Cannabis und Cannabinoide als Arzneimittel

Medizinisches Cannabis aus den USA
Mann mit kalifornischer Medical Marijuana Identification Card

Cannabis als Arzneimittel (Medizinalhanf) bezeichnet den therapeutischen Einsatz der Hanfpflanze (Cannabis) und ihrer Wirkstoffe, der Cannabinoide. Von diesen stehen Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) im Forschungs- und Behandlungsmittelpunkt.

Gut dokumentiert und nachgewiesen ist die Wirksamkeit des Cannabis in der Schmerztherapie, bei multipler Sklerose, Übelkeit, Erbrechen und Kachexie. Viele Studien weisen auf das arzneiliche Potential von medizinischem Cannabis bei gewissen Krebsformen, psychiatrischen Symptomen (z. B. Schlafstörungen, Angststörungen, ADHS, bipolare Störungen, schizophrene Psychosen, endogene Depressionen), Epilepsie, entzündlichen Schmerzsyndromen (z. B. Colitis ulcerosa, Arthritis), sowie bei Autoimmunerkrankungen (z. B. Morbus Crohn) hin.[1][2][3][4][5][6][7] Die medizinische Anwendung von Cannabis und Cannabinoiden wird derzeit intensiv erforscht.[8][4][6]

In Deutschland und Österreich ist Cannabis (d.h. zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen bzw. Pflanzenteile) ausschließlich dann ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Arzneimittel, wenn es sich um Zubereitungen handelt, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind.[9][10]

Geschichte

Cannabis Sativa, Wiener Dioskurides aus dem Jahr 512
Cannabisabbildung, aus Köhler’s Medizinal-Pflanzen
Cannabisextrakt aus dem Jahr 1937

Die Verwendung von Cannabis als Arzneimittel hat eine jahrtausendealte Tradition.[11][12] Älteste Hinweise auf die medizinische Verwendung datieren in das Jahr 2737 vor Christus, in dem der chinesische Kaiser Shen Nung das Harz des Cannabis als Heilmittel bei Beriberi, Verstopfung, Frauenkrankheiten, Gicht, Malaria, Rheumatismus und Geistesabwesenheit empfahl,[13] überliefert durch das älteste bekannte Heilpflanzenkompendium Shennong ben cao jing. In Ägypten wurde der Papyrus Ebers gefunden, einer der ältesten noch erhaltenen Texte überhaupt und zudem einer der ältesten bekannten Texte mit medizinischen Themen. In diesem 3500 Jahre alte Papyrus wird Cannabis als Heilmittel für den Zehennagel empfohlen.[14]

Nach Überlieferung soll die Äbtissin Hildegard von Bingen (1098–1179) Hanf als Medizin in ihren Schriften erwähnt haben. In die europäische Schulmedizin fand Cannabis Einzug über den 1839 veröffentlichten Bericht des irischen Arztes William Brooke O’Shaughnessy (1809–1890), der im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit während seiner Stationierung im indischen Kalkutta eine schmerzstillende, krampflösende und muskelentspannende Wirkung nach Anwendung von Cannabis indica (indischer Hanf) feststellte. Auf Basis seiner Beobachtungen und Studien empfahl O’Shaughnessy die Anwendung von Cannabis bei Rheuma, Cholera und Tetanus.[15]

Ein populäres Cannabis-Fertigarzneimittel des 19. Jahrhunderts war das Schlafmittel Bromidia® in den USA, ein Elixier aus Cannabis- und Bilsenkrautextrakten in Kombination mit Kaliumbromid („Bromkalium“) und Chloralhydrat.[16][17] Ansonsten waren besonders auch ethanolische Extrakte aus Cannabiskraut (Extractum Cannabis, Tinctura Cannabis) gängig, die jedoch vor vielen Jahren aus den Arzneibüchern gestrichen wurden.[18]

In der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts verschwanden Cannabispräparate vom Markt. Es wurden moderne und besser wirksame Arzneimittel entwickelt, die von einer möglichen fehlenden Standardisierung der Cannabispräparate nicht betroffen waren. Rechtliche Einschränkungen aufgrund der behaupteten Gefährlichkeit von Cannabis als Rauschmittel verhinderten die medizinische Verwendung (vgl. auch Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel).

1944 erschien in den USA der so genannte La-Guardia-Report, ein Bericht eines vom New Yorker Bürgermeister eingesetzten Expertenkomitees, das viele dem Cannabiskonsum zugeschriebene negative soziologische, psychologische und medizinische Auswirkungen nicht bestätigt fand.[19] Daraufhin hatte der Leiter der damaligen US-amerikanischen Drogenbekämpfungsbehörde Federal Bureau of Narcotics (FBN), Harry J. Anslinger, angedroht, jegliche weiteren Forschungsarbeiten zu Cannabis hart zu bestrafen.[20]

Die moderne Cannabis-Forschung begann mit der Isolierung des psychotropen Hauptwirkstoffes Δ9-THC im Jahre 1964 durch Raphael Mechoulam. Ein weiterer Meilenstein in der Cannabis-Forschung war die Entdeckung des Endocannabinoid-Systems mit seinen Rezeptoren und endogenen Liganden ab Ende der 1980er Jahre, das die Basis für das Verständnis der Wirkungsweise der Cannabinoide bildet. Selbst das Ministerium für Gesundheitspflege und Soziale Dienste der Vereinigten Staaten ließ am 21. April 1999 das Patent US6630507 B1 "Cannabinoids as antioxidants and neuroprotectants" als ursprünglich Bevollmächtigter eintragen.[21]

In Deutschland setzt sich die „Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“, kurz IACM (früherer Name: „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“, AMC), seit 1997 für die medizinische Verwendung von Cannabis ein.

Therapeutische Bedeutung

Indikation

Pflanzlichen Cannabisprodukten wird ein positiver Effekt unter anderem bei Spastizität im Zusammenhang mit multipler Sklerose, bei spastischen Lähmungen, bei Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Chemo- und Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und mit HIV-Medikation, bei chronischen neuropathischen Schmerzen, beim Tourette-Syndrom und in der palliativen Behandlung von Krebs und AIDS zugesprochen.[6][22]

Die genannten Anwendungsgebiete ergeben sich im Wesentlichen aus den Wirkungen der Inhaltsstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Da es bei Krebskranken als Nebenwirkung der Chemotherapie oft zu großer Übelkeit und Erbrechen kommt und auch schon alleine der Geruch von Essen unerträglich sein kann, kann Cannabis durch seine antiemetische (Brechreiz lindernde) Wirkung diese Übelkeit vermindern und durch seine appetitanregende Wirkung zu der erwünschten Gewichtszunahme führen. Den appetitanregenden Effekt von Cannabis macht man sich auch in der AIDS-Therapie zu Nutze. Neben der Therapie ist es oft eine mangelnde Nahrungsaufnahme, die den Körper zusätzlich schwächt.

Die antiataktische (Bewegungsabläufe koordinierende) und antispastische (d. h. krampflösende) Wirkung der Cannabis-Wirkstoffe begründet die Anwendung zur Unterdrückung von Spasmen, Lähmungen und Krämpfen, wie sie bei Multipler Sklerose auftreten. Es kann die Krankheit zwar nicht heilen, aber die Symptome der Krankheit unterdrücken und dem Patienten so sein Leben erleichtern.

Aufnahme

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Moderner digital gesteuerter Vaporizer

Eine Studie (2001) legt nahe, dass medizinisches Cannabis durch orale Applikation und/oder Vaporisieren (Inhalieren) heilsamer wirkt, da die komplexe Wirkstoffkombination besser aufgenommen werde und karzinogene Verbrennungsprodukte vermieden werden.[23] Auch kam die Studie "Effect of intrapulmonary tetrahydrocannabinol administration in humans" (2008) zu dem Schluss, dass das Verdampfen mit dem Vaporizer eine sinnvolle Methode zur Verabreichung von THC ist.[24]

Nebenwirkungen

Als Nebenwirkungen einer Cannabistherapie können Schwindel, Müdigkeit, Übelkeit, erhöhter Puls („Herzrasen“, Tachykardie), Blutdruckabfall, Mundtrockenheit, Kopfschmerzen, gerötete Augen, psychische Störungen und eine Reihe weiterer unerwünschter Wirkungen auftreten, die auch von der Art der Verabreichung, der Dosis und Therapiedauer sowie von einer Vielzahl weiterer Faktoren abhängen.[25][26]

Arzneiliche Cannabis-Zubereitungen und Cannabinoide

Cannabisblüten und Cannabisextrakte mit standardisierten Wirkstoffgehalten sowie synthetische Cannabinoide können bei verschiedenen Krankheitsbildern medizinisch angezeigt sein, wobei die Verschreibungsfähigkeit national verschieden geregelt ist. In Deutschland können Ärzte aller Fachrichtungen - ohne besondere Zusatzqualifikation - Dronabinol (sowohl als Fertig- als auch als Rezepturarzneimittel), Nabilon und das Cannabis-basierende Sublingualspray Sativex auch off-label (außerhalb der zugelassenen Indikationen) im Rahmen eines individuellen Heilversuchs verordnen, wenn sich Arzt und Patient davon einen Nutzen versprechen.[27]

Pflanzliche Cannabiszubereitungen enthalten neben den Hauptwirkstoffen eine Reihe an natürlich vorkommenden Cannabinoiden, so dass sie sich in ihrem Wirkprofil von den isolierten Einzelsubstanzen unterscheiden können. Weitere auf Cannabisextrakt basierende Mittel, die auf einen festen Gehalt an THC und ggf. auch anderer Cannabinoide standardisiert sind, sind in der Entwicklung (Kapseln für die perorale Verabreichung, Sublingualtabletten).[28][29]

Weniger arzneilich verwendet werden das Hanföl und das ätherische Hanföl. Nicht arzneilich verwendet werden das antiemetisch und psychoaktiv wirksame THC-Strukturanalogon Levonantradol oder das Nabitan.

Medizinische Cannabisblüten

Bediol, Cannabis flos aus den Niederlanden
Bedrocan, Cannabis flos aus den Niederlanden
Medizinisches Cannabis aus den USA

Cannabisblüten (lat. „Cannabis flos“ ) sind in den Niederlanden in vier Varietäten mit verschiedenen THC-Nenngehalten verschreibungspflichtig für die Human- und Tiermedizin erhältlich:[30] Bedrocan (THC ca. 22 %; CBD <1 %), Bedrobinol (THC ca. 13,5 %; CBD <1 %), Bediol (THC ca. 6,3 %; CBD ca. 6 %) und Bedica (THC ca. 14 %; CBD <1 %; gemahlene Blüten). Der Verkaufspreis wird mit 38 € exkl. Mwst. für 5 g Blüten angegeben (Stand November 2014).[31] Die Cannabisblüten werden in den Niederlanden unter staatlicher Aufsicht angebaut, der Handel untersteht dem Bureau voor Medicinale Cannabis (BMC).

In Deutschland konnten Patienten medizinische Cannabisblüten per behördlicher Ausnahmegenehmigung zum ersten Mal im Februar 2009 legal aus der Apotheke beziehen.[32] Die dafür benötigte Ausnahmegenehmigung kann bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach § 3 Abs. 2 BtMG beantragt werden. Sie berechtigt zum Erwerb von Cannabisblüten zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie.[33]

Sativex (Nabiximols)

Das Mundspray mit den Handelsnamen Sativex (Wirkstoff: Nabiximols, bestehend aus pflanzlichem THC und CBD) ist in Kanada, Großbritannien, Tschechien, Dänemark und Deutschland zugelassen.

Die Zulassung umfasst die Behandlung von neuropathischen Schmerzen und Spasmen bei multipler Sklerose sowie zur Behandlung von Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen in Zusammenhang mit Krebs- und AIDS-Erkrankungen. In Kanada umfasst die Zulassung die begleitende Behandlung von neuropathischen Schmerzen bei multipler Sklerose und die Schmerzbehandlung von Krebspatienten, bei denen eine Therapie mit Opioiden nicht anschlägt.[34]

Vorangegangen war in Deutschland im Mai 2011 die Umstufung von Cannabisextrakt als nicht verkehrsfähigem Betäubungsmittel (Anlage I des deutschen Betäubungsmittelgesetzes, BtMG) in die Gruppe der verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Anlage III des BtMG; nur als Fertigarzneimittel). Weitere Anwendungsgebiete befinden sich in der klinischen Prüfung.[35][36]

Dronabinol

Dronabinol ist ein teilsynthetisch hergestellter Stoff, der in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist. Dronabinol ist eine zu Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) absolut strukturidentische Substanz, so dass beide Bezeichnungen teilweise synonym verwendet werden. In Deutschland ist Dronabinol nicht zugelassen; für die individuelle Therapie kann Dronabinol jedoch als Rezepturarzneimittel verordnet werden oder in Form des in den USA zugelassenen Fertigarzneimittels als Einzelimport gemäß § 73 AMG von dort bezogen werden. In den USA ist ein dronabinolhaltiges Fertigpräparat zur Behandlung der mit einem Gewichtsverlust einhergehenden Appetitlosigkeit (Anorexie) bei AIDS-Patienten sowie zur Behandlung von durch Zytostatika verursachte Übelkeit und Erbrechen in der Krebstherapie zugelassen.

Mit der Annahme eines Umsatzes im Gesamtwert von 2 Millionen € und einem Abgabepreis an die Apotheken von 90 € für 250 mg wurden von den beiden Herstellern in Deutschland (THC Pharm und Bionorica Ethics) 2013 etwa 5,5 kg Dronabinol an deutschen Apotheken abgegeben.[27]

Nabilon

Der vollsynthetisch hergestellte THC-Abkömmling Nabilon ist wie Dronabinol in Deutschland als Betäubungsmittel verkehrs- und verschreibungsfähig, aber seit 1991 nicht mehr als Fertigarzneimittel im Markt. Präparate gibt es beispielsweise noch in Kanada oder in Großbritannien.[37] Sie sind angezeigt zur Behandlung von Appetitlosigkeit und Abmagerung (Kachexie) bei AIDS-Patienten sowie zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen bei Chemo- und Strahlentherapie im Rahmen einer Krebstherapie.

Cannabis-Studien

Krebs

Eine Studie (1996) an Mäusen und Ratten legt nahe, dass Cannabinoide eine schützende Wirkung bei der Entwicklung von bestimmten Tumorarten haben.[3] In einer 2-Jahres-Studie wurden Mäusen und Ratten verschiedenen Dosen von THC mit Schlundsonden verabreicht. Bei den Mäusen wurde eine dosisabhängige Abnahme von hepatischen Adenomen und hepatozellulären Karzinomen (HCC) beobachtet. Bei den Ratten wurde ein verringertes Auftreten von gutartigen Tumoren (Polypen und Adenome) in Brustdrüse, Gebärmutter, Hypophyse, Hoden und Pankreas beobachtet. In einer anderen Studie (2006) wurde beobachtet, dass Δ9-THC, Δ8-THC und Cannabinol (CBN) das Wachstum von Lewis-Lungenadenokarzinom-Zellen in vitro und in vivo hemmt.[38] Darüber hinaus wurde bei anderen Tumoren gezeigt, dass sie empfindlich gegen Cannabinoid-induzierte Wachstumshemmung sind.[2][39][40][1]

Gliome

Eine Studie an der St George’s, University of London (2014) zeigt, dass im Mausmodell die Kombination von Δ9-THC und CBD zusammen mit einer Strahlentherapie bei der Behandlung von Gliomen eingesetzt werden kann. Durch die Kombination beider Cannabinoide konnten das Gliomwachstum und Krebsprozesse, wie die Angiogenese, nahezu unterbunden werden.[41] Die Forscher schreiben:

„Taken together, our data highlight the possibility that these cannabinoids can prime glioma cells to respond better to ionizing radiation, and suggest a potential clinical benefit for glioma patients by using these two treatment modalities.“[41]

„Zusammengefasst unterstreichen unsere Daten die Möglichkeit, dass diese Cannabinoide Gliomzellen zu einer besseres Reaktionsbereitschaft gegenüber ionisierenden Strahlen veranlassen und deuten auf einen möglichen klinischen Nutzen dieser beiden Behandlungsarten für Gliom-Patienten hin.“

ADHS

Es gibt Hinweise, dass sich Cannabis und Cannabinoide positiv auf die ADHS-Symptomatik auswirkt.[42] In Deutschland wurden (seit 2008) 21 ADHS-Patienten mit medizinischem Cannabis behandelt.[43]

Chronisches Schmerzsyndrom

Nach einer Studie der International Association for the Study of Pain (2013) beruht die schmerzstillende Wirkung möglicherweise auf einer höheren Gleichgültigkeit gegenüber dem Schmerz, da keine Reduktion des Schmerzreizes im Gehirn nachgewiesen werden konnte.[44] In Deutschland wurden (seit 2008) 149 Patienten mit (chronischem) Schmerzsyndrom durch medizinisches Cannabis behandelt.[43]

Schlaf und Wohlbefinden

Eine Studie (1974), welche die schmerzstillende Wirkung von THC untersuchte, hält fest, dass Patienten, denen THC verabreicht wurde, von verbesserter Stimmung, einem erhöhten Wohlbefinden und weniger Angstgefühlen berichten.[45]

Eine andere Wirkung von Cannabis ist Schläfrigkeit. Eine Studie (2007) stellt fest, dass ein sublinguales Cannabis-Spray in der Lage war, die Schlafqualität zu verbessern.[46] Eine Placebo-kontrollierte Studie (2011) bei Krebspatienten mit einer veränderten chemosensorischen Wahrnehmung, berichtet ebenfalls von einer erhöhten Schlafqualität und Entspannung bei der Behandlung mit THC.[47]

Typ 2-Diabetes

Gemäß einer Studie (2012) mit 11.000 Teilnehmern kann Cannabiskonsum (inhalativ oder peroral) das Risiko senken, an einem Typ 2-Diabetes zu erkranken. Mäßig konsumierende (bis 4 mal im Monat) Probanden hatten ein halbiertes Risiko. Auch ehemalige Cannabiskonsumenten hatten signifikant weniger häufig Diabetes mellitus als Nichtkonsumenten. Ihr Risiko lag in etwa in der Größenordnung der stark (mindestens 5 mal pro Monat) Konsumierenden. Bei der Auswertung war bereits berücksichtigt, dass Cannabiskonsumenten, trotz im Schnitt höherer Kalorienzufuhr, einen kleineren BMI aufwiesen als die Nichtkonsumenten. Die Forscher sehen mit ihrer Studie Ergebnisse früherer Studien bestätigt. Sie vermuten, dass der gesundheitliche Effekt auf die entzündungshemmende Wirkung verschiedener Cannabinoide zurückzuführen sei. Die Forscher heben hervor, dass der Effekt ausschließlich bei Teilnehmern zu beobachten war, die älter als 40 Jahre waren. Da auch ehemalige Konsumenten eine geringere Erkrankungsgefahr aufwiesen, folgern sie, dass es möglicherweise einige Jahre benötigt, bis sich der schützende Effekt einstellt.[48][49]

Arteriosklerose

Im Tierversuch wurde nach den Ergebnissen einer Schweizer Studie (2005) bei Knockout-Mäusen, welche eine Arteriosklerose entwickeln, das Fortschreiten der Krankheit durch die Gabe von Tetrahydrocannabinol deutlich gemindert. Die Effekte waren ausgeprägt und wurden mit einer geringen oralen Dosis erzielt, welche üblicherweise bei Mäusen noch keine psychotrope Wirkung auslöst.[50] Eine chinesische Studie (2010) bestätigte die Ergebnisse. Tierversuche – ebenfalls mit gentechnisch veränderten Mäusen – hatte zum Ergebnis, dass ein synthetisch hergestelltes Cannabinoid die Bildung arteriosklerotischer Ablagerungen deutlich minderte.[51]

Report des Institute of Medicine, National Academy of Sciences

1999 veröffentlichte das US-amerikanische Institute of Medicine (IOM) der National Academy of Sciences den Report „Marijuana and Medicine: Assessing the Science Base“, der den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkungen und Risiken der medizinischen Verwendung von Cannabis bzw. Cannabinoiden zusammenfasste.[52] Er beschreibt die Wirksamkeit und den therapeutischen Wert von Cannabinoiden, vor allem THC, für die Behandlung von Schmerz, Krankheiten des Stütz- und Bewegungsapparates, Spastiken bei Multiple Sklerose, Arthritis, Depression, Übelkeit, Erbrechen und Anorexie. Dem Nutzen stünden jedoch deutliche Risiken durch das Cannabis-Rauchen gegenüber.

Die Zukunft des Einsatzes von Cannabinoiden in der medizinischen Behandlung liege deshalb nicht im Rauchen von Cannabis, sondern in synthetischen Substanzen, die auf das körpereigene Cannabinoid-System wirken. Bis solche Substanzen entwickelt werden, empfehlen die Autoren Übergangslösungen. Besonders für Patienten, die an chronischen Schmerzen, Nebenwirkungen einer Chemotherapie oder AIDS leiden und bei denen eine Cannabis-Therapie indiziert sei, gebe es zurzeit keine Alternativen zum Rauchen von Cannabis. Deswegen sei mehr Forschung über die Auswirkungen des Rauchens von Cannabis notwendig.

Die physiologischen Effekte von synthetischen, pflanzlichen und körpereigenen Cannabinoiden müssten besser untersucht werden, auch müsse mehr Forschung über wirksame und sichere Verabreichungsmethoden betrieben werden. Es gebe keine schlüssigen Beweise für die Annahme, dass die Wirkung von Cannabis kausal mit dem Missbrauch anderer illegaler Drogen einhergehe („Einstiegsdrogentheorie“). Tierversuche hätten ein Potential für Abhängigkeit gezeigt, jedoch sei dieses weniger auffallend als bei Benzodiazepinen, Opiaten, Kokain oder Nikotin. Das Gehirn entwickle eine Toleranz für Cannabinoide. Es wurden auch Entzugserscheinungen beschrieben, die aber meist mild verlaufen und kurz andauern würden, z. B. Reizbarkeit, Schlafstörungen und Übelkeit.

Die fehlende Standardisierung medizinischer Cannabiszubereitungen sei einer der wesentlichsten Gründe, dass Cannabis 1999 keine eminente Rolle in der medizinischen Behandlung darstelle. Ende der 1980er Jahre bis Anfang der 1990er Jahre wurde entdeckt, dass es ein körpereigenes Cannabinoid-System gibt, das aus spezifischen Bindungsstellen für Cannabinoide, den Cannabinoid-Rezeptoren, besteht. Dabei sind Anandamid, 2-Arachidonyglycerol und Noladinether die drei wichtigsten Endocannabinoide. Dieses körpereigene Cannabinoid-System spielt eine signifikante Rolle bei vielen Körperprozessen, wie etwa bei der Verarbeitung von Sinneseindrücken, Schmerzen, bei der Regulierung des Appetits sowie des Immunsystems. Das Verständnis der natürlichen Funktionen des Cannabinoid-Systems subsumiert das Verständnis der Wirkungsmechanismen bei therapeutisch gewünschten Wirkungen, wie etwa der spezifischen Schmerzlinderung.

Rechtslage

Die weltweit rechtliche Situation von medizinischem Cannabis · Stand: Mai 2014
legal / teilweise legal
entkriminalisiert
keine zwingende Strafverfolgung
illegal
keine Information

Deutschland

In Deutschland ist Cannabis („Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“) ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Arzneimittel – sofern es „in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind“[9] zur Anwendung kommt. Dies trat 2011 mit der 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften ein.[35]

In anderen Formen ist Cannabis lediglich für die Arzneimittelherstellung,[53] nicht hingegen für die therapeutische Verwendung,[54] verkehrsfähig. Jedoch können Patienten bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Cannabisblüten zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie beantragen. Im Antrag muss der Patient darlegen, dass andere Therapien nicht ausreichend wirksam waren und eine Behandlung mit anderen Cannabismedikamenten nicht möglich ist, etwa weil die Kosten einer Behandlung mit verschreibungsfähigen Cannabismedikamenten nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dem Antrag muss zudem eine ärztliche Stellungnahme beigefügt werden.[27][33]

2007 wurde solch eine Ausnahmegenehmigung erstmals für eine an multipler Sklerose erkrankte Patientin erteilt, da eine solche Genehmigung nach dem Gesetz „nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“ möglich ist. Vorangegangen war die Legitimation durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2005, das in dieser Sicherstellung der notwendigen medizinischen Versorgung der Bevölkerung einen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck im Sinne des § 3 Abs. 2 BtMG sah.[55] Im Januar 2014 besaßen etwa 215 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis.[43]

Am 22. Juli 2014 entschied das Kölner Verwaltungsgericht, dass der Eigenanbau in Einzelfällen chronischen Schmerzpatienten, nach Überprüfung, erlaubt werden könne.[56] Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat dagegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt, so dass die Entscheidung bis auf Weiteres keine Rechtskraft entfaltet.[57]

Österreich

In Österreich sind Zubereitungen aus Cannabis gemäß § 14 Zif. 3 Suchtgiftverordnung nicht verschreibbar. Ausgenommen sind lediglich zugelassene Fertigarzneimittel (Arzneispezialitäten).[10]

International

Zur Zeit gehören Belgien, die Niederlande, Spanien, Italien, Finnland, Portugal, Tschechien, Israel, Kanada, Großbritannien, Neuseeland und 20 Bundesstaaten der USA zu den Staaten, in denen Cannabis oder seine Wirkstoffe arzneilich genutzt werden können.[58][59][60][61][27][62][63]

Literatur

Commons: Cannabis als Arzneimittel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Portal: Drogen/Cannabis – Cannabisportal der Wikipedia

Medienberichte

Einzelnachweise

  1. a b C. Blázquez, L. González-Feria, L. Alvarez, A. Haro, M. L. Casanova, M. Guzmán: Cannabinoids inhibit the vascular endothelial growth factor pathway in gliomas. In: Cancer Research. Band 64, Nummer 16, August 2004, S. 5617–5623, ISSN 0008-5472. doi:10.1158/0008-5472.CAN-03-3927. PMID 15313899.
  2. a b C. Sánchez, M. L. de Ceballos, T. Gomez del Pulgar, D. Rueda, C. Corbacho, G. Velasco, I. Galve-Roperh, J. W. Huffman, S. Ramón y Cajal, M. Guzmán: Inhibition of glioma growth in vivo by selective activation of the CB(2) cannabinoid receptor. In: Cancer Research. Band 61, Nummer 15, August 2001, S. 5784–5789, ISSN 0008-5472. PMID 11479216.
  3. a b NTP Toxicology and Carcinogenesis Studies of 1-Trans-Delta(9)-Tetrahydrocannabinol (CAS No. 1972-08-3) in F344 Rats and B6C3F1 Mice (Gavage Studies). In: National Toxicology Program technical report series. Band 446, November 1996, S. 1–317, ISSN 0888-8051. PMID 12594529.
  4. a b M. Guzmán, M. J. Duarte, C. Blázquez, J. Ravina, M. C. Rosa, I. Galve-Roperh, C. Sánchez, G. Velasco, L. González-Feria: A pilot clinical study of Delta9-tetrahydrocannabinol in patients with recurrent glioblastoma multiforme. In: British Journal of Cancer. Band 95, Nummer 2, Juli 2006, S. 197–203, ISSN 0007-0920. doi:10.1038/sj.bjc.6603236. PMID 16804518. PMC 2360617 (freier Volltext).
  5. Universitäts-Klinikum Freiburg, Epilepsiezentrum: Cannabis und Epilepsien
  6. a b c cannabis-med.org: Clinical Studies and Case Reports
  7. cannabis-med.org: Einsatzgebiete
  8. P. Pacher, S. Bátkai, G. Kunos: The Endocannabinoid System as an Emerging Target of Pharmacotherapy (PDF; 2,7 MB); In: Pharmacological Reviews. 58, 2006, S. 389–462, doi:10.1124/pr.58.3.2. Übersicht über biochemische Zusammenhänge, pharmakologische Wirkungen, und Auswahl aktueller Studien zur arzneilichen Potenz des Cannabis. Siehe Table 1 auf Seite 437 u.f.
  9. a b Anlage III des BtMG
  10. a b ris.bka.gv.at: Suchtgiftverordnung
  11. Focus Online: Cannabis: Hasch zur Therapie, 11. März 2008, abgerufen 09/2008.
  12. Süddeutsche Zeitung: Medizin – Cannabis aus der Internet-Apotheke, 19. Mai 2010.
  13. W. Emboden: Cannabis in Ostasien – Herkunft, Wanderung und Gebrauch. In: Rausch und Realität, Drogen im Kulturvergleich, Band 2. Hrsg.: G. Völger, K. von Welck, Rowohlt Taschenbuchverlag, Hamburg 1982.
  14. Transkription, Papyros Ebers, Leipzig 1875.
  15. O'Shaughnessy, W.B. (1839) Case of Tetanus, Cured by a Preparation of Hemp (the Cannabis indica.), Transactions of the Medical and Physical Society of Bengal (Memento vom 21. Juli 2011 im Internet Archive) 8, 1838–1840, 462-469.
  16. Rainer-B. Volk: Therapie mit Cannabis und Co., in: Pharmazeutische Zeitung, Ausgabe 05/2009 vom 29. Januar 2009.
  17. antiquecannabisbook.com: Werbeanzeigen für Bromidia
  18. Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht: Drogenprofil Cannabis.
  19. The La Guardia Committee Report: The Marihuana Problem in the City of New York, 1944.
  20. HARRY J. ANSLINGER, WILL OURSLER: Hemp Around Their Necks, 1961.
  21. Cannabinoids as antioxidants and neuroprotectants US 6630507 B1
  22. Mary E. Lynch, Paula Cesar-Rittenberg, Andrea G. Hohmann: A Double-Blind, Placebo-Controlled, Crossover Pilot Trial With Extension Using an Oral Mucosal Cannabinoid Extract for Treatment of Chemotherapy-Induced Neuropathic Pain. In: Journal of Pain and Symptom Management. 47, 2014, S. 166–173, doi:10.1016/j.jpainsymman.2013.02.018.
  23. Franjo Grotenhermen: Harm Reduction Associated with Inhalation and Oral Administration of Cannabis and THC. In: Journal of Cannabis Therapeutics. 1, 2001, S. 133–152, doi:10.1300/J175v01n03_09.
  24. L. Zuurman, C. Roy u. a.: Effect of intrapulmonary tetrahydrocannabinol administration in humans. In: Journal of Psychopharmacology. 22, 2008, S. 707–716, doi:10.1177/0269881108089581.
  25. Bureau voor Medicinale Cannabis (BMC): Information für Fachkreise, Stand: Mai 2009
  26. Sativex: Bericht für die Öffentlichkeit der britischen Zulassungsbehörde MHRA (englisch; PDF; 490 kB)
  27. a b c d huffingtonpost.de: Deutsche Patienten sind mit Medikamenten auf Cannabisbasis unterversorgt veröffentlicht: 20. August 2014
  28. Institut für klinische Forschung (IKF) Berlin: Cannador® Kapseln
  29. Echo-Pharma B.V.: Namisol® Sublingualtabletten
  30. Frederike K. Engels, Floris A. de Jong u. a.: Medicinal cannabis in oncology. In: European Journal of Cancer. 43, 2007, S. 2638–2644, doi:10.1016/j.ejca.2007.09.010.
  31. Produkt-Portfolio des niederländischen Bureau voor Medicinale Cannabis (niederländisch)
  32. welt.de: „Erstmals Cannabis auf Rezept in Deutschland“, 16. Februar 2009.
  33. a b bfarm.de: Hinweise für Patientinnen und Patienten: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie (Stand: März 2013) (PDF)
  34. Health Canada: Fact Sheet Sativex, August 2007.
  35. a b Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2011 I S. 821)
  36. Sativex® approved in Germany for the treatment of spasticity due to Multiple Sclerosis. GW-Pharmaceuticals, 26. Mai 2011; abgerufen 29. März 2012
  37. Datenbank der in UK zugelassenen Arzneimittel: electronic Medicines Compendium (eMC)
  38. M. Bifulco, C. Laezza, S. Pisanti, P. Gazzerro: Cannabinoids and cancer: pros and cons of an antitumour strategy. In: British Journal of Pharmacology. Band 148, Nummer 2, Mai 2006, S. 123–135, ISSN 0007-1188. doi:10.1038/sj.bjp.0706632. PMID 16501583. PMC 1617062 (freier Volltext). (Review).
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