Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.
http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.enCC0Creative Commons Zero, Public Domain Dedicationfalsefalse
Veröffentlichte Werke von bekannten Autoren. Siebzig Jahre sind seit dem 1. Januar des Jahres vergangen, das auf das Jahr folgt, in dem der Urheber gestorben ist (oder, falls es gemeinsame Urheber gab, das Jahr, in dem der zuletzt verstorbene Urheber gestorben ist): Artikel 31(1) und (2).
Veröffentlichte Werke von unbekannten Autoren. Siebzig Jahre sind seit dem 1. Januar des Jahres vergangen, das auf das Jahr folgt, in dem das Werk erstmals veröffentlicht wurde: Artikel 31 Absatz 3. (Wird der Urheber während dieses Zeitraums bekannt, gilt der vorstehende Absatz).
Unveröffentlichte Werke von unbekannten Autoren. Siebzig Jahre sind seit dem Zeitpunkt der Schaffung des Werks vergangen, und 25 Jahre sind seit dem 1. Januar des Jahres vergangen, das auf das Jahr folgt, in dem das Werk von einer anderen Person als dem Urheber rechtmäßig offenbart wurde: Artikel 31(7) und 32.
Amtliches Werk. Es handelt sich um eine Rechtsvorschrift, einen anderen Rechtsakt der staatlichen Verwaltung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung, eine behördliche oder sonstige amtliche Bekanntmachung oder ein Dokument oder eine Norm oder eine ähnliche Vorschrift, die durch einen Rechtsakt verbindlich gemacht wurde: Artikel 1 Absatz 4.
Fakten und Tagesnachrichten. Es handelt sich um Fakten oder Tagesnachrichten, die als Grundlage für Presseinformationen dienen: Artikel 1 Absatz 5.
Folklore. Sie ist ein Ausdruck der Folklore: Artikel 1 Absatz 7. (Beachte jedoch, dass Werke individueller und origineller Natur, die von der Volkskunst inspiriert sind, dem Urheberrecht unterliegen).
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
Coat of arms of Hungary (1946–1949)
Magyarország címere (1946–1949)
In dieser Datei abgebildete Objekte
Motiv
Kossuth coat of arms Englisch
Urheberrechtsstatus
in die Gemeinfreiheit entlassen durch den Rechteinhaber
Lizenz
CC0
Quelle der Datei
durch Hochlader/in erstelltes Original
Datum der Gründung, Erstellung, Entstehung, Erbauung
22. Juli 2020
MIME-Typ
image/svg+xml
Prüfsumme
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Bestimmungsmethode: SHA-1
Dateigröße
13.738 Byte
Höhe
1.220 Pixel
Breite
1.000 Pixel
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