„RedTube“ – Versionsunterschied

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Die Gesellschaft The Archive AG mit Sitz in [[Bassersdorf]], [[Kanton Zürich]] ([[Schweiz]]) wurde am 28. März 2011 von ''Phillip Wiik'' und ''Peter Matthias'' als Aktiengesellschaft Schweizer Rechts gegründet. Als Geschäftszweck wird im Handelsregister der "... Erwerb und die Auswertung von Audio-Medien und audiovisuellen Medien jeglicher Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich" angegeben. Laut ihrem Internet-Auftritt führt sie unter anderem Analysen zum Schutz geistigen Eigentums durch. Nach dem Ausscheiden von Peter Matthias am 11. April 2013 fungieren nun seit 8. November 2013 Phillip Wiik als Direktor der Gesellschaft und ''Ralf Reichert'' als Mitglied des [[Verwaltungsrat (Schweiz)|Verwaltungsrats]] mit Einzelunterschrift. Alle drei Personen sind deutsche Staatsangehörige.
Die Gesellschaft The Archive AG mit Sitz in [[Bassersdorf]], [[Kanton Zürich]] ([[Schweiz]]) wurde am 28. März 2011 von ''Phillip Wiik'' und ''Peter Matthias'' als Aktiengesellschaft Schweizer Rechts gegründet. Als Geschäftszweck wird im Handelsregister der "... Erwerb und die Auswertung von Audio-Medien und audiovisuellen Medien jeglicher Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich" angegeben. Laut ihrem Internet-Auftritt führt sie unter anderem Analysen zum Schutz geistigen Eigentums durch. Nach dem Ausscheiden von Peter Matthias am 11. April 2013 fungieren nun seit 8. November 2013 Phillip Wiik als Direktor der Gesellschaft und ''Ralf Reichert'' als Mitglied des [[Verwaltungsrat (Schweiz)|Verwaltungsrats]] mit Einzelunterschrift. Alle drei Personen sind deutsche Staatsangehörige.


Die Kapitaleinlage betrug die gesetzliche Mindesthöhe von 100.000 [[Schweizer Franken|CHF]] (entspricht umgerechnet etwas über 80.000 ), bis zum 8. November 2013 war das auch die Kapitalhöhe der Firma.<ref>[http://www.moneyhouse.ch/ ''moneyhouse Handelsregister- und Wirtschaftsinformationen''], moneyhouse. Abgerufen am 28. Dezember 2013.</ref> Nach [[Steuerrecht (Schweiz)|Schweizer Steuerrecht]] entrichten juristische Personen wie eine AG auf Bundesebene eine reine Gewinnsteuer und auf Kantons- bzw. Gemeindeebene eine Gewinnsteuer und eine Kapitalsteuer. Auf dem Steuerausweis der Gemeinde Bassersdorf für das Steuerjahr 2012 ist aber weder ein Reingewinn (0,00 CHF) noch ein Kapital über dem Mindestkapital (100.000 CHF) ausgewiesen, die steuerbar gewesen wären.<ref>[http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/schweizer-porno-abmahner-zahlten-keine-steuern-542240 ''Schweizer Porno-Abmahner zahlten keine Steuern''], [[Handelszeitung]] vom 18. Dezember 2013. Abgerufen am 28. Dezember 2013.</ref>
Die Kapitaleinlage betrug die gesetzliche Mindesthöhe von 100.000 [[Schweizer Franken]] (rund {{Wechselkurs|CHF|EUR|NKS=-3|Faktor=100000}} Euro), bis zum 8. November 2013 war das auch die Kapitalhöhe der Firma.<ref>[http://www.moneyhouse.ch/ ''moneyhouse Handelsregister- und Wirtschaftsinformationen''], moneyhouse. Abgerufen am 28. Dezember 2013.</ref> Nach [[Steuerrecht (Schweiz)|Schweizer Steuerrecht]] entrichten juristische Personen auf Bundesebene eine reine Gewinnsteuer und auf Kantons- bzw. Gemeindeebene eine Gewinn- und eine Kapitalsteuer. Auf dem Steuerausweis der Gemeinde Bassersdorf für das Steuerjahr 2012 ist für The Archive AG aber weder ein Reingewinn ausgewiesen (0,00&nbsp;CHF) noch ein Kapital über dem Mindestkapital (100.000&nbsp;CHF), die steuerbar gewesen wären.<ref>[http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/schweizer-porno-abmahner-zahlten-keine-steuern-542240 ''Schweizer Porno-Abmahner zahlten keine Steuern''], [[Handelszeitung]] vom 18. Dezember 2013. Abgerufen am 28. Dezember 2013.</ref>


Das Unternehmen betreibt zwei Webpräsenzen: eine schweizerische und eine deutsche. Die Domain the-archive.ch wurde am 12. September 2011 registriert. Diese Internet-Seite der Firma wird wie die von itGuards (siehe Abschnitt [[#Ermittlung der IP-Adressen]]) vom Anbieter wix.com auf einem Server mit der IP-Adresse 216.185.152.151 gehostet und vom selben Webadministrator betreut.<ref name="Blog Koawbit">[http://blog.kowabit.de/porno-sein/ ''Du bist Porno! Alle sind Porno!,''] blog.kowabit.de vom 08.&nbsp;Dezember 2013. Abgerufen am 23.&nbsp;Dezember 2013.</ref> Die Domain the-archive.de wurde am 28. März 2013 registriert und [[Weiterleitung|leitet weiter]] auf die Schweizer Domain.
Das Unternehmen betreibt zwei Webpräsenzen: eine schweizerische und eine deutsche. Die Domain the-archive.ch wurde am 12. September 2011 registriert. Diese Internet-Seite der Firma wird wie die von itGuards (siehe Abschnitt [[#Ermittlung der IP-Adressen]]) vom Anbieter wix.com auf einem Server mit der IP-Adresse 216.185.152.151 gehostet und vom selben Webadministrator betreut.<ref name="Blog Koawbit">[http://blog.kowabit.de/porno-sein/ ''Du bist Porno! Alle sind Porno!,''] blog.kowabit.de vom 08.&nbsp;Dezember 2013. Abgerufen am 23.&nbsp;Dezember 2013.</ref> Die Domain the-archive.de wurde am 28. März 2013 registriert und [[Weiterleitung|leitet weiter]] auf die Schweizer Domain.

Version vom 30. Dezember 2013, 20:34 Uhr

RedTube
Home of free porn videos
Videoportal
Sprachen Deutsch, 7 weitere
Betreiber Manwin
Registrierung optional
Online 2007
www.redtube.com

RedTube ist ein Videoportal, das erotische und pornographische Inhalte anbietet. In der Rangliste von Alexa.com belegte die Website zeitweise einen Platz unter den 100 weltweit am häufigsten aufgerufenen Websites.[1] Der Abruf des Videomaterials und das Anlegen eines Accounts sind kostenlos. Mit einem Account können Filme hochgeladen werden, die nach einer redaktionellen Prüfung freigeschaltet werden. Eigentümer ist das luxemburgische IT-Unternehmen Manwin.

Internetsperren gegen RedTube

Die Website wurde 2009 in Sri Lanka als eine von zwölf Internetsites blockiert, die laut eines Gerichtsurteils Pornographie mit sri-lankischen Frauen und/oder Kindern zeigten.[2]

Im September 2013 wurde RedTube von Roskomnadsor, dem russischen Staatsdienst für die Aufsicht von Kommunikation, Informationstechnologie und Massenmedien, blockiert.[3]

Abmahnwelle in Deutschland 2013

Das Portal geriet im Dezember 2013 in den Fokus des deutschen öffentlichen Interesses, nachdem die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen zehntausende Benutzer wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt hatte. Die Abmahnung enthielten neben der obligatorischen Unterlassungserklärung eine Kostennote in Höhe von 250,00 €.

Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung sind fünf Pornofilme (Amanda’s Secrets, Miriam’s Adventures, Glamour Show Girls, Dream Trip und Hot Stories),[4][5] deren Verwertungsrechte die The Archive AG durch die abgemahnten RedTube-Benutzer verletzt sieht. Die Verwertungsrechte umfassen das Vervielfältigungsrecht des Urhebers (§ 16 UrhG) sowie dessen Leistungsschutzrecht (§ 94 UrhG).

  • Die abmahnende Seite vertritt dabei die Auffassung, dass bei der Wiedergabe der Filme ein sogenanntes progressive downloading zum Einsatz komme, das durch § 44a UrhG nicht gedeckt werde.[6] Dabei verbleibe der komplette Film nach dem Betrachten im temporären Ordner auf der Festplatte.
  • Die abgemahnte Seite beruft sich im Wesentlichen darauf, dass bei Betrachten der Filme Streaming vorliege und damit technisch notwendig vorübergehende Vervielfältigungshandlungen (§ 44a UrhG) zum Zweck einer flüssigen Darstellung der Filme erlaubt sind.

Seit dem 20. Dezember 2013 sind der The Archive AG bis auf Weiteres neue Abmahnungen durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg für ihre auf RedTube heraufgeladenen Filme untersagt worden.[7] Die aufgeworfene Rechtsfrage ist damit aber noch nicht abschließend geklärt.

Hintergrund

In einem Telefongespräch mit dem Rechtsanwalt Solmecke am 11. Dezember 2013 führt Thomas Urmann, Chef der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen, wörtlich aus: „Auf Wikipedia ist nachzulesen, dass nach dem Anschauen eines solchen Streams nachher die gesamte Datei im temporären Ordner auf der Festplatte liegt“. Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke und vertritt einige der Abgemahnten.[8]

Zur Klärung der Begriffe und zum Verständnis der Argumentationskette soll die nachfolgende Tabelle dienen, die sich auf die Einleitung von Video-on-Demand, den Streaming Media und dem Progressive Download aus der englischsprachigen Wikipedia stützt. Sie zeigt die Unterschiede der Verfahren im notwendigen Videoanteil zum Betrachten und dem Speicherort.

Verfahren Notwendiger Videoanteil Speicherort
Download komplettes Video Festplatte
Progressive Download Videoausschnitt Festplatte
Streaming Videoausschnitt Arbeitsspeicher

Der Videoausschnitt ist technisch gesehen ein Puffer, um Schwankungen in der Datenübertragung aufzufangen und Vor- und Zurückspulen währenddessen zu ermöglichen. Beim Progressive Downloading wird die in der Web-Seite eingebettete digitale Datei auf die Festplatte des Benutzers heruntergeladen. Die Datei wird typischerweise entweder im temporären Ordner des Web-Browsers – seinem Cache – gespeichert oder in einem vom Benutzer angegebenen Verzeichnis eines Media Players.

Der Umgang beim Betrachten eines Filmes ist für den normalen Benutzer bei Progressive Download ähnlich zu der von Streaming, ein Unterschied ist für ihn also nicht ohne Weiteres zu erkennen, ebenso wenig ob bei einem progressiven Herunterladen die Datei immer nur in Ausschnitten oder vollständig heruntergeladen wird sowie schlussendlich, ob ein vollständig heruntergeladener Film am Ende der Wiedergabe auch tatsächlich wieder aus dem temporären Verzeichnis gelöscht wird.

Übertragung der Filmverwertungsrechte

Die fünf Filme wurden ursprünglich mit anderen Titeln durch das Filmstudio Combat Zone mit Sitz in Chatsworth, Kalifornien (USA) hergestellt.[9][10][11]

Originaler Titel Abgemahnter Titel
High Heels and Glasses 2 Amanda's Secret
My Black Stepdad 1 Miriam's Adventure
Sexual Rehab – Dona Bell Glamour Show Girls
Emma Mae: Adult Supervision Dreamtrip
Teen Babysitters 3 Hot Stories

Combat Zone selbst vermarktet das Filmmaterial weiterhin online unter dem Originaltitel.[12]

Die Gesellschaft Serrato Consultores S.L. mit Sitz in Barcelona (Spanien) hielt bis zum 20. Juni 2013 sämtliche Verwertungsrechte an den Pornofilmen. Der genaue Zweck der Gesellschaft ist nicht nachzuvollziehen, denn auf ihrem gesamten Internet-Auftritt findet sich (Stand 24. Dezember 2013) nur der Blindtext Lorem ipsum. Auf der Startseite sind lediglich die deutschen Stichwörter Immobilienfonts (gemeint sind Immobilienfonds), Unternehmensberatung, Rechtsberatung und Unternehmensgründung in Spanien eingetragen. Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Julia Schilling, die in der Pornobranche auch unter dem Künstlernamen Julia Reaves auftritt. Unter ihrem eigenen Porno-DVD-Label Julia Reaves Productions werden (Stand 29.12.2013) insgesamt 202 Pornofilme gelistet. [13]

Die Firma Hausner Productions mit Sitz in Berlin übernahm am 20. Juni 2013 die kompletten, weltweiten Verwertungsrechte von Serrato Consultores S.L..[9] Geschäftsführer der Gesellschaft ist Oliver Hauser.[12] Neben den fünf bisher bekannten Filme wurden die Rechte für fünf weitere, also insgesamt zehn Filmen übertragen.

Die The Archive AG übernahm ihrerseits am 18. Juli 2013, also etwa einen Monat später, die Online-Verwertungsrechte der Filme von der Hausner Productions.[9]

Die Welt schreibt dazu: "Dass die US-Firma Combat Zone tatsächlich ihre kompletten Rechte an Serrato Consultores S.L. abgetreten hat, ist demnach unwahrscheinlich und wurde von The Archive AG bislang auch nicht nachgewiesen."[12]

Übertragungsweg der Filmverwertungsrechte (Stand: 29. Dezember 2013)

Die Gesellschaft The Archive AG mit Sitz in Bassersdorf, Kanton Zürich (Schweiz) wurde am 28. März 2011 von Phillip Wiik und Peter Matthias als Aktiengesellschaft Schweizer Rechts gegründet. Als Geschäftszweck wird im Handelsregister der "... Erwerb und die Auswertung von Audio-Medien und audiovisuellen Medien jeglicher Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich" angegeben. Laut ihrem Internet-Auftritt führt sie unter anderem Analysen zum Schutz geistigen Eigentums durch. Nach dem Ausscheiden von Peter Matthias am 11. April 2013 fungieren nun seit 8. November 2013 Phillip Wiik als Direktor der Gesellschaft und Ralf Reichert als Mitglied des Verwaltungsrats mit Einzelunterschrift. Alle drei Personen sind deutsche Staatsangehörige.

Die Kapitaleinlage betrug die gesetzliche Mindesthöhe von 100.000 Schweizer Franken (rund 103.000 Euro), bis zum 8. November 2013 war das auch die Kapitalhöhe der Firma.[14] Nach Schweizer Steuerrecht entrichten juristische Personen auf Bundesebene eine reine Gewinnsteuer und auf Kantons- bzw. Gemeindeebene eine Gewinn- und eine Kapitalsteuer. Auf dem Steuerausweis der Gemeinde Bassersdorf für das Steuerjahr 2012 ist für The Archive AG aber weder ein Reingewinn ausgewiesen (0,00 CHF) noch ein Kapital über dem Mindestkapital (100.000 CHF), die steuerbar gewesen wären.[15]

Das Unternehmen betreibt zwei Webpräsenzen: eine schweizerische und eine deutsche. Die Domain the-archive.ch wurde am 12. September 2011 registriert. Diese Internet-Seite der Firma wird wie die von itGuards (siehe Abschnitt #Ermittlung der IP-Adressen) vom Anbieter wix.com auf einem Server mit der IP-Adresse 216.185.152.151 gehostet und vom selben Webadministrator betreut.[16] Die Domain the-archive.de wurde am 28. März 2013 registriert und leitet weiter auf die Schweizer Domain.

Streaming der Filme

Sollte der Upload eines Films auf RedTube Urheberrechte verletzen, kann sich der Inhaber der Rechte unter Berufung auf den Digital Millennium Copyright Act 1998 (DMCA) per Brief, Fax oder E-Mail an RedTube wenden. RedTube sichert die umgehende Prüfung des Films und gegebenenfalls seine Löschung zu.[17]

In einem Interview mit Die Zeit Online erklärt Thomas Urmann einerseits, dass das natürlich getan werde, und führt andererseits aus, dass ein Missbrauchsservice, der solche Links nach einem erneuten Einstellen der Filme findet, für The Archive AG sehr teuer sei und dass das Abmahnverfahren zumindest kostendeckend wäre.[18]

Wie man der Grafik der Besucherstatistik zu zwei der Filme[9] entnehmen kann, wurden die Filme mindestens seit dem 1. Januar 2013 von RedTube gestreamt. So erfolgten bis zum 21. Juli 2013 pro Monat durchschnittlich etwa 7000 Abrufe von Miriam’s Adventures und etwa 500 Abrufe von Dream Trip.

Parallel zum Übertragen der Verwertungsrechte der Filme waren die Domänen movfile.net und retdube.net am 22. Juli 2013 über eine Briefkastenfirma in Panama registriert worden.[9] Innerhalb kurzer Zeit stiegen nun die Zugriffe auf die beiden Filme auf 13.000 Abrufe pro Monat für Miriam’s Adventures, was etwa einer Verdopplung entspricht, und 8000 Abrufe pro Monat für Dream Trip, was ungefähr eine 15-fache Steigerung bedeutet.

Trafficholder.com ist ein sogenannter Adult-Traffic-Broker. Er zieht Seitenaufrufe gegen Bezahlung zu seinem Redirect-Dienst und lässt sich umgekehrt dafür bezahlen, diese Seitenaufrufe zu einem anderen als dem vom Nutzer gewünschten Ziel weiterzuleiten. In diesem Fall waren das die Domänen movfile.net und retdube.net. Trafficholder arbeitet mit Geolokalisation, d. h. es ist technisch möglich, ausschließlich deutsche IP-Adressen umzuleiten.

Wurde der Browser nun von irgendeiner anderen Seite auf trafficholder.com umgeleitet, sorgte dort ein Skript für die Weiterleitung über die Seiten movfile.net und retdube.net auf redtube.com, und zwar gezielt auf einen der abgemahnten Streams.[19] Bei einigen Abgemahnten taucht trafficholder.com direkt vor retdube.net in den Browser-Logfiles auf.[9]

Neben den gezielten Abrufen durch tatsächlich an den Filmen interessierte Personen wurden also offenbar durch solche 302-Redirects ohne Zutun oder auch nur Zustimmung der Internetnutzer weitere Abrufe dieser Streams unter ihrer IP-Adresse generiert.

Ermittlung der IP-Adressen

Der erste Schritt, um einen Rechtsverstoß im Internet abzumahnen, besteht darin, die IP-Adresse des beteiligten Rechners und damit dann den Anschlussinhaber zu ermitteln. Woher die Abmahner die IP-Adressen der behaupteten Urheberrechtsverletzer haben, ist bislang unklar.

Laut der Anwaltskanzlei Daniel Sebastian wurde von The Archive AG das Unternehmen itGuards, Inc. beauftragt, wegen der Verletzung von Rechten an Filmwerken Ermittlungen durchzuführen. Dazu nahm itGuards Inc. die Software GLADII 1.1.3 zu Hilfe.[20]

Die Kanzlei Daniel Sebastian selbst bestreitet jegliche vertragliche Beziehung (einschließlich einer Beauftragung) mit der itGuards Inc. oder gar eigene Datenerhebungen und weist sämtliche Vorwürfe dieser Art zurück.[20]

Die Funktionsweise des Programms, mit dem angeblich die IP-Adressen der Computer ermittelt wurden, von denen die Videos abgerufen worden sein sollen, ist völlig unbekannt. Da auch für Fachleute nicht erklärlich ist, wie ein Programm dies überhaupt leisten könnte, wird die Existenz dieses Programms insgesamt bezweifelt.[21]

Die Kanzlei Daniel Sebastian erklärt dazu nur: „Die technisch einwandfreie Funktionsfähigkeit dieser eingesetzten Ermittlungssoftware wurde bestätigt durch das Gutachten der Kanzlei Diehl & Partner vom 22. März 2013“.

Das Unternehmen itGuards Inc. ist eine IT-Firma im Silicon Valley mit Sitz in San Jose, Kalifornien (Vereinigte Staaten). Sie stellt die Software GLADII 1.1.3 her, mit der IP-Adressen von Internet-Seitenbesuchern, die Filme streamen, bereitgestellt werden sollen. Ihre Domain itguards.net wurde bereits am 14. März 2013 registriert, laut CHIP Online wurde die Firma selbst erst am 21. März 2013 angemeldet durch die Business Filings Incorporated, die auf die Registrierung von Briefkastenfirmen spezialisiert ist.[9][22] Die Internet-Seite der Firma wird wie die von The Archive AG vom Anbieter wix.com auf einem Server mit der IP-Adresse 216.185.152.151 gehostet und vom selben Webadministrator betreut.[16]

Die Kanzlei Diehl & Partner ist eine Patentanwalts- und Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München. Sie hat in ihrem Gutachten vom 22. März 2013 – also genau einen Tag nach Gründung der Firma itGuards – das Programm GLADII 1.1.3 als untersucht angegeben und die Funktionsfähigkeit sowie die Richtigkeit der Erfassung bestätigt.[9]

Vermutungen zufolge könnten die betroffenen Personen über The Archive gehörende Websites mit ähnlich klingenden URLs auf die betreffenden Videos weitergeleitet worden sein. Dabei hätten die IP-Adressen gespeichert werden können.[23]

Ermittlung der Benutzer

Der zweite Schritt, um einen Rechtsverstoß im Internet abzumahmen besteht darin, mittels der IP-Adresse des beteiligten Rechners den dahinterstehenden Benutzer zu ermitteln, genauer den Inhaber des Internet-Anschlusses.

Nach Angaben der Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian wurde sie nun von der The Archive AG mit der Ermittlung der Nutzerdaten beauftragt.[20] Die Kanzlei stellte im August 2013 insgesamt 89 Anträge nach § 101 Abs. 9 UrhG auf Herausgabe der Verkehrsdaten betroffener Telekom-Kunden beim Landgericht Köln.[24] Ein Landgericht gliedert sich für das Zivilrecht in mehrere Zivilkammern, die grundsätzlich mit jeweils drei Richtern besetzt sind, von denen einer den Vorsitz hat; nur ausnahmsweise darf die Kammer durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter entscheiden. Im Landgericht Köln entschieden insgesamt 16 Zivilkammern über die 89 Anträge, eine Absprache der Kammern untereinander fand dabei offensichtlich nicht statt, die juristischen Meinungen über diese Art von Anträgen gingen unter den vielen Kammern auseinander.[25]

Von den 89 Anträgen gaben die Richter mindestens 62 Anträgen statt. Die restlichen 27 Anträge wurden entweder durch eine der Kammern zurückgewiesen oder die Antragstellerin selbst zog aufgrund von deutlichen Nachfragen durch die Kammer ihren Antrag zurück.[26][25] Nach Erlass der Gestattungsanordnungen hat The Archive AG die Nutzerdaten vom Provider erhalten.[20]

Das Landgericht Köln teilte mit, dass jeder der 62 Anträge 400 bis 1000 IP-Adressen umfasst habe. Damit kann man die Zahl der Abmahnungen zwischen mindestens 24.800 und höchstens 62.000 abschätzen.[27] Nimmt man für die weiteren Betrachtungen den Mittelwert von 700 IP-Adressen pro Antrag an, so lassen sich 43.400 Abmahnungen für die Abmahnwelle abschätzen. Einige der Betroffenen erhielten allerdings mehrere Abmahnungen, sodass ihre Zahl geringer sein sollte.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian bestreitet eine Zusammenarbeit mit der Kanzlei U + C. Er habe „nur im Auftrag des Rechteinhabers die Adressen ermittelt“ und „ein Folgemandat über den Versand von Porno-Abmahnungen“ abgelehnt. Rechtsanwalt Thomas Urmann wird hingegen zitiert; „Eine klassische Arbeitsteilung: Sebastian hat die Anträge gestellt, wir organisieren die einzelnen Abmahnungen“.[28]

Das Landgericht Köln gab am 20. Dezember 2013 bekannt, dass einige Kammern dazu neigen würden, ihre ursprüngliche Haltung zu revidieren. Grund dafür seien die als beachtlich einzustufenden Zweifel an der rechtmäßigen Erlangung der IP-Adressen sowie die Tatsache, dass das Angebot fälschlicherweise als Filesharing betrachtet wurde.[29]

Abmahnung

Nach Angaben der Kanzlei Sebastian hat die The Archive AG sodann die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen beauftragt, die Abmahnungen an die ermittelten Benutzer auszusprechen.[20] Ab 5. Dezember 2013 erhielten nun die Betroffenen diese durch Rechtsanwaltskanzlei per Post. Pro Verstoß – also je Film und Download – wurde ein Betrag von 250,00 € geltend gemacht, der sich wie folgt zusammensetzt:

  • 149,50 € Anwaltsgebühren
  • 65,00 € Ermittlungskosten
  • 15,50 € Schadenersatz
  • 20,00 € Postpauschale

Dabei geht der Schadenersatz an The Archive AG, die Anwaltsgebühren an die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen. Die obligatorische Kommunikationspauschale dient der Abdeckung von Brief- und Telefonverkehr zwischen der abmahnenden Kanzlei sowie dem Abgemahnten bzw. seiner anwaltlichen Vertretung.[30]

Die Limitierung auf 250,00 € ist eine Folge des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das am 9. Oktober 2013 in Kraft trat und eine Deckelung der Streitwerte vorsieht.[31]

Die Summe war auf ein Konto bei einer Münchner Privatbank zu überweisen und nicht, wie irrtümlich behauptet, direkt auf ein Schweizer Konto. Grund des Missverständnisses war die BIC auf dem Überweisungsträger, die mit den Buchstaben CH begann, sowie die Tatsache, dass es sich bei der The Archive AG um ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz handelt.[32]

Mit den Abmahnungszahlen aus dem vorherigen Abschnitt kommt man so auf ein Abmahnvolumen von zwischen 6,2 Mio. € und 15,5 Mio. €, der angenommene Mittelwert führt zu 10,9 Mio €. Allerdings zahlt nicht jeder der Abgemahnten bzw. legt er Widerspruch vor Gericht ein. Man rechnet mit bis zu 30 % der Betroffenen, die aus Scham gegenüber dem Partner oder Verunsicherung durch die in der Abmahnung aufgebauten Drohkulisse sofort zahlen.[30]

Neben der Rechtmäßigkeit der Erlangung der IP-Adressen der betroffenen Personen wurde auch die Rechtmäßigkeit der Höhe der Forderung in Frage gestellt.[33] Weiterhin wurde vermutet, dass das Landgericht Köln fälschlicherweise von einem Fall von Filesharing ausgegangen war. Bei dem in Peer-to-Peer-Tauschbörsen praktizierten Filesharing wird beim Endbenutzer eine lokale Kopie des Videos angelegt und damit de facto vervielfältigt. Tatsächlich werden Videos auf RedTube jedoch im Streaming-Verfahren angezeigt. Im Gegensatz zum Filesharing werden die Daten in den Zwischenspeicher (Cache) geladen, wo sie später automatisch gelöscht werden. Nach herrschender Rechtsauffassung (§ 44a UrhG) ist dieses Verfahren legal, da dabei keine lokale Kopie erzeugt wird.[34]

Juristische Gegenwehr

Die Opfer der Abmahnung können einerseits versuchen – in der Regel mit anwaltlicher Hilfe – die Auswirkungen der Abmahnung zu verringern. Das betrifft die Höhe der Kostennote und die genaue Formulierung der Unterlassungserklärung.

Daneben gibt es die Möglichkeit der Negativen Feststellungsklage vor einem Amtsgericht. Ziel einer solchen negativen Feststellungsklage ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der abgemahnte Anschlussinhaber die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat.[35] Außerdem soll im angegeben Fall grundsätzlich geklärt werden, wie die Abmahner an die Daten des Betroffenen gelangt sind.

Das Unternehmen RedTube hat gegen The Archive AG eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Das Hamburger Landgericht untersagte The Archive AG und der sie vertretenden Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen bis auf weiteres, Abmahnungen zu verschicken. Dies gilt laut RedTube für alle Videos, an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht.[7][36]

Da die Verfügung aber nur einstweiliger Natur ist, steht eine abschließende Rechtsprechung zum Thema Urheberrecht und Streaming noch aus.

Reaktionen

Bereits am 19. Dezember 2013 hatte die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen Unbekannt aufgenommen wegen des Verdachts, die Herausgabe der betreffenden Verkehrsdaten könnte auf Grundlage falscher eidesstattlicher Versicherungen gegenüber dem Gericht erwirkt worden sein. Sie untersucht dabei zum einen die eidesstattlichen Versicherungen selbst und überprüft zum anderen auch das Verfahren – damit auch die Software GLADII 1.1.3, mit der die IP-Adressen ermittelt wurden. Die Ermittlungen hierzu sollen sich aber nicht gegen die Kanzlei Urmann + Collegen richten.[37][38][39]

Gegen die Rechteinhaberin The Archive AG und die beiden beteiligten Kanzleien Daniel Sebastian sowie Urmann + Collegen wurden durch die Verbraucherzentrale Brandenburg sowie mehrere Betroffene Strafanzeigen gestellt. Die Strafanzeigen gegen die abmahnende Rechtsanwaltskanzlei haben aber bislang keinen ausreichenden Anfangsverdacht für Ermittlungen durch die zuständige Staatsanwaltschaft Regensburg begründet.[40][39]

Nach mehreren Morddrohungen stehen das Privathaus von Thomas Urmann und die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen seit 21. Dezember 2013 unter Polizeischutz.[41]

Die Bundestagsfraktion Die Linke hat am 17. Dezember 2013 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.[42] Mit insgesamt neun Fragen zu den Bereichen „Urheberrechtliche Bewertung von Streaming“, „Auswirkungen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Allgemeinen und im vorliegenden Fall“, „Schlussfolgerungen und Konsequenzen zum Thema IP-Adressen Beschaffung und Nutzerdatenfreigabe“ sowie „Abwehr unberechtigter Abmahnungen von Firmen mit Sitz im Ausland“ fordert sie die neue Bundesregierung zu einer Stellungnahme auf. Diese hat nun gemäß den parlamentarischen Gepflogenheiten 14 Tage Zeit, um schriftlich zu antworten.

Commons: RedTube – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Informationen über Redtube.com auf alexa.com
  2. AFP: Sri Lanka court blocks porn websites (englisch). 24. Juli 2009, abgerufen am 22. Dezember 2013
  3. Andrei Soldatov: What did Russia block this autumn? Englischsprachige Liste bei indexoncensorship.org. 22. November 2013, abgerufen am 22. Dezember 2013
  4. Abmahnung Streaming – U+C Rechtsanwälte für The Archive AG – Amanda’s Secrets und Glamour Show Girls, http://www.anwalt.de vom 12. Dezember 2013. Abgerufen am 23. Dezember 2013.
  5. U+C Rechtsanwälte Abmahnung, http://www.abmahnungs-abwehr.de Abgerufen am 23. Dezember 2013.
  6. Abmahnungen wegen Porno-Streaming War Redtube erst der Anfang? N-tv vom 12. Dezember 2013. Abgerufen am 23. Dezember 2013.
  7. a b Redtube erwirkt einstweilige Verfügung, Frankfurter Rundschau vom 20. Dezember. Abgerufen am 24. Dezember 2013.
  8. Thomas Urmann: „Diese Abmahnwelle war erst der Anfang“, vom 11. Dezember 2013. Abgegerufen am 25. Dezember 2013.
  9. a b c d e f g h Redtube: Wurden die Opfer in die Falle gelockt? CHIP Online vom 13. Dezember 2013. Abgerufen am 23. Dezember 2013.
  10. Abmahnungen wegen Streaming Konsum vom 09. Dezember 2013. Abgerufen am 25. Dezember 2013.
  11. Abmahnungen wegen Porno-Streaming: Rechteinhaber äußert sich zur IP-Adress-Ermittlung, Heise online News Forum vom 23. Dezember 2013. Abgerufen am 30. Dezember 2013.
  12. a b c Abmahner besitzt Filmrechte womöglich gar nicht, Die Welt vom 29. Dezember 2013. Abgerufen am 29. Dezember 2013.
  13. [1]. Adult Rental vom 29. Dezember 2013. Abgerufen am 29. Dezember 2013.
  14. moneyhouse Handelsregister- und Wirtschaftsinformationen, moneyhouse. Abgerufen am 28. Dezember 2013.
  15. Schweizer Porno-Abmahner zahlten keine Steuern, Handelszeitung vom 18. Dezember 2013. Abgerufen am 28. Dezember 2013.
  16. a b Du bist Porno! Alle sind Porno!, blog.kowabit.de vom 08. Dezember 2013. Abgerufen am 23. Dezember 2013.
  17. hxxp://www.redtube.com/legal#DMCA, Legal & Section 2257 Compliance Statement, DMCA Notification Page, RedTube vom 10. Mai 2011. Abgerufen am 27. Dezember 2013
  18. Anwalt der RedTube-Abmahnungen - "Wir bekommen Hunderte Drohanrufe", Die Zeit online vom 17. Dezember 2013. Abgerufen am 27. Dezember 2013
  19. Porno-Abmahnungen: Indizienkette zur IP-Adressen-Ermittlung verdichtet sich, heise online vom 13. Dezember 2013. Abgerufen am 22. Dezember 2013.
  20. a b c d e Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian vom 11. Dezember 2013 (PDF 27 kB). Abgerufen am 25. Dezember 2013.
  21. Landgericht Köln gibt erste Auskünfte zur Funktionsweise der Software GLADII 1.1.3, Auszug einer Stellungnahme des LG Köln zur Funktionsweise des Programms „GladII 1.1.3“.
  22. Redtube-Nutzer gezielt ausgetrickst: Komplott von Scheinfirmen? Marion Lenke in Focus online vom 18. Dezember 2013
  23. Redtube: Wurden die Opfer in die Falle gelockt? CHIP Online vom 13. Dezember 2013. Abgerufen am 21. Dezember 2013.
  24. Redtube-Nutzer könnten ihr Geld zurückbekommen, Die Welt vom 21. Dezember 2013. Abgerufen am 21. Dezember 2013.
  25. a b Streaming-Abmahnungen schrecken Internet-Nutzer auf, heise online vom 09. Dezember 2013. Abgerufen am 25. Dezember 2013.
  26. Redtube-Abmahnungen: Das Landgericht Köln überlegt es sich noch mal, FAZ.NET vom 20. Dezember 2013. Abgerufen am 21. Dezember 2013.
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