Gefahrenklasse

Die Gefahrenklassen geben für Gefahrstoffe die Art der physikalischen Gefahr, die Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Gefahr für die Umwelt wieder. Innerhalb des Global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) und der europäischen CLP-Verordnung werden die Gefahrenklassen in Gefahrenkategorien untergliedert.[1]

Gefahrenklassen spielen auch beim Transport von Gefahrgütern über die Straße (ADR), in der Luft (DGR der IATA) und auf See (IMDG) eine Rolle (siehe Gefahrgutklasse).

CLP (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures)

In den folgenden Tabellen sind Gefahrenkategorien, die es zwar im GHS gibt, aber nicht in der europäischen CLP-Verordnung, farbig hervorgehoben. Zur jeweiligen Gefahrenkategorie sind die entsprechenden GHS-Piktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise (H-Statements) und Sicherheitshinweise (P-Statements) zugeordnet. Die in den Spalten Gefahrenklasse angegebenen Nummern entsprechen den jeweiligen Abschnittsnummern im Anhang I der CLP-Verordnung. Zur Vereinheitlichung wird in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) für die Kodierung von Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien ausschließlich englische Bezeichnungen verwendet.[2] Dies stellt eine Besonderheit dar, da normalerweise alle Sprachen in der EU gleichwertig sind.

Zum Vergleich werden in den Tabellen auch die Gefahrenklassen nach dem ADR sowie die nicht mehr gültigen Einstufungen gemäß Richtlinie 67/548/EWG angegeben. Die direkte Umwandlung aus der alten Kennzeichnung nach Richtlinie 67/548/EWG (DSD) oder nach Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) (DPD) in die neue Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) ist nur in den wenigsten Fällen möglich, da die Einstufungs- und Prüfkriterien teilweise voneinander abweichen.

GHS Piktogramm

Die Piktogramme bestehen aus zwei Teilen, dem Symbol und der roten rautenförmigen (diamond shape) Umrandung. Die Piktogramme unter GHS/CLP sind wie folgt kodiert und bezeichnet:[3]

GHS01GHS02GHS03GHS04GHS05GHS06GHS07GHS08GHS09
explodierende
Bombe
FlammeFlamme über
einem Kreis
GasflascheÄtzwirkungTotenkopf mit
gekreuzten
Knochen
Ausrufe-
zeichen
Gesundheits-
gefahr
Umwelt

H-Statements

Die H-Statements folgen folgender Codierung:

  • H2** – physikalische Gefahren
  • H3** – Gesundheitsgefahren
  • H4** – Umweltgefahren

Der erste Vorschlag für eine Codierung sah eine Kombination aus zwei Buchstaben und zwei Ziffern vor (HP**, HH**, HE**).[4] Die Einteilung in drei Gruppen basiert auf einem Vorschlag der CEFIC.[5]

Physikalische Gefahren

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

Zu dieser Klasse gehören (a) explosive Stoffe und Gemische, die durch chemische Reaktion Gase von solcher Temperatur oder Druck erzeugen können, dass sie Zerstörungen anrichten können, inklusive pyrotechnische Stoffe, auch wenn sie keine Gase entwickeln (b) Erzeugnisse mit Explosivstoffen und (c) Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die hergestellt werden, um eine Wirkung durch Explosion oder eine pyrotechnische Wirkung hervorzurufen.

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut[Anm. 1]
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.1 Explosive Stoffe/Gemische und
Erzeugnisse mit Explosivstoff
Unst. Expl.GHS01 GefahrH200-[Anm. 2] E
R2/R3
Expl. 1.1GHS01 GefahrH201Klasse 1.1
Expl. 1.2GHS01 GefahrH202Klasse 1.2
Expl. 1.3GHS01 GefahrH203Klasse 1.3
Expl. 1.4GHS01 AchtungH204Klasse 1.4
Expl. 1.5GefahrH205Klasse 1.5
Expl. 1.6Klasse 1.6
  1. Ausschlaggebend für die Einstufung ist auch die Art der Verpackung
  2. für den Transport nicht zugelassen

Entzündbare Gase

Diese Klasse umfasst Gase oder Gasgemische, die in Luft (bei 20 °C und einem Standarddruck von 101,3 kPa) einen Explosionsbereich haben. Dazu gehören selbstentzündliche (pyrophore) Gase, die dazu neigen, sich in Luft spontan bei einer Temperatur von 54 °C oder weniger zu entzünden, sowie chemisch instabile Gase, die auch ohne Luft oder Sauerstoff explosionsartig reagieren können. Aerosole gehören nicht in diese Klasse.

GefahrenklasseUnterkategorieKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.2.
Entzündbares Gas
1AFlam. Gas 1AGHS02 GefahrH220Klasse 2 F+
R12
Pyr. Gas pyrophore GaseGHS02 GefahrH220​‐​232--
Chemisch
instabiles
Gas
[Anm. 1]
Chem. Unst. Gas AGHS02 GefahrH220​‐​230--
Chem. Unst. Gas BGHS02 GefahrH220​‐​231--
1BFlam. Gas 1BGHS02 GefahrH221Klasse 2 F+
R12
2Flam. Gas 2AchtungH221Klasse 2
  1. Für „chemisch instabile Gase“ kann zusätzlich eine der Kategorien A oder B angegeben werden, ohne dass damit ein weiteres Piktogramm oder Signalwort verbunden wäre.

Aerosole

Zu der Klasse der Aerosole gehören Aerosolverpackung, d. h. alle nicht nachfüllbare Behälter aus Metall, Glas oder Kunststoff, mit darin enthaltenen verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen, mit oder ohne Flüssigkeit, Paste oder Pulver, die mit einer Entnahmevorrichtung versehen sind. Durch die Entnahmevorrichtung ist es möglich, den Inhalt der Aerosolverpackung in Form von in Gas suspendierten festen oder flüssigen Partikeln (Schaum, Paste, Pulver) oder in flüssigem oder gasförmigem Zustand austreten zu lassen. Die Einstufung in die drei Kategorien erfolgt aufgrund der endzündbaren Eigenschaften zusammen mit der gemessenen Verbrennungswärme.

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.3. AerosoleAerosol 1GHS02 GefahrH222​‐​229Klasse 2 F/F+
R11/R12
oder kein Symbol
R10[Anm. 1]
Aerosol 2GHS02 AchtungH223​‐​229
Aerosol 3-AchtungH229--
  1. Wegen unterschiedliche Kriterien keine direkte Umwandlung möglich

Oxidierende Gase

In die Kategorie Oxidierende Gase sind alle Gase oder Gasgemische einzustufen, die die Verbrennung anderer Materialien durch Freisetzung von Sauerstoff eher verursachen oder begünstigen können als Luft (d. h. die Oxidationskraft liegt bei mehr als 23,5 %).

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.4 Oxidierende GaseOx. Gas 1GHS03 GefahrH270Klasse 5.1 O
R8

Gase unter Druck

In diese Kategorie fallen alle Gase, die bei 20 °C in einem Behälter mit einem Überdruck von 200 kPa enthalten sind. Auch gelöste, verflüssigte, und verflüssigt und tiefgekühlte Gase sind in diese Kategorie einzuordnen.

GefahrenklasseUnterkategorieKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
[Anm. 1]
2.5 Gase unter Druckverdichtetes GasPress. Gas (Comp.)GHS04 AchtungH280Klasse 2 keine
Entsprechung
verflüssigtes GasPress. Gas (Liq.)GHS04 AchtungH280
tiefgekühltes verflüssigtes GasPress. Gas (Ref. Liq.)GHS04 AchtungH281
gelöstes GasPress. Gas (Diss.)GHS04 AchtungH280
  1. Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften

Entzündbare Flüssigkeiten

In diese Klasse sind alle Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von maximal 60 °C (CLP), bzw. 93 °C (GHS) einzustufen. Die Einstufung in die verschiedenen Kategorien erfolgt anhand des Flammpunktes und des Siedepunktes.

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.6 Entzündbare FlüssigkeitenFlam. Liq 1GHS02 GefahrH224Klasse 3 F+
R12
Flam. Liq. 2GHS02 GefahrH225 F
R11
Flam. Liq. 3GHS02 AchtungH226Kein Symbol
R10[Anm. 1]
Flam. Liq. 4[Anm. 2]AchtungH227[Anm. 3]Keine Entsprechung[Anm. 4]
  1. Abweichungen in den Kriterien, Unterschiedliche Einstufung bei den Flammpunkten
  2. Nur GHS, Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt >60 °C und ≤93 °C, keine Umsetzung unter CLP
  3. H227="Entzündliche Flüssigkeit"
  4. Das US-amerikanische Gefahrgutrecht kennt dieses Kriterium.

Entzündbare Feststoffe

In diese Klasse sind alle Feststoffe oder Gemische (pulverförmig, körning oder pastös) einzustufen, die leicht brennbar sind oder die durch Reibung einen Brand fördern oder verursachen können. Die Einstufungskriterien in die beiden Kategorien sind die Abbrandgeschwindigkeit, bzw. die Abbrandzeit. Aerosole dürfen nicht in diese Klasse eingestuft werden.

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.7 Entzündbare FeststoffeFlam. Sol. 1GHS02 GefahrH228Klasse 4.1 F
R11
Flam. Sol. 2GHS02 AchtungH228


Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische

In diese Klasse sind flüssige oder feste, thermisch instabile Stoffe oder Gemische einzustufen, die sich auch in Abwesenheit von Sauerstoff (Luft) stark exotherm zersetzen können. Stoffe oder Gemische, die als explosive Stoffe/Gemische, als organische Peroxide oder als oxidierend einzustufen sind, fallen nicht in diese Klasse.

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
[Anm. 1]
2.8 Selbstzersetzliche
Stoffe und Gemische
Self-react AGHS01 GefahrH240-[Anm. 2] E
R2/R3
Self-react BGHS01
GHS02
GefahrH241Klasse 1
Klasse 4.1
Self-react CDGHS02 GefahrH242Klasse 4.1 F
R10/R11/R12
Self-react EFGHS02 AchtungH242
Self-react Gkeine
Entsprechung
R10
  1. Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften
  2. für den Transport nicht zugelassen

Pyrophore Flüssigkeiten

In die Klasse der pyrophoren (selbstentzündlichen) Flüssigkeiten sind Stoffe oder Gemische einzustufen, die, bei Kontakt mit der Luft, auch schon in kleinen Mengen dazu neigen, sich innerhalb von 5 Minuten zu entzünden. Erfolgt eine Entzündung erst bei größeren Mengen und nach längerer Zeit ist der Stoff in die Klasse der Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische einzustufen.

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.9 Pyrophore FlüssigkeitenPyr. Liq. 1GHS02 GefahrH250Klasse 4.2 F
R17


Pyrophore (selbstentzündliche) Feststoffe

Die Klasse der pyrophoren (selbstentzündlichen) Festtoffe umfasst feste Stoffe oder Gemische, die, auch schon in kleinen Mengen dazu neigen, sich bei Kontakt mit der Luft innerhalb von 5 Minuten zu entzünden. Erfolgt eine Entzündung erst bei größeren Mengen und nach längerer Zeit ist der Stoff in die Klasse der Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische einzustufen.

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.10 Pyrophore FeststoffePyr. Sol. 1GHS02 GefahrH250Klasse 4.2 F
R17


Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische

In die Klasse der selbsterhitzungsfähigen Stoffe und Gemische sind flüssige oder feste Stoffe und Gemische einzustufen, die nicht als pyrophore Flüssigkeiten oder Feststoffe eingestuft werden, die aber dazu neigen, sich ohne äußere Energiezufuhr bei Kontakt mit Luft zu erhitzen. Die Selbsterhitzung ist ein Prozess bei der durch langsame chemische Reaktion des Stoffes oder Gemisches mit Luft Wärme erzeugt wird. Im Gegensatz zu pyrophoren Flüssigkeiten oder Feststoffen entzünden sich Stoffe unf Gemische in dieser Klasse nur in größeren Mengen (mehrere kg) und nach einem längeren Zeitraum (Stunden oder Tage), wenn die erzeugte Wärme größer ist, als die abgeführte Wärme.

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
[Anm. 1]
2.11 Selbsterhitzungsfähige
Stoffe und Gemische
Self-heat. 1GHS02 GefahrH251Klasse 4.2 F
R11
oder keine
Entsprechung
Self-heat. 2GHS02 AchtungH252
  1. Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften.

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

In diese Klasse sind feste oder flüssige Stoffe oder Gemische einzustufen, die dazu neigen, durch Reaktion mit Wasser entzündbare Gase in gefährlichen Mengen zu entwickeln oder sich spontan zu entzünden. Die Einstufung in die verschiedenen Kategorien erfolgt aufgrund der Reaktionsgeschwindigkeit mit Wasser bei Raumtemperatur.

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.12 Stoffe und Gemische,
die in Berührung
mit Wasser entzündbare
Gase entwickeln
Water-react. 1GHS02 GefahrH260Klasse 4.3 F
R15
Water-react. 2GHS02 GefahrH261
Water-react. 3GHS02 AchtungH261

Oxidierende Flüssigkeiten

Diese Klasse umfasst flüssige Stoffe oder Gemische, die selbst nicht brennbar sein müssen, aber durch die Freisetzung von Sauerstoff einen Brand anderer Materialien auslösen oder unterstützen können. Die Einstufung in die drei Kategorien erfolgt aufgrund der Reaktivität gegenüber Cellulose als brennbares Material.

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
[Anm. 1]
2.13 Oxidierende FlüssigkeitenOx. Liq. 1GHS03 GefahrH271Klasse 5.1 O
R8/R9
Ox. Liq. 2GHS03 GefahrH272 O
R8
Ox. Liq. 3GHS03 AchtungH272
  1. Keine Unterscheidung nach dem Aggregatzustand.

Oxidierende Feststoffe

In diese Klasse sind feste Stoffe oder Gemische einzustufen, die selbst nicht brennbar sein müssen, aber durch die Freisetzung von Sauerstoff einen Brand anderer Materialien auslösen oder unterstützen können. Die Einstufung in die drei Kategorien erfolgt aufgrund der Reaktivität gegenüber Cellulose als brennbares Material.

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
[Anm. 1]
2.14 Oxidierende FeststoffeOx. Sol. 1GHS03 GefahrH271Klasse 5.1 O
R8/R9
Ox. Sol. 2GHS03 GefahrH272 O
R8
Ox. Sol. 3GHS03 AchtungH272

Es gibt auch viele Produkte, die Gefahrgutklasse 5.1 klassifiziert sind, aber nach RL 67/548/EWG nicht mit O (R8) zu kennzeichnen sind. Die Ursache liegt in unterschiedlichen Prüfmethoden. Die Prüfmethode der Einstufung für O ist ein reiner ja/nein-Test (Methode A.17). Die Prüfung der Klasse 5.1 und jetzt auch der Kategorie Ox. Sol. 1–3 wird nach Methode O.1 durchgeführt – dabei sind nun die Kategorien 1–3 identisch mit den Verpackungsgruppen der Gefahrgutklasse 5.1 identisch. Viele Produkte mit Gefahrgutklasse 5.1 sind am Markt frei verkäuflich – Produkte mit Kennzeichnung O nach RL 67/548/EWG unterliegen der Chemikalienverbotsverordnung!

  1. Keine Unterscheidung nach dem Aggregatzustand

Organische Peroxide

In die Klasse der organischen Peroxide sind organische, flüssige oder feste Stoffe einzustufen, die eine bivalente -O-O-Struktur enthalten. Sie können als Derivate des Wasserstoffperoxid angesehen werden, bei denen eines oder beide der Wasserstoffatome durch organische Radikale ersetzt wurden. Organische Peroxide sind thermisch instabile Stoffe oder Gemische, die einer selbstbeschleunigenden exothermen Zersetzung unterliegen können und/oder zur explosiven Zersetzung neigen, schnell brennen können, schlag- oder reibempfindlich sind und mit anderen Stoffen gefährlich reagieren. Die Klasse umfasst auch Gemische (Formulierungen) mit mindestens einem organischen Peroxid.

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.15 Organische PeroxideOrg. Perox. AGHS01 GefahrH240-[Anm. 1] E
R8/R9
Org. Perox. BGHS01
GHS02
GefahrH241Klasse 1
Klasse 5.2
Org. Perox. CDGHS02 GefahrH242Klasse 5.2 O
R7
Org. Perox. EFGHS02 AchtungH242
Org. Perox. GKeine
Entsprechung
  1. für den Transport nicht zugelassen

Korrosiv gegenüber Metallen

Diese Klasse umfasst Stoffe und Gemische, die korrosiv auf Metallen sind, d. h. chemisch auf sie einwirken und dadurch beschädigen oder sogar zerstören können.

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
[Anm. 1]
2.16 Stoffe und Gemische,
die gegenüber Metallen
korrosiv sind
Met. Corr. 1GHS05 AchtungH290Klasse 8 keine
Entsprechung
  1. Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften.

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische

In diese Klasse sind alle explosiven Stoffe und Gemische einzustufen die phlegmatisiert sind und dadurch nicht mehr in die Klasse Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff einzuordnen sind. Durch die Phlegmatisierung werden die explosiven Eigenschaften so unterdrückt, dass es zu keiner Massenexplosion kommen kann und sie nicht schnell abbrennen können. Die Klasse umfasst sowohl feste als auch flüssige desensibilisierte explosive Stoffe und Gemische. Die Einstufung in die drei Kategorien erfolgt aufgrund der Abbrandgeschwindigkeit.

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
[Anm. 1]
2.17 Desensibilisierte
explosive Stoffe/Gemische
Desens. Expl. 1GHS02 GefahrH206Klasse 4.1 F
R1/R11
Desens. Expl. 2GHS02 GefahrH207
Desens. Expl. 3GHS02 AchtungH207
Desens. Expl. 4GHS02 AchtungH208
  1. Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften

Gesundheitsgefahren

Akute Toxizität

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
3. 1 Akute ToxizitätAcute Tox. 1[Anm. 1]GHS06 Gefahroral H300
dermal H310
inhalativ H330
Klasse 6.1 T+/T
R23/R24/R25
R26/R27/R28
Acute Tox. 2GHS06 Gefahroral H300
dermal H310
inhalativ H330
Acute Tox. 3GHS06 Gefahroral H301
dermal H311
inhalativ H331
T
Xn
R20/R21/R22
[Anm. 2]
Acute Tox. 4GHS07 Achtungoral H302
dermal H312
inhalativ H332
keine
Entsprechung
Acute Tox. 5[Anm. 3]Achtungoral H303[Anm. 4]
dermal H313[Anm. 5]
inhalativ H333[Anm. 6]
keine
Entsprechung
  1. Die Einstufung in die Gefahrenkategorien erfolgt unter GHS/CLP entweder über einem LD/LC50-Wert, oder über einen abgeleiteten/errechneten ATE-Wert
  2. Unterschiedliche Einstufungswerte für LD50 lassen in diesem Bereich keine direkte Umwandlung zu.
  3. Nur GHS, Stoffe mit einem LD50 > 2000 mg/kg ≤5000 mg/kg, keine Umsetzung unter CLP
  4. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
  5. Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut
  6. Gesundheitsschädlich beim Einatmen

Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
3. 2 Ätzwirkung auf die
Haut/Hautreizung
Skin Corr. 1GHS05 GefahrH314Klasse 8 keine Entsprechung
Skin Corr. 1AGHS05 GefahrH314 C
R35
Skin Corr. 1B
Skin Corr. 1C C
R34
Skin Irrit. 2GHS07 AchtungH315keine
Entsprechung
Xi
R38
[Anm. 1]
Skin Irrit. 3[Anm. 2]AchtungH316[Anm. 3]keine Entsprechung
  1. Die Gefahren „Xi, R36 – Reizt die Augen“ und „Xi, R37 – Reizt die Atemwege“ finden sich in anderen Gefahrenklassen wieder.
  2. Nur GHS, keine Umsetzung unter CLP
  3. Verursacht Hautreizungen

Schwere Augenschädigung/Augenreizung

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.3 Schwere Augenschädigung/
Augenreizung
Eye Dam. 1GHS05 GefahrH318keine
Entsprechung
Xi
R41
Eye Irrit. 2GHS07 AchtungH319 Xi
R36
Eye Irrit. 2B[Anm. 1]AchtungH320[Anm. 2]Keine Entsprechung
  1. Nur GHS, keine Umsetzung unter CLP
  2. augenreizend

Sensibilisierung der Haut oder der Atemwege

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie[Anm. 1]
PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.4 Sensibilisierung der AtemwegeResp. Sens. 1GHS08 GefahrH334keine
Entsprechung
Xn
R42
3.4 Sensibilisierung der HautSkin Sens. 1GHS07 AchtungH317 Xi
R43
  1. Mit der Verordnung (EG) 286/2011 vom 10. März 2011 können allergene Stoffe bei entsprechender Datenlage verfeinert untergliedert werden:
    • 1A Starkes Allergen
    • 1B Sonstiges Allergen
    Für die Einstufung von Stoffen hat dies keine direkte Auswirkung. Jedoch bei der Einstufung von Gemischen gelten für die Unterkategorien unterschiedliche Grenzwerte für die Einstufung.

Keimzell-Mutagenität

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.5 Keimzell-MutagenitätMuta. 1AGHS08 GefahrH340keine
Entsprechung
T
muta. Kat 1
R46
Muta. 1B T
muta. Kat 2
R46
Muta. 2GHS08 AchtungH341 Xn
muta. Kat 3
R68


Karzinogenität

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.6 KarzinogenitätCarc. 1AGHS08 GefahrH350keine
Entsprechung
T
carc. Kat 1
R45/R49
Carc. 1B T
carc. Kat 2
R45/R49
Carc. 2GHS08 AchtungH351 Xn
carc. Kat 3
R40


Reproduktionstoxizität

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.7 ReproduktionstoxizitätRepr. 1AGHS08 GefahrH360keine
Entsprechung
T
repr. Kat 1
R60/R61
Repr. 1B T
repr. Kat 2
R60/R61
Repr. 2GHS08 AchtungH361 Xn
repr. Kat 3
R62/R63
Lact.H362R64


Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.8 Spezifische Zielorgan-Toxizität
(einmalige Exposition)
STOT SE 1[Anm. 1]GHS08 GefahrH370keine
Entsprechung
T
R39[Anm. 2]
STOT SE 2GHS08 AchtungH371 Xn
R68[Anm. 3]
STOT SE 3GHS07 AchtungH335 oder H336 Xi
R37
R67
  1. spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition
  2. In Verbindung mit R26/R27/R28 bzw. R23/R24/R25
  3. In Verbindung mit R20/R21/R22

Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität
(wiederholte Exposition)
STOT RE 1[Anm. 1]GHS08 GefahrH372keine
Entsprechung
T
R48[Anm. 2]
STOT RE 2GHS08 AchtungH373 Xn
R48[Anm. 3]
R33
  1. spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition
  2. In Verbindung mit R23/R24/R25
  3. In Verbindung mit R20/R21/R22

Aspirationsgefahr

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.10 Aspirationsgefahr[Anm. 1]Asp. Tox. 1GHS08 GefahrH304keine
Entsprechung
Xn
R65
Asp. Tox 2[Anm. 2]GHS08 AchtungH305[Anm. 3]keine Entsprechung
  1. Diese Gefahrenklasse wird in China unter GHS nicht umgesetzt
  2. Nur GHS, keine Umsetzung unter CLP
  3. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege schädlich sein.

Endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Ge­sundheit

Eine Einstufung/Kennzeichnung als Endokriner Disruptor mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit gemäß der folgenden Tabelle muss für Stoffe spätestens zum 1. Mai 2025 erfolgen. Für Stoffe, die vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht werden, ist eine Einstufung/Kennzeichnung vor dem 1. November 2026 nicht erforderlich. Gemische sind spätestens ab dem 1. Mai 2026 zu kennzeichnen. Für Gemische, die vor dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden, ist eine Kennzeichnung vor dem 1. Mai 2028 nicht erforderlich.

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.11 Endokrine Disruptoren mit Wirkung
auf die menschliche Ge­sundheit
ED HH 1GefahrEUH380keine
Entsprechung
keine
Entsprechung
ED HH 2AchtungEUH381


Umweltgefahren

Gewässergefährdend

kurzfristig (akut) gewässergefährdend

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
4.1 akut gewässergefährdendAquatic Acute 1[Anm. 1]GHS09 AchtungH400
[Anm. 2]
N
R50
Aquatic Acute 2[Anm. 3]H401[Anm. 4]keine Entsprechungkeine Entsprechung[Anm. 5]
Aquatic Acute 3[Anm. 6]H402[Anm. 7]keine EntsprechungR52
  1. Zusätzlich erfolgt die Angabe eines M-Faktors
  2. Bei Gütern, die nur „umweltgefährlich“ sind, werden beide Gefahrenzettel verwendet, bei Gütern mit der Nebengefahr „umweltgefährlich“ wird der Gefahrenzettel Nr. 9 nicht verwendet.
  3. Nur GHS L(E)C50 >1 und ≤10, keine Umsetzung unter CLP
  4. Giftig für Wasserorganismen
  5. R51 gab es nur in Kombination mit R53
  6. Nur GHS L(E)C50 >10 und ≤100, keine Umsetzung unter CLP
  7. Schädlich für Wasserorganismen

langfristig (chronisch) gewässergefährdend

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
4.1 chronisch gewässergefährdendAquatic Chronic 1GHS09 AchtungH410
[Anm. 1]
N
R50/53
Aquatic Chronic 2GHS09 H411 N
R51/53
Aquatic Chronic 3H412keine
Entsprechung
R52/53
Aquatic Chronic 4H413R52
R53
  1. Bei Gütern, die nur „umweltgefährlich“ sind, werden beide Gefahrenzettel verwendet, bei Gütern mit der Nebengefahr „umweltgefährlich“ wird der Gefahrenzettel Nr. 9 nicht verwendet.

Endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt

Eine Einstufung/Kennzeichnung als Endokriner Disruptor mit Wirkung auf die Umwelt gemäß der folgenden Tabelle muss für Stoffe spätestens zum 1. Mai 2025 erfolgen. Für Stoffe, die vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht werden, ist eine Einstufung/Kennzeichnung vor dem 1. November 2026 nicht erforderlich. Gemische sind spätestens ab dem 1. Mai 2026 zu kennzeichnen. Für Gemische, die vor dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden, ist eine Kennzeichnung vor dem 1. Mai 2028 nicht erforderlich.

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.11 Endokrine Disruptoren mit Wirkung
auf die Umwelt
ED ENV 1GefahrEUH430keine
Entsprechung
keine
Entsprechung
ED ENV 2AchtungEUH431


Weitere Umweltgefahren

Die Ozonschicht schädigend

GefahrenklasseKodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
Umweltgefahren
5.1 die Ozonschicht schädigendOzone 1GHS07 AchtungH420keine
Entsprechung
N
R59


Siehe auch

Einzelnachweise

  1. siehe Artikel 2 Begriffsbestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
  2. Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
  3. CLP-Verordnung, Anhang V
  4. Sub-Committee of Experts on the Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals, Tenth session, 7-9 December 2005 Item 3(a) of the provisional agenda, 26. September 2005.
  5. Sub-Committee of Experts on the Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals, Eleventh session, 12-14 July 2006 Item 3(c) of the provisional agenda, 15. Mai. 2006.