Karlsbader Beschlüsse

Der Denker-Club

Die Karlsbader Beschlüsse waren das Resultat der Ministerialkonferenzen vom 6. bis 31. August 1819 in Karlsbad, an welchen die einflussreichsten Staaten im Deutschen Bund teilnahmen.

Hintergrund

Die Konferenzen berieten über Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung liberaler und nationaler Tendenzen im nachnapoleonischen Deutschland. Karlsbad lag in Böhmen, das zum Kaisertum Österreich gehörte. Als Kurort war die Stadt gut geeignet, das geheime Treffen als eher zufällige private Zusammenkunft von Diplomaten und Ministern darzustellen und so vor den Augen der Öffentlichkeit zu verbergen. Die Beschlüsse entstanden unter der Ägide des österreichischen Außenministers und späteren Staatskanzlers Klemens Wenzel Lothar von Metternich. Grundlage der Beschlüsse war die am 1. August 1819 in der nordböhmischen Stadt Teplitz vereinbarte Teplitzer Punktation zwischen dem Kaisertum Österreich und dem Königreich Preußen.

Ermordung Kotzebues am 23. März 1819

Ursache für die Karlsbader Beschlüsse war die damals an verschiedenen deutschen Höfen vorherrschende Revolutionsangst. Anlass und Rechtfertigung für die Karlsbader Beschlüsse war der Mord an dem Schriftsteller und russischen Generalkonsul August von Kotzebue am 23. März 1819, begangen vom Theologiestudenten und Erlanger/Jenaer Burschenschafter Karl Ludwig Sand.

Hep-Hep-Krawalle ab dem 2. August 1819

Karte der Hep-Hep-Krawalle 1819

Vier Tage vor Beginn der Karlsbader Konferenzen begannen in Würzburg massive antijüdische Ausschreitungen, die sich in den folgenden Wochen auf über 80 Städte und Ortschaften im Deutschen Bund und über seine Grenzen hinaus ausbreiteten. Die Hep-Hep-Krawalle wurden von den Verhandlungsführern in Karlsbad als „revolutionäre Umtriebe“ eingeschätzt. Während der Karlsbader Verhandlungen wurde deshalb in Mainz eine Untersuchungskommission eingesetzt, die auch die Hintergründe der Unruhen aufklären sollte.[1] Metternich äußerte sich in einem Brief vom 14. August 1819 bezüglich der Krawalle:

„Sobald [sich] Ausbrüche der rohen Masse einmal […] in einem Staat gezeigt haben, ist sonst keine Sicherheit vorhanden, dass dieselben nicht zu jedem Augenblick und über jeden anderen Gegenstand wieder entstehen könnten.“[2]

Die zeitgenössische Wahrnehmung der Regierungsbehörden, dass hauptsächlich nationalistisch eingestellte Intellektuelle oder Burschenschafter Urheber der Krawalle waren, gilt inzwischen als widerlegt, da es sich bei den Hep-Hep-Krawallen vornehmlich um soziale, durch die Judenemanzipation ausgelöste Proteste handelte. Dennoch führte die durch die Hep-Hep-Krawalle angeheizte Revolutionsangst dazu, dass die Beschlüsse schnell durchgesetzt und am 20. September 1819 in Frankfurt verabschiedet wurden. Eine Erklärung hierfür gibt Jacob Katz:

„Die Konferenz wurde am 6. August eröffnet, und während ihrer Sitzungen erhielt sie die Nachrichten über die Ereignisse in Würzburg und Frankfurt. Damals waren noch keine Beschlüsse in Bezug auf die Mittel gefasst worden, die politische Unruhe zu zügeln. Die Meinungen waren geteilt zwischen einer gewissen Liberalität und einem scharfem Vorgehen. Die Berichte über die Angriffe auf die Juden bestärkten natürlich die letztere Richtung.“[3]

Inhalt

Obwohl sie tief in die Rechte der Einzelstaaten des Deutschen Bundes eingriffen, wurden die Karlsbader Beschlüsse am 20. September 1819 vom Bundestag in Frankfurt – in einem nach Thomas Nipperdey „mehr als fragwürdigen Eilverfahren“ – einstimmig bestätigt; mit vier Gesetzen, der Exekutionsordnung, dem Universitätsgesetz, dem Preßgesetz (Pressegesetz) und dem Untersuchungsgesetz bewirkten sie das Verbot der öffentlichen schriftlichen Meinungsfreiheit und der Burschenschaften, die Überwachung der Universitäten, die Schließung der Turnplätze (Turnsperre von 1820 bis 1842), die Zensur der Presse sowie Entlassung und Berufsverbot für liberal und national gesinnte Professoren, die ihre Einstellung ihren Schülern vermittelten. Insbesondere das Pressegesetz ver- oder behinderte die Verbreitung von Konzepten, Ideen und Gedanken, die damals aufrührerisch waren, aus heutiger Sicht aber als fortschrittlich bewertet werden. Die zentrale Reglementierung sah vor, dass alle Veröffentlichungen unter 20 Bogen, d. h. 320 Seiten einer Vorzensur unterlagen; umfangreichere Schriften mussten sich einer Nachzensur unterziehen. Es wurde die Mainzer Zentraluntersuchungskommission eingeführt.[4]

Folgen

Da es keine bundesrechtliche Pflicht zur gliedstaatlichen Veröffentlichung des Gesetzestextes gab, wurde es in einigen Gliedstaaten nicht veröffentlicht und trat formal in diesen nicht in Kraft, was z. B. in Kiel Quelle vieler Rechtsprobleme war.

Die Karlsbader Beschlüsse griffen nicht nur in die Rechte der Gliedstaaten ein, sondern auch in die unabhängige Akademische Gerichtsbarkeit, die teilweise über Jahrhunderte bestanden hatte. Der Umsetzung der Karlsbader Beschlüsse diente die Mainzer Zentraluntersuchungskommission.

Eine wesentliche Qualität der Beschlüsse besteht darin, dass der Deutsche Bund eine Art „Verfassungsschutz“ etablierte, mit dem die Träger liberaler und nationaler Ideen als Demagogen aufgespürt und verfolgt wurden – wie Hans-Ulrich Wehler schreibt, ein „Reflex konservativer Verschwörungstheorie.“[5] Diese Demagogenverfolgung fand besonders intensiv im Königreich Preußen und im Kurfürstentum Hessen statt. Betroffen durch Verfolgung und Inhaftierung waren z. B. Ernst Moritz Arndt, Karl Marx, Heinrich Hoffmann von Fallersleben, Hans Ferdinand Maßmann, Franz Lieber, Christian Sartorius, Georg Büchner, Fritz Reuter, Friedrich Ludwig Jahn, Karl Theodor Welcker und Friedrich Gottlieb Welcker, aber auch der im damals dänischen Schleswig-Holstein lebende Uwe Jens Lornsen. E. T. A. Hoffmann, der 1819 bis 1821 als Kammergerichtsrat selbst in der preußischen Immediat-Kommission zur Ermittlung hochverräterischer Verbindungen und anderer gefährlicher Umtriebe saß, hat die Vorgangsweise der Behörden in seiner Erzählung Meister Floh satirisch dargestellt. Er bekam dadurch selbst Schwierigkeiten mit der Zensur und der Disziplinarbehörde. In der Folge des Hambacher Festes wurde die Demagogenverfolgung 1832 noch einmal erneuert. Erst mit der Deutschen Revolution 1848/49 wurden die Karlsbader Beschlüsse vom Bundestag am 2. April 1848 wieder abgeschafft.

Die strikten Überwachungs- und Unterdrückungsmaßnahmen führten auch dazu, dass die Welle der Hep-Hep-Krawalle im September rigide bekämpft und im Oktober 1819 gebrochen wurde.

Zu den sogenannten Demagogenverfolgern gehörten Karl von Abel, Heinrich von Prieser und Karl von Preuschen.

Siehe auch

Literatur

  • Manfred Brümmer: Staat kontra Universität. Die Universität Halle-Wittenberg und die Karlsbader Beschlüsse 1819–1848. Böhlau, Weimar 1991, ISBN 3-7400-0172-0.
  • Eberhard Büssem: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819. Die endgültige Stabilisierung der restaurativen Politik im Deutschen Bund nach dem Wiener Kongreß von 1814/15. Gerstenberg, Hildesheim 1974, ISBN 3-8067-0510-0 (Zugleich Dissertation an der Universität München vom 1972).
  • Andreas C. Hofmann: Deutsche Universitätspolitik im Vormärz zwischen Zentralismus, ›Transstaatlichkeit‹ und »Eigenstaatlichkeitsideologien« (1815/19 bis 1848), Phil. Diss. Ludwig-Maximilians-Universität München 2014, durchges., um einige Abb. gek. Online-Fassung, Univ.bibl. München 2015/16, ISBN 978-3-00-050740-3, https://edoc.ub.uni-muenchen.de/19647/, hier v. a. Kap. 2.
  • Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte. Seit 1789. Teil 1: Reform und Restauration. 1789 bis 1830. Durchgesehener Nachdruck der 2. verbesserten Auflage. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1990, ISBN 3-17-002501-5, S. 732–734.
  • Gerhard Lingelbach: Demagogenverfolgung. In: Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller, Ruth Schmidt-Wiegand (Hrsg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Band I, Schmid, Berlin 2008, ISBN 978-3-503-07912-4, S. 945–946.
  • Rudolf Stöber: Deutsche Pressegeschichte. Einführung, Systematik, Glossar. UVK Medien, Konstanz 2000, ISBN 3-89669-249-6, S. 133–135 (Reihe Uni-Papers 8).

Weblinks

Commons: Karlsbader Beschlüsse – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Vgl. hierzu Werner Bergmann: Tumulte ― Excesse ― Pogrome: Kollektive Gewalt gegen Juden in Europa 1789–1900. Göttingen 2020, ISBN 978-3-8353-3645-2, S. 180 f.
  2. Zitiert nach Eleonore Sterling: Judenhaß. Die Anfänge des politischen Antisemitismus in Deutschland (1815–1850). Frankfurt am Main 1969, S. 165.
  3. S. Jacob Katz: Die Hep-Hep-Verfolgungen des Jahres 1819, Berlin 1994, S. 72.
  4. Rudolf Stöber: Deutsche Pressegeschichte. Einführung, Systematik, Glossar. Konstanz 2000, S. 134.
  5. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Zweiter Band: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen „Deutschen Doppelrevolution“ 1815–1845/1849. C.H. Beck, München 1987, S. 340 f.