„Wikipedia Diskussion:Kurier“ – Versionsunterschied

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:::::Das Verlangen von solchen Werbelinks in den selbstgebastelten Werbelizenzbausteinen ist klar nicht lizenzkompatibel. Der Autorenname muss angegeben werden, nicht ein Werbelink. Wer deswegen abmahnt, steht eindeutig auf der Seite der Illegalität und der Raffgier. Niemand muss bei Ralf seinen Fahrradladenlink angeben, es reicht sein Klarname oder sein Nick. Selbiges gilt für den Waldwolf etc. Ja, es wäre schön, wenn nc-Lizenzen möglich wären (die allerdings bekanntermaßen sehr schlecht abgrenzbar sind, mehr der Deklaration dienen, und Abmahner wohl noch in die Karten spielen würden, wenn sie einfach irgendwen als "kommerziell" deklarieren), ja, es wäre schön, wenn die üblem Abmahner, gern zusammen mit ihren Kitschbildchen, verschwinden würden, aber leider werden wir wohl mit denen leben müssen, und nur ein wenig darauf achten können, möglichst wenige der Abmahnfallen in Artikeln zu platzieren, im Zweifel lieber ein Bild eines nicht einschlägig bekannten Kontos nehmen. Grüße vom [[Benutzer:Sänger|Sänger&nbsp;♫]] <sup> ([[Benutzer Diskussion:Sänger|Reden]])</sup> 11:39, 3. Mai 2018 (CEST)
:::::Das Verlangen von solchen Werbelinks in den selbstgebastelten Werbelizenzbausteinen ist klar nicht lizenzkompatibel. Der Autorenname muss angegeben werden, nicht ein Werbelink. Wer deswegen abmahnt, steht eindeutig auf der Seite der Illegalität und der Raffgier. Niemand muss bei Ralf seinen Fahrradladenlink angeben, es reicht sein Klarname oder sein Nick. Selbiges gilt für den Waldwolf etc. Ja, es wäre schön, wenn nc-Lizenzen möglich wären (die allerdings bekanntermaßen sehr schlecht abgrenzbar sind, mehr der Deklaration dienen, und Abmahner wohl noch in die Karten spielen würden, wenn sie einfach irgendwen als "kommerziell" deklarieren), ja, es wäre schön, wenn die üblem Abmahner, gern zusammen mit ihren Kitschbildchen, verschwinden würden, aber leider werden wir wohl mit denen leben müssen, und nur ein wenig darauf achten können, möglichst wenige der Abmahnfallen in Artikeln zu platzieren, im Zweifel lieber ein Bild eines nicht einschlägig bekannten Kontos nehmen. Grüße vom [[Benutzer:Sänger|Sänger&nbsp;♫]] <sup> ([[Benutzer Diskussion:Sänger|Reden]])</sup> 11:39, 3. Mai 2018 (CEST)

:::::: Ermittelt werden Hauptautoren schon längst mit diversen Instrumentarien. Um einer Anerkennungskultur für ehrenamtlich-unbezahlte gemeinnützige Arbeit innerprojektlich wie auch von außen her aufzuhelfen, wäre es aber nötig, sie auch in sinnvoller Weise – also etwa mit den führenden 10 Erstellern der aktuellen Artikelversion – auch anzuzeigen, auf Abruf per Link unter jedem Artikel, wie es für die Abrufstatistik längst der Fall ist. Daneben zum Beispiel wäre ein vorzüglich geeigneter Platz. -- [[Benutzer:Barnos|Barnos]] [[Benutzer Diskussion:Barnos|<small>(Post)</small>]] 11:59, 3. Mai 2018 (CEST)


=== Gebetsmühlenstatus ===
=== Gebetsmühlenstatus ===

Version vom 3. Mai 2018, 11:59 Uhr

Bitte achtet auf einen zivilisierten Umgangston!

Auch Diskussionsseiten sind nicht der Ort für öffentliche Beleidigungen – egal ob gegenüber Wikipedianern oder anderen Personen. Beiträge einzelner Diskussionsteilnehmer spiegeln grundsätzlich nur deren Meinung wider – unsachgemäße Äußerungen schaden jedoch auch dem Ruf der Wikipedia.

Siehe dazu auch: Wikiquette, Wikiliebe, Keine persönlichen Angriffe

Archiv
Archivübersicht (Präfixindex)
Wie wird ein Archiv angelegt?

Kein ganz gewöhnlicher Sonntag

Vielen Dank erstmal für den schönen Bericht aus Berlin. Es ist immer schön zu lesen, dass die lokalen Räume beliebt sind und benutzt werden (auch wg. WMDE). Aber eine Frage hätte ich dann doch: Wenn der Hexer 60 Personen auf Stadtführung dabei hat – warum hat er euch nicht angerufen und gesagt das es mehr als die 30 werden? Oder warum habt ihr ihn nicht angerufen und gefragt, wie viele Leute er dabei hat? --DaB. (Diskussion) 12:02, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Nun ja, kann zum Teil auch der typische Überlegungsfehler gewesen sein, dass in solchen Situationen nicht nur die "Gäste", sondern auch das "Personal" zählen muss (denn hab ich schon etliche male erlebt und auch schon selber gemacht). Und eben so aus dem Bericht entnehmen ich, dass es nicht nur die Gäste waren die Stadtführung mit gingen, sondern man auch nur zum 2. Teil erscheinen konnte. Ich lese schon mal was von rund 8 Leuten die, die im Wikibär geputzt gescheuert und gekocht haben. Dazu haben sich die beiden Stadtführer sich sicher auch nicht als Teilnehmer eingetragen, sondern kommen noch dazu. Damit hätten wir schon mal 10 Leute die sich nicht zur Stadtführung angemeldet haben, aber totzdem beim Essen mitgezählt werden müssen. Dazu kommen dann eben alle Kurzentschlossenen der Stadtführung und Gäste die nur am zweiten Teil teilnehmen wollen. --Bobo11 (Diskussion) 12:16, 23. Apr. 2018 (CEST) PS: Ich finde jedenfalls auf die Schnelle keine Anmeldeliste fürs Essen.Beantworten
Die Sache ist ganz simpel: wir haben durchaus auch die Berliner eingerechnet. Allerdings hatte sich im Laufe von Martins/Mattis Führung noch eine weitere Gruppe dieser angeschlossen. Und es ist halt doch nicht immer so einfach das zu koordinieren. Aber natürlich hat uns dann auch irgendwann die Info erreicht. Nur ist an einem Sonntag das Aufstocken nicht mehr ganz so leicht. Durch 14 Pizzen die geholt wurden konnte das Problem am Ende dann aber auch gelöst werden. Marcus Cyron Reden 14:30, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

In der Tat war das ein ständiges Kommen und Gehen. Kurz vor Schluss kam plötzlich noch eine Gruppe von circa zehn weiteren Personen dazu. Zählen konnte ich die große Gruppe eh nicht mehr ständig. War froh, dass Matti und ich nicht Leute verloren haben. Durchgegeben hatte ich, dass es mehr werden. Wusste nur nicht wie viele. Und Marcus schrieb auch nur, dass sich 30 eingetragen hatten, für die wir eingekauft hatten. Es wurden nun einmal 60. Das hätten wir eh nicht mehr so schnell anpassen können. Da hilft die beste Planung oder Kommunikation dann auch nicht mehr. —DerHexer (Disk.Bew.) 16:35, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Gratulation zu der hohen (internationalen) Teilnehmerzahl. Wer weiß, durch wieviele Facebook- und andere Gruppen die Kunde die Runde gemacht hat :). Die deutschsprachige Wikipedia und ihre Community werden ja international sehr bewundert (wohl deshalb, weil die meisten nicht so gut Deutsch sprechen, um die meisten Diskussionen hier ausführlich mitzuverfolgen). Da ist jedes Treffen mit den "locals" ein wichtiger und willkommener Erfahrungsaustausch. Das Konzept der "Community-Treffs" sieht zwar ideal aus, ist aber nicht auf andere Staaten leicht übertragbar, wenn ich allein an die Geographie mancher Länder, z. B. Argentinien oder Chile denke. Und mehr Geld (z. B. durch die WMF) bringt alleine noch keine begeisterte und engagierte Community. Selbst die "Wikipedia-Stammtische", die keine eigens finanzierte Infrastruktur benötigen, und von den regionalen Communitys leichter organisiert werden könnten, sind in anderen Ländern nahezu unbekannt. Da wird es wohl noch lange so bleiben, dass sich die Wikipedianerinnen und Wikipedianer nur virtuell treffen können. Aber vielleicht springt der Funke nach diesem Berlin-Sonntag weiter in andere Länder. --Regiomontanus (Diskussion) 21:17, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Es gab einige Leute, die ausdrücklich gesagt haben, sie hätten das auch gerne. Am deutlichsten war es aus Bangladesch zu hören. Und meine Kritik an der WMF ist nicht die, daß ich will, daß es überall so passiert wie hier, und die das nicht erlauben würden, sondern geht da hin, daß die Entwicklung der Chapter durch die WMF auf das drastischste eingebremst wurde. Marcus Cyron Reden 22:07, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Für einen Stammtisch wie WP:ZH (diesen Samstag in Kleinlützel, alle sind willkommen! Auch Berliner! ;-) ) braucht man keine Chapters und keine WMF, das macht man einfach :-) Gestumblindi 22:11, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
PS: Marcus, ich hatte deinen Beitrag zu flüchtig gelesen, als ich diesen Editkommentar absetzte. Dein Vorwurf "gezieltes Kleinhalten der nationalen Communities" richtete sich ja an die WMF, nicht an WMDE. Ich hatte ihn so gelesen, dass du WMDE vorwirfst, andere nationale (wie die Schweizer oder Österreicher) Communities "kleinhalten" zu wollen - das ist natürlich Quatsch, wie ich nun merke. Gestumblindi 22:24, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Ich würde ja gern mal zu einem Stammtisch nach ZH kommen, aber diesmal geht es sich wegen eines Treffens in Wien wieder einmal nicht aus. Dafür kommen wir Alle (inkl. MC, wie ich annehme) im September in die Schweiz :) --Regiomontanus (Diskussion) 23:14, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Nein, WMDE hat auf andere Chapter ja gar keinen Einfluss. Und auch wenn ich im Detail mit manchen Dingen im Verein nicht immer zufrieden bin, ist die aktuelle Form der Förderung der Community vorbildlich. Übrigens auch bei WMAT und soweit ich es sehe auch bei WMCH. Gerade darum bin ich ein Freund starker regionaler Communites. Das ist besser, als wenn eine Megaorganisation auf allem sitzt und brütet. Selbst mit besten Absichten kann die WMF gar nicht beurteilen, was die verschiedenen Communities brauchen. Marcus Cyron Reden 23:38, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Ich vermisse im Bericht Fotos von der Veranstaltung, da leere Räume und überfüllte Veranstaltung schlecht zusammen passen. --AxelHH (Diskussion) 19:33, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Ich habe mal eins (von zwei möglichen) eingefügt. Siehe commons:Category:Wikimedia Conference 2018 - Berlin Tour (Day 1 of 2) Hoffe, es konveniert, ich war selbst leider nicht abkömmlich ein lächelnder Smiley  Grüße−Sargoth 19:44, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Nachvollziehbarerweise haben wir uns eher um das Wohl unserer Gäste gekümmert, denn dass wir Zeit gehabt hätten, auch noch Fotos zu machen. Aber einige der internationalen Gäste haben dies sicherlich gemacht. Wir kamen erst wieder etwas zur Ruhe, als ein Großteil dann schon wieder weg war (also nicht vor 22 Uhr). @Sargoth: Danke fürs Einfügen! Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 22:09, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Ich komme erst jetzt wieder zum Nachlesen und -denken - und möchte mich mit einem gaaaaaaaaaaaanz dicken Dank an die bärigen Berliner hier nochmal bemerkbar machen. Ich war dabei, es war klasse, es war der Wahnsinn und viele der internationalen Gäste haben noch auf dem Heimweg und am nächsten Tag geschwärmt. Unter anderem auch von der Gastfreundlichkeit des Kurierartikelschreibers! Ich kann das nur unterstreichen! --Kritzolina (Diskussion) 15:59, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Gimp 2.10 erschienen

„There is no Windows installer yet, sorry. Please check back later.“

Schade, eigentlich. --109.40.66.74 10:49, 28. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Wennn ich auf die Downloadseite gehe, sehe ich dort: "These links download the official GIMP installer for Windows (~100MB). The installer contains both 32-bit and 64-bit versions of GIMP, and will automatically use the appropriate one." -- Gruß  Sir Gawain Disk. 08:09, 29. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Prima. Soll ich vielleicht noch einen gleichwertigen Kurier-Artikel über Photoshop anhängen? Damit die Chose etwas ausgeglichener ist? --Richard Zietz 16:37, 28. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Wenn Adobe ihren Photoshop unter freie Lizenz stellt, dann gerne. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 20:10, 28. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Am Sonntag gibts frischen Käsekuchen.--Aschmidt (Diskussion) 12:54, 29. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Inkscape, Richard Zietz. −Sargoth 13:01, 29. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Sicherlich – wenn man die Schiene „‚frei‘ geht vor gut“ vollmachen will ;-). --Richard Zietz 14:07, 29. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
PGF/TikZ.--Aschmidt (Diskussion) 13:11, 29. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Wird wohl vor Debian buster nix werden :-(. --DaB. (Diskussion) 16:31, 29. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
@DaB.: Du kannst es mit flatpack auch schon unter Stretch oder Jessie installieren. -- Michi 11:30, 30. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
@DaB.: Ping korrigiert. -- Michi 11:32, 30. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Schon der erste Ping kam an, danke. Ich halte aber nix davon, Dinge am Betriebssystem vorbei zu installieren. Ich hoffe einfach auf ein Backport :-). --DaB. (Diskussion) 14:34, 30. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Du könntest auch vorübergehend "unstable" in Deine Paketquellen eintragen, den neuen gimp samt Abhängigkeiten installieren und dann unstable wieder deaktivieren. Ich persönlich würde aber die paar Tage abwarten, bis das Paket in "testing" gelandet ist. Sollte die neue Version Probleme mit Abhängigkeiten machen, dann werden die mit großer Wahrscheinlichkeit in unstable abgefangen. ---<)kmk(>- (Diskussion) 22:58, 30. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Was mich bei den neuen Gimp-Versionen stört (ich glaub ab 2.8) ist, dass geöffnete Bilder nur noch im Gimp-Format (xcf) gespeichert werden können. Will man das ursprüngliche Format, muss man den umständlichen Weg über den Export nehmen, deshalb installiere ich keine neue Versionen mehr.--Sinuhe20 (Diskussion) 09:12, 30. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Ja, das hat viele Leute gestört, weil es eine Umgewöhnung erfordert. Aber deshalb bei der 2.6 zu bleiben und all die Verbesserungen zu missen? Deine Entscheidung. Ich habe damals ein Plugin geschrieben, welches das speichern im ursprünglichen Format vereinfacht und es mit dem Namensschema speichert, das ich verwende. Vielleicht ist das ja was für dich. -- Michi 11:36, 30. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Da wird natürlich nicht erwähnt, daß Photoshop Elements all das Tolle schon vor rund 10 Jahren konnte, Photoshop nochmal ein paar Jahre früher. Hier wird eine total veraltete Software gefeiert. --M@rcela 19:14, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Und inwieweit gehört Photoshop noch mal gleich in das Projekt des freien Wissens und der freien Wissensvermittlung? Wie hieß noch mal gleich die offene Lizenz, unter der jedermensch Photoshop bennutzen, verändern und verbessern darf? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 19:34, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Und inwieweit gehört Gimp nochmal in das Projekt des freien Wissens und der freien Wissensvermittlung? Ebensowenig. Die Lizenz ist völlig schnuppe. --M@rcela 19:53, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Naja, man kann in einem Projekt zu freiem Wissen auch mal über den Tellerrand schauen, und andere freie Projekte (in dem Fall eine freie Software) vorstellen, zumal diese für die WP-Arbeit auch noch nützlich ist.
Dass Gimp nicht mal annähernd an die Adobe-Produkte heranreicht, dürfte den meisten klar sein. Und äußerst umständlich zu bedienen finde ich es auch. Andererseits: Wenn es hier einige gibt, die es gern nutzen, warum nicht? Photoshop hat einen Leistungsumfang, den der Normalnutzer schlicht nicht benötigt. Obwohl es in meinem Abo dabei ist (Lightroom gibt es ja nicht einzeln), habe ich es in den letzten 12 Monaten genau ein einziges mal gestartet, als ich auf einem Basketball ein Logo austauschen musste. ;-) Für die meisten dürfte Gimp ausreichen bzw. auch schon zu überladen sein. Gerade für enzyklopädische Zwecke sollte Bildmanipulation ja eigentlich kein Thema sein. --Stepro (Diskussion) 01:05, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Urteil zu Abmahnpraxis in der Schweiz

Wie so oft - lachendes und weinendes Auge. Lachend, weil zumindest in der Schweiz die überzogenen und horrenden Abmahnungen damit wohl hinfällig sind. Weinend, weil unsere Arbeit letztlich als wertlos erachtet wird. Wenn Jemand unsere Inhalte nicht lizenzkonform verwendet, entsteht kein Schaden. Damit ist der Selbstbedienung Tür und Tor geöffnet und das wird sicher den ein oder anderen in seiner Motivation nicht befeuern. Marcus Cyron Reden 01:42, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Mich hat das Urteil in der Summe dennoch gefreut, denn durch das Urteil ist vermutlich keine Änderung der bisherigen Praxis der Nennung zu erwarten (bisher wurde ja auch oft schlampig referenziert). Die schlampige Referenzierung unserer Bilder wird dadurch vermutlich nicht häufiger. Nur enden endlich die Abmahnfallen in der Schweiz. Da das Abmahnproblem, wie mir von verschiedener Seite gesagt wurde, ein spezifisches Problem im deutschsprachigen Raum ist, wird dieses Problem endlich kleiner (nun fehlen entsprechende Urteile noch für A und D). Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:25, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Marcus Cyron, du schreibst, eure Arbeit werde als wertlos erachtet. Es ging aber nur um Geld. Werte, die für die Jugend zählen, sind ganz andere: „Freundschaft, Partnerschaft, Familie sowie Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit“. Dass Wikipedia beim letzten Punkt sehr hilft, sehe ich als unbestreitbar an. „Dagegen haben materielle Dinge wie Macht oder ein hoher Lebensstandard eher an Bedeutung verloren“. Es sind nur wir Alten, denen Macht und Geld ein Wert ist. Grüße −Sargoth 11:35, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Sargoth, wieso "Eure" - Unsere! Denkst du denn, das gilt nicht genauso für die Texte? Wach auf! Marcus Cyron Reden 13:50, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Dass Geld Wertschätzung sei, wurde bereits 2010 negiert. Du wirst kaum jemanden finden, der deine Tätigkeit hier nicht schätzt, auch wenn sie dir 0 Rubel einbringt. Familie, Freunde, Persönlichkeit, die gibt's nicht auf Ebay. −Sargoth 14:13, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Es geht doch gar nicht um Geld. Sondern darum, daß es jetzt keinen Grund mehr gibt (zumindest in der Schweiz), die Freien Lizenzen zu achten. Warum solltest du dir die Mühe machen? Es passiert dir doch nichts. Gar nichts. Es ist im Gegenteil genau anders herum: weil etwas nicht mit Geld aufgewogen wird, wird ihm der Wert abgesprochen. Ich finde das frech. Marcus Cyron Reden 17:59, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Wertschätzung ist auch für junge Menschen nicht egal. Diese wird durch die Attribution unserer (korrekt benutzt kostenos zur Verfügung gestellten!) Bilder ausgedrückt. Dass hier gefeiert wird, wenn dieser grundlegende Respekt mit Füßen getreten wird, lässt sich auch mit solchen antikapitalstischen Phrasen nicht gutmachen. --Ailura (Diskussion) 11:50, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Das sehe ich nicht so. Weiterhin ist der Urheber zu nennen, und m.E. wird das Nichtangeben der Quelle vermutlich nicht häufiger. Die Wertschätzung bleibt also. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 12:02, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Warum sollte irgendjemand, gerade für kommerzielle Nutzung, sich an irgendwelche Bestimmungen halten, wenn es keine Möglichkeit gibt, diese Rechte durchzusetzen, sondern das Opfer der Urheberrechtsverletzung hier noch als Täter hingestellt wird? --Ailura (Diskussion) 12:15, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Das ist der Punkt - wenn es keinen Grund mehr gibt auf dessen Basis man das durchsetzen kann, sind Freie Lizenzen nur mehr eine leere Hülle. Das Urteil ist ein Schaden für Freie Lizenzen. Sinnvoll wäre gewesen, den überhohen Betrag abzuändern, hin zu einem sinnvollen weit Geringeren, der aber noch dazu führt, daß man bei einer Einforderung seines Rechts (!) nnicht noch auf den Kosten sitzen bleibt und die Falschnutzer einen Antrieb haben, es richtig zu machen. Marcus Cyron Reden 13:50, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Die ursprüngliche Idee freien Wissens bei Wikimedia-Projekten (hier: freier Bilder bei Commons) wird dadurch m.E. gestärkt, weil das Missverstehen komplizierter Lizenzkonstruktionen (z. B. bei Mehrfachlizenzen) in der Schweiz keine Folgen mehr haben wird. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:38, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ich bin mir nicht sicher, ob und wie dieses Urteil auf andere Bilder oder gar Artikel zu übertragen ist, denn ganz wesentlich war hier ja die Aussage, dass das Panorama-Bild nicht originell sei und deswegen kein schützenswertes Werk, weil jeder das Panorama genau so fotografieren würde und sich nur die technische Ausfertigung unterscheiden würde. Es gibt ja durchaus andere Bilder mit eigener, origineller Bildgestaltung, die anders zu bewerten wären. Ebenso mag ein sehr einfach gehaltener Artikel, der Fakten nur genauso wiedergibt, wie das jeder andere Artikel täte, für das Schweizer Gericht nicht als Werk zu betrachten sein (eine Meinung, die Gnom ja auch schon mal in einer Diskussion vertreten hatte), aber Artikel, die eine klare Handschrift ihrer Autoren aufweisen, wären sicher anders zu beurteilen. Insofern vielleicht eher ein Aufruf, sich, ob beim Bild oder beim Text, nicht mit der 0815-Standardlösung zufriedenzugeben, sondern für die WP originelle Bilder zu fotografieren und originelle Artikel zu schreiben, die dann hoffentlich auch Richter als eigenständige Werke ihrer Verfasser wahrnehmen. --Magiers (Diskussion) 11:43, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Spannende Frage, ob das auch für Nicht-Panorama-Bilder Gültigkeit besitzt oder erlangen wird. Dass analog (meine) Artikel ebenso weiterverwendet werden, kann mir nur recht sein. Aber da gibt es m.E. bisher ohnehin kein Abmahnproblem. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:52, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Und die Urheber der Objekte, die „originell fotografiert“ werden sollen, werden aufs massivste bekämpft, damit wir dann 50,- € Auslagen einklagen können. Nur wegen der Wertschätzung, nee, is klar ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/:d Sargoth 12:18, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Sorry, was ist an Panoramafreiheit witzig? Den Witz verstehe ich nicht. Das Urteil bezieht sich natürlich auch auf Nicht-Panorama-Bilder, das Argument "Panorama" kam vom Fotografen und hat nicht geholfen --Ailura (Diskussion) 12:26, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ich meine damit, dass es skurril ist, wenn wir einerseits gegen die Architekten - also die Urheber - von Gebäuden vorgehen, indem wir Panoramen vorgeben, dann aber selbst Geld einklagen. Wir echauffieren uns über das Urteil für die Reiss-Engelhorn-Museen, wollen aber selbst 1.000 € für ein Foto von Werken aus deren Besitz? −Sargoth 12:41, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ich verstehe Deinen Einwand nicht. Du willst 1000 Euro, oder wer ist "wir" und was hat das mit originellen Bildern oder Artikeln zu tun und wieso bekämpft man mit diesen Urheber? Anscheinend bin ich hier in eine Schubladendiskussion geraten, und dann bin ich mit meinem Einwand lieber wieder draußen. --Magiers (Diskussion) 13:02, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Der Fotograf des Reiss-Engelhorn-Museums hat IMHO dasselbe Recht auf Anerkennung (und damit auch das Recht, seine Bilder unter eine unfreie Lizenz zu stellen) wie ich und alle anderen Fotografen. Warum Wikimedia glaubt dagegen vorgehen zu müssen, kann ich nicht nachvollziehen. Dass ich gegen einen Architekten vorgehe, wenn ich im Rahmen der Panoramafreiheit ein Gebäude fotografiere, sehe ich nicht so, hätte aber auch kein Problem damit, ihn zu nennen, wenn das unkompliziert möglich wäre. --Ailura (Diskussion) 13:16, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
(BK) Nicht ich wollte 1.000 Euro, sondern der Abmahner. bzw. CHF 574.−. In der Begründung lesen wir, das originelle am Bild sei unter anderem der (2011 gebaute) Messeturm. Dieser Messeturm hat aber Urheber, namentlich Morger & Degelo Architekten und Daniele Marques. Nur dank der Panoramafreiheit können wir - wie sagen die Abmahner so gern - das Gebäude klauen, zweidimensional reproduzieren und mit dieser Begründung klagen. −Sargoth 13:22, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Die "Nutzungsbedingungen" von Gebäuden von öffentlichem Grund aus sehen (imho auch in der Schweiz) das Recht auf zweidimensionale Reproduktion vor - im Gegensatz zu CC-Lizenzen (und auch FAL), die dafür eine Namensnennung vorschreiben. Natürlich kann man Urheberrechte in der Wikipedia oder überhaupt generell abschaffen, aber so weit ist die auch die postkapitalistische Jugend noch nicht. --Ailura (Diskussion) 13:29, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Urheberrecht wird von Menschen gemacht und ist kein Naturgesetz. Es geht wohl doch nicht um Wertschätzung, oder? Geklaut wird, was erlaubt ist, von Toten und von Architekten. Legal - Moral - Scheißegal −Sargoth 13:39, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
So lange Du mich nicht schädigst, kann Dir legal von mir aus gern egal sein. Ich glaube nicht dass diese Einstellung mehrheitsfähig ist. --Ailura (Diskussion) 13:50, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Du hast den letzten Satz falsch interpretiert. −Sargoth 13:57, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Urheberrecht ist zwar kein Naturgesetz, aber noch immer geltendes Recht. Und daher sollte es eben - im Gegensatz zu Werken von Toten - nicht erlaubt sein, Werke unter freier Lizenz zu klauen. Bei der freien Lizenz geht es um Wertschätzung, mehr bekommt man bei Einhaltung der Bedingungen nicht. Ob man bei Verstoß gegen die Bedingungen die andere Wange hinhält oder reagiert, heißt nicht, dass man es gezielt darauf angelegt hat. --Ailura (Diskussion) 14:22, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Der Wert der freien Lizenz besteht auch in ihrer Viralität. Wenn unsere Bilder als Public Domain betrachtet werden, ist die freie Lizenz zerstört, weil der zweite Nachnutzer entweder eine unfreie Lizenz des ersten Nachnutzers oder einfach gar keine Lizenz mehr angeben muss. Es wird Zeit, Creative Commons und das ganze System der freien Lizenzen abzuschaffen, es ist komplett heuchlerisch, sinnfrei und wertlos. --Ailura (Diskussion) 11:44, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Trotzdem verstehe ich nicht, wo Du aus meinen Aufruf zu originellen Fotos und Artikeln nun einen Aufruf zu Abmahnungen, Bekämpfungen von Urhebern usw. festmachst. Aber wie gesagt: Offensichtlich Wespennest, aus dem ich mich besser raushalte. --Magiers (Diskussion) 13:47, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Hm naja, das ist doch nicht schwer: Das Gericht hat entschieden, das sei ein Allerweltsfoto und deshalb darf man nicht mehrere hundert Franken einklagen. Du bedauerst das offensichtlich und forderst dazu auf, mehr Originalität zu zeigen → damit man besser abmahnen und einklagen kann. Was mich zusätzlich stört, ist der Widerspruch zu WP:NOR: originell wird ein Artikel erst, wenn ich eigene Ideen oder Theorien einpflege. Genau das ist eigentlich nicht der Sinn von Wikipedia, sondern die Ideen anderer zu klauen und zusammenzufassen. Grüße −Sargoth 13:53, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Weder habe ich das Urteil bedauert, noch halte ich irgendwas von Abmahnungen, das sind alles Deine Unterstellungen. Und zum Zweiten: Das ist tatsächlich ein Problem in der Wikipedia, weswegen ich immer weniger Lust habe, mich hier überhaupt einzubringen: Dass originelle Arbeiten (und natürlich steckt hinter jeder Auswertung der Literatur, jeder Gewichtung, die man vornimmt, jeder Formulierung, die man findet eigenständige "originelle" Arbeit) hier nicht geschätzt, sondern beargwöhnt und bekämpft werden. Auf dass Fotograf und Autor bloß in der Anonymität verschwinden und die von jeder Humanität und Originalität befreiten Daten von Großkonzernen wie Google unter deren Namen vermarktet werden können. Das ist der große "Klau", dem wir hier alle zuarbeiten. --Magiers (Diskussion) 14:47, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Entschuldige, aber Thema hier ist doch das Urteil. Wikidata, Infoboxen und Google-Snippets finde ich auch schlimm, aber weniger deswegen, weil keine Handschrift sichtbar wird, sondern wegen der Reduktion komplexer Sachverhalte. Insofern 0 Beargwöhnung oder gar Bekämpfung von meiner Seite. Aber ich habe jetzt auch keine Lust mehr, für heute ist Schluss. Bis Morgen :) −Sargoth 14:55, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Creative Commons ist international. Die deutschsprachige Gemeinschaft hat also nicht darüber zu entscheiden, ob das abgeschafft wird. Es braucht niemand dort Fotos hochzuladen. Fotografen können ihre Fotos auch bei Flickr hochladen. --AlternativesLebensglück (Diskussion) 11:53, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Wikipedia ist IMHO einer der wichtigsten Kooperationspartner von Creative Commons. Selbstverständlich hat die Wikpedia-Community damit zu tun, ob dieses System funktioniert. --Ailura (Diskussion) 12:17, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Bei Flickr kannst du auch unter einer nichtfreien Lizenz etwas hochladen. Dafür kriegst du allerdings wahrscheinlich keine Fotoausrüstung von Wikimedia Austria kostenlos zur Verfügung gestellt, sondern musst deine eigene verwenden.
Creative Commons hat mit dem Gerichtsurteil in der Schweiz nichts zu tun.
Die Rechtslage in der Schweiz ist anders: „Bilder sind im schweizerischen Urheberrecht nur geschützt, wenn sie individuellen Charakter haben. Bilder ohne die notwendige Schöpfungshöhe sind nicht urheberrechtlich geschützt. Die unerwünschte Verwendung solcher Bilder ist nicht strafbar und es ist auch kein Schadenersatz geschuldet“
„Die Beklagte bestreitet, dass der Kläger einen Schaden erlitten habe. Die Lizenzanalogie komme nur bei der Schadensberechnung zum Zuge, setzte aber einen tatsächlich erlittenen Schaden voraus, etwa, dass dem Kläger tatsächlich eine Lizenzgebühr entgangen sei […]. Der Kläger habe jede substantiierte Behauptung zu einem eingetretenen Schaden unterlassen […]. Hinzu komme, dass die veröffentlichte Fotografie des Klägers kostenlos benutzt werden dürfe, wenn sein Name und seine Internetseite genannt würden. Dass die Unterlassung dieser Angaben zu einem Schaden geführt haben soll, lege der Kläger nicht dar.“ (Der Fotograf hatte 200 CHF als entgangenene Lizenzgebühren verlangt, weil die Bedingungen nicht erfüllt worden waren, unter denen der Benutzer die Bilder kostenfrei verwenden durfte.)[1]
Bei einem Panorama-Bild kann man keine Ausleuchtung vornehmen und auch keine Hintergrundgestaltung wie im Fotostudio.
Der durch Donauturm-Streit bekannte, klagende Fotograf hat also rein finanzielle Interessen an seinen Fotografien vertreten.
Und sofort abgemahnt, wenn seine Forderungen „„Diese Freiheit bedeutet nicht, dass dadurch das Urheberrecht entfällt. Ganz im Gegenteil: Als Gegenleistung für die kostenlose (nichtgewerbliche) Nutzung muss der Weiternutzer nur die Lizenzbedingungen einhalten und den Fotografen (meinen vollständigen Klarnamen Wladyslaw Sojka sowie die verlinkte Website www.sojka.photo) als Urheber nennen. Juristisch ist die unterlassene Namensnennung eine Urheberrechtsverletzung bzw. eine Verletzung der Urheberpersönlichkeitsrechte. Als Urheber kann ich mich gegen Bilderklau wehren, in dem ich einen Strafantrag stelle oder unmittelbar einen Rechtsanwalt beauftrage. Die Folge ist eine Abmahnung und die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.““, nicht erfüllt wurde.
Wenn jemand die Bilder der Wikipediaseite auf seinem Handy oder Tablett sieht und abspeichert, sieht er diese Lizenzbedingungen allerdings gar nicht erst, weil die Wikipedia sie in den Artikeln gar nicht erst anzeigt.
Dem Leser der Artikel geht bei der Überschrift: „Wikipedia – Die freie Enzyklopädie“ davon aus, dass die Fotos kostenlos sind.
„Die Online-Enzyklopädie bietet freie, also kostenlose und zur Weiterverbreitung gedachte, unter lexikalischen Einträgen (Lemmata) zu findende Artikel.“
Wenn das Fotos irgendwo anders im Internet auftaucht und von dort heruntergeladen wird, kann es sein, dass gar keine Verlinkung zur Lizenz mehr besteht. --AlternativesLebensglück (Diskussion)
Dass "frei" nicht kostenlos ist, ist auf der Startseite verlinkt, aber man sollte es wirklich deutlicher machen. Dass Fotos "irgendwo anders im Internet" auftauchen liegt daran, dass Urheberrechtsverletzungen viel zu häufig toleriert werden. --Ailura (Diskussion) 13:23, 1. Mai 2018 (CEST) P.S. zum persönlichen Offtopic: Wikimedia Österreich hat das "Problem" mit geänderten Nutzungsbedingungen gelöst, ich verwende daher ausschließlich meine eigene Ausrüstung.Beantworten
Doch, "frei" meint natürlich kostenlos. Es meint aber nicht "umsonst". Marcus Cyron Reden 13:56, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Danke Marcus, wollte ich natürlich auch so sagen. --Ailura (Diskussion) 14:28, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Ich denke, wir sehen das aus der falschen Perspektive: Dank diesem Urteil können wir beliebige „lediglich handwerklich gekonnte Fotografien“ aus der Schweiz einfach so auf Commons hochladen. … «« Man77 »» Propaganda: Gegen Propaganda. 13:45, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Die Fotos dürften bei Namensnennung sogar kostenlos genutzt werden. Wenn jemand Lizenzgebühren erhalten möchte, dann muss er die Fotos bei Flickr unter urheberrechtlich geschützt stellen. Wenn du freie Lizenzen durch Public Domain ersetzen willst, mach einen Vorschlag bei Creative Commons. Das ist allerdings in Europa nicht ohne weiteres möglich. --AlternativesLebensglück (Diskussion) 13:48, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Stimmt, jetzt hab ich mir selbst widersprochen. Die Bedeutung von "frei" ist nichte auf den ersten Blick erkennbar und verursacht durch schlechte Erklärung in der Wikipedia Missverständnisse. Keine Ahnung wie man mit Flickr Bilder verkauft, ich glaube da gibt es bessere Wege. --Ailura (Diskussion) 13:53, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Über Wikimedia Commons kannst du normalerweise auch keine Bilder verkaufen, sondern nur Werbung für deine Tätigkeit als Fotograf machen. --AlternativesLebensglück (Diskussion) 14:26, 1. Mai 2018 (CEST) 14:16, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Stimmt. --Ailura (Diskussion) 14:26, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten
@Man77: Das Urteil war nicht überraschend, es folgt der Linie des Schweizer Bundesgerichts im Fall Blau Guggenheim gegen British Broadcasting Corporation BBC, BGE 130 (2004) III S. 714-720, und darum gibt es auf Commons auch schon lange {{PD-Switzerland-photo}}. Kurz gesagt: Eine Fotografie ist in der Schweiz nur geschützt, wenn sie "Ausdruck einer Gedankenäusserung mit individuellem Charakter" ist. "Normale" Fotografien von "normalen" Motiven sind urheberrechtlich nicht geschützt, und weil es in der Schweiz (anders als in Deutschland) auch keinen Leistungsschutz für einfache "Lichtbilder" gibt (in Deutschland: 50 Jahre nach Veröffentlichung), sind solche Fotografien also ohne jeden Schutz und damit gemein- bzw. "vogelfrei". Allerdings ist das auf Commons trotzdem kein Freipass. Gerade das Musterbeispiel, nämlich das Foto des Wachmanns Meili, das in der Schweiz vom Bundesgericht für nicht geschützt erklärt wurde, wurde auf Commons trotzdem gelöscht - weil es in den USA schutzfähig ist. Auf Commons gilt: Medien müssen in ihrem Ursprungsland und in den USA gemeinfrei sein oder unter einer freien Lizenz stehen. {{PD-Switzerland-photo}} ist also kein Baustein, der garantiert, dass ein Foto auf Commons bleiben kann. Und: Eine Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes steht an, eventuell wird damit auch ein Lichtbildschutz eingeführt. Gestumblindi 20:36, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Marcus, du schreibst "daß es jetzt keinen Grund mehr gibt (zumindest in der Schweiz), die Freien Lizenzen zu achten", weil ja nichts passiere. Abegesehen von in der Schweiz urheberrechtlich nicht geschützten Fotos (mit welcher Lizenz auch immer die publiziert wurden), gibt es doch für Werke unter freier Lizenz einen Schutz. Art. 62 URG sieht diverse zivilreichtliche Massnahmen vor, Art. 67 sieht strafrechtliche Massnahmen vor. Es gibt einfach kein Geld (Schadenersatz) für den Autoren.

Was in der ganzen Diskussion untergegangen ist, ist übrigens der Hinweis des "Gerichtsberichterstatters", dass das "Basler Urteil der deutschen Creative Commons-Rechtsprechung" entspräche – mit Verweis auf seinen Artikel Kein Schadenersatz bei Creative Commons-Abmahnungen (4. Dezember 2014). Das Fazit dort sagt in anderen Worten, was ich oben geschrieben habe. Die Basler Richter haben also mehrheitlich – bösartige Unterstellung – einfach in Deutschland abgeschrieben. --Lars (User:Albinfo) 22:56, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten

In Deutschland hätte die Fotografie allerdings einen Lichtbildschutz. Das ist schon ein Unterschied. Der Teil des Urteils, der auf den mangelnden urheberrechtlichen Schutz abhebt, wäre dort also in dieser Form nicht möglich. Gestumblindi 00:45, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Schadensersatz

Wenn es wirklich ein Argument ist, dass dem Kläger ja kein Schaden entstanden ist und man sichergehen möchte, dass dieses Argument, wenn auch nur in 2. Reihe, nicht auftaucht, wäre es dann nicht sinnvoll etwas anzubringen, wie "Wenn sie dieses Bild ohne Urherber- und Lizenzangaben, etc. verwenden möchte, dann gewähre ich ihnen dies gegen Zahlung von 50,- (Bankdaten auf Anfrage)"? :-)--Eibbloff (Diskussion) 18:35, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten

"wie man es ansonsten vor allem von deutschen Abmahnanwälten kennt"

Für mich des Pudels Kern:

Das Urteil hält Wladyslaw S. bis heute nicht davon ab, weiterhin kostenpflichtige Abmahnungen für das Panoramabild und vergleichbare Bilder, die bei Wikimedia Commons / Wikipedia veröffentlicht wurden, versenden zu lassen. Mit diesen Abmahnungen wird neben der Zahlung von Schadenersatz auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, wie man es ansonsten vor allem von deutschen Abmahnanwälten kennt.

Und genau deshalb, weil noch nicht einmal Gerichtsurteile solche Machenschaften aufhalten, wäre es schon längst Pflicht von WP gewesen, hier einen Riegel vorzuschieben (wie bekannt: zu wirksamen MBs war die Community nicht in der Lage). WP bleibt solange Helfershelfer dieser Masche, welche nur darauf reitet, daß die Summe des Ertrages dieser Masche (d.h. also der freiwillige Zahlbetrag der abmahnanwaltlich Angeschriebenen) deutlich über den Ausgaben (Aufwand + Verluste durch wehrhafte Gegenklagen) liegt. Und solange solche Figuren wie Wladyslaw S. von deutschem Boden aus über Schweizer Anwälte hier in WP (mit angeblich kostenlosen Bilderspenden) Geld generieren, bleibt WP für mich verlogen und verkommen (auch dieses Jahr habe ich keine weiteren Bilder hochgeladen, vielleicht mal demnächst fürs STADTWIKI Dresden, aber momentan nicht mehr für diesen Laden mit solchen Figuren, wie durch den Artikel verlinkt). mal wieder MaG --Methodios (Diskussion) 21:29, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten

alles halb so wild. Das Problem: wer hält den diese lustigen Bilder von Wladyslaw S. überhaupt gut? Klickibunti, langweilig. Man sollte die Benutzer, die diese schwachen Bilder in Artikeln benutzen, abmahen: wegen Klickibunteritis. Funktioniert Wikipedia ohne Bilder? Ja. Funktionieren Bilder ohne Wikipedia? Nein. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 01:33, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Einspruch. Wikipedia ohne Bilder funktioniert allenfalls für Sehbehinderte oder als gesprochene Version. Ansonsten würde das niemand benutzen. Und ohne Leser funktioniert Wikipedia (jedenfalls wie wir sie heute kennen) auch nicht. --Ailura (Diskussion) 09:12, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Wikipedia gefällt ihm nicht mehr, er fühlt sich schlecht behandelt. Er sagt, es sei ein Unding, dass Leute bei allem mitreden könnten, auch bei Themen, von denen sie keine Ahnung hätten, also auch bei Fernsehtürmen.... So endete die Autorenkarriere von Wladyslaw S.... Aber nur vorläufig. Er ist weiterhin dabei, unter einem neuen Benutzernamen. Henriette Fiebig sagt, dieser Editierkrieg um den Donauturm zeige, wie ernst die Wikipedianer es nähmen mit dem belegten Wissen. Zwar wolle sie manchmal nichts mehr wissen von dem ganzen Zeug, von den Rechthabereien. "Und dann will ich trotzdem erfahren, wie es weitergeht." An guten Tagen sei Wikipedia besser als jede Soap. Dann geh, Fotograf W.S.: WP:RTL. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 01:37, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Das ist erstens von 2010 und zweitens ein Verstoß gegen WP:ANON. --Ailura (Diskussion) 09:08, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
@Methodios: Es ist nicht alles so eindimensional. Der Kritisierte ist ein langjähriger engagierter (und streitbarer) Wikipedianer, der bekanntlich exzellente Artikel geschrieben hat. Er macht auch sehr gute Fotos, die eine echte Bereicherung für die Wikipedia sind. Und er geht in umstrittener Weise gegen Nachnutzer vor, die die Bedingungen der von ihm gewählten Lizenzen nicht einhalten. Aber was er für die Wikipedia und für das Gesamtprojekt getan hat, geht weit über blosse Alibiübungen hinaus, die man von jemandem erwarten könnte, der unsere Projekte zur "Geldmacherei" missbrauchen möchte. Solche Leute gibt es auch, es gab ja kürzlich diesen Fall eines Fotografen, der einfach massig Fotos vom Typus "stock photo" auf Commons abgeladen hat, um dann Rechnungen für nicht lizenzkonforme Nutzungen stellen zu können, ohne sonst etwas beizutragen. So einer ist er nicht. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass sich bei ihm im Laufe der Jahre das ehrenamtliche und hobbymässige Fotografieren etwas professionalisiert hat. Das trennt er nicht scharf und das ist nicht unproblematisch. @Ailura: Ein Verstoss gegen WP:ANON liegt angesichts seiner Commons-Benutzerseite, auf der er sich inklusive Link zu seiner Fotografie-Homepage vorstellt, wohl kaum vor. Gestumblindi 12:44, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Der 2. Teil des Urteils - Freie Lizenzen

Ich möchte nochmal den Gedanken von Marcus aufgreifen. Mir soll es weder um die Schöpfungshöhe in der Schweiz, noch um Abmahnungen gehen. Nur um den Fakt, den nach einigen deutschen Gerichten nun auch ein Schweizer Gericht bestätigt hat: Wer seine Fotos (auch unter Bedingungen wie Namensnennung [BY] und Beibehaltung der Lizenz [SA]) kostenlos zur Verfügung stellt, kann keinen (materiellen) Schaden geltend machen.
Ich stelle mir aus diesem Grund tatsächlich seit längerem die gleiche Frage, die sich auch Marcus zu stellen scheint: Wozu dann noch diese Lizenzen? Wir (also zumindest ich und viele andere, von denen ich es weiß) nutzen sie doch genau deshalb: Wir wollen kein Geld, sondern lediglich a) die ideelle Anerkennung, dass unser Name genannt wird und b) dass die Fotos nicht von Fremden wieder unter neuen Urheberrechtsschutz gestellt werden können, sondern unter der CC-Lizenz bleiben müssen.
Tatsächlich haben die Gerichte scheinbar recht: Den meisten entsteht dadurch kein materieller Schaden, da sie bei lizenzkonformer Benutzung auch kein Geld erhalten hätten. Allerdings muss man dann davon ausgehen, dass die Namensnennung keinerlei Werbeeffekt hätte und deshalb auch materiell wertlos wäre. Das kann man bei den meisten Commons-Fotografen wohl auch so sehen.
Bleibt der ideelle Schaden, der entsteht. Jetzt kann man natürlich wieder die uralte Leier rausholen, dass die Textautoren auch nicht angemessen genannt werden. Das ist leider richtig. Nicht richtig finde ich dagegen, einen großen Fehler mit einem anderen großen Fehler zu rechtfertigen. Ich bin durchaus auch schon seit mehr als 10 Jahren der Meinung, dass zumindest die Hauptautoren eines Artikels per Mausklick abrufbar sein müssen. Leider hat sich da bisher fast nichts getan, derartige Projekte von Nutzern wurden meines Wissens inzwischen alle eingestellt, und die WMF bleibt tatenlos.

Aber unabhängig von dem Ganzen bleibt für mich die Frage: Wenn man also gegen die Lizenz verstoßen kann, ohne dass der Urheber dies wirksam und sinnvoll verhindern kann, wozu sind die freien Lizenzen wie CC-BY-SA dann überhaupt nocht gut? Verlieren sie dadurch nicht ihren Sinn?
Um auf zwei Gegenargumente einzugehen, die darauf normalerweise kommen:

  • Die Urheber können die Falschnutzer trotzdem auf Unterlassung verklagen, aber ohne Schadenersatz zu fordern. Dann müssen die Falschnutzer zumindest die Gerichtskosten zahlen. -> Ja, richtig. Doch das ist nicht nur unpraktikabel, sondern völlig weltfremd. Welcher ehrenamtliche Fotograf, der die Fotos kostenlos zur Verfügung stellt, sollte sich dem Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses aussetzen, bei dem er per Definition nur Risiko trägt, aber keinen Vorteil erzielen kann? Er wäre doch mit dem Klammersack gepudert, vom Zeit- und Nervenaufwand, den so ein Prozess mit sich bringt, mal ganz abgesehen.
  • Die Urheber könnten strafrechtlich vorgehen, wie Albinfo oben anführt. Nur ist das (zumindest in DE) auch komplett weltfremd. Den Staatsanwalt, der wegen einer weggelassenen Namensnennung ein Ermittlungsverfahren einleitet, und dann gar noch Anklage erhebt, möchte ich mal sehen. Das ist völlig an der Realität vorbei.

Und deshalb bleibe ich bei der Frage: Welchen Sinn ergibt die Nutzung der freien Lizenzen wie CC-BY-SA dann überhaupt noch? --Stepro (Diskussion) 04:32, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Moin, Stepro! Die Anerkennung möchte ich niemandem absprechen, die hat jeder Fotograf verdient, unabhängig von der Lizenz. Die gelebte Praxis zeigt aber, dass selbst geschätzte Autoren der Wikipedia mit hohen Gebühren abgemahnt werden. Vielleicht kann uns Rlbberlin von seinem Fall erzählen. Er ist leider seit dem Vorfall inaktiv [2]. Das ist ein gravierendes Problem der Nutzung der Bilder und schreckt m.E. von der Verwendung der Commons-Bilder außerhalb der Wikipedia ab. Allerdings stimme ich Dir zu, dass die Einforderbarkeit der Nennung des Urhebers und somit seine Anerkennung wichtig ist. Nur glaube ich momentan noch nicht, dass das Weglassen häufiger wird, da auf den größeren Websites (bei denen die Anerkennung m.E. stärkeres Gewicht hat) die Urheber ohnehin generell genannt werden. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 09:29, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Hallo Ghilt, ich kenne viele der Abmahn-Fälle, auch durch das Support-Team. Mir geht es hier aber explizit nicht um Abmahnungen mit erhöhten Summen oder wegen absoluter Nichtigkeiten wie fehlender Verlinkung der Lizenz (die ich persönlich eher unwichtig finde). Mir geht es um die Sinnhaftigkeit von Lizenzen, gegen die man praktisch wirkungslos verstoßen kann. --Stepro (Diskussion) 09:53, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ich sehe die Verwendung der Lizenz zur Verhinderung, dass jemand anderer sagen kann, dass es sein Bild ist, sodass eben freies Wissen, freies Wissen bleibt. Ohne Lizenzangabe ist das nicht gewährleistet. --K@rl 09:48, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ja, eben. Deswegen benutze ja auch ich sie. Aber wie sinnhaft ist das Ganze, wenn ein Nutzer die Lizenzangabe auch einfach weglassen kann, ohne dass es Konsequenzen hat? --Stepro (Diskussion) 09:53, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
das wollt ich ja damit erklären, dass es wenn auch keine direkten rechtlichen Konsequenzen hat, die Gefahr besteht, dass das Foto auf einmal als unfrei geklaut gelten kann - das bedeutet, dass es an uns liegt, mit dem Foto auch freies Wissen zu erklären. --K@rl 09:57, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Leider haben kostenpflichtige Abmahnung und Klage das bewirkt. Ohne die Abmahnungen und Klage würde jeder denken, die Lizenz muss genannt werden. Übrigens nennt Steigerlegal sie, mit Link auf den Shop des Fotografen. Das heißt, die Leute nutzen Bilder aus den Commons und verlinken auf eure Foto-Shops. Freut euch doch. Die Kategorisierer haben keine Kategorienshops, Admins haben keine Adminanfragen- und Löschdiskussionenshops :) −Sargoth 10:48, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
@Stepro: Offenbar von fast allen völlig unbemerkt hat sich bei den Textautoren tatsächlich was getan. Ich verweise auf BD:Magiers#Wikiwho. Die Authorship-Metrik, die sich neuerdings in den "Seiteninformationen" versteckt, ist m.E. sehr brauchbar und gut abgesichert. Das ist nicht eigentlich die Leistung der WMF, sondern zweier Wissenschaftler an KIT und GESIS (siehe https://f-squared.org/wikiwho/fp715-floeck.pdf), aber immerhin hat sie es zugänglich gemacht. Meine Stichproben sind, völlig anders als mit den anderen X-Tools, die zT katastrophale Falschergebnisse lieferten, sämtlich positiv ausgefallen. Damit könnte man arbeiten.
Was die Lizenzen angeht, gebe ich Dir im Wesentlichen recht. Ich habe schon früher vertreten, dass die freien Lizenzen zwar die Bildbeschaffung extrem erschweren, aber zu nichts Rechtem nütze sind. Wenn nun auch noch die virale Qualität der Lizenzen auf Dauer nicht zu halten ist, muss man sich wirklich fragen, wozu sie gut sind.--Mautpreller (Diskussion) 10:51, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ich finde diese Viralität auch ein schwaches Argument und habe schon von Anfang an einen Gemeinfrei-Disclaimer für Texte, und die Bilder lade ich meist cc-0 hoch. Denn auch wenn ich mich um Nachnutzung nicht kümmere, weiß ich nicht, ob meine Erben anfangen, abzumahnen. Freue mich über Nachahmende −Sargoth 10:57, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Wenn irgendjemand Schuld zugewiesen werden könnte, dann sind das die gewerbsmäßigen Abmahner mit ihren bewussten Abmahnfallen auf Commons, die die diversen WPs primär als Litfaßsäule benutzen. Ich nenne jetzt lieber keine Namen, sonst kommt von einschlägiger Seite bestimmt wieder eine VM oder so. Aber möglichst einschüchternde Fließbandanschreiben mit vorgeblichem Anwaltshonorar für dieses 08/15-Musterschreiben, Kostenangaben im 4stelligen Bereich, und das auch für irgendwelche obskuren, den Abmahnern wohl bekannten aber sonst eher unbekannten automagisch angelegten Unterseiten von Wordpress o.ä. dienen primär der Verängstigung und sollen zu schnellem Zahlen ohne Murren verleiten, die haben mit irgendwelchem viralen Durchsetzen von CC rein gar nichts zu tun, das geht nur um Geldschneiderei. Und solche Gestalten sind es, die den freien Lizenzen mit ihrem abartigen Tun einen Bärendienst erweisen, weil sie nämlich regelmäßig für solche Urteile sorgen. Solchen Leuten gehört das Handwerk gelegt, und ihre Werbebanner aus den WPs entfernt. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 11:22, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Es geht im konkreten Fall um 200 Franken für eine komplett gewerbliche Nutzung des Bildes durch eine interntionale Beteiligungsgesellschaft.[3] Bitte jetzt nicht mit unanständigen Summen und alleinerziehenden Jungunternehmern anfangen. --Ailura (Diskussion) 12:25, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ich wollte primär dem Gejammer über die bösen Nachnutzer mal ein wenig Gejammer über die bösen Abmahnabzocker gegenüberstellen, die ich persönlich tatsächlich für die Hauptverantwortlichen der Lizenzmisere halte. Mit solch asozialen Gestalten will sich halt niemand gemein machen, auch wenn sie ggf. ausnahmsweise mal im Recht sind. Es mag auch tatsächlich vereinzelt nachvollziehbare und akzeptable Gründe für eine Briefkastenfirma geben, aber die meisten dienen nur als Betrugsvehikel, und die paar armen legitimen Nutzer dürften sich allein bei den Offshoreabzockern über den schlechten Leumund beschweren, nicht bei denen, die sie verständlicherweise mit in einen Pott werfen. Abmahnabzocker oder Offshore-Steuerbetrüger sind nun mal eher verabscheuungswürdige Gestalten, denen keinerlei Mitgefühl gebührt. Wenn hier jetzt eventuell gar zwei solche Gestalten aufeinandergeprallt sind, freut mich das um so mehr. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 12:40, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Die Lizenzmisere besteht darin, dass es scheinbar nicht möglich ist, Ottonormaluser beizubringen, was eine Lizenz ist und die öffentliche Wahrnehmung unserer Arbeit sich daher aufteilt in "alles ohne Regeln und umsonst und wenn ich Lust habe, kann ich als Nachnutzer noch gut dran verdienen" und "diese bösen Abzocker verstehen überhaupt keinen Spaß". Die Hauptverantwortlichen sind diejenigen, die in der Wikipedia (wo nun einmal die meisten frei lizenzierten Bilder zu finden sind) unklare und versteckte Lizenzbedingungen durchgesetzt haben, den Nachnutzern zu wenig Aufklärung für eine richtige Nutzung bieten und gleichzeitig den Fotografen blumig erzählen, ihre Rechte würden nicht beschnitten. Fotografen, die ihre Rechte durchsetzen, sind keine Betrüger und sollten auch nicht mit solchen vergleichen werden. --Ailura (Diskussion) 12:50, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ich frage mich woraus die Gerichte aus dem Passus SA (share alike) keinen materiellen Schaden ableiten? Es handelt sich um ein Tauschgeschäft unter gleichberechtigten Partnern. Ich gebe Dir etwas, wenn Du mir etwas gibst. Der Tauschwert sollte dabei ausgeglichen sein. Der Wert der Namensnennung entspricht also mindestens dem wirtschaftlichen Nutzen den der Bildnutzer daraus zieht. Das sind im Zweifelsfall die Kosten einer alternativen Bidbeschaffung. Ich ärgere mich über Nutzer, die Commons dazu missbrauchen eine Abmahnmaschinerie in Gang zu setzen. Ich glaube auch, dass es nicht nötig ist neben den regulären CC-Lizenzen bei Commons noch weitere Lizenzen einzuführen um für mehr "Klarheit" zu sorgen. Ich habe noch nie abgemahnt, bin einem Nachnutzer eines "meines" Wikipediaartikels mal so lange mit Androhung anderer Maßnahmen auf den Geist gegangen, dass er die Copy/Paste-Version, die er mit eigener Copyrightnotiz, inklusive eigener Strafandrohungen ins Netz gestellt hatte, doch aus dem Netz nahm. Dieses Recht, inklusive des Rechts, als Ultimo Ratio doch zu klagen, möchte ich mir einfach nicht nehmen lassen. Deshalb werde ich die Freibierfraktion bei Meinungsbildern zum Thema niemals unterstützen. --Wuselig (Diskussion) 13:18, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Das sehe ich ähnlich. Es wird immer so getan, als gäbe es hier nur zwei Seiten. Die bösen Abmahner und die guten Kämpfer für die Freiheit. Daß die meisten von uns dazwischen stehen wird ignoriert. Mir geht es wie Wuselig. Das einzige mal, daß ich mit rechtlichen Schritten gedroht hatte war, als nach einem halben Jahr stetiger Forderung einen maßgeblich von mir verfassten Wikipedia-Artikel nicht unter eigenes Copyright zu stellen nicht einmal reagiert wurde. Auf mehrere Mails die ich schrieb wurde nicht einmal reagiert! Erst nach einer Drohung (auch dann nicht auf meine Mails, aber auf der Webseite). Da hatte Jemand schlicht einen Text von hier geklaut und unter sein Urheberrecht gestellt. Wenn unsere Lizenzen in der Weise zur Lachnummer erklärt werden und ein rechtliches Vorgehen immer mit der Gefahr einer Niederlage verbunden ist, können wir hier aufhören. Denn es geht dann nicht mehr darum, daß Jeder unter den Bedingungen unsrer Lizenz alles mit Bildern und Texten machen kann, sondern auch Copyfraud Tür und Tor geöffnet ist. Diese "was nichts kostet, ist nichts wert"-Mentalität finde ich ernstlich bedenklich. Nicht weniger bedenklich als Abmahnungen für Nichtigkeiten zu verschicken. Zeigt mir einen Weg auf, der sicher stellt, daß unsere Lizenzen gewahrt bleiben und ich bin dabei Abmahnpraxen gänzlich zu unterbinden. Derzeit erscheint das aber als der einzige Weg, hier nicht alles zusammen brechen zu lassen. Und man sollte dabei nicht nur auf da Dutzend Abmahner schauen, die mit ihrem rücksichtslosen Verhalten ernsthaft schaden. Sondern auch auf die, die eigentlich nur versuchen unser Projekt zu schützen. Es ist nämlich nicht so, daß hier alle und alles gleich ist. Marcus Cyron Reden 13:41, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
(BK)Was man aber auch nicht vergessen darf, wir sind ja nicht die einzigen mit Fotos unter CC Lizenz. Abertausende Fotos werden von verschiedenen Organisationen unter freier Lizenz bei Flickr hochgeladen. Da kümmert sich kein ... ob die Lizenzen von den Nutzern eingehalten werden, denn oft verstehen die Hochlader das System "Frei Lizenz" gar nicht. Aber auch wenn sie es verstehen, so wollen sie nicht mit Fragerei aufgehalten werden. Sie machen ja auch die Fotos als Job (also kriegen ihr Geld sowieso - siehe Behörden, Parteien etc.) -- K@rl 13:22, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Behörden, die die Bilder ihrer Fotografen und andere Daten unter freie Lizenz stellen machen das nicht aus Versehen. Open Government und Open Data waren ein ziemlich bewusster Schritt, den man nur jetzt im Flickr-Stream vom Bundeskanzler wiederfindet. --Ailura (Diskussion) 14:13, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Diese Rechtsprechung ist ärgerlich und zeigt, dass die für unsere Lizenzen streitenden Anwälte selbst wohl die Rechtslage und deren Bedeutung nicht verstehen oder sich nicht nicht Mühe machen, sie in ihren Schriftsätzen so darzustellen, dass die Gerichte die Besonderheiten eines Falles um Freie Lizenzen verstehen. Der Schadensersatz im Immaterialgüterrecht ist dogmatisch kompliziert, insbesondere war schon immer schwierig, den konkreten Schaden zu berechnen. Deshalb haben die Gerichte ein ziemlich brauchbares Modell entwickelt, wonach der Geschädigte die Wahl zwischen drei Berechnungsmethoden hat: Konkreter Schaden, Gewinnabschöpfung oder Lizenzanalogie. Seitdem ist der Nachweis eines monetär bezifferbaren Schadens nicht mehr erforderlich, um Schadensersatz zu verlangen.
"Unsere" Anwälte müssten jetzt also begründen, welche der drei Methoden warum geeignet ist, den jeweiligen Fall zu lösen. Direkter Schaden geht nicht, klar. Lizenzanalogie wäre elegant, wenn denn nachweisbar ist, dass der Rechteinhaber tatsächlich Nutzungsrechte kommerziell lizenziert. Das ist bei kommerziellen Fotografen klar und praktisch die gesamte Literatur geht von diesem Grundfall aus, so dass in allen Handbüchern die Lizenzanalogie als Standard-Methode herangezogen wird und wohl deshalb greifen Anwälte auch in Fällen um Freie Lizenzen dazu. Das passt aber auf die meisten unserer Fotografen nicht.
Ich halte hier deshalb die Gewinnabschöpfung für das Mittel der Wahl. Der Verletzer hat nämlich etwas erlangt, die Nutzung eines Bildes. Er hat dies durch eine Rechtsverletzung getan, weil er die Lizenzvorgaben nicht eingehalten hat. Das Erlangte muss er jetzt als Schadensersatz herausgeben und das ist - anders als in der Lizenzanalogie - nicht der Preis für das konkrete Bild, sondern das sind die Kosten für ein anderes Bild, das der Verletzer nicht kaufen musste, das aber das konkrete Bild ersetzen hätte können. Für dieses Bild kann man die Liste der MFM genauso anwenden wie bei der Lizenzanalogie. Ergebnis erreicht, nur mit einer anderen Argumentation. "Freie Lizenzen" sind einfach anders, ungewohnt und man kann nicht einfach die Standard-Begründung aus dem Handbuch abschreiben ... Grüße --h-stt !? 15:39, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Mal ein paar Bemerkungen dazu, denn hier liest man meines Erachtens sonderbare Interpretationen. 1. Das Urteil hat nichts mit Panoramafreiheit zu tun und es geht nicht um Panoramabilder. 2. Die Originalität ist nicht eine Frage des aufgenommenen Objektes sondern eine Frage des kreativen Schaffensprozesses. Das schweizerische Urheberrecht schützt Werke aus der Kunst und Wissenschaft und nicht einfach nur eine technische Fertigkeit des Ausführenden. Auch wenn die fotografische Aufnahme technisch schwierig war und grossen Aufwand (finanziell, zeitlich, etc.) verursachte, ist sie deswegen nicht urheberrechtlich geschützt. - Es ist insofern klar, dass bsp. ein Kunstwerk wie das Malen eines Bildes (=kreativen Vorgang), das Komponieren eines Liedes (=kreativen Vorgang), das Entwerfen eines Gebäudes (=kreativen Vorgangs), das Schreiben eines Romans (=kreativer Vorgang) geschützt ist, denn das schafft eine Einmaligkeit oder eine neue Wissenschaftliche Arbeit (=neue gedankliche Leistung mit neuer Erkenntnisse) und so unterschiedlich betrachtet wird als die fotografische (=technisch ausgeführte) Abbildung eines bereits bestehenden Objektes. Eine Fotografie ist dann geschützt wenn es beispielsweise ein eigene fotografische Komposition mit posierenden Leuten darstellt, die dann etwas einzigartiges, neues und originelles darstellen. (bsp. sowas) Nun ist aber Wikipedia etwas, was nicht kreativ oder künstlerisch sein soll, sondern möglichst neutral, objektiv ohne eigene Interpretation, ohne eigene Erkenntnisse und nüchtern. Ein Text hier ist kein Roman und ein Bild keine künstlerische Installation. Insofern ist aus schweizerischem Urheberrecht dies hier somit kein Werk mit Individualität. Und insofern auch nicht durch Urheberrecht geschützt. Schlicht aus dem einem Grund: Dafür ist das Urheberrecht hierzulande schlicht nicht vorgesehen. --Micha 18:22, 2. Mai 2018(CEST)

Micha, es gibt in dem Schweizer Urteil zwei Aspekte. Du gehst nur auf den ersten bezüglich der Originalität ein. Ich sympathisiere ein ganz klein wenig mit den Schweizer Richtern, da, wenn man mal als Juror bei WLM die zigte Moritzburg gesehen hat, man schon den Eindruck gewinnen kann, das Motive auch tot fotografiert werden können. Aber es gibt auch künstlerische Landschafts- und Architekturfotografie und zwar ganz ohne Verrenkungnen, wie in Deinem Beispiel. Deshalb finde ich die bundesdeutsche Rechtsprechung immer noch besser, als sich dem Kunstempfinden eines Richters aussetzen zu müssen. Auf den zweiten Punkt des Urteils, dass angeblich nichts wert ist, was nichts kostet, gehst Du nicht ein. --Wuselig (Diskussion) 18:58, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Davon schrieb ich in diesem Abschnitt auch nichts. Ich schrieb sogar explizit, dass es weder um Schöpfungshöhe noch um Abmahnungen geht. Aber scheinbar ist kaum jemand in der Lage, das zu trennen bzw. diese beiden Themen einfach auch mal außen vor zu lassen.
Vielen Dank an Wuselig, Mautpreller und H-stt für die sinnvollen Antworten zu diesem (!) Thema. Leider ist es hier sehr schwierig bis unmöglich, einen abgegrenzten Sachverhalt zu diskutieren: Die einen (wie z. B. Sargoth) wollen alles unter CC0 gestellt haben und hängen eher der kommunistischen Sichtweise an (die ich in der Ausprägung von StarTrek ja auch schön fände ;-) ), andere (wie z. B. Sänger) können offenbar nicht sachlich argumentieren, ohne den paar im Verhältnis sehr wenigen (gleichwohl sehr negativ auffallenden) Abmahnern die Schuld an Allem und Jedem zu geben. Traurig.
Ich weiß, wenn man hier eine Frage stellt, hat man kein Recht darauf, dass diese diskutiert wird, anstatt alles andere. War einfach ein Versuch. *seufz* --Stepro (Diskussion) 00:58, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
<quetsch> genau, Stepro, Fully Automated Luxury Gay Space Communism ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/:d Sargoth 11:02, 3. Mai 2018 (CEST)</quetsch>Beantworten
"Nun ist aber Wikipedia etwas, was nicht kreativ [...] sein soll," Ich weiß nicht, wie "Kreativität" im Schweizer Recht definiert ist, aber nach meinem Verständnis des Wortes sind vielleicht nicht alle WP-Artikel, aber viele davon ganz sicher kreativ im Sinne, dass sie zwar auf bestehendem Wissen aufsetzen, aber das auf eigenständige und zum Teil auch neue Weise verarbeiten und präsentieren. Und das geht nicht, ohne dass dahinter jemand steht, der sich eigenständige, kreative Gedanken über die Aufbereitung des Textes gemacht haben muss. Auch für Bilder gilt, dass manche Bilder durchaus eigenständige Gestaltung erkennen lassen und deswegen nicht unenzyklopädisch sein müssen. Ich würde mich also wehren, der Wikipedia von vornherein jede Kreativität und Originalität abzusprechen, jedenfalls nach dem üblichen Verständnis dieser Begriffe, das natürlich vollkommen von ihrer juristischen Definition abweichen kann. --Magiers (Diskussion) 09:43, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ich glaube nicht, dass es viel bringt, mit mir zu diskutieren, wenn es ein Richter dann wieder anders sieht. Der einzige Schluss, den man pragmatischerweise daraus ziehen könnte (bzw. sollte) ist folgender: Gibt es Zweifel an der Originalität, dann habe ich wahrscheinlich in der Schweiz keine Rechte daran. Also nicht im Zweifel für Rechte daran, sondern gegen Rechte daran. Es gibt einige Beispiele aus der Schweizer Rechtsprechung, wo man bei einer Fotografie auch von Gestaltungswillen ausgehen konnte, wie bsp. wer wie wo sitzt (Hayek-Fotografie) oder was er in der Hand hält (Meili-Fotografie) und es war für die Richter schlicht zu wenig originell und einzigartig, um Urheberrechte daran anzuerkennen. Die Rechtsprechung geht nämlich so: Wenn ich bsp. einen Ordner in der linken Hand halte und das wäre geschützt als mein gesitiges Eigentum, dann dürftest auch du nicht ein Foto von dir machen in der gleichen Pose. Denn das Muster ist dann geschützt als mein geistiges Eigentum. Die Richter sind dann streng und sagen: Nö, zu banal um als Muster geschützt zu sein. - Was anderes kommt mir da in den Sinn: Ich frage mich eher, warum alle immer davon ausgehen, dass was sie tun oder machen, egal wie banal das Ergebnis dann ist, stets ein Eigentumsrecht daran haben werden. Ich fotografiere x-beliebige Kirche und dan gehört das mir, mir und nur mir. Ich ändere ein Rezept ab und es schmeckt mir gut und dann gehört das Rezept mir, mir und nur mir. Ich schreibe einen kurzen Abschnitt um und das Ergebnis ist dann mir, mir und nur mir. Es ist sehr eigentartig, dass vor allem diese Eigentumsidee so stark hier in der Wikiepdia verbreitet ist, die genau mal davon weg wollte und Wissen etc. von diesem Eigentumsgedanken befreien wollte und was Allgemeines schaffen wollte, was dann allen gehört. --Micha 09:58, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
„Egal wie banal …“ nu, es ist aber nicht alles banal. Es geht da zunächst mal um Anerkennung, weniger um Eigentum.--Mautpreller (Diskussion) 10:14, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Und mir ging es auch nicht um Eigentum. Ich habe persönlich kein Problem mit (auch nicht lizenzkonformer) Nachnutzung. Auch ob ein Richter mein "Werk" in der Wikipedia als solches anerkennt oder nicht, ist mir relativ egal. Allerdings ist es mir nicht egal, wie wir das intern sehen, weil das nämlich direkte Auswirkung auf die Artikelarbeit hat: Darf ein enzyklopädischer Artikel originell und kreativ sein oder darf er es nicht? Darf ein enzyklopädisches Foto originell und kreativ sein oder nicht? Tragen Artikel und Fotos die Handschrift ihrer Verfasser oder muss alles möglichst gleichförmig und normiert sein und jeder einzelne Autor und Fotograf gesichtslos im Schwarm verschwinden. Darum wird ja in der WP ständig gestritten, und dieser Streit ist mir persönlich wichtiger, als die Frage, ob jemand für seine Bilder vor Gericht abmahnen darf oder nicht. --Magiers (Diskussion) 11:50, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Freie Enzyklopädie?

Früher ging es hier ja mal um eine freie Enzyklopädie, das Zurverfügungstellen von freien Inhalten, freien Texten, freien Bildern. Heute geht es offenbar nur noch ums Geld verdienen, um das Herausstellen des eigenen Egos. Ich wäre ja schon lange dafür, alle Leute, die Abmahnungen verschicken, wegen massiver Projektschädigung unbefristet zu sperren. --Holder (Diskussion) 07:19, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Ich glaube früher ging es vielen Beitragenden ganz genauso darum, einen Fußabdruck in der Welt zu hinterlassen wie heute. Es wäre von Anfang an möglich gewesen, alles hier unter PD/CC0 zu stellen, dann hätte man sich eine Menge Missverständnisse erspart. --Ailura (Diskussion) 07:58, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Oder Leute, die in den selbstgebastelten Lizenzbausteinen so tun, als müsse zur lizenzkonformen Attributierung ihr ganzer Werbemüll inklusive Weblink auf den Shop mit eingebunden werden. Solche Litfaßsäulen, die manche dort errichten, sind nicht besonders projektfördernd. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 07:53, 3. Mai 2018 (CEST

Es sieht so aus, als wenn durch die "Abmahnfrage" und das offenbar damit zusammenhängende Geschäftsmodell einiger Fotografen der bestehende Graben zwischen diesen Leuten und den reinen Autoren fahrlässig vertieft wird. Die Folge ist, dass geschätzte Autoren, wie beispielsweise RLBerlin, sich enttäuscht zurückziehen. Besonders, wenn sie allein gelassen werden, wenn sie trotz aller Vorsicht doch in eine Abmahnfalle geraten sind. Den Verlust von Autoren kann sich Wikipedia nicht leisten, wohl aber, sorry, den Verlust einiger gewerblich orientierter Fotografen, um die es meiner Meinung nach nicht schade ist. --Schlesinger schreib! 10:31, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Ob es um keinen der Fotografen, die Wert auf ihre Lizenz legen, schade ist, wird sich noch zeigen. --Ailura (Diskussion) 10:44, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Hat da jemand Sorge um seine Pfründen? --Schlesinger schreib! 11:08, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
(nach BK) Ich habe hier schon von abmahnenden Fotografen lesen müssen, dass sie Wert darauf legen, dass bei Nachnutzung ein Link auf ihre private, kommerzielle Homepage angegeben wird, da sie als Fotografen finanziell darauf angewiesen sein. Für mich ist das ein klarer Missbrauch der Wikipedia als Werbeplattform für kommerzielle Eigeninteressen. Auf solche Fotografen können wir m. E. wahrlich verzichten. --Holder (Diskussion) 11:13, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Lieber Holder, ich bin ja ganz bei dir. Aber glaubst du denn, das Meinungsbild vom Februar 2017, das eine klare Abkehr von der Kommerzialisierung und von der Abmahnungs-Misere bedeutet hätte, ginge heute anders aus? Ich hätte Zweifel. Die Möglichkeit der Kommerzialisierung hat Wikipedia durch die Lizenzen, die eine kommerzielle Nutzung erlauben, immer innegewohnt. Es ist auch falsch (wo las ich das nochmal gestern?), dass die Namensnennung bei den CC-Lizenzen sozusagen als immaterielle Anerkennung für den Urheber gedacht gewesen sei. Damit ist immer zumindest auch eine Werbewirkung verbunden gewesen. Bestrebungen, Hauptautoren von Artikeln zu ermitteln, gehen jedenfalls auch in die Richtung, in die manche Fotografen schon länger gegangen waren. Die Duldung von Paid Editing war ein weiterer Schritt in Richtung der Kommerzialisierung. Das alles hier ist ein großer Basar. Der Begriff war auch in Bezug auf die Freie Software schon immer zweideutig. Und da kommen die Wikipedianer ja ursprünglich her.--Aschmidt (Diskussion) 11:30, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Das Verlangen von solchen Werbelinks in den selbstgebastelten Werbelizenzbausteinen ist klar nicht lizenzkompatibel. Der Autorenname muss angegeben werden, nicht ein Werbelink. Wer deswegen abmahnt, steht eindeutig auf der Seite der Illegalität und der Raffgier. Niemand muss bei Ralf seinen Fahrradladenlink angeben, es reicht sein Klarname oder sein Nick. Selbiges gilt für den Waldwolf etc. Ja, es wäre schön, wenn nc-Lizenzen möglich wären (die allerdings bekanntermaßen sehr schlecht abgrenzbar sind, mehr der Deklaration dienen, und Abmahner wohl noch in die Karten spielen würden, wenn sie einfach irgendwen als "kommerziell" deklarieren), ja, es wäre schön, wenn die üblem Abmahner, gern zusammen mit ihren Kitschbildchen, verschwinden würden, aber leider werden wir wohl mit denen leben müssen, und nur ein wenig darauf achten können, möglichst wenige der Abmahnfallen in Artikeln zu platzieren, im Zweifel lieber ein Bild eines nicht einschlägig bekannten Kontos nehmen. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 11:39, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ermittelt werden Hauptautoren schon längst mit diversen Instrumentarien. Um einer Anerkennungskultur für ehrenamtlich-unbezahlte gemeinnützige Arbeit innerprojektlich wie auch von außen her aufzuhelfen, wäre es aber nötig, sie auch in sinnvoller Weise – also etwa mit den führenden 10 Erstellern der aktuellen Artikelversion – auch anzuzeigen, auf Abruf per Link unter jedem Artikel, wie es für die Abrufstatistik längst der Fall ist. Daneben zum Beispiel wäre ein vorzüglich geeigneter Platz. -- Barnos (Post) 11:59, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Gebetsmühlenstatus

Diese Diskussion hat den Gebetsmühlenstatus erreicht: Alte Argumente werden, ohne auf die anderen Diskutanten einzugehen, endlos wiederholt. Neue Argumente kommen nicht mehr hinzu. --Wuselig (Diskussion) 09:22, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Hallo Wuselig, das ist wohl teilweise korrekt. Es gab allerdings nur sehr wenige Momente bei mir (3 in 12 Jahren, nach Superprotect und anfänglich geduldeten Einzweckkonten im Chemiebereich), die mich von diesem Projekt derart enttäuscht haben, wie die Propagierung der Abmahnfalle durch Fotografen. Es geht m.E. nicht, dass auch nur auf einen Wikipedia-Autoren deshalb verzichtet wird, wie z. B. Rlbberlin (u. a. ein Gewinner des Schreibwettbewerbs letzen Jahres). Grüße, --Ghilt (Diskussion) 09:30, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Klar, da verzichten wir lieber auf Fotografen. --Ailura (Diskussion) 10:05, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Wenn das deren Grund zur Teilnahme war, und nicht freies Wissen, m.E. ja. Die anderen beiden Punkte existieren glücklicherweise heute nicht mehr. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 10:08, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Eie Entwertung der freien Lizenz trifft nicht nur Fotografen, deren Grund zur Teilnahme die Propagierung von Abmahnfallen war. --Ailura (Diskussion) 10:42, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Besagter Fotograf war ja eigentlich auch gar kein Commons-Fotograf, sondern in erster Linie Flickr-Fotograf, dessen Bilder nach Commons übertragen wurden. Da er mittlerweile gesperrt ist und seine Bilder gelöscht wurden, taugt er auch nicht wirklich als Beispiel. --Magnus (Diskussion) 10:07, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Einige haben hier das Projekt nicht verstanden, bzw. interpretieren es auf eigene Art und Weise um. Die Verfolgung des ursprünglichen Projektgedankens wird dann gleich mal zur Projektschädigung. Weitere Diskussion mit Fundamentalisten ist tatsächlich sinnlos. --Stepro (Diskussion) 09:31, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Stepro, war das nötig, mich so zu bezeichnen? Grüße, --Ghilt (Diskussion) 09:33, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ich habe nicht Dich gemeint, eher Nutzer wie Holder und Sänger. Und wie ich Dir schon mal schrieb: Ich kenne viele der Fälle, auch den mit Rlbberlin - den ich im Übrigen auch gut kenne, ich war sogar mit ihm zusammen im WDME-Präsidium. In der Konsequenz aus genau diesem Fall wurden alle (und es waren sehr viele) Fotos des Betreffenden auf Commons gelöscht. Unter anderem auch durch Löschanträge und Argumentationen von mir. Deshalb - entschuldige bitte die deutlichen Worte - kotzt es mich einfach nur noch an, wie hier einige selbsternannten Projektwächter gegen alle Fotografen schießen, die nicht ihrer Meinung sind. --Stepro (Diskussion) 09:58, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Bitte versuche, ohne ad-personam zu argumentieren. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 10:11, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ghilt, bei allem Verständnis: Schon an der Einrückung hättest Du sehen können, dass Du oben nicht gemeint warst. Und nachdem Du mich mit Deiner Einlassung zwingst, das klar zu stellen und Namen zu nennen, beschwerst Du Dich auch noch drüber. Überlasse es bitte denjenigen selbst. --Stepro (Diskussion) 10:19, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ok zur Einrückung, zur ad-personam Argumentation zwei Dinge, eine Orientierung am Falschen taugt nicht zur Verbesserung. Ein Unrecht mit einem weiteren Unrecht zu beantworten erzeugt in der Summe nur mehr Unrecht. Außerdem steht 'aber der auch' niemandem gut. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 10:22, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Meinst Du mit Fundamentalisten solche, die 4stellig dotierte Erpresserbriefe an gemeinnützige Vereine unter einer CC-Lizenz schreiben, weil sie eine ihnen wohlbekannte automatisch unwissentlich angelegte Seite entdeckt haben, und diese gerne zur Geldgewinnung ausnutzen wollen? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:37, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Genau das meinte ich. Eine sachliche Diskussion ist mit Dir einfach nicht möglich. Kauf Dir doch am besten eine Gebetsmühle, wie von Wuselig treffend bemerkt. --Stepro (Diskussion) 09:58, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Wikieulen 2018 (Nominierungsvorschläge)

Guten Tag. Im Zusammenhang zur bevorstehenden Verleihung der Wikieulen habe ich hier einen entsprechenden Vorschlag hinterlassen. Soll dieses Thema für den Kurier aufgegriffen werden?--Σ 14:31, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Denke, das wäre ein Fall für Die rechte Spalte.---<)kmk(>- (Diskussion) 18:10, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Es ist noch ein wenig Zeit, bis zum Eulenabend, die ersten Vorbereitungen laufen gerade an und bald wird auch die Nominierungsphase starten. Wir werden rechtzeitig dazu hier im Kurier auf den Beginn der Nominierungsphase hinweisen und wie in jedem Jahr, werden dann die Nominierungen per Eulenpost gerne angenommen. Wir bitten noch um ein wenig Geduld. Viele Grüße --WikiEulenAcademy  18:14, 2. Mai 2018 (CEST)Beantworten