„Wikipedia Diskussion:Benutzersperrung“ – Versionsunterschied

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:Das ist ein wenig billig. Das Verfahren hat(te) durchaus seine Fehler, Bertram jetzt als politisches Opfer hinzustellen hat jedoch stark revisionistische Züge. --[[Benutzer:Braveheart|Braveheart]] [[Benutzer Diskussion:Braveheart|<sup>Welcome to Project Mayhem</sup>]] 22:15, 22. Nov. 2009 (CET)
:Das ist ein wenig billig. Das Verfahren hat(te) durchaus seine Fehler, Bertram jetzt als politisches Opfer hinzustellen hat jedoch stark revisionistische Züge. --[[Benutzer:Braveheart|Braveheart]] [[Benutzer Diskussion:Braveheart|<sup>Welcome to Project Mayhem</sup>]] 22:15, 22. Nov. 2009 (CET)
::Danke erstmahl, dass auch du fehler im verfahren siehst. Bertram ist mir im Rahmen dieser Diskussion völlig wurscht und nicht mein Thema. Ich wollte den Tonus auf die Fehler des Verfahrens legen und deren Bedeutung für zukünftige Verfahren. --[[Benutzer:Arcy|Arcy]] 22:39, 22. Nov. 2009 (CET)
::Danke erstmahl, dass auch du fehler im verfahren siehst. Bertram ist mir im Rahmen dieser Diskussion völlig wurscht und nicht mein Thema. Ich wollte den Tonus auf die Fehler des Verfahrens legen und deren Bedeutung für zukünftige Verfahren. --[[Benutzer:Arcy|Arcy]] 22:39, 22. Nov. 2009 (CET)

== Am toten Punkt – Anmerkungen eines Enthaltsamen ==

Anlässlich eines gerade vergegangenen Meinungsbilds habe ich zur hiesigen Verhandlungssache den Abschnitt [http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Meinungsbilder/Beschr%C3%A4nkung_der_Dauer_von_Adminsperren#Eines_der_weitesten_zu_bestellenden_Felder.E2.80.A6 „Eines der weitesten zu bestellenden Felder“] beigesteuert. Daran möchte ich nun anknüpfen, nicht zuletzt um zu verhindern, dass das Instrument des Wikipedianer-Basisvotums [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Meinungsbilder/%C3%84nderung_der_Administratorenwiederwahl&diff=67321924&oldid=67321793 endgültig zu Tode geritten] wird.

Nachdem der oben verlinkte Abschnitt die Aspekte von Sinn und Notwendigkeit des Mittels Benutzersperre erläutert hat, stellt sich hier die Frage nach dem richtigen Beschlussorgan für Benutzersperren. (Dabei bleiben weitere m.E. nachrangige Sinnfragen zunächst außen vor, also etwa Umgehungsmöglichkeiten von Sperren durch Kleiderwechsel, IP-Anonymität unter diversen Anschlüssen etc.) Zunächst scheint mir festzuhalten nötig, dass die Benutzersperre eine Ordnungsmaßnahme darstellt, die originär im administrativen Zuständigkeitsbereich anfällt und dort auch hingehört. WP-Administratoren sind durch Wahl für Ordnungsmaßnahmen geeignet befunden, und sie allein sind in der Lage, durch Gebrauch der sogenannten erweiterten Rechte solche Maßnahmen wirksam zu verhängen. Da Benutzersperren ausdrücklich zu diesen erweiterten Rechten gehören, werden sie also von Administratoren im Auftrag der Gemeinschaft erwogen und vollzogen.

Daneben existiert aber noch immer das Benutzersperrverfahren als Einzel- oder Fünfer-Initiative, das von beliebigen Benutzern in Gang gesetzt und der Gesamtheit der stimmberechtigten Wikipedianer zur Abstimmung vorgelegt werden kann: oft angezweifelt, kaum mehr angewendet, meist erfolglos. (Die jüngste Ausnahme widerlegt die Regel kaum.) Fragt man, wozu es gebraucht wird, dann bleibt als Argument in der Hauptsache die Vorstellung, ein Vollversammlungsbeschluss schaffe mehr Legitimität in der Sache als jede anders zustande gekommene Entscheidung. Bei meinem nicht gerade vergnügungssteuerpflichtigen „Schmökern“ in den Archiven habe ich
[http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Benutzersperrung/Archiv/Probleme_unter_Benutzern bis 2004 zurückgeblickt], ohne auf nennenswerte andere Gesichtpunkte gestoßen zu sein. Gibt es diesen vermeintlichen Legitimationsvorsprung denn aber auch tatsächlich?

Daran sind erhebliche Zweifel angebracht:
# Administratoren sind u.a. dafür gewählt, solche Entscheidungen zu treffen, weil man sie dazu für besonders geeignet hält;
# Sie dürften durch „on-the-job training“ im Durchschnitt das Störkonto und -potential eines Benutzers besser einschätzen können als durchschnittliche Normalwikipedianer;
# Die zeitnahe Sanktion von dafür Bevollmächtigten ist sehr wahrscheinlich ein effektiveres Signal als die oft hitzige und kontrovers geführte Debatte des jeweils mitwirkenden Ausschnitts der Stimmberechtigten;
# Die zweifelhafte Entscheidung eines Administrators kann dem Schiedsgericht zur Nachprüfung vorgelegt werden – einem kollegialen Entscheidungsorgan aus lauter mit besonderem Vertrauen in ihre Kompetenz und Objektivität ausgestatteten Wikipedianern. Die Berufungsmöglichkeit gegen ein Urteil der Wikipedianer-Basis ist dagegen nicht vorgesehen.

Ein sich selbst konstituierendes „Volksgericht“ zwecks Ausstoßung Einzelner aus der Gemeinschaft ist ohnehin keine zeitgemäße, projektdienliche Veranstaltung:
* Das nur sehr entfernt vergleichbare historische [[Ostrakismos|Scherbengericht]], das auf zehnjährige Verbannung eines Mitbürgers hinauslief, sah als Votum lediglich die Namensangabe des Auszuschließenden vor; bei einem Benutzersperrverfahren wird hingegen zusätzlich kollektiv noch jede Menge schmutziger Wäsche vorgezeigt.
* Die Prozedur selbst hat entwürdigenden Charakter, ist sie doch darauf angelegt, dass möglichst viele die bereitgelegten Stein aufheben und werfen mögen (gewissermaßen die radikale Umkehrung der [[WP:AGF]]-Empfehlung);
* Die Bereitschaft zur Teilnahme an einem solchen Vorgang ist verständlicherweise beschränkt, erzeugt Unlust und – in Verbindung etwa mit gehässigen Kommentaren bei der Stimmabgabe in Personenwahlen – äußerst abträgliche Nebenwirkungen: Nicht wenige der fähigen Wikipedia-Autoren verzichten, zweifellos da und dort peinlich berührt, auf die Ausübung ihrer Beteiligungsrechte in der Ebene der Projektorganisation. Unter diesen Umständen schrumpft die so oft als Wegweiser beschworene Community in partizipatorischer Hinsicht zur Restgröße.

Von derartiger Präsentation nach innen wie nach außen sollte sich die Wikipedianergemeinschaft leicht und gern trennen können. Es versteht sich folglich von selbst, dass es bei der Abschaffung des überkommenen Benutzer-Sperrverfahrens nicht um eine Teilentmachtung oder –entmündigung der Wikipedianer-Basis geht, sondern um die passende Aufteilung von Zuständigkeiten in der Projektorganisation. Dazu [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht&diff=67574118&oldid=67539077 hier eine vorläufige Überblicksskizze].</br>-- [[Benutzer:Barnos|Barnos]] [[Benutzer:Barnos|--]] 07:08, 6. Dez. 2009 (CET)

Version vom 6. Dezember 2009, 08:08 Uhr

Archiv
Siehe auch: Archiv 0 (bis Juni 2004, Vorgeschichte)
Wie wird ein Archiv angelegt?

Ablehnung des Verfahrens

Immer wieder, zuletzt in meinem BSV, aber auch z.B. schon da und in früheren Verfahren gabs Diskussionen, wie MB-Ablehner zu zählen sind. Es wäre schön, würden wir für die Zukunft endlich klare Regeln machen. Meines Erachtens gibts folgende Möglichkeiten:

  1. Wer das MB ablehnt, sagt nichts pro/contra Sperre. Ist die Zahl der Pro/Contra-Stimmer grösser als jene der Ablehner, ist das MB gültig und es kommt nur auf die Pro/Contras an.
  2. Wer das MB ablehnt, ist im Zweifelsfalle auch gegen eine Sperre (weil bei einer MB-Ablehnung auch keine Sperre das Ergebnis wäre). Folge: Pro-Stimmen müssen mind 2/3 ausmachen von Contra+Ablehner.
  3. Die Option "Ablehnung MB" wird gestrichen. Wer gegen das MB ist, muss mit Contra stimmen.

Mir ists ziemlich wurscht, welche der Varianten man wählt, Hauptsache man legt sich für die Zukunft mal klar fest. Bei Variante 1 gebe ich allerdings zu bedenken, dass den MB-Ablehnern dann fairerweise eine Zweitstimme für pro/contra (für den Fall, dass das MB gültig ist) einräumen muss und dass man diese Zweitstimmen von den Erststimmen pro/contra (zwecks Beurteilung Gültigkeit MB) unterscheiden muss. Das ist verfahrenstechnisch aufwändig, aber machbar. Meinungen? -- Nordlicht 17:22, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

gut, schweigen wirs halt tot und kauen wirs zum x-ten Mal beim nächsten BSV wieder durch.... -- Nordlicht 18:28, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Variante 3 fände ich besser.--Troy (Diskussion) 18:55, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Benutzersperrverfahren werden ggf. auch als Entsperrverfahren eingeleitet, wenn ein Benutzer aufgrund einer Adminentscheidung gesperrt worden ist. Würde Variante 2 angewendet werden, müssten in diesem Fall mit der Begründung von Umschattiger (Nordlicht) die MB-Ablehnungsstimmen zu den Pro-Stimmen gezählt werden (weil bei einer MB-Ablehnung in diesem Fall das Weiterbestehen der Sperre das Ergebnis wäre); es ist meiner Meinung nach aber zu unübersichtlich, wenn je nach Sachlage Ablehnungsstimmen mal als Kontra- und mal als Pro-Stimmen zu werten wären, somit disqualifiziert sich Variante 2.
Wie bei jedem Meinungsbild muss den Benutzern die Möglichkeit gegeben werden, ihr Mißfallen über das MB schlechthin auszudrücken, ohne sich dadurch aber automatisch inhaltlich zu positionieren - daher entfällt Variante 3.
Es bleibt daher nur die Auslegung nach Variante 1.--Berlin-Jurist 15:10, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Wenn man auf "anlegen" klickt auf nebenstehender Seite, gibt es die Rubrik "Ablehnung" gar nicht. (nur als Wink mit dem Zaunpfahl zu verstehen, dass das mal jemand ändert, der etwas davon versteht.) Variante 1 wäre gewöhnungsbedürftig (ich finde sie aber nicht schlecht), da sich eine andere Praxis eingeschlichen hat. Daher müsste man die Regel beim nächsten Verfahren dick drüber schreiben. -- der Kunra:dbashi Diskussion 20:43, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten

@Berlin-Jurist, richtig. Aber müsste man denjenigen, die gegen das Meinungsbild sind (meistens ja wegen Formfehlern, Unrichtigkeiten in der Begründung und dgl.) nicht die Möglichkeit einräumen, hilfsweise parallel pro oder contra zu stimmen, damit ihre Stimme nicht „verloren geht“. Ich sag´s mal so: Ich bin eigentlich für (oder gegen) die Sperrung eines Benutzers. Erhebliche Mängel machen es mir schwer, das Verfahren durch eine Abstimmung pro oder contra zu legitimieren. Also: MB ablehnen. Bevor es jedoch ganz in die Richtung geht, die ich nicht will, würde ich doppelt abstimmen. Und das sollten wir auch zulassen --Hardenacke 09:07, 25. Nov. 2009 (CET)Beantworten

"Vordruck"

Ich habe den Vordruck mal überarbeitet und die Frage nach der Akzeptanz des Sperrverfahrens vorangestellt. Bitte anschauen, korrigieren, Meinungen dazu usw. Es grüßt Koenraad Diskussion 17:24, 24. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Mh, sah für mich auf den ersten Blick gut aus, aber irgendwie habe ichs nicht aus dem Kopf bekommen, auch weil sich überhaupt niemand geäußert hat: Aus zwei Gründen habe ichs jetzt doch erstmal wieder zurückgefahren:
  1. dein Vorschlag geht auf das Verfahren gegen B. zurück, ein völlig extra-suboptimal angelegtes BS; sowas gabs IMHO bisher noch nicht, aber man kann es auch nicht als Maßstab nehmen. Es gab gleich zwei Löschanträge dagegen, außerdem masse ballyhoo außenrum, aber es sollte wohl stattfinden, und das kannst du auch mit deinem Ansatz nicht verhindern.
  2. normalerweise wird ein so merkwürdiges BS schon im Ansatz gestoppt, weil es keine Zustimmung bekommt; hier war es anders, es hat überwältigende Zustimmung bekommen, dafür hat B. schon selbst gesorgt. Aber auch deshalb: Kein Maßstab.
Die Änderung machts komplizierter, daher Revert. Mal sehn, wie sich andere äußern. Gruß --Rax post 02:30, 25. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Kann ich mit leben. Hast du einen Vorschlag, wie wir mit der Ablehnungsoption umgehen sollen, die bei Benutzersperren bislang eigentlich nicht vorgesehen ist, aber stets eingebaut wird und für Streit sorgt. Es grüßt Koenraad Diskussion 07:51, 25. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Sorry, dass ich erst so spät antworte, es ist wirklich nicht einfach. Aber du hast Recht, auch wenn die "Ablehnung" bei den normalen BS eigentlich nicht vorgesehen ist, und auch wenn sie dabei eigentlich widersinnig ist, weil eine "Kontra"-Stimme ja doppelt so viel zählt, soll sie wohl rein, wie die letzten BS zeigen, und vielleicht ist es ja auch sinnvoll, da die früher mal vorgesehenen Bestätiger für die formale Richtigkeit ja entfallen sind. Dann macht es die Community eben jetzt über diese Option. Vorschlag damit: Zusammenlegung der Vorschläge von Berlin-Jurist und Hardenacke (s.o.).
Abstimmungsoptionen:
  • Pro
  • Kontra
  • Ablehnung
Jeder Benutzer darf sowohl bei Ablehnung als auch (!) bei Pro/Kontra Stimme abgegeben, bei der Auswertung wird zunächst geprüft, ob BS als zulässig beurteilt wurde (einfache Summe Pro+Kontra > einfache Summe Ablehnungen?), anschließend, ob dem Antrag stattgegeben wurde (Summe Pro > doppelte Summe Kontra). So weit --Rax post 10:06, 27. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich happs jetzt mal versucht, einzubauen - und duck mich schonmal, falls es nicht passt (aber irgendwie muss der gordische Knoten doch zu durchschlagen sein ...). Siehe [1] und [2]. Gruß --Rax post 17:52, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hat logik, ist für mich in Ordnung. Es grüßt Koenraad Diskussion 18:33, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ja, das ist klärend. Der Auswertungsmodus sollte dann eventuell auch auf WP:BS Leitlinie Nr. 5 präzisiert werden. Dort heißt es bisher: "Ein Verfahren ist gültig, wenn die Summe der Stimmen unter Pro/Contra/Enthaltungen größer ist als die Zahl der Stimmen unter Ablehnung des Verfahrens" -- besser wäre: "Ein Verfahren ist ungültig, wenn die Summe der Stimmen unter Pro/Contra/Enthaltungen kleiner ist als die Zahl der Stimmen unter Ablehnung des Verfahrens. Ist sie größer, werden die Stimmen unter Ablehnung des Verfahrens bei der Auswertung nicht berücksichtigt." --Otfried Lieberknecht 22:41, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten
danke - entsprechend angepasst. --Rax post 23:27, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Cool. Die Software scheint allerdings derzeit zu spinnen, oder vielleicht auch ich. In der Versionsgeschichte von WP:BS wird mir derzeit als jüngste Änderung die von Sargoth (2009-11-27, 12:57:44 Uhr) angezeigt. Und egal welche ältere Version ich im Text aufrufe, es erscheint immer der aktuelle Text mit Deiner letzten Änderung. --Otfried Lieberknecht 23:35, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten
*hehe* - nein, liegt weder an der Software noch an dir, sondern an der aufgerufenen Seite; das Intro zu WP:BS ist über eine Vorlage eingebunden, diese muss geändert werden, siehe hier. Gruß --Rax post 23:43, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Wieder was gelernt. Und ich dachte schon, daß ich ernstlich einen Schaden habe, weil ich überzeugt war, das in der Versionsgeschichte aber nicht bestätigt fand, in den letzten Tagen eine Version von WP:BS gelesen zu haben, in von Ablehnung des Verfahrens noch nichts zu lesen stand... Jetzt fühle ich mich doch schon viel besser, vielleicht gehe ich morgen sogar mal wieder ohne Zivi aus dem Haus. --Otfried Lieberknecht 00:37, 29. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Meldungen bei IP Range-Sperren

Können in die WP bei IP Range-Sperren entsprechende Meldungen eingebaut werden, bei denen unbeteildigten User einen entsprechenden Hinweis bekommen, wieso es ihnen gerade nicht möglich ist, zu editieren? --Arcy 14:48, 4. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Folgen des Bertram-Verfahrens für zukünftige Verfahren - Missbrauch von BSV für politische Auseinandersetzungen

Der aktuelle Antrag "Bertram" wird für zukünftige Verfahren ein dafür Muster sein, Sperrverfahren gegen Benutzer als Mittel der Auseinandersetzung zu wählen. Die Hürden für entsprechende Anträge wurden durch die Aktzeptanz eines 3 jahre alten Antrags mit Lächerlichkeiten als Vorwürfen und unbelegten Anschuldigungen auf ein entsprechend niedriges Niveau gesetzt, die es jedem eifernden Politheini von links, rechts oder aus der liberalen Mitte schmackhaft macht selber entsprechende Anträge mal ebend schnell "hinzuschmieren." --Arcy 22:11, 22. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Das ist ein wenig billig. Das Verfahren hat(te) durchaus seine Fehler, Bertram jetzt als politisches Opfer hinzustellen hat jedoch stark revisionistische Züge. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 22:15, 22. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Danke erstmahl, dass auch du fehler im verfahren siehst. Bertram ist mir im Rahmen dieser Diskussion völlig wurscht und nicht mein Thema. Ich wollte den Tonus auf die Fehler des Verfahrens legen und deren Bedeutung für zukünftige Verfahren. --Arcy 22:39, 22. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Am toten Punkt – Anmerkungen eines Enthaltsamen

Anlässlich eines gerade vergegangenen Meinungsbilds habe ich zur hiesigen Verhandlungssache den Abschnitt „Eines der weitesten zu bestellenden Felder“ beigesteuert. Daran möchte ich nun anknüpfen, nicht zuletzt um zu verhindern, dass das Instrument des Wikipedianer-Basisvotums endgültig zu Tode geritten wird.

Nachdem der oben verlinkte Abschnitt die Aspekte von Sinn und Notwendigkeit des Mittels Benutzersperre erläutert hat, stellt sich hier die Frage nach dem richtigen Beschlussorgan für Benutzersperren. (Dabei bleiben weitere m.E. nachrangige Sinnfragen zunächst außen vor, also etwa Umgehungsmöglichkeiten von Sperren durch Kleiderwechsel, IP-Anonymität unter diversen Anschlüssen etc.) Zunächst scheint mir festzuhalten nötig, dass die Benutzersperre eine Ordnungsmaßnahme darstellt, die originär im administrativen Zuständigkeitsbereich anfällt und dort auch hingehört. WP-Administratoren sind durch Wahl für Ordnungsmaßnahmen geeignet befunden, und sie allein sind in der Lage, durch Gebrauch der sogenannten erweiterten Rechte solche Maßnahmen wirksam zu verhängen. Da Benutzersperren ausdrücklich zu diesen erweiterten Rechten gehören, werden sie also von Administratoren im Auftrag der Gemeinschaft erwogen und vollzogen.

Daneben existiert aber noch immer das Benutzersperrverfahren als Einzel- oder Fünfer-Initiative, das von beliebigen Benutzern in Gang gesetzt und der Gesamtheit der stimmberechtigten Wikipedianer zur Abstimmung vorgelegt werden kann: oft angezweifelt, kaum mehr angewendet, meist erfolglos. (Die jüngste Ausnahme widerlegt die Regel kaum.) Fragt man, wozu es gebraucht wird, dann bleibt als Argument in der Hauptsache die Vorstellung, ein Vollversammlungsbeschluss schaffe mehr Legitimität in der Sache als jede anders zustande gekommene Entscheidung. Bei meinem nicht gerade vergnügungssteuerpflichtigen „Schmökern“ in den Archiven habe ich bis 2004 zurückgeblickt, ohne auf nennenswerte andere Gesichtpunkte gestoßen zu sein. Gibt es diesen vermeintlichen Legitimationsvorsprung denn aber auch tatsächlich?

Daran sind erhebliche Zweifel angebracht:

  1. Administratoren sind u.a. dafür gewählt, solche Entscheidungen zu treffen, weil man sie dazu für besonders geeignet hält;
  2. Sie dürften durch „on-the-job training“ im Durchschnitt das Störkonto und -potential eines Benutzers besser einschätzen können als durchschnittliche Normalwikipedianer;
  3. Die zeitnahe Sanktion von dafür Bevollmächtigten ist sehr wahrscheinlich ein effektiveres Signal als die oft hitzige und kontrovers geführte Debatte des jeweils mitwirkenden Ausschnitts der Stimmberechtigten;
  4. Die zweifelhafte Entscheidung eines Administrators kann dem Schiedsgericht zur Nachprüfung vorgelegt werden – einem kollegialen Entscheidungsorgan aus lauter mit besonderem Vertrauen in ihre Kompetenz und Objektivität ausgestatteten Wikipedianern. Die Berufungsmöglichkeit gegen ein Urteil der Wikipedianer-Basis ist dagegen nicht vorgesehen.

Ein sich selbst konstituierendes „Volksgericht“ zwecks Ausstoßung Einzelner aus der Gemeinschaft ist ohnehin keine zeitgemäße, projektdienliche Veranstaltung:

  • Das nur sehr entfernt vergleichbare historische Scherbengericht, das auf zehnjährige Verbannung eines Mitbürgers hinauslief, sah als Votum lediglich die Namensangabe des Auszuschließenden vor; bei einem Benutzersperrverfahren wird hingegen zusätzlich kollektiv noch jede Menge schmutziger Wäsche vorgezeigt.
  • Die Prozedur selbst hat entwürdigenden Charakter, ist sie doch darauf angelegt, dass möglichst viele die bereitgelegten Stein aufheben und werfen mögen (gewissermaßen die radikale Umkehrung der WP:AGF-Empfehlung);
  • Die Bereitschaft zur Teilnahme an einem solchen Vorgang ist verständlicherweise beschränkt, erzeugt Unlust und – in Verbindung etwa mit gehässigen Kommentaren bei der Stimmabgabe in Personenwahlen – äußerst abträgliche Nebenwirkungen: Nicht wenige der fähigen Wikipedia-Autoren verzichten, zweifellos da und dort peinlich berührt, auf die Ausübung ihrer Beteiligungsrechte in der Ebene der Projektorganisation. Unter diesen Umständen schrumpft die so oft als Wegweiser beschworene Community in partizipatorischer Hinsicht zur Restgröße.

Von derartiger Präsentation nach innen wie nach außen sollte sich die Wikipedianergemeinschaft leicht und gern trennen können. Es versteht sich folglich von selbst, dass es bei der Abschaffung des überkommenen Benutzer-Sperrverfahrens nicht um eine Teilentmachtung oder –entmündigung der Wikipedianer-Basis geht, sondern um die passende Aufteilung von Zuständigkeiten in der Projektorganisation. Dazu hier eine vorläufige Überblicksskizze.
-- Barnos -- 07:08, 6. Dez. 2009 (CET)Beantworten