkreis schätzt ebenso die erwartete Grundlohnsummenveränderungsrate für das Folgejahr und setzt die Erhöhung des Pro-Kopf-Betrags fest, den die Krankenkassen je Versicherten aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Die Erhöhungsrate beträgt für das Jahr 2016 4,4 Prozent.[9][10]

Präsidenten

Das Amt des Präsidenten hatten bislang folgende Personen inne:

  • 1956–1969 Kurt Hofmann
  • 1969–1975 Johannes Meier
  • 1975–1977 Dieter Schewe
  • 1977–1992 Alfred Christmann
  • 1992–1993 Martin Ammermüller
  • 1993–2008 Rainer Daubenbüchel
  • 2008–2009 Josef Hecken
  • 2010–2015 Maximilian Gaßner
  • seit 2015 Frank Plate

Das Amt des Präsidenten ist in Besoldungsgruppe B 9 der Bundesbesoldungsordnung B eingruppiert.[11]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundeshaushalt.de: www.Bundeshaushalt.de. Abgerufen am 16. Januar 2020.
  2. G vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652)
  3. BAS-Aufsichtsbereich über Sozialversicherungsträger
  4. vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesversicherungsamtes, die Aufsicht über die Versicherungsträger und Regelung der Zuständigkeiten der Behörden des Bundes und der Länder in der Sozialversicherung BT-Drs. 4210 vom 20. März 1953.
  5. Gesetz über die Errichtung des Bundesversicherungsamts, die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger und die Regelung von Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und der betrieblichen Altersfürsorge (Bundesversicherungsamtsgesetz - BVAG) vom 9. Mai 1956, BGBl. I S. 415
  6. Vom Reichsversicherungsamt zur Bundesoberbehörde: Geschichte des Bundesamtes für Soziale Sicherung BAS, abgerufen am 18. Juni 2021.
  7. vgl. BAS: Zahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Überblick, abgerufen am 3. Februar 2022.
  8. BAS - Ausbildung und Fortbildung in der Sozialversicherung. Abgerufen am 31. Januar 2023.
  9. Bundesversicherungsamt, Schätzerkreis 2015, 2016 (Memento des Originals vom 4. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesversicherungsamt.de. Abgerufen am 4. Februar 2016.
  10. Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt
  11. Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen; Rundschreiben zur Bundesbesoldungsordnung B (BBesO B) – RdSchr. d. BMI v. 25.3.2021 – D3-30200/183#5 –. In: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. 25. März 2021, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 28. März 2022; abgerufen am 14. Dezember 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de

Koordinaten: 50° 42′ 40″ N, 7° 7′ 28,9″ O