„Güterabfertigung“ – Versionsunterschied

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Eine '''Güterabfertigung''' (Ga)<ref group="Anm.">Bei der Deutschen Reichsbahn auch: GAV (vgl.: Adler, S. 349 (Stichwort: ''Güterabfertigung'')).</ref> bezeichnet zum einen die betriebliche Einrichtung, zum andern auch den Vorgang selbst, der im [[Eisenbahnverkehr]] dazu dient, das [[Transportgut]], das mit der [[Eisenbahn]] befördert werden soll, abzufertigen.
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Version vom 21. Februar 2016, 21:44 Uhr

Güterabfertig in Lauterbach

Eine Güterabfertigung (Ga)[Anm. 1] bezeichnet zum einen die betriebliche Einrichtung, zum andern auch den Vorgang selbst, der im Eisenbahnverkehr dazu dient, das Transportgut, das mit der Eisenbahn befördert werden soll, abzufertigen.

Organisation

Unterschieden wird zwischen Versandabfertigung und Empfangsabfertigung.[1] Zu den Aufgaben der Güterabfertigung zählen neben der Annahme und Übergabe von Frachtgut auch Aufgaben aus dem Güterwagendienst.[2] Sehr bedeutend war hier in Deutschland früher das Stückgut.

Güterabfertigungen sind in der Regel einem Bahnhof zugeordnet. Baulich waren sie in eigenen Gebäuden, Güterschuppen, oder Gebäudeteilen des Empfangsgebäudes untergebracht. Größere Güterabfertigungen waren in der Regel einem Güterbahnhof zugeordnet und hatten mehrere Abteilungen: Versand, Empfang, Ermittlung (des Verbleibs von Frachtsendungen), Güterkasse und Wagendienst.

Literatur

  • Gerhard Adler u.a.: Lexikon der Eisenbahn. Berlin 1978.

Anmerkungen

  1. Bei der Deutschen Reichsbahn auch: GAV (vgl.: Adler, S. 349 (Stichwort: Güterabfertigung)).

Einzelnachweise

  1. Adler, S. 694 (Stichwort: Stückgutabfertigung.)
  2. Adler, S. 349 (Stichwort: Güterabfertigung).