Wegweisung (Straßenverkehr)

Beispiel eines britischen Wegweisers vor einem Kreisverkehr.

Die Wegweisung umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen und Einrichtungen zur Zielfindung und Zielführung der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.[1] Mit Hilfe der wegweisenden Beschilderung, die Teil der Straßenausstattung ist, können sich ortsunkundige Verkehrsteilnehmer während der Fahrt orientieren und so Irrfahrten verhindern. Für die Erfüllung dieser Aufgabe ist es erforderlich, dass die Wegweisung übersichtlich und eindeutig ist. Zur Wegweisung zählen in der Regel statische und dynamische (Vor)Wegweiser, Ortsschilder, Straßenschilder und Hausnummern.

Aufgaben

Die Wegweisung dient in erster Linie den folgenden Aufgaben:[2]

  • Finden des Zielortes
  • Standortbestimmung
  • Umwegfreie Zielortfindung
  • Lenkung von Verkehrsströmen

Grundregeln

Bei der Gestaltung und Anordnung der Wegweisung sind acht Grundregeln zu beachten:

  • Einheitlichkeit
Die Wegweisung soll im gesamten Verkehrsnetz ein einheitliches Aussehen besitzen.
  • Wahrnehmbarkeit
Gute Wahrnehmbarkeit der Wegweisung bei jeder Tages- und Jahreszeit ist grundsätzlich erforderlich. Dies kann durch entsprechende Folien (Retroreflexion) auf der wegweisenden Beschilderung sichergestellt werden. Des Weiteren können wichtige Schilder auch beleuchtet werden. Als veraltet gilt die so genannte Button-Copy-Technik.
  • Lesbarkeit
Die Informationsdichte bei der Wegweisung soll so gering wie nur möglich sein, um Verkehrsteilnehmer nicht zu überfordern. Somit ist die Zahl der Zielangaben auf der Beschilderung zu begrenzen und möglichst durch Piktogrammen darzustellen.
  • Zielauswahl
Je nach Funktion der Straße sind geeignete Zielangaben auszuwählen. Generell werden Fern- und Nahziele unterschieden.
  • Kontinuität
Ist ein Ziel bei der Wegweisung genannt, so muss es auf der gesamten Wegstrecke zum Ziel immer wieder gezeigt werden, bis der Verkehrsteilnehmer das Ziel erreicht hat. Ziele können Zielpunkte (z. B. Stadion oder Klinik) oder Zielgebiete (z. B. Altstadt oder Berlin) sein. Die Kontinuität der Zielführung ist gegeben, wenn das Ziel an allen Knotenpunkten, an denen abgebogen werden muss, gezeigt wird und wenn das Ziel an allen Knotenpunkten gezeigt wird, die eine wegweisende Beschilderung aufweisen. Eine Ausnahme bilden Pfeilwegweiser, die ausschließlich andere Ziele nach rechts oder nach links zeigen. Hier ist eine Nennung des Zieles nicht nötig, wenn geradeaus gefahren werden muss. Eine Unterbrechung der Kontinuität wird als „Zielabbruch“ bezeichnet.
  • Umklappregel
Die Wegweisung ist so anzuordnen, dass bei gedachtem Umklappen des Wegweisers auf die Fahrbahn (in Fahrtrichtung) die tatsächliche Reihenfolge der Ziele angegeben wird. Bei mehreren Zielen, die untereinander stehen, ist das oberste Ziel demnach das entfernteste. Gleiches gilt für mehrere Pfeile in die gleiche Richtung (häufig z. B. an Autobahnkreuzen). Erst durch die Umklappregel wird der Inhalt des Wegweisers für den Verkehrsteilnehmer eindeutig verständlich.
  • Pfeile
Um die Richtung von Zielen besser angeben zu können, kann das Schild als Pfeil gestaltet sein (Pfeilwegweiser). Alternativ können rechteckige Tafel den Zielangaben Richtungspfeile zugeordnet werden (Tabellenwegweiser, Wegweisertafel) oder der Straßenverlauf schematisch dargestellt (Vorwegweiser).
  • Farbe
Die Farben wegweisender Beschilderung kann vom Standort oder der Zielangabe abhängen. Kombinationen verschiedener Zielarten (d. h. Farben) auf einer Wegweisertafel sind möglich.

Normen und Standards

Reinigung eines Vorwegweisers (D, Zeichen 439)
Deutschland
Österreich
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • RVS 05.02.12 Gestaltung und Wegweisung
  • RVS 05.02.13 Beschilderung und Wegweisung auf Autobahnen
Schweiz

Einzelnachweise

  1. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Begriffsbestimmungen, Teil: Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Straßenbetrieb. FGSV Verlag, Köln 2000, S. 78.
  2. Natzschka: Straßenbau, Entwurf und Bautechnik. B. G. Teubner Verlag, 2011, ISBN 978-3-8348-1343-5, Seite 430.
  3. Die Ausführung des Pfeils im Wegweiser ist nach den RWB nicht zulässig. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Hrsg.): Handbuch zu den RWB 2000. FGSV-Verlag, Köln 2001, S. 53.