„Touristische Unterrichtungstafel“ – Versionsunterschied
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Touristische Hinweistafeln an Bundes- und Landstraßen sowie untergeordneten Straßen | Touristische Hinweistafeln an Bundes- und Landstraßen sowie untergeordneten Straßen wurden in Westdeutschland mit Bild 38d (Hinweis auf Flüsse) und Bild 38c (Hinweis auf Sehenswürdigkeiten) im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bereits seit in Kraft treten der Novelle von 1956 aufgestellt. Die damals noch gelben Tafeln mit schwarzer Aufschrift wurden mit der Neufassung der StVO ab 1971 durch grüne Tafeln (Zeichen 385 B) mit gelber Aufschrift ersetzt. Diese grünen Tafeln, die ab 1988 den aktuellen braunen Tafeln weichen müssen, sind bisweilen auch heute noch anzutreffen. Mitte der 1970er Jahre wurde das braune touristische Hinweisschild an Autobahnen erstmals in [[Frankreich]] eingeführt.<ref>[http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,431270,00.html „Schilder an der Autobahn - Info braun-weiß“] vom 11. August 2006 bei Spiegel-Online</ref> Seit diesem Zeitpunkt hat sich die Idee, Touristen mittels einer einheitlichen Beschilderung an Autobahnen auf sehenswerte Orte hinzuweisen, an vielen Orten der Welt verbreitet. In Deutschland wurde das braune touristische Hinweisschild an Autobahnen (''[[Burg Teck]]'') im Juli 1988 erstmals nach Veröffentlichung im ''Verkehrsblatt'' verwendet;<ref>''Vorläufige Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen – RtH 1988 –''. In: ''Verkehrsblatt'' 13, 1988, Nr. 115, S. 488.</ref> die Tafel ''[[Löwensteiner Berge]]'' folgte als nächste. | ||
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Version vom 28. Mai 2017, 13:29 Uhr
Eine Touristische Unterrichtungstafel (umgangssprachlich auch touristisches Hinweisschild) ist ein Verkehrszeichen, das Verkehrsteilnehmer auf touristische Ziele, wie etwa Baudenkmäler, besondere Landschaften und Kulturstätten, hinweisen soll. International werden hierfür weitgehend braune Schilder mit weißer Schrift und weißen Piktogrammen verwendet.
Geschichte
![](https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/ec/Zeichen_385_-_Zeichen_385_als_touristischer_Hinweis%2C_StVO_1970.svg/220px-Zeichen_385_-_Zeichen_385_als_touristischer_Hinweis%2C_StVO_1970.svg.png)
Touristische Hinweistafeln an Bundes- und Landstraßen sowie untergeordneten Straßen wurden in Westdeutschland mit Bild 38d (Hinweis auf Flüsse) und Bild 38c (Hinweis auf Sehenswürdigkeiten) im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bereits seit in Kraft treten der Novelle von 1956 aufgestellt. Die damals noch gelben Tafeln mit schwarzer Aufschrift wurden mit der Neufassung der StVO ab 1971 durch grüne Tafeln (Zeichen 385 B) mit gelber Aufschrift ersetzt. Diese grünen Tafeln, die ab 1988 den aktuellen braunen Tafeln weichen müssen, sind bisweilen auch heute noch anzutreffen. Mitte der 1970er Jahre wurde das braune touristische Hinweisschild an Autobahnen erstmals in Frankreich eingeführt.[1] Seit diesem Zeitpunkt hat sich die Idee, Touristen mittels einer einheitlichen Beschilderung an Autobahnen auf sehenswerte Orte hinzuweisen, an vielen Orten der Welt verbreitet. In Deutschland wurde das braune touristische Hinweisschild an Autobahnen (Burg Teck) im Juli 1988 erstmals nach Veröffentlichung im Verkehrsblatt verwendet;[2] die Tafel Löwensteiner Berge folgte als nächste.
Anwendungsgebiete
Grundsätzlich lassen sich drei Anwendungsgebiete von touristischen Hinweisschildern unterscheiden:
- Hinweistafeln und Wegweiser machen auf touristisch bedeutsame Ziele im Nahbereich, also beispielsweise innerhalb einer Ortschaft, aufmerksam und lenken dorthin.
- Reiserouten mit speziellem Thema, so genannte Touristik- oder Ferienstraßen, werden mit Hilfe einer einheitlichen Beschilderung gekennzeichnet.
- Landschaften, Städte und Regionen werden mit Unterrichtungstafeln, die sich meist an Fernstraßen befinden, angekündigt. Diese Schilder dienen dabei allerdings nicht als Wegweiser.
Beispiele
- Die erste Unterrichtungstafel an Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland: Burg Teck
- Touristische Unterrichtungstafel als Erinnerung an die deutsche Teilung
- Hinweistafel für Fußgänger in der Schweiz
- Wegweiser in Portugal
- Schloss Spangenberg, touristische Unterrichtungstafel an Bundesfernstraße
Eine Übersicht der touristischen Hinweisschilder in Deutschland bietet die Liste der Listen der Unterrichtungstafeln in Deutschland.
Gestaltung und Kritik
In vielen Ländern wurden Richtlinien zur Gestaltung und Montage von touristischen Unterrichtungstafeln festgelegt, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu erhalten. Neben der Farbgebung in Braun und Weiß werden auf den Schildern üblicherweise serifenlose Schriften verwendet, die leicht zu erkennen sind. Dagegen werden Serifen in der Schweiz zur Abgrenzung zu anderen Schildern eingesetzt.
Um die Lesbarkeit für Touristen zu verbessern, ist eine mehrsprachige Beschriftung möglich (wie beispielsweise im Saarland zusätzlich auf Französisch). Die verwendeten Piktogramme sollten einfach und dennoch aussagekräftig gehalten und nicht bunt dargestellt werden.
Kritiker bemängeln, dass die Tafeln häufig zu viele Informationen enthalten und den Verkehrsteilnehmer vom Geschehen auf der Straße ablenken. Weiterhin vergrößere sich die Zahl der touristischen Unterrichtungstafeln fortlaufend, da zunehmend auch weniger bedeutsame Ziele ausgeschildert würden.[3]
Weblinks
- Die Touristische Unterrichtungstafel in der deutschen Straßenverkehrsordnung
- Touristische Hinweistafel in Großbritannien
- Beispiele für Touristische Hinweistafel (Signalisation touristique) in Frankreich
Einzelnachweise
- ↑ „Schilder an der Autobahn - Info braun-weiß“ vom 11. August 2006 bei Spiegel-Online
- ↑ Vorläufige Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen – RtH 1988 –. In: Verkehrsblatt 13, 1988, Nr. 115, S. 488.
- ↑ Kritik über touristische Hinweisschilder bei Kulturfahrt-Deutschland.de