Touristische Unterrichtungstafel

Verschiedene touristische Hinweise in Wegweiserausführung

Eine Touristische Unterrichtungstafel (umgangssprachlich auch touristisches Hinweisschild, in der Schweiz: Touristische Signalisation) ist ein Verkehrszeichen, das Verkehrsteilnehmer auf touristische Ziele, wie etwa Baudenkmäler, besondere Landschaften und Kulturstätten, hinweisen soll. International werden hierfür weitgehend braune Schilder mit weißer Schrift und weißen Piktogrammen verwendet.

Geschichte

Bild 38b: Tafel für Hinweise auf Flüsse (1956–1971)
Bild 38c: Hinweiszeichen für KZ-Friedhöfe (1962–1971)
Zeichen 385 B: Touristische Hinweistafel (1971–1988)

Touristische Hinweistafeln an Bundes- und Landstraßen sowie den untergeordneten Straßen wurden in Westdeutschland mit Bild 38b (Hinweis auf Flüsse) und Bild 38c (Hinweis auf Sehenswürdigkeiten) im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bereits seit in Kraft treten der Novelle von 1956 aufgestellt. Auf Grundlage dieser Tafeln wurde am 25. September 1962 ein ebenfalls gelbes Hinweiszeichen für KZ-Friedhöfe und KZ-Gedenkstätten durch den Bundesverkehrsminister erlassen und im Verkehrsblatt veröffentlicht.[1] Die 333 × 1250 Millimeter großen und damals noch gelben Tafeln mit schwarzer Aufschrift wurden mit der Neufassung der StVO ab 1971 durch mindestens 333 Millimeter hohe und 1000 Millimeter breite Unterrichtungstafeln (Zeichen 385 A, Zeichen 385 B) mit gelber Aufschrift auf grünem Grund ersetzt. Diese grünen Tafeln, die ab 1988 den aktuellen braunen Tafeln weichen müssen, sind bisweilen auch heute noch anzutreffen. Mitte der 1970er Jahre wurde das braune touristische Hinweisschild an Autobahnen erstmals in Frankreich eingeführt.[2] Seit diesem Zeitpunkt hat sich die Idee, Touristen mittels einer einheitlichen Beschilderung an Autobahnen auf sehenswerte Orte hinzuweisen, an vielen Orten der Welt verbreitet. In Deutschland wurde das braune touristische Hinweisschild an Autobahnen (Burg Teck) 1984 erstmals aufgestellt. Nach der Errichtung weiterer Tafeln – die Tafel Löwensteiner Berge folgte als nächste – wurde über eine Veröffentlichung im Verkehrsblatt am 15. Juli 1988 die offizielle Einführung dieser Schilder in der Bundesrepublik Deutschland erlassen.[3] Sie durften ausschließlich an Autobahnen „maximal alle 20 Kilometer“ erscheinen[4] und keinerlei Wegweiser beinhalten.[5] Die Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen – RtH 1988 wurden im Jahre 2003 geändert (VkBl. 2003 S.  198) und im Jahre 2009 mit der Verlautbarung der sie ersetzenden und bis heute angewendeten Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB) – Ausgabe 2008 aufgehoben. Derzeit ist die Touristische Unterrichtungstafel in der Bundesrepublik Deutschland als Zeichen 386.3 in der Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) der StVO aufgeführt; daneben gibt es das Zeichen 386.1 Touristischer Hinweis und das Zeichen 386.2 Touristische Route. Für diese Zeichen trifft § 51 StVO eine Besondere Kostenregelung.

Eine Führung der Verkehrsteilnehmer zu den touristischen Zielen erfolgte seit 1958 in Westdeutschland auch durch die damals eingeführten weißen innerörtlichen Wegweiser. Diese Beschilderung blieb auch nach Einführung der braunen Wegweiser vielfach bis heute bestehen. Entsprechende, durch die Straßenverkehrs-Ordnung geregelte Tafeln und Wegweiser für touristische Unterrichtungen, wie dies in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen war, hat es in den StVO-Bestimmungen der DDR nie gegeben. Dort wurde die Beschilderung lokal vorgenommen.

Anwendungsgebiete

Grundsätzlich lassen sich drei Anwendungsgebiete von touristischen Hinweisschildern unterscheiden:

  • Hinweistafeln und Wegweiser machen auf touristisch bedeutsame Ziele im Nahbereich, also beispielsweise innerhalb einer Ortschaft, aufmerksam und lenken dorthin.
  • Reiserouten mit speziellem Thema, so genannte Touristik- oder Ferienstraßen, werden mit Hilfe einer einheitlichen Beschilderung gekennzeichnet.
  • Landschaften, Städte und Regionen werden mit Unterrichtungstafeln, die sich meist an Fernstraßen befinden, angekündigt. Diese Schilder dienen dabei allerdings nicht als Wegweiser.

Beispiele

Eine Übersicht der touristischen Hinweisschilder in Deutschland bietet die Liste der Listen der Unterrichtungstafeln in Deutschland.

Gestaltung und Kritik

In vielen Ländern wurden Richtlinien zur Gestaltung und Montage von touristischen Unterrichtungstafeln festgelegt, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu erhalten. Neben der Farbgebung in Braun und Weiß werden auf den Schildern üblicherweise serifenlose Schriften verwendet. In Deutschland „kommt die Mittelschrift nach der DIN 1451 Teil 1 ‚Schriften – Serifenlose Linear-Antiqua – Allgemeines‘ zur Anwendung“, in Ausnahmefällen auch die Engschrift. Dabei soll die Schrifthöhe „in der Regel 280 mm, mindestens jedoch 245 mm betragen. Der Schriftzug darf sich über maximal zwei Schriftzeilen erstrecken.“ „Die Ausführung der Schrift richtet sich nach der DIN 1451 Teil 2 ‚Schriften; Serifenlose Linear-Antiqua; Verkehrsschrift‘.“[6] Dagegen werden Serifen in der Schweiz zur Abgrenzung zu anderen Schildern eingesetzt.

Um die Lesbarkeit für Touristen zu verbessern, ist eine mehrsprachige Beschriftung möglich (wie beispielsweise im Saarland zusätzlich auf Französisch). Die verwendeten Piktogramme sollten einfach und dennoch aussagekräftig gehalten und nicht bunt dargestellt werden.

Kritiker bemängeln, dass die Tafeln häufig zu viele Informationen enthalten und den Verkehrsteilnehmer vom Geschehen auf der Straße ablenken. Weiterhin vergrößere sich die Zahl der touristischen Unterrichtungstafeln fortlaufend, da zunehmend auch weniger bedeutsame Ziele ausgeschildert würden.[7]

Literatur

  • Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB) – Ausgabe 2008. FGSV Verlag GmbH, Köln 2008, ISBN 978-3-939715-81-8 (diese Richtlinien ersetzen die mit ihrer Verkehrsblatt-Verlautbarung vom 11. März 2009 (VkBl.-VI, Heft 7/2009, S. 228) aufgehobenen Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen – RtH 1988 (geändert 2003) (VkBl. 2003 S.  198)).
Commons: Touristische Hinweisschilder – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Hinweiszeichen für KZ-Friedhöfe. In: Verkehrsblatt, Heft 19, 1962, S. 539.
  2. „Schilder an der Autobahn - Info braun-weiß“ vom 11. August 2006 bei Spiegel-Online
  3. Vorläufige Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen – RtH 1988 –. In: Verkehrsblatt 13, 1988, Nr. 115, S. 488 (diese Richtlinien wurden im Jahre 2003 geändert (VkBl. 2003 S.  198) und im Jahre 2009 mit der Verlautbarung der sie ersetzenden Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB) – Ausgabe 2008 aufgehoben).
  4. Detlef Dresslein: Wegweiser am Straßenrand. In: ADAC Motorwelt, 2, 2014, S. 74–78; hier: S. 76.
  5. Diskurs: Auf der deutschen Autobahn. Über die merkwürdige Wirkung von „touristischen Hinweisen“. In: Deutsche Bauzeitung. Fachzeitschrift für Architektur und Bautechnik, 1, 1999, S. 52.
  6. Derzeit geregelt durch die Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB) – Ausgabe 2008 (FGSV Verlag GmbH, Köln 2008, ISBN 978-3-939715-81-8, S. 14 und 16 (die die per Verkehrsblatt-Verlautbarung vom 11. März 2009 (VkBl.-VI, Heft 7/2009, S. 228) aufgehobenen Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen – RtH 1988 (geändert 2003) (VkBl. 2003 S.  198) ersetzen)), zuvor geregelt durch Gestaltung und Ausführung von Verkehrszeichen (In: Straße und Autobahn, Heft 4, 1980, S. 287.) und Schrift für den Straßenverkehr nach DIN 1451 (In: Verkehrsblatt 1981, Nr. 238, S. 448.)
  7. Kritik über touristische Hinweisschilder bei Kulturfahrt-Deutschland.de