„Politische Rechte (Politik)“ – Versionsunterschied

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Version vom 8. August 2008, 22:57 Uhr

Unter der politischen Rechten werden in der Gegenwart meist konservative oder reaktionäre (im Sinne von in einem autoritär-obrigkeitsstaatlichen Verständnis rückwärtsgewandten) Strömungen innerhalb des politischen Spektrums verstanden.

Rechtsgerichtete Strömungen reichen von gesellschaftspolitisch konservativen Haltungen innerhalb des demokratischen Spektrums bis hin zu verschiedenen Erscheinungsformen des antidemokratischen Rechtsextremismus, die ihre äußersten Extreme in Bewegungen wie dem Faschismus oder Nationalsozialismus finden.

Auch wenn diese Strömungen mitunter weit voneinander entfernt sind, so eint sie allesamt die Ablehnung einer aktiv emanzipatorischen Gesellschaftsveränderung auf politischem Wege, wie sie von den verschiedenen Strömungen des linken Spektrums angestrebt wird. Politische Rechte wollen die traditionelle gesellschaftliche Ordnung sowie deren Werte und Normen nicht grundlegend verändern (konservative Rechte), in einem früheren Zustand wiederherstellen (reaktionäre Rechte) oder grundlegend erneuern (revolutionäre Rechte).

Historische Herleitung

Ursprünglich bezog sich der Begriff der politischen Rechten (und deren Gegenpol, der Linken) auf die parlamentarische Sitzordnung während der sogenannten Julimonarchie in Frankreich nach der Julirevolution von 1830. Während die Linke die oppositionellen Kräfte, oft tendenziell am traditionellen Liberalismus orientierten Demokraten bis hin zu den Frühsozialisten verkörperte, stand die Rechte für den Erhalt des Status quo und für die Monarchie im Sinn einer Aristokratie mit tendenziell absolutistischer Ausrichtung.

Auch später und noch heute orientieren sich die Sitzordnungen vieler demokratischer Parlamente, etwa die des Deutschen Bundestags oder des österreichischen Nationalrats, an dieser Tradition, so dass (aus Sicht des Präsidiums) meist die Fraktionen eher rechter Parteien weiter rechts und die eher linker Parteien weiter links sitzen.

Parteienlandschaft in Deutschland

Innerhalb des demokratischen Spektrums wird der Begriff „rechts“ meist mit „bürgerlich“ gleichgesetzt und für die entsprechenden Parteien (in Deutschland vor allem CDU/CSU und teilweise FDP) verwendet, um sie von den „Linken“ abzugrenzen. Als Eigenbezeichnung ist er unter Demokraten eher ungebräuchlich, da rechts insbesondere in der deutschsprachigen Öffentlichkeit oft mit dem Phänomen des Rechtsextremismus gleichgesetzt oder zumindest assoziiert wird und dadurch negativ besetzt ist. Daher grenzen sich die meisten Vertreter des demokratischen Konservatismus davon ab, um sich vom Stigma eines „rechten“ Images zu lösen. Stattdessen beanspruchen sie, wie viele Sozialdemokraten, den Standpunkt der politischen Mitte. Franz Josef Strauß besetzte dagegen bewusst den rechten Rand des demokratischen Spektrums und betonte, es dürfe rechts von der CSU keine demokratisch legitimierte Partei geben.[1]

Außerhalb des Bundestags existieren zudem rechtsradikale bis rechtsextreme Parteien, die wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden.[2][3]. Als rechtsextrem gelten die DVU und die NPD.[4]

Der Parteienforscher Peter Lösche hält die zukünftige Etablierung einer Partei rechts der CDU auf Bundesebene für möglich.[5]

Parteienlandschaft in Österreich

Im österreichischen Nationalrat wird die gemäßigte Rechte von der bürgerlich-konservativen Volkspartei ÖVP repräsentiert. Rechts davon stehen die rechtspopulistisch-nationalkonservative FPÖ und das aus ihr hervorgegangene BZÖ, beide ebenfalls im Nationalrat vertreten.

Parteienlandschaft in der Schweiz

Auch in der deutschsprachigen Schweiz wird – aus den selben Gründen wie in Deutschland – für die demokratischen Parteien der Begriff rechts grundsätzlich nicht verwendet und an dessen Stelle von bürgerlich gesprochen. Als bürgerlich bezeichnen sich unter anderem die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP), die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) und die Schweizerische Volkspartei (SVP). Im Gegensatz zu den gemäßigten Mitteparteien FDP und CVP, die in der Regel nicht als rechts betitelt werden, wird die konservative SVP von Außenstehenden oft als das bezeichnet. Innerhalb der SVP wird diese Zuordnung jedoch gemieden. Die SVP grenzt sich in ihrer Selbstdarstellung mit dem Begriff „bürgerlich“ zuweilen nicht nur von den linken Parteien, sondern auch von der CVP und der FDP ab.

Die nicht im Parlament vertretene Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) wird als rechtsextrem eingestuft[6].

Siehe auch

Belege

  1. http://www.zeit.de/1998/29/Bayern_first
  2. Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2006
  3. Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2006, S. 52 und 90
  4. Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2006, S. 67
  5. Tagesschau Online: Mit Schwarz-Grün sortiert sich das Parteiensystem neu
  6. Blick nach Rechts