Deutscher Landwirtschaftsrat

Der Deutsche Landwirtschaftsrat wurde 1872 gebildet, hatte seinen Sitz in Berlin und wurde im Herbst 1933 zwangsweise in den Reichsnährstand überführt.[1]

Aufgaben und Zusammensetzung

Der Landwirtschaftsrat war ein Kollegium, das aus Vertretern der Landwirtschaftskammern in den einzelnen deutschen Bundesstaaten bestand und von deren Regierungen anerkannt war. Es sollte die landwirtschaftlichen Interessen im Gesamtumfang des Deutschen Reiches wahrnehmen, auch gegenüber der Reichsgesetzgebung und der Reichsverwaltung. Dazu konnte er die erforderten Gutachten abgeben und unaufgefordert beim Reichskanzler vorstellig werden oder sich mit Anträgen an den Reichstag wenden. In allen Fragen, die nicht mit der Reichsgesetzgebung in Verbindung standen, aber für die Landwirtschaft des Reiches von Wichtigkeit waren, hatte sich der Landwirtschaftsrat an die Einzelregierungen zu wenden.

Die zur Geschäftsführung notwendigen Mittel wurden von den Landwirtschaftskammern nach einem durch Statut bestimmten Verteilungsmaßstab aufgebracht. Die Zahl der Mitglieder war unter Anlehnung an die Stimmberechtigung der Staaten im Bundesrat festgestellt. Vor dem Ersten Weltkrieg hatte der Landwirtschaftsrat 74 Mitglieder, davon 25 aus Preußen.

Der Landwirtschaftsrat trat alljährlich zusammen und wurde in der Zwischenzeit durch einen neunköpfigen ständigen Ausschuss vertreten.

Mitglieder

Generalsekretäre

Organe

  • Archiv des deutschen Landwirtschaftsrats
  • Zeitschrift für Agrarpolitik

Einzelnachweise

  1. Deutscher Landwirtschaftsrat in der Deutschen Digitalen Bibliothek
  2. Auf dem Innentitel des Buches »Die amerikanische Bewässerungswirthschaft und andere landwirthschaftliche Reisebeobachtungen aus Nord-Amerika« von Dr. Traugott Mueller, das im Jahr 1894 im Verlag von Paul Parey in Berlin erschienen ist, ist Mueller als »Generalsecretair des Deutschen Landwirthschaftsraths.« ausgewiesen.