Naunheim (Wetzlar)

Naunheim
Stadt Wetzlar
Wappen von Naunheim
Koordinaten: 50° 35′ N, 8° 31′ OKoordinaten: 50° 35′ 2″ N, 8° 31′ 27″ O
Höhe: 88 m ü. NN
Fläche: 7,87 km²[1]
Einwohner: 3733 (31. Dez. 2020)[2]
Bevölkerungsdichte: 474 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 1977
Eingemeindet nach: Lahn
Postleitzahl: 35584
Vorwahl: 06441
Karte
Lage von Naunheim in Wetzlar
Lahn und Naunheimer Mühle

Naunheim ist ein Stadtteil der mittelhessischen Kreisstadt Wetzlar. Er liegt östlich der Wetzlarer Kernstadt im Lahntal nördlich der Lahn und wird im Osten durch die Bundesautobahn 45 begrenzt. Naunheim verfügt über einen alten Ortskern.

Geschichte

Ortsgeschichte

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Naunheim erfolgte im Codex Laureshamensis des Klosters Lorsch unter dem Namen Niuuenheim und wird auf die Zeit von 779 bis 783 datiert.[3]

Der Ort bildete zusammen mit Waldgirmes und zwischenzeitlich auch Blasbach einen Gerichtsbezirk und gehörte den Grafen von Solms. Im Jahr 1372 erlangten die hessischen Landgrafen einen Mitbesitz am östlichen Teil der Solmser Grafschaft und somit auch an Naunheim. 1420 teilte sich das solmsische Adelsgeschlecht und das Dorf kam zur Linie Solms-Lich im Amt Königsberg. Von 1629 bis 1866 gehörte Naunheim zum Großherzogtum Hessen. Daraufhin wurde der Ort preußisch und dem Kreis Biedenkopf zugeordnet. Erst im Jahr 1932 kam es zum Landkreis Wetzlar.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Naunheim:

„Naunheim (L. Bez. Giessen) evangel. Filialdorf; liegt 2 St. von Giessen, hat 101 Haus und 651 Einwohner, die bis auf 11 Juden evangelisch sind. – Dieses Dorf war mit Solms gemeinschaftlich. Durch den Hauptvergleich vom 30. Oktober 1629, wurden die Aemter Königsberg und Hohensolms getheilt, wodurch dieser Ort der zum erstern Amt geschlagen wurde, ausschließend an Hessen kam.“[4]

Die bis dahin eigenständige Gemeinde Naunheim wurde im Zuge der Gebietsreform in Hessen kraft Landesgesetz zum 1. Januar 1977 in die neu gebildete Stadt Lahn eingemeindet.[5] Nach deren Auflösung infolge heftiger Proteste der Bevölkerung am 1. August 1979, wurde Naunheim zu einem Stadtteil der Stadt Wetzlar.[6] Für Naunheim wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach Maßgabe der §§ 81 und 82 HGO und des Kommunalwahlgesetzes in der jeweils gültigen Fassung gebildet.[7]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Naunheim angehört(e):[3][8][9]

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Naunheim das „Amt Königsberg“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. „Stadtgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1866 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Naunheim zuständig war.

Nach der Abtretung des nordwestlichen Teils des Landkreises Gießen und mit ihm Naunheim an Preußen, infolge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen wurde Naunheim vom Stadtgericht Gießen abgetrennt.[16] Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Herzogtum Nassau und den vormals zum Großherzogtum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[17] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Landgerichts in Amtsgericht Gladenbach und die Zulegung Naunheim zu diesem Gericht. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Dillenburg und das Appellationsgericht Wiesbaden.[18] Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes 1877 kam es mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 zum Wechsel des Amtsgerichts in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Marburg.[19] Mit Wirkung zum 1. Oktober 1902 wurden Naunheim vom Amtsgerichtsbezirk Gladenbach getrennt und dem Amtsgericht Wetzlar zugelegt.[20] In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Limburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Naunheim 3723 Einwohner. Darunter waren 249 (6,7 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 609 Einwohner unter 18 Jahren, 1536 zwischen 18 und 49, 783 zwischen 50 und 64 und 792 Einwohner waren älter.[21] Die Einwohner lebten in 1656 Haushalten. Davon waren 522 Singlehaushalte, 501 Paare ohne Kinder und 474 Paare mit Kindern, sowie 126 Alleinerziehende und 36 Wohngemeinschaften. In 384 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 1095 Haushaltungen lebten keine Senioren.[21]

Einwohnerentwicklung

• 1806: 546 Einwohner, 98 Häuser[14]
• 1829: 651 Einwohner, 101 Häuser[4]
Naunheim: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2020
Jahr  Einwohner
1791
  
498
1800
  
474
1806
  
546
1829
  
651
1834
  
690
1840
  
709
1846
  
719
1852
  
723
1858
  
756
1864
  
794
1871
  
847
1875
  
863
1885
  
942
1895
  
1.094
1905
  
1.228
1910
  
1.306
1925
  
1.519
1939
  
2.031
1946
  
2.593
1950
  
2.760
1956
  
3.045
1961
  
3.303
1967
  
3.621
1970
  
3.628
1980
  
?
1990
  
3.815
1998
  
3.921
2005
  
3.931
2009
  
3.946
2011
  
3.723
2015
  
3.786
2020
  
3.733
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[3]; 1891[12]; 1800[22]; nach 1977: Einwohnerzahlen Stadt Wetzlar[23]; Zensus 2011[21]

Historische Religionszugehörigkeit

Quelle: Historisches Ortslexikon[3]
• 1834: 933 evangelische und 9 andere Christen
• 1961: 2722 evangelische (= 82,41 %) und 505 (= 15,29 %) katholische Einwohner
• 2017: 1872 evangelische (= 49,6 %), 460 (= 12,2 %) katholische, 1440 konfessionslose und sonstige (= 38,3 %) Einwohner[24]

Staatsangehörigkeit

Quelle: Stadt Wetzlar[23]
• 2005: 3654 Deutsche, 275 Nichtdeutsche (7,5 %) davon 150 Frauen und 125 Männer
• 2012: 3528 Deutsche, 258 Nichtdeutsche (6,8 %) davon 141 Frauen und 117 Männer
• 2015: 3447 Deutsche, 339 Nichtdeutsche (8,9 %) davon 184 Frauen und 155 Männer
• 2017: 3346 Deutsche, 426 Nichtdeutsche (11,3 %) davon 224 Frauen und 202 Männer

Politik

Ortsbeirat

Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 gab es für den Ortsbeirat Naunheim die folgenden Ergebnisse. Zum Vergleich die Wahlergebnisse der vorhergehenden Wahlperioden.

Parteien und Wählergemeinschaften %
2021
Sitze
2021
%
2016
Sitze
2016
%
2011
Sitze
2011
%
2006
Sitze
2006
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands 56,8 5 60,2 5 62,3 6 64,4 6
GRÜNE Bündnis 90/Die Grünen 10,1 1 8,3 0 13,3 1 6,8 1
CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands 15,8 1 12,4 1 11,2 1 15,2 1
FW Freie Wähler 10,8 1 12,2 1 10,2 1 10,6 1
FDP Freie Demokratische Partei 6,5 1 3,0 1 3,0 0 2,9 0
Gesamt 100,0 9 100,0 9 100,0 9 100,0 9
Wahlbeteiligung in % 50,6 50,3 46,3
Gemeindewahl in Naunheim 2021
 %
60
50
40
30
20
10
0
56,8 %
15,8 %
10,8 %
10,1 %
6,5 %
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 2016
 %p
   4
   2
   0
  −2
  −4
−3,4 %p
+3,4 %p
−1,4 %p
+1,8 %p
+3,5 %p

Ortsvorsteher

Ortsvorsteherin ist Andrea Volk (SPD).

Bauwerke

Wirtschaft und Infrastruktur

Verkehr

Naunheim ist aus der Wetzlarer Kernstadt über die L3285 (in Wetzlar als Dammstraße, in Naunheim als Naunheimer Straße geführt) zu erreichen, welche an Naunheim vorbei nach Lahnau führt. Naunheim wird durch die Stadtbuslinie 24, Wetzlar–Gießen, der ESE Verkehrsgesellschaft GmbH sowie durch die Überlandlinie 240 des Verkehrsverbundes Lahn-Dill (VLD) angefahren.

Öffentliche Einrichtungen

Naunheim verfügt über eine Freiwillige Feuerwehr. Sie ist mit zwei Löschgruppenfahrzeugen (LF 10/6 und LF 8) und einem Mannschaftstransportfahrzeug ausgerüstet.[25] Des Weiteren hat der Stadtteil eine eigene Rettungswache der Malteser. Auf der Wache wird ein Rettungswagen im 24-Stunden-Dienst sowie ein zweites Fahrzeug zur Abdeckung von Spitzenauslastungen im Tagesbereich vorgehalten.

Auch existieren in Naunheim ein Stadtteilbüro der Stadt Wetzlar, welches sich zusammen mit der örtlichen Bibliothek im Gebäude der alten Schule befindet, eine Grundschule und zwei Kindergärten. Ebenfalls wird von der Kirchengemeinde neben dem örtlichen Gotteshaus auch das Gemeindezentrum unterhalten, in dem mehrere gemeinnützige Gruppen ihre Treffen abhalten.

Industrie und Handel

Der Stadtteil verfügt über Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Außerdem befindet sich eine Filiale der Volksbank Mittelhessen im Ort.

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Infolge der Rheinbundakte.
  3. Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung.
  4. Trennung zwischen Justiz (Stadtgericht Gießen) und Verwaltung.
  5. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  6. Infolge des Deutschen Krieges.
  7. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  8. Am 1. Januar 1977 wurde Naunheim der neu gegründeten kreisfreien Stadt Lahn eingegliedert.
  9. Am 1. August 1979 wurde die Stadt Lahn aufgelöst und Blasbach, Dutenhofen, Garbenheim, Hermannstein, Münchholzhausen, Nauborn, Naunheim und Steindorf wurden Stadtteile der Stadt Wetzlar.

Einzelnachweise

  1. Bevölkerungsstatistik – Geographische Angaben und Gemarkungsflächen 2018. (PDF;) Abgerufen am 6. Juni 2022.
  2. Bevölkerungsstatistik – Wohnbevölkerung nach Religionszugehörigkeit. (Excel) Abgerufen am 6. Juni 2022.
  3. a b c d Naunheim, Lahn-Dill-Kreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 14. Februar 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  4. a b Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 178 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Biedenkopf und Marburg und der Stadt Marburg (Lahn) (GVBl. II 330-27) vom 12. März 1974. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 9, S. 154, § 1 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,0 MB]).
  6. Geschichte von Naunheim. In: Webauftritt. Stadt Wetzlar, abgerufen im Januar 2019.
  7. Hauptsatzung. (PDF; 84 kB) § 1. In: Webauftritt. Stadt Wetzlar, abgerufen im Februar 2024.
  8. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  9. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. Die Zugehörigkeit des Amtes Königsberg anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  11. a b Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 27 ff., § 40 Punkte 1&1#41; und 6b&1#41; (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 202 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  13. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 8 f., 428 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  14. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 266 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  15. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 420 (online bei Google Books).
  16. Art. 14 des Friedensvertrages zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreiche Preußen vom 3. September 1866 (Hess. Reg.Bl. S. 406–407http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510194~SZ%3D412~doppelseitig%3D~LT%3DHess.%20Reg.Bl.%20S.%20406%E2%80%93407~PUR%3D)
  17. Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094–1103)
  18. Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen, mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 218–220http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D234~doppelseitig%3D~LT%3DPr.%20JMBl.%20S.%20218%E2%80%93220~PUR%3D)
  19. Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275–283)
  20. Gesetz, betreffend die Abänderung von Amtsgerichtsbezirken vom 22. Juni 1902 (PrGS 1902, S. 227–228)
  21. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 18 und 56, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  22. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 220 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  23. a b Webauftritt der Stadt Wetzlar (aus webarchiv): 2005; 2006; 2009; 2012; 2015; 2017 Abgerufen im Januar 2019.
  24. Wohnbevölkerung nach Religionszugehörigkeit 2017. (PDF) In: Webauftritt. Stadt Wetzlar, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen im Januar 2019.
  25. Feuerwehr Naunheim: Fuhrpark (Memento vom 19. September 2008 im Internet Archive)

Literatur

Commons: Wetzlar-Naunheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien