„Wartburg-Stiftung“ – Versionsunterschied
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Die '''Wartburg-Stiftung''' ist eine [[Stiftung des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Stiftung des öffentlichen Rechts]] mit Sitz in [[Eisenach]]. Die Stiftung wurde 1922 in der Folge der Auseinandersetzungen zur [[Fürstenenteignung]] errichtet. Zuvor gehörte die Wartburg dem Hause [[Sachsen-Weimar-Eisenach]]. Der "Auseinandersetzungsvertrag" zwischen dem "Gebiet Weimar"<ref>Das "Gebiet Weimar" war in der Übergangszeit bis zur vollständigen Konstituierung des [[Land Thüringen (1920–1952)|Landes Thüringen]] der Nachfolger des [[Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach|Freistaates Sachsen-Weimar-Eisenach]]. Es wurde 1923 aufgelöst. ''Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit'' vom 9. Dezember 1920, §2.</ref> und dem ehemaligen Landesherrn bestimmte: "Der Großherzog überläßt ... das Eigentum an der Wartburg mit kronfiskalischer Umgebung einer zu gründenden Stiftung". Im Stiftungsausschuss bekamen das "Gebiet Weimar" und das großherzogliche Haus nach dem Vertrag je die Hälfte der Stimmen, doch erhielt das großherzogliche Haus ein Vetorecht "in wichtigen Verwaltungsfragen". Die Stiftung blieb auch unter der NS-Herrschaft, zur Zeit der sowjetischen Besatzung und in der DDR bestehen. |
Die '''Wartburg-Stiftung''' ist eine [[Stiftung des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Stiftung des öffentlichen Rechts]] mit Sitz in [[Eisenach]]. Die Stiftung wurde 1922 in der Folge der Auseinandersetzungen zur [[Fürstenenteignung]] errichtet. Zuvor gehörte die Wartburg dem Hause [[Sachsen-Weimar-Eisenach]]. Der "Auseinandersetzungsvertrag" zwischen dem "Gebiet Weimar"<ref>Das "Gebiet Weimar" war in der Übergangszeit bis zur vollständigen Konstituierung des [[Land Thüringen (1920–1952)|Landes Thüringen]] der Nachfolger des [[Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach|Freistaates Sachsen-Weimar-Eisenach]]. Es wurde 1923 aufgelöst. ''Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit'' vom 9. Dezember 1920, §2.</ref> und dem ehemaligen Landesherrn bestimmte: "Der Großherzog überläßt ... das Eigentum an der Wartburg mit kronfiskalischer Umgebung einer zu gründenden Stiftung". Im Stiftungsausschuss bekamen das "Gebiet Weimar" und das großherzogliche Haus nach dem Vertrag je die Hälfte der Stimmen, doch erhielt das großherzogliche Haus ein Vetorecht "in wichtigen Verwaltungsfragen". Die Stiftung blieb auch unter der NS-Herrschaft, zur Zeit der sowjetischen Besatzung und in der DDR bestehen. |
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Die Stiftung hat den Zweck, die [[Wartburg]] und ihre Kunstschätze als bedeutsame Kulturstätte, nationales Denkmal und Museum zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie fördert die [[Kulturgeschichte|kultur-]] und [[Architekturgeschichte|baugeschichtliche]] Forschungen und Publikationen zur Wartburg. |
Die Stiftung hat den Zweck, die [[Wartburg]] und ihre Kunstschätze als bedeutsame [[Kulturstätte]], nationales Denkmal und Museum zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie fördert die [[Kulturgeschichte|kultur-]] und [[Architekturgeschichte|baugeschichtliche]] Forschungen und Publikationen zur Wartburg. |
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Version vom 17. Oktober 2016, 12:34 Uhr
Wartburg-Stiftung | |
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Rechtsform | Stiftung des öffentlichen Rechts |
Bestehen | seit 20. April 1922 |
Sitz | Eisenach |
Zweck | Erhalt der Wartburg und ihrer Kunstschätze |
Vorsitz | Günter Schuchardt (Burghauptmann) |
Website | www.wartburg-eisenach.de |
Die Wartburg-Stiftung ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Eisenach. Die Stiftung wurde 1922 in der Folge der Auseinandersetzungen zur Fürstenenteignung errichtet. Zuvor gehörte die Wartburg dem Hause Sachsen-Weimar-Eisenach. Der "Auseinandersetzungsvertrag" zwischen dem "Gebiet Weimar"[1] und dem ehemaligen Landesherrn bestimmte: "Der Großherzog überläßt ... das Eigentum an der Wartburg mit kronfiskalischer Umgebung einer zu gründenden Stiftung". Im Stiftungsausschuss bekamen das "Gebiet Weimar" und das großherzogliche Haus nach dem Vertrag je die Hälfte der Stimmen, doch erhielt das großherzogliche Haus ein Vetorecht "in wichtigen Verwaltungsfragen". Die Stiftung blieb auch unter der NS-Herrschaft, zur Zeit der sowjetischen Besatzung und in der DDR bestehen.
Die Stiftung hat den Zweck, die Wartburg und ihre Kunstschätze als bedeutsame Kulturstätte, nationales Denkmal und Museum zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie fördert die kultur- und baugeschichtliche Forschungen und Publikationen zur Wartburg.
Im Stiftungsrat sind neben dem Freistaat Thüringen und dem Bund auch die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis vertreten. Weiterhin gehören ihm der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und das jeweilige Oberhaupt der ehemals regierenden großherzoglichen Familie Sachsen-Weimar-Eisenach an. Der Stiftungsrat beruft den Burghauptmann der Wartburg als Geschäftsführenden Direktor.
Seit 1992 verleiht die Stiftung jährlich den Wartburgpreis an Personen, die sich um die europäische Einigung besonders verdient gemacht haben. Erster Preisträger war Hans-Dietrich Genscher.
Zur Wasserversorgung der Wartburg unterhält die Stiftung bis in die heutige Zeit die historische Wartburg-Wasserleitung.[2]
Weblinks
- Auseinandersetzungsvertrag zwischen dem Gebiet Weimar und dem ehemaligen Landesherrn in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 1921, in: Regierungs- und Nachrichtenblatt für Sachsen-Weimar-Eisenach, I. Teil Regierungsblatt, Jahrgang 1921, Nr. 29, S. 127 bis 135 (Digitalisat via Thulb, abgerufen am 31. Dezember 2015)
- Satzung der Wartburgstiftung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. März 1922, in: Amts- und Nachrichtenblatt für Thüringen, II. Teil Nachrichtenblatt, Jahrgang 1922, Nr. 24, S. 337 bis 339 (Digitalisat via Thulb, abgerufen am 31. Dezember 2015)
- Kulturkonzept des Freistaates Thüringen, "Wartburg-Stiftung", S. 29 ff. (PDF-Datei; 930 kB)
- Wartburg-Website - herausgegeben von der Wartburg-Stiftung
- Objektsammlung der Wartburg-Stiftung auf museum-digital
- Wartburgpreis
Einzelnachweise
- ↑ Das "Gebiet Weimar" war in der Übergangszeit bis zur vollständigen Konstituierung des Landes Thüringen der Nachfolger des Freistaates Sachsen-Weimar-Eisenach. Es wurde 1923 aufgelöst. Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit vom 9. Dezember 1920, §2.
- ↑ Tiefensee: 1,9 Millionen Euro für die Wartburg in Eisenach. In: Wartburgkreisonline.de Onlinemagazin. Abgerufen am 25. Januar 2010.